Einkommens-Manko im Vermögensvergleich_Titel

Einkommens-Manko im Vermögens­vergleich (inkl. Berechnungsfile)

- 6 Min Lesezeit

Achtung!

Haben Sie vom Steueramt Post erhalten wegen eines «Einkommens-Mankos», mit der Aufforderung, dieses zu erklären? Jetzt ist es wichtig, dass Sie richtig reagieren, ansonsten droht Ihnen die Aufrechnung dieser Differenz als Einkommen – mit potenziell verheerenden Steuerfolgen. Verwenden Sie unser Excel-File und vermeiden Sie bereits vor Einreichung der Steuererklärung allfällige Probleme.

Gründe für einen Vermögensvergleich

Das Steueramt kann aufgrund des Bankgeheimnisses keine direkte Überprüfung der Vermögen- bzw. Einkommenssituation vornehmen, indem sie beispielsweise die Banktransaktionen überprüft. Mit dem Vermögensvergleich versuchen die Steuerkommissäre nun, die materielle Richtigkeit der in der Steuererklärung deklarierten Einkommen zu plausibilisieren.

Wie funktioniert der Vermögensvergleich?

Indem das Reinvermögen des Vorjahres dem Reinvermögen der aktuellen Steuerperiode gegenübergestellt wird, lässt sich aus der Differenz eine Vermögenszunahme oder -abnahme berechnen. Diese Differenz wird zusätzlich korrigiert durch steuerfreie (aber vermögenswirksame) Einkünfte (Schenkungen, Kapitalgewinne, Veränderungen von Liegenschaftsbewertungen und Fahrzeugen etc.). Wie Sie den Steuerwert Ihres Autos bestimmen, welche kantonalen Unterschiede es gibt und wie es sich anhand eines Beispiels berechnet, lesen Sie hier. Zusätzlich wird geschätzt, welche Ausgaben minimal für Lebenshaltungskosten ausgegeben worden sind — meistens wird hier das Existenzminimum verwendet, das sich von Kanton zu Kanton unterscheidet. Ferner ist zu beachten, dass es sich beim «Eigenmietwert» um ein Einkommen handelt, das zu keinem Mittelzufluss führt.

Vermögensentwicklung 2021

Aus dem Anfangsvermögen und dem Endvermögen sowie den Ausgaben und Einnahmen, entsteht so quasi eine Mittelflussrechnung für eine Privatperson. Ein bisschen komplexer wird die Situation bei weiteren involvierten Mittelflüssen, wie zum Beispiel einem Hausbau. Die Ausgaben für den Bau, aber auch allfällige Finanzierungen, die über Ihre Konten fliessen, müssen entsprechend berücksichtigt werden. Für Inhaber von Geschäftsliegenschaften gilt, dass sowohl Aktivierungen als auch Abschreibungen berücksichtigt werden müssen, da der Vermögensberechnung immer der Steuerwert verwendet wird.

Ergebnis des Vermögensvergleichs

Die Differenz dieses Vermögensvergleichs ist entweder negativ, d. h. die Vermögensdifferenz (meisten eine Zunahme) ist höher, als durch die deklarierten Einkünfte erklärbar ist. Es resultiert ein Einkommens-Manko. Im umgekehrten Fall entsteht ein Einkommens-Überschuss.

Einkommensüberschüsse sind aus steuerlicher Sicht meist unproblematisch, da kein Verdacht auf unversteuertes Einkommen vorliegt. Bei sehr hohen Einkommensüberschüssen wird der Steuerpflichtige dennoch informiert, da in solchen Fällen bei der Deklaration oft Vermögenswerte vergessen worden sind. Natürlich ist es auch möglich, dass der Steuerpflichtige in dieser Steuerperiode besonders spendabel war.

Bei einem Einkommens-Manko ist das Vermögen der Folgeperiode grösser, als dies aufgrund des Vermögensvergleichs erklärbar ist. Entsprechend kann an der Einkommensdeklaration des Steuerpflichtigen etwas nicht stimmen, denn mit den deklarierten Einkünften ist die Vermögenszunahme offenbar nicht erklärbar. Der Verdacht liegt dann nahe, dass anderweitige, nicht deklarierte Einkünfte vorhanden sein müssen oder dass «Schwarzgeld» vorhanden sein muss.

Wie soll ich bei einem Einkommens-Manko reagieren?

Bei Erhalt der Vermögensvergleichsrechnungen der Steuerbehörden sollten Sie diese ernst nehmen, genau prüfen und sich möglichst bald mit der entsprechenden Behörde in Kontakt setzen. Sollte auf der Rechnung ein Einkommens-Manko erscheinen, ist es wichtig, dass Sie dieses erklären können, um mögliche negative Konsequenzen zu vermeiden. Panik ist jedoch fehl am Platz, denn oft sind die Berechnungen der Steuerbehörden nämlich unvollständig und entsprechend werden unbegründete Mankos errechnet.

Einkommens-Manko im Vermögens­vergleich (inkl. Berechnungsfile)Tipp

Jeder Steuerzahler sollte vor Einreichung der Steuererklärung überprüfen, ob das deklarierte Einkommen (plus allfälliger steuerfreier Kapitalgewinne) das Vermögen zum Jahresende erklären kann. Dies dient einerseits einer internen Vollständigkeitskontrolle und andererseits kann so die Steuererklärung allenfalls mit einem klärenden Hinweis zu ergänzt werden, um unangenehme Nachfragen der Steuerbehörden zu vermeiden.

Verwenden Sie dazu unser Excel File.

