Steuern sparen mit dem Geschäftsauto, Privatauto oder Mietwagen?
Geschäftsautos sind ein gewichtiger Kostenfaktor. Betriebskosten, Steuern, Garagierung, Aufwand in der Buchhaltung, Fahrtenbuch, Privatanteile durch Privatnutzung – die Implikationen eines Firmenautos sind vielfältig. Ob die Zuordnung zum Geschäftsvermögen überhaupt vorteilhaft ist und man damit Steuern sparen kann, ist längst nicht immer klar. Häufig werden hastig Geschäftsauto angeschafft oder Mitarbeiter zur Bereitstellung des Privatautos genötigt, ohne dass der Bedarf und die notwendigen Voraussetzungen abgeklärt wurden. Die Steuerämter prüfen sehr genau, ob für den Geschäftsbetrieb überhaupt Fahrzeuge notwendig sind und wie stark diese für private Zwecke eingesetzt werden. Zudem wir die unterlassene oder ungenügende Verbuchung von Privatanteilen und den zugehörigen Vorsteuerkorrekturen (auf den Privatanteilen entfallende Vorsteuer) bemängelt und gebüsst.
Unerwünschte Folgen der Verbuchung von Privatanteilen
Die Verbuchung von Privatanteilen hat für die Unternehmung und den betroffenen Mitarbeiter in der Regel drei unerwünschte Folgen:
Vor einem Entscheid sollte also genau durchgerechnet werden, ob ein Auto als Privatauto oder als Geschäftsauto gehalten werden soll. Ob ein Auto gekauft, geleast oder gemietet werden soll ist eine davon unabhängige aber selbstverständlich entscheidende Frage.
Voraussetzungen für einen Firmenwagen
Ob ein Geschäftswagen gekauft, geleast oder gemietet wird, schreibt der Gesetzgeber selbstverständlich nicht vor. Es existieren drei generelle Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines Dienstwagens und der zugehörigen Kostenaufwände, die dann wiederum den Vorsteuergewinn reduzieren:
Überwiegende geschäftliche Nutzung des Fahrzeugs (Privatgebrauch entspricht weniger als 50% der Nutzungsdauer). Ist die Nutzung vorranging dem privaten Bereich zuzurechnen, ist das Fahrzeug privat zu halten.
Geschäftszweck der Unternehmung, der die Nutzung von Fahrzeugen für den erfolgreichen Geschäftsbetrieb voraussetzt. Zum Beispiel wird es für einen stationären Barbier schwierig, die Anschaffung eines Geschäftswagens sinnvoll zu begründen.
Kosteneffizienz. Ein Fahrzeug darf einen maximalen Kaufpreis von CHF 100’000 bis 120’000 nicht überschreiten. Bei höherpreisigen Fahrzeugen wird unterstellt, dass die Anschaffung vorrangig dem persönlichen Wohlergehen dient. In diesen Fällen muss ein prozential höherer Privatanteil als 9.6% pro Jahr ausgeschieden werden. Dies führt zu höheren Einkommenssteuern für den Nutzer und zu tieferem geschäftsbedingten Aufwand, also höheren Gewinnsteuern.
Vergleich von Geschäftsauto und Privatauto
Vorteile und Nachteile eines Geschäftsautos
Vorteile eines Geschäftsautos
(mit geschäftlicher und privater Nutzung)
- Sämtliche Kosten für Unterhalt, Reparatur, MFK, Steuern, laufenden Betrieb sind Geschäftsaufwand, was Steuern sparen hilft.
- Geschäftswagen als Lohnbestandteil für Mitarbeiter.
- Kilometer-Logbuch muss nicht geführt werden.
- Je nach Kaufpreis und Kostenkalkulation kann der Privatanteil im Verhältnis zum (hohen) Nutzen des Autos für den Dienstwagenfahrer als knapp bemessen angesehen werden. Bei Fahrzeugen mit maximal CHF 18’750 exkl. MwSt. Anschaffungswert beträgt der Privatanteil CHF 150 «flat» pro Monat.
