Kantone TAG - treuhand-suche.ch https://treuhand-suche.ch/blog/tag/kantone/ Blog Mon, 05 Aug 2024 13:46:26 +0000 de-CH hourly 1 https://treuhand-suche.ch/blog/wp-content/uploads/2019/04/cropped-favicon-150x150.png Kantone TAG - treuhand-suche.ch https://treuhand-suche.ch/blog/tag/kantone/ 32 32 Unternehmenssteuern Schweiz 2022: Vergleich der Deutschschweizer Kantone https://treuhand-suche.ch/blog/unternehmenssteuern-schweiz/ https://treuhand-suche.ch/blog/unternehmenssteuern-schweiz/#respond Mon, 17 Jul 2023 08:00:48 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=2661 The post Unternehmenssteuern Schweiz 2022: Vergleich der Deutschschweizer Kantone appeared first on treuhand-suche.ch.

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In den vergangenen Jahren hat sich die Steuerlast für Unternehmen deutlich verändert. Steuer­privilegien, die die Schweiz international in Verruf brachten, sind in den meisten Kantonen seit Januar 2020 weitgehend ausser Kraft. Als Ausgleich wurden die Unternehmens­gewinn­steuern in einigen Kantonen reduziert. In diesem Zusammenhang erscheint die Änderung der Steuersätze während der letzten 3 Jahre – von 2020 bis 2022 – nicht sehr hoch. Und doch ist die Tendenz, wie im Vorjahr, eher fallend: Einige Kantone haben im Zeitraum 2020-2022 gar keine oder keine vollständige Senkung durchgeführt, sondern strecken die Steuersenkung über einen längeren Zeitraum. Deshalb ist in den betreffenden Kantonen in den kommenden Jahren ein weiterer Rückgang des Gewinn­steuer­satzes zu erwarten. In einem praxis­orientierten Steuer­vergleich zeigen wir auf, welche Deutschschweizer Kantone im Fiskaljahr 2022 besonders attraktiv sind und wie viel Gewinnsteuer Ihr Unternehmen je nach Standort in den verschiedenen Kantonen zahlen muss.

Unternehmenssteuern Schweiz 2020-2022:
Staats- & Gemeindesteuern pro CHF 100’000 Reingewinn

Chart by Visualizer

* Kantone mit Einheitssteuersatz

Vergleich der Kantons­steuer einer juristischen Person mit einem steuerbaren Reingewinn von CHF 100’000 und einem Kapital von CHF 250’000 per 31.12.2022. Berücksichtigt sind die Staats- und Gemeinde­steuern am Kantons­hauptort. Die direkte Bundessteuer hat keinen Einfluss auf das Ranking und wurde deshalb beim Vergleich in der Grafik ignoriert.

Annahmen zum Vergleich der Steuerbelastung je nach Kanton

Unser Feldversuch zeigt die Steuer­belastung eines Muster­unternehmens (AG oder GmbH) durch die Staats- und Gemeinde­steuern (Kapital- und Gewinn­steuern), jeweils am Kantons­hauptort. Die direkte Bundes­steuer ist im Haupt­teil der Analyse nicht berücksichtigt, denn diese beträgt immer 8.5% auf dem steuerbaren Reingewinn und ändert folglich nichts an der Rangliste. Der Bund besteuert nur den Gewinn, nicht das Kapital.

Unsere Muster­firma erzielt in den Geschäfts­jahren 2020-2022 einen steuerbaren Reingewinn von CHF 100’000. Das Kapital zum Ende der Steuerperiode (nach Berücksichtigung der Steuer­rückstellung) beträgt jeweils CHF 250’000. Annahme­gemäss schüttet das Unternehmen keine Dividenden aus. Es handelt sich dabei um eine ordentliche Betriebs­firma, ohne Entlastungen oder andere Privilegien, die bereits bei Jahres­beginn ihren Sitz in der Stadt Zürich hatte.

Der Vergleich der Unternehmens­steuern basiert auf dem Online-Steuerrechner der ESTV mit Stand vom 06.06.2023. Da einige Kantone keinen eigenen Rechner zur Verfügung stellen, wurden die Daten ausschliesslich dem eidgenössischen Rechner entnommen. Im Laufe unserer Nachforschungen sind wir zum folgenden Schluss gelangt:

Vergleichsergebnis 1:
Kanton Zürich verliert infolge hoher Unternehmenssteuern deutlich an Wettbewerbsfähigkeit

Seit dem 1. Januar 2020 gelten nun in der überwiegenden Mehrheit der Kantone die neu im Zuge der Unternehmens­steuerreform STAF festgelegten, tieferen Steuersätze. Eine Ausnahme ist der Kanton Zürich. Zürich hat erst per 1.1.2021 die Steuer­belastung gesenkt, ist aber punkto Steuerbelastung dennoch weit abgeschlagen auf dem letzten Platz. Möglicherweise werden zahlreiche Unternehmen mit dem Gedanken eines Sitz­wechsels spielen, darunter auch bekannte, grössere Firmen. Im Januar 2023 verzeichnete der Kanton Zürich eine moderate Senkung der Unternehmens­steuern. In diesem Fall hätte eine grössere Steuer­senkung als Feinjustierung dienen können, um die Attraktivität des Kantons im Steuer­wettbewerb zu erhöhen.

Andererseits gibt es momentan einen globalen Trend, den internationalen Standort­wettbewerb einzuschränken. Die Idee des Biden Kabinetts, den Mindest­steuersatz auf 21% festzulegen, konnte früher oder später auch Auswirkungen auf die internationale Wettbewerbs­position der Schweiz haben. In diesem Fall würden die anderen Faktoren – wie politische Stabilität und Rechts­sicherheit oder auch die Qualität der Kommunikation mit den Behörden – eine grössere Rolle spielen. Deswegen ist es wichtig, dass Zürich seine Vorteile weiter stärkt und entwickelt.

Vergleichsergebnis 2:
Die prozentuale Steuerbelastung, ohne Berücksichtigung der direkten Bundessteuer, unterscheidet sich je nach Kanton um mehr als das Dreifache

Die Kantone Zürich und Bern zeichneten sich 2022 mit einem Gewinn­steuer­satz von 16,4% bzw. 14,7% (ohne Berücksichtigung der direkten Bundessteuer) durch die höchste Steuer­belastung für juristische Personen aus. Die Steuersätze der Kantone Nidwalden und Zug liegen dagegen auf dem niedrigsten Niveau bei etwa 5,1%. Die durchschnittliche Gewinn­steuer­belastung auf Kantons- und Gemeindeebene innerhalb der Deutsch­schweizer Kantone belief sich 2022 auf etwa 8,1%.

