Hallo Zusammen
Ich stehe momentan vor einem Problem. Wir führen ein Restaurant und haben von einer Firma Öfen in Miete genommen. Der Mietwert beträgt 4’000 CHF. Die Hälfte davon haben wir mit den Gutscheinen für unsere Services bezahlt. Der Rest ersetzen wir durch unsere Werbeleistung. Gegenseitig erstellen wir die Rechnungen mit gleichem Gesamtbetrag (inkl. MWST). Wie soll ich den Ablauf richtig verbuchen?
Bezahlung mit unseren Services und Gutscheinen (Gegenleistung)
- Best Answerset by RomanKeller
Jocky Hallo Jocky
Miete verbucht man so:
Miete - Kreditoren CHF 3'692
Vorsteuer - Kreditoren CHF 308
Bei den Gutscheinen sollte man berücksichtigen, dass sie ohne MWST verkauft werden sollen. Dann sieht es so aus:
Forderungen aus Lief. - Gutscheine CHF 2'000
Werbeleistung
Forderungen aus Lief. - Nebenerlöse CHF 1'846
Forderungen aus Lief. - Umsatzsteuer CHF 154
Hallo zusammen
Wir haben einen kleinen Geschenkeshop und möchten nun Gutscheine anbieten. Dazu ist die Frage aufgetaucht, ob diese versteuert werden müssen? Könntet Ihr mir dabei weiterhelfen?
MichaelMeyer Hallo Michael
Wenn es um Gutscheine geht, dann sind diese reine Zahlungsmittel. Beim Verkauf von Gutscheinen stellt man keine Leistung im mehrwertsteuerlichen Sinn her. Gutscheine gelten als Nicht-Entgelt, deswegen sind sie nicht zu versteuern. MWST wird erst dann berechnet, wenn diese eingelöst werden, d.h. nur die verkauften Gegenstände oder die erbrachten Dienstleistungen können versteuert werden.
Viele Grüsse
Alex