Nichtberufsunfall_Wie_vermeide_ich_alle_Fallstricke

Nichtberufsunfall: Wie vermeide ich mögliche Fallstricke?

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Update des Artikels vom

Arbeitgeber haben die Pflicht, ihre Arbeitnehmer gegen Berufs­unfälle zu versichern, wobei die Prämien vom Arbeitgeber bezahlt werden. In der Praxis ist es üblich, dass Arbeit­nehmer auch gegen Unfälle ausserhalb des Berufs versichert werden müssen. Angesichts der Tatsache, dass jährlich etwa 2400 Menschen bei Nicht­berufs­unfällen tödlich verletzt werden, erscheint dieses Vorgehen nachvollziehbar. Die Verantwortung für die rechtzeitige Beantragung der Sozial­versicherungen liegt dabei bei den Arbeitgebern. Gemäss Bundes­gesetz, das die Nicht­berufs­unfall­versicherung (NBUV) sowie die Berufs­unfall­versicherung (BUV) regelt, müssen sich Unternehmer um die Sozial­versicherungen für sich selbst und ihre Mitarbeiter kümmern. Im Folgenden finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Nicht­berufsu­nfall­versicherung (NBUV), die sich sowohl Arbeit­nehmer als auch Arbeit­geber immer wieder stellen.

Was deckt die NBUV im Gegensatz zur BUV?

Unter Berufsunfällen (BU) werden vor allem Unfälle verstanden, die sich unter folgenden Umständen ereignet haben:

Arbeiten_auf_Anordnung

Arbeiten auf Anordnung oder im Interesse des Arbeitgebers

Arbeitspausen_Betriebsareal

Arbeitspausen auf dem Betriebsareal

Geschäfts- und Dienstreisen

Geschäfts- und Dienstreisen

Betriebsausflüge

Betriebsausflüge

Besuch_von_Schulen_und_Kursen

Besuch von Schulen und Kursen

Bei Nicht­berufs­unfällen (NBU) handelt es sich vor allem um Vorfälle, die nicht zu den üblichen Berufs­unfällen zählen (Art. 8 UVG). Die Nicht­berufs­unfall­versicherung bietet räumlich uneingeschränkten Schutz für alle Freizeit­unfälle. Das bedeutet, dass sie sowohl Unfälle auf dem Arbeitsweg als auch Unfälle, die während einer Reise auftreten, abdeckt – ebenso wie die damit verbundenen Kosten. Im Falle eines Unfalls hat der Versicherte im Rahmen der NBUV einen Anspruch auf folgende Leistungen:

  • Spitalaufenthalt
    Heilbehandlung, Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung usw.
  • Taggeld
    Tagegeld: maximal 80% des versicherten Verdienstes (wird erst ab dem 3. Tag gerechnet)
  • Invalidenrente
    Invalidenrente bei bleibenden Unfallfolgen
  • Invalidenrente 80%
    Invalidenrente: maximal 80% des versicherten Verdienstes
  • Witwe
    Hinterlassenenrenten an Witwe, Witwer sowie Kinder

Nachdem wir nun ein Verständnis für den Versicherungs­schutz der NBUV gewonnen haben, lohnt es sich, uns mit der Frage befassen, ob die NBUV für unterschiedliche Personen­gruppen obligatorisch ist.

Ist die NBUV obligatorisch?

Folgende Personengruppen unterliegen der NBU-Pflicht:

  • Arbeitnehmer, die in der Schweiz beschäftigt sind, einschliesslich Heimarbeitende, Auszubildende, Praktikanten, Volontäre und Personen, die in Lehr- oder Invaliden­werkstätten tätig sind.
  • Personen, die Anspruch auf Arbeits­losen­entschädigung haben.

Werfen wir nun einen Blick darauf, ob die NBUV-Pflicht auch für Teilzeit­beschäftigte gilt und welche Besonderheiten dabei zu beachten sind.

Gilt die NBUV-Pflicht auch für Teil­zeit­beschäftigte?

Wenn der Arbeit­nehmer teilzeitig beschäftigt ist, sollte auf folgende Besonderheiten geachtet werden:

Der Teilzeitbeschäftigte arbeitet im Durchschnitt mehr als 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber

  • Die Person wird obligatorisch für NBU sowie BU versichert.
  • Unfälle auf dem Weg zur Arbeit gehören nicht zu den Berufsunfällen.

Der Teilzeitbeschäftigte arbeitet im Durchschnitt weniger als 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber

  • Die Person ist ausschliesslich für BU versichert.
  • Unfälle auf dem Weg zur Arbeit gehören zu den Berufsunfällen.
  • Freizeitunfälle müssen selbständig von den Teilzeitbeschäftigten bei ihrer obligatorischen Krankenkasse oder bei ihrem Versicherungsberater versichert werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, wer letztendlich die Kosten der NBUV trägt: der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer?

Wer zahlt die NBUV: Arbeitsgeber oder Arbeitsnehmer?

Die Prämien für die Nicht­berufs­unfall­versicherung (NBUV) werden von den Arbeit­nehmenden selbst getragen, wobei es Arbeit­geber gibt, die diese Kosten übernehmen. Der Arbeit­geber entrichtet zu Beginn des Jahres die Prämien zusammen mit den Berufs­unfall­versicherungs- (BUV) Prämien und zieht dann den NBUV-Anteil monatlich vom Lohn der Arbeitnehmenden ab.