Unternehmenssteuern Schweiz 2020-2022:
Staats- & Gemeindesteuern prozentual zum Reingewinn

Chart by Visualizer

* Kantone mit Einheitssteuersatz

Vergleich der Kantons­steuer einer juristischen Person prozentual zum steuerbaren Reingewinn (sog. Gewinn nach Steuern). Berücksichtigt sind die Staats- und Gemeindesteuern am Kantonshauptort, die direkte Bundessteuer hat keinen Einfluss auf das Ranking und wurde deshalb ignoriert.

Vergleichsergebnis 3:
Die gesamte Gewinnsteuerbelastung unterscheidet sich je nach Kanton um fast das Doppelte.

In den vorherigen Unterkapiteln haben wir uns hauptsächlich auf das Ranking der Kantone konzentriert. In diesem Abschnitt gehen wir auf die Frage ein, wie viele Gewinnsteuern ein Unternehmen je nach Kanton zahlen muss. Die Ergebnisse unserer Forschung sind unten aufgeführt.

Unternehmenssteuern Schweiz 2020-2022:
inkl. direkter Bundessteuern prozentual zum Reingewinn

Chart by Visualizer

* Kantone mit Einheitssteuersatz

Vergleich der Kantons­steuer einer juristischen Person prozentual zum steuerbaren Reingewinn (sog. Gewinn nach Steuern). Es sind die Staats- und Gemeinde­steuern sowie die direkte Bundes­steuer am Kantons­hauptort berücksichtigt, um die vollständige Steuer­belastung darzustellen.

Laut den Zahlen variiert das Verhältnis zwischen den gezahlten Gewinnsteuern und dem Reingewinn auf unterschiedlichem Niveau: Von 24,9% im Kanton Zürich bis 13,6% in den Kantonen Nidwalden und Zug. Im Durchschnitt beträgt dieser Parameter in den analysierten Regionen etwa 16,6%.

Vorsicht beim Steuervergleich

Beim Vergleich von Unternehmens­steuern ist es wichtig, den steuerbaren Reingewinn nicht mit dem Gewinn vor Steuern (sogenannter Vorsteuer­gewinn) zur verwechseln. Dieser wird erst durch die Steuer­rückstellung zum steuerbaren Reingewinn (entspricht dem Reingewinn nach Steuern). Bei der Nutzung der Online-Steuerrechner ist also entsprechende Aufmerksamkeit geboten. Beim Vergleich der prozentualen Steuer­belastung muss dies selbstverständlich auch berücksichtigt werden, ansonsten ist der Steuer­vergleich verzerrt. In unserem Vergleich ist die prozentuale Steuer­belastung immer in Prozent des steuerbaren Reingewinns ausgewiesen und daher konsistent. Die prozentualen Steuern sind folglich höher als bei der Analyse auf Basis der Vorsteuer­gewinne.

Fazit

Die Gewinn­steuer­belastung in den Deutsch­schweizer Kantonen unterscheidet sich deutlich. Auf der einen Seite gibt es Kantone, deren Steuer­belastung relativ hoch ist, wie Zürich und Bern. Andererseits ist dieser Parameter in den Kantonen Nidwalden und Zug wesentlich niedriger, was zu ihrer Attraktivität beiträgt. In den letzten Jahren hat sich ein allgemeiner Trend abgezeichnet: Die gesamte Gewinn­steuer­belastung in der Schweiz sinkt. Einige Kantone wie Zürich, Solothurn und Bern haben ihre Steuer­sätze reduziert, während dieser Parameter in 9 Kantonen (z. B. Basel-Landschaft, Schwyz, Graubünden usw.) zwischen 2020 und 2022 unverändert geblieben ist. Es ist daher zu erwarten, dass in absehbarer Zukunft entsprechende Massnahmen zur Steuer­senkung ergriffen werden könnten.

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema «Besteuerung der Unternehmen» haben, können Sie im Forum bei Experten nachfragen oder sich an erfahrene Treuhänder wenden.

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Welche Kantone sind bei AHVeasy dabei? https://treuhand-suche.ch/blog/welche-kantone-sind-bei-ahveasy-dabei/ https://treuhand-suche.ch/blog/welche-kantone-sind-bei-ahveasy-dabei/#comments Mon, 28 Mar 2022 08:00:39 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=2045 The post Welche Kantone sind bei AHVeasy dabei? appeared first on treuhand-suche.ch.

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Update des Artikels vom

Mit dem Einsatz von AHVeasy können Treuhänder, Unternehmer, Personal­verantwortliche und Payroll Manager den administrativen Aufwand rund um das Lohnwesen reduzieren. Der Traum von der papierlosen Personal­administration rückt so in greifbare Nähe. Zudem ist immer die ganze «History» der Lohnänderungen, der periodischen Abrechnungen der Lohn­neben­kosten und der früher eingereichten Lohnmeldungen jederzeit abrufbar. Zudem gibt es Ausgleichs­kassen, die die Nutzung von AHVeasy mit geringeren Verwaltungs­kosten für den Arbeitgeber belohnen. Im Kanton Zürich beispielsweise spart ein Arbeitgeber bei einer jährlichen Brutto­lohn­summe von CHF 1’000’000 für den gesamten Betrieb immerhin rund CHF 300 an Verwaltungs­kosten. Registrieren lohnt sich also auch in dieser Hinsicht.

Im Jahr 2022 werden bereits 63% der Schweizer Kantone von AHVEasy unterstützt. Ist Ihr Kanton dabei? Die Antworten auf diese und andere häufig gestellten Fragen zu AHVEasy finden Sie weiter unten in diesem Artikel.

Haben Sie Probleme, einen Treuhänder zu finden, der mit Ihrer bevorzugten Buchhaltungssoftware arbeitet?! Auf unserer Website können Sie den entsprechenden Filter nutzen und schnell einen passenden Treuhänder finden!

