Kapital TAG - treuhand-suche.ch https://treuhand-suche.ch/blog/tag/kapital/ Blog Mon, 07 Aug 2023 13:13:49 +0000 de-CH hourly 1 https://treuhand-suche.ch/blog/wp-content/uploads/2019/04/cropped-favicon-150x150.png Kapital TAG - treuhand-suche.ch https://treuhand-suche.ch/blog/tag/kapital/ 32 32 Finanzplan-Guide für Einzelunternehmen und Freelancer https://treuhand-suche.ch/blog/finanzplan-freelancer/ https://treuhand-suche.ch/blog/finanzplan-freelancer/#respond Mon, 07 Aug 2023 08:00:50 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=9070 The post Finanzplan-Guide für Einzelunternehmen und Freelancer appeared first on treuhand-suche.ch.

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Allein im ersten Halbjahr 2022 wurden in der Schweiz mehr als 8100 Einzelfirmen gegründet. Planen Sie, sich durch den Start einer Einzel­firma ebenfalls selbstständig zu machen? Ohne einen durchdachten Finanzplan kommen Sie in der Regel nicht weit. Die Erstellung eines individuellen Finanzplanes für Einzel­unternehmen oder Freelancer ist jedoch keine einfache Aufgabe.

Man kann heutzutage im Internet viele kostenlose Vorlagen finden, mit deren Hilfe man angeblich mit ein paar Klicks das gewünschte Resultat erzielen kann. Basierend auf unserem langjährigen Erfahrungs­schatz, werden weniger als 5% dieser Vorlagen von Banken und Investoren akzeptiert. Nachfolgend zeigen wir Ihnen einige der Gründe, wieso das so ist.

Schwachpunkte von Finanz- und Businessplan-Vorlagen

Geschäftsmodell nicht berücksichtigt

Anhand einer Vorlage erzielt man NUR ein sehr grobes Ergebnis ohne Berücksichtigung der Einzelheiten Ihres Geschäftsmodells. Jeder Vorlage hat ihre Eigenarten, Stärken und Schwächen, Verkürzungen und Abstraktionen. Daher ist eine Feinjustierung einer Fachperson, die sich mit der Vorlage perfekt auskennt, sehr zu empfehlen. Ansonsten kann das ziemlich schief herauskommen.

Fehlerhafte Kennzahlen-Interpretation

Es ist keine Seltenheit, dass gewisse Kennzahlen bzw. Input-Felder (meistens Excel) beim Ausfüllen der Standard-Vorlage nicht richtig interpretiert werden. Daraus entstehen Fehler, die sich kumulieren und häufig die Plausibilität des Finanzplanes insgesamt negativ beeinflussen.

Eingeschränkte Beratungs- und Überprüfungsmöglichkeiten

Wichtig ist zudem eine Ansprechperson, von der Sie sich beraten lassen oder ein qualifiziertes Feedback bekommen können. Ein Finanzplan ergibt sich aus den einzelnen Inputs – zu einem vollständigen, integrierten Gesamtergebnis. Sind die Resultate dann wirklich realistisch aus Sicht eines Investors oder einer Bank? Es ist hier sehr wichtig, dass ein Fachmann diese Resultate vorher nochmals einem Reality Check unterzieht und die Plausibilität der Zahlen überprüft. Sie tun sich damit sonst keinen Gefallen.

Im Folgenden finden Sie eine schrittweise Anleitung zu den Vorbereitungs-, Berechnungs- und Darstellungssphasen eines Finanzplans sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema. Im Vorfeld lohnt es sich, auf die Frage einzugehen, welche Bestandteile ein guter Finanzplan umfassen sollte.

Aufbau eines professionellen Finanzplans: Liegt die Würze in der Kürze?

Das optimale Vorgehen besteht gemäss unserer Erfahrung darin, den Aufbau des Finanzplans simpel, verständlich und übersichtlich zu halten. Wir empfehlen Jungunternehmer daher, dem Prinzip «in der Kürze liegt die Würze» zu folgen und sich bei der Erstellung Ihres Finanzplanes primär auf die unterstehenden Teile zu konzentrieren:

  • Ermittlung der Einnahme- und Ausgabequellen (Value Drivers)
  • Berechnung von Geschäftsberichten bzw. Planrechnungen
  • Darstellung der wichtigsten Inputs & Outputs

Im Folgenden gehen wir auf die einzelnen Schritte der Finanzplanerstellung ein.

4 wichtige Schritte zur Erstellung eines Finanzplans

Schritt 1. Identifizierung ertrags­generierender Aktivitäten

Zuerst sollten Sie festlegen, wie und aus welchen Quellen der Umsatz generiert wird und welche direkten Kosten damit verbunden sind. Ein Beispiel: Als Einzelunternehmer oder Freelancer beabsichtigen Sie, einen Friseursalon zu eröffnen. Innerhalb des Salons möchten Sie neben den «klassischen» Friseurdienstleistungen auch Pflegeservices und Pflegeprodukte anbieten. Eine solche Unterscheidung in dieser Phase ist erfahrungsgemäss äusserst wichtig. Das liegt daran, dass:

  • Die Preise und die Anzahl der Kunden in jedem einzelnen Segment in der Regel auf unterschiedlichem Niveau liegen. Dieser Ansatz ermöglicht es Ihnen, die zukünftige Umsatzgenerierung genauer abzuschätzen.
  • Die Bereitstellung verschiedener Dienstleistungen oder der Verkauf unterschiedlicher Produktkategorien, selbst innerhalb eines Geschäfts, können mit sehr unterschiedlichen variablen Kosten verbunden sein. Also Kosten, die direkt mit dem Umsatzvolumen zusammenhängen. In unserem Beispiel wären dies Verbrauchsmaterialien für die Erbringung der Friseurdienstleistungen und der Wareneinkauf für die Produkte zum Verkauf. Aus diesem Grund kann die Rentabilität der einzelnen Geschäftsbereiche auch im Rahmen eines Unternehmens erheblich variieren. Die Trennung der Umsatzquellen ermöglicht es Ihnen, die damit verbundenen Kosten genauer zu ermitteln und besser einzuschätzen.
Beispiele von ertrags­generierenden Aktivitäten und den entsprechenden variablen Kosten je nach Geschäftsart
Geschäfts­art Ertrags­generierende Aktivitäten Dazu­gehörige variable Kosten
Kita
  • Kinder­betreuung je nach Alters­gruppe
  • Eingewöhnungs- und sonstige Gebühren
  • Lebens­mittel
  • Verbrauch von Spiel­sachen und Bastel­material
  • Kosten für Ausflüge etc.
Friseur­salon
  • Haar­schnitt­services
  • Pflege­services
  • Verkauf von Pflege­produkten
  • Wasser, Strom
  • Verbrauchs­materialien
Sprach­schule
  • Durchführung von Sprach­kursen je nach Alter und Sprach­niveau der Teil­nehmer
  • Lehr­mittel
  • Verbrauchs­materialien
  • Bürobedarf
Beratung (IT-Berater)
  • IT-Projektleitung
  • Beratung in Software-Entwicklung
  • Beratung als IT & Business Architect
  • Reise-, Ausbildungs-, Recherche­kosten
  • Erwerb der benötigten Software usw.
Restaurant
  • Restaurant
  • Bar
  • Takeaway

Alternativ:

  • Verkauf von Lebensmitteln
  • Verkauf von Getränken
  • Warenein­kauf, Verpackung
  • Strom, Wasser
Handel
  • Verkauf an Geschäftskunden
  • Verkauf an Endverbraucher

Alternativ:

  • Lebens­mittel­verkauf
  • Getränkeverkauf
  • Verkauf von sonstigen alltäglichen Produkten
  • Waren­einkauf inkl. Lieferungs­kosten, Verpackung
Bewegungs­raum
  • Eintritts­gebühr
  • Vermietung von Räumlichkeiten auf Stunden­basis
  • Wartung der Ausrüstung
  • Verbrauchs­materialien
  • Entsorgungs­aufwand

Schritt 2. Vorbereitung der Datengrundlage

In dieser Phase geht es darum, eine plausible Grundlage für zukünftige Berechnungen anhand Ihrer Schätzungen zu schaffen. Dabei sollten Freelancer und Einzelunternehmen sich zunächst auf die Festlegung mehrerer unterstehender Parameter konzentrieren, die als Inputs für den Finanzplan dienen:

Umsatzgenerierung

Überlegen Sie sich, wie viel Umsatz pro Monat Ihr Unternehmen je nach Geschäftsrichtung generieren wird. Sie können versuchen, den Umsatz Top-Down zu schätzen, was in den meisten Fällen eher nicht praktikabel ist. Wir empfehlen in der Tendenz eher einen Bottom-Up-Ansatz, also beispielsweise Anzahl erwartete Haarschnitte zu einem Durchschnittspreis von X CHF, multipliziert mit den Anzahl Tagen etc. Vergessen Sie nicht, dass viele Geschäftsbereiche durch saisonale Schwankungen gekennzeichnet sind. Zum Beispiel werden Gracés hauptsächlich im Sommer verkauft, während die Nachfrage nach Skischuhen in dieser Jahreszeit in der Regel geringer ist. Während ebengenannte Saisonalitäten offensichtlich erscheinen, kann es auch sehr subtile Saisonalitäten geben, die man erst mit der Zeit herausfindet. Trotzdem lohnt es sich, sich frühzeitig darüber Gedanken zu machen.

Kostenannahmen

Variable Kosten

Machen Sie sich Gedanken darüber, welche variablen Kosten (Verbrauchsmaterialien, Wareneinkauf, Verpackung etc., die mit dem Umsatzvolumen im direkten Zusammenhang stehen) anfallen werden.

Expertentipp!

Es ist ratsam, die variablen Kosten als Prozentsatz des Umsatzes festzulegen. Beispiel: Wenn Sie ein Pflegemittel für CHF 20 einkaufen und es später für CHF 50 verkaufen, betragen die variablen Kosten 40% des daraus generierten Umsatzes.

Fixe Kosten

Im nächsten Schritt sollten die monatlichen Fixkosten (Kosten, die mit dem Umsatzvolumen kurzfristig nicht direkt korrelieren) kalkuliert werden:

  • Mietaufwand
  • Nebenkosten
  • Versicherung
  • Unterhalt, Reparatur, Ersatz (URE)
  • Fahrzeugaufwand (Brennstoff, Reparaturen usw.)
  • Reinigungs- & Entsorgungsaufwand
  • Werbeaufwand
  • Internet- & Telefonaufwand
  • Buchführung
  • Bürobedarf
  • Übriger Verwaltungsaufwand
  • Firmengründung
  • Sonstige einmalige Kosten
Personalaufwand

Zuletzt ermitteln Sie, wie viele Mitarbeiter eingestellt werden müssen, welches Arbeitspensum sie haben und welchen Monatslohn sie erhalten werden. Diese Zahlen dienen dann als Basis für die Berechnung des Personalaufwandes.

Wichtig

Bitte beachten Sie, dass Geld, das Sie aus dem Einzelunternehmen für private Zwecke entnehmen, buchhalterisch nicht als Personalaufwand, sondern als Privatbezüge erfasst wird. Die Ausweisung dieser Privatbezüge erfolgt in den Planrechnungen auf unterschiedliche Weise. Auf diese Frage werden wir im Teil «Erstellung der Planrechnungen» zurückkommen.

Lagerwert & Zahlungsfristen

Einige Parameter, wie zum Beispiel die Höhe der Debitorenforderungen, Kreditorenverbindlichkeiten und Lagervorräte, werden häufig vernachlässigt. Dennoch haben sie häufig einen erheblichen Einfluss auf den Cashflow und somit auf die Liquidität des Unternehmens. Sollten Sie Ihren Kunden eine lange Zahlungsfrist gewähren, z.B. für eine Lieferung der Stühle, während Sie den Lieferanten für die Waren im Voraus zahlen müssen, kann dieses Vorgehen die verfügbaren Geldmittel Ihres Unternehmens enorm reduzieren. Es ist daher wichtig, folgende Kennzahlen für Ihr Einzelunternehmen festzulegen, sofern sie relevant sind:

  • Lagerwert (in % der Höhe des monatlichen Wareneinkaufs)
  • Die von Lieferanten gewährte Zahlungsfrist (Anzahl Tage)
  • Die von Ihnen gewährte Zahlungsfrist an Ihre Kunden (Anzahl Tage)

Geplante Investitionen

Obwohl heutzutage mit diesem Begriff viele unterschiedliche Aktivitäten bezeichnet werden, hat er hier eine sehr konkrete Bedeutung und bezieht sich auf die Kosten für den Erwerb oder die Erstellung von Vermögenswerten des Unternehmens. Innerhalb dieses Kontexts lassen sich zwei Hauptarten von Investitionen unterscheiden:

  • Sachanlagen (z. B. Renovationen & Innen-Ausbau, Kücheneinrichtung, Lagereinrichtung, Geschäftseinrichtungen & Mobiliar, Werkzeuge, Maschinenwerkzeuge, Geräte, Motorfahrzeuge, Bürogeräte)
  • Immaterielle Vermögenswerte (Webseite, Lizenzen usw.)