Doch was genau sind die finanziellen Aufwendungen für die NBUV und wer ist dafür verantwortlich?

Was kostet die NBUV?

Die Höhe der NBU-Abzüge 0.5% – 2.0% (wird auf Basis vom AHV-pflichtigen Lohnbetrag berechnet).

Die Prämien für die obligatorische NBUV gehen zu Lasten des Arbeitnehmers. Die Höhe der NBU-Abzüge variiert von 0.5% bis 2.0% und wird auf Basis vom AHV-pflichtigen Lohnbetrag berechnet. In der Praxis ist jedoch eine freiwillige Beteiligung seitens des Arbeitgebers möglich.

Am Anfang des Jahres zahlt der Arbeitgeber die Prämien für die NBUV zusammen mit der BUV für das gesamte Jahr im Voraus. Die NBUV-Anteile werden anschliessend monatlich vom Lohn des Arbeitnehmers abgezogen.

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Es kommt nicht selten vor, dass ein Mitarbeiter in der Praxis bei mehreren Arbeitgebern beruflich aktiv ist. Im Folgenden finden Sie Informationen zur richtigen Handhabung der NBUV in einer solchen Situation.

Wie geht man mit einem NBU bei mehreren Arbeits­verhältnissen um?

Sollte ein NBU bei einem Mitarbeiter geschehen, der in mehreren Arbeitsverhältnissen zugleich steht, müssen folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • Die Person arbeitet bei mehreren Arbeitgebern und ist bei mehreren Arbeitgebern gegen NBU versichert.
    • In diesem Fall ist derjenige Versicherer zuständig, für dessen Kunden die versicherte Person zuletzt die Arbeiten ausgeführt hat. Dabei werden für die Taggeldberechnung auch die Einkommen bei anderen Arbeitgebern angerechnet. In der Praxis (wie in der Gerichtspraxis) werden stets ausschliesslich die Löhne angerechnet, gegen die die NBU auch versichert wurde.
  • Die Person arbeitet für mehrere Arbeitgeber, erreicht jedoch bei keinem die Grenze von 8 Arbeitsstunden pro Woche.
    • In dem Fall muss die Person selbst eine Versicherung gegen den NBU bei der eigenen Krankenkasse veranlassen.

Wenn eine Person bei mehreren Arbeitgebern tätig ist, entsteht manchmal die Notwendigkeit, die NBUV zu kündigen. Dem Thema der Kündigung der NBUV ist der folgende Teil unseres Artikels gewidmet.

Wann ist die NBUV beendet?

in 30 Tage

Unabhängig davon, ob es sich um Kündigung, Subbatical oder freiwilligen Stellenwechsel handelt, bleibt die Person 30 Tage lang über den Arbeitgeber gegen NBU versichert.

Während dieser Zeit kann der Betroffene seine Versicherung um bis zu 6 Monate verlängern. In diesem Fall handelts es sich um eine Abredeversicherung und die Person übernimmt dabei die gleichen Bedingungen wie in der obligatorischen Nichtberufsunfallversicherung. Die wichtigste Voraussetzung ist die Existenz einer NBU-Versicherung des Arbeitnehmers beim verlassenen Arbeitgeber.

Nach Ablauf der Nachd­eckungs­frist von 30 Tagen endet der Versicherungs­schutz im Rahmen der NUBV. Sie haben jedoch die Möglichkeit, durch den Abschluss einer Abredeversicherung diesen Schutz um mehrere Monate zu verlängern.

Abredeversicherung NBU: Was ist zu beachten?

Die Option, eine Abredeversicherung abzuschliessen, kann unter einer der folgenden Bedingungen in Anspruch genommen werden:

Beendigung_des_Arbeitsverhältnisses

Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Fehlen eines neuen Arbeitsplatzes für mehr als einen Monat nach Beendigung

Mutterschaftsurlaubs

Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs

Unbezahlte Ferien

Unbezahlten Urlaub nehmen

weniger als 8 Stunden-1

Kürzung der Arbeitsbeschäftigung auf weniger als 8 Stunden pro Woche

Obwohl in der Praxis die Prämien für die NBUV zusammen mit den Berufsunfallversicherungs- (BUV) Prämien entrichtet werden, gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen der BUV und der NBUV. Zum einen deckt diese ein unterschiedliches Spektrum an möglichen Unfällen an und zum anderen wird die NBUV i.d.R. nicht vom Arbeitsgeber, sondern vom Arbeitsnehmer getragen. Ausserdem ist die NBUV nicht immer obligatorisch. Als Entscheidungskriterium gilt die Arbeitszeit pro Woche beim selben Arbeitgeber – diese muss mindestens 8 Stunden betragen. Die Prämien der Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) variieren je nach Berufsgruppe und den damit verbundenen Risiken. In der Regel liegen die Beitragssätze zwischen 1 und 2 Prozent.

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema «Berufsunfall- und Nichtberufsunfallversicherung» haben, können Sie im Forum bei Experten nachfragen oder sich an erfahrene Treuhänder wenden.

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