Bilanz Archives - treuhand-suche.ch https://treuhand-suche.ch/blog/tag/bilanz/ Blog Thu, 07 Mar 2024 14:06:30 +0000 de-CH hourly 1 https://treuhand-suche.ch/blog/wp-content/uploads/2019/04/cropped-favicon-150x150.png Bilanz Archives - treuhand-suche.ch https://treuhand-suche.ch/blog/tag/bilanz/ 32 32 Finanzplan-Guide für Einzelunternehmen und Freelancer https://treuhand-suche.ch/blog/finanzplan-freelancer/ https://treuhand-suche.ch/blog/finanzplan-freelancer/#respond Mon, 07 Aug 2023 08:00:50 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=9070 The post Finanzplan-Guide für Einzelunternehmen und Freelancer appeared first on treuhand-suche.ch.

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Allein im ersten Halbjahr 2022 wurden in der Schweiz mehr als 8100 Einzelfirmen gegründet. Planen Sie, sich durch den Start einer Einzel­firma ebenfalls selbstständig zu machen? Ohne einen durchdachten Finanzplan kommen Sie in der Regel nicht weit. Die Erstellung eines individuellen Finanzplanes für Einzel­unternehmen oder Freelancer ist jedoch keine einfache Aufgabe.

Man kann heutzutage im Internet viele kostenlose Vorlagen finden, mit deren Hilfe man angeblich mit ein paar Klicks das gewünschte Resultat erzielen kann. Basierend auf unserem langjährigen Erfahrungs­schatz, werden weniger als 5% dieser Vorlagen von Banken und Investoren akzeptiert. Nachfolgend zeigen wir Ihnen einige der Gründe, wieso das so ist.

Schwachpunkte von Finanz- und Businessplan-Vorlagen

Geschäftsmodell nicht berücksichtigt

Anhand einer Vorlage erzielt man NUR ein sehr grobes Ergebnis ohne Berücksichtigung der Einzelheiten Ihres Geschäftsmodells. Jeder Vorlage hat ihre Eigenarten, Stärken und Schwächen, Verkürzungen und Abstraktionen. Daher ist eine Feinjustierung einer Fachperson, die sich mit der Vorlage perfekt auskennt, sehr zu empfehlen. Ansonsten kann das ziemlich schief herauskommen.

Fehlerhafte Kennzahlen-Interpretation

Es ist keine Seltenheit, dass gewisse Kennzahlen bzw. Input-Felder (meistens Excel) beim Ausfüllen der Standard-Vorlage nicht richtig interpretiert werden. Daraus entstehen Fehler, die sich kumulieren und häufig die Plausibilität des Finanzplanes insgesamt negativ beeinflussen.

Eingeschränkte Beratungs- und Überprüfungsmöglichkeiten

Wichtig ist zudem eine Ansprechperson, von der Sie sich beraten lassen oder ein qualifiziertes Feedback bekommen können. Ein Finanzplan ergibt sich aus den einzelnen Inputs – zu einem vollständigen, integrierten Gesamtergebnis. Sind die Resultate dann wirklich realistisch aus Sicht eines Investors oder einer Bank? Es ist hier sehr wichtig, dass ein Fachmann diese Resultate vorher nochmals einem Reality Check unterzieht und die Plausibilität der Zahlen überprüft. Sie tun sich damit sonst keinen Gefallen.

Im Folgenden finden Sie eine schrittweise Anleitung zu den Vorbereitungs-, Berechnungs- und Darstellungssphasen eines Finanzplans sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema. Im Vorfeld lohnt es sich, auf die Frage einzugehen, welche Bestandteile ein guter Finanzplan umfassen sollte.

Aufbau eines professionellen Finanzplans: Liegt die Würze in der Kürze?

Das optimale Vorgehen besteht gemäss unserer Erfahrung darin, den Aufbau des Finanzplans simpel, verständlich und übersichtlich zu halten. Wir empfehlen Jungunternehmer daher, dem Prinzip «in der Kürze liegt die Würze» zu folgen und sich bei der Erstellung Ihres Finanzplanes primär auf die unterstehenden Teile zu konzentrieren:

  • Ermittlung der Einnahme- und Ausgabequellen (Value Drivers)
  • Berechnung von Geschäftsberichten bzw. Planrechnungen
  • Darstellung der wichtigsten Inputs & Outputs

Im Folgenden gehen wir auf die einzelnen Schritte der Finanzplanerstellung ein.

4 wichtige Schritte zur Erstellung eines Finanzplans

Schritt 1. Identifizierung ertrags­generierender Aktivitäten

Zuerst sollten Sie festlegen, wie und aus welchen Quellen der Umsatz generiert wird und welche direkten Kosten damit verbunden sind. Ein Beispiel: Als Einzelunternehmer oder Freelancer beabsichtigen Sie, einen Friseursalon zu eröffnen. Innerhalb des Salons möchten Sie neben den «klassischen» Friseurdienstleistungen auch Pflegeservices und Pflegeprodukte anbieten. Eine solche Unterscheidung in dieser Phase ist erfahrungsgemäss äusserst wichtig. Das liegt daran, dass:

  • Die Preise und die Anzahl der Kunden in jedem einzelnen Segment in der Regel auf unterschiedlichem Niveau liegen. Dieser Ansatz ermöglicht es Ihnen, die zukünftige Umsatzgenerierung genauer abzuschätzen.
  • Die Bereitstellung verschiedener Dienstleistungen oder der Verkauf unterschiedlicher Produktkategorien, selbst innerhalb eines Geschäfts, können mit sehr unterschiedlichen variablen Kosten verbunden sein. Also Kosten, die direkt mit dem Umsatzvolumen zusammenhängen. In unserem Beispiel wären dies Verbrauchsmaterialien für die Erbringung der Friseurdienstleistungen und der Wareneinkauf für die Produkte zum Verkauf. Aus diesem Grund kann die Rentabilität der einzelnen Geschäftsbereiche auch im Rahmen eines Unternehmens erheblich variieren. Die Trennung der Umsatzquellen ermöglicht es Ihnen, die damit verbundenen Kosten genauer zu ermitteln und besser einzuschätzen.
Beispiele von ertrags­generierenden Aktivitäten und den entsprechenden variablen Kosten je nach Geschäftsart
Geschäfts­art Ertrags­generierende Aktivitäten Dazu­gehörige variable Kosten
Kita
  • Kinder­betreuung je nach Alters­gruppe
  • Eingewöhnungs- und sonstige Gebühren
  • Lebens­mittel
  • Verbrauch von Spiel­sachen und Bastel­material
  • Kosten für Ausflüge etc.
Friseur­salon
  • Haar­schnitt­services
  • Pflege­services
  • Verkauf von Pflege­produkten
  • Wasser, Strom
  • Verbrauchs­materialien
Sprach­schule
  • Durchführung von Sprach­kursen je nach Alter und Sprach­niveau der Teil­nehmer
  • Lehr­mittel
  • Verbrauchs­materialien
  • Bürobedarf
Beratung (IT-Berater)
  • IT-Projektleitung
  • Beratung in Software-Entwicklung
  • Beratung als IT & Business Architect
  • Reise-, Ausbildungs-, Recherche­kosten
  • Erwerb der benötigten Software usw.
Restaurant
  • Restaurant
  • Bar
  • Takeaway

Alternativ:

  • Verkauf von Lebensmitteln
  • Verkauf von Getränken
  • Warenein­kauf, Verpackung
  • Strom, Wasser
Handel
  • Verkauf an Geschäftskunden
  • Verkauf an Endverbraucher

Alternativ:

  • Lebens­mittel­verkauf
  • Getränkeverkauf
  • Verkauf von sonstigen alltäglichen Produkten
  • Waren­einkauf inkl. Lieferungs­kosten, Verpackung
Bewegungs­raum
  • Eintritts­gebühr
  • Vermietung von Räumlichkeiten auf Stunden­basis
  • Wartung der Ausrüstung
  • Verbrauchs­materialien
  • Entsorgungs­aufwand

Schritt 2. Vorbereitung der Datengrundlage

In dieser Phase geht es darum, eine plausible Grundlage für zukünftige Berechnungen anhand Ihrer Schätzungen zu schaffen. Dabei sollten Freelancer und Einzelunternehmen sich zunächst auf die Festlegung mehrerer unterstehender Parameter konzentrieren, die als Inputs für den Finanzplan dienen:

Umsatzgenerierung

Überlegen Sie sich, wie viel Umsatz pro Monat Ihr Unternehmen je nach Geschäftsrichtung generieren wird. Sie können versuchen, den Umsatz Top-Down zu schätzen, was in den meisten Fällen eher nicht praktikabel ist. Wir empfehlen in der Tendenz eher einen Bottom-Up-Ansatz, also beispielsweise Anzahl erwartete Haarschnitte zu einem Durchschnittspreis von X CHF, multipliziert mit den Anzahl Tagen etc. Vergessen Sie nicht, dass viele Geschäftsbereiche durch saisonale Schwankungen gekennzeichnet sind. Zum Beispiel werden Gracés hauptsächlich im Sommer verkauft, während die Nachfrage nach Skischuhen in dieser Jahreszeit in der Regel geringer ist. Während ebengenannte Saisonalitäten offensichtlich erscheinen, kann es auch sehr subtile Saisonalitäten geben, die man erst mit der Zeit herausfindet. Trotzdem lohnt es sich, sich frühzeitig darüber Gedanken zu machen.

Kostenannahmen

Variable Kosten

Machen Sie sich Gedanken darüber, welche variablen Kosten (Verbrauchsmaterialien, Wareneinkauf, Verpackung etc., die mit dem Umsatzvolumen im direkten Zusammenhang stehen) anfallen werden.

Expertentipp!

Es ist ratsam, die variablen Kosten als Prozentsatz des Umsatzes festzulegen. Beispiel: Wenn Sie ein Pflegemittel für CHF 20 einkaufen und es später für CHF 50 verkaufen, betragen die variablen Kosten 40% des daraus generierten Umsatzes.

Fixe Kosten

Im nächsten Schritt sollten die monatlichen Fixkosten (Kosten, die mit dem Umsatzvolumen kurzfristig nicht direkt korrelieren) kalkuliert werden:

  • Mietaufwand
  • Nebenkosten
  • Versicherung
  • Unterhalt, Reparatur, Ersatz (URE)
  • Fahrzeugaufwand (Brennstoff, Reparaturen usw.)
  • Reinigungs- & Entsorgungsaufwand
  • Werbeaufwand
  • Internet- & Telefonaufwand
  • Buchführung
  • Bürobedarf
  • Übriger Verwaltungsaufwand
  • Firmengründung
  • Sonstige einmalige Kosten
Personalaufwand

Zuletzt ermitteln Sie, wie viele Mitarbeiter eingestellt werden müssen, welches Arbeitspensum sie haben und welchen Monatslohn sie erhalten werden. Diese Zahlen dienen dann als Basis für die Berechnung des Personalaufwandes.

