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3232Immobilien mit Hilfe eines Treuhänders teurer verkaufen: 9 Tipps
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Auf dem Schweizer Immobilienmarkt steigen die Preise für Wohnungen und Einfamilienhäuser in den vergangenen Jahren nahezu ununterbrochen. Im Juni 2023 lagen die Immobilienpreise für Eigentumswohnungen in der Schweiz bei etwa CHF 8’560 pro Quadratmeter. Der Preisanstieg für Eigentumswohnungen belief sich im Juni 2023 im Vergleich zu den vergangenen 12 Monaten auf 10%. Das bedeutet eben nicht automatisch, dass es leichter geworden ist, die eigene Immobilie attraktiv zu vermarkten. Trotz der aktuellen Immobilienpreisentwicklung bleibt der Immobilienverkauf nach wie vor eine sehr mühsame Aufgabe.
Wie erzielt man unter den aktuellen Umständen auf dem Schweizer Immobilienmarkt einen hohen oder zumindest angemessenen Preis für seine Liegenschaft? Die Lösung dieser Fragestellung besteht darin, einen Treuhänder zu beauftragen und unsere nachstehenden Tipps zu beherzigen. Diese werden Ihnen helfen, Ihre Immobilie, unabhängig von der Marktlage, zu einem guten Preis zu verkaufen.
Wann benötigt man einen Treuhänder beim Immobilienverkauf?
Einen Immobilienverkauf könnte man auch ohne eine Fachkraft aus dem Bereich «Treuhand» realisieren. Aber erfahrungsgemäss wird Ihnen das mit ziemlicher Sicherheit viel Zeit und Nerven kosten. Der Treuhänder kann Ihnen nämlich viele Leistungen beim Immobilienverkauf abnehmen:
Verwaltung von Liegenschaften
Bewertung von Immobilien
Koordination von Reparaturarbeiten
Ansprechpartner für Verkauf und Vermarktung neben dem Immobilienmakler
Beratung in rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten
Wichtig
Wenn Sie mit dem Verantwortungsgebiet des Treuhänders nicht besonders gut vertraut sind, kann Ihnen unser weiterer Artikel zu Themen «Was macht ein Treuhänder genau?» mehr Licht ins Dunkelheit bringen.
Treuhandvereinbarung: Pro und Kontra
Wie fast alles im Leben kann das Engagement eines Treuhänders spezielle Vor- und Nachteile mit sich bringen. Die wesentlichsten Aspekte davon haben wir unten zusammengefasst:.
Pro
Objektivität wegen fehlendem persönlichen Interesse am Immobilienkauf
Umfangreiche Hilfe basierend auf einer professionellen Expertise
Risikoreduktion durch die vom Treuhänder durchgeführten Prüfungen
Kontra
Zusätzliche Kosten für die Beauftragung des Treuhänders
Zusätzlicher zeitlicher Aufwand aufgrund der Verlängerung des Verkaufsprozesses (Suche nach dem passenden Treuhänder, zusätzliche Prüfungen durch den Treuhänder usw.)
Abhängigkeit von der Kompetenz des ausgewählten Treuhänders
Wenn Sie also Ihre Immobilie sorgenfrei verkaufen möchten, kann Ihnen ein erfahrener Treuhänder viel Aufwand und Zeit einsparen.
Tipp!
Falls Sie aus dem Ausland in die Schweiz kommen und sich überlegen, ein Haus oder eine Wohnung zu erwerben, können Sie erheblichen Nutzen aus unserem Artikel zu dem Thema ziehen.
Den passenden Treuhänder beauftragen
Konzentrieren Sie sich darauf, einen erwiesenermassen fähigen Immobilientreuhänder zu engagieren und fragen ihn nach Referenzen. Sie möchten sich die Kosten dafür sparen? Meinen Sie nicht, dass es sinnvoll wäre, beim wahrscheinlich wertmässig bedeutendsten Verkauf, den Sie privat je machen werden, einen Fachmann an der Seite zu haben, der solche Verkaufsprozesse schon Dutzende Male erlebt und ausgeführt hat? Erfahrungsgemäss wiegen die erzielbaren Verkaufserlöse die entstandenen Kosten mehr als nur auf. Zudem erzielen Sie bei der Gegenpartei einen zusätzlichen Vertrauensvorschuss, weil eine professionelle Abwicklung auch den Käufern Unannehmlichkeiten ersparen kann. Ein renommierter Treuhänder wird seinen guten Ruf nicht wegen einer missglückten Transaktion riskieren. Das wissen alle Beteiligten.
