Update des Artikels vom
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Beim Erstellen des Jahresabschlusses in der Buchhaltung bietet sich zum letzten Mal Gelegenheit, steueroptimale Buchungen vorzunehmen und den Unternehmensgewinn und damit die Gewinnsteuer auf ein so tiefes Niveau wie möglich zu bringen. Damit sparen Sie tatsächlich Steuern. Diese letzte Chance zur Steueroptimierung sollte auf alle Fälle genutzt werden. Ist die Steuererklärung erst einmal abgeschickt, gibt es keine Möglichkeit mehr, plötzlich aufgetauchte Aufwandbelege zu verbuchen oder vergessene Abschreibungen nachzuholen. Aus und vorbei!
Zudem müssen Sie sicherstellen, dass der Jahresabschluss die Mindestvorgaben bezüglich Gliederung und Form einhält. Es zählt also nicht nur der Inhalt. Eine Rückweisung durch das Steueramt gilt es zu vermeiden, denn Sie müssen den Jahresabschluss mühsam nachbearbeiten oder einen Treuhänder damit beauftragen.
Wenn Sie die folgenden Punkte korrekt machen, ist eine Rückweisung des Jahresabschlusses durch das Steueramt höchst unwahrscheinlich!
Tipp
Diese 180-Tage-Frist wird insbesondere von Kleinfirmen häufig nicht eingehalten, allerdings nahezu immer ohne Konsequenzen, sofern die Verspätung nicht exzessiv ist.
Wenn Sie Ihren Jahresabschluss analysiert und diese groben Fehler korrigiert haben, können Sie ihn ohne Sorgen an das Steueramt schicken. Wenn Sie aber nicht nur Ihren Steuerberater beeindrucken, sondern auch Ihre Steuerschuld reduzieren wollen, empfehlen wir Ihnen, sich eingehend mit den Details des Berichts zu befassen.
Schauen wir uns die häufigsten Fehler in der Erfolgsrechnung, Bilanz und Anhang an, die zu überhöhten Steuern führen.
Um die Erfolgsrechnung zu analysieren und zu optimieren, werden zwei Kategorien eingesetzt: Die Vollständigkeit der Datenoffenlegung (Inhalt) und die Qualität ihrer Darstellung (Formalität). Hier sind einige der Fehler in jeder dieser Kategorien aufgeführt, die dem Steuerprüfer häufig auffallen.
Um Ihre Bilanz steuerlich zu optimieren, müssen Aktiva- und Passiva-Seiten überprüft werden. Hier finden Sie die Details, auf die Sie bei der Analyse achten sollten.
In manchen Fällen können unzureichende Informationen im Anhang unnötige Aufmerksamkeit auf den gesamten Jahresabschluss lenken. Wer es korrekt anfasst und die Daten gut beschreibt, macht so den letzten Schritt zur Reduzierung des Steuerbetrags.
Wenn Sie Fehler im Jahresabschluss feststellen, nachdem Sie das Dokument bei den Steuerbehörden eingereicht haben, sollten Sie sich an Ihren Steuerberater wenden. In jedem Einzelfall können die Lösungen von der Ersetzung eines Berichtsteils bis zur Korrektur des gesamten Jahresfinanzberichts reichen. Das hängt davon ab, was Sie bisher eingereicht haben und wie viele Fehler Sie korrigieren möchten.
Um derartige Fälle zu vermeiden, nutzen Sie idealerweise Treuhänder unserer Plattform sowie unsere Liste der häufigsten Fehler. Mit diesen beiden Instrumenten wird Ihr Jahresabschluss Ihre Steuern minimieren und somit dazu beitragen, Ihr Unternehmen noch erfolgreicher zu machen.
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]]>Es kommt häufig vor, dass das Unternehmen Erträge erzielt oder Ausgaben trägt, die der anderen Rechnungsperiode zugehören. Diesbezüglich schreibt der Gesetzgeber im OR, Art. 958b vor, dass alle wirtschaftlichen Aufwände und Erträge voneinander in zeitlicher und sachlicher Hinsicht abgegrenzt werden müssen.