Wichtig

Bitte beachten Sie, dass Geld, das Sie aus dem Einzelunternehmen für private Zwecke entnehmen, buchhalterisch nicht als Personalaufwand, sondern als Privatbezüge erfasst wird. Die Ausweisung dieser Privatbezüge erfolgt in den Planrechnungen auf unterschiedliche Weise. Auf diese Frage werden wir im Teil «Erstellung der Planrechnungen» zurückkommen.

Lagerwert & Zahlungsfristen

Einige Parameter, wie zum Beispiel die Höhe der Debitorenforderungen, Kreditorenverbindlichkeiten und Lagervorräte, werden häufig vernachlässigt. Dennoch haben sie häufig einen erheblichen Einfluss auf den Cashflow und somit auf die Liquidität des Unternehmens. Sollten Sie Ihren Kunden eine lange Zahlungsfrist gewähren, z.B. für eine Lieferung der Stühle, während Sie den Lieferanten für die Waren im Voraus zahlen müssen, kann dieses Vorgehen die verfügbaren Geldmittel Ihres Unternehmens enorm reduzieren. Es ist daher wichtig, folgende Kennzahlen für Ihr Einzelunternehmen festzulegen, sofern sie relevant sind:

  • Lagerwert (in % der Höhe des monatlichen Wareneinkaufs)
  • Die von Lieferanten gewährte Zahlungsfrist (Anzahl Tage)
  • Die von Ihnen gewährte Zahlungsfrist an Ihre Kunden (Anzahl Tage)

Geplante Investitionen

Obwohl heutzutage mit diesem Begriff viele unterschiedliche Aktivitäten bezeichnet werden, hat er hier eine sehr konkrete Bedeutung und bezieht sich auf die Kosten für den Erwerb oder die Erstellung von Vermögenswerten des Unternehmens. Innerhalb dieses Kontexts lassen sich zwei Hauptarten von Investitionen unterscheiden:

  • Sachanlagen (z. B. Renovationen & Innen-Ausbau, Kücheneinrichtung, Lagereinrichtung, Geschäftseinrichtungen & Mobiliar, Werkzeuge, Maschinenwerkzeuge, Geräte, Motorfahrzeuge, Bürogeräte)
  • Immaterielle Vermögenswerte (Webseite, Lizenzen usw.)

Wichtig

Theoretisch gibt es eine dritte Art von Investitionen – Finanzanlagen. Allerdings sind solche Investitionen für Einzelunternehmen oder Freelancer äusserst selten. Daher lassen wir diese Option in diesem Zusammenhang ausser Acht.

Finanzierungsquellen

Für die Gründung und den Betrieb eines Unternehmens stehen in der Regel zwei Finanzierungsquellen zur Verfügung:

  • Eigenkapital (Ihre Eigenmittel in Form von Bargeld oder Sachwerten)
  • Fremdkapital (Finanzmittel von externen Quellen)

Es ist häufig der Fall, dass das vorhandene Eigenkapital eines Freelancers nicht ausreicht, um die geplanten Investitionen und laufenden Betriebskosten in der Anfangsphase zu decken. Als Gründer sind Sie daher gezwungen, den fehlenden Betrag durch die Aufnahme von Fremdkapital, in der Regel in Form von Bankkrediten, auszugleichen. Wenn Sie sich für eine Fremdfinanzierung entschieden haben, müssen Sie die folgenden Finanzierungsparameter in Ihrem Finanzplan berücksichtigen:

Unser Formular unterstützt Einzelunternehmen und Freelancer dabei, die erforderlichen Daten schnell vorzubereiten.

Schritt 3. Planung von Finanzberichten

In dieser Phase besteht die Aufgabe darin, verschiedene Parameter für jedes Geschäftsjahr separat zu berechnen oder am Ende des Geschäftsjahres zu ermitteln. Dann können diese in den Finanz­berichten, oder in der Fach­sprache, Planrechnungen dargestellt werden.

Die grundlegenden Bestandteile der Planrechnungen umfassen drei Komponenten:

  • Erfolgs­rechnung
  • Cashflow-Rechnung
  • Bilanz

Oft verlangen Kapital­geber neben den Basis-Planrechnungen (Erfolgsrechnung, Bilanz und Cashflow-Rechnung) explizit auch eine Liquiditätsplanung, eine Finanzierungs­planung und eine Rentabilitäts­vorschau. Sind die Planrechnungen vollständig integriert (d.h. miteinander verlinkt), sind die obengenannten Planungen bereits implizit vorhanden und können leicht dargestellt bzw. abgelesen werden. Beispielsweise sieht man an der Bilanz­position «Kasse» resp. «Bankkonto» bereits die Liquidität über den gesamten Planungs­horizont. Wir definieren dann zum Beispiel einen Minimalwert, den die Liquidität nie unterschreiten darf – eine solche integrierte und dynamische Liquiditätsplanung ist einer separaten Berechnung weit überlegen und berücksichtigt auch künftige Änderungen an anderer Stelle sofort.

Schritt 4. Darstellung der Annahmen

Um sicherzustellen, dass Ihr Finanzplan einen überzeugenden Eindruck hinterlässt, sollten Sie nicht vergessen, die Hauptannahmen übersichtlich darzustellen. Diese umfassen die wichtigsten Inputs, die zur Berechnung der Planrechnungen verwendet wurden sowie die vorhersehbaren Outputs. Durch dieses Vorgehen kann der Leser einerseits die Plausibilität der Grunddaten beurteilen und andererseits schnell einen Überblick über die Realität der prognostizierten Situation Ihres Unternehmens erhalten.

Wichtige Inputs zur Darstellung

  • Verkaufs­volumen (Stücke, Aufträge usw.)
  • Durchschnittlicher Verkaufs­preis
  • Durchschnittlicher Monats­lohn der MA
  • Anzahl der MA
  • Finanzierungs­struktur
  • Parameter der Fremd­finanzierung (Betrag, Laufzeit, Tilgungs­form)

Wichtige Outputs zur Darstellung

  • Umsatz­entwicklung
  • Kosten­struktur
  • Erzielter Gewinn / Profitabilität
  • Liquidität bzw. Free Cashflow (Cash Inflow und Outflow)

Finanzplanung FAQ

Was ist ein Finanzplan?

Ein Finanzplan ist ein strategisches Dokument, das die finanziellen Ziele und Prognosen eines Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum darstellt. Er bietet einen detaillierten Überblick über die finanzielle Lage des Unternehmens.

Wozu benötigt man einen Finanzplan?

Zu den häufigsten Zwecken eines Finanzplans für eine Einzelfirma zählen:

  • Bewerbung beim Vermieter
  • Bewerbung bei einer Bank für eine Finanzierung
  • Interne Analyse
  • Anmeldung für eine Aufenthaltsbewilligung

Welchen Planungshorizontdeckt der Finanzplan ab?

Normalerweise umfasst ein guter Finanzplan eine Planungsperiode von 3 bis 5 Jahren.

Was gehört zum Finanzplan?

Ein solider Finanzplan umfasst mehrere Bestandteile:

  • Titelseite mit Logo und Firmennamen
  • Annahmen zum Finanzplan
  • Planrechnungen (Erfolgsrechnung, Bilanz, Cashflow-Rechnung)
  • Finanzanalysen (z. B. Szenarioanalyse, Break-Even-Analyse usw.), die jedoch im Falle eines Einzelunternehmens selten angewendet werden.

Wie viele Seiten soll ein Finanzplan für Einzelunternehmen enthalten?

In der Regel umfasst ein Finanzplan für Einzelunternehmen oder Freelancer etwa 6-7 Seiten. Die Anzahl der Seiten hängt stark davon ab, welche Abschnitte bzw. Analysen im Finanzplan enthalten sind.

Welche Anforderungen muss mein Finanzplan erfüllen?

  • Die Zahlen sollen logisch, konsistent und verständlich sein. Die Zusammenhänge zwischen den Geschäftsberichten müssen eingehalten werden.
  • Das Finanzmodell sollte möglichst flexibel und dennoch robust aufgebaut sein, um ohne grossen Aufwand anpassbar zu sein.
  • Die Werttreiber, also die kritischen Stellschrauben des Geschäfts, sollten leicht erkennbar sein.
  • Der Finanzplan sollte individuell an Ihr Geschäftskonzept angepasst werden.
  • Die Tiefe des Finanzplans sollte dem Zweck entsprechend sein.

Finanzplan für Einzelunternehmen und Kapitalgesellschaften: Gibt es einen Unterschied?

Der Hauptunterschied besteht vor allem in folgenden Punkten:

  • Unterschiedliches Vorgehen bei der Gewinnbesteuerung
  • Der Lohn des Einzelunternehmers wird nicht als Personalaufwand in der Erfolgsrechnung ausgewiesen, sondern als Privatbezug im Cashflow.
  • Keine gesetzliche Mindesthöhe des vom Gründer eingebrachten Eigenkapitals.
  • Unterschiedliche Werttreiber, was zu Unterschieden in der Tiefe, Struktur und Vielfalt der Finanzanalysen führt.

Was sind die häufigsten Fehler bei der Erstellung eines Finanzplans?

  • Unterschätzung der Timeline beim Umsatz (die Kundengewinnung erfolgt meistens langsamer als geplant)
  • Unterschätzung der variablen und fixen Kosten
  • Überschätzung der von einem Start-Up durchsetzbaren Preise am Markt
  • Zu optimistische Einschätzung der Nachfrage für die Startphase
  • Liquiditätsprobleme aufgrund verspäteter Kundenzahlungen
  • Nicht ausreichende Konsistenz der Zahlen in den Planrechnungen

Wer erstellt einen Finanzplan?

Gründungs-, Steuer- und Finanzberater sind Dienstleister, mit denen Sie einen Finanzplan erstellen lassen können. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich in erster Linie an Fachkräfte mit Spezialisierung auf die Finanzplanerstellung zu wenden. So erhalten Sie fachliche Unterstützung ohne Sorgen und negative Überraschungen in Bezug auf Zeit- und Kostenaufwand.

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Unterbilanz, Kapitalverlust oder Überschuldung https://treuhand-suche.ch/blog/unterbilanz-kapitalverlust-oder-ueberschuldung/ https://treuhand-suche.ch/blog/unterbilanz-kapitalverlust-oder-ueberschuldung/#comments Mon, 05 Jun 2023 08:00:18 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=3487 The post Unterbilanz, Kapitalverlust oder Überschuldung appeared first on treuhand-suche.ch.

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Update des Artikels vom

Häufig hört man von Begrifflichkeiten wie Unterbilanz, Kapitalverlust oder Überschuldung. Es gehört zum Geschäftsalltag, dass Unternehmen gelegentlich in schwierige Situationen geraten und Verluste verzeichnen. Solange das Unternehmen in der Lage ist, seine Schulden gegenüber den Gläubigern zu begleichen, ist ein vorübergehender Umsatzrückgang keine Katastrophe. Doch was passiert, wenn ein Ausgleich nicht mehr möglich ist? Die Antworten liegen im Verantwortungsbereich des Verwaltungsrats oder des Geschäftsführers einer GmbH.

