Gewinnverwendung AG/GmbH: Wieviel vom Gewinn darf ich ausschütten?
Haben Sie einen Gewinn erzielt und planen Sie bereits, wie Sie diese Mittel einsetzen wollen? Bei der Gewinnverwendung AGDie Aktiengesellschaft (AG) ist eine der bekanntesten und am häufigsten genutzten Rechtsformen für Unternehmen. Sie wird insbesondere dann genutzt, wenn... Mehr/GmbH gibt es Regeln, die Sie kennen und denen Sie folgen müssen.
Der Bilanzgewinn kann nicht immer vollständig ausgeschüttet werden, da gemäss Art. 671 OR gesetzliche und freiwillige Rückstellungen gebildet werden müssen, sofern die definierten Reservestände noch nicht erreicht sind. Die Zahlung von Grunddividenden und allenfalls Superdividenden werden selbstverständlich ebenfalls aus dem Bilanzgewinn finanziert. Als Restwert erhalten Sie den Betrag, der auf das nächste Jahr vorzutragen ist.
Um festzustellen, welchen Teil des Bilanzgewinns Sie verwenden können, sollten Sie einen Gewinnverteilungsplan (auch Gewinnverwendungsrechnung genannt) erstellen. Dieser zeigt Folgendes:
- die Höhe des Bilanzgewinns, die der Beschlussfassung durch die Generalversammlung unterliegt
- der Anteil des Gewinns, der im Unternehmen als Reserven zurückbehalten wird
- der Anteil des Gewinns, der ausgeschüttet wird
- der Saldo, der in das neue Jahr vorgetragen wird.
Folgende Punkte helfen Ihnen, Ihren Gewinn optimal zu verteilen:
Bestimmen Sie die zu verteilende Summe aus dem Gewinn des aktuellen und der vergangenen Jahre
Tipp
Beim Gewinnvortrag handelt es sich um akkumulierte Gewinne der Vorjahre, soweit diese nicht einer Reserve zugewiesen oder als Dividende ausgeschüttet worden sind.
Addieren Sie den Gewinn-/Verlustvortrag der Vorjahresbilanz mit dem diesjährigen Gewinn.
Der Buchungssatz lautet:
Gewinn (aus Gewinn- und VerlustrechnungEine Erfolgsrechnung ist ein zentraler Bestandteil des Rechnungswesens in Unternehmen. Diese Rechnung wird auch Gewinn- und Verlustrechnung genannt. Sie gibt...) / Gewinnvortrag
Das Konto Gewinnvortrag zeigt bis zur Gewinnverwendung den Bilanzgewinn (nicht verteilter Gewinn). Wenn der Bilanzgewinn positiv ist, dann – und erst dann – erfolgt die Gewinnverwendung der AG/GmbH.
Bilden Sie die gesetzlichen Reserven aus dem erzieltem Gewinn
Die Reservebildung besteht aus zwei Stufen (1. und 2. Zuweisung an die allgemeinen Reserven).
Tipp
Sie müssen 5% des Jahresgewinns in die allgemeine Reserve einzahlen, bis diese 20% des einbezahlten Aktien – bzw. Stammkapitals beträgt.
Wenn Ihre Reserve keine 20% des Kapitals erreicht haben, müssen in jedem Fall 5% des Jahresgewinns als die erste Zuweisung an die allgemeine Reserve geleistet werden. Das bedeutet, dass dieser Betrag nicht ausgeschüttet, sondern in der Aktiengesellschaft oder GmbHDie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine der beliebtesten Gesellschaftsformen in der Schweiz. Im Gegensatz zur Aktiengesellschaft (AG) ist... Mehr verbleibt. Ist die Reserve höher als 20% des Kapitals, dann muss die 1. Zuweisung nicht geleistet werden.
Der Buchungssatz lautet:
Gewinnvortrag / Gesetzliche Reserven
Benötigen Sie Hilfe bei der Buchhaltung? Oder brauchen Sie einen Experten zur Kontrolle Ihrer Buchhaltung? Wählen Sie aus mehr als 2600 Treuhändern in unserer Datenbank.
General- bzw. Gesellschafterversammlung entscheidet über die Gewinnausschüttung
Den verbleibenden Betrag können Sie als Dividende ausschütten, in eine Gewinnrücklage (freiwillige Reserve) einbuchen oder als Gewinnvortrag auf das nächste Jahr übertragen.
Abhängig von der Höhe der DividendenDividenden sind die Gewinnausschüttungen, die ein Unternehmen an seine Aktionäre auszahlt. Sie werden aus den erzielten Gewinnen des Unternehmens berechnet... Mehr werden diese als Grunddividenden oder Superdividenden klassifiziert.
Die Grunddividende beträgt maximal 5% des einbezahlten Aktien- und Stammkapitals. Es müssen keine gesetzlichen Reserven für Grunddividenden gebildet werden.
Superdividenden liegen vor, wenn die Höhe des Betrags 5% des eingezahlten Aktien- und Partizipationskapitals übersteigt. Für sie müssen gesetzliche Reserven (2. Zuweisung) gebildet werden.
Ausserdem können Sie eine besondere Vergütung an den Verwaltungsrat auszahlen, die als Tantieme bezeichnet wird. In der Praxis werden kaum Tantiemen ausgeschüttet, weil aus steuerlicher Sicht Honorare für den Verwaltungsrat vorteilhafter sind – damit kann das Unternehmen die Kosten erhöhen und damit die Gewinnsteuern reduzieren.
Tipp
Tantiemen sind nicht verrechnungssteuerpflichtig, jedoch AHV-pflichtig.