Wichtig

Theoretisch gibt es eine dritte Art von Investitionen – Finanzanlagen. Allerdings sind solche Investitionen für Einzelunternehmen oder Freelancer äusserst selten. Daher lassen wir diese Option in diesem Zusammenhang ausser Acht.

Finanzierungsquellen

Für die Gründung und den Betrieb eines Unternehmens stehen in der Regel zwei Finanzierungsquellen zur Verfügung:

  • Eigenkapital (Ihre Eigenmittel in Form von Bargeld oder Sachwerten)
  • Fremdkapital (Finanzmittel von externen Quellen)

Es ist häufig der Fall, dass das vorhandene Eigenkapital eines Freelancers nicht ausreicht, um die geplanten Investitionen und laufenden Betriebskosten in der Anfangsphase zu decken. Als Gründer sind Sie daher gezwungen, den fehlenden Betrag durch die Aufnahme von Fremdkapital, in der Regel in Form von Bankkrediten, auszugleichen. Wenn Sie sich für eine Fremdfinanzierung entschieden haben, müssen Sie die folgenden Finanzierungsparameter in Ihrem Finanzplan berücksichtigen:

Unser Formular unterstützt Einzelunternehmen und Freelancer dabei, die erforderlichen Daten schnell vorzubereiten.

Schritt 3. Planung von Finanzberichten

In dieser Phase besteht die Aufgabe darin, verschiedene Parameter für jedes Geschäftsjahr separat zu berechnen oder am Ende des Geschäftsjahres zu ermitteln. Dann können diese in den Finanz­berichten, oder in der Fach­sprache, Planrechnungen dargestellt werden.

Die grundlegenden Bestandteile der Planrechnungen umfassen drei Komponenten:

  • Erfolgs­rechnung
  • Cashflow-Rechnung
  • Bilanz

Oft verlangen Kapital­geber neben den Basis-Planrechnungen (Erfolgsrechnung, Bilanz und Cashflow-Rechnung) explizit auch eine Liquiditätsplanung, eine Finanzierungs­planung und eine Rentabilitäts­vorschau. Sind die Planrechnungen vollständig integriert (d.h. miteinander verlinkt), sind die obengenannten Planungen bereits implizit vorhanden und können leicht dargestellt bzw. abgelesen werden. Beispielsweise sieht man an der Bilanz­position «Kasse» resp. «Bankkonto» bereits die Liquidität über den gesamten Planungs­horizont. Wir definieren dann zum Beispiel einen Minimalwert, den die Liquidität nie unterschreiten darf – eine solche integrierte und dynamische Liquiditätsplanung ist einer separaten Berechnung weit überlegen und berücksichtigt auch künftige Änderungen an anderer Stelle sofort.

Schritt 4. Darstellung der Annahmen

Um sicherzustellen, dass Ihr Finanzplan einen überzeugenden Eindruck hinterlässt, sollten Sie nicht vergessen, die Hauptannahmen übersichtlich darzustellen. Diese umfassen die wichtigsten Inputs, die zur Berechnung der Planrechnungen verwendet wurden sowie die vorhersehbaren Outputs. Durch dieses Vorgehen kann der Leser einerseits die Plausibilität der Grunddaten beurteilen und andererseits schnell einen Überblick über die Realität der prognostizierten Situation Ihres Unternehmens erhalten.

Wichtige Inputs zur Darstellung

  • Verkaufs­volumen (Stücke, Aufträge usw.)
  • Durchschnittlicher Verkaufs­preis
  • Durchschnittlicher Monats­lohn der MA
  • Anzahl der MA
  • Finanzierungs­struktur
  • Parameter der Fremd­finanzierung (Betrag, Laufzeit, Tilgungs­form)

Wichtige Outputs zur Darstellung

  • Umsatz­entwicklung
  • Kosten­struktur
  • Erzielter Gewinn / Profitabilität
  • Liquidität bzw. Free Cashflow (Cash Inflow und Outflow)

Finanzplanung FAQ

Was ist ein Finanzplan?

Ein Finanzplan ist ein strategisches Dokument, das die finanziellen Ziele und Prognosen eines Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum darstellt. Er bietet einen detaillierten Überblick über die finanzielle Lage des Unternehmens.

Wozu benötigt man einen Finanzplan?

Zu den häufigsten Zwecken eines Finanzplans für eine Einzelfirma zählen:

  • Bewerbung beim Vermieter
  • Bewerbung bei einer Bank für eine Finanzierung
  • Interne Analyse
  • Anmeldung für eine Aufenthaltsbewilligung

Welchen Planungshorizontdeckt der Finanzplan ab?

Normalerweise umfasst ein guter Finanzplan eine Planungsperiode von 3 bis 5 Jahren.

Was gehört zum Finanzplan?

Ein solider Finanzplan umfasst mehrere Bestandteile:

  • Titelseite mit Logo und Firmennamen
  • Annahmen zum Finanzplan
  • Planrechnungen (Erfolgsrechnung, Bilanz, Cashflow-Rechnung)
  • Finanzanalysen (z. B. Szenarioanalyse, Break-Even-Analyse usw.), die jedoch im Falle eines Einzelunternehmens selten angewendet werden.

Wie viele Seiten soll ein Finanzplan für Einzelunternehmen enthalten?

In der Regel umfasst ein Finanzplan für Einzelunternehmen oder Freelancer etwa 6-7 Seiten. Die Anzahl der Seiten hängt stark davon ab, welche Abschnitte bzw. Analysen im Finanzplan enthalten sind.

Welche Anforderungen muss mein Finanzplan erfüllen?

  • Die Zahlen sollen logisch, konsistent und verständlich sein. Die Zusammenhänge zwischen den Geschäftsberichten müssen eingehalten werden.
  • Das Finanzmodell sollte möglichst flexibel und dennoch robust aufgebaut sein, um ohne grossen Aufwand anpassbar zu sein.
  • Die Werttreiber, also die kritischen Stellschrauben des Geschäfts, sollten leicht erkennbar sein.
  • Der Finanzplan sollte individuell an Ihr Geschäftskonzept angepasst werden.
  • Die Tiefe des Finanzplans sollte dem Zweck entsprechend sein.

Finanzplan für Einzelunternehmen und Kapitalgesellschaften: Gibt es einen Unterschied?

Der Hauptunterschied besteht vor allem in folgenden Punkten:

  • Unterschiedliches Vorgehen bei der Gewinnbesteuerung
  • Der Lohn des Einzelunternehmers wird nicht als Personalaufwand in der Erfolgsrechnung ausgewiesen, sondern als Privatbezug im Cashflow.
  • Keine gesetzliche Mindesthöhe des vom Gründer eingebrachten Eigenkapitals.
  • Unterschiedliche Werttreiber, was zu Unterschieden in der Tiefe, Struktur und Vielfalt der Finanzanalysen führt.

Was sind die häufigsten Fehler bei der Erstellung eines Finanzplans?

  • Unterschätzung der Timeline beim Umsatz (die Kundengewinnung erfolgt meistens langsamer als geplant)
  • Unterschätzung der variablen und fixen Kosten
  • Überschätzung der von einem Start-Up durchsetzbaren Preise am Markt
  • Zu optimistische Einschätzung der Nachfrage für die Startphase
  • Liquiditätsprobleme aufgrund verspäteter Kundenzahlungen
  • Nicht ausreichende Konsistenz der Zahlen in den Planrechnungen

Wer erstellt einen Finanzplan?

Gründungs-, Steuer- und Finanzberater sind Dienstleister, mit denen Sie einen Finanzplan erstellen lassen können. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich in erster Linie an Fachkräfte mit Spezialisierung auf die Finanzplanerstellung zu wenden. So erhalten Sie fachliche Unterstützung ohne Sorgen und negative Überraschungen in Bezug auf Zeit- und Kostenaufwand.

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Unterbilanz, Kapitalverlust oder Überschuldung https://treuhand-suche.ch/blog/unterbilanz-kapitalverlust-oder-ueberschuldung/ https://treuhand-suche.ch/blog/unterbilanz-kapitalverlust-oder-ueberschuldung/#comments Mon, 05 Jun 2023 08:00:18 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=3487 The post Unterbilanz, Kapitalverlust oder Überschuldung appeared first on treuhand-suche.ch.

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Update des Artikels vom

Häufig hört man von Begrifflichkeiten wie Unterbilanz, Kapitalverlust oder Überschuldung. Es gehört zum Geschäftsalltag, dass Unternehmen gelegentlich in schwierige Situationen geraten und Verluste verzeichnen. Solange das Unternehmen in der Lage ist, seine Schulden gegenüber den Gläubigern zu begleichen, ist ein vorübergehender Umsatzrückgang keine Katastrophe. Doch was passiert, wenn ein Ausgleich nicht mehr möglich ist? Die Antworten liegen im Verantwortungsbereich des Verwaltungsrats oder des Geschäftsführers einer GmbH.

Oft geht man davon aus, dass nur die Inhaber der Einzelfirmen und Personengesellschaften für die Verbindlichkeiten eines Unternehmens verantwortlich sind. Kapitalgesellschaften haften lediglich mit dem Gesellschaftsvermögen. Das stimmt grundsätzlich, doch wenn die Gläubiger durch Firmenkonkurs zu Schaden kommen, prüft das Gericht, ob der Verwaltungsrat bzw. der Geschäftsführer seine Sorgfaltspflichten erfüllt haben. Sollten die Gläubiger Schadenersatz verlangen, haften die VR-Mitglieder mit ihrem persönlichen Vermögen.

Daher ist es für den Verwaltungsrat wichtig, zwischen Unterbilanz, Kapitalverlust oder Überschuldung unterscheiden zu können, um die Rechte und Pflichten zu kennen sowie die notwendigen Massnahmen rechtzeitig einzuleiten.

Unterschied zwischen Unterbilanz, Kapitalverlust und Überschuldung

Unterbilanz, Kapitalverlust und Überschuldung sind Begriffe, die unterschiedliche Aspekte der Liquidität eines Unternehmens beschreiben. Sie beschreiben Ansätze, potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen und zeitnah geeignete Massnahmen zu ergreifen, um einen möglichen Konkurs zu vermeiden. Das nachfolgende Schema verdeutlicht anschaulich, wie sich eine Bilanzstruktur von Fall zu Fall unterschiedlich gestalten kann.

unterbilanzen und überschuldung infogragik

Reaktion auf Unterbilanz, Kapitalverlust oder Überschuldung

Die Optionen des Verwaltungsrates einer Aktiengesellschaft im Falle einer Unterbilanz, eines Kapitalverlusts oder einer Überschuldung umfassen folgendes Spektrum:

Gegenmassnahmen

1. Finanziellen Stand des Unternehmens überwachen

Wichtig!

Als Verwaltungsratsmitglied sind Sie dafür verantwortlich, die finanzielle Situation ständig (nicht nur im Falle einer Unterbilanz oder eines Kapitalverlusts) zu überwachen und zu prüfen, ob begründete Besorgnis hinsichtlich einer Überschuldung besteht.

Begründete Besorgnis hinsichtlich einer Überschuldung besteht, wenn Sie den Verdacht haben, dass das Gesellschaftskapital aufgezehrt ist und die Schulden den Wert des Vermögens übersteigen.

Beispiele für Indikatoren für diesen Zustand sind:

  • Preisverfall auf dem Verkaufs- / Einkaufsmarkt
  • Umsatzrückgang (Erhöhung der Lagerbestände)
  • Mittelabfluss

2. Zwischenbilanz erstellen lassen

Wenn Besorgnis hinsichtlich einer Überschuldung besteht, sollten Sie gemäss Art. 725 Abs. 2 OR eine Zwischenbilanz erstellen und diese einem zugelassenen Revisor zur Prüfung vorlegen. Für die Erstellung der Zwischenbilanz sollte eine kurze Frist ausreichen.

Die Zwischenbilanz spiegelt die Finanzlage des Unternehmens zu einem Stichtag im laufenden Geschäftsjahr wider.