Nachteile eines Geschäftsautos
(mit geschäftlicher und privater Nutzung)
- Aufrechnung des Privatanteils von jährlich 9.6% des Kaufpreises exkl. MwSt. auf das Lohneinkommen (gilt nicht bei Poolwagen oder Nutzfahrzeugen), was zu höheren Steuern führt (auf Einkommen des Mitarbeiters).
- Aufrechnung des geldwerten Vorteils (FABI) bei Nutzung für den Arbeitsweg.
- Aufwand für die Buchhaltung (Vorsteuerkorrektur, Privatanteil, Belegerfassung, Fahrzeugabschreibung).
Vorteile und Nachteile eines Privatautos
Vorteile eines Privatautos
(mit geschäftlicher und privater Nutzung)
- Kein Liquiditätsabfluss in der Unternehmung.
- Privatwagen steht oft schon zur Verfügung.
- Keine Lohnaufrechnung, keine höheren Steuern (auf Einkommen).
- Geringer Buchhaltungsaufwand.
Nachteile eines Privatautos
(mit geschäftlicher und privater Nutzung)
- Erfordernis eines Fahrtenbuchs oder eines (genehmigten) Spesenreglements.
- Steuerliche anerkannte Kilometerpauschale von maximal CHF 0.70 insbesondere bei teureren Fahrzeugen und geringen Jahreskilometerleistungen deutlich zu tief bemessen.
- Potenzielle Quelle für Streitigkeiten bei Schadenereignis.
Geschäftsauto im Vergleich: Kauf, Leasing oder (Langzeit-) Miete?
Seit wenigen Jahren werden in der Schweiz Mietwagen zur längerfristigen Nutzung angeboten. Neue Anbieter wie Clyde, Carvolution, Carify oder Auto Kunz drängen auf den Markt und etablierte Autovermieter wie Sixt, Avis, Hertz und andere bauen ihr Angebot entsprechend aus.
Die Langzeitmiete – wie von den Anbietern vollmundig beworben wird – soll in Sachen Flexibilität neue Massstäbe bei Firmenfahrzeugen setzen. Bei genauerer Betrachtung stimmt das aber nur bedingt. Mit einer Mindestlaufzeit von 1 bis 12 Monaten und mit Kündigungsfristen von typischerweise 1 Monat oder mehr ist die Flexibilität dieser Auto-Abos sicher deutlich höher als beim Leasing, aber durchaus ausbaufähig. Im Kostenvergleich sind die Auto-Abos durchaus konkurrenzfähig zum klassischen Leasing und sogar oftmals günstiger. In Bezug auf das Steuern sparen ist eine Aussage aber nicht einfach zu treffen. Ein detaillierter Kostenvergleich sollte aber immer durchgeführt werden. Der Kauf bleibt bei einer längeren Haltedauer des Fahrzeugs erwartungsgemäss die kostengünstigste Option.
