Rechner TAG - treuhand-suche.ch https://treuhand-suche.ch/blog/tag/rechner/ Blog Fri, 08 Dec 2023 15:56:56 +0000 de-CH hourly 1 https://treuhand-suche.ch/blog/wp-content/uploads/2019/04/cropped-favicon-150x150.png Rechner TAG - treuhand-suche.ch https://treuhand-suche.ch/blog/tag/rechner/ 32 32 Kapitalerhöhung AG/GmbH: Wirtschaftliche und rechtliche Aspekte https://treuhand-suche.ch/blog/kapitalerhoehung-ag-gmbh/ https://treuhand-suche.ch/blog/kapitalerhoehung-ag-gmbh/#comments Thu, 29 Apr 2021 14:16:47 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=5809 The post Kapitalerhöhung AG/GmbH: Wirtschaftliche und rechtliche Aspekte appeared first on treuhand-suche.ch.

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Fast jedes Unternehmen wird ab und an im Zuge seiner Entwicklung mit der Notwendigkeit konfrontiert, sein Eigenkapital zu erhöhen. Planen Sie grössere Investitionen, möchten Sie die Kreditwürdigkeit verbessern oder sehen Sie Optionen, Ihr Unternehmen weiterzuentwickeln? Wenn Sie diese Fragen positiv beantworten, ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass Ihr Unternehmen eine Kapitalerhöhung benötigt. In diesem Fall sollten Sie wichtige rechtliche und wirtschaftliche Aspekte nicht ausser Acht lassen, die wir Ihnen im Folgenden umfassend darlegen möchten.

Was versteht man unter einer Kapitalerhöhung?

Bei einer Kapitalerhöhung handelt es sich im weit gefassten Sinne um Massnahmen eines Unternehmens, die sich auf die Vergrösserung des Eigenkapitals konzentrieren. Dieser Vorgang ist nur auf Kapitalgesellschaften anwendbar.

Wann benötigt ein Unternehmen eine Kapitalerhöhung?

Steigerung der Kreditwürdigkeit

In einigen Fällen empfiehlt es sich für ein Unternehmen, die Eigenkapitalquote zu erhöhen, um beispielsweise Anforderungen der Banken im Zuge einer Kreditanfrage zu erfüllen. Das Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital ist für Kreditinstitute ein wichtiger Faktor bei der Bewertung von Risiken.

Grössere Kapitalanlagen

Um grössere Investitionen zu tätigen, sind häufig finanzielle Ressourcen notwendig.

Schuldentilgung

Schulden des Unternehmens werden durch den Einsatz eigener Mittel der Gesellschafter kompensiert. In manchen Fällen wird der Finanzaufwand dadurch gesenkt und der Gewinn gesteigert.

Änderung der Rechtsform

Wenn eine GmbH in die Rechtsform einer AG wechseln möchte, jedoch die gesetzlichen Mindestkapitalanforderungen der neuen Rechtsform nicht erfüllt, muss das Eigenkapital erhöht werden.

Das Stammkapital einer GmbH muss mindestens CHF 20’000 betragen, während die minimale Eigenkapitalbasis für eine AG CHF 100’000 erfordert.

Falls Sie sich Gedanken über die Kapitalerhöhung in Ihrem Unternehmen machen, lassen Sie sich von echten Experten in diesem Bereich beraten.

Formen der Kapitalerhöhung einer AG

Formen der Kapitalerhöhung einer AG

Ordentliche Kapitalerhöhung

Bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung werden neue Aktien einer AG ausgegeben. Mit der Platzierung der neuen Aktien erhält die AG zusätzliche finanzielle Ressourcen und kann damit das Eigenkapital erhöhen.

Ablauf einer ordentlichen Kapitalerhöhung:

  • Beschluss der Gesellschafterversammlung (GV-Beschluss) und Beauftragung des Verwaltungsrates (VR);
  • Ausgabe der neuen Aktien innerhalb von maximal drei Monaten nach dem GV-Beschluss und nachfolgender Liberierung;
  • Kapitalerhöhungsbericht des VR und Prüfung durch den Revisor;
  • Feststellungsbeschluss des VR und Statutenänderung;
  • Handelsregistereintragung.

Wichtig

Der Kapitalerhöhungsbeschluss muss von mindestens zwei Dritteln der vertretenen Stimmen sowie von der absoluten Mehrheit des gesamten gezeichneten Kapitals gefasst werden. Öffentliche Beurkundung ist erforderlich.

Die wesentlichen Punkte des GV-Beschlusses:

  • Der gesamte Nennbetrag der Kapitalerhöhung;
  • Art, Anzahl und Nennwert der neuen AG-Aktien;
  • Emissionspreis und Start der Dividendenberechtigung;
  • Beschränkung der Übertragbarkeit neuer Namensaktien.

Wichtig

Bisherige Aktionäre erhalten bei einer Kapitalerhöhung die Option, ihren Beteiligungsanteil zu wahren. Jeder Aktionär hat Anspruch auf den Anteil der neu ausgegebenen Aktien, der seiner bisherigen Beteiligung entspricht. Es handelt sich dabei um das sogenannte Bezugsrecht.

Bei der neuen Aktienausgabe stehen den bisherigen Aktionären drei Optionen zur Auswahl:

  • Ausübung des Bezugsrechts und folglich die Liberierungspflicht für das gezeichnete Kapital;
  • Verzicht auf die Anwendung des Bezugsrechts;
  • Weiterverkauf des Bezugsrechts.

