Was müssen Ausländer bei der Gründung einer Firma in der Schweiz beachten?
Update des Artikels vom
Im Jahr 2019 wurden in der Schweiz so viele Unternehmen gegründet wie nie zuvor. Gemäss dem Institut für Jungunternehmen (IFJ) betrug die Zahl neugegründeter Unternehmen 44’482. Dieser Rekord entspricht einer Zunahme von 3% Prozent gegenüber dem Vorjahr. Besonders viele Neugründungen gab es in den Branchen Hightech, IT, Mobilität, Beratung, Architektur und Ingenieurwesen, Transport und Logistik sowie im Immobilienwesen. Der Trend geht vorerst weiter: Die Zahl der in den ersten beiden Monaten dieses Jahres gegründeten Startup-Unternehmen stieg gegenüber der Vorperiode um 6,5%.
Einen immer grösseren Anteil daran haben die Ausländer: Mittlerweile werden 40 Prozent der Unternehmen von Personen ohne Schweizer Pass gegründet. Dies deutet stark darauf hin, dass die Schweiz als Innovationsweltmeister und aufgrund niedriger Besteuerung hochattraktiv ist.
99.7% der Unternehmen in der Schweiz gelten gemäss den neusten provisorischen Zahlen des Bundesamts für Statistik als Klein- und Mittelunternehmen (KMU).
Besonderheiten bei Firmengründungen durch ausländische Staatsangehörige
Die Staatsangehörigkeit ist wichtig
Es gibt rechtliche Unterschiede zwischen EU-/EFTA-Bürgern und Bürgern aus anderen Staaten. Während für EU-/EFTA-Bürger mit einem gültigen Arbeitsvertrag der Prozess für eine Wohnsitznahme in der Schweiz deutlich vereinfacht ist, haben Bürger aus Drittstaaten deutlich höhere Hürden zu überwinden. Das betrifft vorrangig den Erhalt der Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung.
Nicht alle Unternehmensformen sind einfach verfügbar
Die Bedingungen für die Gründung eines Unternehmens durch ausländische Staatsangehörige in der Schweiz sind je nach Rechtsform unterschiedlich:
Einzelunternehmen und Selbstständige
Einzelunternehmen sind personenbezogene Gesellschaften und dienen dem Selbständigerwerbenden als unternehmerische Institution.
Personen aus EU-/EFTA-Ländern, die einen Anspruch auf freien Aufenthalt und freies Arbeiten in der Schweiz haben, können problemlos eine Einzelfirma gründen, wenn sie im Besitze einer Aufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung) sind.
Personen aus Drittstaaten müssen ein entsprechendes Gesuch bei den zuständigen kantonalen Behörden stellen, um einen Anspruch auf Aufenthalt und Erwerbstätigkeit zu erhalten. Aber die Hürden dafür sind sehr hoch. Für Personen mit einer Niederlassungsbewilligung C gibt es allerdings eine Ausnahme: Sie haben das vorbehaltlose Recht, ein Einzelunternehmen oder eine Kollektivgesellschaft in der Schweiz zu gründen.
Wichtig
Ob ein Selbständigerwerbender seinen Wohnsitz in der Schweiz oder im Ausland hat, spielt nur in bestimmten Kantonen eine Rolle. Gewisse Kantone gehen einen Mittelweg und verlangen, dass der Wohnsitz zumindest im Grenzgebiet des Nachbarlandes liegt (maximal rund 30 Kilometer von der Grenze entfernt; Sprichwort Grenzgänger).
Ausländische Staatsangehörige mit Einzelfirma und mit einer B-Bewilligung sind in der Schweiz nicht quellenbesteuert. Als unselbständig Erwerbende mit B-Ausweis wären sie allerdings quellenbesteuert.
Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
AG und GmbH sind Kapitalgesellschaften und eigenständige juristische Personen. In diesem Fall benötigen sie deshalb mindestens eine natürliche Person, die sie vertreten kann. Dafür muss diese Person zwingend in der Schweiz ihren Wohnsitz haben und über eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung verfügen. Dies gilt selbstverständlich für Personen aus EU-/EFTA-Ländern wie auch für Personen aus Drittstaaten, obwohl für diese die Erlangung der Bewilligungen bedeutend schwieriger ist.
Bankkonto des Unternehmens
Einzelfirmen
Es ist schwierig, als Ausländer (selbst aus EU- bzw. EFTA-Ländern) mit durchschnittlichen finanziellen Mitteln und Wohnsitz ausserhalb der Schweiz ein Bankkonto für die eigene Einzelfirma zu eröffnen. Ein Wohnsitz ist fast immer Pflicht, damit eine Bank ein Firmenkonto eröffnet.