Zweite Zuweisung an allgemeine Reserve
Wenn die gesetzliche Reserve weniger als 50% des Aktien- bzw. Stammkapitals beträgt und Sie sich für Superdividenden und / oder Tantiemen entschieden haben, müssen Sie 10% des Betrags der Superdividenden und Tantiemen in die gesetzlichen Reserven entrichten.
Der Buchungssatz lautet:
Gewinnvortrag / Gesetzliche Reserven (10% der Superdividenden und Tantiemen)
Tipp
In die Kapitalreserve kommen noch weitere ausserordentliche Zuweisungen:
- Agio aus Emission von Aktien und Partizipationsscheinen, sofern es nicht zur Deckung der Emissionskosten für Zusatzabschreibungen oder für Wohlfahrtszwecke verwendet wird;
- Kaduzierungsgewinn (Überschuss aus Zwangsausschluss eines Aktionärs);
- Buchgewinne aus der Herabsetzung des Aktienkapitals.
Freiwillige Reserven können mittels Beschluss oder Statuten bestimmt werden
Die Bildung freiwilliger Reserven kann in besonders risikobehafteten Branchen oder bei schwierigem Marktumfeld sinnvoll sein.
Der Buchungssatz lautet:
Gewinnvortrag / Freiwillige Reserven
Neuer Gewinn-/Verlustvortrag
Wenn der Gewinn auf Reserven und Dividenden verteilt ist, wird der verbleibende Gewinn als neuer Gewinnvortrag in die BilanzDie Bilanz ist eine wichtige Finanzaufstellung, die die Vermögens-, Schulden- und Eigenkapitalverhältnisse eines Unternehmens zum Ende eines Geschäftsjahres darstellt. Sie... Mehr des Folgejahres vorgetragen.
Sie können sich oben ein detailliertes Beispiel für eine Dividendenberechnung herunterladen. Alternativ können Sie unseren Rechner verwenden, um alle Bestandteile des Gewinnverteilungsplans korrekt zu berechnen.
Weitere interessante Artikel zum Thema finden Sie hier:
68330
Hat Fehler drin! Ihr vermischt die % bei den zu erreichenden Reserven (wenn 20% erreicht sind, muss man keine 5% vom Jahresgewinn in der 1. Zuweisung zuweisen): Ihr schreibt dies zuerst korrekt, aber im Folgesatz schreibt ihr von 5% Reserven, die erreicht sein müssen. Das ist klar falsch, die beiden Schwellenwerte sind 20% (keine 1.Zuweisung nötig) und 50% bei der Zuweisung für Superdividenden…
Zitat des falschen Satzes: «Ist die Reserve höher als 5% des Kapitals, dann muss die 1. Zuweisung nicht geleistet werden.»
Beste Grüsse
Dani
Guten Tag Dani. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Sicherlich haben Sie Recht. Der Prozentsatz an dieser Stelle wurde schon korrigiert (20% statt 5%).
Wenn ich einen Verlustvortrag von CHF 7’500 habe und im Folgejahr einen Gewinn von CHF 7’600, kann ich auf dem Gewinn doch keine 5%, CHF 380 in die allgemeine Reserve zuweisen, damit wird mein Gewinnvortrag von CHF 100 wieder zu einem Verlustvortrag von CHF 280, das ist doch nicht korrekt? Ist es nicht so, dass ich die allgemeine Reserve erst dann bilden muss, wenn ich nach der Zuweisung einen Gewinnvortrag haben werde?
Gruss Turi
Guten Tag Turi
Bei der Berechnung der Reserven werden Gewinnvorträge nie berücksichtigt, nur Verlustvorträge. In Ihrem Fall weist das Unternehmen keinen Bilanzgewinn auf. Von daher sind keine zusätzlichen Gewinnreserven zuzuweisen.
Wenn ich meine Gesetzliche Reserve von 25.001 CHF auf 25.000 CHF reduziere, kann ich nur 56.818 CHF statt 62.500 CHF Superdividenden buchen – warum ist das so?
Ich habe die folgenden Daten – bitte probieren Sie selber:
50.000 CHF = Einbezahltes Aktienkapital
25.000 CHF = Gesetzliche Reserven
-5000 CHF = Gewinnvortrag / Verlustvortrag aus dem Vorjahr
70.000 CHF = Jahresgewinn
0 CHF = Zuweisungen an statutarische oder freiwillige Reserven
65.000 CHF = Bilanzgewinn
0 CHF = 1. Zuweisung an allgemeine Reserve
2500 CHF= Grunddividende
62.500 CHF = Restgewinn
0 CHF = Tantieme
62500 CHF = Superdividenden
0 CHF = 2. Zuweisung an allgemeine Reserve
Ich bin sicher, dass ich einige Regeln nicht kenne – könnten Sie mir bitte helfen?
Freundliche Grusse
Micki
Hallo Micki
Vielen Dank für Ihre wertvolle Anmerkung. Tatsächlich sieht das Rechnungsformular vor, dass Superdividenden zugewiesen werden können, selbst wenn die gebildeten Reserven die Hälfte des einbezahlten Kapitals erreicht haben, was nicht völlig mit der Praxis übereinstimmt. In Ihrem Beispiel könnten Sie Superdividenden in Höhe von 62.500 CHF verbuchen. Wir möchten jedoch betonen, dass diese Vorgehensweise bis 2023 gültig war. Seit Anfang 2023 erfolgt keine zweistufige Zuweisung an Gewinnreserven mehr. Derzeit aktualisieren wir unseren Artikel, und wir werden unser Bestes tun, damit Sie die neuesten Regelungen in unserem aktualisierten Blogartikel finden könnten.
Gruss
Alex Schmid