Immobilien TAG - treuhand-suche.ch https://treuhand-suche.ch/blog/tag/immobilien/ Blog Wed, 18 Oct 2023 08:06:42 +0000 de-CH hourly 1 https://treuhand-suche.ch/blog/wp-content/uploads/2019/04/cropped-favicon-150x150.png Immobilien TAG - treuhand-suche.ch https://treuhand-suche.ch/blog/tag/immobilien/ 32 32 Immobilien mit Hilfe eines Treuhänders teurer verkaufen: 9 Tipps https://treuhand-suche.ch/blog/immobilien-teurer-verkaufen-mit-hilfe-eines-treuhaenders/ https://treuhand-suche.ch/blog/immobilien-teurer-verkaufen-mit-hilfe-eines-treuhaenders/#comments Wed, 18 Oct 2023 08:00:05 +0000 http://blog.treuhand-suche.ch/?p=134 The post Immobilien mit Hilfe eines Treuhänders teurer verkaufen: 9 Tipps appeared first on treuhand-suche.ch.

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Auf dem Schweizer Immobilienmarkt steigen die Preise für Wohnungen und Einfamilienhäuser in den vergangenen Jahren nahezu ununterbrochen. Im Juni 2023 lagen die Immobilienpreise für Eigentumswohnungen in der Schweiz bei etwa CHF 8’560 pro Quadratmeter. Der Preisanstieg für Eigentumswohnungen belief sich im Juni 2023 im Vergleich zu den vergangenen 12 Monaten auf 10%. Das bedeutet eben nicht automatisch, dass es leichter geworden ist, die eigene Immobilie attraktiv zu vermarkten. Trotz der aktuellen Immobilienpreisentwicklung bleibt der Immobilienverkauf nach wie vor eine sehr mühsame Aufgabe.

Quadratmeterpreise für Wohneigentum in der Schweiz, in CHF

Wie erzielt man unter den aktuellen Umständen auf dem Schweizer Immobilienmarkt einen hohen oder zumindest angemessenen Preis für seine Liegenschaft? Die Lösung dieser Fragestellung besteht darin, einen Treuhänder zu beauftragen und unsere nachstehenden Tipps zu beherzigen. Diese werden Ihnen helfen, Ihre Immobilie, unabhängig von der Marktlage, zu einem guten Preis zu verkaufen.

Wann benötigt man einen Treuhänder beim Immobilienverkauf?

Einen Immobilienverkauf könnte man auch ohne eine Fachkraft aus dem Bereich «Treuhand» realisieren. Aber erfahrungsgemäss wird Ihnen das mit ziemlicher Sicherheit viel Zeit und Nerven kosten. Der Treuhänder kann Ihnen nämlich viele Leistungen beim Immobilienverkauf abnehmen:

Treuhänderische Leistungen beim Immobilienverkauf
  1. Verwaltung von Liegenschaften
  2. Bewertung von Immobilien
  3. Koordination von Reparaturarbeiten
  4. Ansprechpartner für Verkauf und Vermarktung neben dem Immobilienmakler
  5. Beratung in rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten

Wichtig

Wenn Sie mit dem Verantwortungsgebiet des Treuhänders nicht besonders gut vertraut sind, kann Ihnen unser weiterer Artikel zu Themen «Was macht ein Treuhänder genau?» mehr Licht ins Dunkelheit bringen.

Treuhandvereinbarung: Pro und Kontra

Wie fast alles im Leben kann das Engagement eines Treuhänders spezielle Vor- und Nachteile mit sich bringen. Die wesentlichsten Aspekte davon haben wir unten zusammengefasst:.

Pro

  • Objektivität wegen fehlendem persönlichen Interesse am Immobilienkauf
  • Umfangreiche Hilfe basierend auf einer professionellen Expertise
  • Risikoreduktion durch die vom Treuhänder durchgeführten Prüfungen
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Kontra

  • Zusätzliche Kosten für die Beauftragung des Treuhänders
  • Zusätzlicher zeitlicher Aufwand aufgrund der Verlängerung des Verkaufsprozesses (Suche nach dem passenden Treuhänder, zusätzliche Prüfungen durch den Treuhänder usw.)
  • Abhängigkeit von der Kompetenz des ausgewählten Treuhänders

Wenn Sie also Ihre Immobilie sorgenfrei verkaufen möchten, kann Ihnen ein erfahrener Treuhänder viel Aufwand und Zeit einsparen.

Tipp!

Falls Sie aus dem Ausland in die Schweiz kommen und sich überlegen, ein Haus oder eine Wohnung zu erwerben, können Sie erheblichen Nutzen aus unserem Artikel zu dem Thema ziehen.

Den passenden Treuhänder beauftragen

Konzentrieren Sie sich darauf, einen erwiesenermassen fähigen Immobilientreuhänder zu engagieren und fragen ihn nach Referenzen. Sie möchten sich die Kosten dafür sparen? Meinen Sie nicht, dass es sinnvoll wäre, beim wahrscheinlich wertmässig bedeutendsten Verkauf, den Sie privat je machen werden, einen Fachmann an der Seite zu haben, der solche Verkaufsprozesse schon Dutzende Male erlebt und ausgeführt hat? Erfahrungsgemäss wiegen die erzielbaren Verkaufserlöse die entstandenen Kosten mehr als nur auf. Zudem erzielen Sie bei der Gegenpartei einen zusätzlichen Vertrauensvorschuss, weil eine professionelle Abwicklung auch den Käufern Unannehmlichkeiten ersparen kann. Ein renommierter Treuhänder wird seinen guten Ruf nicht wegen einer missglückten Transaktion riskieren. Das wissen alle Beteiligten.

