18 Fehler im Jahresabschluss, die zu höheren Steuern führen können
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Beim Erstellen des Jahresabschlusses in der Buchhaltung bietet sich zum letzten Mal Gelegenheit, steueroptimale Buchungen vorzunehmen und den Unternehmensgewinn und damit die Gewinnsteuer auf ein so tiefes Niveau wie möglich zu bringen. Damit sparen Sie tatsächlich Steuern. Diese letzte Chance zur Steueroptimierung sollte auf alle Fälle genutzt werden. Ist die SteuererklärungEine Steuererklärung ist eine Dokumentation, die von Steuerzahlern eingereicht wird, um ihre Einkommenssteuer gegenüber den Steuerbehörden zu erklären. Die Steuererklärung... erst einmal abgeschickt, gibt es keine Möglichkeit mehr, plötzlich aufgetauchte Aufwandbelege zu verbuchen oder vergessene Abschreibungen nachzuholen. Aus und vorbei!
Zudem müssen Sie sicherstellen, dass der JahresabschlussDer Jahresabschluss ist ein wesentliches Instrument der Rechnungslegung und bietet Einblicke in die finanzielle Situation eines Unternehmens am Ende eines... Mehr die Mindestvorgaben bezüglich Gliederung und Form einhält. Es zählt also nicht nur der Inhalt. Eine Rückweisung durch das Steueramt gilt es zu vermeiden, denn Sie müssen den Jahresabschluss mühsam nachbearbeiten oder einen Treuhänder damit beauftragen.
18 Fehler im Jahresabschluss, die sich auf die Höhe Ihrer Steuern auswirken
Wenn Sie die folgenden Punkte korrekt machen, ist eine Rückweisung des Jahresabschlusses durch das Steueramt höchst unwahrscheinlich!
- Fehlende Hinweise auf geänderte Schätzmethoden, Abschreibungsarten oder Annahmen (Abweichung vom Prinzip der Stetigkeit).
- Unvollständige Erläuterung der Umsatzerfassung in komplizierten Fällen.
- Fehlende Hinweise auf off-balance Leasingverpflichtungen.
- Gliederung ist nicht auf Basis der Verfallstruktur aufgestellt.
- Hinweise auf offene Verpflichtungen gegenüber Sozialversicherungen, Unfallversicherung und Vorsorge zwingend aus der BilanzDie Bilanz ist eine wichtige Finanzaufstellung, die die Vermögens-, Schulden- und Eigenkapitalverhältnisse eines Unternehmens zum Ende eines Geschäftsjahres darstellt. Sie... Mehr oder dem Anhang sind unersichtlich.
- Fehlende Hinweise auf allfällige Verrechnungen, die jedoch gut begründet sein müssen. Merke: Es gilt der Grundsatz Bruttoprinzip, generelles Verrechnungsverbot!
- Fehlende Hinweise zu Positionen mit nahestehenden Personen oder Unternehmen. Im Grundsatz muss jeder Transaktion mit einem Nahestehenden ein Marktpreis zu Grunde liegen.
- Keine Angaben zu gewährten Sicherheiten für Verbindlichkeiten ggü. Dritten
- Keine Angaben zu Sicherheiten für Forderungen ggü. Dritten
- Rangrücktritte von Forderungen nicht erläutert.
- Nettobildung/Nettoauflösung von stillen Reserven nicht erklärt.
- Unterlassung eines Hinweises auf allfällige Schliessung oder andere betriebsgefährdende Entwicklungen (Abweichung vom Grundsatz der Fortführung).
- Fehlende Hinweise zu wesentlichen Ereignissen nach dem Bilanzstichtag (Art d. Ereignisses und geschätzte finanzielle Auswirkung).
- Keine Angabe der Revisionsfirma mit Kontaktperson.
- Keine Angabe der Kontaktperson in der Buchhaltung (insbesondere zur Steuererklärung)
- Unterschriften entsprechen nicht dem Handelsregister(Einzelunterschrift bzw. Unterschrift zu Zweien).
- Fehlende Unterschrift der verantwortlichen Person in der Buchhaltung/CFO.
- Jahresabschluss und Inhaberversammlung später als 180 Tage nach Bilanzstichtag vorhanden bzw. durchgeführt.
Tipp
Diese 180-Tage-Frist wird insbesondere von Kleinfirmen häufig nicht eingehalten, allerdings nahezu immer ohne Konsequenzen, sofern die Verspätung nicht exzessiv ist.
Wenn Sie Ihren Jahresabschluss analysiert und diese groben Fehler korrigiert haben, können Sie ihn ohne Sorgen an das Steueramt schicken. Wenn Sie aber nicht nur Ihren Steuerberater beeindrucken, sondern auch Ihre Steuerschuld reduzieren wollen, empfehlen wir Ihnen, sich eingehend mit den Details des Berichts zu befassen.
