Vom Freelancer zum Einzelunternehmen. Tipps für Selbstständige in der Schweiz.

Vom Freelancer zum Einzelunternehmen. Tipps für Selbstständige in der Schweiz.

- 13 Min Lesezeit

In der Schweiz lag die Zahl der Freelancer im Jahr 2016 bei über 1,25 Millionen Personen. Mittlerweile ist jeder dritte Schweizer Erwerbstätige haupt- oder nebenberuflich selbstständig. Angesichts eines sehr dynamischen Wachstums der Dienstleistungsbranche, dem Aufkommen grosser Freelancer-Börsen und einer zunehmenden Verbreitung der «Home-Office-Kultur» ist diese Entwicklung nicht verwunderlich.

Solange die Nebenjobs ein kleines, aber angenehmes Einkommen einbringen und nicht in Konkurrenz zur Haupttätigkeit stehen, brauchen sich Arbeitnehmer in der Schweiz keine Sorgen machen. Doch wenn aus dem Hobby bereits ein Hauptberuf geworden ist, ist es an der Zeit, ein Einzelunternehmen zu gründen.

In diesem Artikel möchten wir Ihnen aufzeigen, wie ein Nebenjob dem Hauptarbeitgeber schaden kann, wie sich ein Freiberufler von einem Freelancer unterscheidet, wie viele Jobs man gleichzeitig ausüben darf und warum, beziehungsweise wie Sie Einzelunternehmer werden können.

Freelancer, Freiberufler, Freischaffender, Selbständig, Einzelunternehmen – wir klären die zentralen Begriffe

Wenn Sie nicht zum ersten Mal auf der Suche nach Informationen zur Selbständigkeit sind, sind Ihnen vielleicht bereits die oben genannten Worte über den Weg gelaufen. Häufig werden sie von den meisten Autoren jedoch falsch verwendet. Klären wir also diese Begriffe.

Bedeutung Freelancer

Eine Person, die eine Nebenbeschäftigung nebenher oder als Haupttätigkeit ausübt. Universelle englische Version des Wortes. Weiter in dem Artikel, Freelancer – eine Person mit mehr als einem Job.

Bedeutung Freiberufler

Spezialist für «freien Beruf». Ausübende von «freien Berufen» sind in der Schweiz Personen aus einem der folgenden Tätigkeitsbereiche: Ingenieure, Architekten, Ärzte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte etc. Erweiterte Liste hier: «Freie Berufe in der Schweiz»

Bedeutung Freischaffender

Das gleiche wie Freelancer, aber deutsche Wortvariante.

Bedeutung Selbständig

Eine Rechtsform, bei der eine Person in eigenem Namen unternehmerisch tätig ist. Freelancer gelten in der Schweiz rechtlich als Selbstständige.

Bedeutung Einzelunternehmen

Eine juristische Person, bei deren Inhaber und Angestellter es sich lediglich um eine selbständige Person handelt.

Freelancer, Freiberufler, Freischaffender, Selbständig, Einzelunternehmen

Nachdem wir die Zuordnung definiert haben, möchten wir versuchen, die Hauptausprägungen der Selbständigkeit – nämlich Freiberufler und Privatunternehmer – zu vergleichen.

Wichtig

Da der Freelancer-Begriff im Schweizer Recht nicht verankert ist, wird er je nach Quelle unterschiedlich interpretiert. Einige betrachten einen Freelancer als eine Person mit fester Anstellung, der ein zusätzliches Einkommen aus einem Nebeneinkommen generiert. Andere Autoren bezeichnen Freelancer als Einzelunternehmer, die ihr Haupteinkommen aus der Arbeit mit Kunden auf Freelancer-Plattformen beziehen. In diesem Artikel verstehen wir unter dem Begriff Freelancer einen angestellten Mitarbeiter, der eine Nebenbeschäftigung in Form von Nebenjobs oder Projektaufträgen ausübt.

Was ist der Unterschied zwischen Freelancer und Einzelunternehmen?

Kurz gesagt: Ein Freelancer agiert (nahezu) unabhängig vom Staat, ein Einzelunternehmer interagiert mit ihm. Um den Unterschied zwischen einem Freiberufler und einem Einzelunternehmer genauer zu definieren, muss man ihre Merkmale vergleichen.