Würden Sie gerne erfahren, wie man eine korrekte Buchung vornimmt, um Aufwände und Erträge gemäss der entsprechenden Periode zuzuordnen? Dann sind Sie ja auf dem richtigen Weg! Dafür sind die sogenannten aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungen gedacht, bzw. transitorische Aktiven und Passiven. Deren Bedeutung, Grundfunktionen und Verbuchung werden im weiteren Verlauf anhand typischer Beispiele aus der Praxis detailliert erläutert.
Unter «Rechnungsabgrenzung» oder «Rechnungsabgrenzungsposten» versteht man in der Regel die zeitliche Zuordnung der unterjährigen Einnahmen und Ausgaben eines Betriebes zur Ermittlung des Periodenerfolges. Mittels dieser Konten werden Erträge bzw. Aufwände verbucht, bei denen die zugehörigen Einnahmen bzw. Ausgaben in eine andere Rechnungsperiode fallen. Die Rechnungsabgrenzung ist daher ein wichtiges Mittel der Buchhaltung für eine korrekte Darstellung der Angaben, wenn es sich um den Abschluss einer Rechnungsperiode handelt.
Unter aktiven Rechnungsabgrenzungen (ARA) werden Erträge eines Unternehmens bezeichnet, die das Unternehmen noch nicht erhalten hat oder es handelt sich um Aufwände, die bereits bezahlt wurden, ohne dass der Aufwand angefallen wäre.
Passive Rechnungsabgrenzungen (PRA) dagegen haben die umgekehrte Bedeutung. Sie zeigen Aufwände, die ein Unternehmen in der entsprechenden Periode noch nicht bezahlt hat oder einen Zahlungseingang, deren Leistung erst im Folgejahr erbracht wird.
Die häufigsten Situationen, bei denen aktive und passive Rechnungsabgrenzung Anwendung finden.
Aktive Rechnungsabgrenzung
Buchung des Ertrages für die Dienstleistungen, sofern sie im Vorjahr erbracht wurden, während die entsprechende Rechnung erst im Folgejahr ausgestellt wurde. Buchung von Mieten, Zinsen, Versicherungs- uns sonstigen Beiträgen, Provisionen im Voraus bezahlt.
Passive Rechnungsabgrenzung
Buchung des Aufwandes, der im Vorjahr getragen, jedoch erst im Folgejahr nach Erhalt der entsprechenden Rechnung gezahlt wurde. Buchung von Mieten, Zinsen, Versicherungs- uns sonstigen Beiträgen, Provisionen im Voraus erhalten.
Die Buchung von aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungen erfolgt über vier Bilanzkonten:
Wichtig
Sollte am Ende des Jahres eine Aktive oder Passive Rechnungsabgrenzung gemacht werden, muss zu Beginn des nächsten Jahres gleich eine Rückbuchung erfolgen.
In der Bilanz werden die Rechnungsabgrenzungen bzw. die transitorischen Aktiven und Passiven wie folgt dargestellt:
Aktiva | Passiva |
---|---|
1. Umlaufvermögen | 1. Eigenkapital |
2. Sachanlagen | 2. Rückstellungen |
3. Immaterielle Anlagen | 3. Verbindlichkeiten |
4. Aktive Rechnungsabgrenzungen
|
4. Passive Rechnungsabgrenzungen
|
Tipp
Falls Sie sich darüber informieren möchten, wie man einen Jahresabschluss bzw. eine Bilanz erstellt, empfiehlt es sich, diesem Link zu folgen: Jahresabschluss – schrittweise Anleitung! (Checkliste & Vorlage)
Es kommt nicht selten vor, dass man bei diesem Thema auf unterschiedliche Begriffe trifft. Als Allererstes handelt es sich um transitorische Aktiven & Passiven und aktive & passive Rechnungsabgrenzungen. Wenn man von aktiven Rechnungsabgrenzungen spricht, versteht man darunter transitorische Aktiven. Diese Begriffe haben somit die gleiche Bedeutung und werden häufig als Synonyme verwendet.