Verbreitung von AHVeasy bei den Schweizer Ausgleichskassen (Stand 2022)

AHVeasy kantonale Karte 2022
Kanton AHVeasy Status Alternative digitale Ausgleichskasse
Aargau nicht geplant Onlineplattform connect
Appenzell Ausserrhoden eingeführt
Appenzell Innerrhoden eingeführt
Basel-Landschaft nicht geplant Onlineplattform connect
Basel-Stadt nicht geplant Onlineplattform connect
Bern geplant Onlineplattform connect
Freiburg eingeführt
Genf eingeführt
Glarus eingeführt
Graubünden eingeführt
Jura geplant Onlineplattform e-business
Luzern nicht geplant Onlineplattform connect
Neuenburg geplant Onlineplattform ePortal
Nidwalden eingeführt
Obwalden eingeführt
Schaffhausen eingeführt
Schwyz eingeführt
Solothurn eingeführt
St. Gallen eingeführt
Thurgau eingeführt
Tessin eingeführt
Uri eingeführt
Wallis nicht geplant Onlineplattform E-Business
Waadt nicht geplant Onlineplattform e-Business
Zug eingeführt
Zürich eingeführt
Liechtenstein geplant AHV, IV, FAK Informationsportal

Merkmale von AHVEasy

Hub für alle juristischen Personen

AHVeasy ermöglicht es allen juristischen Personen — also Selbstständigen, Privathaushalten mit Angestellten sowie anderen Unternehmen — einen Überblick über den Status der Sozialbeiträge zu erhalten. Sämtliche Rechnungen und Berichte, die bei der kantonalen Behörde eingereicht werden, sind nach der Registrierung von AHVeasy problemlos zugänglich.

Verbindung zur Buchhaltungssoftware

Kombinieren Sie die AHVeasy-Daten mit dem Steuer- oder Lohnprogramm. Durch diese Synchronisation werden Ihre Änderungen an den Personaldaten umgehend im kantonalen Amt übernommen. Durch die Anbindung von AHVeasy an Ihre Unternehmenssoftware steigern Sie die Geschwindigkeit und die Qualität Ihrer Lohnabrechnung und Steuererklärung.

Flexible Unternehmensdaten

Mit AHVeasy-Tools behalten Sie den Überblick über alle Sozialbeiträge, können neue Rechnungen schnell bearbeiten, aktuelle Berichte erstellen und einreichen. AHVeasy macht es leichter, online Änderungen an Unternehmens- und Mitarbeiterdaten vorzunehmen.

Zusammenarbeit und Support

AHVeasy-Benutzer können Daten mit anderen Nutzern teilen und so Geschäftsprozesse optimieren. Problemlos kann beispielsweise einem ausgewählten Mitarbeiter oder Treuhänder Zugang gewährt werden. Auf diese Weise verfügt der Verantwortliche für Ihre Lohnbuchhaltung stets über aktuelle Daten und die passenden Werkzeuge.

AHVeasy Schnittstelle und Funktionen

Hier ist eine Liste der Bereiche und Werkzeuge, die einer AHVeasy-Benutzerfirma zur Verfügung stehen.

  1. Übersicht
    • Benachrichtigungen
    • Statistiken
    • Offene Rechnungen
    • Einsätze im Ausland
    • Neueste Meldungen
    • Neueste Dokumente
    • Abrechnungskonto und Akontogrundlagen
  2. Unternehmen
    • Unternehmensadressen
    • Konto für Rückzahlungen
    • Filialen
  3. Mitarbeiter
    • Mitarbeiterstamm
    • Abweichende Daten
  4. Lohndeklaration
    • Lohndeklaration [Aktuelles Jahr]
    • Bestehende Lohndeklaration
    • Test-ELM-Meldungen zum Datenabgleich
  5. Meldungen
  6. Dokumente
  7. Benutzerverwaltung

Sämtliche Funktionen sind intuitiv. Die umfangreiche Funktionalität macht es leicht, Ihre Unternehmensdaten zu bedienen und einen Überblick über Ihre Sozialbeiträge zu erhalten.

AHVEasy für Treuhänder

Alles, was Sie benötigen, um Ihrem Treuhänder Zugang zu Ihrem AHVeasy-Profil zu erlauben, ist seine E-Mail-Adresse. Das Verfahren umfasst 4 Schritte:

  1. Gehen Sie auf den Reiter «Benutzerverwaltung» und klicken Sie auf «Neuen Benutzer hinzufügen».
  2. Geben Sie die E-Mail-Adresse Ihres Treuhänders ein.
  3. Bestätigen Sie die Genehmigung (Sie erhalten die entsprechende E-Mail innerhalb einer Stunde).
  4. Legen Sie die Berechtigungsstufe des Treuhänders fest (Ansicht, Bearbeitung oder Administrierung).

Das Treuhänderprofil verfügt über eine Reihe von Sonderfunktionen. Sie ermöglichen es, die Daten aller Unternehmen, die Zugang gewährt bekommen, einzusehen und zu verwalten. Alle Änderungen, die an diesen Unternehmen vorgenommen werden, werden automatisch mit dem Namen der Person gekennzeichnet, die diese Änderungen vorgenommen hat. Auf diese Weise können Eingaben leicht nachverfolgt und — wenn nötig — korrigiert werden.

Häufig gestellte Fragen über AHVEasy

Noch nicht registriert oder Password vergessen — was ist zu tun?

Auf der Anmeldeseite von AHVeasy können Sie sich registrieren oder ein neues Passwort anfordern. Ihr neues Passwort wird automatisch generiert und an Ihre E-Mail geschickt. Es kann vorkommen, dass Ihr Mailsystem den Absender als gefährlich oder unsicher einstuft und die E-Mail deshalb nicht in Ihrem Posteingang anzeigt. Bitte überprüfen Sie Ihren Spam- oder Werbeordner auf neue E-Mails. Sollten Sie die obige E-Mail dort nicht finden, wenden Sie sich bitte an Ihre interne IT-Abteilung und lassen Sie überprüfen, ob die E-Mail-Adresse do‑not‑reply@eadminportal.ch automatisch ausgefiltert oder blockiert wurde.

Registrierung — Festnetznummer oder Mobiltelefonnummer?

Bitte verwenden Sie für die Registrierung ausschliesslich die Nummer Ihres Mobiltelefons, da Sie bei jeder Anmeldung eine SMS erhalten.

