Halli hallo
Bei der Gründung der Gesellschaft hat man ausser dem Stammkapital auch zusätzliche Kosten wie z. B. Kosten für die Gründungsakten (beim Notar). Die Kosten trägt man noch vor der Gründung des Betriebes und diese werden dann privat bezahlt, da das Geld des Unternehmens noch auf dem Kapitaleinzahlungskonto gesperrt ist. Wann und wie kann ich die Kosten als Unternehmensaufwand verbuchen und darf ich das generell verbuchen?