Oft geht man davon aus, dass nur die Inhaber der Einzelfirmen und Personengesellschaften für die Verbindlichkeiten eines Unternehmens verantwortlich sind. Kapitalgesellschaften haften lediglich mit dem Gesellschaftsvermögen. Das stimmt grundsätzlich, doch wenn die Gläubiger durch Firmenkonkurs zu Schaden kommen, prüft das Gericht, ob der Verwaltungsrat bzw. der Geschäftsführer seine Sorgfaltspflichten erfüllt haben. Sollten die Gläubiger Schadenersatz verlangen, haften die VR-Mitglieder mit ihrem persönlichen Vermögen.

Daher ist es für den Verwaltungsrat wichtig, zwischen Unterbilanz, Kapitalverlust oder Überschuldung unterscheiden zu können, um die Rechte und Pflichten zu kennen sowie die notwendigen Massnahmen rechtzeitig einzuleiten.

Unterschied zwischen Unterbilanz, Kapitalverlust und Überschuldung

Unterbilanz, Kapitalverlust und Überschuldung sind Begriffe, die unterschiedliche Aspekte der Liquidität eines Unternehmens beschreiben. Sie beschreiben Ansätze, potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen und zeitnah geeignete Massnahmen zu ergreifen, um einen möglichen Konkurs zu vermeiden. Das nachfolgende Schema verdeutlicht anschaulich, wie sich eine Bilanzstruktur von Fall zu Fall unterschiedlich gestalten kann.

unterbilanzen und überschuldung infogragik

Reaktion auf Unterbilanz, Kapitalverlust oder Überschuldung

Die Optionen des Verwaltungsrates einer Aktiengesellschaft im Falle einer Unterbilanz, eines Kapitalverlusts oder einer Überschuldung umfassen folgendes Spektrum:

Gegenmassnahmen

1. Finanziellen Stand des Unternehmens überwachen

Wichtig!

Als Verwaltungsratsmitglied sind Sie dafür verantwortlich, die finanzielle Situation ständig (nicht nur im Falle einer Unterbilanz oder eines Kapitalverlusts) zu überwachen und zu prüfen, ob begründete Besorgnis hinsichtlich einer Überschuldung besteht.

Begründete Besorgnis hinsichtlich einer Überschuldung besteht, wenn Sie den Verdacht haben, dass das Gesellschaftskapital aufgezehrt ist und die Schulden den Wert des Vermögens übersteigen.

Beispiele für Indikatoren für diesen Zustand sind:

  • Preisverfall auf dem Verkaufs- / Einkaufsmarkt
  • Umsatzrückgang (Erhöhung der Lagerbestände)
  • Mittelabfluss

2. Zwischenbilanz erstellen lassen

Wenn Besorgnis hinsichtlich einer Überschuldung besteht, sollten Sie gemäss Art. 725 Abs. 2 OR eine Zwischenbilanz erstellen und diese einem zugelassenen Revisor zur Prüfung vorlegen. Für die Erstellung der Zwischenbilanz sollte eine kurze Frist ausreichen.

Die Zwischenbilanz spiegelt die Finanzlage des Unternehmens zu einem Stichtag im laufenden Geschäftsjahr wider.

Grundsätzlich sollten Sie die Zwischenbilanz zu Fortführungswerten erstellen. Es sei denn, es wurde beschlossen, die Geschäftstätigkeit des Unternehmens einzustellen. Wenn eine Fortführung der Gesellschaft offensichtlich nicht möglich oder nicht beabsichtigt ist oder die Zwischenbilanz zu Fortführungswerten eine Überschuldung widerspiegelt, erstellen Sie eine Zwischenbilanz zu Liquidationswerten.

Die Prüfung kann von einer ausgewählten Revisionsstelle oder – falls keine bestellt wurde – von einem zugelassenen Revisor im Namen des Unternehmens durchgeführt werden.

3. Den Richter benachrichtigen

Stellt der Revisor infolge einer Prüfung der Zwischenbilanz fest, dass die Forderungen der Gläubiger des Unternehmens weder zu Fortführungs- noch zu Veräusserungswerten abgedeckt sind, ist die Gesellschaft überschuldet. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, den Richter zu benachrichtigen und die Bilanz zu deponieren, mit der das Insolvenzverfahren eingeleitet wird.

Wichtig!

Wenn Sie die kurzfristig realisierbaren Sanierungsmassnahmen einleiten oder einen ausreichenden Rangrücktritt vereinbaren können, kann die Benachrichtigung des Richters verschoben werden.

Die Überschuldungsanzeige (Bilanzdeponierung) liegt in der Verantwortung des Gesamtverwaltungsrats. Daher müssen Sie die Entscheidung, die Überschuldung zu melden, in den entsprechenden Protokollen dokumentieren und dem Richter zusammen mit einem überprüften Zwischenbericht vorlegen. Anstelle einer Überschuldungsanzeige kommt auch eine Insolvenzerklärung in Frage, wonach Sie das Unternehmen vor Gericht für zahlungsunfähig erklären und um Eröffnung des Konkurses ersuchen.

Grundsätzlich existiert keine gesetzlich festgelegte Frist für die Benachrichtigung des Richters nach Erkennen der offensichtlichen Überschuldung. Doch in der Praxis ist vorgesehen, dass Sie der Richter innerhalb von 60 Tagen nach Bekanntwerden der offensichtlichen Überschuldung benachrichtigen muss, wenn keine kurzfristige Sanierung möglich ist.

4. Generalversammlung durchführen und Sanierungsmassnahmen beantragen

Bei einer Unterbilanz gibt es noch keine gesetzlichen Folgen. Deshalb sind noch keine Sanierungsmassnahmen erforderlich.

Bei einem Kapitalverlust gemäss Gesetz (Art. 725 Abs. 1 OR), muss eine sofortige Generalversammlung einberufen und dabei die Sanierungsmassnahmen beantragt werden. Diese Massnahmen müssen in der Einladung und in der Tagesordnung aufgelistet werden [i] Die Pflicht des Verwaltungsrats obliegt bei der GmbH den Geschäftsführern..

Die bekanntesten und wahrscheinlich häufigsten Gegenmassnahmen sind:

Die AG hat einen Kapitalverlust und die Bilanz sieht so aus:

Aktiven 31.12.2022

Passiven 31.12.2022

Umlauf- und Anlagevermögen

250 000

Fremdkapital

150 000

Grundkapital

150 000

Gesetzliche Reserven

75 000

Verlustvortrag

- 125 000

Total

250 000

Total

250 000

Beim Kapitalschnitt erfolgt zunächst eine Kapitalherabsetzung von CHF 50 000 und die Auflösung der Gewinnrücklagen zum Ausgleich der Verluste. Danach sieht die Bilanz wie folgt aus:

Aktiven 31.12.2022

Passiven 31.12.2022

Umlauf- und Anlagevermögen

250 000

Fremdkapital

150 000

Grundkapital

100 000

Gesetzliche Reserven

0

Verlustvortrag

0

Total

250 000

Total

250 000

Der Verlustvortrag ist bereinigt und das Grundkapital verringert. Erfolgt nun eine Kapitalerhöhung um CHF 50 000, wird das Grundkapital auf die frühere Höhe zurückgeführt (CHF 150 000) und die Bilanz wird so aussehen:

Aktiven 31.12.2022

Passiven 31.12.2022

Umlauf- und Anlagevermögen

300 000

Fremdkapital

150 000

Grundkapital

150 000

Gesetzliche Reserven

0

Verlustvortrag

0

Total

300 000

Total

300 000

Mit dem Rangrücktritt verzichtet der Gläubiger – meist ein Gesellschafter des schuldnerischen Unternehmens – im Konkursfalle auf die Befriedigung seiner Forderung, bis der Verwertungserlös die Forderungen der anderen Gläubiger gedeckt hat.

Die Bedingungen eines Rangrücktritts sind:

  • Er muss unbedingt, unbefristet und unwiderruflich sein.
  • Er ist schriftlich abzufassen.
  • Die Bonität des Gläubigers muss geprüft werden.
  • Die Verfügungsberechtigung des Gläubigers über die mit dem Rangrücktritt belastete Forderung geprüft werden.
  • Der Zinsenlauf wird durch den Rangrücktritt weder gehemmt, noch unterliegen die Zinsen automatisch ebenfalls dem Rangrücktritt.
  • Garantien und Patronatserklärungen sind kein Ersatz für den Rangrücktritt.

Dokumentieren Sie genau alle vom Verwaltungsrat getroffenen Entscheidungen bezüglich der gewählten Sanierungsmassnahmen. Hat der Verwaltungsrat aus bestimmten Gründen beschlossen, keine zusätzlichen Sanierungsmassnahmen zu ergreifen, muss diese Entscheidung ebenfalls dokumentiert werden.

FAQ über Unterbilanz, Kapitalverlust und Überschuldung

Was ist eine Unterbilanz – einfach erklärt?

Eine Unterbilanz liegt vor, wenn die Aktiva eines Unternehmens nach Abzug des Fremdkapitals das Grund- oder Stammkapital und die gesetzlichen Reserven nicht mehr vollständig abdecken. Mit anderen Worten: Eine Unterbilanz liegt vor, wenn ein Bilanzverlust vorliegt.

Bilanz per 31.12.2019

Aktiven

Passiven

Umlaufvermögen

125'000

Fremdkapital

80'000

Anlagevermögen

60'000

Eigenkapital:

105'000

Aktienkapital (AK) *

110'000

Gesetzliche Reserven (Res.) *

20'000

Verlustvortrag *

- 25'000

Total

185'000

Total

185'000

icon_buchhaltung*Unterbilanz abrechnungen

  1. 50% * (AK + Res.) = 50% * (110’000 + 20’000) = 65’000
  2. Fremdkapital + 50% * (AK + Res.) = 80’000 + 65’000 = 145’000
  3. Aktiven = 185’000
  4. Aktiven ≥ Fremdkapital + 50% * (AK + Res.)

Deckt das Vermögen das gesamte Fremdkapital und mindestens die Hälfte des Aktienkapitals sowie der gesetzlichen Reserven, hat diese Situation noch keine gesetzlichen Folgen.

Wann liegt ein Kapitalverlust vor?

Wenn die Aktiva eines Unternehmens abzüglich der Verbindlichkeiten nicht einmal die Hälfte des Grund- oder Stammkapitals und der gesetzlichen Reserven abdecken, handelt es sich um eine qualifizierte Form einer Unterbilanz (sogenannter Kapitalverlust).