Unsere Detailsuche kann Ihnen helfen, die besten Immobilientreuhänder in Ihrer Nähe zu finden. Unsere Bewertungen und Kundenfeedbacks helfen Ihnen, aus der grossen Masse den richtigen Berater zu finden.

Tipps von Treuhändern für einen profitablen Immobilienverkauf

Wenn Sie einen Treuhänder beauftragt haben, können sie in die weiteren Phasen des Verkaufsprozesses einsteigen. An dieser Stelle empfehlen wir Ihnen, folgende Tipps zu beherzigen.

Zeitdruck vermeiden

Lassen Sie sich für den gesamten Verkaufsprozess ausreichend Zeit. Es gilt der Grundsatz: Bitte keine grosse Eile – es geht um wichtige Entscheide! Fällen Sie keine Entscheidungen unter Druck! Sie werden nur zu Ihren Ungunsten ausfallen. Wenn die Käufer merken, dass Sie unter Druck verkaufen, werden die Forderungen zunehmend unnachgiebiger und der Druck verstärkt. Sechs Monate sind der minimal zu erwartende Zeitraum für ein Verkaufsvorhaben des Eigenheims bzw. der Eigentumswohnung. An weniger populären Lagen sollte man eher 12 Monate kalkulieren.

Reparaturen bzw. Renovationen auf Sparflame stellen

Sobald Sie die Entscheidung für den Verkauf gefällt haben, sollten Sie nichts mehr in die Immobilie investieren. Der Käufer soll sich um diese Dinge kümmern. Es ist allemal besser, den Verkaufspreis um die Renovationskosten zu reduzieren und dem Käufer die Wahl zu lassen, ob und wie renoviert werden soll, als die Renovationskosten zu tragen und unter Umständen nicht den angemessenen Verkaufspreis zu erzielen. Der Käufer kommt günstiger an die Immobilie und kann Einfluss auf die Gestaltung nehmen. Ein frisch renoviertes lila Bad mag für Sie attraktiv sein – aber vielleicht nur für Sie. Wenn Sie jedoch trotzdem Reparaturen durchführen lassen möchten, wird Ihnen der engagierte Treuhänder zur Seite stehen.

Angebotsvergleich durchführen

Besuchen Sie Immobilienportale und recherchieren Sie genau, wie ähnliche Immobilien angeboten werden. Der Erkenntnisgewinn kann Ihnen helfen, mit Ihrem Immobilientreuhänder auf einem höheren Niveau zu diskutieren und relevante Punkte kritisch zu beurteilen.

Hochwertige Fotos aufnehmen

Investieren Sie Zeit, attraktive Fotos Ihrer Immobilie aufzunehmen, um potenzielle Käufer zu gewinnen. Schöne Fotos sind ausschlaggebend für den wichtigen ersten Eindruck. Erfahrungsgemäss empfiehlt es sich, die Fotos an einem sonnigen Tag bei Tageslicht aufzunehmen.

Vorteile der Umgebung beschreiben

Der Kunde hat nicht nur Interesse daran, wie schön Ihre Immobilien aussieht, sondern auch daran, wie attraktiv die Umgebung ist und wer die Nachbarn sind. Erfahrungsgemäss lohnt es sich, die Vorteile der Umgebung hervorzuheben. Erstellen Sie deshalb eine Liste mit Kitas, Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Restaurants usw., um den Standortvorteil herauszuarbeiten.

Immobilie bewerten lassen

Lassen Sie den Wert Ihrer Immobilie durch eine erfahrene Fachkraft bzw. einen Treuhänder bewerten. Was Sie vor 15 Jahren für das Haus bezahlt haben oder was der Bekannte kürzlich für seine Immobilie in einer anderen Gemeinde erlöst hat, ist ohne Bedeutung für Ihren individuellen Fall. Schliesslich können die Immobilienpreise je nach Ort und Jahr erheblich variieren. Die Zahl der Wohnungen ist in der Schweiz zwischen 2010 und 2020 um eine halbe Million Einheiten gestiegen. Die durchschnittlichen Immobilienpreise bewegen sich ebenso auf sehr unterschiedlichem Niveau. Während man im Kanton Zug durchschnittlich über CHF 13.500 pro Quadratmeter für ein Haus kalkulieren muss, ist der Preis im Kanton Jura mehr als dreimal günstiger. Nur dank einer professionellen Bewertung können Sie in Erfahrung bringen, wie viel Ihre Immobilie tatsächlich wert ist.

Dokumentation vorbereiten

Ihr Immobilientreuhänder sollte zur Liegenschaft eine ausführliche Dokumentation erarbeiten, die sämtliche Vorzüge, Fakten, aber auch die (offensichtlichen) Unzulänglichkeiten der Liegenschaft beschreibt. Das schafft Vertrauen beim Kaufinteressenten. Vermeiden Sie unbedingt, wichtige Informationen über die Verkaufsimmobilie vor Interessenten zurückzuhalten. Durch unvollständige Unterlagen könnten potenzielle Kaufinteressenten während der Verkaufsgespräche verloren gehen.

Besichtigungen durchführen

Präsentieren Sie interessierten Parteien Ihre Immobilie, falls nötig auch mehrmals. Planen Sie ausreichend Zeit ein und erlauben Sie den Interessenten die Gelegenheit, das potentielle neue Heim im Detail zu begutachten. Hausführungen unter Zeitdruck sind Gift für Ihr Vorhaben. Ideal sind leere Räume. Falls dies nicht möglich ist, sollten Sie Ihr „altes“ Zuhause zumindest blitzsauber und bei Tageslicht präsentieren.

