Als Vermieter ist es Ihre Verantwortung, eine ordnungsgemässe Nebenkostenabrechnung oder Betriebskostenabrechnung zu erstellen und dem Mieter zukommen zu lassen. Diese Abrechnung gibt Auskunft darüber, ob der Mieter eine Nachzahlung leisten oder ein Guthaben erhalten muss. Um Streitigkeiten zu vermeiden, ist es wichtig, dass die Abrechnung korrekt und vollständig ist. In diesem Artikel finden Vermieter wichtige Informationen zu diesem Thema.
- Welche Gesetze regeln die Nebenkostenabrechnung?
- Welche Kosten sind zulässig und welche nicht?
- Wie ist eine Nebenkostenabrechnung aufgebaut?
- Welche Möglichkeiten zur Abrechnung der Nebenkosten gibt es?
- Was passiert, wenn neue Nebenkosten hinzukommen?
- Wer bezahlt die Nebenkostenabrechnung bei Leerstand?
- Welche Rechte hat der Mieter bei einer fehlerhaften Nebenkostenabrechnung?
- Was passiert, wenn der Mieter die Nebenkostenabrechnung nicht bezahlt?
- Welche Fristen müssen beachtet werden?
1. Welche Gesetze regeln die Nebenkostenabrechnung?
Nebenkosten beziehen sich auf die Kosten, die dem Vermieter für Leistungen entstehen, die mit der Nutzung der Mietwohnung in Verbindung stehen. Hierzu gehören insbesondere Heiz- und Warmwasserkosten sowie ähnliche Betriebskosten und öffentliche Abgaben, die ausschliesslich mit der Nutzung der Mietwohnung zusammenhängen.
Der Mieter ist nur dann verpflichtet, die Nebenkosten zu zahlen, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich aufgeführt sind. Sind keine Nebenkosten im Mietvertrag aufgeführt, geht das Gesetz davon aus, dass diese bereits im Mietzins enthalten sind. Die Art. 4 bis 8 des VMWG enthalten detaillierte Bestimmungen zur Nebenkostenabrechnung, einschliesslich der pauschalen Abrechnung solcher Kosten, der anrechenbaren Heiz- und Warmwasserkosten sowie der Heizkostenabrechnung selbst.
2. Welche Kosten sind zulässig und welche nicht?
Der Vermieter kann nur die Nebenkosten auf den Mieter übertragen, die gesetzlich erlaubt sind und im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Mietsache stehen. Die Mietrechtsverordnung gibt eine ausführliche Liste der abrechenbaren Betriebskosten für Heizung, Wartung und Kontrollarbeiten, aber keine Kosten für Instandhaltung, Renovierung und Ersatzanschaffungen.
Zulässige Nebenkosten
- Heiz- und Warmwasserkosten
- Heizung
- Wartung
- Reinigung
- Versicherungsprämien
- Hauswart
- Bruttolohn
- Verbrauchsmaterial
- Elektrizität
- Gas
- Lüftung
- Liftanlage
- TV-Antennenanlage
- Abwassergebühren
- Treppenhausreinigung
- Garten- und Umgebungspflege
- Schneeräumung
- Beleuchtung
- Verwaltungspauschale (ca. 3% der Nebenkosten)
Nicht zulässige Nebenkosten
- Grundsteuern
- öffentliche Abgaben
- Erschliessungsgebühren
- Gebäudeversicherungsprämien
- Grundpfandzinsen
- Reparaturen
- Instandhaltung
- Investitionen
- Abschreibungen des Mietobjekts
3. Wie ist eine Nebenkostenabrechnung aufgebaut?
Die Nebenkostenabrechnung sollte bestimmte Angaben enthalten, wie eine Auflistung der erlaubten Nebenkosten wie Heizung und Warmwasser, den Gesamtbetrag der Nebenkosten, den Verteilungsschlüssel zwischen den Mietparteien und den Gesamtbetrag, den die Mieter entweder schulden oder zurückerhalten. Es gibt keine standardisierte Vorlage für eine Nebenkostenabrechnung, da jedes Gebäude und jede Wohnung individuell abgerechnet wird.
In der Regel werden die Kosten basierend auf dem Verhältnis der Wohnflächen auf die Mieter aufgeteilt, ausser bei Kabel-TV-Fernsehgebühren. Bei Mehrfamilienhäusern werden die Gesamtkosten auf alle Mietparteien verteilt, basierend auf einem klar nachvollziehbaren Verteilerschlüssel. Der Vermieter kann den Verteilerschlüssel nur unter bestimmten Fristen und Formvorschriften ändern.