In der Praxis gelten folgende Regeln:
aktive Rechnungsabgrenzung = transitorische Aktiven
passive Rechnungsabgrenzung = transitorische Passiven
Bei der aktiven Rechnungsabgrenzung kommt häufig die Frage auf, wie man mit der MwSt. bzw. den Vorsteuerabzügen umgeht. In der Tat erfolgt der Vorsteuerabzug zu 100% im Jahr, in dem auch die Zahlung getätigt wird. Somit wird beim Steuerbetrag nichts aufgeteilt oder getrennt, sondern der Vorsteuerabzug kann sehr einfach erfolgen.
Obwohl es sich in beiden Fällen um Verbindlichkeiten handelt, die das Betriebsergebnis belasten, gibt es gewisse Unterschiede zwischen diesen zwei Begriffen. Der Hauptunterschied besteht darin, dass im Fall von Rückstellungen der Betrag der Verbuchung nicht genau festgelegt ist. Wenn die Höhe und der Zeitpunkt von erwarteten Verbindlichkeiten oder voraussichtlichen und wiederkehrenden Kosten noch unsicher sind, müssen Unternehmen auf Basis ihrer Erwartungen Rückstellungen bilden. Im Fall von passiven Rechnungsabgrenzungen sind sowohl der Betrag als auch der Zeitpunkt dem Unternehmen bekannt.
Ein weiterer wesentlicher Unterschied besteht darin, dass Rückstellungen kurz- oder auch langfristig sein können, während passive Rechnungsabgrenzungen nur kurz in der Bilanz ausgewiesen werden.
Im Unterschied zu passiven Rechnungsabgrenzungen können Rückstellungen kurz- oder auch langfristig sein.
Haben Sie keine Antwort auf Ihre Frage gefunden? Wenden Sie sich doch ganz einfach an erfahrene Experten von treuhand-suche.ch
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]]>30’000 Franken. Das ist die Busse dafür, einen Jahresabschluss verspätet einzureichen. Um dieses Risiko zu vermeiden und die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu erhalten und die gesetzlichen Anforderungen an die Buchhaltung zu erfüllen, sollte man sich richtig und rechtzeitig vorbereiten. In erster Linie sollte man sich jedoch informieren, was ein Jahresabschluss bedeutet, was die Inhalte sind – und wo sich die Fallstricke verbergen.
Im folgenden Artikel finden Sie Antworten auf all diese Fragen. Und noch mehr. Wir stellen eine gratis Vorlage für die Erstellung Ihres Jahresabschlusses zur Verfügung!
Wichtig
In diesem Artikel haben wir nur die Grundelemente eines Jahresabschlusses beschrieben. Dieses Format ist lediglich für kleine und mittlere Unternehmen geeignet. Wenn Ihr Unternehmen über Filialen verfügt, börsennotiert ist oder komplexe Geschäftsaktivitäten vornimmt, empfehlen wir dringend, einen professionellen Treuhänder zu konsultieren.
Dieses Dokument weist die finanzielle Situation Ihres Unternehmens aus: Über welches Vermögen verfügt das Unternehmen, wie dieses finanziert und verwendet wird, und welches Ergebnis – Gewinn oder Verlust – daraus während dem Geschäftsjahr generiert wurde.
Der Jahresabschluss ist das Produkt einer (hoffentlich) sorgfältigen Buchhaltung. Das Steueramt nutzt ihn, um die direkten Steuern des Unternehmens zu berechnen. Der Jahresabschluss dient also zur Festlegung der direkten Bundessteuer sowie der Steuern auf Kantons- und Gemeindeebene.
Banken und Investoren nutzen ihn, um Entscheidungen über Finanzierungen zu treffen. In diesem Artikel betrachten wir den Jahresabschluss, wie er nach Obligationsrecht aussehen sollte.
Tipp
Einzelunternehmen oder Personengesellschaften sind von der Einreichung eines Jahresabschlusses befreit, wenn ihr Jahreseinkommen 500’000 Franken nicht übersteigt (Art. 957 Abs. 2 OR). Dies befreit Unternehmer bzw. Selbständige jedoch nicht von einer elementaren Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben sowie der Vermögensverhältnisse der Einzelunternehmung. Dies wird im Volksmund als «Milchbüechlirechnung» bezeichnet. Der Einzelunternehmer weist den Erfolg seiner Selbständigkeit in der privaten Steuererklärung aus, eine separate Steuererklärung für die Einzelunternehmung existiert in der Schweiz nicht.