Sowohl die Aktionäre einer AG als auch die Gesellschafter einer GmbH können ihre Beteiligung in unterschiedlicher Form einzahlen.

  • Barkapital;
  • Einbringung von Vermögensgegenständen als Sacheinlage;
  • Verrechnung eines Darlehens.

Wird die erste Zahlungsform gewählt, muss die Einlage auf einem Sperrkonto hinterlegt werden. Bei einer Erhöhung vom gezeichneten Kapital mittels Sacheinlage leistet der Gesellschafter seinen Beitrag durch Einbringung von Vermögenswerten, die zwangsläufig eine offizielle Bewertung benötigen.

Beispiel einer ordentlichen AG-Kapitalerhöhung:

Die AG verfügt bisher über 1000 Aktien AG zu einem Nennwert von CHF 100, aktueller Kurs CHF 200. Die Gesellschaft beabsichtigt, das AG-Kapital durch Ausgabe von 200 Aktien zum Nennwert von CHF 100 und einem Ausgabepreis von CHF 180 zu erhöhen. Die Summe von 200 x 100 = CHF 20’000 wird als gezeichnetes Kapital verbucht, während der Rest von 200 x 80 = CHF 16’000 als Kapitalrücklage zählt.

Genehmigte Kapitalerhöhung

Dieser Rechner für eine Kapitalerhöhung dient zur Erleichterung der Kapitalbeschaffung. Bei der genehmigten Kapitalerhöhung erhält der VR einer AG die Vollmacht, das Eigenkapital der AG ohne GV-Beschluss zu erhöhen. Die GV ermächtigt den VR, das Aktienkapital innert einer Frist und im Rahmen einer maximalen Summe zu erhöhen. Es bedarf in diesem Zeitraum keiner weiteren Zustimmung der GV. Diese Form der Kapitalerhöhung ermöglicht es einer AG, neue Aktien auszugeben ohne dafür jedes Mal eine GV abhalten zu müssen, da deren Einberufung häufig mit grossem Aufwand verbunden ist.

Ablauf der genehmigten Kapitalerhöhung:

  • Ermächtigungsbeschluss der Aktionäre zugunsten des VR;
  • Handelsregistereintragung der Statutenänderung;
  • Beschluss des VR über Kapitalerhöhung der AG;
  • Aktienzeichnung und Liberierung;
  • Kapitalerhöhungsbericht des VR und folgende Prüfung dieses Berichtes durch den Revisor;
  • Feststellungsbeschluss des VR, Statutenänderung und Handelsregister-eintragung.

Wesentliche Vorgaben der genehmigten Kapitalerhöhung:

  • Das genehmigte Kapital darf die Hälfte des bisherigen Aktienkapitals nicht übersteigen;
  • Die Ermächtigung des VR ist per Gesetz auf zwei Jahre befristet;
  • Die Aktionäre dürfen ihr Bezugsrecht ausüben.
  • Um die Flexibilität der Gesellschaft zu erhöhen, auf Änderungen am Kapitalmarkt reagieren zu können;
  • Zur Ausgabe von Mitarbeiteraktien der AG.

Beispiel einer genehmigten AG-Kapitalerhöhung:

Die AG vollzieht eine Kapitalerhöhung, die in drei Schritten durchgeführt wird. Am 01.02.2020 fand die GV statt. 79% der Aktionäre der AG stimmen zu, die Ermächtigung der Kapitalerhöhung auf VR zu übergeben. Während des aktuellen Jahres sind bereits drei Aktienausgaben durchgeführt worden. Der Nennwert der Aktien – CHF 10, der Ausgabewert – CHF 12, 12.5 und 13.0 für jede entsprechende Ausgabe. Die Anzahl der neu ausgegebenen Aktien belief sich auf 90’000, bzw. 30’000 für jede einzelne Ausgabe. Insgesamt buchte die AG Kapitalerhöhungen des gezeichneten Kapitals in Höhe von CHF 900’000 (90’000 X 10) und Erhöhung der Rücklagen in Höhe von 30’000 X 2 + 30’000 X 2.5 + 30’000 X 3 = CHF 225’000.

Bedingte Kapitalerhöhung

Eine bedingte Kapitalerhöhung bedeutet die Kapitalerhöhung einer AG durch eine spätere Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital. Die Halter von Anleihen der AG tauschen somit ihre Forderungen in Beteiligungsrechte ein. Infolgedessen wird das Fremdkapital der Gesellschaft in AG-Eigenkapital übertragen.

In der Praxis erfolgt dieser Wechsel durch eine Umwandlung der vorher von der AG ausgegebenen Anleihen. Es existieren zwei Formen von Anleihen, wodurch eine AG eine bedingte Kapitalerhöhung realisieren kann:

  • Wandelanleihe. Diese Anleihen sind abgeschlossen, sobald der jeweilige Anleger sein Wandlungsrecht ausgeübt hat.
  • Optionsanleihe. Diese Anleihen sind im Gegenteil zu Wandelanleihen stets bis zum Ende der Laufzeit und unabhängig von der Ausübung der Option gültig. Beim Kauf von Optionsanleihen erwerben Investoren zusätzliche Ankaufsrechte zum Erwerb von Aktien der AG.