Mögliche Aufschlüsselungen:
- Verteilschlüssel (mit Faktor X)
- Nach Volumen
- Nach Fläche
- Gleichverteilt
- Nach Personenanzahl
- Individuelle Messung
Bei gewerblichen Vermietungen variiert die Nebenkostenbelastung, da der Mieter alle Kosten für den Ausbau, Betrieb und Unterhalt der Räume trägt. Die Erstellung einer Nebenkostenabrechnung für Gewerbeflächen hängt vom Mietvertrag und dem Gebäude ab. Laut dem Energiegesetz von 1998 müssen für Neubauten verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen erstellt werden. Ein Drittel der Kantone fordert auch für Altbauten verbrauchsabhängige Abrechnungen, die bei der kantonalen Energiefachstelle angefordert werden können.
4. Welche Möglichkeiten zur Abrechnung der Nebenkosten gibt es?
Pauschale
Der Vermieter kann sich dafür entscheiden, mit dem Mieter eine pauschale Vereinbarung für die Nebenkosten zu treffen. Der Pauschalbetrag wird aus dem Durchschnitt der Heiz- und Nebenkosten der letzten drei Jahre errechnet. Wenn eine Pauschale vereinbart wurde, ist der Vermieter nicht verpflichtet, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Weder der Vermieter noch der Mieter können Nachforderungen oder Rückforderungen geltend machen, wenn die Pauschale nicht mehr die effektiven Kosten der Nebenkosten deckt. Der Vermieter muss drei weitere Jahre warten, um einen neuen Durchschnittswert zu errechnen, der dann mit der aktuellen Pauschale verglichen werden kann. Wenn der neue Durchschnittswert höher ist, kann der Vermieter die Pauschale um den Differenzbetrag erhöhen. Der Vermieter ist verpflichtet, eine solche Erhöhung dem Mieter mithilfe des amtlichen Mietzinsanpassungsformulars mit Begründung und Einhaltung der gesetzlichen Fristen und Termine mitzuteilen.
Wenn der Mieter Bedenken hat, dass die Pauschale zu hoch ist, kann er Auskunft über die Durchschnittskosten verlangen und eine Anpassung beantragen.
Akontozahlungen
Bei Akontozahlungen oder Abschlagszahlungen zahlt der Mieter im Voraus für die Nebenkosten einen bestimmten Betrag, der einmal jährlich nach Ablauf der Rechnungsperiode abgerechnet wird.
Wenn die Kosten aus der Nebenkostenabrechnung höher sind als die Summe der Akontozahlungen, muss der Mieter eine Nachzahlung leisten.
Wenn die Kosten geringer ausfallen als die geleisteten Akontozahlungen, muss der Vermieter eine Rückerstattung der zu viel bezahlten Akontozahlungen leisten.
Wichtig
Der Vermieter muss darauf achten, dass die Höhe der Akontozahlungen nicht zu niedrig angesetzt ist, um eine Nachzahlung in der Nebenkostenabrechnung zu vermeiden. Andernfalls kann dies als absichtliche Täuschung angesehen werden und das Gericht kann rückwirkend die Akontozahlungen den tatsächlichen Kosten entsprechend erhöhen und den Nettomietzins dementsprechend reduzieren.
5. Was geschieht, wenn neue Nebenkosten hinzukommen?
Wenn der Vermieter neue Nebenkosten einführt, die der Mieter bezahlen muss, dann handelt es sich um eine Mietzinserhöhung. Der Vermieter muss dabei die Vorschriften zur Mietzinserhöhung einhalten. Falls die zusätzlichen Nebenkosten zu einer höheren Pauschale führen, muss der Vermieter dem Mieter dies unter Angabe von Gründen und Einhaltung der Fristen und Termine per amtlichem Mietzinsanpassungsformular mitteilen.