Die Grundversion eines Jahresabschlusses beinhaltet Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang. Schauen wir uns die einzelnen Elemente im Detail an.
Die Bilanz demonstriert, über welches Vermögen Ihr das Unternehmen verfügt (Aktiven) und wie dieses Vermögen finanziert wurde (Passiven). Eine Bilanz wird stets zu einem Stichtag (meist 31.12.) erstellt und zeigt die Situation im Unternehmen genau an diesem Tag.
Eine Bilanz kann mehr oder weniger detailliert aussehen. In jedem Fall müssen die genutzten (Nicht-Null-) Konten dargestellt offengelegt werden. Ausserdem muss eine Zusammenfassungen der strukturellen Teile der Konten angegeben werden. Schematisches Beispiel einer Bilanz:
Aktiven |
---|
Flüssige Mittel |
Kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
Übrige kurzfristige Forderungen |
Vorräte und nicht fakturierte Dienstleistungen |
Aktive Rechnungsabgrenzungen |
Umlaufvermögen |
Finanzanlagen |
Beteiligungen |
Mobile Sachanlagen |
Immobile Sachanlagen |
Immaterielle Werte |
Nicht einbezahltes Grund,- Gesellschafter- oder Stitungskapital |
Anlagevermögen |
Passiven |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
Kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten |
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten |
Passive Rechnungsabgrenzungen |
Kurzfristiges Fremdkapital |
Langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten |
Übrige langfristige Verbindlichkeiten |
Rückstellungen sowie vom Gesetz vorgesehene ähnliche Positionen |
Langfristiges Fremdkapital |
Fremdkapital |
Grund-, Gesellschafter- oder Stiftungskapital |
Gesetzliche Kapitalreserve |
Gesetzliche Gewinnreserve |
Freiwillige Gewinnreserven |
Gewinnvortrag oder Verlustvortrag |
Jahresgewinn oder Jahresverlust |
Eigene Kapitalanteile (Minusposten) |
Eigenkapital |
Eine Bilanz wird in der Regel zum Ende eines Geschäftsjahres erstellt, kann aber prinzipiell bei Bedarf auch jederzeit erstellt werden. Die wichtigsten Elemente sind die Aktiven (Umlauf- und Anlagevermögen) und die Passiven (Fremd- und Eigenkapital). Vermögen und Fremdkapital sind nach Fristigkeit gegliedert: Zuerst kurzfristige, dann langfristige.
Tipp
Eigentlich sollte die Bilanz nur positiven Zahlen ausweisen. In einigen Situationen kommen auch negative Zahlen in der Bilanz vor. Umgekehrt sind in der Erfolgsrechnung negative Zahlen häufig anzutreffen: Alle Aufwendungen werden als negative Zahlen dargestellt. Oft werden negative Zahlen der Bilanz und ER in Klammern geschrieben. So bedeutet (2`300) das gleiche wie -2`300.
Grundlage der Erfolgsrechnung ist wie bei der Bilanz der Kontenplan. Die Erfolgsrechnung beinhaltet nur die Konten, die einen Einfluss auf das Jahresergebnis haben: Umsätze, Aufwände, Abschreibungen und Steuern (ohne MWST). Wenn Sie z.B. ein Auto für Ihr Unternehmen erwerben, wird dies nicht in der Erfolgsrechnung sondern in der Bilanz abgebildet.
