Kita-Kosten und Steuerabzüge: Ein Leitfaden für Eltern

Für viele Eltern ist die Kinderdrittbetreuung eine gute Möglichkeit, Beruf und Familie zu vereinbaren. Im Schweizer Steuersystem können Eltern die Kosten für die Kinderbetreuung in Kindertagesstätte (Kita) absetzen, während Schulkosten in der Regel nicht abzugsfähig sind. Die Wahl einer geeigneten Kita stellt Eltern jedoch oft vor Herausforderungen: hohe Kita-Kosten, begrenzte Verfügbarkeit oder auch komplexe steuerliche Regelungen. In diesem Blog erläutern wir die Unterschiede zwischen Kita-preise und Schulgebühren, zeigen die Hauptprobleme, mit denen Eltern bei der Suche nach einer geeigneten Kita konfrontiert sind, und erklären die unterschiedlichen Steuerabzüge in den einzelnen Kantonen.
Viele Eltern fragen sich, warum sie die Kita-Kosten von der Steuer abziehen können, aber keine Schulgebühren. Die Antwort auf diese Frage liegt im Unterschied zwischen Kita und Schule.
Kita vs Kindergarten vs Schule : Was ist der Unterschied?
Gerade für Zugezogene und Expats ist der Unterschied zwischen Kita (Kindertagesstätte), Kindergarten und Primarschule nicht bekannt, auch weil es in vielen Ländern keinen Unterschied zwischen Kita und Kindergarten gibt.
- Eine Kita ist eine Betreuungseinrichtung für Kinder im Vorschulalter, die es berufstätigen Eltern ermöglicht, arbeiten zu gehen. Zu den Kitas gehören in der Regel Krippen und teilweise auch Tagesmütter.
- Kindergärten werden oft separat betrachtet, auch wenn sie ein einigen Aspekten als Teil der frühkindlichen Betreuung angesehen werden können. Kitas bieten keine schulische Bildung an, sondern konzentrieren sich auf Betreuung, frühe Förderung und soziale Interaktion. Kindergärten hingegen bildet eine Übergangsphase zwischen Kita und Schule. Er bereitet Kinder auf den Schuleintritt vor und legt den Fokus auf spielerisches Lernen sowie die Entwicklung sozialer und kognitiver Fähigkeiten.
- Die Schule ist eine Bildungseinrichtung, in der Kinder nach einem festgelegten Lehrplan unterrichtet werden. Der Fokus liegt auf der Bildung, nicht auf der Betreuung.
In der folgenden Tabelle sehen Sie die Unterschiede dieser Einrichtungen hinsichtlich Zielgruppe, Fokus, Kosten für Kinderbetreuung und steuerlichen Aspekten:

Merkmal | Kita | Kindergarten | Schule |
---|---|---|---|
Kinder vom Säuglingsalter bis zum Eintritt in den Kindergarten oder die Schule. | Kinder ab ca. 4 Jahren bis zum Schuleintritt. | Kinder ab ca. 6 bis 7 Jahren bis zum Abschluss der obligatorischen Schulzeit (ca. 15 bis 16 Jahre). | |
Betreuung und frühkindliche Förderung, Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. | Vorbereitung auf die Schule, Entwicklung sozialer und kognitiver Fähigkeiten. | Vermittlung von Bildung und Wissen gemäss Lehrplan. | |
Ganztags- oder Halbtagsbetreuung, je nach Einrichtung; Aktivitäten zur Förderung der kindlichen Entwicklung. | Obligatorischer Unterricht, meist vormittags; spielerisches Lernen und soziale Interaktion. | Strukturierter Unterricht in verschiedenen Fächern; je nach Stufe ganztägig oder halbtägig. | |
Kostenpflichtig; Gebühren variieren je nach Kanton, Gemeinde und Einkommen der Eltern. | In der Regel kostenlos, da Teil des öffentlichen Bildungssystems. | Öffentliche Schulen sind kostenlos; private Schulen erheben Schulgebühren. | |
Kosten steuerlich absetzbar: In der Regel können Eltern die Betreuungskosten für die Kita teilweise als Abzug in ihrer Steuererklärung geltend machen. Der maximale Abzug variiert je nach Kanton und Gemeinde (estv.admin.ch). | Keine direkten steuerlichen Kosten: Da der Kindergarten in der Regel kostenlos ist, gibt es keine direkten steuerlichen Abzüge oder Belastungen. | Keine steuerlichen Abzüge: Öffentliche Schulen verursachen keine direkten Kosten. Bei privaten Schulen können jedoch Schulgebühren anfallen, die in der Regel steuerlich nicht absetzbar sind. |
Warum ist der steuerliche Abzug unterschiedlich?
Die steuerliche Behandlung von Kita- und Schulkosten unterscheidet sich, weil die Kita als notwendige Betreuung für berufstätige Eltern gilt. Diese Kosten gelten als berufsbedingte Aufwendungen und sind daher steuerlich absetzbar. Schulgebühren hingegen werden als Ausgaben für die Ausbildung der Kinder angesehen und sind nicht abziehbar (bzw. bereits via Kinderabzug). Viele Eltern versuchen, ausserschulische Aktivitäten und Freizeitaktivitäten der Kinder als Abzug geltend zu machen. Leider sind solche Kosten in der Regel nicht vom steuerbaren Einkommen abziehbar (z. B. Nachhilfe, Sport- und Musikvereine, Pfadi usw.).
Warum fällt es Eltern schwer, gute Kitas zu finden?
Für viele Eltern ist es aus verschiedenen Gründen eine grosse Herausforderung, eine geeignete Kindertagesstätte für ihre Kinder zu finden. Eine gute Kita für die Kinder zu haben, ist für viele Eltern wichtig, da es sich langfristig auf die Arbeits- und Lebensqualität der Eltern auswirkt.
Die meisten Probleme bei der Kita-Suche sind hohe Nachfrage, begrenztes Angebot, hohe Kita Kosten und Qualitätsunterschiede. Kitas sind schnell ausgebucht, vor allem in stark bevölkerten Regionen, insbesondere wie Zürich und Genf, was Eltern zu frühzeitigen Anmeldungen und langen Wartezeiten zwingt. Wenige Auswahlmöglichkeiten führen zu einigen zusätzlichen Herausforderungen wie z.B. Preiserhöhung. Wenn keine Kita-Plätze verfügbar sind, müssen Eltern oft auf Alternativen wie Tagesmütter oder private Betreuung zurückgreifen, die zwar ebenfalls steuerlich absetzbar sind, aber noch höhere Kosten verursachen.
Nanny von der Steuer abziehbar?
Eine Nanny wird im steuerlichen Sinne als Drittbetreuung angesehen. Dies setzt jedoch bestimmte Voraussetzungen voraus: Die Betreuung muss beruflich notwendig sein, und die Anstellung muss formal geregelt sein (z.B. durch einen Arbeitsvertrag/ Lohnabrechnungen und die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen).
Kita-Kosten und Steuerprogression
Interessant dabei: Die Kita-Kosten (in der Regel subventionierte Kitas) sind oft einkommensabhängig, was bedeutet, dass Kitas das Einkommen der Eltern berücksichtigen, um die individuellen Kinderbetreuungskosten festzulegen. Dazu fordern sie in der Regel Nachweise wie Lohnausweise oder Steuererklärungen an. Basierend auf diesen Informationen wird ein persönlicher Tarif berechnet. Ein gutes Beispiel für diese Praxis findet sich in der Stadt St. Gallen. Bei der Berechnung des Tarifs sind hier das massgebende Einkommen sowie das steuerbare Vermögen der Eltern entscheidend. Beträgt das steuerbare Vermögen mehr als CHF 100’000 (Alleinstehende) resp. CHF 150’000 (Verheiratete), gilt unabhängig vom Einkommen der Maximaltarif.
Ein weiteres Beispiel ist der Kita-Rechner – ein Tarifrechner für Gemeinden, der es ermöglicht, die voraussichtlichen Elternbeiträge basierend auf dem steuerbaren Einkommen und weiteren Faktoren zu berechnen.
Die Tarifbestimmung kann zu einem negativen Einkommenseffekt führen. Familien mit höherem Einkommen zahlen dabei nicht nur höhere Kinderbetreuungsgebühren, sondern profitieren gleichzeitig überproportional von den steuerlichen Abzügen. Die Steuerprogression sorgt dafür, dass sich Abzüge für Fremdbetreuungskosten bei höheren Einkommen stärker auf die Steuerlast auswirken als bei niedrigen Einkommen.
Steuerliche Regelungen von Kinderbetreuungskosten in der Schweiz
Bundesebene (DBG)
- Gemäss Artikel 33 Abs. 3 DBG können Eltern Fremdbetreuungskosten für Kinder bis zu einer bestimmten Höhe steuerlich abziehen. Ab 2025 wird der maximale Abzugsbetrag pro Kind auf CHF 25’800 erhöht. Die Regelung gilt für Kinder bis 14 Jahre, die im gleichen Haushalt wie der Steuerpflichtige leben und steuerlich abzugsfähig sind.
- Der Abzugsbetrag wurde im Vergleich zu 2024 um 300 Franken erhöht.