Warum muss man zwei Telefonnummern angeben, eine geschäftliche und eine mobile?

Beim Einloggen wird der SMS-Code an die Handynummer gesendet. Diese Nummer ist für niemanden sichtbar. Der Support von AHVeasy nutzt die geschäftliche Telefonnummer, wenn man Sie kontaktieren möchte.

Kann man auch mit einem Tablet oder Smartphone in AHVeasy die Daten bearbeiten?

AHVeasy ist nicht für Smartphones optimiert. Für eine optimale Darstellung benötigt der Bildschirm horizontale Auflösung von mindestens 1440 Pixeln. Tablets mit dieser Auflösung sind für AHVeasy geeignet. Bei einer geringeren Auflösung können Darstellungen, z. B. Tabellen, möglicherweise verzerrt dargestellt werden.

Wie kann man neue Mitarbeiter erfassen?

Um neue Mitarbeiter erfassen zu können, benötigen Sie eine entsprechende Berechtigung. Falls Ihnen diese noch nicht vorliegt, müssen Sie diese bei Ihrem Administrator beantragen.

Anschliessend erkennen Sie den Button auf der rechten Seite im Reiter «Mitarbeiter», «+ Mitarbeiter hinzufügen». Über diesen können Sie neue Mitarbeiter eintragen. Falls Sie den Mitarbeiterstamm einsehen möchten, aber keine Möglichkeit haben, Mitarbeiterdaten zu bearbeiten, verfügen Sie lediglich über die Lese- aber nicht über die Bearbeitungsberechtigung. Wenden Sie sich auch in diesem Fall an Ihren Administrator, um die erforderliche Berechtigung zu erhalten.

Bitte beachten Sie, dass die Lohnmeldung ohne einen vollständigen Mitarbeiterstamm nicht manuell eingegeben werden kann.

Wie erhält man eine Quittung der Lohndeklaration?

Im Falle einer abgegebenen Lohnmeldung oder eines Lohnzuschlages kann jederzeit eine Lohnliste sämtlicher Mitarbeiter erstellt werden. Dies geschieht über die Registerkarte «Lohnmeldung», Auswahl «Alle Lohnmeldungen/Lohnzuschläge» über die Schaltfläche «Beleg anzeigen/neu generieren».

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Abgabefristen der Schweizer Steuererklärung 2021. Kalender & FAQ https://treuhand-suche.ch/blog/steuererklaerung-in-2021-einfach-und-puenktlich-einreichen/ https://treuhand-suche.ch/blog/steuererklaerung-in-2021-einfach-und-puenktlich-einreichen/#respond Fri, 11 Mar 2022 09:00:19 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=5008 The post Abgabefristen der Schweizer Steuererklärung 2021. Kalender & FAQ appeared first on treuhand-suche.ch.

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Update des Artikels vom

Zum Jahresbeginn 2022 erhalten alle Steuerpflichtigen ein Steuererklärungsformular für das vergangene Jahr. Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2021 endet für die meisten natürlichen Personen am 31. März. Unternehmen erhalten eine Kulanz von 2 Monaten, so dass die Abgabefrist für juristische Personen für die Steuererklärung 2021 am 30. Mai endet. Doch da es sich um Steuern handelt, ist die Sache nicht ganz trivial. Jeder Schweizer Kanton, manchmal sogar die Gemeinde legt individuelle Termine für die Steuererklärung fest. Wir haben einen Kalender für die Abgabe der Steuererklärung 2021 zusammengestellt, damit Sie als natürliche oder juristische Person die Frist nicht verpassen. Und am Ende des Artikels teilen wir Ihnen mit, was passiert, wenn man seine Steuererklärung nicht fristgerecht einreicht.

Fristenkalender 2022 für die Steuer­erklärungen von natürlichen und juristischen Personen. Kantonale Übersicht.

  • - online
  • - schriftlich
  • - per Telefon
  • F1 - Fristerstreckung: bis 2 Mon. - 0 CHF; über 2 Mon. - 40 CHF.
  • F2 - Fristverlängerungen über den 31. Dezember - nur per E-Mail oder in Briefform.
  • S - Selbstständige.
  • B - mit Begründung.
  • Bs - mit schriftlicher Begründung.
  • G - gegen Gebühr.
  • Gs - mit Gesuch.
  • I - individuell ist auch länger möglich.

Kanton

Natürliche Personen

Juristische Personen

Abgabefrist

Fristerstreckung

Abgabefrist

Fristerstreckung

Aargau

31.03.2022

30.06.2022

30.06.2022

30.12.2022

31.10.2022

[S]Selbstständige

Appenzell Ausserrhoden

31.03.2022

31.12.2022

30.06.2022

31.12.2022

[F2]Fristverlängerungen über den 31. Dezember - nur per E-Mail oder in Briefform.

Appenzell Innerrhoden

30.04.2022

30.11.2022

[B]mit Begründung

31.05.2022

30.11.2022

[B]mit Begründung

Basel-Land

31.03.2022

30.09.2022

30.06.2022

31.12.2022

[F1]Fristerstreckung: bis 2 Mon. - 0 CHF; über 2 Mon. - 40 CHF.

Basel-Stadt

31.03.2022

30.10.2022

[B] mit Begründung

30.06.2022

31.12.2022

[Bs] mit schriftlicher Begründung [G40] Verlängerung - gegen Gebühr CHF 40

Bern

15.03.2022

15.07.2022

[G0] Verlängerung (falls online) - gegen Gebühr CHF 0 /[G20] Verlängerung (falls schriftlich oder per Telefon) - gegen Gebühr CHF 20

31.07.2022

15.09.2022

[G20] Verlängerung (falls schriftlich) - gegen Gebühr CHF 20

15.05.2022

[S]Selbstständige [F1]Fristerstreckung: bis 2 Mon. - 0 CHF; über 2 Mon. - 40 CHF.