Juristische Personen
Für AGs und GmbHs in Gründung ist die Eröffnung eines Bankkontos einfacher, auch wenn die Gründung auf ausländische Staatsangehörige – unter Umstanden ohne Wohnsitz in der Schweiz – zurückgeht. Häufig verlangen die Banken aber einen Businessplan oder den Nachweis genügender finanzieller Mittel.
Wichtige Punkte kurz zusammengefasst
1. Kann ein Ausländer in der Schweiz eine Firma gründen?
Ja, eine Person ohne Wohnsitz in der Schweiz kann hier ein Unternehmen gründen. Alle EU-/EFTA -Bürger können sich in der Schweiz selbstständig machen. Um ein Einzelunternehmen in der Schweiz zu gründen, muss ein Ausländer eine Aufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung) haben. Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft (AG)Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine der bekanntesten und am häufigsten genutzten Rechtsformen für Unternehmen. Sie wird insbesondere dann genutzt, wenn... Mehr oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine der beliebtesten Gesellschaftsformen in der Schweiz. Im Gegensatz zur Aktiengesellschaft (AG) ist... Mehr muss mindestens ein Gründer Schweizer sein.
2. Wie kann ich in der Schweiz eine Firma gründen?
Um in der Schweiz ein Unternehmen zu gründen, müssen Ausländer einen Kanton und die Rechtsform des Unternehmens wählen, einen Firmensitz (Domizil) erhalten, ein Bankkonto eröffnen und sich beim Handelsregister anmelden.
Der Kanton spielt dabei eine Schlüsselrolle. Einige Kantone wie Zug und Nidwalden bieten zum Beispiel sehr niedrige Unternehmenssteuersätze. Andere Kantone können hingegen mit guter Infrastruktur oder bereits vorhandenen Branchen-Cluster aufwarten.
Tipp
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3. Was kostet es, in der Schweiz eine Firma zu gründen?
Die Verwaltungskosten für die Gründung eines Schweizer Unternehmens liegen zwischen 120 und 2600 Franken. Die Höhe dieser Kosten variiert je nach Unternehmensform und Kanton. Hier ist eine Übersichtstabelle der Kosten einer Firmengründung laut easygov.swiss.
Für die Gründung einer GmbH benötigen Sie zudem ein Grundkapital von mindestens CHF 20’000. Für eine AG beträgt das Mindestgrundkapital CHF 100’000.
4. Wie hoch sind die Unternehmenssteuern in der Schweiz?
In der Deutschschweiz liegt der durchschnittliche Unternehmenssteuersatz bei 8,7% (Stand 2021). Die Steuern sind am tiefsten in Zug (5,1%) und am höchsten – in Zürich (16,5%). Eine Übersicht der Staats- & Gemeindesteuernsätze für alle deutschsprachigen Kantone finden Sie in diesem Artikel.
5. Wann muss ich in der Schweiz ein Gewerbe anmelden?
Das Gewerbe muss angemeldet werden, wenn es sich um eine AG oder GmbH handelt und wenn Ihr Umsatz CHF 100’000 übersteigt. Zudem ist die Registrierung unabhängig von der Unternehmensform obligatorisch, wenn Sie ein Handels-, Fabrikations- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben (Art. 934 Abs. 1 OR). Dazu müssen Sie sich an das Handelsregister Ihres Kantons wenden und die entsprechenden Formulare ausfüllen.
Zusammenfassende Infografik «Besonderheiten bei Firmengründungen durch ausländische Staatsangehörige»
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Hallo! Danke für den Artikel. Könnten Sie mir bitte noch eine Frage beantworten: Ich habe einen Nicht-Schweizer Kollegen. Kann ich mit dem zusammen eine GmbH in der Schweiz gründen?
Guten Tag. Vielen Dank für Ihre Frage! Wenn Sie selbst Schweizer sind oder zumindest einen Wohnsitz in der Schweiz haben, sollte dies kein Problem sein.
Danke! Und wenn ich selbst momentan nicht in der Schweiz bin? Kann ich z.B. die Adresse meiner Eltern als Domizil-Adresse verwenden?
Ja, das ist möglich.
Guten Tag. Kann mir ein Treuhänder mit dem Erhalt der Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung helfen bzw. mich beraten? Könnten Sie vielleicht jemanden empfehlen?
Guten Tag. In der Regel kann Sie ein Treuhänder nur beraten, wenn er sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert hat. Gerne können Sie in unserem Filter nach Spezialgebieten recherchieren und sollten sicher dort einen Spezialisten in Ihrer Nähe finden: https://treuhand-suche.ch/companies.
Guten Tag. Ich bin kein Schweizer und möchte einen Verein gründen. Gibt es dafür irgendwelche speziellen rechtlichen Voraussetzungen?
Guten Tag. Vielen Dank für Ihre Frage! Bei einem Verein gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie bei einer GmbH.