Vergleich von Freelancer und Einzelunternehmer
Merkmale Freelancer Einzelunternehmer
Staatliche Registrierung
Grundkapital
Juristische Person
Juristische Person Lohn \ Honorar Rechnung
Mehrwertsteuerpflichtig ab Jahresumsatz CHF 100’000
Wer zahlt Steuern? Arbeitgeber + Arbeitnehmer selbstständig

Betrachten wir den Unterschied zwischen Freelancer und Einzelunternehmen aus der finanziellen und steuerlichen Perspektive. Ein Freelancer meldet seine Einkünfte als Lohn und Nebeneinkommen (Projektaufträge, Zahlungen von Privatpersonen usw.). Ebenso muss ein Einzelunternehmer sein Einkommen (mit ausgezeichneten Zinssätzen) sowie sämtliche Einnahmen aus seinen Aufträgen (gemäss den Rechnungen) angeben. Gleichzeitig muss ein Einzelunternehmer sowohl die tatsächlichen Einkünfte als auch Forderungen und Verbindlichkeiten angeben, was seine Steuerlast optimieren kann.

Wenn Sie als Einzelunternehmer eine Beratung zur Optimierung Ihrer Steuererklärung benötigen, sollten Sie in unserer Datenbank einen kompetenten Berater suchen. Mit Hilfe der Filter finden Sie sicherlich einen Experten für Ihre steuerliche Situation.

Mehrere Arbeitsplätze. Bin ich Angestellter, Freelancer oder bereits Einzelunternehmen?

Teilzeitarbeit ist in der Schweiz sehr beliebt. Viele Beschäftigte arbeiten in mehreren Unternehmen, wobei sie einige Tage in der Woche an dem einem Ort und den Rest an einem anderen verbringen. Daraus ergibt sich die logische Frage: Gibt es Grenzen für einen regulären Mitarbeiter?

Gesetzlich existiert keine derartige Einschränkung. Jeder Arbeitnehmer darf seine 42-Stunden-Woche gemäss der Vereinbarung mit seinem Arbeitgeber ausüben. Und wenn wir zusätzlich die Option von Überstunden berücksichtigen, dann kann es 5, 10 oder sogar 25 derartiger Arbeitgeber geben.

Vom Freelancer zum Einzelunternehmen. Tipps für Selbstständige in der Schweiz.Tipp

25 Unternehmen sind keine imaginäre Zahl. Vielmehr wird inoffiziell angenommen, dass sich ein Mitarbeiter einem Unternehmen mindestens 2 Stunden pro Woche widmet. Wenn wir also die wöchentliche Norm von 50 Arbeitsstunden kalkulieren und 2 Stunden pro Unternehmen annehmen, kommen wir auf 25 Arbeitgeber. Wie man diese Kundenanzahl erreicht und die damit verbundenen Projekte im Auge behält, obliegt den individuellen Fähigkeiten.

Ein typischer Kalender eines Freelancers

Um keine Verwirrung zu stiften, sollten wir den Begriff noch einmal erläutern. Ein normaler Angestellter hat nur einen Hauptarbeitgeber. Ein Freischaffender ist für mehr als 3 Unternehmen tätig und kann in deren Mitarbeiterstab aufgenommen werden. Ein Einzelunternehmer muss seine Tätigkeit anmelden und darf dann so viele Kunden annehmen, wie er zu bedienen bereit ist.

Die Fragen zu den Arbeitgebern sind also geklärt. Was aber tun, wenn die Kunden keine Unternehmen, sondern Privatpersonen sind?

Ist ein Schweizer Freelancer verpflichtet, Einzelunternehmer zu werden?

Mit zunehmender Beliebtheit diverser Freelance-Plattformen wie fiverr, upwork und anderen kann heute jeder Mitarbeiter relativ problemlos einen beliebigen Nebenjob ausserhalb seines Hauptarbeitsplatzes finden und ausüben. In diesem Fall wird der Freiberufler nicht zu einem Vollzeitangestellten der Plattform, sondern führt lediglich Aufträge auf Vertragsbasis aus. Auf Plattformen für Freelancer sind oft nicht einmal die Passdaten für eine Registrierung erforderlich, um mit der Auftragsannahme zu beginnen. Und was noch wichtiger ist: Es spielt keine Rolle, ob es sich bei dem Plattform-Nutzer um eine gewöhnliche Privatperson oder um einen Einzelunternehmer handelt.