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Vorteile und Nachteile bei Kauf eines Geschäftswagens
Vorteile bei Kauf eines Geschäftswagens
- Entscheidungsfreiheit und Flexibilität, da Firmenauto Eigentum der Unternehmung
- In der Vollkostenrechnung günstiger als Leasing oder Langzeitmiete
- Maximale Optionen an Fahrzeugmodellen und Baujahren
- Fahrzeugausstattung des Firmenautos frei wählbar
Nachteile bei Kauf eines Geschäftswagens
- Liquiditätsabfluss bei Kauf des Geschäftsautos
- Kaufprozess meist aufwändiger als Fahrzeugauswahl bei Leasing oder Miete
- Bei Geschäftsautos ohne Garantie oder Gewährleistung: Kostenrisiko bei unerwarteten Grossreparaturen
- Buchhaltung aufwändiger als bei Leasing oder Miete
Vorteile und Nachteile bei Leasing eines Geschäftswagens
Vorteile bei Leasing eines Geschäftswagens
- Initiale Liquiditätsbelastung geringer als bei Kauf (Anzahlung)
- Geringere Kapitalbindung als bei Kauf
- Klar kalkulierbare Kosten
- Kein Kostenrisiko bei unerwarteten Reparaturen
- Sehr vielfältiges Marktangebot
Nachteile bei Leasing eines Geschäftswagens
- Leasingvertrag mit zahlreichen Bedingungen und Einschränkungen
- Stark eingeschränkte Flexibilität
- In der Vollkostenrechnung teurer als Fahrzeugkauf
- Preisgestaltung komplex und intransparent (Anzahlung, Zinsen, Rate, Restwert, Zusatzkilometer)
Vorteile und Nachteile bei Kurzzeitmiete eines Geschäftsautos
Vorteile bei der sporadischen Miete eines Geschäftsautos (Kurzzeitmiete)
- Mit Abstand günstigste Variante für Wenignutzer
- Sehr hohe Flexibilität
- Keine Kapitalbindung
- Keine initiale Liquiditätsbelastung
- Kein Zeitaufwand für Wartung und Service
- Kein Kostenrisiko bei unerwarteten Reparaturen
Nachteile bei der sporadischen Miete eines Geschäftsautos (Kurzzeitmiete)
- Nur bei geringer Nutzung eine Option
- Kurzfristige Verfügbarkeit von bestimmten Fahrzeugen unsicher
- Zeitlicher Aufwand für Fahrzeugübernahme bzw. -abgabe
- Fahrzeugausstattung nur beschränkt wählbar
Vorteile und Nachteile bei Langzeitmiete eines Geschäftsautos
Vorteile bei der langfristigen Miete eines Geschäftsautos (Langzeitmiete)
- Keine Kapitalbindung
- Keine initiale Liquiditätsbelastung
- Kein Zeitaufwand für Wartung und Service
- Klar kalkulierbare Kosten
- Kein Kostenrisiko bei unerwarteten Reparaturen
- In der Vollkostenrechnung häufig günstiger als Leasing
Nachteile bei der langfristigen Miete eines Geschäftsautos (Langzeitmiete)
- Flexibilität nach Anbieter sehr unterschiedlich (minimale Mietdauer, mehrmonatige Kündigungsfrist)
- Mietvertrag mit zahlreichen Bedingungen und Einschränkungen
- Ausschliesslicher Fokus auf neueste Fahrzeugmodelle
- In der Vollkostenrechnung teurer als Fahrzeugkauf
- Fahrzeugausstattung nur beschränkt wählbar
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Spannender Artikel. Gibt es bei Langzeitmieten oder Leasing eine monatliche Obergrenze, die das Auto kosten darf?
Beim Leasing und bei der Miete gilt ebenfalls die Obergrenze von CHF 100k für den Autowert, mann muss also auf den Barverkaufspreis schauen im Leasingvertrag. Das ist die einzige Limitierung, die monatlichen Kosten sind also gewissermassen indirekt limitiert.
Grüsse ins web
Jay
Guten Tag. Wenn ich das Auto 50/50 privat und geschäftlich benutze, wie soll ich es einordnen? Ich habe eine Einzelfirma für meine Nebentätigkeit.
Grundsätzlich kannst du Sie in dieser Situation selbst entscheiden, ob Sie das Auto als Privatperson oder gewerblich erwirbst. Im ersten Fall musst du einfach die geschäftlich zurückgelegten Kilometer mit der Firma verrechnen. Wenn du das Auto als Geschäftsauto deklarierst, kannst du die privaten Kilometer effektiv oder pauschal abrechnen. Aus meiner Sicht ist die pauschale Verrechnung zu bevorzugen.
Freundliche Grüsse
Danke für Ihre Antwort. Wie kann ich mein aktuelles Auto ins Betriebsvermögen übernehmen?
Du musst das Auto mit einem realistischen Wert, also gemäss Marktwert, in Ihr Unternehmen einbringen.
Freundliche Grüsse
Roger Frei
Und wenn ich umgekehrt dem Unternehmen das alte Geschäftsauto abkaufen will? Wie funktioniert das? Darf ich es zum Buchwert übernehmen?