15.09.2022

[G40] Verlängerung - gegen Gebühr CHF 40

15.11.2022

[G20] Verlängerung (falls schriftlich) - gegen Gebühr CHF 20 [G40] Verlängerung (falls online) - gegen Gebühr CHF 40

15.11.2022

[G60] Verlängerung - gegen Gebühr CHF 60

Freiburg

31.03.2022

15.12.2022

Max 4 mal x 2 Mon.

je [G20] Verlängerung - gegen Gebühr CHF 20

30.09.2022

individuell

Glarus

31.03.2022

30.09.2022

[Bs] mit schriftlicher Begründung

30.06.2022

31.12.2022

[Bs] mit schriftlicher Begründung

Graubünden

31.03.2022

30.09.2022

30.09.2022

30.12.2012

[Gs] mit Gesuch

30.09.2022

[S]Selbstständige

31.12.2022

[S]Selbstständige

Luzern

31.03.2022

31.08.2022

31.08.2022

31.07.2023

31.12.2022

[S]Selbstständige

Nidwalden

31.03.2022

30.06.2022

30.06.2022

31.12.2022

[I]individuell ist auch länger möglich

30.09.2022

[B]mit Begründung

Obwalden

30.04.2022

31.12.2022

[B]mit Begründung

30.06.2022

31.03.2023

[I]individuell ist auch länger möglich

Schaffhausen

31.03.2022

30.11.2022

30.09.2022

31.12.2022

Schwyz

31.03.2022

31.12.2022

30.06.2022

31.12.2022

Solothurn

31.03.2022

30.06.2022

[G] Verlängerung - gegen Gebühr

30.06.2022

31.10.2022

31.11.2022

[G30] Verlängerung - gegen Gebühr CHF 30

St. Gallen

31.03.2022

Je nach Gemeinde

31.12.2022

Thurgau

31.03.2022

Je nach Gemeinde

30.06.2022

31.10.2022

31.11.2022 - 30.06.2023

[Bs] mit schriftlicher Begründung [G30] Verlängerung - gegen Gebühr CHF 30

Uri

31.03.2022

31.10.2022

31.07.2022

31.12.2022

Wallis

31.03.2022

31.07.2022

[G20] Verlängerung - gegen Gebühr CHF 20

30.06.2022

31.10.2022

[Gs] mit Gesuch

31.10.2022

[S]Selbstständige [G20] Verlängerung - gegen Gebühr CHF 20

Zug

30.04.2022

31.12.2022

[Bs] mit schriftlicher Begründung [G] Verlängerung - gegen Gebühr

30.09.2022

31.12.2022 / 31.03.2022

Zürich

31.03.2022

Je nach Gemeinde

30.09.2022

30.11.2022

Steuern können einem den Kopf verdrehen. Um sich Zeit und Nerven zu ersparen, empfiehlt es sich, einen Treuhänder um Hilfe zu bitten. In unserer Datenbank finden sich Hunderte von Steuerspezialisten aus allen deutschsprachigen Kantonen.

Fristerstreckung für die Abgabe der Steuererklärungen

Die Erfassung von Buchhaltungsunterlagen und ihre korrekte Analyse kann sehr zeitaufwändig werden. Dies gilt sowohl für natürliche Personen (z. B. Bewertung von Immobilien, Wertpapieren und anderen Aktiva) als auch für juristische Personen (z. B. Erstellung von Jahresabschlüssen). Glücklicherweise kann die Abgabe der Steuererklärung verschoben werden.

Die Fristerstreckung muss vor Ablauf der eigentlichen Steuererklärungsfrist beantragt werden. In der Regel ist eine Verzögerung von sechs Monaten möglich. Die neuen Abgabetermine für die Steuererklärung lauten daher im Standardfall: 30.09. für natürliche Personen und 31.11. für juristische Personen.

Tipp

Einige Kantone, z. B. Bern und Zug, erlauben juristischen und – in privaten Fällen – natürlichen Personen eine wiederholte Steuererklärung-Fristerstreckung.

Es gibt 2 Möglichkeiten für Fristerstreckung der Steuererklärungen:

  • Online
  • Offline

Steuererklärung Online-Frist­erstreckung

Die meisten Schweizer Kantone, z.B. Zürich, Luzern, Schwyz, Aargau, haben ein spezielles Online-Formular auf ihrer kantonalen Website. Dieses Steuererklärungs-Fristerstreckung-Formular enthält die folgenden Felder:

  • Steuerperiode – das Rechnungsjahr der Steuererklärung (2020 / 2021 usw.)
  • Persönliche ID bzw. PID (für Privatpersonen) – eine 8-stellige Nummer. In der Regel steht die PID auf Ihrer Steuererklärung oben bei Ihrem Namen. Das Standardformat ist 99-9999-99.
  • Registernummer (für juristische Personen) – eine 11-stellige Nummer, die mit dem Buchstaben “J” beginnt. Die Registernummer befindet sich in der Regel am Anfang der Steuererklärung. Das Standardformat ist J-999-999-9999.
  • Dokumenten ID – eine 12-stellige Nummer. Sie ist in der Regel am Ende des Steuererklärungs-Titelblatt zu finden. Das Standardformat ist 9999-9999-9999.
  • Zugangscode (oder einfach Code) – eine 16-stellige Nummer, die aus Zahlen und unterschiedlich grossen Buchstaben besteht. Der Zugangscode wird in der Regel nach den Kontaktangaben auf der Steuererklärung Das Standardformat ist 9999-Aa99-AaAa-Aa99.
  • Adressnummer – eine 10-stellige Nummer. Sie wird in der Regel oben auf der Steuererklärung neben den Kontaktangaben angegeben. Das Standardformat ist 9999.9999.99.
  • AHV-Nummer oder Versicherten Nummer – eine 13-stellige Nummer. Sie befindet sich in der Regel neben den Kontaktinformationen. Das Standardformat ist 756.9999.9999.99
  • E-Mail
  • Geburtsdatum
  • Gewünschte Frist – in der Regel enthält das Formular bereits eine Liste von Terminen, aus denen Sie auswählen können. Andernfalls können Sie ein beliebiges Datum innerhalb von sechs Monaten nach der aktuellen Abgabefrist

Nach dem Ausfüllen des Formulars erhalten Sie eine Benachrichtigung über die Änderung des Abgabetermins der Steuererklärung.

Tipp

Wenn das Online-Formular aus technischen oder anderen Gründen nicht verfügbar ist, können Sie eine E-Mail an das Steueramt schicken, um Ihre Steuererklärungs-Fristerstreckung zu beantragen (siehe Beispiel unten).