Preisverhandlungen führen

Ein Rabatt von 4-5% gilt als Standard. Der Kunde erhofft sich also, dass der in der Anzeige angegebene Preis noch nicht in Stein gemeisselt und somit verhandelbar ist. Setzen Sie den Preis also auf ein Niveau, bei dem Sie noch ausreichend Spielraum besitzen. Es ist vorteilhaft, wenn Sie einen erfahrenen Immobilientreuhänder für die Preisverhandlungen engagieren, der sich mit der Lage in der Region perfekt auskennt. Das notwendige Fingerspitzengefühl trägt erheblich dazu bei, optimale Verkaufskonditionen auszuhandeln.

Fazit

Eine Immobilie zu einem guten Preis zu verkaufen ist keine einfache Geschichte. Es erfordert eine Menge Zeit, Know-how und Verhandlungsfähigkeit. Eine qualifizierte Person aus dem Bereich “Treuhand” kann Ihnen helfen, den Immobilienverkauf wesentlich leichter zu gestalten. Sie erhalten eine professionelle Immobilienberatung, die Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Verkaufsstrategie zur Seite steht. Obwohl die Beauftragung derartiger Spezialisten in der Regel mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, trägt diese Vorgehensweise sichtbar Früchte. Als ebenso wichtig beim Immobilienverkauf gilt das Einhalten praktischer Regeln: kein Zeitdruck, eine intensive Recherche des Schweizer Immobilienmarktes, Vorbereitung der notwendigen Unterlagen sowie die Erstellung ausdrucksstarker Fotos, usw. Geduld zahlt sich aus, wenn man eine Verkaufsstrategie mit dem Treuhänder ausgearbeitet hat und diese anschliessend Schritt für Schritt umsetzt.

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Nebenkostenabrechnung FAQ: Vorlagen & Tipps für Vermieter https://treuhand-suche.ch/blog/nebenkostenabrechnung/ https://treuhand-suche.ch/blog/nebenkostenabrechnung/#respond Fri, 12 May 2023 08:00:35 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=8856 The post Nebenkostenabrechnung FAQ: Vorlagen & Tipps für Vermieter appeared first on treuhand-suche.ch.

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Als Vermieter ist es Ihre Verantwortung, eine ordnungsgemässe Neben­kosten­abrechnung oder Betriebs­kosten­abrechnung zu erstellen und dem Mieter zukommen zu lassen. Diese Abrechnung gibt Auskunft darüber, ob der Mieter eine Nachzahlung leisten oder ein Guthaben erhalten muss. Um Streitigkeiten zu vermeiden, ist es wichtig, dass die Abrechnung korrekt und vollständig ist. In diesem Artikel finden Vermieter wichtige Informationen zu diesem Thema.

1. Welche Gesetze regeln die Neben­kosten­abrechnung?

Nebenkosten beziehen sich auf die Kosten, die dem Vermieter für Leistungen entstehen, die mit der Nutzung der Mietwohnung in Verbindung stehen. Hierzu gehören insbesondere Heiz- und Warmwasserkosten sowie ähnliche Betriebskosten und öffentliche Abgaben, die ausschliesslich mit der Nutzung der Mietwohnung zusammenhängen.

Der Mieter ist nur dann verpflichtet, die Nebenkosten zu zahlen, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich aufgeführt sind. Sind keine Nebenkosten im Mietvertrag aufgeführt, geht das Gesetz davon aus, dass diese bereits im Mietzins enthalten sind. Die Art. 4 bis 8 des VMWG enthalten detaillierte Bestimmungen zur Nebenkostenabrechnung, einschliesslich der pauschalen Abrechnung solcher Kosten, der anrechenbaren Heiz- und Warmwasserkosten sowie der Heizkostenabrechnung selbst.

2. Welche Kosten sind zulässig und welche nicht?

Der Vermieter kann nur die Neben­kosten auf den Mieter übertragen, die gesetzlich erlaubt sind und im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Mietsache stehen. Die Mietrechts­verordnung gibt eine ausführliche Liste der abrechenbaren Betriebs­kosten für Heizung, Wartung und Kontroll­arbeiten, aber keine Kosten für Instand­haltung, Renovierung und Ersatz­anschaffungen.

Zulässige Nebenkosten

  • Heiz- und Warmwasserkosten
  • Heizung
    • Wartung
    • Reinigung
    • Versicherungsprämien
  • Hauswart
    • Bruttolohn
    • Verbrauchsmaterial
  • Elektrizität
  • Gas
  • Lüftung
  • Liftanlage
  • TV-Antennenanlage
  • Abwassergebühren
  • Treppenhausreinigung
  • Garten- und Umgebungspflege
  • Schneeräumung
  • Beleuchtung
  • Verwaltungspauschale (ca. 3% der Nebenkosten)
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Nicht zulässige Nebenkosten

  • Grund­steuern
  • öffentliche Abgaben
  • Erschliessungs­gebühren
  • Gebäude­versicherungs­prämien
  • Grund­pfand­zinsen
  • Reparaturen
  • Instand­haltung
  • Investitionen
  • Abschreibungen des Mietobjekts

3. Wie ist eine Neben­kosten­abrechnung aufgebaut?

Die Neben­kosten­abrechnung sollte bestimmte Angaben enthalten, wie eine Auflistung der erlaubten Neben­kosten wie Heizung und Warm­wasser, den Gesamt­betrag der Neben­kosten, den Verteilungs­schlüssel zwischen den Miet­parteien und den Gesamt­betrag, den die Mieter entweder schulden oder zurück­erhalten. Es gibt keine standardisierte Vorlage für eine Neben­kosten­abrechnung, da jedes Gebäude und jede Wohnung individuell abgerechnet wird.