Grundsätzlich sollten Sie die Zwischenbilanz zu Fortführungswerten erstellen. Es sei denn, es wurde beschlossen, die Geschäftstätigkeit des Unternehmens einzustellen. Wenn eine Fortführung der Gesellschaft offensichtlich nicht möglich oder nicht beabsichtigt ist oder die Zwischenbilanz zu Fortführungswerten eine Überschuldung widerspiegelt, erstellen Sie eine Zwischenbilanz zu Liquidationswerten.

Die Prüfung kann von einer ausgewählten Revisionsstelle oder – falls keine bestellt wurde – von einem zugelassenen Revisor im Namen des Unternehmens durchgeführt werden.

3. Den Richter benachrichtigen

Stellt der Revisor infolge einer Prüfung der Zwischenbilanz fest, dass die Forderungen der Gläubiger des Unternehmens weder zu Fortführungs- noch zu Veräusserungswerten abgedeckt sind, ist die Gesellschaft überschuldet. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, den Richter zu benachrichtigen und die Bilanz zu deponieren, mit der das Insolvenzverfahren eingeleitet wird.

Wichtig!

Wenn Sie die kurzfristig realisierbaren Sanierungsmassnahmen einleiten oder einen ausreichenden Rangrücktritt vereinbaren können, kann die Benachrichtigung des Richters verschoben werden.

Die Überschuldungsanzeige (Bilanzdeponierung) liegt in der Verantwortung des Gesamtverwaltungsrats. Daher müssen Sie die Entscheidung, die Überschuldung zu melden, in den entsprechenden Protokollen dokumentieren und dem Richter zusammen mit einem überprüften Zwischenbericht vorlegen. Anstelle einer Überschuldungsanzeige kommt auch eine Insolvenzerklärung in Frage, wonach Sie das Unternehmen vor Gericht für zahlungsunfähig erklären und um Eröffnung des Konkurses ersuchen.

Grundsätzlich existiert keine gesetzlich festgelegte Frist für die Benachrichtigung des Richters nach Erkennen der offensichtlichen Überschuldung. Doch in der Praxis ist vorgesehen, dass Sie der Richter innerhalb von 60 Tagen nach Bekanntwerden der offensichtlichen Überschuldung benachrichtigen muss, wenn keine kurzfristige Sanierung möglich ist.

4. Generalversammlung durchführen und Sanierungsmassnahmen beantragen

Bei einer Unterbilanz gibt es noch keine gesetzlichen Folgen. Deshalb sind noch keine Sanierungsmassnahmen erforderlich.

Bei einem Kapitalverlust gemäss Gesetz (Art. 725 Abs. 1 OR), muss eine sofortige Generalversammlung einberufen und dabei die Sanierungsmassnahmen beantragt werden. Diese Massnahmen müssen in der Einladung und in der Tagesordnung aufgelistet werden [i] Die Pflicht des Verwaltungsrats obliegt bei der GmbH den Geschäftsführern..

Die bekanntesten und wahrscheinlich häufigsten Gegenmassnahmen sind:

Die AG hat einen Kapitalverlust und die Bilanz sieht so aus:

Aktiven 31.12.2022

Passiven 31.12.2022

Umlauf- und Anlagevermögen

250 000

Fremdkapital

150 000

Grundkapital

150 000

Gesetzliche Reserven

75 000

Verlustvortrag

- 125 000

Total

250 000

Total

250 000

Beim Kapitalschnitt erfolgt zunächst eine Kapitalherabsetzung von CHF 50 000 und die Auflösung der Gewinnrücklagen zum Ausgleich der Verluste. Danach sieht die Bilanz wie folgt aus:

Aktiven 31.12.2022

Passiven 31.12.2022

Umlauf- und Anlagevermögen

250 000

Fremdkapital

150 000

Grundkapital

100 000

Gesetzliche Reserven

0

Verlustvortrag

0

Total

250 000

Total

250 000

Der Verlustvortrag ist bereinigt und das Grundkapital verringert. Erfolgt nun eine Kapitalerhöhung um CHF 50 000, wird das Grundkapital auf die frühere Höhe zurückgeführt (CHF 150 000) und die Bilanz wird so aussehen:

Aktiven 31.12.2022

Passiven 31.12.2022

Umlauf- und Anlagevermögen

300 000

Fremdkapital

150 000

Grundkapital

150 000

Gesetzliche Reserven

0

Verlustvortrag

0

Total

300 000

Total

300 000

Mit dem Rangrücktritt verzichtet der Gläubiger – meist ein Gesellschafter des schuldnerischen Unternehmens – im Konkursfalle auf die Befriedigung seiner Forderung, bis der Verwertungserlös die Forderungen der anderen Gläubiger gedeckt hat.

Die Bedingungen eines Rangrücktritts sind:

  • Er muss unbedingt, unbefristet und unwiderruflich sein.
  • Er ist schriftlich abzufassen.
  • Die Bonität des Gläubigers muss geprüft werden.
  • Die Verfügungsberechtigung des Gläubigers über die mit dem Rangrücktritt belastete Forderung geprüft werden.
  • Der Zinsenlauf wird durch den Rangrücktritt weder gehemmt, noch unterliegen die Zinsen automatisch ebenfalls dem Rangrücktritt.
  • Garantien und Patronatserklärungen sind kein Ersatz für den Rangrücktritt.

Dokumentieren Sie genau alle vom Verwaltungsrat getroffenen Entscheidungen bezüglich der gewählten Sanierungsmassnahmen. Hat der Verwaltungsrat aus bestimmten Gründen beschlossen, keine zusätzlichen Sanierungsmassnahmen zu ergreifen, muss diese Entscheidung ebenfalls dokumentiert werden.

FAQ über Unterbilanz, Kapitalverlust und Überschuldung

Was ist eine Unterbilanz – einfach erklärt?

Eine Unterbilanz liegt vor, wenn die Aktiva eines Unternehmens nach Abzug des Fremdkapitals das Grund- oder Stammkapital und die gesetzlichen Reserven nicht mehr vollständig abdecken. Mit anderen Worten: Eine Unterbilanz liegt vor, wenn ein Bilanzverlust vorliegt.

Bilanz per 31.12.2019

Aktiven

Passiven

Umlaufvermögen

125'000

Fremdkapital

80'000

Anlagevermögen

60'000

Eigenkapital:

105'000

Aktienkapital (AK) *

110'000

Gesetzliche Reserven (Res.) *

20'000

Verlustvortrag *

- 25'000

Total

185'000

Total

185'000

icon_buchhaltung*Unterbilanz abrechnungen

  1. 50% * (AK + Res.) = 50% * (110’000 + 20’000) = 65’000
  2. Fremdkapital + 50% * (AK + Res.) = 80’000 + 65’000 = 145’000
  3. Aktiven = 185’000
  4. Aktiven ≥ Fremdkapital + 50% * (AK + Res.)

Deckt das Vermögen das gesamte Fremdkapital und mindestens die Hälfte des Aktienkapitals sowie der gesetzlichen Reserven, hat diese Situation noch keine gesetzlichen Folgen.

Wann liegt ein Kapitalverlust vor?

Wenn die Aktiva eines Unternehmens abzüglich der Verbindlichkeiten nicht einmal die Hälfte des Grund- oder Stammkapitals und der gesetzlichen Reserven abdecken, handelt es sich um eine qualifizierte Form einer Unterbilanz (sogenannter Kapitalverlust).

Bilanz per 31.12.2019

Aktiven

Passiven

Umlaufvermögen

80'000

Fremdkapital

80'000

Anlagevermögen

60'000

Eigenkapital:

60'000

Aktienkapital (AK) *

110'000

Gesetzliche Reserven (Res.) *

20'000

Verlustvortrag *

- 70'000

Total

140'000

Total

140'000

icon_buchhaltung*Kapitalverlust abrechnungen

  1. 50% * (AK + Res.) = 50% * (110’000 + 20’000) = 65’000
  2. Fremdkapital + 50% * (AK + Res.) = 80’000 + 65’000 = 145’000
  3. Aktiven = 140’000
  4. Aktiven ≤ Fremdkapital + 50% * (AK + Res.)

Wie kommt es zu einer Überschuldung?

Eine Überschuldung entsteht, wenn das Vermögen das Fremdkapital nicht mehr vollständig abdeckt. In diesem Fall ist das Eigenkapital negativ. Die Überschuldung einer Gesellschaft (AG / GmbH / Genossenschaft / Stiftung) bedeutet in der Regel Insolvenz und damit Handlungsunfähigkeit. Manchmal kann jedoch das negative Eigenkapital rein buchmässige Probleme ausweisen. In jedem Fall setzt die Überschuldung weitere Handlungen voraus.

Bilanz per 31.12.2019

Aktiven

Passiven

Umlaufvermögen

10'000

Fremdkapital

80'000

Anlagevermögen

60'000

Eigenkapital:

- 10'000

Aktienkapital (AK) *

110'000

Gesetzliche Reserven (Res.) *

20'000

Verlustvortrag *

- 140'000

Total

70'000

Total

70'000

icon_buchhaltung*Überschuldung abrechnungen

  1. Fremdkapital = 80’000
  2. Aktiven = 70’000
  3. Aktiven < Fremdkapital

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Wichtige Informationen für Vorstandsmitglieder

Sind Vorstandsmitglieder bei einem Schadenfall verantwortlich?

Vergessen Sie nicht, dass Sie als Mitglied des Verwaltungsrates zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn der Verwaltungsrat einer der in Art. 725 OR aufgeführten Pflichten nicht oder zu spät (Sorgfaltspflichtverletzung) nachkommt.

Tipp

Nehmen Sie die Dokumentation Ihres Argumentations- und Entscheidungsrahmens ernst. Schliesslich können Sie bei einem Schadenfall nur mit einer umfassenden Dokumentation nachweisen, dass sie alle Sorgfaltspflichten als Verwaltungsrat erfüllt haben.

Spezialfall 1.
Rücktritt des Verwaltungsrates

Wenn Sie als Mitglied des Aufsichtsrats im Falle einer ungünstigen Situation zurücktreten möchten und glauben, dass Sie dadurch von der Haftung befreit werden, funktioniert das nicht. Ein Verwaltungsratsmitglied bleibt für alle Vorkommnisse verantwortlich, die vor seinem Rücktritt stattgefunden haben und hat bei einem Rücktritt keinen Einfluss mehr auf das fristgerechte Einleiten von nötigen Massnahmen.

Rücktritt des Verwaltungsrates
Rücknahme eines Aktionärsdarlehens

Spezialfall 2.
Rücknahme eines Aktionärsdarlehens

Wenn einige Aktionäre feststellen, dass das Unternehmen kurz vor dem Bankrott steht, werden sie versuchen, das Aktionärsdarlehen oder zumindest einen Teil davon mit dem letzten Geld des Unternehmens zurückzuzahlen. Wir raten Ihnen davon ab, da solche Zahlungen nach der Konkurseröffnung angefochten werden können und sogar zu Strafverfahren gegen bevorzugte Gläubiger führen können.

Verbleibt die Verpflichtung zur Zahlung von AHV/IV/EO- und ALV-Beiträgen in einer bevorstehenden Insolvenz?

Denken Sie daran, dass auch in einer bevorstehenden Insolvenz die Verpflichtung zur Zahlung von AHV/IV/EO- und ALV-Beiträgen beim Unternehmen verbleibt. Gemäss Art. 52 Abs. 2 AHVG (Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenen-Versicherung) haften sämtliche Verwaltungsratsmitglieder persönlich und solidarisch mit ihrem Privatvermögen (abgesehen von möglichen strafrechtlichen Verfahren). Somit kann ein beliebiges Mitglied des Verwaltungsrates für den ganzen Schaden einklagen.

Fazit

Unterbilanz, Kapitalverlust und Überschuldung sind sehr eng verbundene Begriffe, die vor allem dem Zweck einer plausiblen Darstellung der finanziellen Lage eines Unternehmens dienen. Im Kern handelt es sich um die Relation zwischen dem Reinvermögen bzw. dem gesamten Eigenkapital des Unternehmens und dem Grund- bzw. Stammkapital. Der Gesetzgeber sieht diverse Sanierungsmassnahmen vor, falls ein Unternehmen mit einem Kapitalverlust oder einer Überschuldung konfrontiert wird. Eine zeitnahe Umsetzung der Massnahmen soll dazu beitragen, der Insolvenz vorzubeugen. Sollten Sie noch offene Fragen zum Thema «Unterbilanz, Kapitalverlust und Überschuldung» haben, zögern Sie bitte nicht, im Forum bei den Experten nachzufragen.