Kantonale Unterschiede
Die Höhe der abziehbaren Kita-Kosten variiert je nach Kanton. In einigen Kantonen können Eltern höhere Abzüge geltend machen, in anderen sind es geringere Beträge. Dieser Unterschied beeinflusst nicht nur die finanziellen Auswirkungen der Eltern, sondern auch ihre Entscheidung, in welchem Kanton zu wohnen und arbeiten.

- Kanton Zürich: Ab dem Steuerjahr 2024 können bis zu CHF 25’000 pro Kind und Jahr für Staats- und Gemeindesteuern abgezogen werden.
- Kanton Schwyz: Der maximale Abzug beträgt CHF 6’000 pro Kind und Jahr.
- Kanton Basel-Landschaft: Ab dem Steuerjahr 2020 können bis zu CHF 10’000 pro Kind und Jahr abgezogen werden.
- Kanton Zug: Ab dem Steuerjahr 2023 können bis zu CHF 25’000 pro Kind und Jahr für Staats- und Gemeindesteuern abgezogen werden (bisher CHF 6’200 bis zur Steuerperiode 2023).
Beispiel 1
Familie Schweizer aus Zug hat zwei Kinder im Alter von 3 und 5 Jahren. Beide Elternteile arbeiten Vollzeit und benötigen daher eine Ganztagsbetreuung für ihre Kinder. Nach einer intensiven Suche finden sie schliesslich einen Platz in einer nahegelegenen Kindertagesstätte, die 2’500 Franken pro Kind und Monat kostet. Diese bedeutet jährliche Betreuungskosten von CHF 60’000 für beide Kinder.
Gemäss der Steuerabzugsverordnung im Kanton Zürich können sie bis zu Kind und Jahr können sie bis zu 25’000 Franken von den Staats- und Gemeindesteuern abziehen. Dadurch reduziert sich ihr steuerbares Einkommen um insgesamt CHF 50’000, was zu einer erheblichen Steuerersparnis führt. Dennoch wird ein nicht unerheblicher Teil der Kinderbetreuungskosten unberücksichtigt, was die finanzielle Belastung der Familie verdeutlicht.
Familie Schweizer

Beispiel 2
Die Familie Meier aus Zürich hat zwei Kinder im Alter von 2,5 und 4 Jahren. Beide Eltern arbeiten Vollzeit. Die Kinder werden in der Kita betreut, was monatlich pro Kind CHF 1’500 kostet. Das ergibt jährliche Betreuungskosten von CHF 36’000 für beide Kinder.
Das gemeinsame Einkommen der Eltern beträgt CHF 100’000. Sie können die Betreuungskosten steuerlich abziehen. Die Frage ist, wie sich dies auf ihre Steuerbelastung auswirkt. Nachfolgend der Vergleich der Berechnungen mit und ohne Abzug der Drittbetreuungskosten:
Familie Meier

