Hoi Johanes
Falls der Umsatz 2023 erneut unter die chf 100 000 Schwelle sinken sollte, besteht die MwSt.-Pflicht trotzdem seit 01.01.22.
Eine Abmeldung wäre in diesem Fall möglich, frühestens per 31.12.23.

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    Hallo Experten
    Könnte mir jemand kurz erklären, ob die gleiche MWST-Schwelle für ausländische Unternehmen gilt, die ihre Dienstleistungen an Schweizer Kunden erbringen, d. h. einen Nettoumsatz von chf 100k in der Schweiz? Vielen Dank vorab.

    Points: 35
      4 Tage später

      Hoi Uli

      Für ausländische Unternehmen (Leistungserbringer), die ihre Dienstleistungen an Schweizer Kunden erbringen, gelten grundsätzlich leicht abweichende Regeln.
      Falls der Leistungserbringer einen weltweiten Umsatz (inklusive Umsatz in der Schweiz) von höher als chf 100k pro Kalenderjahr erzielt, muss sich der Leistungserbringer im Schweizer MWST-Register registrieren.

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      • hat auf diesen Beitrag geantwortet.

        Im weiteren Verlauf werden die Rechnungen mit der "normalen" Mehrwertsteuer ausgestellt.

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          8 Tage später

          Sterngucker
          Guten Abend Sterngucker
          recht herzlichen Dank! Das habe ich nicht gewusst. Sie haben mir gut weitergeholfen 👍

          Points: 35
            2 Monate später

            Hallo zusammen
            Ich habe auch eine Frage zum Thema "ab wann gilt MWST-Pflicht". Ich habe meine Einzelfirma im Februar 2022 gegründet und im 1. Geschäftsjahr rund Fr. 40'000 Umsatz erwirtschaftet. Im 2023 steigen meine monatlichen Umsätze kontinuierlich und aus heutiger Sicht werde ich im ganzen 2023 noch knapp unter Fr. 100'000 Umsatz landen. Ich gehe jedoch davon aus, dass ich im 2024 bei ca. Fr. 150'000 landen werde. Meines Wissens werde ich erst MWST pflichtig, auf den 1. Januar nachdem ich erstmals einen Umsatz > Fr. 100'000 erreicht habe, sprich in meinem Fall somit ab 1.1.2025. Ist dies korrekt auch wenn ich heute davon ausgehen darf, dass ich bereits im 2024 > Fr. 100'000 erzielen werde? Oder müsste ich mich nun bereits per 1.1.2024 bei der MWST anmelden? Herzlichen Dank für ein Feedback.

              Kleo_Kohl Es ist wichtig zu beachten, dass die Mehrwertsteuerpflicht nicht rückwirkend gilt. Das bedeutet, dass Sie ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Umsatzgrenze erreichen oder erkennen, dass Sie dies tun werden, steuerpflichtig sind, aber nicht für die Vergangenheit. Sie müssen die Mehrwertsteuer auf Umsätze ab diesem Zeitpunkt berechnen und an die ESTV abführen.

              Es ist ratsam, sich so bald wie möglich bei der ESTV anzumelden, sobald Sie erkennen, dass Sie die Umsatzgrenze erreichen oder überschreiten werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Sie können sich online oder schriftlich bei der ESTV anmelden und weitere Informationen zu den Steuersätzen und -regelungen erhalten.[für weitere Informationen (hier klicken)](https://nachrichtenmorgen.de/sommergewinne-kaufland-de-chance-tolle-preise/)

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