Bilanz per 31.12.2019

Aktiven

Passiven

Umlaufvermögen

80'000

Fremdkapital

80'000

Anlagevermögen

60'000

Eigenkapital:

60'000

Aktienkapital (AK) *

110'000

Gesetzliche Reserven (Res.) *

20'000

Verlustvortrag *

- 70'000

Total

140'000

Total

140'000

icon_buchhaltung*Kapitalverlust abrechnungen

  1. 50% * (AK + Res.) = 50% * (110’000 + 20’000) = 65’000
  2. Fremdkapital + 50% * (AK + Res.) = 80’000 + 65’000 = 145’000
  3. Aktiven = 140’000
  4. Aktiven ≤ Fremdkapital + 50% * (AK + Res.)

Wie kommt es zu einer Überschuldung?

Eine Überschuldung entsteht, wenn das Vermögen das Fremdkapital nicht mehr vollständig abdeckt. In diesem Fall ist das Eigenkapital negativ. Die Überschuldung einer Gesellschaft (AG / GmbH / Genossenschaft / Stiftung) bedeutet in der Regel Insolvenz und damit Handlungsunfähigkeit. Manchmal kann jedoch das negative Eigenkapital rein buchmässige Probleme ausweisen. In jedem Fall setzt die Überschuldung weitere Handlungen voraus.

Bilanz per 31.12.2019

Aktiven

Passiven

Umlaufvermögen

10'000

Fremdkapital

80'000

Anlagevermögen

60'000

Eigenkapital:

- 10'000

Aktienkapital (AK) *

110'000

Gesetzliche Reserven (Res.) *

20'000

Verlustvortrag *

- 140'000

Total

70'000

Total

70'000

icon_buchhaltung*Überschuldung abrechnungen

  1. Fremdkapital = 80’000
  2. Aktiven = 70’000
  3. Aktiven < Fremdkapital

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Wichtige Informationen für Vorstandsmitglieder

Sind Vorstandsmitglieder bei einem Schadenfall verantwortlich?

Vergessen Sie nicht, dass Sie als Mitglied des Verwaltungsrates zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn der Verwaltungsrat einer der in Art. 725 OR aufgeführten Pflichten nicht oder zu spät (Sorgfaltspflichtverletzung) nachkommt.

Tipp

Nehmen Sie die Dokumentation Ihres Argumentations- und Entscheidungsrahmens ernst. Schliesslich können Sie bei einem Schadenfall nur mit einer umfassenden Dokumentation nachweisen, dass sie alle Sorgfaltspflichten als Verwaltungsrat erfüllt haben.

Spezialfall 1.
Rücktritt des Verwaltungsrates

Wenn Sie als Mitglied des Aufsichtsrats im Falle einer ungünstigen Situation zurücktreten möchten und glauben, dass Sie dadurch von der Haftung befreit werden, funktioniert das nicht. Ein Verwaltungsratsmitglied bleibt für alle Vorkommnisse verantwortlich, die vor seinem Rücktritt stattgefunden haben und hat bei einem Rücktritt keinen Einfluss mehr auf das fristgerechte Einleiten von nötigen Massnahmen.

Rücktritt des Verwaltungsrates
Rücknahme eines Aktionärsdarlehens

Spezialfall 2.
Rücknahme eines Aktionärsdarlehens

Wenn einige Aktionäre feststellen, dass das Unternehmen kurz vor dem Bankrott steht, werden sie versuchen, das Aktionärsdarlehen oder zumindest einen Teil davon mit dem letzten Geld des Unternehmens zurückzuzahlen. Wir raten Ihnen davon ab, da solche Zahlungen nach der Konkurseröffnung angefochten werden können und sogar zu Strafverfahren gegen bevorzugte Gläubiger führen können.

Verbleibt die Verpflichtung zur Zahlung von AHV/IV/EO- und ALV-Beiträgen in einer bevorstehenden Insolvenz?

Denken Sie daran, dass auch in einer bevorstehenden Insolvenz die Verpflichtung zur Zahlung von AHV/IV/EO- und ALV-Beiträgen beim Unternehmen verbleibt. Gemäss Art. 52 Abs. 2 AHVG (Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenen-Versicherung) haften sämtliche Verwaltungsratsmitglieder persönlich und solidarisch mit ihrem Privatvermögen (abgesehen von möglichen strafrechtlichen Verfahren). Somit kann ein beliebiges Mitglied des Verwaltungsrates für den ganzen Schaden einklagen.

Fazit

Unterbilanz, Kapitalverlust und Überschuldung sind sehr eng verbundene Begriffe, die vor allem dem Zweck einer plausiblen Darstellung der finanziellen Lage eines Unternehmens dienen. Im Kern handelt es sich um die Relation zwischen dem Reinvermögen bzw. dem gesamten Eigenkapital des Unternehmens und dem Grund- bzw. Stammkapital. Der Gesetzgeber sieht diverse Sanierungsmassnahmen vor, falls ein Unternehmen mit einem Kapitalverlust oder einer Überschuldung konfrontiert wird. Eine zeitnahe Umsetzung der Massnahmen soll dazu beitragen, der Insolvenz vorzubeugen. Sollten Sie noch offene Fragen zum Thema «Unterbilanz, Kapitalverlust und Überschuldung» haben, zögern Sie bitte nicht, im Forum bei den Experten nachzufragen.

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Cashflow: Excel-Vorlage zur Berechnung & Verbesserungstipps https://treuhand-suche.ch/blog/cashflow/ https://treuhand-suche.ch/blog/cashflow/#comments Fri, 18 Nov 2022 09:00:35 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=8296 The post Cashflow: Excel-Vorlage zur Berechnung & Verbesserungstipps appeared first on treuhand-suche.ch.

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Das Cashflow-Management ist wahrscheinlich einer der wichtigsten Teile der Finanz­planung für jedes Unternehmen. Daher ist es wichtig, einen vertieften Einblick in diesen Wissens­bereich zu bekommen. Möchten Sie von Experten erfahren, wie Sie den Cashflow effektiv berechnen, interpretieren und im Endeffekt den freien Cashflow (FCF) verbessern können? In diesem Artikel bekommen Sie ausführliche Antworten auf alle diese Fragen und vieles mehr.

Was ist ein Cashflow? Wirtschaftliche Definition

Der Begriff „Cashflow“ stammt ursprünglich aus dem Englischen und bezeichnet den Geldfluss (den Zu- und Abfluss liquider Mittel) eines Unternehmens während eines bestimmten Zeitraums.

Bei der Berechnung des Cashflows werden alle Ein- und Auszahlungen einer bestimmten Zeitperiode miteinander verglichen. Die sich daraus ergebende Differenz bezeichnet man als gesamten Cashflow. Er bezieht sich daher nicht auf einen bestimmten Zeitpunkt, sondern immer auf eine bestimmte Zeitperiode. Dadurch unterscheidet sich dieser Begriff von diversen Liquiditätskennzahlen, die die Unternehmensliquidität zu einem bestimmten Zeitpunkt messen. Sämtliche Cashflow-Berechnungen werden normalerweise in einer Berechnungstabelle – der Cashflow-Rechnung – dargestellt.

Freier Cashflow (FCF): Was ist das?

Eine der wichtigsten Aufgaben der Cashflow-Berechnung ist die Antwort auf die Frage, ob das Unternehmen über freien Cashflow verfügt. Freier Cashflow (aus dem Englischen «free cash flow» oder «FCF») bezeichnet das Geld, dass dem Unternehmen nach Zahlung seiner Betriebs­kosten, Investitionen und Finanzierungs­aktivitäten übrigbleibt. Je mehr freien Cashflow das Unternehmen hat, desto mehr davon kann es für bspw. weitere Investitionen, Auszahlung von Dividenden oder zur Schulden­tilgung verwenden.

Freier Cashflow (FCF) - Was ist das

Cashflow: Bedeutung für das Unternehmen

Im Grossen und Ganzen antwortet jegliche Cashflow-Berechnung auf die Frage, wie viel Geld erwirtschaftet wurde bzw. wie hoch der Saldo aus Ein- und Auszahlungen innerhalb einer Zeitperiode ist. Daraus kann man eine Schluss­folgerung über die folgenden Aspekte der finanziellen Lage ziehen:

  • Wettbewerbs­fähigkeit & finanzielle Absicherung
  • Bedarf nach externer Finanzierung & Tilgungs­kapazität
  • Investitions­potenzial

Einen Schluss über die Wettbewerbs­fähigkeit, das Investitions­potenzials und den Bedarf nach externer Finanzierung lässt sich vor allem basierend auf dem Cashflow aus operativer Tätigkeit ziehen, der eine der drei Cashflow-Kategorien präsentiert.

Cashflow-Kategorien

Zwecks Erleichterung von Analysen werden bei der Berechnung des Cashflows sämtliche Zu- und Abflüsse des Unternehmens in drei unterschiedliche Teile aufgeteilt. Man spricht daher von drei Cashflow-Kategorien:

1. Cashflow aus operativer Tätigkeit

Der Cashflow aus operativer Tätigkeit (operativer Cashflow) ergibt sich aus der laufenden Geschäfts­aktivitäten des Unternehmens und demonstriert die Ergebnisse aller zahlungs­wirksamen Geschäftsvorfälle. Diese Art des Cashflows dient als Indikator für die Bewertung der Wettbewerbs­fähigkeit sowie des inneren Potenzials. Je höher der operative Cashflow ist, desto mehr Geld wird durch die Betriebs­tätigkeit erwirtschaftet und desto stärker ist die Lage des Unternehmens im Markt (bspw. geringere Abhängigkeit von Zahlungs­konditionen seiner Kunden und Lieferanten). Ein positiver Cashflow aus operativer Tätigkeit ermöglicht dem Unternehmen, ohne externe Finanzierung geplante Anlagen anzuschaffen oder seine Schulden zurückzuzahlen.

2. Cashflow aus Investitions­tätigkeiten

Der Cashflow aus Investitions­tätigkeit fasst zusammen, wie viel Geld infolge eines Kaufs oder Verkaufs von Anlagen ausgegeben bzw. bezogen wurde. In der Regel ist der Cashflow aus Investitions­tätigkeit negativ und wird daher durch die anderen Kategorien des Cashflows abgedeckt.

3. Cashflow aus Finanzierungs­tätigkeiten

Der Cashflow aus Finanzierungs­tätigkeit umfasst alle Änderungen des Eigen- oder Fremd­kapitals (Kapital­flüsse). Die Erhöhung des Aktien- oder Stamm­kapitals sowie die Kredit­aufnahme wird als Geld­zufluss betrachtet. Die Auszahlung eines Darlehens oder Ausschüttung von Dividenden wird dagegen als Geld­abfluss in die Rechnung einfliessen.

Wie kann man seinen Cashflow berechnen? Berechnungsmethoden

Der Cashflow lässt sich nach zwei unterschiedlichen Methoden berechnen – direkte und indirekte Methoden.

Direkte Methode der Cashflow-Berechnung

Die direkte Methode wird angewandt, indem jegliche Ein- und Auszahlungen je nach Kategorie verglichen werden. Für diese Kalkulation sind interne Daten des Unternehmens erforderlich.