Schematisches Beispiel einer Erfolgsrechnung eines Produktionsunternehmens:
Produktionserfolgsrechnung Gesamtkostenverfahren |
---|
Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen |
+/- |
Bestandesänderungen an unfertigen und fertigen Erzeugnissen sowie an nicht fakturierten Dienstleistungen |
- |
Material- und Warenaufwand |
= |
Bruttoergebnis nach Material- und Warenaufwand |
- |
Personalaufwand |
= |
Bruttoergebnis nach Personalaufwand |
- |
Übriger betrieblicher Aufwand |
= |
Betriebliches Ergebnis vor Abschreibungen und Wert-berichtigungen, Finanzerfolg und Steuern «EBITDA» |
- |
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Positionen des Anlagevermögens |
= |
Betriebliches Ergebnis vor Finanzerfolg und Steuern «EBIT» |
- |
Finanzaufwand |
+ |
Finanzertrag |
= |
Betriebliches Ergebnis vor Steuern «EBT» |
+/- |
Betrieblicher Nebenerfolg |
- |
Betriebsfremder Aufwand |
+ |
Betriebsfremder Ertrag |
- |
Ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Aufwand |
+ |
Ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Ertrag |
= |
Jahresgewinn oder Jahresverlust vor Steuern |
- |
Direkte Steuern |
= |
Jahresgewinn oder Jahresverlust |
Zusätzlich zu den oben genannten Zwischenergebnissen sollte die ER auch die Jahressalden für jedes Top-Level-Konto beinhalten (3000 - 8900
). Wenn Sie z. B. Online-Werbeausgaben (6604
) und Kundenbetreuung (6641
) hatten, sollten Sie danach die Werbekosten insgesamt angeben (6600
).
Wichtig
Im Jahresabschluss müssen die Erfolgsrechnung und die Bilanz immer mit den Vergleichszahlen aus dem Vorjahr präsentiert werden.
Der Anhang kann in 5 Bestandteile unterteilt werden:
Dieser Abschnitt dient als Einleitung. Er enthält normalerweise folgende Elemente:
Dieser Abschnitt sollte Ihren Jahresabschluss und die Standards beschreiben, auf denen der Abschluss basiert. Bei kleineren Unternehmen ist dies (fast) immer das Obligationenrecht.
Hier sollten alle Positionen der Aktiven und Passivennäher erläutert werden, falls sich Klärungsbedarf ergibt oder die Struktur der Bilanz nicht sehr detailliert gewählt wurde. Insbesondere ist zu erläutern:
Flüssige Mittel, Delkredere auf Forderungen, Bezahlter Aufwand des Folgejahres usw.
Finanz- und Sachanlagen, nicht einbezahltes Kapital usw.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, noch nicht bezahlter Aufwand usw.
Langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten, Rückstellungen usw.
Aktienkapital, Gewinnreserven, Jahresgewinn / -verlust usw.
Die ER wird in der Regel nicht so detailliert beschrieben wie die Bilanz. Tauchen in der Bilanz einmalige Erträge oder Aufwendungen auf, oder solche, die sich auf andere Fiskalperioden beziehen, müssen diese erklärt werden.
Dieser Teil muss Informationen über Geschäftsfälle enthalten, die nach dem Abschlussdatum eingetreten sind. Falls besondere Risiken oder gewichtige Änderungen in der Geschäftstätigkeit absehbar sind, muss dies erwähnt werden.
Am Ende muss der Jahresabschluss mit Datum und Ort versehen vom Finanzverantwortlichen (mit Zeichnungsberechtigung gemäss Handelsregister) unterschrieben werden.
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Unten können Sie einen Muster-Jahresabschluss herunterladen. Wir weisen darauf hin, dass dieses Dokument zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt wird und keine vorgefertigte Lösung für jedes KMU darstellt.
Denken Sie daran, Ihren Jahresabschluss am Ende auf Steuerspar-Fehler zu überprüfen. Sollten Sie weitere Details zur Beschreibung der Bilanz, der korrekten Bildung des EBIT oder anderes benötigen, sind wir gerne bereit, Ihre Fragen in den Kommentaren oder in unserem Forum zu beantworten.
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]]>Für viele Unternehmen in der Restaurations- oder Tourismusbranche sind die aus dem Lockdown resultierenden Umsatzverluste total verheerend, genauso wie für den Detailhandel und die Aviatik. Es wird gespart und optimiert, wo man nur kann. Kurzarbeit, zinsloses Darlehen des Bundes, Umstellung des Angebots, reduzierte Kundenfrequenzen, Social Distancing – das ist die neue Realität.