Unsere Detailsuche kann Ihnen helfen, die besten Immobilientreuhänder in Ihrer Nähe zu finden. Unsere Bewertungen und Kundenfeedbacks helfen Ihnen, aus der grossen Masse den richtigen Berater zu finden.
Tipps von Treuhändern für einen profitablen Immobilienverkauf
Wenn Sie einen Treuhänder beauftragt haben, können sie in die weiteren Phasen des Verkaufsprozesses einsteigen. An dieser Stelle empfehlen wir Ihnen, folgende Tipps zu beherzigen.
Zeitdruck vermeiden
Lassen Sie sich für den gesamten Verkaufsprozess ausreichend Zeit. Es gilt der Grundsatz: Bitte keine grosse Eile – es geht um wichtige Entscheide! Fällen Sie keine Entscheidungen unter Druck! Sie werden nur zu Ihren Ungunsten ausfallen. Wenn die Käufer merken, dass Sie unter Druck verkaufen, werden die Forderungen zunehmend unnachgiebiger und der Druck verstärkt. Sechs Monate sind der minimal zu erwartende Zeitraum für ein Verkaufsvorhaben des Eigenheims bzw. der Eigentumswohnung. An weniger populären Lagen sollte man eher 12 Monate kalkulieren.
Reparaturen bzw. Renovationen auf Sparflame stellen
Sobald Sie die Entscheidung für den Verkauf gefällt haben, sollten Sie nichts mehr in die Immobilie investieren. Der Käufer soll sich um diese Dinge kümmern. Es ist allemal besser, den Verkaufspreis um die Renovationskosten zu reduzieren und dem Käufer die Wahl zu lassen, ob und wie renoviert werden soll, als die Renovationskosten zu tragen und unter Umständen nicht den angemessenen Verkaufspreis zu erzielen. Der Käufer kommt günstiger an die Immobilie und kann Einfluss auf die Gestaltung nehmen. Ein frisch renoviertes lila Bad mag für Sie attraktiv sein – aber vielleicht nur für Sie. Wenn Sie jedoch trotzdem Reparaturen durchführen lassen möchten, wird Ihnen der engagierte Treuhänder zur Seite stehen.
Angebotsvergleich durchführen
Besuchen Sie Immobilienportale und recherchieren Sie genau, wie ähnliche Immobilien angeboten werden. Der Erkenntnisgewinn kann Ihnen helfen, mit Ihrem Immobilientreuhänder auf einem höheren Niveau zu diskutieren und relevante Punkte kritisch zu beurteilen.
Hochwertige Fotos aufnehmen
Investieren Sie Zeit, attraktive Fotos Ihrer Immobilie aufzunehmen, um potenzielle Käufer zu gewinnen. Schöne Fotos sind ausschlaggebend für den wichtigen ersten Eindruck. Erfahrungsgemäss empfiehlt es sich, die Fotos an einem sonnigen Tag bei Tageslicht aufzunehmen.
Vorteile der Umgebung beschreiben
Der Kunde hat nicht nur Interesse daran, wie schön Ihre Immobilien aussieht, sondern auch daran, wie attraktiv die Umgebung ist und wer die Nachbarn sind. Erfahrungsgemäss lohnt es sich, die Vorteile der Umgebung hervorzuheben. Erstellen Sie deshalb eine Liste mit Kitas, Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Restaurants usw., um den Standortvorteil herauszuarbeiten.
Immobilie bewerten lassen
Lassen Sie den Wert Ihrer Immobilie durch eine erfahrene Fachkraft bzw. einen Treuhänder bewerten. Was Sie vor 15 Jahren für das Haus bezahlt haben oder was der Bekannte kürzlich für seine Immobilie in einer anderen Gemeinde erlöst hat, ist ohne Bedeutung für Ihren individuellen Fall. Schliesslich können die Immobilienpreise je nach Ort und Jahr erheblich variieren. Die Zahl der Wohnungen ist in der Schweiz zwischen 2010 und 2020 um eine halbe Million Einheiten gestiegen. Die durchschnittlichen Immobilienpreise bewegen sich ebenso auf sehr unterschiedlichem Niveau. Während man im Kanton Zug durchschnittlich über CHF 13.500 pro Quadratmeter für ein Haus kalkulieren muss, ist der Preis im Kanton Jura mehr als dreimal günstiger. Nur dank einer professionellen Bewertung können Sie in Erfahrung bringen, wie viel Ihre Immobilie tatsächlich wert ist.