Freier Cashflow (FCF) = Zahlungswirksame Erträge – Zahlungsunwirksame Aufwendungen

  • Zu den zahlungswirksamen Erträgen zählen vor allem Umsatzerlöse, Forderungseinzahlungen, Kreditaufnahmen und sonstige Einzahlungen einer Periode.
  • Zu den zahlungswirksamen Aufwendungen zählen vor allem Herstellungskosten, Personalkosten, Angeschaffte Anlagen, Begleichungen von Verbindlichkeiten und sonstige Auszahlungen derselben Periode.
Zahlungs­wirksame Erträge Zahlungs­unwirksame Aufwendungen
  • Umsatzerlöse
  • Beteiligungserträge
  • Zinserträge
  • Verkauf von langfristigen Vermögensgegenständen (Desinvestitionen)
  • Kapitaleinlagen
  • Kreditaufnahmen
  • sonstige Einzahlungen
  • Materialaufwendung
  • Arbeitsaufwendung
  • Bezahlte Betriebskosten
  • Steuern
  • Zinsaufwendungen
  • Angeschaffte Anlagen
  • Kapitalentnahmen
  • Kredittilgungen
  • sonstige Auszahlungen

Indirekte Methode der Cashflow-Berechnung

Bei dieser Methode lässt sich der Casflow nach folgender Formel berechnen:

Freier Cashflow (FCF) = Reingewinn + nicht zahlungswirksame Aufwendungen – nicht zahlungswirksame Erträge

  • Zu den nicht zahlungswirksamen Aufwendungen zählen vor allem Abschreibungen, Bestands- und Forderungsminderung, Erhöhung des Gewinnvortrages etc.
  • Zu den nicht zahlungswirksamen Erträgen zählen vor allem Zuschreibungen, Bestands- und Forderungserhöhung, Aktivierte Eigenleistungen, Minderung des Gewinnvortrages etc.
Nicht zahlungswirksame Aufwendungen (+) Nicht zahlungswirksame Erträge (-)
  • Abschreibungen
  • Bestandminderung
  • Forderungsminderung
  • Erhöhung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
  • Erhöhung des Gewinnvortrages
  • Erhöhung der Rückstellungen
  • Zuschreibungen
  • Bestandserhöhungen
  • Forderungserhöhung
  • Minderung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
  • Auflösung von Rückstellungen
  • Minderung des Gewinnvortrages
  • Aktivierte Eigenleistungen

Wichtig

In der Praxis wird die indirekte Ermittlung bevorzugt, deren Excel-Vorlage Sie unter dem Link finden können.

Positiver und negativer Cashflow

Wie bereits erwähnt wurde, gibt der Cashflow einen Überblick darüber, wie viel Geld das Unternehmen erwirtschaftet und wie viel ausgezahlt hat. Somit kann daraus entweder ein negativer oder positiver Cashflow entstehen.

Wenn der Geldabfluss den Geldeinfluss übersteigt, führt dies zum negativen Cashflow. Im Endeffekt reduziert sich die Summe der verfügbaren liquiden Mittel des Unternehmens. Obwohl negativer Cashflow ungewünscht ist, hat er nicht automatisch eine negative Bedeutung für Besitzer oder Investoren. Unterstehend sind vier typische Situationen aufgelistet, wodurch negativer Cashflow entsteht:

  • Verlust aus operativer Tätigkeit
  • Tilgung eines Kredit­betrages ohne laufende Amortisation (bullet loan)
  • Hohe Investitionen im laufenden Zeitraum
  • Änderungen im Cash-Management (wegen eines dem Kunden / vom Lieferanten gewährten Zahlungs­aufschubs)

Ein positiver Cashflow kann hingegen auf gute Ergebnisse der Betriebs­tätigkeit hinweisen. In diesem Fall sind die Einnahmen höher als die Ausgaben und man sagt über einen Überschuss. Anschliessend ermöglicht dies dem Unternehmen, seinen Lieferanten rechtzeitig zu zahlen oder geplante Anlagen zu erwerben, ohne sich an externe Finanzierung zu wenden.

Cashflow, Bilanz und Erfolgs­rechnung: Zusammenhang

Cashflow, Bilanz und Erfolgs­rechnung sind sehr eng verbunden. Bei der indirekten Methode der Cashflow-Berechnung wird der Gewinn- und Abschreibungsbetrag aus der Erfolgs­rechnung genommen. Darüber hinaus werden gewisse Informationen aus der Bilanz verwendet, um den Cashflow zu berechnen:

  • Veränderung in Forderungen aus Lieferungen
  • Veränderung in Verbindlichkeiten aus Lieferungen
  • Veränderung in Vorräten
  • Veränderung in sonstigen Umlaufvermögen und kurzfristigen Verbindlichkeiten
  • Veränderung in Eigen- und Fremdkapital etc.

Ein Ergebnis der Cashflow-Berechnung – negativer oder positiver Betrag – spiegelt die Änderungen der liquiden Mittel in der Bilanz am Ende einer Zeitperiode wieder. Der Saldo aus Ein- und Auszahlungen stimmt immer mit dieser Änderung überein.

Cashflow, Bilanz und Erfolgsrechnung - Zusammenhang

4 Tipps zur Verbesserung Ihres Cashflows

Die Bedeutung des Cashflows bzw. des freien Cashflows (FCF) für die Weiter­entwicklung jedes Geschäfts ist enorm. Aus diesem Grund spielt die Verbesserung des Cashflows für Unternehmen eine Schüssel­rolle, um die Wettbewerbs­fähigkeit und das Entwicklungs­potenzial zu behalten. Zu den wichtigsten Tipps, die zur Verbesserung des Cashflows beitragen können, gehören vor allem:

1. Verkürzen Sie den Zahlungsaufschub, den Sie Ihren Kunden gewähren.

Je schneller Ihre Kunden zahlen, desto geringerer ist der Forderungs­betrag, was zusätzliche liquide Mittel freisetzt. Deswegen lohnt es sich, Ihre Kunden auf Basis eines konkreten Kunden­bedarfs mit einer Anzahlung zu bedienen.

2. Versuchen Sie, den Zahlungs­aufschub zu verlängern, den Ihnen von Ihren Lieferanten gewährt ist.

Auf diese Weise bekommen Sie die benötigten Rohstoffe oder Dienstleistungen und zahlen dafür später, was Ihren Cashflow ähnlich zu einem Bankkredit beeinflusst. In der Praxis kommt es aber häufig vor, dass bei diesem Vorgehen der Einkaufspreis höher sein kann. Man muss daher bei Verhandlungen mit Lieferanten diesen Aspekt beachten.

3. Optimieren Sie Ihre Bestände.

Sind grosse Bestände immer gut für Ihr Unternehmen? Einerseits erhöhen hohe Bestände natürlich die Stabilität und machen das Business resilienter vor möglichen Liefer­schwierigkeiten. Anderer­seits binden hohe Bestände viel liquide Mittel. Eine Erhöhung der Bestände kann manchmal zu einem negativen operativen Cashflow und somit zu Schwierigkeiten mit der Liquidität führen.

4. Achten Sie auf die Tilgungs­form bei der Kredit­aufnahme.

Häufig müssen sich Unternehmen extern finanzieren. Als klassisches Beispiel dafür dient ein Bank­kredit. Dabei ist es äusserst wichtig, sich für eine optimale Tilgungs­form zu entscheiden. In der Praxis kommen drei Tilgungs­formen zum Einsatz:

Annuitätische Tilgung

Dabei bleiben die monatlichen Raten stets gleich. Das Unternehmen zahlt der Bank immer den gleichen Betrag während des ganzen Darlehens­zeitraums (Zinsen und Tilgungen zusammen). Die annuitätische Tilgung ist die verbreiteste Tilgungsform der Finanzierung. Diese Tilgungsform ist empfehlenswert, sofern die Umsatz­generierung regelmässig und ohne Saisonalität (grosse Schwankungen während des Jahres) erfolgt.

Raten­tilgung

Bei dieser Tilgungsform bleibt nur der Tilgungs­anteil innerhalb des ganzen Darlehens­zeitraums gleich, während die Höhe der Kredit­raten kontinuierlich abnimmt. Das liegt daran, dass Zinsen auf Basis des restlichen, kontinuierlich reduzierenden Schulden­betrages berechnet werden. Diese Tilgungs­form findet relativ selten ihre Anwendung in der Praxis. Grund dafür ist die höhere Belastung am Anfang der Kredit­nutzung, was in der Regel nicht den Bedürfnissen des Kredit­nehmers entspricht. Wenn allerdings die aktuelle Finanz­lage des Unternehmens stabil ist und es am Zins­aufwand sparen will, empfiehlt es sich, diese Tilgungs­form zu vorzuziehen.

Endfällige Tilgung

Bei dieser Tilgungs­form werden während der ganzen Laufzeit nur die Zinsen beglichen. Der gesamte Kredit­betrag wird am Ende der Laufzeit in einer sehr hohen, einmaligen Schluss­rate zurückgezahlt. Zu den Haupt­nachteilen dieser Tilgungs­form gehört vor allem der höhere Zins­aufwand und die hohe Belastung des Cashflows am Ende der Kredit­laufzeit. Darüber hinaus werden solche Kredite von Banken als riskanter eingestuft und daher in der Regel mit einem höheren Zinssatz belegt. Diese Tilgungs­form ist hauptsächlich beim saisonalen Geschäft sinnvoll (bspw. die Agrar­industrie). Wenn das Geld aus dem Verkauf von Waren oder Dienst­leistungen in einer kurzen Zeitperiode eintrifft, wird diese Tilgung eine optimierende Auswirkung auf Ihren Cashflow haben.

Cashflow FAQ

Cashflow und Gewinn: Was ist der Unterschied?

Während der Gewinn die Profitabilität misst, zeigt der Cashflow die Zahlungs­fähigkeit des Unternehmens an. Der Gewinn antwortet auf die Frage, um wie viel die Einkommen des Unternehmens seine Kosten übersteigen. Der Cashflow vergleicht hingegen die Geldflüsse, die innerhalb einer Zeit­periode mit den Einkommen und Kosten nicht exakt korrelieren. Es kann bspw. sein, dass dem Kunden die Waren auf Rechnung geliefert worden sind. Obwohl der Gewinn bereits erfasst ist, hat das Unternehmen sein Geld noch nicht bekommen. Als weiteres Beispiel dient die Anschaffung von Anlagen oder Kredit­tilgung. Diese Geschäfts­fälle sind nicht erfolgswirksam, allerdings haben diese einen Einfluss auf den Geld­bestand und somit die Zahlungs­fähigkeit des Unternehmens.

Cashflow und Umsatz: Was ist der Unterschied?

Der Cashflow und Umsatz sind zwei ganz verschiedene Paar Schuhe. Der Cashflow fasst sämtliche Geld­flüsse zusammen, während der Umsatz lediglich das Verkaufs­niveau (erfolgswirksame Verkaufs­geschäftsfälle) umfasst.

Welche Cashflows gibt es?

