In der Schweiz gilt grundsätzlich eine Umsatzgrenze von CHF 100'000 für die Pflicht zur Mehrwertsteuer-Registrierung. Das bedeutet, dass Unternehmen, die innerhalb eines Jahres weniger als CHF 100'000 Umsatz erzielen, von der MWST befreit sind.
Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel, zum Beispiel:
Unternehmen, die steuerpflichtige Leistungen aus dem Ausland erhalten
Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen ins Ausland liefern
Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an Privatpersonen im Ausland verkaufen
Unternehmen, die bestimmte Branchen oder Sektoren betreiben, wie z.B. das Gastgewerbe oder die Landwirtschaft.
In diesen Fällen kann die Umsatzgrenze von CHF 100'000 überschritten werden, und das Unternehmen wird trotzdem zur MWST-Registrierung verpflichtet. Es ist daher möglich, dass Ihr Bekannter von einem solchen Fall gehört hat, bei dem ein Unternehmen trotz eines Umsatzes unter CHF 100'000 zur MWST-Registrierung verpflichtet war.