Hallo Community. Ich bin ein deutscher Unternehmer. Mein Schuldner ist in der Schweiz ansässig. Wir hatten einen Streit, den wir bereits gerichtlich zu meinen Gunsten in Deutschland geklärt haben. Weiss jemand, wie ich weiter vorgehen muss: Den ganzen Betreibungsprozess neu durchlaufen lassen, oder gibt es andere Option?
Viele Grüße,
David
Betreibung eines Schweizer Unternehmens von Deutschland aus
Hallo David
Ich denke, ein Anwalt könnte Sie hier besser beraten. Aber es scheint, dass Sie wirklich die Betreibung in der Schweiz einleiten müssen. Wenn der Schuldner Rechtsvorschlag erhebt, sollte es mit dem vorhandenen Gerichtsentscheid relativ schnell gehen. Ich würde auch vorschlagen, dass Sie sich beim Betreibungsamt erkundigen.
Freundliche Grüsse
Alex
Ich würde noch hinzufügen: Es gibt Experten, die sich genau mit derartigen Situationen beschäftigen. Die Betreibung ist in der Schweiz ziemlich mühsam, insbesondere, wenn man sich nicht auskennt. Ich würde definitiv empfehlen, eine Hilfe zu engagieren.
Freundliche Grüsse
Roman Keller
Danke für Eure Tipps. Ich habe das noch nicht ganz mit dem Rechtsvorschlag verstanden, aber ich kann mich ja noch einlesen.
Viele Grüße,
David
@RomanKeller, kannst du mir jemanden empfehlen, der sich mit meinem Fall befassen könnte?
Danke im Voraus.
Viele Grüße,
David
Hallo David.
Leider kenne ich niemanden persönlich, den ich mit Sicherheit nennen könnte. Wenn mir jemand einfällt, melde ich mich.
Aber auf unserer Website findest du eine Reihe von Artikeln zum Thema «Betreibung»:
Wie leite ich eine Betreibung ein: Ablauf, Kosten und Tipps
Zahlungsbefehl erhalten? Ihr Vorgehen, wenn Sie betrieben wurden
Lohnt sich ein Betreibungsverfahren?
Dort findest du Informationen über die wichtigsten Begriffe, Fristen, Prozessabläufe und Kosten. Darüber hinaus kannst du dir dort ausgewählte Tipps aus persönlichen Erfahrungen anschauen.
Freundliche Grüsse
Roman Keller