Dokumentation vorbereiten
Ihr Immobilientreuhänder sollte zur Liegenschaft eine ausführliche Dokumentation erarbeiten, die sämtliche Vorzüge, Fakten, aber auch die (offensichtlichen) Unzulänglichkeiten der Liegenschaft beschreibt. Das schafft Vertrauen beim Kaufinteressenten. Vermeiden Sie unbedingt, wichtige Informationen über die Verkaufsimmobilie vor Interessenten zurückzuhalten. Durch unvollständige Unterlagen könnten potenzielle Kaufinteressenten während der Verkaufsgespräche verloren gehen.
Besichtigungen durchführen
Präsentieren Sie interessierten Parteien Ihre Immobilie, falls nötig auch mehrmals. Planen Sie ausreichend Zeit ein und erlauben Sie den Interessenten die Gelegenheit, das potentielle neue Heim im Detail zu begutachten. Hausführungen unter Zeitdruck sind Gift für Ihr Vorhaben. Ideal sind leere Räume. Falls dies nicht möglich ist, sollten Sie Ihr „altes“ Zuhause zumindest blitzsauber und bei Tageslicht präsentieren.
Preisverhandlungen führen
Ein Rabatt von 4-5% gilt als Standard. Der Kunde erhofft sich also, dass der in der Anzeige angegebene Preis noch nicht in Stein gemeisselt und somit verhandelbar ist. Setzen Sie den Preis also auf ein Niveau, bei dem Sie noch ausreichend Spielraum besitzen. Es ist vorteilhaft, wenn Sie einen erfahrenen Immobilientreuhänder für die Preisverhandlungen engagieren, der sich mit der Lage in der Region perfekt auskennt. Das notwendige Fingerspitzengefühl trägt erheblich dazu bei, optimale Verkaufskonditionen auszuhandeln.
Fazit
Eine Immobilie zu einem guten Preis zu verkaufen ist keine einfache Geschichte. Es erfordert eine Menge Zeit, Know-how und Verhandlungsfähigkeit. Eine qualifizierte Person aus dem Bereich “Treuhand” kann Ihnen helfen, den Immobilienverkauf wesentlich leichter zu gestalten. Sie erhalten eine professionelle Immobilienberatung, die Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Verkaufsstrategie zur Seite steht. Obwohl die Beauftragung derartiger Spezialisten in der Regel mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, trägt diese Vorgehensweise sichtbar Früchte. Als ebenso wichtig beim Immobilienverkauf gilt das Einhalten praktischer Regeln: kein Zeitdruck, eine intensive Recherche des Schweizer Immobilienmarktes, Vorbereitung der notwendigen Unterlagen sowie die Erstellung ausdrucksstarker Fotos, usw. Geduld zahlt sich aus, wenn man eine Verkaufsstrategie mit dem Treuhänder ausgearbeitet hat und diese anschliessend Schritt für Schritt umsetzt.
Weitere interessante Artikel zum Thema finden Sie hier:
]]>https://treuhand-suche.ch/blog/immobilien-teurer-verkaufen-mit-hilfe-eines-treuhaenders/feed/6Nebenkostenabrechnung FAQ: Vorlagen & Tipps für Vermieter
https://treuhand-suche.ch/blog/nebenkostenabrechnung/
https://treuhand-suche.ch/blog/nebenkostenabrechnung/#respondFri, 12 May 2023 08:00:35 +0000https://treuhand-suche.ch/blog/?p=8856The post Nebenkostenabrechnung FAQ: Vorlagen & Tipps für Vermieter appeared first on treuhand-suche.ch.
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Als Vermieter ist es Ihre Verantwortung, eine ordnungsgemässe Nebenkostenabrechnung oder Betriebskostenabrechnung zu erstellen und dem Mieter zukommen zu lassen. Diese Abrechnung gibt Auskunft darüber, ob der Mieter eine Nachzahlung leisten oder ein Guthaben erhalten muss. Um Streitigkeiten zu vermeiden, ist es wichtig, dass die Abrechnung korrekt und vollständig ist. In diesem Artikel finden Vermieter wichtige Informationen zu diesem Thema.