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Abschreibungsmethoden & Wirkung auf Gewinn https://treuhand-suche.ch/blog/abschreibungsmethoden/ https://treuhand-suche.ch/blog/abschreibungsmethoden/#respond Mon, 24 Apr 2023 08:00:06 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=8829 The post Abschreibungsmethoden & Wirkung auf Gewinn appeared first on treuhand-suche.ch.

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Abschreibungs­methoden sind beim Jahres­abschluss eine mühsame Arbeit, sondern sie können gezielt zur Gewinn­optimierung eingesetzt werden. Zum Beispiel kann eine höhere degressive Abschreibung den Gewinn eines Unternehmens reduzieren, was zu einer Verringerung der Steuer­zahlungen führt. Eine weitere Möglichkeit, die Abschreibungs­methode zur Gewinn­optimierung zu nutzen, besteht darin, den Restwert eines Vermögens­werts niedriger anzusetzen, was zu einer höheren Abschreibung und damit zu niedrigeren Steuer­zahlungen führt. Bei der Wahl der Abschreibungs­methode sind unbedingt die gesetzlichen Vorschriften zu beachten, um unerwünschte Konsequenzen zu vermeiden. Im folgenden Artikel beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen.

Abschreibungen sind jedoch letztendlich nur eine Verschiebung von Kosten und haben keinen direkten Einfluss auf den Gewinn. Daher sollten Abschreibungen nicht nur aus steuerlichen Gründen vorgenommen werden, sondern auch in Bezug auf die tatsächliche Nutzungsdauer des Vermögens­gegenstandes und die finanzielle Situation des Unternehmens sorgfältig geplant werden.

Welche Abschreibungs­methoden gibt es?

Die Abschreibung ist eine Methode zur Verteilung des Wertverlusts eines Vermögens­werts über seine Lebens­dauer. Arten von Vermögen­swerten, die abgeschrieben werden müssen, sind beispielsweise Gebäude, Fahrzeuge, Maschinen, Patente und Lizenzen. Die Abschreibung wird normalerweise als Betriebs­aufwand in der Gewinn- und Verlust­rechnung ausgewiesen und reduziert dadurch den Gewinn des Unternehmens.

Es gibt verschiedene Methoden, um Abschreibungen in der Buchhaltung vorzunehmen. Die häufigsten Methoden sind:

  • Lineare Abschreibungsmethode
    Lineare Abschreibungs­methode
    Bei dieser Methode wird der Wertverlust eines Vermögens­werts über seine Lebensdauer gleichmässig verteilt. Diese Methode wird am häufigsten angewendet.
  • Degressive Abschreibungsmethode
    Degressive Abschreibungs­methode
    Bei dieser Methode wird der Abschreibungs­betrag jedes Jahr in einem bestimmten Prozent­satz des Rest­betrags berechnet.
  • Leistungsabhängige Abschreibungsmethode
    Leistungs­abhängige Abschreibungs­methode
    Bei dieser Methode wird der Wertverlust eines Vermögens­werts aufgrund der Nutzungs­menge oder -zeit berechnet.
Abschreibungsmethoden

Wie funktioniert die lineare Abschreibungs­methode?

Die lineare Abschreibungs­methode ist eine der häufigsten Methoden zur Abschreibung von Vermögenswerten in der Buchhaltung. Sie ist einfach anzuwenden und basiert auf der Annahme, dass ein Vermögenswert über seine Nutzungsdauer hinweg gleichmässig an Wert verliert.

Die Berechnung der linearen Abschreibung erfolgt in vier Schritten:

  1. Bestimmung des Anschaffungs­werts: Der Anschaffungswert umfasst alle Kosten, die mit dem Kauf, der Installation und der Inbetriebnahme des Vermögens­werts verbunden sind.
  2. Abschreibungs­dauer: Die Abschreibungs­dauer ist die Zeit, über die der Vermögens­wert genutzt wird. Sie wird durch das Unternehmen basierend auf den erwarteten wirtschaftlichen Nutzungen des Vermögens­werts bestimmt.
  3. Restwert: Der Restwert ist der voraussichtliche Wert des Vermögens­werts am Ende seiner Abschreibungs­dauer.
  4. Berechnung der Abschreibung: Die lineare Abschreibung berechnet sich durch Subtraktion des Restwerts vom Anschaffungswert und Dividieren durch die Abschreibungsdauer.

Die Formel lautet:
Jährliche Abschreibung = (Anschaffungswert - Restwert) / Abschreibungsdauer

Beispiel:
Ein Unternehmen kauft eine Maschine für 10’000 CHF, die voraussichtlich 5 Jahre genutzt wird. Der Restwert wird auf 2’000 CHF geschätzt. Die jährliche Abschreibung beträgt somit (10’000 CHF – 2’000 CHF) / 5 Jahre = 1’600 CHF.

Die jährliche Abschreibung wird dann in der Buchhaltung auf das entsprechende Konto gebucht und reduziert den Buchwert des Vermögenswerts in der Bilanz des Unternehmens. Am Ende der Abschreibungs­dauer entspricht der Buchwert dem Rest­wert des Vermögens­werts.

Die lineare Abschreibungs­methode ist eine einfache und transparente Methode zur Abschreibung von Vermögens­werten. Sie ist jedoch möglicherweise nicht die beste Wahl für Vermögenswerte mit variabler Nutzung oder ungleichmässiger Abnutzung. In diesen Fällen können alternative Methoden wie die degressive Abschreibung oder die Leistungs­abschreibung in Betracht gezogen werden.

Wann lohnt sich die degressive Abschreibung?

Die degressive Abschreibungs­methode ist eine Methode der planmässigen Abschreibung von Vermögens­werten in der Buchhaltung. Im Gegensatz zur linearen Abschreibungs­methode wird bei der degressiven Methode der Buchwert eines Vermögens­werts jedes Jahr um einen festgelegten Prozent­satz des Restwerts reduziert. Dies bedeutet, dass die Höhe der Abschreibung im Laufe der Zeit abnimmt und der Buchwert des Vermögens­werts schneller sinkt.

Die Berechnung der Abschreibung erfolgt auf der Grundlage des Anschaffungs­werts und der Abschreibungs­dauer. Der Prozentsatz der Abschreibung wird durch die Abschreibungs­dauer und den Faktor der degressiven Abschreibungs­methode bestimmt, den das Unternehmen gewählt hat. Dieser Faktor kann je nach Geschäfts­praktiken und Branche unterschiedlich sein.

Die Formel zur Berechnung der degressiven Abschreibung lautet:
Jährliche Abschreibung = Anfangswert des Vermögenswerts x Faktor der degressiven Abschreibungsmethode / Abschreibungsdauer

Der Faktor der degressiven Abschreibungsmethode wird wie folgt berechnet:
Faktor der degressiven Abschreibungsmethode = 1 / Abschreibungsdauer x 2

Beispiel:
Ein Unternehmen kauft eine Maschine für 100’000 CHF, mit einer erwarteten Nutzungs­dauer von 5 Jahren und einem degressiven Faktor von 2.

Im ersten Jahr beträgt die Abschreibung:
100'000 CHF x (1 / 5 x 2) = 40'000 CHF

Im zweiten Jahr beträgt die Abschreibung:
(100'000 CHF - 40'000 CHF) x (1 / 5 x 2) = 24'000 CHF

Und so weiter, bis zur vollständigen Abschreibung des Vermögens­werts.

Die degressive Abschreibungs­methode wird oft von Unternehmen verwendet, um die Kosten von Vermögens­werten zu reduzieren, die im Laufe der Zeit an Wert verlieren, wie Maschinen und Ausrüstungen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die degressive Abschreibungs­methode nicht für alle Arten von Vermögens­werten geeignet ist und dass Unternehmen in der Lage sein müssen, die Höhe der Abschreibung genau zu planen, um ihre Buchhaltung richtig zu führen.

Wie funktioniert die leistungsabhängige Abschreibung?

Die leistungs­abhängige Abschreibungs­methode ist eine Methode der Abschreibung von Anlage­vermögen, bei der die Höhe der Abschreibung von der tatsächlichen Nutzung oder Leistung des Vermögens­gegenstands abhängt.

Im Gegensatz zur linearen Abschreibung, bei der der jährliche Abschreibungs­betrag gleich bleibt, oder der degressiven Abschreibung, bei der der jährliche Abschreibungs­betrag im Laufe der Zeit abnimmt, variiert der Abschreibungs­betrag bei der leistungs­abhängigen Abschreibungs­methode je nach Nutzung des Vermögensgegenstands.

Um die leistungsabhängige Abschreibung zu berechnen, müssen folgende Schritte durchgeführt werden:

  1. Ermittlung der Anschaffungs­kosten des Vermögens­gegenstands einschliesslich aller damit verbundenen Kosten wie z.B. Transport- und Installations­kosten.
  2. Ermittlung der erwarteten Gesamtnutzungs­dauer des Vermögens­gegenstands, entweder in Betriebs­stunden oder in anderen messbaren Einheiten.
  3. Berechnung der Abschreibung pro Einheit, indem die Anschaffungskosten durch die erwartete Gesamt­nutzungs­dauer geteilt werden.
  4. Ermittlung der tatsächlichen Nutzung oder Leistung des Vermögens­gegenstands in einer bestimmten Periode.
  5. Multiplikation der tatsächlichen Nutzung oder Leistung mit der Abschreibung pro Einheit, um den jährlichen Abschreibungs­betrag zu berechnen.

Diese Methode eignet sich insbesondere für Vermögens­gegenstände, deren Nutzungsgrad oder Leistung im Laufe der Zeit abnimmt, wie beispiels­weise Maschinen oder Fahrzeuge.

Welche Abschreibungsmethode ist die beste?

Die Wahl der Abschreibungsmethode hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschliesslich der Art des Vermögenswerts, seiner erwarteten Lebensdauer, der Geschäftspolitik des Unternehmens und den gesetzlichen Vorschriften. Merkblätter des Bundes zu Abschreibungen auf dem Anlagevermögen finden sie hier.

Verbuchung von Abschreibungen

Die Buchung von Abschreibungen hängt von der Methode ab, die für das Anlagevermögen verwendet wird. Hier sind die Buchungen für die drei gängigsten Methoden:

Lineare Abschreibung

Die Buchung für die lineare Abschreibung erfolgt in der Regel am Jahresende. Angenommen, das Unternehmen hat eine Maschine für CHF 10’000 und die Nutzungsdauer beträgt 5 Jahre. Die jährliche Abschreibung würde somit CHF 2’000 betragen. Die Buchung würde wie folgt aussehen:

Anlagevermögen CHF 2'000 an kumulierte Abschreibungen CHF 2'000

Degressive Abschreibung

Die degressive Abschreibung wird in der Regel am Jahresanfang berechnet. Angenommen, das Unternehmen hat eine Maschine für CHF 10’000, eine Nutzungsdauer von 5 Jahren und einen Abschreibungssatz von 20%. Die Buchung würde wie folgt aussehen:

Anlagevermögen CHF 2'000 an kumulierte Abschreibungen CHF 2'000

Für das nächste Jahr würde die Buchung jedoch folgendermassen aussehen:

Anlagevermögen CHF 1'600 an kumulierte Abschreibungen CHF 3'600

Leistungsabhängige Abschreibung

Die Buchung für die leistungsabhängige Abschreibung hängt von der Einheit ab, die zur Messung der Leistung verwendet wird. Angenommen, das Unternehmen hat ein Fahrzeug für CHF 20’000 mit einer erwarteten Kilometerleistung von 100’000 km und einer Restwert von CHF 5’000. Wenn das Fahrzeug in einem Jahr 20’000 km zurückgelegt hat, würde die Abschreibung für dieses Jahr wie folgt berechnet:

Abschreibung = (CHF 20'000 - CHF 5'000) / 100'000 km x 20'000 km = CHF 3'000

Die Buchung würde dann folgendermassen aussehen:

Anlagevermögen CHF 3'000 an kumulierte Abschreibungen CHF 3'000

Bei der Buchung von Abschreibungen kommt es auch auf die Verwendung des korrekten Kontos an, insbesondere wenn das Unternehmen verschiedene Arten von Anlagevermögen besitzt.

Beeinflusst die Abschreibung die Unternehmens­steuern?

Abschreibungen können steuerliche Auswirkungen haben. In der Schweiz können Abschreibungen als Betriebs­ausgaben von den Steuern abgezogen werden, was zu einer Reduzierung der steuer­pflichtigen Gewinne des Unternehmens führt. Durch die ordnungsgemässe Verwendung von Abschreibungen können Unternehmen den Wertverlust von Vermögens­werten über ihre Lebens­dauer hinweg berücksichtigen und ihre finanzielle Stabilität und Rentabilität verbessern.