In der Regel werden die Kosten basierend auf dem Verhältnis der Wohnflächen auf die Mieter aufgeteilt, ausser bei Kabel-TV-Fernsehgebühren. Bei Mehr­familien­häusern werden die Gesamt­kosten auf alle Miet­parteien verteilt, basierend auf einem klar nach­voll­ziehbaren Verteiler­schlüssel. Der Vermieter kann den Verteiler­schlüssel nur unter bestimmten Fristen und Form­vorschriften ändern.

Mögliche Aufschlüsselungen:

  • Verteil­schlüssel (mit Faktor X)
  • Nach Volumen
  • Nach Fläche
  • Gleich­verteilt
  • Nach Personen­anzahl
  • Individuelle Messung

Bei gewerblichen Vermietungen variiert die Neben­kosten­belastung, da der Mieter alle Kosten für den Ausbau, Betrieb und Unterhalt der Räume trägt. Die Erstellung einer Neben­kosten­abrechnung für Gewerbeflächen hängt vom Mietvertrag und dem Gebäude ab. Laut dem Energiegesetz von 1998 müssen für Neubauten verbrauchs­abhängige Heiz- und Warmwasser­kosten­abrechnungen erstellt werden. Ein Drittel der Kantone fordert auch für Altbauten verbrauchs­abhängige Abrechnungen, die bei der kantonalen Energie­fach­stelle angefordert werden können.

Neben­kosten­abrechnung: Anschreibe-Vorlage für Vermieter

Ein Muster­vorlage für das Anschreiben zu Ihrer Neben­kosten­abrechnung finden Sie kostenlos zum Download. Beachten Sie jedoch, dass das Muster lediglich eine Vorlage bietet und keine Rechts­beratung ersetzt. Lassen Sie die Vorlage daher stets von einem Rechts­anwalt auf Aktualität prüfen und passen Sie es gegebenenfalls an. Treuhand-suche.ch gibt keine Garantie auf die Rechts­sicherheit dieser Vorlage.

4. Welche Möglichkeiten zur Abrechnung der Nebenkosten gibt es?

Pauschale

Der Vermieter kann sich dafür entscheiden, mit dem Mieter eine pauschale Vereinbarung für die Neben­kosten zu treffen. Der Pauschal­betrag wird aus dem Durchschnitt der Heiz- und Neben­kosten der letzten drei Jahre errechnet. Wenn eine Pauschale vereinbart wurde, ist der Vermieter nicht verpflichtet, eine Neben­kosten­abrechnung zu erstellen. Weder der Vermieter noch der Mieter können Nach­forderungen oder Rück­forderungen geltend machen, wenn die Pauschale nicht mehr die effektiven Kosten der Nebenkosten deckt. Der Vermieter muss drei weitere Jahre warten, um einen neuen Durchschnitts­wert zu errechnen, der dann mit der aktuellen Pauschale verglichen werden kann. Wenn der neue Durchschnitts­wert höher ist, kann der Vermieter die Pauschale um den Differenz­betrag erhöhen. Der Vermieter ist verpflichtet, eine solche Erhöhung dem Mieter mithilfe des amtlichen Miet­zins­anpassungs­formulars mit Begründung und Einhaltung der gesetzlichen Fristen und Termine mitzuteilen.

Wenn der Mieter Bedenken hat, dass die Pauschale zu hoch ist, kann er Auskunft über die Durchschnitts­kosten verlangen und eine Anpassung beantragen.

Akonto­zahlungen

Bei Akonto­zahlungen oder Abschlags­zahlungen zahlt der Mieter im Voraus für die Neben­kosten einen bestimmten Betrag, der einmal jährlich nach Ablauf der Rechnungs­periode abgerechnet wird.

Wenn die Kosten aus der Neben­kosten­abrechnung höher sind als die Summe der Akonto­zahlungen, muss der Mieter eine Nachzahlung leisten.

Wenn die Kosten geringer ausfallen als die geleisteten Akonto­zahlungen, muss der Vermieter eine Rückerstattung der zu viel bezahlten Akonto­zahlungen leisten.

Wichtig

Der Vermieter muss darauf achten, dass die Höhe der Akonto­zahlungen nicht zu niedrig angesetzt ist, um eine Nach­zahlung in der Neben­kosten­abrechnung zu vermeiden. Andernfalls kann dies als absichtliche Täuschung angesehen werden und das Gericht kann rückwirkend die Akonto­zahlungen den tatsächlichen Kosten entsprechend erhöhen und den Netto­mietzins dementsprechend reduzieren.

5. Was geschieht, wenn neue Neben­kosten hinzukommen?

Wenn der Vermieter neue Neben­kosten einführt, die der Mieter bezahlen muss, dann handelt es sich um eine Miet­zins­erhöhung. Der Vermieter muss dabei die Vorschriften zur Miet­zins­erhöhung einhalten. Falls die zusätzlichen Neben­kosten zu einer höheren Pauschale führen, muss der Vermieter dem Mieter dies unter Angabe von Gründen und Einhaltung der Fristen und Termine per amtlichem Miet­zins­anpassungs­formular mitteilen.