1. Welche Gesetze regeln die Nebenkostenabrechnung?
Nebenkosten beziehen sich auf die Kosten, die dem Vermieter für Leistungen entstehen, die mit der Nutzung der Mietwohnung in Verbindung stehen. Hierzu gehören insbesondere Heiz- und Warmwasserkosten sowie ähnliche Betriebskosten und öffentliche Abgaben, die ausschliesslich mit der Nutzung der Mietwohnung zusammenhängen.
Der Mieter ist nur dann verpflichtet, die Nebenkosten zu zahlen, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich aufgeführt sind. Sind keine Nebenkosten im Mietvertrag aufgeführt, geht das Gesetz davon aus, dass diese bereits im Mietzins enthalten sind. Die Art. 4 bis 8 des VMWG enthalten detaillierte Bestimmungen zur Nebenkostenabrechnung, einschliesslich der pauschalen Abrechnung solcher Kosten, der anrechenbaren Heiz- und Warmwasserkosten sowie der Heizkostenabrechnung selbst.
2. Welche Kosten sind zulässig und welche nicht?
Der Vermieter kann nur die Nebenkosten auf den Mieter übertragen, die gesetzlich erlaubt sind und im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Mietsache stehen. Die Mietrechtsverordnung gibt eine ausführliche Liste der abrechenbaren Betriebskosten für Heizung, Wartung und Kontrollarbeiten, aber keine Kosten für Instandhaltung, Renovierung und Ersatzanschaffungen.
Zulässige Nebenkosten
Heiz- und Warmwasserkosten
Heizung
Wartung
Reinigung
Versicherungsprämien
Hauswart
Bruttolohn
Verbrauchsmaterial
Elektrizität
Gas
Lüftung
Liftanlage
TV-Antennenanlage
Abwassergebühren
Treppenhausreinigung
Garten- und Umgebungspflege
Schneeräumung
Beleuchtung
Verwaltungspauschale (ca. 3% der Nebenkosten)
Nicht zulässige Nebenkosten
Grundsteuern
öffentliche Abgaben
Erschliessungsgebühren
Gebäudeversicherungsprämien
Grundpfandzinsen
Reparaturen
Instandhaltung
Investitionen
Abschreibungen des Mietobjekts
3. Wie ist eine Nebenkostenabrechnung aufgebaut?
Die Nebenkostenabrechnung sollte bestimmte Angaben enthalten, wie eine Auflistung der erlaubten Nebenkosten wie Heizung und Warmwasser, den Gesamtbetrag der Nebenkosten, den Verteilungsschlüssel zwischen den Mietparteien und den Gesamtbetrag, den die Mieter entweder schulden oder zurückerhalten. Es gibt keine standardisierte Vorlage für eine Nebenkostenabrechnung, da jedes Gebäude und jede Wohnung individuell abgerechnet wird.
In der Regel werden die Kosten basierend auf dem Verhältnis der Wohnflächen auf die Mieter aufgeteilt, ausser bei Kabel-TV-Fernsehgebühren. Bei Mehrfamilienhäusern werden die Gesamtkosten auf alle Mietparteien verteilt, basierend auf einem klar nachvollziehbaren Verteilerschlüssel. Der Vermieter kann den Verteilerschlüssel nur unter bestimmten Fristen und Formvorschriften ändern.
Mögliche Aufschlüsselungen:
Verteilschlüssel (mit Faktor X)
Nach Volumen
Nach Fläche
Gleichverteilt
Nach Personenanzahl
Individuelle Messung
Bei gewerblichen Vermietungen variiert die Nebenkostenbelastung, da der Mieter alle Kosten für den Ausbau, Betrieb und Unterhalt der Räume trägt. Die Erstellung einer Nebenkostenabrechnung für Gewerbeflächen hängt vom Mietvertrag und dem Gebäude ab. Laut dem Energiegesetz von 1998 müssen für Neubauten verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen erstellt werden. Ein Drittel der Kantone fordert auch für Altbauten verbrauchsabhängige Abrechnungen, die bei der kantonalen Energiefachstelle angefordert werden können.
Nebenkostenabrechnung: Anschreibe-Vorlage für Vermieter
Ein Mustervorlage für das Anschreiben zu Ihrer Nebenkostenabrechnung finden Sie kostenlos zum Download. Beachten Sie jedoch, dass das Muster lediglich eine Vorlage bietet und keine Rechtsberatung ersetzt. Lassen Sie die Vorlage daher stets von einem Rechtsanwalt auf Aktualität prüfen und passen Sie es gegebenenfalls an. Treuhand-suche.ch gibt keine Garantie auf die Rechtssicherheit dieser Vorlage.
