Hallo Zusammen
Ich stehe momentan vor einem Problem. Wir führen ein Restaurant und haben von einer Firma Öfen in Miete genommen. Der Mietwert beträgt 4’000 CHF. Die Hälfte davon haben wir mit den Gutscheinen für unsere Services bezahlt. Der Rest ersetzen wir durch unsere Werbeleistung. Gegenseitig erstellen wir die Rechnungen mit gleichem Gesamtbetrag (inkl. MWST). Wie soll ich den Ablauf richtig verbuchen?

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  • Jocky Hallo Jocky
    Miete verbucht man so:
    Miete - Kreditoren CHF 3'692
    Vorsteuer - Kreditoren CHF 308
    Bei den Gutscheinen sollte man berücksichtigen, dass sie ohne MWST verkauft werden sollen. Dann sieht es so aus:
    Forderungen aus Lief. - Gutscheine CHF 2'000
    Werbeleistung
    Forderungen aus Lief. - Nebenerlöse CHF 1'846
    Forderungen aus Lief. - Umsatzsteuer CHF 154

    Jocky Hallo Jocky
    Miete verbucht man so:
    Miete - Kreditoren CHF 3'692
    Vorsteuer - Kreditoren CHF 308
    Bei den Gutscheinen sollte man berücksichtigen, dass sie ohne MWST verkauft werden sollen. Dann sieht es so aus:
    Forderungen aus Lief. - Gutscheine CHF 2'000
    Werbeleistung
    Forderungen aus Lief. - Nebenerlöse CHF 1'846
    Forderungen aus Lief. - Umsatzsteuer CHF 154

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      Alex_W Vielen Dank! Das hat mir schon weitergeholfen. Da die Gesamtbeträge gleich sind, dachte ich, dass Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer sich auch ausgleichen. Bedeutet es jetzt, dass wir zusätzliche Vorsteuer haben?

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        Jocky Nein. Wenn die Gutscheine eingelöst werden, dann berechnet man Umsatzsteuer für die Leistung, die gegen Gutscheine erbracht wurde. Erst dann gleicht sich alles wieder aus.

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          5 Monate später

          Hallo zusammen
          Wir haben einen kleinen Geschenkeshop und möchten nun Gutscheine anbieten. Dazu ist die Frage aufgetaucht, ob diese versteuert werden müssen? Könntet Ihr mir dabei weiterhelfen?

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            MichaelMeyer Hallo Michael
            Wenn es um Gutscheine geht, dann sind diese reine Zahlungsmittel. Beim Verkauf von Gutscheinen stellt man keine Leistung im mehrwertsteuerlichen Sinn her. Gutscheine gelten als Nicht-Entgelt, deswegen sind sie nicht zu versteuern. MWST wird erst dann berechnet, wenn diese eingelöst werden, d.h. nur die verkauften Gegenstände oder die erbrachten Dienstleistungen können versteuert werden.
            Viele Grüsse
            Alex

              3 Jahre später
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