Steuern optimieren mit Abschreibungen

Abschreibungen können dazu genutzt werden, um die Steuerlast eines Unternehmens zu optimieren. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Höhere Abschreibungen in den ersten Jahren
    Höhere Abschreibungen in den ersten Jahren
    Wenn ein Unternehmen einen neuen Vermögens­gegenstand erwirbt, kann es sinnvoll sein, die Abschreibungen in den ersten Jahren höher anzusetzen, um in diesen Jahren eine höhere Steuer­ersparnis zu erzielen. In späteren Jahren können die Abschreibungen dann reduziert werden.
  • Verlängerte Nutzungsdauer
    Verlängerte Nutzungsdauer
    Durch eine verlängerte Nutzungsdauer des Vermögens­gegenstandes können die Abschreibungen über einen längeren Zeitraum verteilt werden, was zu einer höheren Steuerersparnis führen kann.
  • Wahl der Abschreibungsmethode
    Wahl der Abschreibungsmethode
    Je nach Vermögens­gegenstand und Abschreibungs­methode können unterschiedliche Steuer­ersparnisse erzielt werden. So kann z.B. bei der degressiven Abschreibungs­methode in den ersten Jahren eine höhere Steuer­ersparnis erzielt werden, während bei der linearen Abschreibungs­methode die Abschreibungs­kosten gleichmässig auf die Jahre verteilt werden.

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Besteuerung bei Dividenden­ausschüttungen auf Unternehmens­ebene https://treuhand-suche.ch/blog/dividenden-besteuerung/ https://treuhand-suche.ch/blog/dividenden-besteuerung/#comments Fri, 12 Aug 2022 08:00:15 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=8201 The post Besteuerung bei Dividenden­ausschüttungen auf Unternehmens­ebene appeared first on treuhand-suche.ch.

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Die Ausschüttung und der Erhalt von Dividenden gehört zum Alltag vieler Unternehmen. In der Praxis kommt es häufig vor, dass sich ein Unternehmen am Kapital einer anderen Gesellschaft beteiligt und somit Dividenden als Einkommen aus der Beteiligung erhält. Daraus ergibt sich die Frage, wie die erhaltene Dividende auf Unternehmens­ebene besteuert wird. Sind Sie selbst mit dieser Frage konfrontiert und möchten einen Einblick in dieses Wissens­bereich bekommen? In Folgendem erfahren Sie zudem, welche Regeln zu beachten sind, um die Steuer­belastung Ihres Unternehmens zu optimieren.

Steuerpflicht bei der Dividenden­ausschüttung in der Schweiz

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass sämtliche Dividenden in der Schweiz deklarations- und einkommen­steuerpflichtig sind. D. h., dass Dividenden als Einkommen mit einem gewissen Steuersatz besteuert werden (Besteuerung immer auf Bruttobetrag).

Neben der Gewinnsteuer unterliegen Dividenden der Verrechnungs­steuer­pflicht, deren Höhe aktuell 35% beträgt. Normalerweise wird die erhobene Verrechnungs­steuer zurück­erstattet, nachdem entsprechendes Formular mit den Informationen über die Ausschüttung der Dividende an die ESTV eingereicht ist. Im Endeffekt zahlt das Unternehmen lediglich die Gewinnsteuer auf die erhaltene Dividende. Das ganze «typische» Besteuerungs­verfahren wird unten präsentiert.

„Typisches“ Besteuerungsverfahren bei der Dividendenausschüttung

Wichtig

Die Verrechnungs­steuer wird von der Kapital­gesellschaft bezahlt, die die Dividende ausschüttet. Die Steuer ist fällig innert 30 Tagen nach Dividenden­fälligkeit (sofern der Fälligkeitstermin von Dividenden im GV-Protokoll festgelegt ist). Andernfalls innert 30 Tagen ab dem Tag der General­versammlung (GV).

Besteuerungs­verfahren bei der Ausschüttung von Dividenden

Beim «typischen» Verfahren wird die Dividende doppelt besteuert: Auf Unternehmens­ebene des Zahlers und danach auf Ebene des Empfängers. Ausserdem hat dies auch einen negativen Einfluss auf die Liquidität des Dividenden­empfängers, da das Unternehmen nicht den ganzen Betrag, sondern die Brutto­dividende abzüglich der Verrechnungs­steuer erhält. Um diese ungewünschten Auswirkungen zu minimieren, sind vom Gesetzgeber die Ermässigung der Gewinnsteuer und das Meldeverfahren vorgesehen. Grundvoraussetzung dafür ist die Höhe der Beteiligungsquote am Kapital der anderen Gesellschaft. Deswegen kann man je nach Höhe der Beteiligungsquote drei Ansätze unterscheiden, wie die Verrechnungs- und Gewinnsteuer auf die erhaltene Dividende erhoben und bezahlt werden.

Besteuerungsverfahren bei der Ausschüttung von Dividenden

Vergleichs­tabelle der 3 Ansätze zur Besteuerung der Dividenden­ausschüttung

 

Ansatz 1
Beteiligungs­quote < 10%
(unqualifizierte Beteiligung)

Ansatz 2
Beteiligungs­quote ab 10%
(qualifizierte Beteiligung)

Ansatz 3
Beteiligungs­quote ab 20%
(Meldeverfahren)

Verrechnungs­steuer­pflicht Verrechnungs­steuer von 35% auf den Brutto­ausschüttungs­betrag (wird erstattet). Verrechnungs­steuer von 35% auf den Brutto­ausschüttungs­betrag (wird erstattet). n/a
Ermässigung der Gewinnsteuer Nicht vorgesehen Vorgesehen Vorgesehen
Bestrafung Die Verzugszinsen von 5%. Die Verzugszinsen von 5%. n/a
Deklarations­pflicht an die ESTV Formular 103 oder 110 Formular 103 oder 110 Formular 106 und 103 / 110

Ermässigung der Gewinn­steuer bei der Dividenden­ausschüttung

Gesellschaften, die Dividenden erhalten, können auf Bundes- und Kantonsebene eine Ermässigung ihrer Gewinnsteuer in Form eines Beteiligungs­abzugs geltend machen.

Gesetzliche Voraussetzungen:

  • Mindestens 10% am Grund- oder Stamm­kapital anderer Gesellschaft.
  • Mindestens 10% am Gewinn und an Reserven anderer Gesellschaft.
  • Beteiligungs­rechte im Verkehrswert von mindestens CHF 1 Million.

Regel:

  • Die Steuer auf dem Reingewinn wird im Verhältnis des Nettoertrages aus den Beteiligungs­rechten zum gesamten Reingewinn reduziert.
  • Diese Regel gilt auch für Ausschüttungen von ausländischen Gesellschaften.

Formel der Ermässigung der Gewinnsteuer bei der Dividenden­ausschüttung

  • Nettoertrag aus Beteiligungen = Bruttoertrag der Beteiligungen (Dividende) – Darauf entfallender Finanzierungsaufwand – Darauf entfallender Verwaltungsaufwand
    • Darauf entfallender Finanzierungsaufwand = Total Finanzierungsaufwand x (Buchwert Beteiligung / Total Aktiven zum Buchwert)
    • Darauf entfallender Verwaltungsaufwand (standardmässig) = Total Administrationskosten x (Buchwert Beteiligung / Total Aktiven zum Buchwert)
    • Darauf entfallender Verwaltungsaufwand (pauschal 5%) = Buchwert Beteiligung х 5%
  • Ermässigung des Gewinnsteuersatzes = Nettoertrag aus Beteiligungen / Reingewinn
  • Ermässigter Gewinnsteuersatz = Gewinnsteuersatz x (1- Nettoertrag aus Beteiligungen / Reingewinn)
Formel der Ermässigung der Gewinnsteuer

Wichtig

Vom Bruttobeteiligungs­ertrag sind Administrations- und Finanzierungs­kosten, die auf die Beteiligung entfallen, abzuziehen. Lediglich der Netto­beteiligungs­ertrag unterliegt dem Beteiligungs­abzug.

Der darauf entfallende Finanzierungs- und Verwaltungsaufwand lassen sich folgendermassen kalkulieren:

Kalkulation vom Finanzierungs- und Verwaltungsaufwand

Der Treuhänder kann Sie nicht nur bei der Berechnung, sondern auch bei der Optimierung der Dividenden­ausschüttung unterstützen. Finden Sie einen kompetenten Berater auf unserer Website.

Besteuerung von Dividenden­ausschüttungen: Internationaler Umfang

Es kann auch sein, dass sich ein Schweizer Unternehmen am Kaptal einer anderen Gesellschaft beteiligt, die im Ausland ansässig ist. Daraus entsteht die Frage, wo und wie die ausgeschüttete Dividende besteuert wird. Das Gesetz bietet 3 mögliche Antworten an.

Besteuerung von Dividendenausschüttungen

Tipp

Das Meldeverfahren gilt nur, wenn es bewilligt wurde. Der Antrag dafür ist sehr aufwändig und zeitintensiv, da die Steuerämter der Schweiz und des betreffenden Landes involviert sind. In den EU-Länder ist eine Beteiligungs­quote von 25% während eines Zeitraums von zwei Jahren vorgesehen, sofern das DBA mit den einzelnen Mitglied­staaten keine Beteiligungs­quote für qualifizierte Beteiligungen enthält.

Grundregeln der Besteuerung von Dividenden im internationalen Umfang

  • Der gesamte Reingewinn unterliegt der Gewinnsteuer = steuerbarer Reingewinn.
  • Dividenden unterliegen der Verrechnungssteuer 35% (Quellensteuer in den anderen Ländern).
  • Das Besteuerungs­recht steht in der Regel dem Empfänger­staat zu.
  • Dividenden können jedoch auch im Vertragsstaat, in dem die die Dividenden zahlende Gesellschaft ansässig ist, besteuert werden. Als Beispiel dafür ist das DBA zwischen Deutschland und der Schweiz

Rückforderung der erhobenen Steuer auf Dividenden im internationalen Verhältnis

Für dieses Verfahren gelten folgende Grundregeln:

  • Die Differenz (die Quellen­steuer abzüglich eines Teils der Steuer) kann beim Steueramt zurückgefordert werden.
  • Die Rückforderung der bezahlten Quellen­steuer erfolgt in der Regel durch die entsprechende Anrechnung der Gewinnsteuer. Der Empfänger von Dividenden bekommt somit die Erstattung als Ermässigung der Gewinnsteuer.
  • Die Anträge bestehen in der Regel aus einem Formularsatz, der zusätzlich Erläuterungen enthält.
  • Dieser Antrag muss in jedem Fall das Visum der zentralen Steuer­behörde jenes Kantons aufweisen.
  • Vollständige Rückforderung von ausländischen Behörden ist möglich, lohnt sich jedoch selten, weil diese relativ aufwändig ist.

Hier finden Sie Formulare zur Rückerstattung der ausländischen Quellen­steuer.

Rückforderung der erhobenen Steuer auf Dividenden

FAQ zur Besteuerung der Dividenden­ausschüttung

Wie werden Dividenden in der Schweiz besteuert?

Sämtliche Dividenden in der Schweiz sind einkommen­steuer­pflichtig. D.h., dass Dividenden als Einkommen mit einem bestimmten Steuersatz besteuert werden (Besteuerung immer auf Brutto­betrag). Daneben wird normalerweise die Verrechnungs­steuer erhoben, die später wieder erstattet wird.

Wann sind Dividenden zu versteuern?

Die Verrechnungs­steuer ist fällig innert 30 Tagen nach Dividenden­fälligkeit (wenn der Fälligkeits­termin von Dividenden im GV-Protokoll festgelegt ist). Andernfalls innert 30 Tagen ab dem Tag der General­versammlung (GV). Die Gewinnsteuer auf die erhaltene Dividende ist als Anteil am Gesamt­betrag – die Gewinn­steuer des Unternehmens – erst ab Jahres­abschluss zu bezahlen.

Wann bekommt der Empfänger seine Dividende ausgezahlt?

Der Fälligkeits­termin von Dividenden wird normalerweise im GV-Protokoll bestimmt. Andernfalls werden diese sofort nach Beschluss der General­versammlung zur Auszahlung fällig.

Wie bekommt man die im Ausland erhobene Quellen­steuer in der Schweiz zurück?

Die Rückforderung der bezahlten Quellen­steuer erfolgt in der Regel durch die entsprechende Anrechnung der Gewinn­steuer. Dafür muss man beim Steueramt die Rückforderung mittels Antragsformulars beantragen.

Wann darf das Unternehmen die Quellen­steuer auf die ausgeschüttete Dividende nicht zahlen?