Den Umsatz, den ein Nutzer über die Plattform generiert und abhebt, darf sowohl auf ein normales Bankkonto als auch auf ein Geschäftskonto überwiesen werden. Der Freiberufler muss diese Einkünfte als zusätzliches Einkommen deklarieren, der Einzelunternehmer als Einkommen aus der Haupttätigkeit.

Vom Freelancer zum Einzelunternehmen. Tipps für Selbstständige in der Schweiz.Tipp

Bei der Gründung eines Einzelunternehmens wählt die Person die Bereiche seiner Geschäftstätigkeit aus. Sämtliche Aufträge, die ein privater Unternehmer annimmt, müssen innerhalb der von ihm gewählten Kompetenzen liegen. Im Gegensatz dazu kann ein Freischaffender seine Haupttätigkeit problemlos mit jeder anderen Nebenbeschäftigung kombinieren. Das bedeutet: Ein Einzelunternehmer, der sich für den Bereich «Logistik» als Haupttätigkeit entschieden hat, darf die Einkünfte aus seiner Tätigkeit als Uber-Taxifahrer nicht in seiner Buchhaltung verbuchen. Obwohl diese Bereiche eng verwandt sind, sind sie nicht identisch. Ein normaler Freelancer darf diesen Nebenverdienst problemlos seinem Zusatzeinkommen hinzufügen.

Unterschiedliche Tätigkeitsbereiche von Freelancer und Einzelunternehmern

Wenn man Aufträge annehmen darf, ohne ein Einzelunternehmen zu gründen – warum benötigt ein Freelancer dieses Format dann überhaupt?

In welchen Fällen muss ein Freelancer zum Einzelunternehmer werden?

Am einfachsten ist dies anhand folgender Beispiele zu verstehen.

Beispiel 1 – Finanzberater

Mark arbeitet als Finanzanalyst. Er gilt als Experte und kennt sich gut mit Buchhaltung und Steuern aus. Aus dieser Tätigkeit generiert er ein Jahreseinkommen von 108’400 Franken. Sein Kunde, dem er beim Start-up des Unternehmens geholfen hat, bittet ihn, ihm bei der Buchhaltung behilflich zu sein, bis er einen eigenen Buchhalter gefunden hat. Mark stimmt zu und führt diesen Teilzeitjob einige Monate lang aus. Insgesamt verdient er damit 10’000 Franken.

Problemanalyse

Zunächst möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf den ethischen Aspekt einer derartigen Teilzeitbeschäftigung lenken. Wenn Mark von seiner Geschäftsleitung die Erlaubnis für diese freiberufliche Tätigkeit erhalten hat, ist das problemlos. Wenn dies jedoch nicht der Fall ist – und das ist häufig so -, dann verstösst sein Engagement gegen den Ehrenkodex. In diesem Fall hat sein Arbeitgeber das Recht, diesen Mitarbeiter zu entlassen.

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Eine ethische Nebentätigkeit gilt als Tätigkeit in einem anderen Bereich als der Hauptbeschäftigung. Das heisst, Kunden und Interessen dieser Bereiche sollten sich nicht überschneiden. Nebenbeschäftigungen, die mit der Haupttätigkeit zusammenhängen, müssen mit den Aufgaben am Haupt-Arbeitsplatz vereinbar sein.

Das zweite Problem könnte die Höhe des zusätzlichen Einkommens sein. Hätte Mark in einem Jahr bis zu 2’300 Franken mit einem derartigen freiberuflichen Projekt verdient, wäre alles in Ordnung. Da er aber 10’000 Franken verdient hat, gilt er automatisch als Selbständiger und muss dieses Einkommen der AHV melden. Dieser Betrag wird in die Steuererklärung aufgenommen und erhöht entsprechend die jährliche Steuerschuld von Mark.

Beispiel 2 – Trainer

Lucy arbeitet als Trainerin in einem Fitnessstudio. Sie erhält ein Jahreseinkommen von 44’000 Franken an Lohn und Prämien aus dem Personal Training. Dank ihres guten Aussehens, ihrer körperlichen Verfassung und Tausenden von Followern auf Instagram wird Lucy häufig angesprochen, als Model für Sportbekleidung zu arbeiten. Zusätzlich bewirbt sie Fitnessprodukte in ihren sozialen Netzwerken. Dieser Nebenjob bringt ihr insgesamt 65’000 Franken pro Jahr ein.