Für eine AG ist eine bedingte Kapitalerhöhung besonders attraktiv, weil sie das Fremdkapital mit niedriger Verzinsung erhält. Der Käufer der Anleihen akzeptiert die niedrige Verzinsung, weil er damit das Recht erhält, seine Forderung zukünftig gegenüber AG-Aktien einzutauschen. Zum einen verfügt der Käufer über die Garantie der Mindestverzinsung, zum anderen hat er die Option einer Kapitalbeteiligung an der AG und folglich das Recht auf Dividende, falls die Gesellschaft erfolgreich ist. Nachteil dieser Finanzierungsart für eine AG ist die Ungewissheit, ob die Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital tatsächlich stattfindet. Denn die Kapitalerhöhung geschieht lediglich unter der Voraussetzung, dass der Käufer seine Forderungen ausübt.

Ablauf der bedingten Kapitalerhöhung:

  • GV-Beschluss;
  • Handelsregistereintragung über die Statutenänderung;
  • Ausübung der Optionsrechte;
  • Prüfung der Durchführung der AK-Erhöhung durch den Revisor;
  • Feststellungsbeschluss des VR und Anpassung der Statuten;
  • Handelsregistereintragung;
  • Streichung einer Statutenbestimmung über das bedingte Kapital.
  • Die Erhöhung vom Nennbetrag des Aktienkapitals darf die Hälfte des bisherigen Aktienkapitals nicht übersteigen;
  • Die geleisteten Einlagen müssen mindestens dem Nennwert entsprechen;
  • Die Aktionäre behalten Aktienrechte bzw. Bezugsrechte. D.h., wenn Anleihen mit den Wandelrechten ausgegeben werden, müssen diese Obligationen vorweg den Aktionären entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung zur Zeichnung angeboten werden. Dieses Vorwegzeichnungsrecht kann beschränkt oder aufgehoben werden, falls ein wichtiger Grund vorliegt.
  • Bei der Ausgabe von Belegschaftsaktien. Es ist vorgesehen, dass sich Mitarbeiter am Unternehmen beteiligen.
  • Verschmelzung von zwei oder mehr AGs.

Beispiel einer bedingten AG-Kapitalerhöhung:

Eine AG hat 100 Wandelanleihen ausgegeben, Laufzeit – 5 Jahre, Nennwert CHF 1000. Der Nennwert der ehemals ausgegebenen Aktien beträgt CHF 60, Marktwert – CHF 90. Die Wandelanleihe ermächtigt den Halter der Anleihen, für jede Anleihe 10 Aktien zu beziehen. Wegen der Emission der Wandelanleihen produziert die AG ein bedientes Kapital in Höhe von CHF 60’000. In der Bilanz der AG bleibt das gezeichnete Kapital zunächst unverändert. Das bedingte Kapital in Höhe von CHF 60’000 wird jedoch im Handelsregister eingetragen. Bei der Ausgabe bucht die AG eine Verbindlichkeit in Höhe von CHF100’000 (100 X 1000). Nach einer Laufzeit von 5 Jahren erhöht sich das gezeichnete Kapital der AG durch die Wandlung um CHF 60’000, während der Rest – CHF 40’000 – als Kapitalrücklage verbucht wird. Gleichzeitig streicht die Gesellschaft Verbindlichkeiten in Höhe von CHF 100’000.

Nominelle Kapitalerhöhung

Bei einer nominellen Kapitalerhöhung (aus Gesellschaftsmitteln) werden freie Rücklagen eines Unternehmens in gezeichnetes Kapital transformiert. Während bei den anderen Kapitalerhöhungsarten frisches Geld von Investoren generiert wird, findet bei der nominellen (formellen) Kapitalerhöhung eines Unternehmens lediglich eine Verschiebung innerhalb der Bilanz ohne Zufluss neuer Mittel statt. Die Mittel zur Kapitalerhöhung stammen aus realisierten Gewinnen.

Der Vorgang der nominellen Kapitalerhöhung ähnelt der ordentlichen Erhöhung des Kapitals. Der Unterschied liegt in der Liberierung, da es keinen echten Zufluss neuer Mittel durch die Ausgabe neuer Aktien der AG gibt. Die Gesellschaft schüttet sogenannte Gratisaktien an die bisherigen Aktionäre aus.

Obwohl die nominelle Kapitalerhöhung dem Unternehmen keine zusätzliche Mittel liefert, gibt es einige Gründe, weswegen Unternehmen diese Transformation umsetzen.

  • Um den Aktienkurs billiger zu gestalten (für AG). Da das gleichgebliebene Gesamtkapital auf eine höhere Anzahl von AG-Aktien verteilt wird, resultiert daraus im Endeffekt ein Rückgang des Aktienkurses der AG;
  • Um ein angemessenes Verhältnis zwischen Stammkapital und Gesamtkapital zu produzieren;
  • Für niedrigere, optisch erwünschte Dividendensätze. Die Dividendensätze werden gesenkt, weil sich die künftigen Gewinne auf eine breitere Kapitalbasis beziehen;
  • Um die Kreditwürdigkeit zu steigern. Zum einen bedeutet die Umwandlung einer Rücklage ins Stammkapital, zum anderen erhält die Gesellschaft zusätzliche Luft bei der Bildung zusätzlicher Rücklagen und einer Steigerung des zukünftigen gesamten Eigenkapitals. Dieser Vorgang erhöht letztlich die Eigenkapitalquote. Diese höhere Eigenkapitalquote spielt eine wichtige Rolle bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit.