Wie kann nun der Jahresabschluss 2019 dahingehend optimiert werden, dass möglichst geringe Gewinnsteuern anfallen und so die Krise bestmöglich antizipiert wird? Die Lösung heisst Coronavirus bzw. COVID-19 Rückstellung! Leider lassen das nicht alle Kantone zu, aber doch einige.
Ein schöner Nebeneffekt der Corona Rückstellung: Mit der Reform der Unternehmensbesteuerung 2020 (STAF) sinkt die durchschnittliche Steuerlast der Unternehmen. Ein zeitlicher Transfer des Gewinns von 2019 ins 2020 mittels einer Rückstellung ist also durchaus wünschenswert.
Folgende Kantone erlauben juristischen Personen (AGs, GmbHs), Einzelfirmen und den anderen Personengesellschaften explizit die Bildung einer Corona Rückstellung. Eine steuerliche Rückstellung ist selbstverständlich nur dann möglich, wenn das Unternehmen direkt oder indirekt negativ von den Folgen der Corona Pandemie betroffen ist. Eine erfolgswirksame Auflösung der Rückstellung im Jahre 2020 ist Voraussetzung für eine Bildung derselben.
Aargau. Im Kanton Aargau ist eine Rückstellung infolge COVID-19 erlaubt. Maximal können 25% des steuerbaren Gewinns bis zum Maximalbetrag von CHF 250‘000 als Rückstellung gebucht werden.
Thurgau. Im Kanton Thurgau ist eine Corona Rückstellung von maximal 25% des steuerbaren Gewinns zulässig, maximal bis zum Betrag von CHF 1 Mio.
Wallis. Der Kanton Wallis erlaubt COVID-19 Rückstellungen von maximal 50% des steuerbaren Reingewinns mit einem absoluten Maximalbetrag von CHF 300‘000.
Zug. Im Kanton Zug ist es erlaubt, in der Jahresrechnung 2019 eine steuerliche Rückstellung in Höhe von maximal 50% des steuerbaren Gewinns (ohne ausserordentliche Faktoren wie z.B. Veräusserungs- und Aufwertungsgewinne) zu bilden. Die maximal mögliche Coronavirus Rückstellung ist CHF 500‘000.
Die Kantone wie Zürich, Schwyz, Bern und St. Gallen anerkennen explizit keine Coronavirus Rückstellungen.
Kämpfen Sie noch mit einer Corona-Rückstellung, um Steuern zu sparen? Oder planen Sie, eine solche nachträglich zu verbuchen? Keine Sorge. In unserer Datenbank finden Sie über 2600 Treuhänder, die Ihnen gerne weiterhelfen.
Die Bildung einer Rückstellung ist eine temporäre Belastung des Unternehmensgewinns mit einem vorerst fiktiven Aufwand. Dies bewirkt eine Reduktion der Gewinnsteuer im laufenden Jahr und eine Erhöhung der Gewinnsteuer in einer Folgeperiode, meist im Folgejahr.
Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, die
Die Grundlage der Bildung von Rückstellungen besteht darin, dass die Ereignisse den vergangenen Jahren und frühere Verpflichtungen berücksichtigt werden müssen oder sollen. Die Unsicherheit dieser Verpflichtungen besteht in der Höhe, Fälligkeit, Ort und Zeit usw. Somit ergibt sich ein Rückstellungsbedarf immer dann, wenn durch Ereignisse in der Vergangenheit rechtliche oder faktische Verpflichtungen entstehen, als Folge derer ein Mittelabfluss zu erwarten ist.
Gemäss Obligationenrecht (OR) kann man zwischen erlaubten (OR Art. 958a Abs. 2, OR Art. 960e Abs. 2 und 3) und nicht begründeten Rückstellungen (OR Art. 960e Abs. 4) unterscheiden.
Im Jahr der Bildung einer Rückstellung werden der Gewinn und dadurch die Gewinnsteuer reduziert. Stellt sich dann aber die Rückstellung als nicht begründet heraus, dürfte sich die Freude darüber in Grenzen halten. Denn die Auflösung dieser Rückstellung führt zu einem ausserordentlichen (weil unerwarteten) Ertrag und lässt folglich die Gewinnsteuer ansteigen.
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