4. Welche Möglichkeiten zur Abrechnung der Nebenkosten gibt es?
Pauschale
Der Vermieter kann sich dafür entscheiden, mit dem Mieter eine pauschale Vereinbarung für die Nebenkosten zu treffen. Der Pauschalbetrag wird aus dem Durchschnitt der Heiz- und Nebenkosten der letzten drei Jahre errechnet. Wenn eine Pauschale vereinbart wurde, ist der Vermieter nicht verpflichtet, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Weder der Vermieter noch der Mieter können Nachforderungen oder Rückforderungen geltend machen, wenn die Pauschale nicht mehr die effektiven Kosten der Nebenkosten deckt. Der Vermieter muss drei weitere Jahre warten, um einen neuen Durchschnittswert zu errechnen, der dann mit der aktuellen Pauschale verglichen werden kann. Wenn der neue Durchschnittswert höher ist, kann der Vermieter die Pauschale um den Differenzbetrag erhöhen. Der Vermieter ist verpflichtet, eine solche Erhöhung dem Mieter mithilfe des amtlichen Mietzinsanpassungsformulars mit Begründung und Einhaltung der gesetzlichen Fristen und Termine mitzuteilen.
Wenn der Mieter Bedenken hat, dass die Pauschale zu hoch ist, kann er Auskunft über die Durchschnittskosten verlangen und eine Anpassung beantragen.
Akontozahlungen
Bei Akontozahlungen oder Abschlagszahlungen zahlt der Mieter im Voraus für die Nebenkosten einen bestimmten Betrag, der einmal jährlich nach Ablauf der Rechnungsperiode abgerechnet wird.
Wenn die Kosten aus der Nebenkostenabrechnung höher sind als die Summe der Akontozahlungen, muss der Mieter eine Nachzahlung leisten.
Wenn die Kosten geringer ausfallen als die geleisteten Akontozahlungen, muss der Vermieter eine Rückerstattung der zu viel bezahlten Akontozahlungen leisten.
Wichtig
Der Vermieter muss darauf achten, dass die Höhe der Akontozahlungen nicht zu niedrig angesetzt ist, um eine Nachzahlung in der Nebenkostenabrechnung zu vermeiden. Andernfalls kann dies als absichtliche Täuschung angesehen werden und das Gericht kann rückwirkend die Akontozahlungen den tatsächlichen Kosten entsprechend erhöhen und den Nettomietzins dementsprechend reduzieren.
5. Was geschieht, wenn neue Nebenkosten hinzukommen?
Wenn der Vermieter neue Nebenkosten einführt, die der Mieter bezahlen muss, dann handelt es sich um eine Mietzinserhöhung. Der Vermieter muss dabei die Vorschriften zur Mietzinserhöhung einhalten. Falls die zusätzlichen Nebenkosten zu einer höheren Pauschale führen, muss der Vermieter dem Mieter dies unter Angabe von Gründen und Einhaltung der Fristen und Termine per amtlichem Mietzinsanpassungsformular mitteilen.
6. Wer bezahlt bei Leerstand die Nebenkostenabrechnung?
Wenn eine Wohnung oder ein Geschäftsraum leer steht, muss der Vermieter die anfallenden Nebenkosten tragen. Normalerweise kann er die Nebenkosten und Heizkosten nicht auf die anderen Mieter im Haus umlegen.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn es keine individuellen Heizkostenzähler gibt und die leerstehenden Räume nur beheizt werden, um Frostschäden zu vermeiden, darf der Vermieter einen Teil der Heizkosten auf die anderen Mieter umlegen. Die Verteilung der Heizkosten auf die leeren Räume richtet sich nach dem Verteilschlüssel gemäss Art. 7 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR):
2/3 bei Zwei- bis Dreifamilienhäusern
1/2 bei Vier- bis Achtfamilienhäusern
1/3 bei grösseren Gebäuden sowie Büro- und Geschäftshäusern
7. Welche Rechte hat der Mieter bei einer fehlerhaften Nebenkostenabrechnung?
Wenn die Nebenkostenabrechnung unverständlich, ungenügend oder fehlerhaft ist, hat der Mieter das Recht, die Belege einzusehen, auf deren Basis die Abrechnung erstellt wurde. Der Vermieter kann darauf bestehen, dass der Mieter die Belege an dessen Wohn- oder Geschäftssitz einsehen muss, sofern sich dieser Ort in der Nähe des Mieters befindet. Wenn der Vermieter Kopien der Belege versendet, kann er dafür ein Entgelt verlangen. Wenn der Mieter mit Positionen in der Abrechnung nicht einverstanden ist, kann er eine Korrektur verlangen und eine schriftliche Begründung für die Abweichungen vorlegen. Der Mieter hat das Recht, eine entsprechende Reduzierung der Kosten zu verlangen. Es gibt keine gesetzliche Frist für die Einsprache beim Vermieter oder für die Anfechtung bei der Schlichtungsstelle. Der Vermieter darf dem Mieter auch nicht das Recht auf Einsicht in die Belege zwecks detaillierter Abrechnung befristen.