Wichtig

Der Börsenkurs der bisherigen Aktien der AG fällt im gleichen Verhältnis durch die Herausgabe von Gratisaktien. Der Aktienkurs sinkt um den sogenannten «R-Faktor», der nach folgender Formel berechnet wird:

  1. R-Faktor = Anzahl von bestehenden Aktien / Anzahl von neuen Aktien
  2. Aktienkurs neu = Aktienkurs alt x R-Faktor

Beispiel einer nominellen AG-Kapitalerhöhung:

Das AG Kapital beträgt CHF 100’000 und wird durch Umwandlung von Kapitalrücklagen um CHF 20’000 erhöht. Aktienkurs vor der Erhöhung – CHF 500.

R-Faktor = 100’000 / 120’000 = 0.833

Aktienkurs nach der Kapitalerhöhung = 500 x R-Faktor = 500 x 0.833 = CHF 416.67

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Besonderheiten der Kapitalerhöhung einer GmbH

Kapitalerhöhungsarten für GmbH

Im Gegensatz zur AG sind für GmbHs genehmigte und bedingte Kapitalerhöhungen nicht zulässig. Wenn eine GmbH ihr Eigenkapital erhöhen will, stehen lediglich zwei Optionen zur Verfügung – entweder eine ordentliche oder eine nominelle Kapitalerhöhung.

Der Vorgang der Kapitalerhöhung ist vierstufig ausgestaltet:

  • Kapitalerhöhungsbeschluss der GV. Nach dem Gesetz muss die GmbH- oder AG- Kapitalerhöhung innerhalb von drei Monaten umgesetzt werden;
  • Einzahlung der neuen Stammanteile;
  • Kapitalerhöhungsbericht und Prüfungsbestätigung;
  • Handelsregistereintragung.

Wichtig

Ein Kapitalerhöhungsbericht der Geschäftsführer ist bei jeder Kapitalerhöhung einer GmbH erforderlich. Der Kapitalerhöhungsbeschluss muss von mindestens zwei Dritteln der vertretenen Stimmen sowie von der absoluten Mehrheit des gesamten Stammkapitals gefasst werden.

GV-Beschluss muss öffentlich beurkundet sein und folgende wesentliche Punkte beinhalten:

  • Den Nennbetrag;
  • Die Form der Einlagen;
  • Den Beginn der Dividendenberechtigung;
  • Im Fall von Sacheinlagen: Gegenstand, Bewertung, Name des Einlegers sowie die ihr/ihm zukommenden Stammanteile.

Beispiel der Kapitalerhöhung einer GmbH:

Die GV einer GmbH, die aus zwei Gründern besteht, hat die Entscheidung getroffen, das Stammkapital durch Einbringung eines weiteren Gesellschafters zu erhöhen. Das Stammkapital beträgt CHF 50’000. Beteiligungsanteil des Gründers 1 – CHF 30’000 (60%) und des Gründers 2 – CHF 20’000 (40%). Der neue Gründer wird sich mit Sachanlagen an der GmbH beteiligen, deren Bewertungswert gleich CHF 20’000 ist. Nachdem die Statutenänderung registriert wurde, werden die Beteiligungsanteile der Gründer folgendermassen aussehen: Gründer 1 – 42.86%, Gründer 2 – 28.57%, Gründer 3 – 28.57%, die Summe des Stammkapitals beläuft sich auf CHF 70’000.

Die Abläufe der nominellen Kapitalerhöhung in einer GmbH und in einer AG ähneln sich.

Fazit

  • Das Thema der Kapitalerhöhung betrifft nahezu jedes Unternehmen im Laufe seiner Entwicklung – vor allem aber AGs und GmbHs.
  • Kapitalerhöhungen erfolgen entweder durch den Zufluss neuer Mittel oder durch die Verschiebung der bestehenden Gesellschaftsmittel des Unternehmens.
  • Es bestehen drei Formen der Kapitalerhöhung als Mittelzufluss – die ordentliche, die genehmigte und die bedingte Kapitalerhöhung sowie mit der nominalen Kapitalerhöhung nur eine Form, die sich aus den bestehenden Gesellschaftsmitteln finanziert.
  • Eine Kapitalerhöhung beginnt mit dem GV-Bericht und endet mit den Änderungen der Statuten sowie der Eintragung ins Handelsregister.
  • Das Gesetz schützt die bisherigen Aktionäre und Gesellschaftsführer bei einer neuen Kapitalerhöhung durch die Bezugsrechte.
  • Aktionäre und Gesellschaftsführer können ihre Beteiligungsanteile in unterschiedlicher Form einzahlen: Flüssige Mittel (Barkapital), Einbringung von Vermögensgegenständen oder Verrechnung eines Darlehens.

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Stundenlohn als Selbständiger richtig berechnen (Gratis Rechner) https://treuhand-suche.ch/blog/stundenlohn-selbstaendiger/ https://treuhand-suche.ch/blog/stundenlohn-selbstaendiger/#comments Fri, 04 Dec 2020 16:01:36 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=4418 The post Stundenlohn als Selbständiger richtig berechnen (Gratis Rechner) appeared first on treuhand-suche.ch.

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Wenn Sie als selbständiger Dienstleister arbeiten, werden Sie sich sicher schon einmal die Frage gestellt haben: “Kalkuliere ich eigentlich den richtigen Stundenlohn?” Mit dieser Fragestellung sind Sie jedenfalls schon mal auf dem richtigen Weg. Denn nicht jeder Freelancer denkt so – und wenn doch, kommt er häufig auf falsche Ergebnisse. Um Ihnen weiterzuhelfen, hat treuhand-suche.ch einen dreistufigen Leitfaden entwickelt. Diese Vorlage soll Sie dabei unterstützen, den passenden Stundensatz für Schweizer Freelancer zu finden. Im Anschluss an den Leitfaden haben wir praktische Berechnungsbeispiele und wichtige Tipps für Freelancer-Einsteiger angehängt. Am Ende des Artikels finden Sie eine detaillierte Berechnungsdatei für den im Leitfaden angegebenen Stundensatz. Fangen wir also an!