6. Wer bezahlt bei Leerstand die Neben­kosten­abrechnung?

Wenn eine Wohnung oder ein Geschäfts­raum leer steht, muss der Vermieter die anfallenden Neben­kosten tragen. Normalerweise kann er die Neben­kosten und Heiz­kosten nicht auf die anderen Mieter im Haus umlegen.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn es keine individuellen Heiz­kosten­zähler gibt und die leerstehenden Räume nur beheizt werden, um Frostschäden zu vermeiden, darf der Vermieter einen Teil der Heiz­kosten auf die anderen Mieter umlegen. Die Verteilung der Heizkosten auf die leeren Räume richtet sich nach dem Verteilschlüssel gemäss Art. 7 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR):

  • 2/3 bei Zwei- bis Drei­familien­häusern
  • 1/2 bei Vier- bis Acht­familien­häusern
  • 1/3 bei grösseren Gebäuden sowie Büro- und Geschäfts­häusern

7. Welche Rechte hat der Mieter bei einer fehler­haften Neben­kosten­abrechnung?

Wenn die Neben­kosten­abrechnung unverständlich, ungenügend oder fehlerhaft ist, hat der Mieter das Recht, die Belege einzusehen, auf deren Basis die Abrechnung erstellt wurde. Der Vermieter kann darauf bestehen, dass der Mieter die Belege an dessen Wohn- oder Geschäfts­sitz einsehen muss, sofern sich dieser Ort in der Nähe des Mieters befindet. Wenn der Vermieter Kopien der Belege versendet, kann er dafür ein Entgelt verlangen. Wenn der Mieter mit Positionen in der Abrechnung nicht einverstanden ist, kann er eine Korrektur verlangen und eine schriftliche Begründung für die Abweichungen vorlegen. Der Mieter hat das Recht, eine entsprechende Reduzierung der Kosten zu verlangen. Es gibt keine gesetzliche Frist für die Einsprache beim Vermieter oder für die Anfechtung bei der Schlichtungs­stelle. Der Vermieter darf dem Mieter auch nicht das Recht auf Einsicht in die Belege zwecks detaillierter Abrechnung befristen.

Wichtig

Bei einer fehlerhaften Neben­kosten­abrechnung verjährt der Anspruch des Mieters auf Rückforderung nach einem Jahr. Im Gegensatz dazu hat der Vermieter einen Anspruch auf Nachzahlung der Heiz- und Neben­kosten­abrechnung, der innerhalb einer Frist von 5 Jahren verjährt. Wenn diese Verjährungs­frist abgelaufen ist, kann der Vermieter rechtlich keine Ein­forderung oder Nach­forderung der Abrechnung mehr geltend machen.

8. Was passiert, wenn der Mieter die Neben­kosten­abrechnung nicht bezahlt?

Wenn der Mieter nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Neben­kosten­abrechnung schriftlich Einspruch beim Vermieter erhebt, gilt die Abrechnung als vom Mieter genehmigt. Wenn der Mieter die Einsicht in die Belege verlangt, beginnt die 30-tägige Frist zur Einsprache erst, nachdem alle Belege eingesehen wurden. Nach­zahlungen oder Rück­zahlungen durch den Vermieter müssen innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Neben­kosten­abrechnung bezahlt werden. Wenn der Mieter in Zahlungs­verzug gerät, kann der Vermieter dem Mieter erst nach Ablauf dieser Frist eine Frist zur Zahlung setzen. Die Frist beträgt mindestens zehn Tage und für Wohn- und Geschäfts­räume mindestens 30 Tage. Wenn der Mieter innerhalb der neuen Frist nicht bezahlt, kann der Vermieter dem Mieter fristlos kündigen und für Wohn- und Geschäfts­räume eine Kündigungs­frist von mindestens 30 Tagen zum Monats­ende setzen.

9. Welche Fristen müssen beachtet werden?

Laut Artikel 4 des Miet­rechts muss der Vermieter dem Mieter eine jährliche Neben­kosten­abrechnung zukommen lassen, in der nur die tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung gestellt werden dürfen (Artikel 257b Absatz 1 OR und Artikel 5 Absatz 1 VMWG). Es ist nicht erlaubt, mit der Neben­kosten­abrechnung Gewinn zu erzielen. Die Neben­kosten­abrechnung sollte innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Abrechnungs­periode vorliegen. In der Schweiz dauert die Abrechnungs­periode in den meisten Fällen vom 1. Juli bis zum 30. Juni oder vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Wenn die Neben­kosten­abrechnung fehlerhaft ist, verjährt der Rück­forderungs­anspruch des Mieters nach einem Jahr in der Schweiz. Der Nach­forderungs­anspruch des Vermieters aus einer Neben­kosten­abrechnung verjährt nach 5 Jahren.

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Immobilien für Ausländer: Wie kaufe ich in der Schweiz ein Haus? https://treuhand-suche.ch/blog/immobilien-fuer-auslaender/ https://treuhand-suche.ch/blog/immobilien-fuer-auslaender/#respond Mon, 14 Feb 2022 07:00:37 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=8002 The post Immobilien für Ausländer: Wie kaufe ich in der Schweiz ein Haus? appeared first on treuhand-suche.ch.

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«Ein Ferienhaus in der Schweiz zu besitzen» ist nicht nur für Schweizerinnen und Schweizer, sondern auch vielen Ausländerinnen und Ausländern ein Traum. Jedoch kann sich, wegen zahlreicher individueller Besonder­heiten und Vor­schriften in den einzelnen Kantonen, der Prozess beim Kauf einer Immobilie in der Schweiz als schwierig erweisen. Unser Artikel bietet Ihnen hilfreiche Informationen zum Immobilienkauf, egal ob Sie ein Rustico im Tessin oder ein Haus in Luzern ein erwerben möchten.

Personen­gruppen, die Grund­stücke in der Schweiz kaufen dürfen

Die Regularien zum Kauf eines Grundstücks durch Personen aus dem Ausland ist in der «Lex Koller» beschrieben. Dort werden drei Personen­gruppen beschrieben, die unter bestimmten Bedingungen Immobilien in der Schweiz erwerben können.

Schweizerinnen und Schweizer

Schweizerinnen und Schweizer, auch mit Doppel­bürger­schaft, mit Wohn­sitz in der Schweiz oder im Ausland

Für Personen mit Schweizer Pass ist der Erwerb von Wohn­eigentum in der Schweiz jeder­zeit — unabhängig von ihrem derzeitigen Wohn­ort — möglich.

