Betriebshaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung: 11 Kernfragen von Unternehmern

- 13 Min Lesezeit

Es kann vorkommen, dass Dritte (Personen oder deren Eigentum) durch die Betriebs­tätigkeit eines Unternehmens beschädigt werden. Daraus ergeben sich dann entsprechende Schaden­ersatz­ansprüche. Für diese Situation bietet der Markt in der Schweiz eine Lösung – die Betriebs­haftpflicht­versicherung oder BHV. Häufig sind Schweizer Unternehmer darüber nicht ausreichend informiert. Welche Vor- und Nachteile diese Lösung bietet, sollte jeder Unternehmer unbedingt berücksichtigen. Mehr erfahren Sie ganz konkret anhand der unterstehenden Antworten auf die häufigsten Fragen, die sich viele Unternehmer stellen.

Was kostet eine Betriebs­haftpflicht­versicherung in der Schweiz?

Den grössten Einfluss auf die Versicherungs­kosten hat die Branche, in der Ihr Unternehmen aktiv ist. In der Tabelle unten können Sie die tatsächlichen jährlichen Kosten der BHV für Unternehmen in unterschiedlichen Branchen vergleichen. Die Höhe kann sich je nach konkretem Fall um mehr als den Faktor 10 unterscheiden. Andere Einflussfaktoren bleiben unverändert und sind in der Liste aufgelistet.

Jährliche BHV-Kosten in Abhängigkeit vom Unternehmensbereich
Unternehmensbereich Jährliche BHV-Kosten
Einzelhandel, Haushaltsgeräte CHF 403.5
Restaurant - ohne Betten CHF 262.5
Spedition -inkl. Verpackung, Zollagentur mit Manipulation CHF 1’170.1
Grosshandel Bauelemente mit Manipulation CHF 510.3
Körperpflege, Kosmetiksalon CHF 420.4
Bauindustrie, Elektroinstallation CHF 2’070.6

Die oben genannten Kosten wurden auf der Grundlage der folgenden Angaben berechnet:

Berechnungsangaben für die jährlichen Standardkosten der BHV
Indikator Wert
Jahresumsatz CHF 1’000’000
Mitarbeiteranzahl 10
Standort, Kanton Zürich
AHV-Lohnsumme aller Mitarbeiter, inkl. Inhaber/Geschäftsführer CHF 300’000
Präsenz auf dem Markt, Jahre 3
Haftpflicht-Schäden 0
Vertragsdauer, Jahre 5
Versicherer Zürich Versicherungsgesellschaft AG

In der Praxis hängt die jährliche Prämie nicht nur von der Branche, sondern auch von anderen Faktoren ab. Die Kosten einer BHV stehen somit in Relation zu:

  • Branche / Art der Tätigkeit
  • Jahres­umsatz
  • AHV-Lohnsumme aller Mitarbeiter, inkl. Inhaber/Geschäftsführer
  • Haftpflicht-Schäden in den vergangenen (normalerweise 5) Jahren
  • Gewünschte Zusatz­leistungen
  • Höhe der Selbst­beteiligung
  • Deckungs­summen der Geschäfts­haftpflicht­versicherung

Darüber hinaus werden von den Versicherungs­unternehmen weitere Angaben angefragt, die jedoch kaum Einfluss auf die jährliche Prämie haben. Darunter gehören in erster Linie:

  • Mitarbeiter­anzahl
  • Stand­ort
  • Rechts­form etc.

Wie kann ich die Kosten meiner BHV reduzieren?

Man sollte die unterstehenden Parameter bei der Entscheidung berücksichtigten und optimieren, damit die Kosten der BHV maximal günstig werden:

  • Höhe der jährlichen Prämie
  • Versicherte Risiken
  • Zusatz­leistungen des Versicherungs­unternehmens, die im Angebot inbegriffen sind
  • Höhe der Selbstbeteiligung
  • Deckungssumme der Geschäfts­haftpflicht­versicherung

Betriebshaftpflichtversicherung: 11 Kernfragen von UnternehmernTipp

Bei der Entscheidung­sfindung sollten Sie vor allem auf die Mitversicherung unnötiger Zusatz­leistungen verzichten, die häufig vom Versicherungs­unternehmen in Kombination mit der Betriebshaft­pflicht­versicherung angeboten werden. Eine Erhöhung der Selbst­beteiligung kann ebenfalls zur Reduktion der Prämie führen. Das erlaubt es Ihnen, nur die sachbezogenen Risiken zu versichern und so die Kosten Betriebs­haftpflicht­versicherung zu minimieren.

Mit welcher Versicherungssumme & Mindestdeckung der BHV muss ich rechnen?