Wenn die Beteiligungs­quote hoch genug ist (gemäss DBA) und dieses Verfahren bewilligt wurde, darf das Unternehmen, das die Dividende ausschüttet hat, den Gesamtbetrag (Brutto­dividende) an den Dividenden­empfänger überweisen.

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Crowdfunding-Plattformen in der Schweiz: Finanzierung für KMU https://treuhand-suche.ch/blog/crowdfunding-plattformen/ https://treuhand-suche.ch/blog/crowdfunding-plattformen/#respond Fri, 22 Oct 2021 07:00:50 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=6727 The post Crowdfunding-Plattformen in der Schweiz: Finanzierung für KMU appeared first on treuhand-suche.ch.

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Sind Sie Eigentümer eines kleinen oder mittleren Unternehmens oder Ihr Start-up befindet sich bereits in Gründung? Dann haben Sie wahrscheinlich auch schon die Möglichkeit einer (zusätzlichen) Finanzierung mittels Crowdfunding in Erwägung gezogen, denn dieses Finanzierungsform wird immer beliebter. Laut einer Studie der Hochschule Luzern zum Thema «Crowdfunding Monitor Schweiz 2021» ist die Zahl der Unternehmen, die sich für eine Crowdfunding-Finanzierung entschieden haben, im Jahr 2019 um 15.6% gestiegen. Die Covid-19-Pandemie hat diese Tendenz nun jedoch deutlich verlangsamt: Im Jahr 2020 wurde gegenüber dem Vorjahr gerade noch ein Anstieg von 1.6% verzeichnet.

Sollten Sie diese Option Crowdfunding noch nicht genutzt haben, sollten Sie unseren Artikel lesen, um herauszufinden, ob sich diese Form der Finanzierung für Sie eignet und für welche Plattform Sie sich entscheiden sollten.

Was ist Crowdfunding?

Was ist Crowdfunding

Crowdfunding entsteht durch den Einsatz kleinerer Kapitalbeträge von einer grossen Anzahl von Investoren — «Crowd» — zur Finanzierung eines neuen Geschäftsvorhabens.

Crowdfunding nutzt den Vorteil riesiger Netzwerke von Individuen über Crowdfunding-Websites, um Investoren und Kreditnehmer zusammenzubringen. Dahinter verbirgt sich die Option, das Unternehmertum generell zu stärken, indem der Pool an Investoren über den traditionellen Kreis von Eigentümern, Verwandten und Risikokapitalgebern hinaus erweitert wird.

Laut wissenschaftlichen Untersuchungen sind die Volumina im Crowdfunding in der Schweiz in den vergangenen drei Jahren um 78.6% gewachsen. Was macht Crowdfunding so attraktiv für kleine und mittlere Unternehmen und wie können Sie davon profitieren?

Finanzierungsvolumen auf Crowdfunding Platformen von 2008 bis 2019

Crowdfunding — welche Arten es gibt?

Formal existieren vier Formen des Crowdfundings und sie alle verfolgen unterschiedliche Ansätze und jede Firma kann die gewünschte Finanzierungsvariante individuell wählen.

  • Crowddonating

     — Unterstützer geben Geld für Projekte, ohne dafür eine Gegenleistung oder Rückzahlung zu erhalten. Diese Variante wendet sich an Spender für kulturelle oder soziale Projekte.

  • Crowdinvesting

     — eröffnet Investoren die Chance, ein Unternehmen mitzufinanzieren und dafür im Gegenzug Anteile an der Gesellschaft oder eine Gewinnbeteiligung zu erhalten. Crowdinvesting ist ein relativ neues, aber gleichwohl schnell wachsendes Konzept. In der Schweiz sind Crowdinvesting-Plattformen vor allem im Immobilien-Sektor bekannt. Das Besondere an diesem Format ist, dass das Mindestvolumen der Investitionen meist mehr als CHF 10’000 beträgt.

  • Crowdsupporting

     — auch als «Reward based crowdfunding» bezeichnet. In diesem Fall erhält der Unterstützer keine Rendite, sondern lediglich eine Belohnung für die Finanzierung eines Projektes. In Einzelfällen kann es sich um ein Geschenk oder ein bereits entwickeltes Produkt vor dem Verkauf handeln. Crowdsupporting-Plattformen unterstützen nicht nur kommerzielle Projekte, sondern auch Aktivitäten im kulturellen oder sozialen Bereich.

  • Crowdlending

     — nennt man auch gern Peer-to-Peer (P2P) Lending. Es erlaubt dem Unterstützer, dem KMU Geld zu leihen und dafür Zinsen zu erhalten. Das eröffnet KMU die Möglichkeit, komplizierte Abläufe mit Banken zu vermeiden und günstigere Zinsbedingungen zu erzielen.

Wichtig

Crowddonating und Crowdinvesting sind für eine KMU-Finanzierung weniger geeignet. Deswegen werden wir uns in diesem Artikel auf Crowdsupporting und Crowdlending fokussieren.

Welcher Unterschied herrscht zwischen einer Crowdfinanzierung auf Crowdsupporting- und Crowdlending-Plattformen?

Grundsätzlich kann man bereits aus dem Namen den Unterschied erkennen: Beim Crowdlending handelt es sich um einen Kredit, der inkl. Zinsen zurückbezahlt werden muss. Beim Crowdsupporting können Unternehmen eine Unterstützung entweder kostenlos oder gegen eine kleine Belohnung erhalten. Dieses Kapital müssen diese Unternehmen nicht zurückzahlen.

Die Vorgehensweise gilt für alle Plattformen

Man registriert sich auf der Website und lädt die notwendigen Unterlagen hoch. Manche Plattformen stellen eine Liste der benötigten Dokumente zur Verfügung. Andere bieten die Möglichkeit, alles hochzuladen, was wichtig sein könnte.

Bei Crowdlending-Plattformen werden die Dokumente des Antragsstellers sorgfältig analysiert. Auf Basis dieser Analyse wird dem potenziellen Kreditnehmer ein individuelles Risiko zugeordnet und er erhält einen entsprechend kalkulierten Zinssatz über eine bestimmte Laufzeit. Manche Plattformen arbeiten mit Versicherungsunternehmen zusammen, um das Kreditrisiko zu bestimmen.

Zusätzlich muss der Kreditnehmer der Plattform eine einmalige Service-Gebühr entrichten. Meistens werden sämtliche Zahlungen zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber über die Plattform abgewickelt.

Crowdlending Projekte werden zwischen wenigen Personen mit hohen finanziellen Beträgen finanziert.

Auf Crowdsupporting-Plattformen sollte der Antragssteller eine Präsentation seiner Idee und evtl. einige Benefits für die Spender vorbereiten. Es kann aber auch möglich sein, dass ein Projekt ohne Belohnung unterstützt wird. Am Ende des Finanzierungsprozesses soll der Antragssteller eine Plattformgebühr bezahlen. Diese beträgt meistens unter 10% des eingesammelten Betrags.

Crowdsupporting-Kampagnen werden typischerweise von einer grossen Anzahl von Personen mit kleinen Geldbeitragen finanziert.

Vorteile der Crowdfinanzierung

  • Crowdfinanzierung-Plattformen sind alternative Finanzierungsquellen, mit anderen Business-Vorstellungen und einem anderen Risiko-Profil als ihre traditionellen Pendants (z. B. Banken). So können auch Projekte, die bei keiner Bank Unterstützung gefunden haben, plötzlich eine Finanzierung erhalten.
  • Diversifizierung ist grundsätzlich gut. Deshalb kann es durchaus sinnvoll sein mehr als einen Finanzierungspartner im Portfolio zu haben.
  • Wenn eine Idee bei kleinen Investoren eine gute Performance hinterlässt, sind die Chancen für attraktive Kreditbedingungen besser als bei einer Bank.
  • Crowdsupporting ist oft die einzige Möglichkeit für kleinere und interessante Projekte für eine Finanzierung.
  • Mit Crowdfunding-Plattformen erhalten Sie nicht nur notwendige Geldmittel, sondern Sie können zusätzlich auf Ihr Produkt oder auf die Idee aufmerksam machen und so potentielle Partner bzw. Kunden finden.
  • Eine Crowdfunding-Kampagne bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Geschäftsidee zu testen und herauszufinden, was andere Menschen davon halten. So kann die Crowdfinanzierung als ein erster Test für einen Markteintritt eingesetzt werden.
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Nachteile der Crowdfinanzierung

  • Nicht jede Idee kommt bei der Crowdfinanzierung gut an, auch wenn sie finanziell vielversprechend ist: In der Crowdfinanzierung werden oft nicht-professionelle Investoren involviert und diese haben oft andere Auswahlkriterien als professionelle Geldgeber.
  • Oft müssen Sie selbst dazu beitragen, dass der Kreditgeber auf Sie aufmerksam wird. Hier ist oft Kreativität gefragt: Sie brauchen nämlich dann ein wenig mehr als den Standard-Businessplan für eine Bank.
  • Crowdfunding-Kampagnen sind selten Selbstläufer: Häufig muss viel Aufwand und Zeit investiert werden. In Gegensatz zu einer Banken-Kooperation erfordert die Crowdfunding-Kampagne spezielle Marketingmassnahmen.
  • Funktioniert die Plattform nach dem «Alles-oder-nichts arbeitet»-Konzept, können alle Anstrengungen vergeblich sein, wenn die beantragte Summe nicht vollständig eingesammelt wird.
  • Leider scheitern auch nicht wenige Kampagnen: Es gibt keine 100%-Garantie, dass Sie Ihr Geld bekommen.
Wie startet man eine Crowdfunding-Kampagne in der Schweiz_

Wie startet man eine Crowdfunding-Kampagne in der Schweiz?

  1. Ziel vereinbaren

    Kalkulieren Sie, wie viel Kapital und für welchen Zweck Sie dieses benötigen. Davon hängt die Wahl des Formats sowie der Plattform für Crowdfunding ab.

  2. Form der Rückzahlung festlegen

    Überlegen Sie sich, wie viel Zinsen Sie zu zahlen bereit sind. Oder welche andere Gegenleistungen Sie anbieten können, falls Sie sich für ein Crowdsupporting entschieden haben.

  3. Plattform wählen

    Diese Auswahl ist nicht so einfach, denn nicht nur die Plattformgebühren sollten entscheidend sein. Weiter unten im Artikel haben wir unterschiedliche Plattformen detaillierter präsentiert.

  4. Unterlagen vorbereiten

    Bereiten Sie sämtliche notwendigen Unterlagen vor. Erkundigen Sie sich bei der gewählten Plattform, welche Unterlagen gefordert sind. Bei den Plattformen sind die Anforderungen häufig individuell unterschiedlich.

  5. Anfrage machen

    Laden Sie sämtliche Unterlagen hoch und warten Sie ab, bis Ihre Anfrage angenommen wird. Häufig benötigen die Plattformen einige Zeit, um Ihre Unterlagen zu bearbeiten.

  6. Eigenes Projekt werben

    Auch wenn die Plattform über ein eigenes Investoren- bzw. Supporter-Netzwerk verfügt, ist es empfehlenswert, die Kampagne zusätzlich selbst zu bewerben.

Tipp

Glauben Sie, dass er schwierig ist, ein Crowdfunding-Projekt zu starten? Keine Angst! Oft helfen die Plattformen den Startern mit der Vorbereitung von Unterlagen oder der Präsentation. Dies ist besonders wichtig beim Crowdsupporting, wo eine richtige Präsentation eine entscheidende Rolle spielt.

Wie findet man die passende Plattform in der Schweiz?

Um diese Frage zu beatworten, haben wir uns die die bekannten Plattformen in den Bereichen Crowdsupporting und Crowdlending genauer angeschaut. Dafür haben wir eine detaillierte Befragung entwickelt und an die einzelnen Plattformen zur Beantwortung gesendet. Auf Grundlage dieser Antworten haben wir eine Empfehlung für jeden Interessenten ausgearbeitet. Am Ende des Artikels finden Sie einen detaillierten Vergleich der Plattformen.

Beantworten Sie unsere Fragen, um die passende Finanzierungsquelle zu finden

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Funders wurde im Jahre 2016 gegründet, um Schweizer KMU und Privatpersonen smart bei der Finanzierung zu helfen. Hier findet man bei den Optionen folgende Finanzierungsformen: Crowdsupporting und Crowdfinanzierung, wobei der Fokus klar beim Crowdsupporting liegt. Das Funders-Team berät und unterstützt die Starter während aller Projektphasen.

Die Plattform ist sowohl für Privatpersonen als auch für juristische Personen geeignet. Die grundlegende Voraussetzung ist ein Wohnsitz bzw. ein steuerlicher Sitz in der Schweiz.

Die Nutzer der Plattform haben über 270 Projekte erfolgreich abgeschlossen und über CHF 7’500’000 eingesammelt.