Es gibt drei Arten oder Kategorien von Cashflows:

  • Cashflow aus operativer Tätigkeit
  • Cashflow aus Investitions­tätigkeiten
  • Cashflow aus Finanzierungs­tätigkeiten

Jede Art spiegelt eine konkrete Seite von Unternehmens­aktivitäten wider.

Wo sieht man Cashflow-Ergebnisse in der Bilanz?

Wie bereits erwähnt wurde, gibt es einen engen Zusammenhang zwischen dem Cashflow und der Bilanz. Ein Cashflow-Ergebnis sieht man nicht direkt in der Bilanz. Nichts­desto­trotz stellt es die Änderung von liquiden Mittel innerhalb einer Zeit­periode dar.

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Passive und aktive Rechnungsabgrenzungen: Beispiele und Buchungssätze https://treuhand-suche.ch/blog/aktive-rechnungsabgrenzungen/ https://treuhand-suche.ch/blog/aktive-rechnungsabgrenzungen/#comments Thu, 03 Feb 2022 09:00:46 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=7984 The post Passive und aktive Rechnungsabgrenzungen: Beispiele und Buchungssätze appeared first on treuhand-suche.ch.

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Es kommt häufig vor, dass das Unternehmen Erträge erzielt oder Ausgaben trägt, die der anderen Rechnungs­periode zugehören. Dies­bezüglich schreibt der Gesetz­geber im OR, Art. 958b vor, dass alle wirtschaftlichen Aufwände und Erträge voneinander in zeitlicher und sachlicher Hinsicht abgegrenzt werden müssen.

Würden Sie gerne erfahren, wie man eine korrekte Buchung vornimmt, um Aufwände und Erträge gemäss der entsprechenden Periode zuzuordnen? Dann sind Sie ja auf dem richtigen Weg! Dafür sind die sogenannten aktiven und passiven Rechnungs­abgrenzungen gedacht, bzw. transitorische Aktiven und Passiven. Deren Bedeutung, Grund­funktionen und Verbuchung werden im weiteren Verlauf anhand typischer Beispiele aus der Praxis detailliert erläutert.

«Rechnungs­abgrenzungen»: Definition und Grundfunktion

Unter «Rechnungs­abgrenzung» oder «Rechnungs­abgrenzungs­posten» versteht man in der Regel die zeitliche Zuordnung der unter­jährigen Einnahmen und Ausgaben eines Betriebes zur Ermittlung des Perioden­erfolges. Mittels dieser Konten werden Erträge bzw. Aufwände verbucht, bei denen die zugehörigen Einnahmen bzw. Ausgaben in eine andere Rechnungsperiode fallen. Die Rechnungs­abgrenzung ist daher ein wichtiges Mittel der Buchhaltung für eine korrekte Darstellung der Angaben, wenn es sich um den Abschluss einer Rechnungs­periode handelt.

Unterschied zwischen aktiven und passiven Rechnungs­abgrenzungen in einer Bilanz einfach erklärt

Unter aktiven Rechnungs­abgrenzungen (ARA) werden Erträge eines Unternehmens bezeichnet, die das Unternehmen noch nicht erhalten hat oder es handelt sich um Aufwände, die bereits bezahlt wurden, ohne dass der Aufwand angefallen wäre.

Passive Rechnungs­abgrenzungen (PRA) dagegen haben die umgekehrte Bedeutung. Sie zeigen Aufwände, die ein Unternehmen in der entsprechenden Periode noch nicht bezahlt hat oder einen Zahlungs­eingang, deren Leistung erst im Folgejahr erbracht wird.

Typische Beispiele von aktiven und passiven Rechnungs­abgrenzungen

Die häufigsten Situationen, bei denen aktive und passive Rechnungs­abgrenzung Anwendung finden.

Typische Beispiele von aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungen

Aktive Rechnungsabgrenzung

Buchung des Ertrages für die Dienstleistungen, sofern sie im Vorjahr erbracht wurden, während die entsprechende Rechnung erst im Folgejahr ausgestellt wurde. Buchung von Mieten, Zinsen, Versicherungs- uns sonstigen Beiträgen, Provisionen im Voraus bezahlt.

Passive Rechnungsabgrenzung

Buchung des Aufwandes, der im Vorjahr getragen, jedoch erst im Folgejahr nach Erhalt der entsprechenden Rechnung gezahlt wurde. Buchung von Mieten, Zinsen, Versicherungs- uns sonstigen Beiträgen, Provisionen im Voraus erhalten.

Buchung von aktiven und passiven Rechnungs­abgrenzungen: Regeln und Beispiele mit Buchungs­sätzen

Die Buchung von aktiven und passiven Rechnungs­abgrenzungen erfolgt über vier Bilanzkonten:

Buchung von aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungen - Regeln und Beispiele mit Buchungssätzen

Wichtig

Sollte am Ende des Jahres eine Aktive oder Passive Rechnungs­abgrenzung gemacht werden, muss zu Beginn des nächsten Jahres gleich eine Rück­buchung erfolgen.

Bilanzstichtag

In der Bilanz werden die Rechnungs­abgrenzungen bzw. die transitorischen Aktiven und Passiven wie folgt dargestellt:

Aktiva Passiva
1. Umlaufvermögen 1. Eigenkapital
2. Sachanlagen 2. Rückstellungen
3. Immaterielle Anlagen 3. Verbindlichkeiten
4. Aktive Rechnungsabgrenzungen
  • «Bezahlter Aufwand des Folgejahres»
  • «Noch nicht erhaltener Ertrag»
4. Passive Rechnungsabgrenzungen
  • «Noch nicht bezahlter Aufwand»
  • «Erhaltener Ertrag des Folgejahres»

Tipp

Falls Sie sich darüber informieren möchten, wie man einen Jahres­abschluss bzw. eine Bilanz erstellt, empfiehlt es sich, diesem Link zu folgen: Jahresabschluss – schrittweise Anleitung! (Checkliste & Vorlage)

FAQ zum Thema Rechnungs­abgrenzungen

Aktive Rechnungs­abgrenzungen und transitorische Aktiven: Unterschied einfach erklärt

Es kommt nicht selten vor, dass man bei diesem Thema auf unterschiedliche Begriffe trifft. Als Allererstes handelt es sich um transitorische Aktiven & Passiven und aktive & passive Rechnungs­abgrenzungen. Wenn man von aktiven Rechnungs­abgrenzungen spricht, versteht man darunter transitorische Aktiven. Diese Begriffe haben somit die gleiche Bedeutung und werden häufig als Synonyme verwendet.

In der Praxis gelten folgende Regeln:
aktive Rechnungsabgrenzung = transitorische Aktiven
passive Rechnungsabgrenzung = transitorische Passiven

Vorsteuerabzug bei aktiver Rechnungsabgrenzung

Bei der aktiven Rechnungs­abgrenzung kommt häufig die Frage auf, wie man mit der MwSt. bzw. den Vorsteuer­abzügen umgeht. In der Tat erfolgt der Vorsteuer­abzug zu 100% im Jahr, in dem auch die Zahlung getätigt wird. Somit wird beim Steuer­betrag nichts aufgeteilt oder getrennt, sondern der Vorsteuer­abzug kann sehr einfach erfolgen.

Rückstellungen und passive Rechnungs­abgrenzungen (PRA): Was ist der Unterschied?

Obwohl es sich in beiden Fällen um Verbindlichkeiten handelt, die das Betriebs­ergebnis belasten, gibt es gewisse Unterschiede zwischen diesen zwei Begriffen. Der Haupt­unterschied besteht darin, dass im Fall von Rückstellungen der Betrag der Verbuchung nicht genau festgelegt ist. Wenn die Höhe und der Zeitpunkt von erwarteten Verbindlichkeiten oder voraus­sichtlichen und wieder­kehrenden Kosten noch unsicher sind, müssen Unternehmen auf Basis ihrer Erwartungen Rückstellungen bilden. Im Fall von passiven Rechnungs­abgrenzungen sind sowohl der Betrag als auch der Zeit­punkt dem Unternehmen bekannt.

Ein weiterer wesentlicher Unterschied besteht darin, dass Rückstellungen kurz- oder auch langfristig sein können, während passive Rechnungs­abgrenzungen nur kurz in der Bilanz ausgewiesen werden.

Im Unterschied zu passiven Rechnungs­abgrenzungen können Rückstellungen kurz- oder auch langfristig sein.

Fazit

  • Passive und aktive Rechnungs­abgrenzung bezwecken eine zeitliche Zuordnung der unterjährigen Einnahmen und Ausgaben eines Betriebes zur Ermittlung des Perioden­erfolges.
  • Aktive Rechnungs­abgrenzungen werden auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen, während passive Rechnungs­abgrenzungen auf der Passiv­seite der Bilanz dargestellt werden.
  • Für die Verbuchung der aktiven und passiven Rechnungs­abrechnungen sind Buchungssätze vorgesehen:
    • Konto 1300 «Bezahlter Aufwand des Folgejahres»
    • Konto 1301 «Noch nicht erhaltener Ertrag»
    • Konto 2300 «Noch nicht bezahlter Aufwand»
    • Konto 2301 «Erhaltener Ertrag des Folgejahres»
  • Nach erfolgter aktiver oder passiver Rechnungs­abgrenzung am Ende des Jahres folgt eine Rückbuchung zu Beginn des nächsten Jahres.
  • Bei der aktiven Rechnungs­abgrenzung erfolgt der Vorsteuer­abzug zu 100% im Jahr, in dem auch die Zahlung getätigt wird.

Haben Sie keine Antwort auf Ihre Frage gefunden? Wenden Sie sich doch ganz einfach an erfahrene Experten von treuhand-suche.ch

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Jahresabschluss – schrittweise Anleitung! (Checkliste & Vorlage) https://treuhand-suche.ch/blog/jahresabschluss-checkliste-vorlage/ https://treuhand-suche.ch/blog/jahresabschluss-checkliste-vorlage/#comments Mon, 22 Feb 2021 16:30:47 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=5117 The post Jahresabschluss – schrittweise Anleitung! (Checkliste & Vorlage) appeared first on treuhand-suche.ch.

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30’000 Franken. Das ist die Busse dafür, einen Jahresabschluss verspätet einzureichen. Um dieses Risiko zu vermeiden und die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu erhalten und die gesetzlichen Anforderungen an die Buchhaltung zu erfüllen, sollte man sich richtig und rechtzeitig vorbereiten. In erster Linie sollte man sich jedoch informieren, was ein Jahresabschluss bedeutet, was die Inhalte sind – und wo sich die Fallstricke verbergen.

Jahresabschluss Strafe

Im folgenden Artikel finden Sie Antworten auf all diese Fragen. Und noch mehr. Wir stellen eine gratis Vorlage für die Erstellung Ihres Jahresabschlusses zur Verfügung!