Schauen wir uns die häufigsten Fehler in der Erfolgsrechnung, Bilanz und Anhang an, die zu überhöhten Steuern führen.
Häufige Steuerspar Fehler in der Erfolgsrechnung
Um die ErfolgsrechnungEine Erfolgsrechnung ist ein zentraler Bestandteil des Rechnungswesens in Unternehmen. Diese Rechnung wird auch Gewinn- und Verlustrechnung genannt. Sie gibt... zu analysieren und zu optimieren, werden zwei Kategorien eingesetzt: Die Vollständigkeit der Datenoffenlegung (Inhalt) und die Qualität ihrer Darstellung (Formalität). Hier sind einige der Fehler in jeder dieser Kategorien aufgeführt, die dem Steuerprüfer häufig auffallen.
Inhaltliche Fehler in der Erfolgsrechnung
- Konti ausserordentlicher Aufwand bzw. Ertrag nicht «missbraucht»? Viele Steuerämter erlauben nur klare und begründete ausserordentliche bzw. periodenfremde Aufwände. Der Kanton Aargau macht seinem Ruf als strenger Kanton alle Ehre und rechnet ungenügend begründeten periodenfremden Aufwand häufig auf den Gewinn auf.
- Kosten für das Arbeitszimmer berücksichtigt? Dies generiert immerhin CHF 300 bis 600 Mehraufwand pro Monat, abhängig von Faktoren wie Wohnungsmiete und Zimmergrösse usw.
- Lohnaufwand: Verspätete Bonizahlungen noch als Aufwand gebucht? Ab und zu werden diese fälschlicherweise als Aufwand des Folgejahres gebucht, weil die Auszahlung nach dem Jahreswechsel erfolgt.
- Sind Aufwand und Ertrag der korrekten Periode zugeordnet? Aufwand und Ertrag für Grossprojekte korrekt auf entsprechende Perioden verteilt? Damit kann man einfach den Gewinn beeinflussen und Steuern sparen. Aber Achtung! Übertreibt man es zu offensichtlich, wird es bei der nächsten Steuerprüfung entdeckt und teure Folgen haben!
- Ausgaben für den Privatwagen dürfen keinesfalls als Fahrzeugaufwand gebucht werden (Kraftstoff, Reparaturen, Service, Steuern, etc.)! Auch hier schaut der Steuerkommissär ganz genau hin, denn das Missbrauchspotenzial ist gross.
- Verkehrsbussen nicht gebucht? Diese sollen den Verkehrssünder persönlich treffen, nicht den Arbeitgeber. Eine Verbuchung als Geschäftsaufwand ist nicht möglich, obwohl es häufig gemacht und genauso häufig beanstandet wird.
Formale Fehler in der Erfolgsrechnung
- Gliederung muss eingehalten werden: EBITDA, EBIT, EBT (keine Übersetzung notwendig)
- Vergleichszahlen mit dem Vorjahr werden vergessen oder aus Bequemlichkeit weggelassen.
- Ab und zu ist die Gliederung zu grob. Die Steuerverwaltung fordert dann die ausführliche Erfolgsrechnung als direkten Output aus der BuchhaltungssoftwareDie Buchhaltung ist ein wesentlicher Bestandteil jeder Organisation, aber sie kann zeitaufwändig und fehleranfällig sein, wenn sie manuell durchgeführt wird.... Mehr an.
Häufige Steuerspar Fehler in der Bilanz
Um Ihre Bilanz steuerlich zu optimieren, müssen Aktiva- und Passiva-Seiten überprüft werden. Hier finden Sie die Details, auf die Sie bei der Analyse achten sollten.
Häufige Fehler auf der Aktivseite der Bilanz
- Kumulierung von Forderungen mit geleisteten Anzahlungen.
- Flüssige Mittel sind nicht nach Währung aufgegliedert
- Kontenbestände der flüssigen Mittel sind nicht mit Banksaldi und Kassabuch abgeglichen
- Sind Vorräte bzw. Lagerbestand per Stichtag aktuell? Gerne wird die aufwändige Inventur weggelassen.
- Bei der Buchung der transitorischen Aktiven werden häufig Fehler gemacht. Z.B. werden die Transitorien vom Vorjahr nicht rückgebucht per 1. Januar.
- Ist eine Bewertung angefangener Arbeiten erfolgt? Hier wird fälschlicherweise oft der Marktpreis verwendet, es darf aber zu Einstandspreisen bewertet werden, es sei denn, der Marktpreis liege zum Stichtag unter den Einstandspreisen.
- Sachanlagen müssen konsistent in mobile und immobile Teile gegliedert werden.
- Delkredere auf inländische und ausländische Kreditoren gebucht (kantonal unterschiedliche Prozentsätze)? Bei ausländischen Kreditoren ist das pauschale Delkredere prozentual in den meisten Kantonen höher, was oft vergessen wird. Auf diese Weise können Sie auch sehr einfach Steuern sparen oder zumindest diese zeitlich aufschieben.