6. Wer bezahlt bei Leerstand die Nebenkostenabrechnung?
Wenn eine Wohnung oder ein Geschäftsraum leer steht, muss der Vermieter die anfallenden Nebenkosten tragen. Normalerweise kann er die Nebenkosten und Heizkosten nicht auf die anderen Mieter im Haus umlegen.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn es keine individuellen Heizkostenzähler gibt und die leerstehenden Räume nur beheizt werden, um Frostschäden zu vermeiden, darf der Vermieter einen Teil der Heizkosten auf die anderen Mieter umlegen. Die Verteilung der Heizkosten auf die leeren Räume richtet sich nach dem Verteilschlüssel gemäss Art. 7 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR):
- 2/3 bei Zwei- bis Dreifamilienhäusern
- 1/2 bei Vier- bis Achtfamilienhäusern
- 1/3 bei grösseren Gebäuden sowie Büro- und Geschäftshäusern
7. Welche Rechte hat der Mieter bei einer fehlerhaften Nebenkostenabrechnung?
Wenn die Nebenkostenabrechnung unverständlich, ungenügend oder fehlerhaft ist, hat der Mieter das Recht, die Belege einzusehen, auf deren Basis die Abrechnung erstellt wurde. Der Vermieter kann darauf bestehen, dass der Mieter die Belege an dessen Wohn- oder Geschäftssitz einsehen muss, sofern sich dieser Ort in der Nähe des Mieters befindet. Wenn der Vermieter Kopien der Belege versendet, kann er dafür ein Entgelt verlangen. Wenn der Mieter mit Positionen in der Abrechnung nicht einverstanden ist, kann er eine Korrektur verlangen und eine schriftliche Begründung für die Abweichungen vorlegen. Der Mieter hat das Recht, eine entsprechende Reduzierung der Kosten zu verlangen. Es gibt keine gesetzliche Frist für die Einsprache beim Vermieter oder für die Anfechtung bei der Schlichtungsstelle. Der Vermieter darf dem Mieter auch nicht das Recht auf Einsicht in die Belege zwecks detaillierter Abrechnung befristen.
Wichtig
Bei einer fehlerhaften Nebenkostenabrechnung verjährt der Anspruch des Mieters auf Rückforderung nach einem Jahr. Im Gegensatz dazu hat der Vermieter einen Anspruch auf Nachzahlung der Heiz- und Nebenkostenabrechnung, der innerhalb einer Frist von 5 Jahren verjährt. Wenn diese Verjährungsfrist abgelaufen ist, kann der Vermieter rechtlich keine Einforderung oder Nachforderung der Abrechnung mehr geltend machen.
8. Was passiert, wenn der Mieter die Nebenkostenabrechnung nicht bezahlt?
Wenn der Mieter nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung schriftlich Einspruch beim Vermieter erhebt, gilt die Abrechnung als vom Mieter genehmigt. Wenn der Mieter die Einsicht in die Belege verlangt, beginnt die 30-tägige Frist zur Einsprache erst, nachdem alle Belege eingesehen wurden. Nachzahlungen oder Rückzahlungen durch den Vermieter müssen innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Nebenkostenabrechnung bezahlt werden. Wenn der Mieter in Zahlungsverzug gerät, kann der Vermieter dem Mieter erst nach Ablauf dieser Frist eine Frist zur Zahlung setzen. Die Frist beträgt mindestens zehn Tage und für Wohn- und Geschäftsräume mindestens 30 Tage. Wenn der Mieter innerhalb der neuen Frist nicht bezahlt, kann der Vermieter dem Mieter fristlos kündigen und für Wohn- und Geschäftsräume eine Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen zum Monatsende setzen.
9. Welche Fristen müssen beachtet werden?
Laut Artikel 4 des Mietrechts muss der Vermieter dem Mieter eine jährliche Nebenkostenabrechnung zukommen lassen, in der nur die tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung gestellt werden dürfen (Artikel 257b Absatz 1 OR und Artikel 5 Absatz 1 VMWG). Es ist nicht erlaubt, mit der Nebenkostenabrechnung Gewinn zu erzielen. Die Nebenkostenabrechnung sollte innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Abrechnungsperiode vorliegen. In der Schweiz dauert die Abrechnungsperiode in den meisten Fällen vom 1. Juli bis zum 30. Juni oder vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Wenn die Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist, verjährt der Rückforderungsanspruch des Mieters nach einem Jahr in der Schweiz. Der Nachforderungsanspruch des Vermieters aus einer Nebenkostenabrechnung verjährt nach 5 Jahren.
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Nebenkostenabrechnung: Anschreibe-Vorlage für Vermieter
Ein Mustervorlage für das Anschreiben zu Ihrer Nebenkostenabrechnung finden Sie kostenlos zum Download. Beachten Sie jedoch, dass das Muster lediglich eine Vorlage bietet und keine Rechtsberatung ersetzt. Lassen Sie die Vorlage daher stets von einem Rechtsanwalt auf Aktualität prüfen und passen Sie es gegebenenfalls an. Treuhand-suche.ch gibt keine Garantie auf die Rechtssicherheit dieser Vorlage.