Staatsangehörige der EU- und EFTA-Mitgliedstaaten

Staats­angehörige der EU- und EFTA-Mitglied­staaten

Personen aus EU und EFTA-Mitglied­staaten mit Aufenthalts­bewilligung B oder Niederlassungs­bewilligung C haben beim Immobilienkauf in der Schweiz die gleichen Rechte wie Schweizer Staatsangehörige.

Falls Sie über keine ausländer­rechtlichen Bewilligungen verfügen, gibt es jedoch die Möglichkeit, in spezifischen Fremd­verkehrs­orten eine Zweit­wohnung oder Ferien­haus in der Schweiz zu kaufen.

Staatsangehörige anderer ausländischer Staaten

Staats­angehörige anderer ausländischer Staaten

Damit Personen, die nicht Bürger eines EU/EFTA-Mitglied­staates sind, in der Schweiz ein Haus kaufen können, benötigen sie eine Niederlassungs­bewilligung C.

Personen ohne Wohnsitz haben dennoch die Option, eine Zweit­wohnung oder ein Ferienhaus kaufen.

Arten von Immobilien, die Ausländer in der Schweiz kaufen können

Laut Tabelle können Sie checken, welche Form Schweizerischer Liegen­schaften Sie mit oder ohne Aufenthalts­genehmigung kaufen können.

EU / EFTA Staats­angehörige Nicht EU/Staats­angehörige
Keine Bewilligung Bewilligung B/C Keine Bewilligung Bewilligung B Bewilligung C
Haupt­wohnung          
Zweit­wohnung          
Ferien­wohnung          
Betriebstätte / gewerbliche Liegenschaften          
  • Bewilligungsfrei
  • Bewilligungspflichtig
  • Ausgeschlossen

Wichtig

Bei der Übertragung von Grund­stücken durch Erbschaft benötigen die gesetzlichen Erben (Ehegatte, eingetragene Partner, Kinder, Eltern und Grosseltern) für den Erbantritt des Grund­stücks keine Bewilligung.

Haupt­wohnung kaufen

Als Haupt­wohnung wird ein Grund­stück am Ort des rechtlichen und tatsächlichen Wohn­sitzes der Person bezeichnet. Ausländer mit Wohn­sitz in EU/EFTA Mitglied­staaten sowie Ausländer aus anderen Staaten mit Wohn­sitz in der Schweiz können bewilligungs­frei eine Immobilie in der Schweiz kaufen. Sie können ein Haus oder sogar Bauland kaufen. Der Gesetz­geber macht keine Einschränkungen in Bezug auf die zulässige Fläche des Gebäudes. Wenn Sie Ihren Wohn­kanton wechseln, können Sie Ihre Wohnung vermieten oder als Ferien­wohnung nutzen. Bleiben Sie jedoch in Ihrem Kanton wohnen, ist es Ihnen untersagt, Ihre Wohnung zu vermieten — auch nicht teilweise.

Zweit­wohnung kaufen

Zweit­wohnungen werden in der Regel zu Urlaubs­zwecken genutzt. Um eine Zweit­wohnung in der Schweiz zu kaufen, sollte der Ausländer in einem wissen­schaftlichen, wirt­schaftlichen oder kulturellen Kontext einen Bezug zum Ort haben. Einen Bewilligungs­grund für den Erwerb einer Zweit­wohnung haben ausgewählte Kantone, die Sie in die Tabelle finden.

Die Anforderungen bezüglich der erlaubten Fläche für Zweit­wohnungen entsprechen denen der Ferien­wohnung. Zweit­wohnungen dürfen in der Schweiz nicht von Ausländern gemietet werden. Erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Gemeinde, ob der Anteil an Zweit­wohnungen die 20 Prozent-Marke nicht übersteigt. Sonst ist es unmöglich, dort eine Zweit­wohnung zu erwerben.

Ferien­wohnung und Wohn­einheiten in Appart­hotels kaufen

Ein Ferien­haus ist ein Haus, das zu Urlaubs­zwecken erworben wird und sich an ausgewählten Orten (Fremd­verkehrs­orten) befindet, die den Erwerb von Ferien­häusern durch Personen aus dem Ausland erlauben. Das Appart­hotel kennzeichnet sich als eine vollständig eingerichtete Wohnung innerhalb eines Hotels.

Ausländer benötigen eine Bewilligung von Gemeinden, die eindeutig als Fremden­verkehrsorte gekennzeichnet sind, um dort eine Wohn­einheit in einem Appart­hotel oder eine Ferien­wohnung zu kaufen. Einen Bewilligungs­anspruch für den Kauf von Ferien­wohnungen und Wohn­einheiten in Appart­hotels gibt es nur in einigen Kantonen in der Schweiz. Prüfen Sie unten in die Tabelle, ob Ihr gewünschter Kanton diese Option anbietet.

Nettowohnfläche ihres Ferienhauses

Nettowohnfläche ihres Ferienhauses

  • Die Nettowohnfläche inklusive Küche, Hausflur, Badezimmer, Toilette, geschlossenes Schwimmbad, Sauna und Hobbyraum darf nicht grösser als 200 m2 sein.
  • Die Grundstückfläche darf 1000 m2 nicht überschreiten.

Wichtig

Beachten Sie, dass es unmöglich ist, ein Haus in der Schweiz zu kaufen, wenn ein weiteres Mitglied Ihrer Familie bereits eine Schweizer Immobilie besitzt.

Der Bund legt die Zahl der Ferien­wohnungen fest, die an Ausländer ohne Wohn­sitz in der Schweiz verkauft werden dürfen. Aktuell liegt die Bewilligungs­quote fest bei 1’500 Einheiten pro Jahr. Beispiels­weise gibt es im Kanton Wallis 330 Bewilligungen für den Kauf von Ferien­wohnungen, dagegen im Kanton Glarus lediglich 20 Bewilligungen.

