Unternehmenssteuern Schweiz 2021: Vergleich der Deutschschweizer Kantone

Die Belastung durch die Unternehmenssteuern hat sich in den letzten Jahren markant verändert. Steuerprivilegien, welche die Schweiz international in Verruf brachten, sind in den meisten Kantonen ab Januar 2020 weitgehend ausser Kraft. Als Ausgleich wurden die Unternehmensgewinnsteuern reduziert, in gewissen Fällen sogar sehr deutlich. In diesem Zusammenhang sieht die Satzänderung vom 2020 auf 2021 nicht so beeindruckend aus. Und doch ist die Tendenz wie im Vorjahr eher fallend: Einige Kantonen haben im 2020 gar keine oder keine vollständige Senkung durchgeführt, sondern verteilen die Satzreduktion über 5 Jahre. Deswegen ist in den betreffenden Kantonen in den nächsten vier bis fünf Jahren ein weiterer Gewinnsteuersatz-Rückgang zu erwarten. In einem praxisorientierten Steuervergleich zeigen wir, welche Deutschschweizer Kantone im Fiskaljahr 2021 besonders attraktiv sind.
Unternehmenssteuern Schweiz 2021:
Staats- & Gemeindesteuern pro CHF 100’000 Reingewinn.
* Kantone mit Einheitssteuersatz
Vergleich der Kantonssteuer einer juristischen Person mit einem steuerbaren Reingewinn von CHF 100’000 und einem KapitalKapital ist ein Begriff aus der Finanzwelt und umfasst die verschiedenen Arten von Vermögen, die von Unternehmen oder Einzelpersonen genutzt... Mehr von CHF 250’000 per 31.12.2021. Berücksichtigt sind die Staats- und Gemeindesteuern am Kantonshauptort, die direkte Bundessteuer hat keinen Einfluss auf das Ranking und wurde deshalb ignoriert.
Kanton Zürich verliert infolge hoher Unternehmenssteuern deutlich an Wettbewerbsfähigkeit
Seit dem 1. Januar 2020 gelten nun in der überwiegenden Mehrheit der Kantone die neu im Zuge der Unternehmenssteuerreform STAF festgelegten, tieferen Steuersätze. Eine Ausnahme ist der Kanton Zürich. Zürich hat erst per 1.1.2021 die Steuerbelastung gesenkt, ist aber punkto Steuerbelastung dennoch weit abgeschlagen auf dem letzten Platz. Die deutlich gesunkene, relative steuerliche Attraktivität des Kanton Zürichs wird das wirtschaftliche Wachstum des Kantons bremsen, möglicherweise werden zahlreiche Unternehmen mit dem Gedanken eines Sitzwechsels spielen, darunter auch bekannte, grössere Firmen. In Planung ist per Januar 2023 eine weitere Senkung der Unternehmenssteuern im Kanton Zürich um 1.5%. Doch auch diese Feinjustierung ist zu zaghaft, um im Steuerwettbewerb eine Rolle zu spielen.
Andererseits gibt es momentan einen globalen Trend, den internationalen Standortwettbewerb einzuschränken. Die Idee des Biden Kabinetts, den Mindeststeuersatz auf 15% festzulegen, konnte früher oder später auch Auswirkungen auf die internationale Wettbewerbsposition der Schweiz haben. In diesem Fall würden die anderen Faktoren — wie politische Stabilität und Rechtssicherheit oder auch die Qualität der Kommunikation mit den Behörden — eine grössere Rolle spielen. Deswegen ist es wichtig, dass Zürich seine Vorteile weiter stärkt und entwickelt.
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Steuervergleich der Deutschschweizer Kantone
Unser Feldversuch zeigt die Steuerbelastung eines Musterunternehmens (AG oder GmbHDie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine der beliebtesten Gesellschaftsformen in der Schweiz. Im Gegensatz zur Aktiengesellschaft (AG) ist... Mehr) durch die Staats- und Gemeindesteuern (Kapital- und Gewinnsteuern), jeweils am Kantonshauptort. Die direkte Bundessteuer wurde nicht berücksichtigt, denn diese beträgt immer 8.5% auf dem steuerbaren Reingewinn und ändert folglich nichts an der Rangliste. Der Bund besteuert nur den Gewinn, nicht das Kapital.
Unsere Musterfirma erzielt im Geschäftsjahr 2021 (mit Ende der Geschäftsperiode per 31.12.2021) einen steuerbaren Reingewinn von CHF 100’000. Das Kapital zum Ende der Steuerperiode (nach Berücksichtigung der Steuerrückstellung) beträgt CHF 250’000. Annahmegemäss schüttet das Unternehmen keine DividendenDividenden sind die Gewinnausschüttungen, die ein Unternehmen an seine Aktionäre auszahlt. Sie werden aus den erzielten Gewinnen des Unternehmens berechnet... Mehr aus. Es handelt sich dabei um eine ordentliche Betriebsfirma, ohne Entlastungen oder andere Privilegien, die bereits bei Jahresbeginn ihren Sitz in der Stadt Zürich hatte.
Unternehmenssteuern Schweiz 2021:
Staats- & Gemeindesteuern prozentual zum Reingewinn.
* Kantone mit Einheitssteuersatz
Vergleich der Kantonssteuer einer juristischen Person prozentual zum steuerbaren Reingewinn (sog. Gewinn nach Steuern). Berechnungsgrundlagen: CHF 100’000 steuerbarer Reingewinn und Kapital von CHF 250’000 per 31.12.2021. Berücksichtigt sind die Staats- und Gemeindesteuern am Kantonshauptort, die direkte Bundessteuer hat keinen Einfluss auf das Ranking und wurde deshalb ignoriert.
Vorsicht beim Steuervergleich
Beim Vergleich von Unternehmenssteuern ist es wichtig, den steuerbaren Reingewinn nicht mit dem Gewinn vor Steuern (sogenannter Vorsteuergewinn) zur verwechseln. Dieser wird erst durch die Steuerrückstellung zum steuerbaren Reingewinn (entspricht dem Reingewinn nach Steuern). Bei der Nutzung der Online-Steuerrechner ist also entsprechende Aufmerksamkeit geboten. Beim Vergleich der prozentualen Steuerbelastung muss dies selbstverständlich auch berücksichtigt werden, ansonsten ist der Steuervergleich verzerrt. In unserem Vergleich ist die prozentuale Steuerbelastung immer in Prozent des steuerbaren Reingewinns ausgewiesen und daher konsistent. Die prozentualen Steuern sind folglich höher als bei der Analyse auf Basis der Vorsteuergewinne.
Einschränkungen im Steuervergleich
Der Vergleich der Unternehmenssteuern basiert auf den von den Kantonen auf den jeweiligen Seiten der Steuerämter zur Verfügung gestellten Online-Steuerrechner mit Stand vom 18.05.2021. Für die Kantone, die keine Rechner zur Verfügung stellen, haben wir die Informationen direkt aus dem Kantonsblatt sowie aus publizierten Ratsbeschlüssen entnommen.
Die Kantone Appenzell Innerrhoden und Freiburg stellen auf ihren Webseiten keine Berechnungsgrundlagen für das Jahr 2021 zur Verfügung. Die Gründe dafür sind verzögerte Steuerentscheide der Kantonsparlamente oder schlicht nicht aktualisierte Online-Rechner. Die Kantone Obwalden, Schaffhausen und Uri stellen juristischen Personen bedauerlicherweise überhaupt keinen Rechner zur Verfügung und verlinken nur auf den eidgenössischen Rechner.
Links zu den Steuerrechnern
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