Steuererklärung Offline-Frist­erstreckung

Auf der Website des Kantons müssen Sie die Adresse des Steueramtes besuchen. An diese Adresse müssen Sie einen Antrag auf Fristerstreckung für die Abgabe der Steuererklärung stellen. Neben den Kontaktdaten müssen Sie den Grund für die Verzögerung angeben. Hier ist ein Beispiel für einen solchen Brief (Word-Datei angehängt).

FAQ zu Fristen für Schweizer Steuer­erklärungen

Wann kommt die Steuererklärung in 2022?

Das kantonale Steueramt verschickt die Steuererklärungsformulare für das Steuerjahr 2021 zwischen Anfang Januar und Ende Februar. Falls Sie dieses Dokument nicht erhalten haben, müssen Sie sich an das Steueramt wenden.

Tipp

Meistens sind Probleme beim Erhalt eines Steuererklärungsformulars mit einer Änderung des Registrierungsorts verbunden. Wenn Sie oder die Firma in einen anderen Kanton gezogen sind, sollten Sie keine Zeit verlieren und dies sofort dem Steueramt melden.

Wie kann Ich meine Steuererklärung online machen?

Dies kann mit den Formularen auf der Website des Kantons erfolgen. Leider bieten nicht alle Kantone diese Option. In diesem Artikel erfahren Sie mehr Details.

Was passiert, wenn ich die Steuererklärung zu spät abgegeben habe?

Dann wird Ihnen eine Geldstrafe auferlegt, die von der Dauer der Verspätung abhängt.

  1. 2 Monate – 6 Monate – ca. 60 Franken.
  2. 6 – 12 Monate – ca. 1.000 Franken.
  3. Mehr als 12 Monate – bis 10.000 Franken.

Die konkrete Höhe der Gebühren hängt von vielen Faktoren ab: Kanton, Vorgeschichte früherer Meldungen, Familienstand, Einkommenshöhe usw.

Tipp

Bis Sie Ihre Steuererklärung abgeben oder aufschieben, erhalten Sie regelmäßig Erinnerungen. Es ist wichtig, darauf zu reagieren und sich an das Steueramt zu wenden, um dieses Problem zu lösen.

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Immobilien für Ausländer: Wie kaufe ich in der Schweiz ein Haus? https://treuhand-suche.ch/blog/immobilien-fuer-auslaender/ https://treuhand-suche.ch/blog/immobilien-fuer-auslaender/#respond Mon, 14 Feb 2022 07:00:37 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=8002 The post Immobilien für Ausländer: Wie kaufe ich in der Schweiz ein Haus? appeared first on treuhand-suche.ch.

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«Ein Ferienhaus in der Schweiz zu besitzen» ist nicht nur für Schweizerinnen und Schweizer, sondern auch vielen Ausländerinnen und Ausländern ein Traum. Jedoch kann sich, wegen zahlreicher individueller Besonder­heiten und Vor­schriften in den einzelnen Kantonen, der Prozess beim Kauf einer Immobilie in der Schweiz als schwierig erweisen. Unser Artikel bietet Ihnen hilfreiche Informationen zum Immobilienkauf, egal ob Sie ein Rustico im Tessin oder ein Haus in Luzern ein erwerben möchten.

Personen­gruppen, die Grund­stücke in der Schweiz kaufen dürfen

Die Regularien zum Kauf eines Grundstücks durch Personen aus dem Ausland ist in der «Lex Koller» beschrieben. Dort werden drei Personen­gruppen beschrieben, die unter bestimmten Bedingungen Immobilien in der Schweiz erwerben können.

Schweizerinnen und Schweizer

Schweizerinnen und Schweizer, auch mit Doppel­bürger­schaft, mit Wohn­sitz in der Schweiz oder im Ausland

Für Personen mit Schweizer Pass ist der Erwerb von Wohn­eigentum in der Schweiz jeder­zeit — unabhängig von ihrem derzeitigen Wohn­ort — möglich.

Staatsangehörige der EU- und EFTA-Mitgliedstaaten

Staats­angehörige der EU- und EFTA-Mitglied­staaten

Personen aus EU und EFTA-Mitglied­staaten mit Aufenthalts­bewilligung B oder Niederlassungs­bewilligung C haben beim Immobilienkauf in der Schweiz die gleichen Rechte wie Schweizer Staatsangehörige.

Falls Sie über keine ausländer­rechtlichen Bewilligungen verfügen, gibt es jedoch die Möglichkeit, in spezifischen Fremd­verkehrs­orten eine Zweit­wohnung oder Ferien­haus in der Schweiz zu kaufen.

Staatsangehörige anderer ausländischer Staaten

Staats­angehörige anderer ausländischer Staaten

Damit Personen, die nicht Bürger eines EU/EFTA-Mitglied­staates sind, in der Schweiz ein Haus kaufen können, benötigen sie eine Niederlassungs­bewilligung C.

Personen ohne Wohnsitz haben dennoch die Option, eine Zweit­wohnung oder ein Ferienhaus kaufen.

Arten von Immobilien, die Ausländer in der Schweiz kaufen können

Laut Tabelle können Sie checken, welche Form Schweizerischer Liegen­schaften Sie mit oder ohne Aufenthalts­genehmigung kaufen können.

EU / EFTA Staats­angehörige Nicht EU/Staats­angehörige
Keine Bewilligung Bewilligung B/C Keine Bewilligung Bewilligung B Bewilligung C
Haupt­wohnung          
Zweit­wohnung          
Ferien­wohnung          
Betriebstätte / gewerbliche Liegenschaften          
  • Bewilligungsfrei
  • Bewilligungspflichtig
  • Ausgeschlossen

Wichtig

Bei der Übertragung von Grund­stücken durch Erbschaft benötigen die gesetzlichen Erben (Ehegatte, eingetragene Partner, Kinder, Eltern und Grosseltern) für den Erbantritt des Grund­stücks keine Bewilligung.