Problemanalyse

In diesem Fall existiert kein ethisches Dilemma, denn Lucys soziales Engagement ermutigt die Leute nur dazu, dem Sportclub beizutreten, oder? Das stimmt nicht. Vielmehr kann ihre öffentliche Tätigkeit dem Image des Clubs schaden. Denn wenn Lucy für ein Fitnessprodukt wirbt, das schädlich in der Anwendung ist, kann der Zorn der Betroffenen auch ihren Arbeitsgeber betreffen (siehe den Zusammenhang zwischen den Tweets von Elon Musk und den Aktien von Tesla). Der einzige Ausweg aus dieser Situation ist eine gemeinsame Absprache zwischen Lucy und ihrem Hauptarbeitgeber betreffend ihre öffentlichen Aussagen.

Die Einnahmen aus Lucys Nebenjobs sind ein weiteres Problem. Nach schweizerischem Recht darf das Jahreseinkommen aus einer Teilzeitbeschäftigung nicht höher sein als der Jahreslohn am Hauptarbeitsort. Da Lucy 21’000 Franken mehr aus der freiberuflichen Tätigkeit erzielt, wird dieses Einkommen als Haupteinkommen betrachtet. Dadurch entsteht ein BVG (das vom Sportclub bezahlt wird) und eine höhere Steuerschuld.

Wie man sieht, funktioniert ein einfacher Nebenjob nicht in allen Fällen so, wie geplant. Deshalb lohnt es sich, über die Gründung eines Einzelunternehmens nachzudenken.

Wie kann ein Freelancer in der Schweiz ein selbstständiges Privatunternehmen werden?

Ein Freelancer ist de facto bereits selbstständig. Falls die Einnahmen aus Freelance-Projekten mehr als 2’300 Franken pro Jahr betragen und die Anzahl von drei Kunden übersteigt, ist es Zeit zu handeln. Hier finden Sie 5 Vorgaben, die ein Freelancer erfüllen muss, um ein Einzelunternehmer zu werden:

  1. Bestätigen Sie Ihre Selbstständigkeit
  2. Melden Sie sich bei der Ausgleichskasse an
  3. Melden Sie sich bei den Pensions- und Versicherungskassen an
  4. Registrieren Sie sich als Mehrwertsteuerpflichtiger
  5. Melden Sie sich im Handelsregister an

Lassen Sie uns diese Massnahmen gemeinsam checken.

Der Weg vom Freelancer zum Einzelunternehmen

1. Bestätigung der Selbstständigkeit

Laut Gesetz muss ein Freelancer mindestens 3 Kunden vorweisen, um ein Einzelunternehmen eröffnen zu dürfen. Dies muss durch Rechnungen und Zahlungsnachweise der Kunden belegt werden. Diese Dokumente müssen bei den staatlichen Behörden eingereicht werden. Ohne diese Belege wird die Selbständigkeit nicht anerkannt.

2. Ausgleichskasse (AHV)

Über den Service AHVEasy (falls in Ihrem Kanton verfügbar) oder auf der Website Ihrer kantonalen AHV-Abteilung finden Sie das notwendige Formular für die Anmeldung von Einzelunternehmen. Füllen Sie es aus, durchlaufen Sie das Selbstständigkeitsnachweisverfahren und Sie werden offiziell vom Freelancer zum Einzelunternehmer.

3. Pensionskasse und Sozialversicherung

Als Arbeitnehmer sind Sie bei der Pensionskasse und der Unfallversicherung/Krankentagegeld gemeldet. Als Einzelunternehmer können Sie auch weiterhin mit diesen Behörden zusammenarbeiten, wenn Sie die entsprechenden speziellen Formulare auf dem Kantons-Portal ausfüllen. Obwohl es nicht obligatorisch notwendig ist, bleiben Sie mit diesen sozialen Garantien während einer Krankheit finanziell abgesichert, können weiterhin ihren Pensionsfonds aufbauen und Ihr Unternehmen schrittweise etablieren.

4. MwSt.-Anmeldung

Falls Sie Rechnungen für die Mehrwertsteuer ausstellen oder Ihre Steuern optimieren wollen, müssen Sie sich an die Eidgenössische Steuerverwaltung wenden. Und zwar spätestens dann, wenn das Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig wird – also ab einem Jahreseinkommen von 100’000 Franken.

