Dieses Dokument weist die finanzielle Situation Ihres Unternehmens aus: Über welches Vermögen verfügt das Unternehmen, wie dieses finanziert und verwendet wird, und welches Ergebnis – Gewinn oder Verlust – daraus während dem Geschäftsjahr generiert wurde.
Der Jahresabschluss ist das Produkt einer (hoffentlich) sorgfältigen Buchhaltung. Das Steueramt nutzt ihn, um die direkten Steuern des Unternehmens zu berechnen. Der Jahresabschluss dient also zur Festlegung der direkten Bundessteuer sowie der Steuern auf Kantons- und Gemeindeebene.
Banken und Investoren nutzen ihn, um Entscheidungen über Finanzierungen zu treffen. In diesem Artikel betrachten wir den Jahresabschluss, wie er nach Obligationsrecht aussehen sollte.
Tipp
Einzelunternehmen oder Personengesellschaften sind von der Einreichung eines Jahresabschlusses befreit, wenn ihr Jahreseinkommen 500’000 Franken nicht übersteigt (Art. 957 Abs. 2 OR). Dies befreit Unternehmer bzw. Selbständige jedoch nicht von einer elementaren Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben sowie der Vermögensverhältnisse der Einzelunternehmung. Dies wird im Volksmund als «Milchbüechlirechnung» bezeichnet. Der Einzelunternehmer weist den Erfolg seiner Selbständigkeit in der privaten Steuererklärung aus, eine separate Steuererklärung für die Einzelunternehmung existiert in der Schweiz nicht.