- Sind die Reserven unterteilt in gesetzliche und freiwillige Gewinnreserve?
Häufige Fehler auf der Passivseite der Bilanz
- Kumulierung von Kreditoren mit erhaltenen Anzahlungen.
- Transitorische Passiven sind nicht oder unvollständig. Oft werden offene Lieferantenrechnungen als Transitorien erfasst, was nicht korrekt ist. Oder die Vorjahrestransitorien werden per 1. Januar nicht rückgebucht.
- Gewinn- oder Verlustvorträge werden voreilig mit dem Jahresgewinn oder -verlust verrechnet. Ein getrennter Ausweis ist aber zwingend.
- Garantierückstellungen, Rückstellungen für Gerichtsprozesse, u.s.w. gebucht?
Aber Achtung: Es dürfen keine Rückstellungen für künftige Investitionen gebucht werden. Die Ursache jeder berechtigen Rückstellung liegt in der Vergangenheit. Mit einer begründeten Rückstellung können Sie keine Steuern sparen, aber zumindest aufschieben. - Steuerrückstellung: Korrekter Betrag? Bei den kantonalen online Steuerrechner muss man aufpassen: Schnell ist die Steuerrückstellung mit dem Steuerbetrag verwechselt.
Häufige Steuerspar Fehler im Anhang
In manchen Fällen können unzureichende Informationen im Anhang unnötige Aufmerksamkeit auf den gesamten Jahresabschluss lenken. Wer es korrekt anfasst und die Daten gut beschreibt, macht so den letzten Schritt zur Reduzierung des Steuerbetrags.
- Erklärungsbedürftige Positionen von Bilanz und Erfolgsrechnung bleiben infolge ungenauer Erklärung vage.
- Grosse Positionen sollten falls möglich aufgesplittet werden.
- Grundsatz: Je ausführlicher die Bilanz und die Erfolgsrechnung, desto kürzer wird der Anhang
- Anschrift der Unternehmung wird nach Umzug nicht korrigiert, weil man meint, man müsse die Adresse per Ende der Berichtsperiode angeben.
- Info zu Vollzeitstellen (Hinweis genügt: nicht über 10 bzw. nicht über 50 oder über 250). Die Gesamtanzahl der Arbeitnehmer ist nicht anzugeben, es braucht die Umrechnung auf Vollzeitstellen.
- Als Fremdwährungskurse per Jahresende sollten die publizierten Kurse der ESTV angewandt werden, dann sind unangenehme Diskussionen mit dem Steueramt ausgeschlossen.
- Start-ups: Überlange Geschäftsjahre werden fälschlicherweise nicht erwähnt.
Wie sind Fehler im Jahresabschluss zu korrigieren?
Wenn Sie Fehler im Jahresabschluss feststellen, nachdem Sie das Dokument bei den Steuerbehörden eingereicht haben, sollten Sie sich an Ihren Steuerberater wenden. In jedem Einzelfall können die Lösungen von der Ersetzung eines Berichtsteils bis zur Korrektur des gesamten Jahresfinanzberichts reichen. Das hängt davon ab, was Sie bisher eingereicht haben und wie viele Fehler Sie korrigieren möchten.
Um derartige Fälle zu vermeiden, nutzen Sie idealerweise Treuhänder unserer Plattform sowie unsere Liste der häufigsten Fehler. Mit diesen beiden Instrumenten wird Ihr Jahresabschluss Ihre Steuern minimieren und somit dazu beitragen, Ihr Unternehmen noch erfolgreicher zu machen.
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Herr Frei, muss die Gewinnverwendung ebenfalls im Abschluss erläutert sein? Oder reicht es, dies in der Steuererklärung anzugeben? Danke vielmals.
Guten Tag Herr Kunz
Das Obligationenrecht schreibt nicht zwingend vor, dass die Gewinnverwendung des Vorjahres im Jahresabschluss ersichtlich sein muss. Selbstverständlich ist es erlaubt, das freiwillig zu tun. Würde das Unternehmen aber nach Swiss GAAP FER reporten, dann wäre es vorgeschrieben, denn gemäss diesem Reporting-Standard wird eine Eigenkapitalveränderungsrechnung im Jahresabschluss vorgeschrieben.
Das aktuellste Protokoll der General- bzw. Gesellschafterversammlung ist in jedem Fall der Steuererklärung beizulegen, welches über die diesjährige Gewinnverwendung orientiert. In der Steuererklärung müssen diese Bewegungen im Eigenkapital ebenfalls gespiegelt werden. Die Steuerverwaltung weiss also immer was läuft, egal ob nach Obligationenrecht oder FER reportet wird 😊
Herzliche Grüsse,
Roger Frei