Wie können Sie den Stundensatz in drei Schritten richtig berechnen

Es gibt drei Schlüsselvariablen in dieser Berechnung: Zieleinkommen, Kosten und Zeit. Schauen wir uns die Variablen im Einzelnen an.

Zieleinkommen

Zieleinkommen

Kosten

Kosten

Zeit

Zeit

Berechnen Sie, wie viel Sie verdienen möchten

Die Höhe des Einkommens hängt von vielen Faktoren ab. Die wichtigsten Faktoren sind der Markt (Geschäftsbereich, Kundenkategorien, Wettbewerb) und die Qualifikation (Wissensstand und Fähigkeiten des Freelancers). Um die Verdienstmöglichkeiten eines Freiberuflers zu kalkulieren, sollten folgende Informationen berücksichtig werden.

Erfahrung aus früheren Projekten

Ihr bisheriges Gehalt kann ein hilfreicher Indikator sein.

Waren Sie in der Vergangenheit in einem Unternehmen der Innenarchitekturbranche tätig und möchten jetzt selbst Dienstleistungen im Bereich «Wohnungseinrichtung» anbieten, wäre es sinnvoll, Ihr bisheriges Gehalt als Grundlage für Ihren Tarif anzusetzen.

Sollte Sie jedoch die Ausrichtung Ihres Angebots ändern und beispielsweise Innenarchitektur-Ausbildungskurse anbieten, funktioniert diese Logik nicht mehr. Um den Tarif für diese Dienstleistung festzulegen, müssen Sie eine andere Methode anwenden.

Daten aus Jobportalen

Selbständige Dienstleister sollten nach Jobangeboten in Jobbörsen recherchieren, wo Stellenausschreibungen mit Gehaltsangaben zu finden sind. Beachten Sie auch den Beschäftigungsgrad in der Ausschreibung. Auch der Statistische Lohnrechner kann zu diesem Zweck genutzt werden. Diese Gehaltsschätzung gilt als realistischste für den Markt.

Tipp

Freiberufler müssen manchmal den Preis herabsetzen, um ein interessantes Projekt zu erhalten. Dabei empfiehlt es sich, die Anzahl der zu verrechnenden Stunden tiefer anzusetzen, als den Stundensatz zu senken. Das Gegenteil gilt für Preiserhöhungen, wenn man beispielsweise über einen längeren Zeitraum mit einem Kunden zusammenarbeitet.

Berechnen Sie, wie viel Sie ausgeben

Die grössten Ausgaben eines Freelancers sind:

Miete

Die Miete des Arbeitsraumes verursacht häufig den grössten Kostenanteil eines Freelancers. Doch viele Selbständige haben die Option, das Homeoffice zu nutzen und so die Kosten zu reduzieren.

Nebenkosten

Auch wenn man von daheim aus arbeitet, müssen Wasser-, Strom-, Heizungs- und Internetrechnungen bezahlt werden. Bei Freiberuflern, die im Co-Working-Office arbeiten, sind diese Kosten in der Regel bereits im Mietpreis enthalten.

Verbrauchsmaterialien und Werkzeuge

Zahnärzte benötigen Medikamente und Bohrer, Designer brauchen Computer und Software für die Arbeit mit Mediadaten. Berücksichtigen Sie alles, was Sie für Ihre Aufträge benötigen. Das beinhaltet auch die Anforderungen der nahen Zukunft (zum Beispiel einen neuen Schreibtisch oder das Abonnement für eine Buchhaltungssoftware).

Tipp

Der bereits erwähnte Zahnbohrer oder das Computer-Programm hält länger als ein Jahr. Daher fliesst nur ein Teil der Kosten in diese Ausgabenposition. Wenn Sie nicht genau einordnen können, wann das Instrument gewechselt werden muss, sollten Sie eine maximale jährliche Rate kalkulieren.

Kundenakquisition

Selbständige können Werbung in der Google-Suche schalten, Profile auf unterschiedlichen Websites erstellen oder Visitenkarten in Coffeeshops hinterlassen. Selbst wenn Sie aktuell ausreichend Kunden haben, können Sie so möglichen Fluktuationsphasen vorgreifen.

Weiterbildung

Diese Kosten umfassen alle Massnahmen der Wissenserweiterung: Offline- und Online-Kurse, Seminare, Fachkonferenzen oder der Kauf hilfreicher Fachliteratur.

Versicherungen und Steuern

Die Summe, die Sie berechnet haben, ist der Break-even-Punkt. Das ist das Minimum-Einkommen, das Sie einnehmen müssen, um Ihre gesamten Fixausgaben zu decken.

Die Lohnbuchhaltung toleriert keine Fehler. Vertrauen Sie hierbei den Experten. Wählen Sie aus mehr als 2.600 Treuhänder auf unserer Website.

Berechnen Sie, wie lange Sie wirklich arbeiten

Der Stundensatz wird in der Regel für ein Jahr veranschlagt. Dazu ist es notwendig, die Arbeitszeiten (Erledigen der Kundenaufträge) präzise von den Nicht-Arbeitszeiten (Urlaub, Krankheit usw.) zu trennen.