Sie dürfen ihre Wohnung vermieten, jedoch nur zeitweise. Dagegen sollte der Eigentümer einer Wohnung in einem Appart­hotel bereit sein, seine Wohnung in der Hoch­saison dem Hotel­inhaber zu überlassen.

Betriebliche oder gewerbliche Liegen­schaften kaufen

Zu dieser Kategorie gehören Grund­stücke, die für einen wirtschaftlichen Nutzungs­zweck genutzt werden (ständige Betriebs­stätten für Handels- oder Produktions­unternehmen, Unternehmen, die kommerziell betrieben werden, Werkstätten, Freie Berufe, Gaststätten, Arzt­praxen). Sie dürfen derartige Immobilien mieten oder eigenständig für ihre unternehmerischen Tätigkeiten nutzen. Der Erwerb von Grundstücken für einen wirtschaftlichen Nutzungs­zweck ist in der Schweiz für Personen mit oder ohne Bewilligungen unbeschränkt möglich.

Wichtig

Eine Person, die ein Haus in der Schweiz kauft, wird wirtschaftlich automatisch im Kanton ihrer Liegenschaften steuerpflichtig. Das bedeutet, dass sie eine Steuererklärung in der Schweiz abgeben muss. Einige Kantone fordern eine vollständige Steuererklärung inklusive sämtlichen weltweiten Vermögenswerten. Es gibt aber auch Kantone, die lediglich eine vereinfachte Steuerklärung anfordern oder die Steuererklärung des Wohnsitzstaates akzeptieren.

Falls Sie im Ausland wohnen und eine Immobilie in der Schweiz besitzen, empfehlen wir Ihnen zu prüfen, ob der von Ihnen gewählte Kanton die Möglichkeit einer Steuererklärung online anbietet.

Steuerpflicht und Erwerb von Grundstücken durch Ausländer. Kantonale Unterschiede.

Kanton Steuerpflicht Steuererklärung Zweitwohnung Ferienwohnung (Bewilligungsquote) Fremdenverkehrsort
Appenzell Ausserrhoden

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Appenzell Ausserrhoden aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

ja ja

20

Liste der Fremdenverkehrsorte:

  1. Urnäsch
  2. Schwellbrunn
  3. Stein
  4. Waldstatt
  5. Teufen
  6. Bühler
  7. Gais
  8. Trogen
  9. Rehetobel
  10. Wald
  11. Grub
  12. Heiden
  13. Walzenhausen
  14. Reute
Bern

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Bern aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vereinfachte

Für Grundstücke, die im Kanton Bern liegen, sind die Formulare 1, 4 und 7 auszufüllen. Im Ausland liegende Grundstücke sind nicht zu deklarieren.

  ja

140

Liste der Fremdenverkehrsorte:

  1. Biel*
  2. Renan*
  3. Saint-Imier*
  4. Sonceboz-Sombeval
  5. Tramelan*
  6. Adelboden
  7. Aeschi bei Spiez
  8. Frutigen
  9. Kandergrund*
  10. Kandersteg
  11. Reichenbach
  12. Beatenberg
  13. Bönigen
  14. Brienz
  15. Brienzwiler
  16. Därligen
  17. Grindelwald
  18. Gündlischwand
  19. Habkern
  20. Hofstetten bei Brienz
  21. Iseltwald
  22. Lauterbrunnen
  23. Lütschental
  24. Niederried
  25. Oberried
  26. Ringgenberg
  27. Saxeten
  28. Schwanden
  29. Unterseen
  30. Wilderswil
  31. Bowil*
  32. Linden*
  33. Belprahon*
  34. Prêles*
  35. Diemtigen
  36. Gadmen
  37. Guttannen*
  38. Hasliberg
  39. Innertkirchen
  40. Meiringen
  41. Schattenhalb*
  42. Boltigen
  43. Lenk
  44. Zweisimmen
  45. St. Stephan
  46. Gsteig
  47. Lauenen
  48. Saanen
  49. Guggisberg
  50. Rüschegg
  51. Hilterfingen*
  52. Horrenbach-Buchen*
  53. Huttwil*
  54. Lützelflüh

* vorläufig gesperrt

Freiburg

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Freiburg aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

ja ja

50

Liste der Fremdenverkehrsorte:

  1. Albeuve
  2. Botterens
  3. Broc
  4. Bulle
  5. Cerniat
  6. Charmey
  7. Châtel-Saint-Denis
  8. Châtel-sur-Montsalvens
  9. Crésuz
  10. Enney
  11. Grandvillard
  12. Gruyères
  13. Jaun
  14. Montbovon
  15. Le Pâquier
  16. Plaffeien
  17. Plasselb
  18. Pont-la-Ville
  19. La Roche
  20. La Tour-de-Trême
Glarus

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Glarus aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

ja

20

Ferienwohnungen können im Kanton Glarus in allen Gemeinden erworben werden.

Graubünden

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Graubünden aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vereinfachte

ja ja

290

Ferienwohnungen können im Kanton Graubünden in allen Gemeinden erworben werden.

Luzern

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Luzern aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

ja ja

50

Liste der Fremdenverkehrsorte:

  1. Flühli
  2. Escholzmatt-Marbach
Nidwalden

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Nidwalden aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vereinfachte

ja

20

Ferienwohnungen können im Kanton Nidwalden in allen Gemeinden erworben werden.

Obwalden

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Obwalden aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vereinfachte

ja

20

Ferienwohnungen können im Kanton Obwalden in allen Gemeinden erworben werden.

Schaffhausen

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Schaffhausen aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Der massgebende Steuerbescheid des Wohnsitzstaates ist beizulegen. Zudem haben Sie einen Vertreter in der Schweiz zu bezeichnen.