Crowdsupporting

  1. Entwurfsphase
    • Beschreibung der Idee und des Finanzierungsziels
    • Vorbereitung der Präsentation (Video, Pitch, Blogartikel)
  2. Finanzierungsphase
    Projekt ist öffentlich sichtbar und jeder kann das Projekt unterstützen.
  3. Abschlussphase
    Funders arbeitet nach dem «Alles-oder-nichts-Prinzip»: Das Fundingziel muss vollständig eingesammelt werden. Das Geld wird 25 Arbeitstage nach erfolgreicher Projektbestätigung auf das Konto ausbezahlt.
  4. Erfolg feiern und Danke sagen
    Projektrealisation kann beginnen und die Gegenleistung müssen versendet werden.

Crowdlending

  1. Entwurfsphase
    • Definierung des Finanzierungsziels (Kreditbetrag, Zinssatz und Laufzeit)
    • Vorbereitung der Unterlagen (Jahresabschlüsse, Budget usw.) und ihre Bewertung
  2. Auktionsphase
    Kreditgebote werden abgegeben. Ein Kredit kommt nur zustande, wenn das Finanzierungsziel zu 100% erreicht wird.
  3. Abwicklungsphase
    Auszahlung durch Lastschrift oder Banküberweisung an den Starter.
  4. Kreditphase
    Rückzahlungen (Tilgung und Zinsen) erfolgen via Plattform an die Funde.
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creditworld wurde im Jahr 2015 gegründet und bietet Finanzierungslösungen für Schweizer KMU in Zusammenarbeit mit institutionellen Investoren aus der Schweiz wie Versicherungen, Pensionskassen, Family Offices, etc.

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creditworld hat seit der Gründung Finanzierungen im Wert von über CHF 100 Millionen in mehr als 100 Projekten erfolgreich abgewickelt. Der Fokus liegt auf Schweizer kleinen und mittelgrossen Unternehmen, welche einen Finanzierungspartner suchen. Die möglichen Finanzierungsgrössen beginnen bei CHF 100’000 und gehen bis zu CHF 10 Millionen.

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creditworld macht in einem ersten Schritt eine Kurzprüfung basierend auf mindestens zwei Jahresabschlüssen. Der Antragsteller erhält spätestens nach 48 Stunden eine Einschätzung, ob die Finanzierung grundsätzlich machbar ist. Im Anschluss wird eine detaillierte Due Dilligence und individuelle Strukturierung durchgeführt.

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Seit dem Jahr 2017 bietet Crowd4Cash Privatkredite und KMU-Kredite. Speziell im KMU-Segment bietet Crowd4Cash neben traditionellen KMU-Krediten weitere Dienstleistungen im Sinne eines one-stop Shop-Konzepts an. So unterstützt Crowd4Cash beispielsweise Point of Sales (PoS) bei Ratenzahlungsangeboten. Dabei lagert der Shop die Ratenzahlung an Crowd4Cash aus.

Als one-stop shop für KMU bietet Crowd4Cash seinen Partnern zusätzlich eine Rechnungslösung (mit Ratenzahlungsoption) für E-Commerce und ein Rechnungs-Outsourcing (Factoring-Format) an.

Zielgruppe für die Kreditnehmer sind:

  • Privatpersonen
  • KMU
  • PoS für eine Ratenzahlungslösung (LaaS) für KMU.

Auf der Plattform Crowd4Cash wurden 750 Projekte erfolgreich abgeschlossen und CHF 68’221’100 eingesammelt.

  1. Kreditantrag. Dazu benötigt Crawd4Cash die letzten zwei Jahresabschlüsse, ID-Kopie des wirtschaftlich Berechtigten.
  2. Kreditprüfung.
  3. Bewilligung.
  4. Finanzierung.
  5. Vertragserstellung und -unterzeichnung.
  6. Einzahlung durch Anleger.
  7. Auszahlung.
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I Believe In You ist eine Sport-Crowdfunding Plattform und unterstützt seit 2013 Sportler jeden Alters/Niveaus sowie Sportorganisationen wie Vereine oder Eventveranstalter bei der Finanzierung ihrer Projekte.

I Believe You funktioniert nicht nur in der Schweiz, sondern auch in Frankreich und Österreich.

Die Nutzer der Plattform können auch zusätzliche Unterstützungen wie Postfinance oder Mobiliar von den Partnern erhalten.

Zielgruppe für die Kreditnehmer sind:

  • Sportler
  • Sportvereine
  • Sportorganisationen

I Believe In You hat über 3000 Sport-Projekte unterstützt und dabei CHF 17’000’000 eingesammelt.

  1. Registrierung auf der Seite
  2. Erstellung des Projektes mit dem Coaching des Teams «I believe in you»
  3. Vereinbarung des finanziellen Ziels und der Zeitspanne in der man dieses erreichen will
  4. Überlegung der Gegenleistungen
  5. Finanzierungsphase
  6. Auszahlung, falls das Ziel erreicht wird

Im Anhang finden Sie eine ausführliche Analyse sämtlicher oben genannter Schweizer Crowdfunding Plattformen.

Laden Sie sich die Tabellen mit vollständigem Vergleich herunter.

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Kapitalerhöhung AG/GmbH: Wirtschaftliche und rechtliche Aspekte https://treuhand-suche.ch/blog/kapitalerhoehung-ag-gmbh/ https://treuhand-suche.ch/blog/kapitalerhoehung-ag-gmbh/#comments Thu, 29 Apr 2021 14:16:47 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=5809 The post Kapitalerhöhung AG/GmbH: Wirtschaftliche und rechtliche Aspekte appeared first on treuhand-suche.ch.

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Fast jedes Unternehmen wird ab und an im Zuge seiner Entwicklung mit der Notwendigkeit konfrontiert, sein Eigenkapital zu erhöhen. Planen Sie grössere Investitionen, möchten Sie die Kreditwürdigkeit verbessern oder sehen Sie Optionen, Ihr Unternehmen weiterzuentwickeln? Wenn Sie diese Fragen positiv beantworten, ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass Ihr Unternehmen eine Kapitalerhöhung benötigt. In diesem Fall sollten Sie wichtige rechtliche und wirtschaftliche Aspekte nicht ausser Acht lassen, die wir Ihnen im Folgenden umfassend darlegen möchten.

Was versteht man unter einer Kapitalerhöhung?

Bei einer Kapitalerhöhung handelt es sich im weit gefassten Sinne um Massnahmen eines Unternehmens, die sich auf die Vergrösserung des Eigenkapitals konzentrieren. Dieser Vorgang ist nur auf Kapitalgesellschaften anwendbar.

Wann benötigt ein Unternehmen eine Kapitalerhöhung?

Steigerung der Kreditwürdigkeit

In einigen Fällen empfiehlt es sich für ein Unternehmen, die Eigenkapitalquote zu erhöhen, um beispielsweise Anforderungen der Banken im Zuge einer Kreditanfrage zu erfüllen. Das Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital ist für Kreditinstitute ein wichtiger Faktor bei der Bewertung von Risiken.

Grössere Kapitalanlagen

Um grössere Investitionen zu tätigen, sind häufig finanzielle Ressourcen notwendig.

Schuldentilgung

Schulden des Unternehmens werden durch den Einsatz eigener Mittel der Gesellschafter kompensiert. In manchen Fällen wird der Finanzaufwand dadurch gesenkt und der Gewinn gesteigert.

Änderung der Rechtsform

Wenn eine GmbH in die Rechtsform einer AG wechseln möchte, jedoch die gesetzlichen Mindestkapitalanforderungen der neuen Rechtsform nicht erfüllt, muss das Eigenkapital erhöht werden.

Das Stammkapital einer GmbH muss mindestens CHF 20’000 betragen, während die minimale Eigenkapitalbasis für eine AG CHF 100’000 erfordert.

Falls Sie sich Gedanken über die Kapitalerhöhung in Ihrem Unternehmen machen, lassen Sie sich von echten Experten in diesem Bereich beraten.

Formen der Kapitalerhöhung einer AG

Formen der Kapitalerhöhung einer AG

Ordentliche Kapitalerhöhung

Bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung werden neue Aktien einer AG ausgegeben. Mit der Platzierung der neuen Aktien erhält die AG zusätzliche finanzielle Ressourcen und kann damit das Eigenkapital erhöhen.

Ablauf einer ordentlichen Kapitalerhöhung:

  • Beschluss der Gesellschafterversammlung (GV-Beschluss) und Beauftragung des Verwaltungsrates (VR);
  • Ausgabe der neuen Aktien innerhalb von maximal drei Monaten nach dem GV-Beschluss und nachfolgender Liberierung;
  • Kapitalerhöhungsbericht des VR und Prüfung durch den Revisor;
  • Feststellungsbeschluss des VR und Statutenänderung;
  • Handelsregistereintragung.

Wichtig

Der Kapitalerhöhungsbeschluss muss von mindestens zwei Dritteln der vertretenen Stimmen sowie von der absoluten Mehrheit des gesamten gezeichneten Kapitals gefasst werden. Öffentliche Beurkundung ist erforderlich.

Die wesentlichen Punkte des GV-Beschlusses:

  • Der gesamte Nennbetrag der Kapitalerhöhung;
  • Art, Anzahl und Nennwert der neuen AG-Aktien;
  • Emissionspreis und Start der Dividendenberechtigung;
  • Beschränkung der Übertragbarkeit neuer Namensaktien.

Wichtig

Bisherige Aktionäre erhalten bei einer Kapitalerhöhung die Option, ihren Beteiligungsanteil zu wahren. Jeder Aktionär hat Anspruch auf den Anteil der neu ausgegebenen Aktien, der seiner bisherigen Beteiligung entspricht. Es handelt sich dabei um das sogenannte Bezugsrecht.

Bei der neuen Aktienausgabe stehen den bisherigen Aktionären drei Optionen zur Auswahl:

  • Ausübung des Bezugsrechts und folglich die Liberierungspflicht für das gezeichnete Kapital;
  • Verzicht auf die Anwendung des Bezugsrechts;
  • Weiterverkauf des Bezugsrechts.

Sowohl die Aktionäre einer AG als auch die Gesellschafter einer GmbH können ihre Beteiligung in unterschiedlicher Form einzahlen.

  • Barkapital;
  • Einbringung von Vermögensgegenständen als Sacheinlage;
  • Verrechnung eines Darlehens.

Wird die erste Zahlungsform gewählt, muss die Einlage auf einem Sperrkonto hinterlegt werden. Bei einer Erhöhung vom gezeichneten Kapital mittels Sacheinlage leistet der Gesellschafter seinen Beitrag durch Einbringung von Vermögenswerten, die zwangsläufig eine offizielle Bewertung benötigen.

Beispiel einer ordentlichen AG-Kapitalerhöhung:

Die AG verfügt bisher über 1000 Aktien AG zu einem Nennwert von CHF 100, aktueller Kurs CHF 200. Die Gesellschaft beabsichtigt, das AG-Kapital durch Ausgabe von 200 Aktien zum Nennwert von CHF 100 und einem Ausgabepreis von CHF 180 zu erhöhen. Die Summe von 200 x 100 = CHF 20’000 wird als gezeichnetes Kapital verbucht, während der Rest von 200 x 80 = CHF 16’000 als Kapitalrücklage zählt.

Genehmigte Kapitalerhöhung

Dieser Rechner für eine Kapitalerhöhung dient zur Erleichterung der Kapitalbeschaffung. Bei der genehmigten Kapitalerhöhung erhält der VR einer AG die Vollmacht, das Eigenkapital der AG ohne GV-Beschluss zu erhöhen. Die GV ermächtigt den VR, das Aktienkapital innert einer Frist und im Rahmen einer maximalen Summe zu erhöhen. Es bedarf in diesem Zeitraum keiner weiteren Zustimmung der GV. Diese Form der Kapitalerhöhung ermöglicht es einer AG, neue Aktien auszugeben ohne dafür jedes Mal eine GV abhalten zu müssen, da deren Einberufung häufig mit grossem Aufwand verbunden ist.

Ablauf der genehmigten Kapitalerhöhung:

  • Ermächtigungsbeschluss der Aktionäre zugunsten des VR;
  • Handelsregistereintragung der Statutenänderung;
  • Beschluss des VR über Kapitalerhöhung der AG;
  • Aktienzeichnung und Liberierung;
  • Kapitalerhöhungsbericht des VR und folgende Prüfung dieses Berichtes durch den Revisor;
  • Feststellungsbeschluss des VR, Statutenänderung und Handelsregister-eintragung.