Berücksichtigen Sie Wochenenden und Feiertage

Es gibt jährlich 104 Wochenendtage. Die Anzahl der Ferientage variiert von Kanton zu Kanton (z.B. Zürich – 10, Zug – 9, Aargau – 13). Wie viele Feiertage es in Ihrem Kanton gibt, erfahren Sie unter www.arbeitstage.ch

Planen Sie Ihren Urlaub

Selbständige planen in der Regel 26 Urlaubstage pro Jahr ein. Wenn es in Ihrer Branche eine “Nebensaison” gibt, sollten Sie diese für den Urlaub nutzen.

Kalkulieren Sie Krankentage ein

Freiberufler melden durchschnittlich 6 Krankheitstage pro Jahr. Sollten chronische Krankheiten vorliegen, sollte man die Anzahl verdoppeln.

Nehmen sie sich Zeit für die Weiterentwicklung Ihres Geschäfts

Qualifikationsaufbau, Akquisition neuer Kunden, Erstellung eines Portfolios und andere vergleichbare Aktivitäten benötigen ihre Zeit. Ein Selbständiger muss dafür jeden Tag Zeit einplanen. Berücksichtigen Sie dafür den gleichen Aufwand, wie für den Krankenstand (60 – 80 Stunde d.h. 6 Tage pro Jahr).

Bestimmen Sie das Tageslimit

Per Gesetz (Art. 9 Abs. 3 ArG) beträgt die Regelarbeitszeit für Selbständige zwischen 45 und 50 Stunden pro Woche (9,5 Stunden pro Tag). Es ist auch möglich, z.B. an Wochenenden zu arbeiten. Wichtig ist, dass man es nicht übertreibt.

Definieren Sie Ihre Produktivitätsquote

Ein Freelancer, der gerade ins Geschäft einsteigt, wird doppelt so viel Zeit für ein Projekt benötigen, wie ein erfahrener Kollege. Das sollte im Prozentsatz der effektiv benötigten Zeit berücksichtigt werden. Gewöhnlich beträgt dieser 50% bis 80%. Mehr als 90% anzusetzen ist nicht empfehlenswert (siehe Abschnitt 3 für Einzelheiten).

Sind die tatsächlich benötigten Arbeitsstunden fixiert, kann der Freiberufler seinen endgültigen Stundensatz berechnen. Die Formel lautet wie folgt:

Stundenlohn Formula

Beispiele für die Berechnung des Stundensatzes

Beschreibung

  • Büromiete in Zürich
  • Regelmässiger Büromaterial-Einkauf
  • Lizenzkosten für Buchhaltungs- und Steuerprogramme
  • Jährlicher Mitgliedsbeitrag beim Treuhänderverband
  • 2x p.a. Besuch von Buchhaltungsseminaren. Abonnement für Branchenzeitschriften und -bücher
  • Werbeschaltungen in einer Lokalzeitung und auf Branchen-Websites
  • Einzahlung der Rentenbeiträge
Treuhänder
1. Wie viel Sie verdienen möchten
Angepeiltes Einkommen CHF 86'000.00
Anpassungsfaktor 1.2
Total angepeiltes Einkommen CHF 103'200.00
Kanton: Zürich
Alter: 29
2. Wie viel Sie ausgeben
Büromiete CHF 8'900.00
Nebenkosten CHF 0.00
Ausgaben für Material CHF 2'500.00
Ausgaben für Kundenakquisition CHF 6'000.00
Ausgaben für Weiterbildung CHF 1'830.00
Zwischentotal (Break-even-Punkt) CHF 19'230.00
Reserveprozentsatz 0%
Total Reserven CHF 0.00
Jahreseinkommen vor Steuern und Abgaben CHF 122'430.00
Beiträge an die Sozialversicherungen CHF 12'074.40
Pensionskassenbeitrag einrechnen? ja
Pensionskassenbeitrag CHF 7'224.00
Einkommenssteuer CHF 14'138.40
Total Sozialversicherungsbeiträge und Steuern CHF 33'436.80
Jahreseinkommen nach Steuern CHF 88'993.20
3. Wie viel Zeit Sie wirklich arbeiten
Kalendertage 365
Arbeitstage pro Woche 5
Wochenenden 52
Feiertage in Kanton 10
Urlaubstage 25
Krankentage 6
Weiterbildungstage 15
Arbeitstage pro Jahr 205
Arbeitsstunden pro Tag 9
Produktivitätsrate pro Tag 0.75
Produktive Stunden pro Tag 6.75
Produktive Stunden pro Jahr 1383.75
Durchschnittliches Monatseinkommen CHF 10'202.50
Stundensatz CHF 88.48

