Gewinnverwendung AG-GmbH

Gewinnverwendung AG/GmbH: Wieviel vom Gewinn darf ich ausschütten?

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Update des Artikels vom

Sind Sie sich darüber im Klaren, dass es in der Schweiz klare gesetzliche Regeln zur Gewinnverwendung bei AG und GmbH gibt? Gemäss der Schweizer Gesetzgebung kann der Bilanzgewinn nicht immer vollständig ausgegeben werden. Zum einem müssen gemäss Art. 672-675 OR gesetzliche Reserven gebildet werden. Daneben kommen manchmal weitere Faktoren ins Spiel: freiwillige Reserven sowie die Dividendenausschütung. D.h., nur der verbleibende Betrag darf als Gewinnvortrag auf das nächste Geschäftsjahr übertragen werden. Im Weiteren gehen wir im Detail darauf ein, wie all das in der Praxis aussieht.

Bilanzgewinn_infografik

Gewinnverteilungsplan

Um das optimale Verteilung des Bilanzgewinns zu planen, empfiehlt es sich, einen Gewinnverteilungsplan (die sogenannte Gewinnverwendungsrechnung) mit folgenden Zwischenergebnissen zu erstellen:

  • Bilanz­gewinn – der Betrag, über den die General­versammlung beschliesst
  • Thesaurierter Gewinn – der im Unternehmen einbehaltene Teil des Gewinns
  • Ausgeschütteter Gewinn – der zur Dividenden­auszahlung verwendete Anteil des Gewinns
  • Gewinn­vortrag – der auf das nächste Geschäfts­jahr übertragene Rest­betrag

Nachfolgend gehen wir im Detail der Frage nach, wie jedes der Zwischenergebnisse bei der Gewinnverwendung einer AG oder GmbH ermittelt werden sollte.

Schritt 1. Ermittlung des Bilanzgewinns / -verlusts

Passen Sie das in der Gewinn- und Verlustrechnung berechnete Jahresergebnis an die Höhe des Gewinn- oder Verlustvortrags aus dem Vorjahr an. Beim Gewinnvortrag handelt es sich um Gewinne der Vorjahre, soweit diese nicht einer Reserve zugewiesen oder als Dividende ausgeschüttet worden sind.

Nehmen Sie den Gewinn-/Verlustvortrag der Vorjahresbilanz und addieren Sie ihn zum diesjährigen Gewinn. Im Falle eines Verlustes des Vorjahres wird dieser somit durch den diesjährigen Gewinn ausgeglichen.

Buchungssatz:
Gewinn (aus Gewinn- und Verlustrechnung) an. Gewinnvortrag

Wichtig

Das Konto Gewinnvortrag zeigt bis zur Gewinnverwendung den Bilanzgewinn (nicht verteilter Gewinn). Wenn der Bilanzgewinn positiv ist (d.h. der Jahresgewinn entstanden ist und der mögliche Verlust des Vorjahres vollständig davon gedeckt ist), dann – und erst dann – erfolgt die Gewinnverwendung der AG/GmbH.

Schritt 2. Bildung der Reserven aus erzieltem Gewinn

Seit dem 1. Januar 2023 wurde die zuvor komplizierte, mehrstufige Reservebildung abgeschafft. Aktuell gilt eine vereinfachte, einstufige Regelung zur Bildung von gesetzlichen Reserven:

  • Es ist jährlich 5% des Jahresgewinns den gesetzlichen Reserven zuzuweisen – bis diese 50% des eingetragenen Aktien- bzw. Stammkapitals erreicht haben. Bei Holdinggesellschaften liegt die Grenze bei 20% des eingetragenen Aktienkapitals.
  • Diese Pflicht zur Reservenzuweisung besteht unabhängig davon, ob und in welcher Höhe Dividenden ausgeschüttet werden.

Wichtig

Bei teil­liberiertem Kapital (AG) gilt für die Reservenbildung nicht das einbezahlte Kapital als Bemessungsgrundlage, sondern stets das vollständig eingetragene (nominale) Aktienkapital.

Buchungssatz:
Gewinnvortrag an. Gesetzliche Reserven (5% des Jahresgewinns)

Neben der Bildung gesetzlicher Reserven aus dem erzielten Gewinn gibt es weitere Formen der Zuweisung an die Unternehmensreserven, durch die das Eigenkapital des Unternehmens steigen kann. In der Praxis kommen nicht selten Zuweisungen an die Kapitalreserve vor, die in unterschiedlichen Situationen erfolgen:

  • Agio aus der Emission von Aktien und Partizipationsscheinen, sofern es nicht zur Deckung von Emissionskosten, für Zusatzabschreibungen oder für Wohlfahrtszwecke verwendet wird;
  • Kaduzierungsgewinn (Überschuss aus dem Zwangsausschluss eines Aktionärs);
  • Buchgewinne aus der Herabsetzung des Aktienkapitals.

