MichaelMeyer Hallo Michael
Wenn es um Gutscheine geht, dann sind diese reine Zahlungsmittel. Beim Verkauf von Gutscheinen stellt man keine Leistung im mehrwertsteuerlichen Sinn her. Gutscheine gelten als Nicht-Entgelt, deswegen sind sie nicht zu versteuern. MWST wird erst dann berechnet, wenn diese eingelöst werden, d.h. nur die verkauften Gegenstände oder die erbrachten Dienstleistungen können versteuert werden.
Viele Grüsse
Alex