Wichtig
Bei einer fehlerhaften Nebenkostenabrechnung verjährt der Anspruch des Mieters auf Rückforderung nach einem Jahr. Im Gegensatz dazu hat der Vermieter einen Anspruch auf Nachzahlung der Heiz- und Nebenkostenabrechnung, der innerhalb einer Frist von 5 Jahren verjährt. Wenn diese Verjährungsfrist abgelaufen ist, kann der Vermieter rechtlich keine Einforderung oder Nachforderung der Abrechnung mehr geltend machen.
8. Was passiert, wenn der Mieter die Nebenkostenabrechnung nicht bezahlt?
Wenn der Mieter nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung schriftlich Einspruch beim Vermieter erhebt, gilt die Abrechnung als vom Mieter genehmigt. Wenn der Mieter die Einsicht in die Belege verlangt, beginnt die 30-tägige Frist zur Einsprache erst, nachdem alle Belege eingesehen wurden. Nachzahlungen oder Rückzahlungen durch den Vermieter müssen innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Nebenkostenabrechnung bezahlt werden. Wenn der Mieter in Zahlungsverzug gerät, kann der Vermieter dem Mieter erst nach Ablauf dieser Frist eine Frist zur Zahlung setzen. Die Frist beträgt mindestens zehn Tage und für Wohn- und Geschäftsräume mindestens 30 Tage. Wenn der Mieter innerhalb der neuen Frist nicht bezahlt, kann der Vermieter dem Mieter fristlos kündigen und für Wohn- und Geschäftsräume eine Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen zum Monatsende setzen.
9. Welche Fristen müssen beachtet werden?
Laut Artikel 4 des Mietrechts muss der Vermieter dem Mieter eine jährliche Nebenkostenabrechnung zukommen lassen, in der nur die tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung gestellt werden dürfen (Artikel 257b Absatz 1 OR und Artikel 5 Absatz 1 VMWG). Es ist nicht erlaubt, mit der Nebenkostenabrechnung Gewinn zu erzielen. Die Nebenkostenabrechnung sollte innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Abrechnungsperiode vorliegen. In der Schweiz dauert die Abrechnungsperiode in den meisten Fällen vom 1. Juli bis zum 30. Juni oder vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Wenn die Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist, verjährt der Rückforderungsanspruch des Mieters nach einem Jahr in der Schweiz. Der Nachforderungsanspruch des Vermieters aus einer Nebenkostenabrechnung verjährt nach 5 Jahren.
Weitere interessante Artikel zum Thema finden Sie hier:
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https://treuhand-suche.ch/blog/immobilien-fuer-auslaender/
https://treuhand-suche.ch/blog/immobilien-fuer-auslaender/#respondMon, 14 Feb 2022 07:00:37 +0000https://treuhand-suche.ch/blog/?p=8002The post Immobilien für Ausländer: Wie kaufe ich in der Schweiz ein Haus? appeared first on treuhand-suche.ch.
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«Ein Ferienhaus in der Schweiz zu besitzen» ist nicht nur für Schweizerinnen und Schweizer, sondern auch vielen Ausländerinnen und Ausländern ein Traum. Jedoch kann sich, wegen zahlreicher individueller Besonderheiten und Vorschriften in den einzelnen Kantonen, der Prozess beim Kauf einer Immobilie in der Schweiz als schwierig erweisen. Unser Artikel bietet Ihnen hilfreiche Informationen zum Immobilienkauf, egal ob Sie ein Rustico im Tessin oder ein Haus in Luzern ein erwerben möchten.
Personengruppen, die Grundstücke in der Schweiz kaufen dürfen
Die Regularien zum Kauf eines Grundstücks durch Personen aus dem Ausland ist in der «Lex Koller» beschrieben. Dort werden drei Personengruppen beschrieben, die unter bestimmten Bedingungen Immobilien in der Schweiz erwerben können.