Kategorie | Mit Betreuungkostenabzug (CHF) | Ohne Betreuungkostenabzug (CHF) | Differenz (CHF) | ||
---|---|---|---|---|---|
Kanton | Bund | Kanton | Bund | ||
Nettoeinkommen (beide Eltern) | 100’000 | 100’000 | 0 | ||
Abzüge | |||||
Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien | -11’300 | -6’800 | -11’300 | -6’800 | 0 |
Zweitverdienerabzug | -6’100 | -13’900 | -6’100 | -13’900 | 0 |
Abzug verheiratete Steuerpflichtige | 0 | -2’800 | 0 | -2’800 | 0 |
Kinderabzug | -18’600 | -13’900 | -18’600 | -13’900 | 0 |
Kinderbetreuungskosten | -36’000 | 0 | +36’000 | ||
Steuerbares Einkommen | 28’000 | 64’000 | +36’000 | ||
Steuern | |||||
Kantonssteuer | 353 | 2’172 | +1’819 | ||
Gemeindesteuer | 428 | 2’637 | +2’209 | ||
Kirchensteuer | 0 | 0 | 0 | ||
Personalsteuer | 48 | 48 | 0 | ||
Direkte Bundessteuer | 0 | 0 | 0 | ||
Total Steuerbelastung | 829 | 4’857 | +4’028 |
In der Tabelle ist ersichtlich, wie sich der Kinderdrittbetreuungsabzug auf die Steuern auswirkt. In unserem Fall reduzieren sich die Steuern um CHF 4‘028.
Höchstbeträge für Kinderbetreuungskosten je Kanton
Eine vollständige Informationstabelle mit allen kantonalen Unterschieden finden Sie untenstehender Tabelle.
Kanton | Höchstbetrag für Betreuungkosten Kita (pro Kind und Jahr) | Weitere Informationen |
---|---|---|
Aargau | CHF 12'000 | |
Appenzell Ausserrhoden | CHF 25'000 | Ab Steuerjahr 2024 |
Appenzell Innerrhoden | CHF 18'000 | |
Basel-Landschaft | CHF 10'000 | Ab Steuerjahr 2020 |
Basel-Stadt | CHF 26'000 | CHF 25'600 in der Steuerperiode 2024 |
Bern | CHF 16'000 | |
Fribourg | CHF 12'000 | |
Genf | CHF 26'080 | CHF 26'000 bis Steuerperiode 2024 |
Glarus | CHF 25'500 | |
Graubünden | CHF 10'600 | Ab Steuerperiode 2023 |
Jura | CHF 10'500 | Ab Steuerperiode 2024 |
Luzern | CHF 6'100 | Für die Steuerperiode 2023 |
Neuenburg | Nicht konkretisiert | Nicht konkretisiert |
Nidwalden | CHF 8'100 | |
Obwalden | CHF 10'000 | |
Schaffhausen | CHF 9'400 | |
Schwyz | CHF 6'000 | |
Solothurn | CHF 25'000 | |
St. Gallen | CHF 26'400 | CHF 25'000 bis der Steuerperiode 2024 |
Thurgau | CHF 10'000 | |
Tessin | CHF 25'500 | Ab Steuerperiode 2024 |
Uri | Nicht konkretisiert | Nicht konkretisiert |
Wallis | CHF 3'100 | Für die Steuerperiode 2024 |
Waadt | CHF 15'000 | CHF 13'000 in der Steuerperiode 2023 |
Zug | CHF 25'000 | CHF 6'200 bis Steuerperiode 2023 |
Zürich | CHF 25'000 |

Praktische Tipps für Eltern
- Stellen Sie sicher, dass die Betreuungskosten beruflich notwendig sind und Sie den Grund für die Drittbetreuung Ihrer Kinder nachzuweisen können (z.B. Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Erwerbsunfähigkeit).
- Melden Sie Ihr Kind möglichst frühzeitig an, um Wartelisten zu vermeiden und einen Platz in der Kita zu bekommen.
- Nutzen Sie die Möglichkeiten des steuerlichen Abzugs, indem Sie alle relevanten Kosten (Rechnungen und Zahlungsbelege) dokumentieren bzw. die Belege sammeln.
- Falls keine Kita-Plätze verfügbar sind, können auch Tagesmütter oder private Betreuungsangebote eine gute Alternative sein.
Mit den richtigen Informationen und einer guten Planung können Sie nicht nur die passende Betreuung für Ihre Kinder finden, sondern auch steuerlich davon profitieren!
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Englische Version des Artikels →