Nein, hier gilt das gleiche Prinzip: Das Auto muss zum Marktwert verkauft werden. Und wenn das Unternehmen MWST-pflichtig ist, muss zusätzlich die MWST berechnet werden.
Freundliche Grüsse
Roger Frei
Guten Tag. Muss ich bei der Pauschalabrechnung des Privatanteils auch die Nebenkosten (Benzin, Versicherung usw.) mit berechnen? Grüsse
Hallo Markus. Nein, diese Ausgaben sind bereits im Privatanteil berücksichtigt.
Freundliche Grüsse
Roger Frei
ziemlich komplex 🙁
Bei den Nachteilen eines Geschäftsautos steht unter anderem Vorsteuerkorrektur. Aber was ist, wenn eine Firma mit der Saldosteuersatz-Methode die Mehrwertsteuer abrechnet? Dort gibt es ja kar keine Vorsteuer bzw. -abzug…..fällt dieser Aspekt bei SSS komplett weg?
Leider nein 🙂 Sonst würden wohl viel mehr Firmen mit dem SSS abrechnen…
Wird die Mehrwertsteuer als Saldosteuersatz abgerechnet, dann braucht es keine Korrektur der Vorsteuer (die gibt es ja nicht), sondern der Mehrwertsteuer. Das heisst, der Privatanteil muss als Umsatz in Ziffer 200 des Mehrwertsteuerdeklarationsformulars deklariert werden, davon ist dann der von der ESTV festgelegte Saldosteuersatz prozentual als MWST geschuldet.
*Rechenbeispiel:*
Gebrauchtes Auto kostet exkl. MwSt. 50’000 Fr. (Neuwagenpreis ist irrelevant)
Privatanteil pro Jahr: 12 * 0.8% * 50000 = 4800 Fr. pro Halbjahr sind das also 2400 Fr.
(wird auf dem Lohnausweis ausgewiesen, sämtliche Sozialabgaben müssen darauf entrichtet werden)
Korrektur Mehrwertsteuer für ein Halbjahr/Semester:
Saldosteuersatz (z.B. Beratungsdienstleistungen) = 5.9%
5.9% * 2400 = 141.60 Fr.
***Achtung***: ab 1.1.22 beträgt der Privatanteil 0.9% pro Monat (vorher 0.8%)
Guten Tag. Danke für den Artikel. Er ist sehr hilfreich. Ich persönlich bevorzuge das Leasing: Das ist einfacher und günstiger
Hallo Margrit. Gern geschehen! Und vielen Dank für Ihren Erfahrungsbericht!
Freundliche Grüsse
Roger Frei
Guten Tag. Ich berate Kunden in Konzernen, wo es für mich Sinn macht ebenfalls einen gewissen Status zu zeigen.
Ich habe gehört, dass die Obergrenze von 100k überschritten werden kann bei Firmen-Leasing, jedoch der Privatanteil dann einfach höher sein muss. Unter welchen Umständen ist dies zulässig und was muss beachtet werden?
Vielen Dank für die Antwort schon im Voraus
Hallo Ramon. Die Frage ist berechtigt und tatsächlich steigt der Privatanteil mit steigendem Kaufpreis. Je nach Kanton beginnt die Kategorie «Luxusfahrzeuge» bei einem Kaufpreis von CHF 80’000 oder erst bei CHF 120’000 exkl. MwSt.
Für Luxusfahrzeuge gilt je nach Kaufpreis (exkl. MwSt.) ein Privatanteil von 11% bis 17%. Bei Leasingfahrzeugen wird auf den Barkaufspreis abgestellt. Wir empfehlen Ihnen, bei der Steuerverwaltung konkret vorstellig zu werden und eine schriftliche Bestätigung des anzuwendenden Privatanteils einzuholen. Die Steuerverwaltungen ziehen dafür die sogenannte «Orientierungshilfe Luxuswagen» zu Rate – die ist allerdings zum Leidwesen der Steuerpflichtigen nicht publiziert. In Zeiten moderner und transparenter Public Governance sicher ein Unding.
Freundliche Grüsse
Roger Frei