Schweizerinnen und Schweizer, auch mit Doppelbürgerschaft, mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Ausland
Für Personen mit Schweizer Pass ist der Erwerb von Wohneigentum in der Schweiz jederzeit — unabhängig von ihrem derzeitigen Wohnort — möglich.
Staatsangehörige der EU- und EFTA-Mitgliedstaaten
Personen aus EU und EFTA-Mitgliedstaaten mit Aufenthaltsbewilligung B oder Niederlassungsbewilligung C haben beim Immobilienkauf in der Schweiz die gleichen Rechte wie Schweizer Staatsangehörige.
Falls Sie über keine ausländerrechtlichen Bewilligungen verfügen, gibt es jedoch die Möglichkeit, in spezifischen Fremdverkehrsorten eine Zweitwohnung oder Ferienhaus in der Schweiz zu kaufen.
Staatsangehörige anderer ausländischer Staaten
Damit Personen, die nicht Bürger eines EU/EFTA-Mitgliedstaates sind, in der Schweiz ein Haus kaufen können, benötigen sie eine Niederlassungsbewilligung C.
Personen ohne Wohnsitz haben dennoch die Option, eine Zweitwohnung oder ein Ferienhaus kaufen.
Arten von Immobilien, die Ausländer in der Schweiz kaufen können
Laut Tabelle können Sie checken, welche Form Schweizerischer Liegenschaften Sie mit oder ohne Aufenthaltsgenehmigung kaufen können.
EU / EFTA Staatsangehörige
Nicht EU/Staatsangehörige
Keine Bewilligung
Bewilligung B/C
Keine Bewilligung
Bewilligung B
Bewilligung C
Hauptwohnung
Zweitwohnung
Ferienwohnung
Betriebstätte / gewerbliche Liegenschaften
Bewilligungsfrei
Bewilligungspflichtig
Ausgeschlossen
Wichtig
Bei der Übertragung von Grundstücken durch Erbschaft benötigen die gesetzlichen Erben (Ehegatte, eingetragene Partner, Kinder, Eltern und Grosseltern) für den Erbantritt des Grundstücks keine Bewilligung.
Hauptwohnung kaufen
Als Hauptwohnung wird ein Grundstück am Ort des rechtlichen und tatsächlichen Wohnsitzes der Person bezeichnet. Ausländer mit Wohnsitz in EU/EFTA Mitgliedstaaten sowie Ausländer aus anderen Staaten mit Wohnsitz in der Schweiz können bewilligungsfrei eine Immobilie in der Schweiz kaufen. Sie können ein Haus oder sogar Bauland kaufen. Der Gesetzgeber macht keine Einschränkungen in Bezug auf die zulässige Fläche des Gebäudes. Wenn Sie Ihren Wohnkanton wechseln, können Sie Ihre Wohnung vermieten oder als Ferienwohnung nutzen. Bleiben Sie jedoch in Ihrem Kanton wohnen, ist es Ihnen untersagt, Ihre Wohnung zu vermieten — auch nicht teilweise.
Zweitwohnung kaufen
Zweitwohnungen werden in der Regel zu Urlaubszwecken genutzt. Um eine Zweitwohnung in der Schweiz zu kaufen, sollte der Ausländer in einem wissenschaftlichen, wirtschaftlichen oder kulturellen Kontext einen Bezug zum Ort haben. Einen Bewilligungsgrund für den Erwerb einer Zweitwohnung haben ausgewählte Kantone, die Sie in die Tabelle finden.
Die Anforderungen bezüglich der erlaubten Fläche für Zweitwohnungen entsprechen denen der Ferienwohnung. Zweitwohnungen dürfen in der Schweiz nicht von Ausländern gemietet werden. Erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Gemeinde, ob der Anteil an Zweitwohnungen die 20 Prozent-Marke nicht übersteigt. Sonst ist es unmöglich, dort eine Zweitwohnung zu erwerben.
Ferienwohnung und Wohneinheiten in Apparthotels kaufen
Ein Ferienhaus ist ein Haus, das zu Urlaubszwecken erworben wird und sich an ausgewählten Orten (Fremdverkehrsorten) befindet, die den Erwerb von Ferienhäusern durch Personen aus dem Ausland erlauben. Das Apparthotel kennzeichnet sich als eine vollständig eingerichtete Wohnung innerhalb eines Hotels.