Beschreibung

  • Nutzung Homeoffice in Schaffhausen
  • Lizenzen für Webdesign- und SEO-Programme
  • Nimmt 4x p.a. an spezialisierten Online-Seminaren teil
  • Hat eine Portfolio-Website und Profil auf Websites für Freelancer
  • Reserven für 15% der Kosten hinterlegt
Web-Entwickler
1. Wie viel Sie verdienen möchten
Angepeiltes Einkommen CHF 80'000.00
Anpassungsfaktor 0.95
Total angepeiltes Einkommen CHF 76'000.00
Kanton: Schaffhausen
Alter: 25
2. Wie viel Sie ausgeben
Büromiete CHF 0.00
Nebenkosten CHF 4'200.00
Ausgaben für Material CHF 4'600.00
Ausgaben für Kundenakquisition CHF 360.00
Ausgaben für Weiterbildung CHF 2'000.00
Zwischentotal (Break-even-Punkt) CHF 11'160.00
Reserveprozentsatz 15%
Total Reserven CHF 1'674.00
Jahreseinkommen vor Steuern und Abgaben CHF 88'834.00
Beiträge an die Sozialversicherungen CHF 8'968.00
Pensionskassenbeitrag einrechnen? nein
Pensionskassenbeitrag CHF 0.00
Einkommenssteuer CHF 12'160.00
Total Sozialversicherungsbeiträge und Steuern CHF 21'128.00
Jahreseinkommen nach Steuern CHF 67'706.00
3. Wie viel Zeit Sie wirklich arbeiten
Kalendertage 365
Arbeitstage pro Woche 6
Wochenenden 52
Feiertage in Kanton 10
Urlaubstage 20
Krankentage 8
Weiterbildungstage 20
Arbeitstage pro Jahr 255
Arbeitsstunden pro Tag 10.4
Produktivitätsrate pro Tag 0.55
Produktive Stunden pro Tag 5.72
Produktive Stunden pro Jahr 1457.60
Durchschnittliches Monatseinkommen CHF 7'402.83
Stundensatz CHF 60.90

Was sonst noch zu beachten ist?

  • Kalkulieren Sie alle Kosten

    Alle zusätzlichen Ausgaben, die nicht im Stundensatz enthalten sind, verursachen potenziell Verluste…

    Stellen Sie sich vor, Sie haben alle Kalkulationsgrundlagen berechnet, mit 12 Monaten multipliziert und zur Kalkulation Ihres Stundenlohns gerechnet. Aber Sie haben es im Sommer getan. Die Abrechnungen für Heizung und Schneeräumung waren noch nicht in Ihrem Briefkasten. Diese Zahlen können natürlich später in den Stundensatz eingerechnet werden – Ihre Kunden werden dafür jedoch wenig Verständnis aufbringen.

  • Niemals den Stundensatz reduzieren

    Ein Freelancer kann schnell Probleme bekommen, wenn er seinen Stundensatz unter dem Kalkulierten anbietet…

    Hier ist ein Beispiel: Christie, eine Freelancerin im Floristikbereich, liefert frische Blumen an das Restaurant Breeze. Sie berechnet dem Kunden einen niedrigeren Stundensatz, weil sie schon lange mit ihm zusammenarbeitet. Doch jetzt kommt die Quarantäne und das Breeze-Restaurant muss schliessen. Wegen des Rabattes hat Christie nicht ausreichend Gewinn erzielt und sie muss einen Kredit aufnehmen, um die Krise zu überstehen.Das führt uns zum nächsten Punkt.

  • Berücksichtigen Sie die Risiken

    Um sich vor Krisenzeiten zu schützen, sollten Sie ein “Finanzpolster” in Ihren Tarif integrieren…

    Ein “Polster” ist wie eine Versicherung und beinhaltet normalerweise 10-20% aller Ausgaben. Falls Christie eine solche Rücklage gebildet hätte, würden sich einige Monate Quarantäne nicht so dramatisch auf ihre finanzielle Situation auswirken.

  • 100% Effizienz ist nicht erreichbar

    Damit Sie Ihren täglichen Aufwand richtig einschätzen können, müssen Sie Ihre Zeit erfassen. Verschiedene Time-Tracker können Ihnen dabei helfen …

    Stellen Sie sich einen Arzt vor, der das Herz eines Patienten 10 Stunden lang operiert. Er steht permanent unter Spannung. Völlig in seine Arbeit eingebunden. Nach der Operation kann er 100%ige Effizienz belegen. Bei Freiberuflern wird diese Effizienz zwar erwartet, sie ist aber selten erreichbar.

“Es ist Zeit, die einzelnen Aspekte zu einem Ganzen zusammenzufügen!”

Jetzt sollte sich in Ihrem Kopf ein Bild der Kalkulation und eine ungefähre Zahl abzeichnen. Nutzen Sie dieses Know How in Kombination mit unserem Excel-Rechner, um alles bis auf den letzten Rappen zu berechnen.

Wenn diese Informationen hilfreich für Sie waren, geben Sie einen Kommentar dazu ab. Schreiben Sie uns auch, wie wir Freelancern das Leben noch leichter machen können. Wir werden Sie gerne unterstützen.

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Gewinnverwendung AG/GmbH: Wieviel vom Gewinn darf ich ausschütten? https://treuhand-suche.ch/blog/gewinnverwendung-ag-gmbh/ https://treuhand-suche.ch/blog/gewinnverwendung-ag-gmbh/#comments Mon, 31 Aug 2020 15:09:03 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=3436 The post Gewinnverwendung AG/GmbH: Wieviel vom Gewinn darf ich ausschütten? appeared first on treuhand-suche.ch.

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Haben Sie einen Gewinn erzielt und planen Sie bereits, wie Sie diese Mittel einsetzen wollen? Bei der Gewinnverwendung AG/GmbH gibt es Regeln, die Sie kennen und denen Sie folgen müssen.

Der Bilanzgewinn kann nicht immer vollständig ausgeschüttet werden, da gemäss Art. 671 OR gesetzliche und freiwillige Rückstellungen gebildet werden müssen, sofern die definierten Reservestände noch nicht erreicht sind. Die Zahlung von Grunddividenden und allenfalls Superdividenden werden selbstverständlich ebenfalls aus dem Bilanzgewinn finanziert. Als Restwert erhalten Sie den Betrag, der auf das nächste Jahr vorzutragen ist.