Wesentliche Vorgaben der genehmigten Kapitalerhöhung:

  • Das genehmigte Kapital darf die Hälfte des bisherigen Aktienkapitals nicht übersteigen;
  • Die Ermächtigung des VR ist per Gesetz auf zwei Jahre befristet;
  • Die Aktionäre dürfen ihr Bezugsrecht ausüben.
  • Um die Flexibilität der Gesellschaft zu erhöhen, auf Änderungen am Kapitalmarkt reagieren zu können;
  • Zur Ausgabe von Mitarbeiteraktien der AG.

Beispiel einer genehmigten AG-Kapitalerhöhung:

Die AG vollzieht eine Kapitalerhöhung, die in drei Schritten durchgeführt wird. Am 01.02.2020 fand die GV statt. 79% der Aktionäre der AG stimmen zu, die Ermächtigung der Kapitalerhöhung auf VR zu übergeben. Während des aktuellen Jahres sind bereits drei Aktienausgaben durchgeführt worden. Der Nennwert der Aktien – CHF 10, der Ausgabewert – CHF 12, 12.5 und 13.0 für jede entsprechende Ausgabe. Die Anzahl der neu ausgegebenen Aktien belief sich auf 90’000, bzw. 30’000 für jede einzelne Ausgabe. Insgesamt buchte die AG Kapitalerhöhungen des gezeichneten Kapitals in Höhe von CHF 900’000 (90’000 X 10) und Erhöhung der Rücklagen in Höhe von 30’000 X 2 + 30’000 X 2.5 + 30’000 X 3 = CHF 225’000.

Bedingte Kapitalerhöhung

Eine bedingte Kapitalerhöhung bedeutet die Kapitalerhöhung einer AG durch eine spätere Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital. Die Halter von Anleihen der AG tauschen somit ihre Forderungen in Beteiligungsrechte ein. Infolgedessen wird das Fremdkapital der Gesellschaft in AG-Eigenkapital übertragen.

In der Praxis erfolgt dieser Wechsel durch eine Umwandlung der vorher von der AG ausgegebenen Anleihen. Es existieren zwei Formen von Anleihen, wodurch eine AG eine bedingte Kapitalerhöhung realisieren kann:

  • Wandelanleihe. Diese Anleihen sind abgeschlossen, sobald der jeweilige Anleger sein Wandlungsrecht ausgeübt hat.
  • Optionsanleihe. Diese Anleihen sind im Gegenteil zu Wandelanleihen stets bis zum Ende der Laufzeit und unabhängig von der Ausübung der Option gültig. Beim Kauf von Optionsanleihen erwerben Investoren zusätzliche Ankaufsrechte zum Erwerb von Aktien der AG.

Für eine AG ist eine bedingte Kapitalerhöhung besonders attraktiv, weil sie das Fremdkapital mit niedriger Verzinsung erhält. Der Käufer der Anleihen akzeptiert die niedrige Verzinsung, weil er damit das Recht erhält, seine Forderung zukünftig gegenüber AG-Aktien einzutauschen. Zum einen verfügt der Käufer über die Garantie der Mindestverzinsung, zum anderen hat er die Option einer Kapitalbeteiligung an der AG und folglich das Recht auf Dividende, falls die Gesellschaft erfolgreich ist. Nachteil dieser Finanzierungsart für eine AG ist die Ungewissheit, ob die Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital tatsächlich stattfindet. Denn die Kapitalerhöhung geschieht lediglich unter der Voraussetzung, dass der Käufer seine Forderungen ausübt.

Ablauf der bedingten Kapitalerhöhung:

  • GV-Beschluss;
  • Handelsregistereintragung über die Statutenänderung;
  • Ausübung der Optionsrechte;
  • Prüfung der Durchführung der AK-Erhöhung durch den Revisor;
  • Feststellungsbeschluss des VR und Anpassung der Statuten;
  • Handelsregistereintragung;
  • Streichung einer Statutenbestimmung über das bedingte Kapital.
  • Die Erhöhung vom Nennbetrag des Aktienkapitals darf die Hälfte des bisherigen Aktienkapitals nicht übersteigen;
  • Die geleisteten Einlagen müssen mindestens dem Nennwert entsprechen;
  • Die Aktionäre behalten Aktienrechte bzw. Bezugsrechte. D.h., wenn Anleihen mit den Wandelrechten ausgegeben werden, müssen diese Obligationen vorweg den Aktionären entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung zur Zeichnung angeboten werden. Dieses Vorwegzeichnungsrecht kann beschränkt oder aufgehoben werden, falls ein wichtiger Grund vorliegt.
  • Bei der Ausgabe von Belegschaftsaktien. Es ist vorgesehen, dass sich Mitarbeiter am Unternehmen beteiligen.
  • Verschmelzung von zwei oder mehr AGs.

Beispiel einer bedingten AG-Kapitalerhöhung:

Eine AG hat 100 Wandelanleihen ausgegeben, Laufzeit – 5 Jahre, Nennwert CHF 1000. Der Nennwert der ehemals ausgegebenen Aktien beträgt CHF 60, Marktwert – CHF 90. Die Wandelanleihe ermächtigt den Halter der Anleihen, für jede Anleihe 10 Aktien zu beziehen. Wegen der Emission der Wandelanleihen produziert die AG ein bedientes Kapital in Höhe von CHF 60’000. In der Bilanz der AG bleibt das gezeichnete Kapital zunächst unverändert. Das bedingte Kapital in Höhe von CHF 60’000 wird jedoch im Handelsregister eingetragen. Bei der Ausgabe bucht die AG eine Verbindlichkeit in Höhe von CHF100’000 (100 X 1000). Nach einer Laufzeit von 5 Jahren erhöht sich das gezeichnete Kapital der AG durch die Wandlung um CHF 60’000, während der Rest – CHF 40’000 – als Kapitalrücklage verbucht wird. Gleichzeitig streicht die Gesellschaft Verbindlichkeiten in Höhe von CHF 100’000.

Nominelle Kapitalerhöhung

Bei einer nominellen Kapitalerhöhung (aus Gesellschaftsmitteln) werden freie Rücklagen eines Unternehmens in gezeichnetes Kapital transformiert. Während bei den anderen Kapitalerhöhungsarten frisches Geld von Investoren generiert wird, findet bei der nominellen (formellen) Kapitalerhöhung eines Unternehmens lediglich eine Verschiebung innerhalb der Bilanz ohne Zufluss neuer Mittel statt. Die Mittel zur Kapitalerhöhung stammen aus realisierten Gewinnen.

Der Vorgang der nominellen Kapitalerhöhung ähnelt der ordentlichen Erhöhung des Kapitals. Der Unterschied liegt in der Liberierung, da es keinen echten Zufluss neuer Mittel durch die Ausgabe neuer Aktien der AG gibt. Die Gesellschaft schüttet sogenannte Gratisaktien an die bisherigen Aktionäre aus.

Obwohl die nominelle Kapitalerhöhung dem Unternehmen keine zusätzliche Mittel liefert, gibt es einige Gründe, weswegen Unternehmen diese Transformation umsetzen.

  • Um den Aktienkurs billiger zu gestalten (für AG). Da das gleichgebliebene Gesamtkapital auf eine höhere Anzahl von AG-Aktien verteilt wird, resultiert daraus im Endeffekt ein Rückgang des Aktienkurses der AG;
  • Um ein angemessenes Verhältnis zwischen Stammkapital und Gesamtkapital zu produzieren;
  • Für niedrigere, optisch erwünschte Dividendensätze. Die Dividendensätze werden gesenkt, weil sich die künftigen Gewinne auf eine breitere Kapitalbasis beziehen;
  • Um die Kreditwürdigkeit zu steigern. Zum einen bedeutet die Umwandlung einer Rücklage ins Stammkapital, zum anderen erhält die Gesellschaft zusätzliche Luft bei der Bildung zusätzlicher Rücklagen und einer Steigerung des zukünftigen gesamten Eigenkapitals. Dieser Vorgang erhöht letztlich die Eigenkapitalquote. Diese höhere Eigenkapitalquote spielt eine wichtige Rolle bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit.

Wichtig

Der Börsenkurs der bisherigen Aktien der AG fällt im gleichen Verhältnis durch die Herausgabe von Gratisaktien. Der Aktienkurs sinkt um den sogenannten «R-Faktor», der nach folgender Formel berechnet wird:

  1. R-Faktor = Anzahl von bestehenden Aktien / Anzahl von neuen Aktien
  2. Aktienkurs neu = Aktienkurs alt x R-Faktor

Beispiel einer nominellen AG-Kapitalerhöhung:

Das AG Kapital beträgt CHF 100’000 und wird durch Umwandlung von Kapitalrücklagen um CHF 20’000 erhöht. Aktienkurs vor der Erhöhung – CHF 500.

R-Faktor = 100’000 / 120’000 = 0.833

Aktienkurs nach der Kapitalerhöhung = 500 x R-Faktor = 500 x 0.833 = CHF 416.67

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Besonderheiten der Kapitalerhöhung einer GmbH

Kapitalerhöhungsarten für GmbH

Im Gegensatz zur AG sind für GmbHs genehmigte und bedingte Kapitalerhöhungen nicht zulässig. Wenn eine GmbH ihr Eigenkapital erhöhen will, stehen lediglich zwei Optionen zur Verfügung – entweder eine ordentliche oder eine nominelle Kapitalerhöhung.

Der Vorgang der Kapitalerhöhung ist vierstufig ausgestaltet:

  • Kapitalerhöhungsbeschluss der GV. Nach dem Gesetz muss die GmbH- oder AG- Kapitalerhöhung innerhalb von drei Monaten umgesetzt werden;
  • Einzahlung der neuen Stammanteile;
  • Kapitalerhöhungsbericht und Prüfungsbestätigung;
  • Handelsregistereintragung.

Wichtig

Ein Kapitalerhöhungsbericht der Geschäftsführer ist bei jeder Kapitalerhöhung einer GmbH erforderlich. Der Kapitalerhöhungsbeschluss muss von mindestens zwei Dritteln der vertretenen Stimmen sowie von der absoluten Mehrheit des gesamten Stammkapitals gefasst werden.

GV-Beschluss muss öffentlich beurkundet sein und folgende wesentliche Punkte beinhalten:

  • Den Nennbetrag;
  • Die Form der Einlagen;
  • Den Beginn der Dividendenberechtigung;
  • Im Fall von Sacheinlagen: Gegenstand, Bewertung, Name des Einlegers sowie die ihr/ihm zukommenden Stammanteile.

Beispiel der Kapitalerhöhung einer GmbH:

Die GV einer GmbH, die aus zwei Gründern besteht, hat die Entscheidung getroffen, das Stammkapital durch Einbringung eines weiteren Gesellschafters zu erhöhen. Das Stammkapital beträgt CHF 50’000. Beteiligungsanteil des Gründers 1 – CHF 30’000 (60%) und des Gründers 2 – CHF 20’000 (40%). Der neue Gründer wird sich mit Sachanlagen an der GmbH beteiligen, deren Bewertungswert gleich CHF 20’000 ist. Nachdem die Statutenänderung registriert wurde, werden die Beteiligungsanteile der Gründer folgendermassen aussehen: Gründer 1 – 42.86%, Gründer 2 – 28.57%, Gründer 3 – 28.57%, die Summe des Stammkapitals beläuft sich auf CHF 70’000.

Die Abläufe der nominellen Kapitalerhöhung in einer GmbH und in einer AG ähneln sich.

Fazit

  • Das Thema der Kapitalerhöhung betrifft nahezu jedes Unternehmen im Laufe seiner Entwicklung – vor allem aber AGs und GmbHs.
  • Kapitalerhöhungen erfolgen entweder durch den Zufluss neuer Mittel oder durch die Verschiebung der bestehenden Gesellschaftsmittel des Unternehmens.
  • Es bestehen drei Formen der Kapitalerhöhung als Mittelzufluss – die ordentliche, die genehmigte und die bedingte Kapitalerhöhung sowie mit der nominalen Kapitalerhöhung nur eine Form, die sich aus den bestehenden Gesellschaftsmitteln finanziert.
  • Eine Kapitalerhöhung beginnt mit dem GV-Bericht und endet mit den Änderungen der Statuten sowie der Eintragung ins Handelsregister.
  • Das Gesetz schützt die bisherigen Aktionäre und Gesellschaftsführer bei einer neuen Kapitalerhöhung durch die Bezugsrechte.
  • Aktionäre und Gesellschaftsführer können ihre Beteiligungsanteile in unterschiedlicher Form einzahlen: Flüssige Mittel (Barkapital), Einbringung von Vermögensgegenständen oder Verrechnung eines Darlehens.

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