Kleo_Kohl Es ist wichtig zu beachten, dass die Mehrwertsteuerpflicht nicht rückwirkend gilt. Das bedeutet, dass Sie ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Umsatzgrenze erreichen oder erkennen, dass Sie dies tun werden, steuerpflichtig sind, aber nicht für die Vergangenheit. Sie müssen die Mehrwertsteuer auf Umsätze ab diesem Zeitpunkt berechnen und an die ESTV abführen.
Es ist ratsam, sich so bald wie möglich bei der ESTV anzumelden, sobald Sie erkennen, dass Sie die Umsatzgrenze erreichen oder überschreiten werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Sie können sich online oder schriftlich bei der ESTV anmelden und weitere Informationen zu den Steuersätzen und -regelungen erhalten.[für weitere Informationen (hier klicken)](https://nachrichtenmorgen.de/sommergewinne-kaufland-de-chance-tolle-preise/)