Bilanzgewinn_infografik

Um festzustellen, welchen Teil des Bilanzgewinns Sie verwenden können, sollten Sie einen Gewinnverteilungsplan (auch Gewinnverwendungsrechnung genannt) erstellen. Dieser zeigt Folgendes:

  • die Höhe des Bilanzgewinns, die der Beschlussfassung durch die Generalversammlung unterliegt
  • der Anteil des Gewinns, der im Unternehmen als Reserven zurückbehalten wird
  • der Anteil des Gewinns, der ausgeschüttet wird
  • der Saldo, der in das neue Jahr vorgetragen wird.

Folgende Punkte helfen Ihnen, Ihren Gewinn optimal zu verteilen:

Bestimmen Sie die zu verteilende Summe aus dem Gewinn des aktuellen und der vergangenen Jahre

Tipp

Beim Gewinnvortrag handelt es sich um akkumulierte Gewinne der Vorjahre, soweit diese nicht einer Reserve zugewiesen oder als Dividende ausgeschüttet worden sind.

Addieren Sie den Gewinn-/Verlustvortrag der Vorjahresbilanz mit dem diesjährigen Gewinn.

Der Buchungssatz lautet:

Gewinn (aus Gewinn- und Verlustrechnung) / Gewinnvortrag

Das Konto Gewinnvortrag zeigt bis zur Gewinnverwendung den Bilanzgewinn (nicht verteilter Gewinn). Wenn der Bilanzgewinn positiv ist, dann – und erst dann – erfolgt die Gewinnverwendung der AG/GmbH.

Bilden Sie die gesetzlichen Reserven aus dem erzieltem Gewinn

Die Reservebildung besteht aus zwei Stufen (1. und 2. Zuweisung an die allgemeinen Reserven).

Tipp

Sie müssen 5% des Jahresgewinns in die allgemeine Reserve einzahlen, bis diese 20% des einbezahlten Aktien – bzw. Stammkapitals beträgt.

Wenn Ihre Reserve keine 20% des Kapitals erreicht haben, müssen in jedem Fall 5% des Jahresgewinns als die erste Zuweisung an die allgemeine Reserve geleistet werden. Das bedeutet, dass dieser Betrag nicht ausgeschüttet, sondern in der Aktiengesellschaft oder GmbH verbleibt. Ist die Reserve höher als 20% des Kapitals, dann muss die 1. Zuweisung nicht geleistet werden.

Der Buchungssatz lautet:

Gewinnvortrag / Gesetzliche Reserven

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General- bzw. Gesellschafterversammlung entscheidet über die Gewinnausschüttung

Den verbleibenden Betrag können Sie als Dividende ausschütten, in eine Gewinnrücklage (freiwillige Reserve) einbuchen oder als Gewinnvortrag auf das nächste Jahr übertragen.

Abhängig von der Höhe der Dividenden werden diese als Grunddividenden oder Superdividenden klassifiziert.

Die Grunddividende beträgt maximal 5% des einbezahlten Aktien- und Stammkapitals. Es müssen keine gesetzlichen Reserven für Grunddividenden gebildet werden.

Superdividenden liegen vor, wenn die Höhe des Betrags 5% des eingezahlten Aktien- und Partizipationskapitals übersteigt. Für sie müssen gesetzliche Reserven (2. Zuweisung) gebildet werden.

Ausserdem können Sie eine besondere Vergütung an den Verwaltungsrat auszahlen, die als Tantieme bezeichnet wird. In der Praxis werden kaum Tantiemen ausgeschüttet, weil aus steuerlicher Sicht Honorare für den Verwaltungsrat vorteilhafter sind – damit kann das Unternehmen die Kosten erhöhen und damit die Gewinnsteuern reduzieren.

Tipp

Tantiemen sind nicht verrechnungssteuerpflichtig, jedoch AHV-pflichtig.

Zweite Zuweisung an allgemeine Reserve

Wenn die gesetzliche Reserve weniger als 50% des Aktien- bzw. Stammkapitals beträgt und Sie sich für Superdividenden und / oder Tantiemen entschieden haben, müssen Sie 10% des Betrags der Superdividenden und Tantiemen in die gesetzlichen Reserven entrichten.

Der Buchungssatz lautet:

Gewinnvortrag / Gesetzliche Reserven (10% der Superdividenden und Tantiemen)

Tipp

In die Kapitalreserve kommen noch weitere ausserordentliche Zuweisungen:

  • Agio aus Emission von Aktien und Partizipationsscheinen, sofern es nicht zur Deckung der Emissionskosten für Zusatzabschreibungen oder für Wohlfahrtszwecke verwendet wird;
  • Kaduzierungsgewinn (Überschuss aus Zwangsausschluss eines Aktionärs);
  • Buchgewinne aus der Herabsetzung des Aktienkapitals.

Freiwillige Reserven können mittels Beschluss oder Statuten bestimmt werden

Die Bildung freiwilliger Reserven kann in besonders risikobehafteten Branchen oder bei schwierigem Marktumfeld sinnvoll sein.

Der Buchungssatz lautet:

Gewinnvortrag / Freiwillige Reserven

Neuer Gewinn-/Verlustvortrag

Wenn der Gewinn auf Reserven und Dividenden verteilt ist, wird der verbleibende Gewinn als neuer Gewinnvortrag in die Bilanz des Folgejahres vorgetragen.

Sie können sich oben ein detailliertes Beispiel für eine Dividendenberechnung herunterladen. Alternativ können Sie unseren Rechner verwenden, um alle Bestandteile des Gewinnverteilungsplans korrekt zu berechnen.

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