Mehrwertsteuer auf Leistungen im Bildungssektor: Aufgepasst!

Dass die Mehrwertsteuer auf Leistungen im Bildungssektor nicht anfällt, ist allgemein bekannt. Nur…was heisst das genau? Was ist Bildung? Längstens nicht alle Leistungen, die eine bildende Komponente aufweisen, sind von der Mehrwertsteuer befreit. Es empfiehlt sich unbedingt, die Regelung genau anzuschauen, um nicht plötzlich und gegen alle Erwartungen Mehrwertsteuer nachzahlen müssen. Genauere Angaben können Sie bei Ihrem Treuhänder erfragen. Meist werden die Risiken von Mehrwertsteuer-Nachforderungen bei der Bildung massiv unterschätzt.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Dienstleistung im Bildungssektor von der Mehrwertsteuer ausgenommen bzw. befreit ist:
- Das Kernziel der Dienstleistung ist wissenschaftlicher oder bildender Natur.
- Es handelt sich um einen Kurs, Vortrag, Unterricht, Webinar oder um eine ähnliche Veranstaltung.
- Die Angebote müssen ein konkretes Lernziel sowie ein Lernprogramm beinhalten, von begrenzter Dauer und einem bestimmten Fachgebiet zuzuordnen sein.
- Bei mehrteiligen Kursen bzw. Unterrichtsformen müssen die Lektionen aufeinander aufbauen, eine logische Folge haben und die Lernfortschritte der Teilnehmer in sinnvollen Abständen überprüft werden.
Beispiele von Bildungsdienstleistungen ohne Belastung durch die Mehrwertsteuer (befreite Angebote):
- Umschulung für arbeitslose Büroangestellte
- Generelles Verkaufstrainings für Sales-Spezialisten, mit Lernkontrolle
- Sportkurs, 10 Lektionen, definierte Ziele und Inhalte, mit Lernkontrolle
- Ausbildungskurs Jugend + Sport-Leiter
- Sprachkurs, 3 Monate lang zweimal wöchentlich, definierte Ziele und Inhalte, mit Lernkontrolle
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Beispiele von mit der Mehrwertsteuer belasteten bzw. nicht-ausgenommene Produkten oder Dienstleistungen im Bildungssektor bzw. in bildungsnahen Branchen:
Angebot | Grund für die Belastung mit Mehrwertsteuer |
---|---|
Lernsoftware, Unterrichtsbücher, Schulbücher, Hörbücher | keine Dienstleistung |
Theateraufführungen | Freizeitbeschäftigung, keine Wissensvermittlung |
Kursveranstaltungen im Sportbereich | sportliche Komponente/Fitness im Vordergrund (z.B. Boxtraining zweimal pro Woche, ohne definiertes Ende) |
Workshop für den Change Prozess beim Unternehmen X | Beratung, keine Bildung |
Bildungsreisen | meist keine konkreten Lernziele, Lernen ist zweitrangig, es geht um die Reise |
Vortrag eines prominenten Politikers | Prominenz des Redners im Vordergrund, nicht Bildung |
Persönlichkeitstraining für Personalverantwortliche | Erfolgskomponente relevanter als Wissensvermittlung |
Studien- oder Berufsberatung | Beratung, da spezifisch für Hilfesuchenden ausgearbeitet |
Fahrerlebnis-Trainings für Geländewagenfahrer | Erlebniskomponente als Verkaufsargument |
Geführte Bergwanderung für Jugendliche | Freizeitbeschäftigung, keine Wissensvermittlung |
Networking-Anlässe für Führungskräfte | berufliche Tätigkeit, keine Wissensvermittlung |
Empfehlung für das Marketing im Bildungssektor
Wird die Ausnahme von der Mehrwertsteuer angestrebt, sind Kurse und ähnliche Veranstaltungen im Bildungsbereich so zu bewerben, dass ein klares Lernziel und die Kursstruktur deutlich erkennbar und in der Dokumentation aufgeführt sind. Das Zielpublikum muss das Angebot wegen des Bildungs- bzw. Wissensaspekt auswählen, andere Gründe wie beispielsweise Erlebnisvermittlung, körperliche Fitness oder beruflicher Erfolg dürfen nur ein Nebenaspekt und nicht Impulsauslöser sein. Im Zweifelsfall sollte der konkrete Fall der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV geschildert und eine Stellungnahme eingefordert werden. Aus Beweisgründen empfiehlt sich der schriftliche Weg, denn Steuerprüfungen in bildungsnahen Bereichen sind überdurchschnittlich häufig.
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Guten Tag. Kann ein Yogakurs als Bildungsdienstleistung anerkannt werden? LG, Sandra
Hallo Sandra. Grundsätzlich ja, wenn du ein konkretes Lernziel sowie ein Lernprogramm definiert hast. Und wenn das Lernziel über der sportlichen Komponente oder Fitness steht.
Freundliche Grüsse
Roger Frei
Wir bieten einzelne Kurse und Seminare, die ein klares Ziel und Programm verfolgen sowie andere, die eher eine generelle Yogapraxis darstellen. Wie sollten wir in diesem Fall vorgehen?
Wenn du MWST-pflichtig bist, dann musst du MWST für Kurse leisten, die nicht ausgenommen sind. Die anderen bleiben MWST-frei. Am besten wende dich an unsere Experten.
Auf treuhand-suche.ch finden Sie viele Treuhänder, die sich auf MWST-Fragen spezialisiert haben. Gerne kannst du Sie unseren Filter nach Spezialgebieten verwenden und einen Spezialisten in deiner Nähe suchen: https://treuhand-suche.ch/companies.
Guten Tag
Ist Nachhilfeunterricht oder Lerncoaching (auch genannt) von der Mwst-Steuer befreit?
Zahlreiche Steueranwälte und Treuhänder haben mir ein klares Ja gesagt.
Im Nachhilfeunterricht sind alle obigen Voraussetzungen (konkretes Lernziel usw.) erfüllt sowie zeitlich beschränkt.