Steuerfolgen

Kann ein vorhandenes Einkommens-Manko nicht erklärt werden, nehmen die Steuerbehörden eine Einschätzung nach eigenem Ermessen vor. Diese Einschätzung orientiert sich in der Regel am errechneten Einkommens-Manko, basierend auf der Vermutung, dass die Vermögensdifferenz aus unversteuertem Einkommen oder aus einer Umschichtung von Vermögen aus schwarzen Konten entstanden ist. Neben gewaltigen Einkommensaufrechnungen riskieren Sie zudem ein Verfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung und im Extremfall sogar wegen Steuerbetrug.

Erklärungen für ein Einkommens-Manko

In der Regel sind die Erklärungen für ein Vermögens-Manko naheliegend und diese darum schnell gefunden. Beispiele für solche Differenzen können sein:

  • Steuerfreie Schenkungen oder eine Erbschaft, die bei der Deklaration vergessen gegangen sind
  • Steuerfreie Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Vermögenswerten wie Wertschriften, Auto, Grundstücken etc.
  • Periodenabgrenzungen: Beispielsweise werden Rechnungen für einen Hausbau vom Dezember erst im Januar des Folgejahres bezahlt
  • Vermögenszunahmen aus Kapitalleistungen der 2. und 3. Säule (werden nicht als Einkommen deklariert)

Etwas komplexer sind in der Regel Situationen, in denen hohe Investitionen oder Portfolioumschichtungen verhältnismässig geringen Einkünften gegenüberstehen. In solchen Fällen können bereits kleine Ungereimtheiten bei den Vermögenswerten (z. B. falsche Periodenabgrenzungen oder unvollständig deklarierte Kapitalgewinne) einen starken Effekt auf das Einkommen bewirken und so zu einem Einkommens-Manko führen (z. B. bei einem Hausbau).

In solchen Fällen ist es ratsam, vom Steueramt die Vermögensvergleiche mehrerer Jahre anzufordern, da sich das Problem vielleicht in den Vorjahren eingeschlichen hat. Auch raten wir dringend, professionelle Hilfe eines Treuhänders zu suchen. Verwenden Sie unsere Suchfunktion hier.

Berechnungs­beispiel zum Download

Mit unserem Excel-File zum Vermögensvergleich können Sie bereits vorgängig überprüfen, ob das Steueramt bei Ihnen ein Problem finden könnte. Machen Sie den Check und bleiben Sie auf der sicheren Seite.

43526

4.6 11 Stimmen
Artikel-Rating
guest
8 Comments
Älteste
Neueste Meistgewählte
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
Peter Ott

Sehr geehrter Herr Keller

Danke für Ihren Beitrag, den ich mit Interesse gelesen habe. Nun entstand meinerseits eine Frage, denn auch ich habe eine solche Berechnung vom Steueramt zugestellt bekommen. Allerdings sind in den Berechnungen auf Basis meiner Steuererklärung mehr Positionen vorhanden als bei Ihrem Berechnungsfile. Ich nehme an, Ihr Berechnungsfile ist eine abgekürzte Version?

Mit freundlichen Grüsse

Peter Ott

Mader

Guten Tag Herr Keller

Super, endlich finde ich einen Beitrag zu diesem Thema. Ich bin selbständig aber in einem sehr bescheidenen Rahmen. Darum halte ich meine Ausgaben auch sehr gering. Aber das scheint ein Problem bei der Steuererklärung zu sein, ich erhalte öfters einen Vermögensvergleich der Steuerbehörde.

Ich habe mir desswegen schon lange eine Excel erstellt um den Vermögensvergleich selbst durchführen zu können. Als Muster habe ich den Vermögensvergleich der Steuerbehörde genommen.

Dazu meine Frage
Welche Daten der Steuererklärung kommen generell in den Vergleich?
Der Vermögensvergleich ist aufgeteilt in: Vermögensentwicklung, Mittelherkunft und Mittelverwendung.
Welche Rubriken der Steuererklärung kommen in welche der drei Bereiche?
Welche externe Beträge sollen auch darin enthalten sein, wie z.B. bezahlte Steuern etc?

Meine Berechnung gehen nie auf beim Schlussergebnis. Sollte das eigentlich 0 ergeben?
Oder gibt es eine Toleranz von Plus und Minus?

Sicher gibt es etliche Betroffene die eine ausführliche Excel für den Vermögensvergleich gerne haben möchten. Meine ist schon recht umfangreich, die würde ich zur Verfügung stellen, sobald ich wirklich weiss was in welche Rubriken gehört!

Besten Dank für Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüssen

Heinz Mader

Andrea Wetzel

Sehr geehrter Herr Keller

wie würden Sie vorgehen, wenn die Steuerverwaltung zum zweiten Mal einen unverhältnismässig hohen Betrag für Lebenskosten wie Lebensmittel, Kleidung, Kosmetik, Freizeit ansetzt, was zu einem Einkommensmanko (laut StV) führt? Im Vorjahr wurde dies Mithilfe von Belegen und einer Excelaufstellung geklärt, doch die StV hat dieses Jahr wieder einen ähnlichen Betrag, der viel zu hoch ist, angesetzt. Einfach die Übung vom Vorjahr wiederholen oder gibt es hier noch eine bessere Vorgehensweise?

Vielen Dank für jegliche Tipps!

M.Sieber

Guten Tag. Ich wollte gerne mal nachfragen, ob jemand weiss, wieviel Manko oder Überschuss noch im Rahmen liegt. Eine Nullrunde wird es ja bestimmt nie geben. Dies wäre sehr super, wenn das jemand wüsste. Herzlichen Dank und freundliche Grüsse

Verwandte Artikel

8
0
Kommentieren Sie diesen Artikel.x