Wichtig

In diesem Artikel haben wir nur die Grundelemente eines Jahresabschlusses beschrieben. Dieses Format ist lediglich für kleine und mittlere Unternehmen geeignet. Wenn Ihr Unternehmen über Filialen verfügt, börsennotiert ist oder komplexe Geschäftsaktivitäten vornimmt, empfehlen wir dringend, einen professionellen Treuhänder zu konsultieren.

  • Was ist ein Jahresabschluss

    Was ist ein Jahresabschluss?

Dieses Dokument weist die finanzielle Situation Ihres Unternehmens aus: Über welches Vermögen verfügt das Unternehmen, wie dieses finanziert und verwendet wird, und welches Ergebnis – Gewinn oder Verlust – daraus während dem Geschäftsjahr generiert wurde.

Der Jahresabschluss ist das Produkt einer (hoffentlich) sorgfältigen Buchhaltung. Das Steueramt nutzt ihn, um die direkten Steuern des Unternehmens zu berechnen. Der Jahresabschluss dient also zur Festlegung der direkten Bundessteuer sowie der Steuern auf Kantons- und Gemeindeebene.

Banken und Investoren nutzen ihn, um Entscheidungen über Finanzierungen zu treffen. In diesem Artikel betrachten wir den Jahresabschluss, wie er nach Obligationsrecht aussehen sollte.

Tipp

Einzelunternehmen oder Personengesellschaften sind von der Einreichung eines Jahresabschlusses befreit, wenn ihr Jahreseinkommen 500’000 Franken nicht übersteigt (Art. 957 Abs. 2 OR). Dies befreit Unternehmer bzw. Selbständige jedoch nicht von einer elementaren Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben sowie der Vermögensverhältnisse der Einzelunternehmung. Dies wird im Volksmund als «Milchbüechlirechnung» bezeichnet. Der Einzelunternehmer weist den Erfolg seiner Selbständigkeit in der privaten Steuererklärung aus, eine separate Steuererklärung für die Einzelunternehmung existiert in der Schweiz nicht.

  • Grundvoraussetzungen für einen Jahresabschluss

    Grundvoraussetzungen für den Jahresabschluss

Grundvoraussetzungen für den Jahresabschluss Shema
  • Woraus ein korrekter Jahresabschluss besteht

    Woraus ein korrekter Jahresabschluss besteht

Die Grundversion eines Jahresabschlusses beinhaltet Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang. Schauen wir uns die einzelnen Elemente im Detail an.

Bilanz

Die Bilanz demonstriert, über welches Vermögen Ihr das Unternehmen verfügt (Aktiven) und wie dieses Vermögen finanziert wurde (Passiven). Eine Bilanz wird stets zu einem Stichtag (meist 31.12.) erstellt und zeigt die Situation im Unternehmen genau an diesem Tag.

Eine Bilanz kann mehr oder weniger detailliert aussehen. In jedem Fall müssen die genutzten (Nicht-Null-) Konten dargestellt offengelegt werden. Ausserdem muss eine Zusammenfassungen der strukturellen Teile der Konten angegeben werden. Schematisches Beispiel einer Bilanz:

Aktiven

Flüssige Mittel
Kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Übrige kurzfristige Forderungen
Vorräte und nicht fakturierte Dienstleistungen
Aktive Rechnungsabgrenzungen

Umlaufvermögen

Finanzanlagen
Beteiligungen
Mobile Sachanlagen
Immobile Sachanlagen
Immaterielle Werte
Nicht einbezahltes Grund,- Gesellschafter- oder Stitungskapital

Anlagevermögen

Passiven

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten
Passive Rechnungsabgrenzungen

Kurzfristiges Fremdkapital

Langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten
Übrige langfristige Verbindlichkeiten
Rückstellungen sowie vom Gesetz vorgesehene ähnliche Positionen

Langfristiges Fremdkapital

Fremdkapital

Grund-, Gesellschafter- oder Stiftungskapital
Gesetzliche Kapitalreserve
Gesetzliche Gewinnreserve
Freiwillige Gewinnreserven
Gewinnvortrag oder Verlustvortrag
Jahresgewinn oder Jahresverlust
Eigene Kapitalanteile (Minusposten)

Eigenkapital

Eine Bilanz wird in der Regel zum Ende eines Geschäftsjahres erstellt, kann aber prinzipiell bei Bedarf auch jederzeit erstellt werden. Die wichtigsten Elemente sind die Aktiven (Umlauf- und Anlagevermögen) und die Passiven (Fremd- und Eigenkapital). Vermögen und Fremdkapital sind nach Fristigkeit gegliedert: Zuerst kurzfristige, dann langfristige.

Tipp

Eigentlich sollte die Bilanz nur positiven Zahlen ausweisen. In einigen Situationen kommen auch negative Zahlen in der Bilanz vor. Umgekehrt sind in der Erfolgsrechnung negative Zahlen häufig anzutreffen: Alle Aufwendungen werden als negative Zahlen dargestellt. Oft werden negative Zahlen der Bilanz und ER in Klammern geschrieben. So bedeutet (2`300) das gleiche wie -2`300.

Erfolgsrechnung

Grundlage der Erfolgsrechnung ist wie bei der Bilanz der Kontenplan. Die Erfolgsrechnung beinhaltet nur die Konten, die einen Einfluss auf das Jahresergebnis haben: Umsätze, Aufwände, Abschreibungen und Steuern (ohne MWST). Wenn Sie z.B. ein Auto für Ihr Unternehmen erwerben, wird dies nicht in der Erfolgsrechnung sondern in der Bilanz abgebildet.

Schematisches Beispiel einer Erfolgsrechnung eines Produktionsunternehmens:

Produktionserfolgsrechnung Gesamtkostenverfahren

Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen
+/-
Bestandesänderungen an unfertigen und fertigen Erzeugnissen sowie an nicht fakturierten Dienstleistungen
-
Material- und Warenaufwand
=

Bruttoergebnis nach Material- und Warenaufwand

-
Personalaufwand
=

Bruttoergebnis nach Personalaufwand

-
Übriger betrieblicher Aufwand
=

Betriebliches Ergebnis vor Abschreibungen und Wert-berichtigungen, Finanzerfolg und Steuern «EBITDA»

-
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Positionen des Anlagevermögens
=

Betriebliches Ergebnis vor Finanzerfolg und Steuern «EBIT»

-
Finanzaufwand
+
Finanzertrag
=

Betriebliches Ergebnis vor Steuern «EBT»

+/-
Betrieblicher Nebenerfolg
-
Betriebsfremder Aufwand
+
Betriebsfremder Ertrag
-
Ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Aufwand
+
Ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Ertrag
=

Jahresgewinn oder Jahresverlust vor Steuern

-
Direkte Steuern
=

Jahresgewinn oder Jahresverlust

Zusätzlich zu den oben genannten Zwischenergebnissen sollte die ER auch die Jahressalden für jedes Top-Level-Konto beinhalten (3000 - 8900). Wenn Sie z. B. Online-Werbeausgaben (6604) und Kundenbetreuung (6641) hatten, sollten Sie danach die Werbekosten insgesamt angeben (6600).

Wichtig

Im Jahresabschluss müssen die Erfolgsrechnung und die Bilanz immer mit den Vergleichszahlen aus dem Vorjahr präsentiert werden.

Anhang

Der Anhang kann in 5 Bestandteile unterteilt werden:

Dieser Abschnitt dient als Einleitung. Er enthält normalerweise folgende Elemente:

  • Firmenname
  • Standort
  • Gründungsdatum
  • Kurzbeschrieb der Geschäftstätigkeit
Jahresabscluss - Anhang - Informationen über das Unternehmen

Dieser Abschnitt sollte Ihren Jahresabschluss und die Standards beschreiben, auf denen der Abschluss basiert. Bei kleineren Unternehmen ist dies (fast) immer das Obligationenrecht.

  • Abrechnungszeitraum
  • Regulatorischer Rahmen (Standards)
  • Einhaltung von Bilanzierungsrichtlinien
Jahresabscluss - Anhang - Informationen zur Buchhaltung

Hier sollten alle Positionen der Aktiven und Passivennäher erläutert werden, falls sich Klärungsbedarf ergibt oder die Struktur der Bilanz nicht sehr detailliert gewählt wurde. Insbesondere ist zu erläutern:

Umlaufvermögen

Flüssige Mittel, Delkredere auf Forderungen, Bezahlter Aufwand des Folgejahres usw.

Jahresabscluss - Anhang - Spezifikation der Bilanz - Umlaufvermögen

Anlagevermögen

Finanz- und Sachanlagen, nicht einbezahltes Kapital usw.

Jahresabscluss - Anhang - Spezifikation der Bilanz - Anlagevermögen

Kurzfristiges Fremdkapital

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, noch nicht bezahlter Aufwand usw.

Jahresabscluss - Anhang - Spezifikation der Bilanz - Kurzfristiges Fremdkapital

Langfristiges Fremdkapital

Langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten, Rückstellungen usw.

Jahresabscluss - Anhang - Spezifikation der Bilanz - Langfristiges Fremdkapital

Eigenkapital

Aktienkapital, Gewinnreserven, Jahresgewinn / -verlust usw.

Jahresabscluss - Anhang - Spezifikation der Bilanz - Eigenkapital

Die ER wird in der Regel nicht so detailliert beschrieben wie die Bilanz. Tauchen in der Bilanz einmalige Erträge oder Aufwendungen auf, oder solche, die sich auf andere Fiskalperioden beziehen, müssen diese erklärt werden.

Jahresabscluss - Anhang - Spezifikation der Erfolgsrechnung

Dieser Teil muss Informationen über Geschäftsfälle enthalten, die nach dem Abschlussdatum eingetreten sind. Falls besondere Risiken oder gewichtige Änderungen in der Geschäftstätigkeit absehbar sind, muss dies erwähnt werden.

Jahresabscluss - Anhang - Zusätzliche Klarstellungen und Kommentare

Am Ende muss der Jahresabschluss mit Datum und Ort versehen vom Finanzverantwortlichen (mit Zeichnungsberechtigung gemäss Handelsregister) unterschrieben werden.

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  • Checkliste Jahresabschluss

    Checkliste Jahresabschluss

Allgemein

  1. Abschlussdatum spätestens 6 Monate nach Bilanzstichtag eingehalten?
  2. Vorjahreszahlen vorhanden?
  3. Firma/Name, Rechtsform und Sitzadresse angegeben?

Erfolgsrechnung

  1. Gliederung eingehalten: EBITDA, EBIT, EBT
  2. Aufwand und Ertrag sind der korrekten Periode zugeordnet? Aufwand und Ertrag für Grossprojekte korrekt auf entsprechende Perioden verteilt?
  3. Ausgaben für Privatwagen gebucht (Kraftstoff, Reparaturen, Service, Steuern, etc.)?
  4. Verkehrsmittel gebucht?
  5. Konto ausserordentlicher Aufwand bzw. Ertrag nicht «missbraucht»?
  6. Kosten für Arbeitszimmer berücksichtigt?
  7. Lohnaufwand: Verspätete Bonizahlungen noch als Aufwand gebucht?

