Hallo Mitzi
Wie ich sehe, sind die Nutzer dieses Forums nicht so bewandert mit Betreibungen, darum antworte ich dir schnell:
Ja, du hast recht, einen Verzugszins kannst du ab dem Datum der Rechnungsstellung auch in der Betreibung geltend machen. Daneben kann du die direkten Kosten der Betreibung (du musst diese vorschiessen) sowie allfällige spätere Gerichtskosten dem Schuldner auferlegen. Du kannst das direkt auf das Betreibungsformular draufschreiben (ev. machen das die Betreibungsämter auch automatisch, das ist wahrscheinlich unterschiedlich je nach Betreibungsamt).
Zusätzlich kannst du Kosten, die im direkten Zusammenhang mit der Betreibung stehen, auch aufführen (wie Porti). Ehrlich gesagt lohnt sich das aber kaum, da diese Beträge meist klein sind.
Daneben haben die meisten Firmen AGBs, die zusätzliche Betreibungsgebühren aufführen - diese Diskussion hatten wir schon mehrmals in diesem Forum. Ich persönlich würde diese auch auf dem Formular aufschreiben. Im schlimmsten Fall werden diese dann von einem Gericht (sollte es zu einem Rechtsvorschlag und dann zur Rechtsöffnung kommen) nicht anerkannt. Ich habe diese Kosten bislang immer "durchgebracht". Lass dich nicht durch irgendwelche "Rechtstheoretiker" verunsichern, die etwas anderes behaupten. So eine Bereibung verursacht schliesslich einen hohen Aufwand, der bei korrektem Verhalten des Kunden nicht entstehen würde.
Mfg