Ausländer benötigen eine Bewilligung von Gemeinden, die eindeutig als Fremdenverkehrsorte gekennzeichnet sind, um dort eine Wohneinheit in einem Apparthotel oder eine Ferienwohnung zu kaufen. Einen Bewilligungsanspruch für den Kauf von Ferienwohnungen und Wohneinheiten in Apparthotels gibt es nur in einigen Kantonen in der Schweiz. Prüfen Sie unten in die Tabelle, ob Ihr gewünschter Kanton diese Option anbietet.
Nettowohnfläche ihres Ferienhauses
Die Nettowohnfläche inklusive Küche, Hausflur, Badezimmer, Toilette, geschlossenes Schwimmbad, Sauna und Hobbyraum darf nicht grösser als 200 m2 sein.
Die Grundstückfläche darf 1000 m2 nicht überschreiten.
Wichtig
Beachten Sie, dass es unmöglich ist, ein Haus in der Schweiz zu kaufen, wenn ein weiteres Mitglied Ihrer Familie bereits eine Schweizer Immobilie besitzt.
Der Bund legt die Zahl der Ferienwohnungen fest, die an Ausländer ohne Wohnsitz in der Schweiz verkauft werden dürfen. Aktuell liegt die Bewilligungsquote fest bei 1’500 Einheiten pro Jahr. Beispielsweise gibt es im Kanton Wallis 330 Bewilligungen für den Kauf von Ferienwohnungen, dagegen im Kanton Glarus lediglich 20 Bewilligungen.
Sie dürfen ihre Wohnung vermieten, jedoch nur zeitweise. Dagegen sollte der Eigentümer einer Wohnung in einem Apparthotel bereit sein, seine Wohnung in der Hochsaison dem Hotelinhaber zu überlassen.
Betriebliche oder gewerbliche Liegenschaften kaufen
Zu dieser Kategorie gehören Grundstücke, die für einen wirtschaftlichen Nutzungszweck genutzt werden (ständige Betriebsstätten für Handels- oder Produktionsunternehmen, Unternehmen, die kommerziell betrieben werden, Werkstätten, Freie Berufe, Gaststätten, Arztpraxen). Sie dürfen derartige Immobilien mieten oder eigenständig für ihre unternehmerischen Tätigkeiten nutzen. Der Erwerb von Grundstücken für einen wirtschaftlichen Nutzungszweck ist in der Schweiz für Personen mit oder ohne Bewilligungen unbeschränkt möglich.
Wichtig
Eine Person, die ein Haus in der Schweiz kauft, wird wirtschaftlich automatisch im Kanton ihrer Liegenschaften steuerpflichtig. Das bedeutet, dass sie eine Steuererklärung in der Schweiz abgeben muss. Einige Kantone fordern eine vollständige Steuererklärung inklusive sämtlichen weltweiten Vermögenswerten. Es gibt aber auch Kantone, die lediglich eine vereinfachte Steuerklärung anfordern oder die Steuererklärung des Wohnsitzstaates akzeptieren.
Falls Sie im Ausland wohnen und eine Immobilie in der Schweiz besitzen, empfehlen wir Ihnen zu prüfen, ob der von Ihnen gewählte Kanton die Möglichkeit einer Steuererklärung online anbietet.
Steuerpflicht und Erwerb von Grundstücken durch Ausländer. Kantonale Unterschiede.
Kanton
Steuerpflicht
Steuererklärung
Zweitwohnung
Ferienwohnung (Bewilligungsquote)
Fremdenverkehrsort
Appenzell Ausserrhoden
Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Appenzell Ausserrhoden aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.
Ferienwohnungen können im Kanton Obwalden in allen Gemeinden erworben werden.
Schaffhausen
Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Schaffhausen aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.
Der massgebende Steuerbescheid des Wohnsitzstaates ist beizulegen. Zudem haben Sie einen Vertreter in der Schweiz zu bezeichnen.
Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Appenzell Innerrhoden aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig
Nebenkostenabrechnung: Anschreibe-Vorlage für Vermieter
Ein Mustervorlage für das Anschreiben zu Ihrer Nebenkostenabrechnung finden Sie kostenlos zum Download. Beachten Sie jedoch, dass das Muster lediglich eine Vorlage bietet und keine Rechtsberatung ersetzt. Lassen Sie die Vorlage daher stets von einem Rechtsanwalt auf Aktualität prüfen und passen Sie es gegebenenfalls an. Treuhand-suche.ch gibt keine Garantie auf die Rechtssicherheit dieser Vorlage.