Vollständige / Steuerbescheid des Wohnsitzstaates

ja

20

Wohneinheiten in Aparthotels können im Kanton Schaffhausen in allen Gemeinden erworben werden.

Schwyz

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Schwyz aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

ja

50

Liste der Fremdenverkehrsorte:

  1. Arth
  2. Ingenbohl
  3. Lauerz
  4. Morschach
  5. Muotathal
  6. Oberiberg
  7. Sattel
  8. Schwyz
  9. Unteriberg
  10. Bezirk Einsiedeln
  11. Bezirk Gersau
  12. Bezirk Küssnacht
St. Gallen

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton St. Gallen aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

ja ja

45

Liste der Fremdenverkehrsorte:

  1. Für Ferienwohnungen:
    • Alt St.Johann
    • Amden
    • Brunnadern
    • Bütschwil
    • Ebnat-Kappel
    • Eggersriet
    • Flums
    • Ganterschwil
    • Goldingen
    • Hemberg
    • Krinau
    • Krummenau
    • Lichtensteig
    • Lütisburg
    • Mels
    • Mogelsberg
    • Mosnang
    • Nesslau
    • Oberhelfenschwil
    • Pfäfers
    • Quarten
    • Sargans
    • Stein
    • St.Gallenkappel
    • St.Peterzell
    • Vilters-Wangs (Furt und Maienberg)
    • Walenstadt
    • Wartau
    • Wattwil
    • Weesen (Kurzone)
    • Wildhaus
  2. Für Wohneinheiten in Apparthotels:
    • Amdeт
    • Bad Ragaz
    • Flums
    • Hemberg
    • Krummenau
    • Quarten
    • Sargans
    • Vilters-Wangs (Furt und Maienberg)
Uri

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Uri aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige / Vereinfachte

ja ja

20

Liste der Fremdenverkehrsorte:

  1. Altdorf
  2. Andermatt
  3. Attinghausen
  4. Bürglen
  5. Erstfeld
  6. Flüelen
  7. Göschenen
  8. Gurtnellen
  9. Hospenthal
  10. Isenthal
  11. Realp
  12. Schattdorf
  13. Seedorf mit Ortsteil Bauen
  14. Seelisberg
  15. Sisikon
  16. Spiringen
  17. Unterschächen
  18. Wassen
Wallis

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Wallis aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vereinfachte

ja ja

330

Im Kanton Wallis sind mehr als 100 Tourismusstandorte identifiziert.

Tessin

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Tessin aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

ja ja

195

Ferienwohnungen können im Kanton Tessin in allen Gemeinden erworben werden.

Neuenburg

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Neuenburg aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

ja ja

35

Liste der Fremdenverkehrsorte:

  1. Le Locle
  2. Les Brenets
  3. Le Cerneux-Péquignot
  4. La Brévine
  5. La Chaux-du-Milieu
  6. Les Ponts-de-Martel
  7. Brot-Plamboz
  8. La Chaux-de-Fonds
  9. Les Planchettes
  10. La Sagne
  11. Val-de-Travers
  12. La Côte-aux-Fées
  13. Les Verrières
  14. Val-de-Ruz
  15. Valangin
  16. Rochefort
  17. Brot-Dessous
  18. Enges
  19. Lignières
  20. Neuchâtel
  21. Hauterive
  22. La Tène
  23. Le Landeron
  24. Peseux
  25. Corcelles-Cormondrèche
  26. Bevaix
  27. Gorgier
  28. Saint-Aubin-Sauges.
Jura

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Jura aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

ja ja

20

Liste der Fremdenverkehrsorte:

  1. Les Breuleux
  2. La Chaux-des-Breuleux
  3. Cornol
  4. Courtemaîche
  5. Les Enfers
  6. Epauvillers
  7. Epiquerez
  8. Glovelier
  9. Goumois
  10. Montfaucon
  11. Montfavergier
  12. Muriaux
  13. Le Noirmont
  14. Le Peuchapatte
  15. Les Pommerats
  16. Saignelégier
  17. Soubey
  18. Vellerat
Waadt

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Waadt aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

ja ja

175

Liste der Fremdenverkehrsorte:

  1. Aigle
  2. Avenches
  3. Bex (über der Höhe von 700 Metern)
  4. Bullet
  5. Chardonne
  6. Château d'Oex
  7. Chavannes-près-Renens (Les Cèdres)
  8. Chexbres
  9. Corbeyrier
  10. Gryon
  11. L'Abbaye
  12. La Tour-de-Peilz
  13. Lausanne (nur die Wohnungen in einem Aparthotel)
  14. Le Chenit
  15. Le Lieu
  16. Leysin
  17. Montreux
  18. Ollon (Ecovets – Chesières – Villars – Arveyes)
  19. Ormont-Dessous
  20. Ormont-Dessus
  21. Puidoux (nur der Sektor Le Signal)
  22. Rossinière
  23. Rougemont
  24. Saint-Cergue
  25. Sainte-Croix
  26. Vevey
  27. Veytaux
  28. Villeneuve
  29. Yverdon-les-Bains
Zug

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Zug aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollstländige / Steuerbescheid des Wohnsitzstaates

nein
Zürich

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Zurich aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

ja nein
Genf

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Genf aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

nein
Thurgau

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Zug aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

nein
Solothurn

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Solothurn aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig

Vollständige

ja nein
Appenzell Innerrhoden

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Appenzell Innerrhoden aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig

Vollständige

nein
Basel-Land

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Basel-Land aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig

Vollständige

nein
Basel-Stadt

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Basel-Stadt aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig

Vollständige

ja nein
Aargau

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Aargau aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig

Vollständige

nein

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