Die Versicherungs­summe kann sich je nach Versicherungs­unternehmen und anderen Faktoren deutlich unterscheiden. Wenn Ihr Unternehmen bereits aktiv ist, werden die Versicherungs­unternehmen sehr häufig eine Grund­versicherung von etwa CHF 5 Mio bis CHF 10 Mio gewähren. Aus- und Einbaukosten, Ermittlungs- und Reparatur­kosten sowie Vermögens­schäden wegen Bauzwischen­fällen sind dabei i.d.R. inbegriffen.

Ist die Betriebs­haftpflicht­versicherung obligatorisch in der Schweiz?

Laut Gesetzgeber besteht in der Schweiz eine Haftpflicht des Unternehmers für von ihm und seinen Mitarbeitern verursachten Schäden. Dabei ist die BHV nicht gesetzlich vorgeschrieben. Schweizer Unternehmen sind per Gesetz nicht verpflichtet, diese zwingend abzuschliessen. Ausnahmen gelten für einzelne Branchen, die gemäss den kantonalen Regelungen mögliche Schaden­ersatz­ansprüche von Dritten versichern müssen: bspw. Garagen- und Motor­fahrzeug­gewerbe.

Wer benötigt eine Betriebs­haftpflicht­versicherung am meisten?

Obwohl theoretisch jeder Betrieb eine BHV benötigen könnte (Selbstständige, natürliche Personen oder Unternehmen jeder Art und Grösse), sind daran nicht alle Unternehmen gleichermassen interessiert. Das liegt daran, dass die Risiken vor allem je nach Branche und konkreter Situation sehr stark variieren. Bevor man die Entscheidung über die Zweck­mässigkeit einer derartigen Versicherung trifft, sollten die möglichen Risiken genau abgewogen werden. Aus unserer Erfahrung heraus sollten die Unternehmen folgender Branchen eine Betriebs­haftpflicht­versicherung besonders in Betracht ziehen, da sie einem erhöhten Risiko ausgeliefert sind:

  • Bauindustrie (Dachdecker, Isolation, Sanitär­installations­geschäft, Elektro­installation etc.)
  • Transport­unternehmen
  • Motorrad­handel

Andere Branchen werden im Kontext der Haftpflicht­versicherung eher als nicht riskant eingestuft. Dazu zählen unter anderen:

  • Gastronomie
  • Einzelhandel
  • Körperpflege etc.

Was ist durch die Basis-Leistungen der BHV versichert?

Die BHV deckt finanzielle Forderungen von Schäden ab, die aufgrund gesetzlicher Haftpflicht­bestimmungen gegen Ihr Unternehmen erhoben werden können. Daneben übernimmt die Versicherung Expertise-, Anwalts- oder Gerichtskosten. Schäden, die in der Basis-Leistung von Versicherungs­unternehmen üblicherweise inbegriffen sind, lassen sich je nach Schaden­objekt in drei Gruppen aufteilen:

1. Personen­schäden

Darunter versteht man den Tod, die Verletzung oder die Gesundheits­schädigung eines Menschen. Mit einem derartigen Unfall sind unterschiedliche Folgekosten verbunden, wie z. B. Schmerzens­geld, Verdienst­ausfall, eine lebenslange Rente sowie Arzt-, Krankenhaus- oder Rehabilitations­kosten.

2. Sach­schäden

Dazu zählt die Beschädigung oder Zerstörung von Sachenwerten eines Dritten (z.B. bei der Montage, Reparatur etc.). Beschädigt beispielsweise ein Service­techniker während der Reparatur ein Kundengerät, wird der Fall dieser Gruppe zugeordnet.

3. Umwelt­schäden

Zu dieser Gruppe zählen Schäden, die der Umwelt von Ihrem Betrieb infolge eines plötzlich eintretenden Ereignisses verursacht werden.

Was übernimmt die Betriebs­haftpflicht­versicherung zusätzlich?

Im Rahmen der BHV bieten viele Anbieter in der Schweiz die Deckung zusätzlicher eventueller Schäden an:

Aus- und Einbaukosten

Die Kosten für den Aus- und Einbau Ihres Produktes, das beim Kunden bereits installiert wurde und infolge eines Schadens ersetzt werden muss. Das Versicherungs­unternehmen deckt die Kosten für den Aus- und Einbau ab.

Ermittlungs- und Behebungs­kosten

Die Kosten, die Ihr Unternehmen für die Ermittlung der Ausfallgründe und dem notwendigen Ersatz eines bereits zugelieferten Produktes tragen muss. Häufig kann es vorkommen, dass eine Untersuchung des beim Kunden installierten Produktes den Einsatz spezieller Ausrüstung vor Ort erfordert. Die daraus entstehenden Kosten müssen von dem Versicherungs­unternehmen übernommen werden.