5. Handelsregister

Der Eintrag ins Handelsregister erlaubt es dem Einzelunternehmer, sich gegenüber Kunden und Partnern offiziell darzustellen. Bei der Registrierung müssen Sie den Namen des Unternehmens angeben und Ihr Leistungsangebot beschreiben. Für Einzelunternehmen mit geringen Einkommen ist dieser Vorgang jedoch nur optional. Erst ab einem Jahreseinkommen von 100’000 Franken ist ein Privatunternehmer verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen.

Der Registrierungsprozess eines Einzelunternehmens kostet viel Zeit. Obwohl die einzelnen Schritte auf den ersten Blick nicht kompliziert erscheinen, sollten Sie beim Ausfüllen der Anmeldeformulare sehr sorgfältig vorgehen. Falls Sie dabei Hilfe benötigen, finden Sie auf unserer Website viele qualifizierte Experten, die Sie beraten oder gemeinsam mit Ihnen sogar ein Einzelunternehmen im Turnkey-Verfahren eröffnen können.

Zusammenfassung

  • Freelancer – oder auf Deutsch: Freischaffender – ist eine selbständige Person, die über mehr als einen Arbeitgeber und/oder zusätzliche Einkommensquellen verfügt. Der Begriff ist nicht zu verwechseln mit dem Begriff «Freiberufler» – dabei handelt es sich um eine Person, die in einem der sogenannten «freien Berufe» arbeitet: Ingenieur, Architekt, Rechtsanwalt usw. Ein Einzelunternehmer hat seine Selbständigkeit offiziell angemeldet.
  • Ein Freelancer darf Voll- und Teilzeitarbeit kombinieren. Gleichzeitig darf er eine unbegrenzte Anzahl von Unternehmen gleichzeitig betreuen. Eine realistische Grenze liegt bei etwa 25 Kunden.
  • Um auf Freelance-Börsen zusätzliches Geld zu verdienen, müssen Sie keine Selbstständigkeit anmelden. Freelancer deklarieren den Umsatz aus dieser Nebentätigkeit als Zusatzeinkommen.
  • Freelancer müssen sich in zwei Fällen als Einzelunternehmen melden: Erstens, wenn das Zusatzeinkommen aus den Freelance-Aufträgen das Einkommen aus dem Hauptberuf übersteigt. Zweitens, wenn es zu einem Interessenkonflikt mit dem Arbeitgeber kommt und die Nebentätigkeit mit der Haupttätigkeit kollidiert.
  • Als zentrale Vorteile eines Einzelunternehmers gegenüber dem Status als Freiberufler gelten seine Unabhängigkeit gegenüber seinen Arbeitgebern, die Professionalisierung seines Business-Images sowie die freie Verwaltung der individuellen Pension und seiner sozialen Vorsorge.
  • Ein Freiberufler, der mehr als 3 Kunden und ein Jahreseinkommen von über 2’300 Franken erzielt, darf Einzelunternehmer werden. Dazu muss er sich bei der Ausgleichskasse, den Sozialversicherungen und dem Handelsregister anmelden.
  • Ein Einzelunternehmen mit einem Jahreseinkommen von bis zu 100’000 Franken ist von der Zahlung der Mehrwertsteuer befreit, kann dies jedoch freiwillig tun.

Wenn Sie noch Fragen zu diesem Thema haben, nutzen Sie bitte unser Forum oder hier die Kommentar-Sparte. Arbeiten Sie als Freelancer, gründen Sie Einzelunternehmen, vereinigen Sie sich zu Kooperationen! Und falls Sie eine leistungsfähige Buchhaltungs- oder Steuerberatung benötigen – wenden Sie sich an die Profis von treuhand-suche.ch. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg auf Ihrem unternehmerischen Weg!

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Thor

Super Artikel! Kann ein Einzelunternehmer auch weitere Mitarbeiter beschäftigen oder bleibt er immer eine Einzelperson?

Leona

Vielen Dank für diesen Beitrag! Muss ich mich als Freelancer, der Teilzeit arbeitet, ab einem gewissen Betrag als Einzelunternehmen anmelden oder ist das freiwillig? Ich habe mal gehört, dass ich mich anmelden muss, sobald ich mehr als CHF 2300.– im Jahr durch das Freelancen erwerbe.
Danke Euch für Eure Rückmeldung. 🙂

Martin Weise

kann ich als freelancer auch in Deutschland arbeiten?

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