Bilanz

  1. Flüssige Mittel nach Währung aufgegliedert?
  2. Kontenbestände der flüssigen Mittel mit Banksaldi und Kassabuch abgeglichen?
  3. Vorräte bzw. Lagerbestand per Stichtag aktuell?
  4. Transitorische Aktiven und Passiven korrekt verbucht?
  5. Sachanlagen in mobile und immobile gegliedert?
  6. Geschäftsfahrzeug bilanziert?
  7. Delkredere auf inländische und ausländische Kreditoren gebucht (kantonal unterschiedliche Prozentsätze)?
  8. Garantierückstellungen, Rückstellungen für Gerichtsprozesse, etc. gebucht?
  9. Steuerrückstellung: Korrekter Betrag?
  10. Reserven unterteilt in gesetzliche und freiwillige Gewinnreserve?
  11. Gewinn- oder Verlustvorträge nicht mit Jahresgewinn oder -verlust verrechnet?

Anhang

Grundsätzliches zum Anhang

  • Erklärungsbedürftige Positionen von Bilanz und ER präzise aber kurz erläutern
  • Grosse Positionen aufsplitten, falls möglich
  • Je ausführlicher die Bilanz und die Erfolgsrechnung, desto kürzer wird der Anhang

Basisangaben

  1. Anschrift der Unternehmung korrekt?
  2. Info zu Vollzeitstellen (Hinweis genügt: nicht über 10 bzw. nicht über 50 oder über 250)
  3. Angewandte Fremdwährungskurse offengelegt?
  4. Start-ups: Überlanges Geschäftsjahr erwähnt?

Hinweise zu Methoden, Erträgen, Verpflichtungen

  1. Hinweise auf geänderte Schätzmethoden, Abschreibungsarten oder Annahmen (Abweichung vom Prinzip der Stetigkeit)
  2. Erläuterung der Umsatzerfassung in komplizierten Fällen
  3. Hinweise auf off-balance Leasingverpflichtungen? Gliederung auf Basis der Verfallstruktur
  4. Hinweise auf offene Verpflichtungen gegenüber Sozialversicherungen und Vorsorge
  5. Hinweise zu Abschreibungsmethodik, Abschreibungstabelle
  6. Hinweise auf allfällige Verrechnungen (Grundsatz: Bruttoprinzip, Verrechnungsverbot)
  7. Hinweise zu Positionen mit nahestehenden Personen oder Unternehmen
  8. Bewertung angefangener Arbeiten erfolgt?
  9. Angaben zu gewährten Sicherheiten für Verbindlichkeiten ggü. Dritten
  10. Angaben zu Sicherheiten für Forderungen ggü. Dritten
  11. Rangrücktritte von Forderungen erläutert?
  12. Erklärung von Eventualverbindlichkeiten (Rückstellungen)
  13. Ausweis von offenen Verpflichtungen gegenüber der Ausgleichskasse, Pensionskasse, UVG, KTG
  14. Nettobildung/Nettoauflösung von stillen Reserven erklärt?

Schlussangaben

  1. Going Concern: Hinweis auf allfällige Schliessung oder andere betriebsgefährdende Entwicklungen vorhanden? (Abweichung vom Grundsatz der Fortführung)
  2. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag erwähnt? Art des Ereignisses und geschätzte finanzielle Auswirkung.
  3. Empfohlen: Angabe der Revisionsfirma mit Kontaktperson
  4. Unterschriften gemäss Handelsregister (Einzelunterschrift bzw. Unterschrift zu zweit?
  5. Unterschrift des Finanzverantwortlichen/CFO?
  6. Vorzugsweise: Vorschlag zur Gewinnverteilung ausgearbeitet?
  • Jahresabschluss Vorlage

    Jahresabschluss Vorlage

Unten können Sie einen Muster-Jahresabschluss herunterladen. Wir weisen darauf hin, dass dieses Dokument zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt wird und keine vorgefertigte Lösung für jedes KMU darstellt.

Denken Sie daran, Ihren Jahresabschluss am Ende auf Steuerspar-Fehler zu überprüfen. Sollten Sie weitere Details zur Beschreibung der Bilanz, der korrekten Bildung des EBIT oder anderes benötigen, sind wir gerne bereit, Ihre Fragen in den Kommentaren oder in unserem Forum zu beantworten.

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Gewinnverwendung AG/GmbH: Wieviel vom Gewinn darf ich ausschütten? https://treuhand-suche.ch/blog/gewinnverwendung-ag-gmbh/ https://treuhand-suche.ch/blog/gewinnverwendung-ag-gmbh/#comments Mon, 31 Aug 2020 15:09:03 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=3436 The post Gewinnverwendung AG/GmbH: Wieviel vom Gewinn darf ich ausschütten? appeared first on treuhand-suche.ch.

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Haben Sie einen Gewinn erzielt und planen Sie bereits, wie Sie diese Mittel einsetzen wollen? Bei der Gewinnverwendung AG/GmbH gibt es Regeln, die Sie kennen und denen Sie folgen müssen.

Der Bilanzgewinn kann nicht immer vollständig ausgeschüttet werden, da gemäss Art. 671 OR gesetzliche und freiwillige Rückstellungen gebildet werden müssen, sofern die definierten Reservestände noch nicht erreicht sind. Die Zahlung von Grunddividenden und allenfalls Superdividenden werden selbstverständlich ebenfalls aus dem Bilanzgewinn finanziert. Als Restwert erhalten Sie den Betrag, der auf das nächste Jahr vorzutragen ist.

Bilanzgewinn_infografik

Um festzustellen, welchen Teil des Bilanzgewinns Sie verwenden können, sollten Sie einen Gewinnverteilungsplan (auch Gewinnverwendungsrechnung genannt) erstellen. Dieser zeigt Folgendes:

  • die Höhe des Bilanzgewinns, die der Beschlussfassung durch die Generalversammlung unterliegt
  • der Anteil des Gewinns, der im Unternehmen als Reserven zurückbehalten wird
  • der Anteil des Gewinns, der ausgeschüttet wird
  • der Saldo, der in das neue Jahr vorgetragen wird.

Folgende Punkte helfen Ihnen, Ihren Gewinn optimal zu verteilen:

Bestimmen Sie die zu verteilende Summe aus dem Gewinn des aktuellen und der vergangenen Jahre

Tipp

Beim Gewinnvortrag handelt es sich um akkumulierte Gewinne der Vorjahre, soweit diese nicht einer Reserve zugewiesen oder als Dividende ausgeschüttet worden sind.

Addieren Sie den Gewinn-/Verlustvortrag der Vorjahresbilanz mit dem diesjährigen Gewinn.

Der Buchungssatz lautet:

Gewinn (aus Gewinn- und Verlustrechnung) / Gewinnvortrag

Das Konto Gewinnvortrag zeigt bis zur Gewinnverwendung den Bilanzgewinn (nicht verteilter Gewinn). Wenn der Bilanzgewinn positiv ist, dann – und erst dann – erfolgt die Gewinnverwendung der AG/GmbH.

Bilden Sie die gesetzlichen Reserven aus dem erzieltem Gewinn

Die Reservebildung besteht aus zwei Stufen (1. und 2. Zuweisung an die allgemeinen Reserven).

Tipp

Sie müssen 5% des Jahresgewinns in die allgemeine Reserve einzahlen, bis diese 20% des einbezahlten Aktien – bzw. Stammkapitals beträgt.

Wenn Ihre Reserve keine 20% des Kapitals erreicht haben, müssen in jedem Fall 5% des Jahresgewinns als die erste Zuweisung an die allgemeine Reserve geleistet werden. Das bedeutet, dass dieser Betrag nicht ausgeschüttet, sondern in der Aktiengesellschaft oder GmbH verbleibt. Ist die Reserve höher als 20% des Kapitals, dann muss die 1. Zuweisung nicht geleistet werden.

Der Buchungssatz lautet:

Gewinnvortrag / Gesetzliche Reserven

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General- bzw. Gesellschafterversammlung entscheidet über die Gewinnausschüttung

Den verbleibenden Betrag können Sie als Dividende ausschütten, in eine Gewinnrücklage (freiwillige Reserve) einbuchen oder als Gewinnvortrag auf das nächste Jahr übertragen.

Abhängig von der Höhe der Dividenden werden diese als Grunddividenden oder Superdividenden klassifiziert.

Die Grunddividende beträgt maximal 5% des einbezahlten Aktien- und Stammkapitals. Es müssen keine gesetzlichen Reserven für Grunddividenden gebildet werden.

Superdividenden liegen vor, wenn die Höhe des Betrags 5% des eingezahlten Aktien- und Partizipationskapitals übersteigt. Für sie müssen gesetzliche Reserven (2. Zuweisung) gebildet werden.

Ausserdem können Sie eine besondere Vergütung an den Verwaltungsrat auszahlen, die als Tantieme bezeichnet wird. In der Praxis werden kaum Tantiemen ausgeschüttet, weil aus steuerlicher Sicht Honorare für den Verwaltungsrat vorteilhafter sind – damit kann das Unternehmen die Kosten erhöhen und damit die Gewinnsteuern reduzieren.

Tipp

Tantiemen sind nicht verrechnungssteuerpflichtig, jedoch AHV-pflichtig.

Zweite Zuweisung an allgemeine Reserve

Wenn die gesetzliche Reserve weniger als 50% des Aktien- bzw. Stammkapitals beträgt und Sie sich für Superdividenden und / oder Tantiemen entschieden haben, müssen Sie 10% des Betrags der Superdividenden und Tantiemen in die gesetzlichen Reserven entrichten.

Der Buchungssatz lautet:

Gewinnvortrag / Gesetzliche Reserven (10% der Superdividenden und Tantiemen)

Tipp

In die Kapitalreserve kommen noch weitere ausserordentliche Zuweisungen:

  • Agio aus Emission von Aktien und Partizipationsscheinen, sofern es nicht zur Deckung der Emissionskosten für Zusatzabschreibungen oder für Wohlfahrtszwecke verwendet wird;
  • Kaduzierungsgewinn (Überschuss aus Zwangsausschluss eines Aktionärs);
  • Buchgewinne aus der Herabsetzung des Aktienkapitals.

Freiwillige Reserven können mittels Beschluss oder Statuten bestimmt werden

Die Bildung freiwilliger Reserven kann in besonders risikobehafteten Branchen oder bei schwierigem Marktumfeld sinnvoll sein.

Der Buchungssatz lautet:

Gewinnvortrag / Freiwillige Reserven

Neuer Gewinn-/Verlustvortrag

Wenn der Gewinn auf Reserven und Dividenden verteilt ist, wird der verbleibende Gewinn als neuer Gewinnvortrag in die Bilanz des Folgejahres vorgetragen.

Sie können sich oben ein detailliertes Beispiel für eine Dividendenberechnung herunterladen. Alternativ können Sie unseren Rechner verwenden, um alle Bestandteile des Gewinnverteilungsplans korrekt zu berechnen.

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