Bei Bedarf können in den Statuten oder durch Beschluss der Generalversammlung statutarische oder freiwillige Gewinnreserven bestimmt werden. Die Bildung solcher Reserven ist jedoch gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Buchungssatz:
Gewinnvortrag an Freiwillige Reserven

Schritt 3. Dividendenausschüttung

In dieser Phase kann ein Unternehmen den verbleibenden Betrag des Gewinns in Form einer Dividende oder einer Tantieme ausschütten (letztere ist derzeit eine grosse Seltenheit). Für diese Art der Gewinnverteilung ist die Abhaltung der Hauptversammlung und ein entsprechender Beschluss erforderlich.

Gewinnverwendung AG/GmbH: Wieviel vom Gewinn darf ich ausschütten?Tipp

Tantiemen sind erst dann zulässig, wenn die notwendigen gesetzlichen Reserven zugewiesen und die Grunddividenden ausbezahlt worden sind. In der Praxis werden Tantiemen jedoch kaum ausgeschüttet, da aus steuerlicher Sicht Honorare für den Verwaltungsrat vorteilhafter sind – sie ermöglichen dem Unternehmen Steuereinsparungen.

Tantieme sind nicht verrechnungssteuerpflichtig, jedoch AHV-pflichtig.

Buchungssatz:
Gewinnvortrag an. Dividenden

Die Aktionäre erhalten nur die Nettodividende – also 65% der Bruttodividende. 35% schuldet die Gesellschaft den Steuerbehörden. Deshalb kommt noch ein weiterer Buchungssatz zur Anwendung.

Dividenden an Geschuldete Verrechnungssteuer

Schritt 4. Neuer Gewinn-/Verlustvortrag

Sobald der Gewinn auf Reserven und Dividenden verteilt wurde, wird der verbleibende Betrag ermittelt und als Gewinnvortrag in der Bilanz ausgewiesen.

Werfen Sie einen Blick auf unser ausführliches Beispiel zur Dividendenberechnung – oder nutzen Sie unseren Rechner, um alle Positionen Ihres Gewinnverteilungsplans korrekt zu erfassen.

Gewinnverwendung AG/GmbH: Wieviel vom Gewinn darf ich ausschütten?Tipp

Sollten Sie weitere fachliche Details zur Gewinnverwendung benötigen, können Sie sich gerne bei einem Experten erkundigen.

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Dani

Hat Fehler drin! Ihr vermischt die % bei den zu erreichenden Reserven (wenn 20% erreicht sind, muss man keine 5% vom Jahresgewinn in der 1. Zuweisung zuweisen): Ihr schreibt dies zuerst korrekt, aber im Folgesatz schreibt ihr von 5% Reserven, die erreicht sein müssen. Das ist klar falsch, die beiden Schwellenwerte sind 20% (keine 1.Zuweisung nötig) und 50% bei der Zuweisung für Superdividenden…

Zitat des falschen Satzes: «Ist die Reserve höher als 5% des Kapitals, dann muss die 1. Zuweisung nicht geleistet werden.»

Beste Grüsse
Dani

Turi

Wenn ich einen Verlustvortrag von CHF 7’500 habe und im Folgejahr einen Gewinn von CHF 7’600, kann ich auf dem Gewinn doch keine 5%, CHF 380 in die allgemeine Reserve zuweisen, damit wird mein Gewinnvortrag von CHF 100 wieder zu einem Verlustvortrag von CHF 280, das ist doch nicht korrekt? Ist es nicht so, dass ich die allgemeine Reserve erst dann bilden muss, wenn ich nach der Zuweisung einen Gewinnvortrag haben werde?

Gruss Turi

Alex Schmid

Guten Tag Turi
Bei der Berechnung der Reserven werden Gewinnvorträge nie berücksichtigt, nur Verlustvorträge. In Ihrem Fall weist das Unternehmen keinen Bilanzgewinn auf. Von daher sind keine zusätzlichen Gewinnreserven zuzuweisen.

Micki Pod

Wenn ich meine Gesetzliche Reserve von 25.001 CHF auf 25.000 CHF reduziere, kann ich nur 56.818 CHF statt 62.500 CHF Superdividenden buchen – warum ist das so?

Ich habe die folgenden Daten – bitte probieren Sie selber:
50.000 CHF = Einbezahltes Aktienkapital
25.000 CHF = Gesetzliche Reserven
-5000 CHF = Gewinnvortrag / Verlustvortrag aus dem Vorjahr
70.000 CHF = Jahresgewinn
0 CHF = Zuweisungen an statutarische oder freiwillige Reserven
65.000 CHF = Bilanzgewinn
0 CHF = 1. Zuweisung an allgemeine Reserve
2500 CHF= Grunddividende
62.500 CHF = Restgewinn
0 CHF = Tantieme
62500 CHF = Superdividenden
0 CHF = 2. Zuweisung an allgemeine Reserve

Ich bin sicher, dass ich einige Regeln nicht kenne – könnten Sie mir bitte helfen?

Freundliche Grusse
Micki

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