Vermögens­schäden / Ertrags­ausfall

Solche Schäden stehen im Zusammenhang mit dem entgangenen Unternehmens­gewinn, der sich entweder aus Personen­schaden oder Sachschaden ergibt. Ein verletzter Mitarbeiter oder eine beschädigte Maschine können zu Arbeits­verzögerungen und somit einem daraus resultierenden reduzierten Unternehmens­gewinn führen.

Rückruf­kosten

Kosten, die mit dem Transport bzw. der Rücklieferung Ihres Produktes verbunden sind, weil es Mängel aufweist und somit retourniert werden muss. In diesem Fall sind die Kosten für den Rückruf (Transport- und Rücksendekosten, Reisekosten von Angestellten etc.) mitversichert.

Weiter­verarbeitungs­schäden

Diese Option kann anfallende Herstellungs­kosten Ihres Kunden decken, wenn dessen Produktions­qualität aufgrund Ihrer zugelieferten mangelhaften Produkte, die entscheidend für seinen Herstellungs­prozess sind, deutlich reduziert ist.

Was zahlt die BHV nicht?

Es gibt zahlreiche Ereignisse, die in der Regel durch die BHV nicht gedeckt werden. Darunter fallen vor allem:

  • Eigenschäden: Schäden, die das versicherte Unternehmen selbst verursacht hat.
  • Schäden durch Vorsatz.
  • Vorgängig erwartete / berücksichtigte Schäden.
  • Schaden­ersatz­forderungen, die aus Verzögerung oder mangelhafte Leistungs­erbringung resultieren.

Was sind die Vor- und Nachteile der Betriebs­haftpflicht­versicherung?

Bevor Sie sich für eine BHV entscheiden, sollten Sie die Vor- und Nachteile abwägen. Die wichtigsten Aspekte haben wir hier aufgeführt:

Vorteile der BHV

  • Schutz vor finanziellem Ruin, da Ihr Unternehmen geringeren Risiken ausgeliefert ist. Das Risiko wird quasi kalkulierbar.
  • Schutz vor privatem Ruin für den Einzel­unternehmer, da Sie bei der Geschäfts­haftpflicht­versicherung nicht mehr mit ihrem Privat­vermögen haften.
  • Rabatte für weitere Versicherungs­produkte. Für eine Kombination der Betriebs­haftpflicht­versicherung mit weiteren Versicherungs­produkten bieten viele Versicherungs­unternehmen signifikante Preis­nachlässe an. Die BHV lässt sich optimal mit anderen Versicherungs­produkten kombinieren, was im Endeffekt die Kosten für Ihre Versicherungen senkt.
  • Reduzierung der Steuer­belastung. Da Versicherungs­kosten den zu versteuernden Gewinn reduzieren, muss Ihr Unternehmen weniger Gewinn­steuern zahlen.
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Nachteile der BHV

  • Zusätzliche regelmässige anfallende Kosten.
  • Häufige Mitversicherung von unnötigen Zusatzleistungen, die Ihnen die Versicherungs­unternehmen aufzwingen können.
  • Limitierte Deckung der Schäden, die durch andere Personen oder Sachanlagen verursacht werden. Z. B. Arbeits­unfälle sind durch die Leistungen der Betriebs­haftpflicht­versicherung nicht abgedeckt. Dafür muss eine separate Unfall­versicherung abgeschlossen werden.

Wie sehen typische Schaden­beispiele im Rahmen der BHV aus?

  1. Im Geschäft fällt dem Kunden eine Lampe auf den Kopf, weshalb er unter einer Gehirnerschütterung leidet.
  2. Ein Service­techniker beschädigt ungewollt den Fernseher des Kunden.
  3. Ihr Unternehmen stellt Ersatzteile für Industrie­maschinen her. Nachdem ein Ersatzteil bei einem Kunden installiert wurde, stellt sich heraus, dass es nicht funktioniert und somit ersetzt werden muss.
  4. Ihr Unternehmen lieferte mangelhafte Lebensmittel, die als Substanz für die Eisherstellung benötigt wurden. Da die Produkt­qualität Ihres Kunden negativ beeinflusst wurde, müssen die notwendigen Herstellungs­kosten kompensiert werden.

Wo kann ich meine Betriebshaftpflichtversicherung günstig abschliessen: Anbieter in der Schweiz

Die meisten grossen Schweizer Universalversicherer bieten eine BHV an. Zürich, Axa und sonstige bieten den Kunden Lösungen in diesem Segment an.

Wenn Sie Ihre Betriebsrisiken minimieren möchten, ist der Abschluss einer Versicherung eine gute Lösung. Wenn Sie Ihre Finanzen professionell managen lassen wollen, wenden Sie sich am besten an unsere Treuhänder.

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