Haupt­wohnung kaufen

Als Haupt­wohnung wird ein Grund­stück am Ort des rechtlichen und tatsächlichen Wohn­sitzes der Person bezeichnet. Ausländer mit Wohn­sitz in EU/EFTA Mitglied­staaten sowie Ausländer aus anderen Staaten mit Wohn­sitz in der Schweiz können bewilligungs­frei eine Immobilie in der Schweiz kaufen. Sie können ein Haus oder sogar Bauland kaufen. Der Gesetz­geber macht keine Einschränkungen in Bezug auf die zulässige Fläche des Gebäudes. Wenn Sie Ihren Wohn­kanton wechseln, können Sie Ihre Wohnung vermieten oder als Ferien­wohnung nutzen. Bleiben Sie jedoch in Ihrem Kanton wohnen, ist es Ihnen untersagt, Ihre Wohnung zu vermieten — auch nicht teilweise.

Zweit­wohnung kaufen

Zweit­wohnungen werden in der Regel zu Urlaubs­zwecken genutzt. Um eine Zweit­wohnung in der Schweiz zu kaufen, sollte der Ausländer in einem wissen­schaftlichen, wirt­schaftlichen oder kulturellen Kontext einen Bezug zum Ort haben. Einen Bewilligungs­grund für den Erwerb einer Zweit­wohnung haben ausgewählte Kantone, die Sie in die Tabelle finden.

Die Anforderungen bezüglich der erlaubten Fläche für Zweit­wohnungen entsprechen denen der Ferien­wohnung. Zweit­wohnungen dürfen in der Schweiz nicht von Ausländern gemietet werden. Erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Gemeinde, ob der Anteil an Zweit­wohnungen die 20 Prozent-Marke nicht übersteigt. Sonst ist es unmöglich, dort eine Zweit­wohnung zu erwerben.

Ferien­wohnung und Wohn­einheiten in Appart­hotels kaufen

Ein Ferien­haus ist ein Haus, das zu Urlaubs­zwecken erworben wird und sich an ausgewählten Orten (Fremd­verkehrs­orten) befindet, die den Erwerb von Ferien­häusern durch Personen aus dem Ausland erlauben. Das Appart­hotel kennzeichnet sich als eine vollständig eingerichtete Wohnung innerhalb eines Hotels.

Ausländer benötigen eine Bewilligung von Gemeinden, die eindeutig als Fremden­verkehrsorte gekennzeichnet sind, um dort eine Wohn­einheit in einem Appart­hotel oder eine Ferien­wohnung zu kaufen. Einen Bewilligungs­anspruch für den Kauf von Ferien­wohnungen und Wohn­einheiten in Appart­hotels gibt es nur in einigen Kantonen in der Schweiz. Prüfen Sie unten in die Tabelle, ob Ihr gewünschter Kanton diese Option anbietet.

Nettowohnfläche ihres Ferienhauses

Nettowohnfläche ihres Ferienhauses

  • Die Nettowohnfläche inklusive Küche, Hausflur, Badezimmer, Toilette, geschlossenes Schwimmbad, Sauna und Hobbyraum darf nicht grösser als 200 m2 sein.
  • Die Grundstückfläche darf 1000 m2 nicht überschreiten.

Wichtig

Beachten Sie, dass es unmöglich ist, ein Haus in der Schweiz zu kaufen, wenn ein weiteres Mitglied Ihrer Familie bereits eine Schweizer Immobilie besitzt.

Der Bund legt die Zahl der Ferien­wohnungen fest, die an Ausländer ohne Wohn­sitz in der Schweiz verkauft werden dürfen. Aktuell liegt die Bewilligungs­quote fest bei 1’500 Einheiten pro Jahr. Beispiels­weise gibt es im Kanton Wallis 330 Bewilligungen für den Kauf von Ferien­wohnungen, dagegen im Kanton Glarus lediglich 20 Bewilligungen.

Sie dürfen ihre Wohnung vermieten, jedoch nur zeitweise. Dagegen sollte der Eigentümer einer Wohnung in einem Appart­hotel bereit sein, seine Wohnung in der Hoch­saison dem Hotel­inhaber zu überlassen.

Betriebliche oder gewerbliche Liegen­schaften kaufen

Zu dieser Kategorie gehören Grund­stücke, die für einen wirtschaftlichen Nutzungs­zweck genutzt werden (ständige Betriebs­stätten für Handels- oder Produktions­unternehmen, Unternehmen, die kommerziell betrieben werden, Werkstätten, Freie Berufe, Gaststätten, Arzt­praxen). Sie dürfen derartige Immobilien mieten oder eigenständig für ihre unternehmerischen Tätigkeiten nutzen. Der Erwerb von Grundstücken für einen wirtschaftlichen Nutzungs­zweck ist in der Schweiz für Personen mit oder ohne Bewilligungen unbeschränkt möglich.

Wichtig

Eine Person, die ein Haus in der Schweiz kauft, wird wirtschaftlich automatisch im Kanton ihrer Liegenschaften steuerpflichtig. Das bedeutet, dass sie eine Steuererklärung in der Schweiz abgeben muss. Einige Kantone fordern eine vollständige Steuererklärung inklusive sämtlichen weltweiten Vermögenswerten. Es gibt aber auch Kantone, die lediglich eine vereinfachte Steuerklärung anfordern oder die Steuererklärung des Wohnsitzstaates akzeptieren.

Falls Sie im Ausland wohnen und eine Immobilie in der Schweiz besitzen, empfehlen wir Ihnen zu prüfen, ob der von Ihnen gewählte Kanton die Möglichkeit einer Steuererklärung online anbietet.

Steuerpflicht und Erwerb von Grundstücken durch Ausländer. Kantonale Unterschiede.

Kanton Steuerpflicht Steuererklärung Zweitwohnung Ferienwohnung (Bewilligungsquote) Fremdenverkehrsort
Appenzell Ausserrhoden

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Appenzell Ausserrhoden aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

ja ja

20

Liste der Fremdenverkehrsorte:

  1. Urnäsch
  2. Schwellbrunn
  3. Stein
  4. Waldstatt
  5. Teufen
  6. Bühler
  7. Gais
  8. Trogen
  9. Rehetobel
  10. Wald
  11. Grub
  12. Heiden
  13. Walzenhausen
  14. Reute
Bern

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Bern aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vereinfachte

Für Grundstücke, die im Kanton Bern liegen, sind die Formulare 1, 4 und 7 auszufüllen. Im Ausland liegende Grundstücke sind nicht zu deklarieren.

  ja

140

Liste der Fremdenverkehrsorte:

  1. Biel*
  2. Renan*
  3. Saint-Imier*
  4. Sonceboz-Sombeval
  5. Tramelan*
  6. Adelboden
  7. Aeschi bei Spiez
  8. Frutigen
  9. Kandergrund*
  10. Kandersteg
  11. Reichenbach
  12. Beatenberg
  13. Bönigen
  14. Brienz
  15. Brienzwiler
  16. Därligen
  17. Grindelwald
  18. Gündlischwand
  19. Habkern
  20. Hofstetten bei Brienz
  21. Iseltwald
  22. Lauterbrunnen
  23. Lütschental
  24. Niederried
  25. Oberried
  26. Ringgenberg
  27. Saxeten
  28. Schwanden
  29. Unterseen
  30. Wilderswil
  31. Bowil*
  32. Linden*
  33. Belprahon*
  34. Prêles*
  35. Diemtigen
  36. Gadmen
  37. Guttannen*
  38. Hasliberg
  39. Innertkirchen
  40. Meiringen
  41. Schattenhalb*
  42. Boltigen
  43. Lenk
  44. Zweisimmen
  45. St. Stephan
  46. Gsteig
  47. Lauenen
  48. Saanen
  49. Guggisberg
  50. Rüschegg
  51. Hilterfingen*
  52. Horrenbach-Buchen*
  53. Huttwil*
  54. Lützelflüh

* vorläufig gesperrt

Freiburg

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Freiburg aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

ja ja

50

Liste der Fremdenverkehrsorte:

  1. Albeuve
  2. Botterens
  3. Broc
  4. Bulle
  5. Cerniat
  6. Charmey
  7. Châtel-Saint-Denis
  8. Châtel-sur-Montsalvens
  9. Crésuz
  10. Enney
  11. Grandvillard
  12. Gruyères
  13. Jaun
  14. Montbovon
  15. Le Pâquier
  16. Plaffeien
  17. Plasselb
  18. Pont-la-Ville
  19. La Roche
  20. La Tour-de-Trême
Glarus

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Glarus aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

ja

20

Ferienwohnungen können im Kanton Glarus in allen Gemeinden erworben werden.

Graubünden

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Graubünden aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vereinfachte

ja ja

290

Ferienwohnungen können im Kanton Graubünden in allen Gemeinden erworben werden.

Luzern

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Luzern aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

ja ja

50

Liste der Fremdenverkehrsorte:

  1. Flühli
  2. Escholzmatt-Marbach
Nidwalden

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Nidwalden aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vereinfachte

ja

20

Ferienwohnungen können im Kanton Nidwalden in allen Gemeinden erworben werden.

Obwalden

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Obwalden aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vereinfachte

ja

20

Ferienwohnungen können im Kanton Obwalden in allen Gemeinden erworben werden.

Schaffhausen

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Schaffhausen aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Der massgebende Steuerbescheid des Wohnsitzstaates ist beizulegen. Zudem haben Sie einen Vertreter in der Schweiz zu bezeichnen.

Vollständige / Steuerbescheid des Wohnsitzstaates

ja

20

Wohneinheiten in Aparthotels können im Kanton Schaffhausen in allen Gemeinden erworben werden.

Schwyz

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Schwyz aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

ja

50

Liste der Fremdenverkehrsorte:

  1. Arth
  2. Ingenbohl
  3. Lauerz
  4. Morschach
  5. Muotathal
  6. Oberiberg
  7. Sattel
  8. Schwyz
  9. Unteriberg
  10. Bezirk Einsiedeln
  11. Bezirk Gersau
  12. Bezirk Küssnacht
St. Gallen

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton St. Gallen aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

ja ja

45

Liste der Fremdenverkehrsorte:

  1. Für Ferienwohnungen:
    • Alt St.Johann
    • Amden
    • Brunnadern
    • Bütschwil
    • Ebnat-Kappel
    • Eggersriet
    • Flums
    • Ganterschwil
    • Goldingen
    • Hemberg
    • Krinau
    • Krummenau
    • Lichtensteig
    • Lütisburg
    • Mels
    • Mogelsberg
    • Mosnang
    • Nesslau
    • Oberhelfenschwil
    • Pfäfers
    • Quarten
    • Sargans
    • Stein
    • St.Gallenkappel
    • St.Peterzell
    • Vilters-Wangs (Furt und Maienberg)
    • Walenstadt
    • Wartau
    • Wattwil
    • Weesen (Kurzone)
    • Wildhaus
  2. Für Wohneinheiten in Apparthotels:
    • Amdeт
    • Bad Ragaz
    • Flums
    • Hemberg
    • Krummenau
    • Quarten
    • Sargans
    • Vilters-Wangs (Furt und Maienberg)
Uri

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Uri aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige / Vereinfachte

ja ja

20

Liste der Fremdenverkehrsorte:

  1. Altdorf
  2. Andermatt
  3. Attinghausen
  4. Bürglen
  5. Erstfeld
  6. Flüelen
  7. Göschenen
  8. Gurtnellen
  9. Hospenthal
  10. Isenthal
  11. Realp
  12. Schattdorf
  13. Seedorf mit Ortsteil Bauen
  14. Seelisberg
  15. Sisikon
  16. Spiringen
  17. Unterschächen
  18. Wassen
Wallis

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Wallis aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vereinfachte

ja ja

330

Im Kanton Wallis sind mehr als 100 Tourismusstandorte identifiziert.

Tessin

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Tessin aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

ja ja

195

Ferienwohnungen können im Kanton Tessin in allen Gemeinden erworben werden.

Neuenburg

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Neuenburg aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

ja ja

35

Liste der Fremdenverkehrsorte:

  1. Le Locle
  2. Les Brenets
  3. Le Cerneux-Péquignot
  4. La Brévine
  5. La Chaux-du-Milieu
  6. Les Ponts-de-Martel
  7. Brot-Plamboz
  8. La Chaux-de-Fonds
  9. Les Planchettes
  10. La Sagne
  11. Val-de-Travers
  12. La Côte-aux-Fées
  13. Les Verrières
  14. Val-de-Ruz
  15. Valangin
  16. Rochefort
  17. Brot-Dessous
  18. Enges
  19. Lignières
  20. Neuchâtel
  21. Hauterive
  22. La Tène
  23. Le Landeron
  24. Peseux
  25. Corcelles-Cormondrèche
  26. Bevaix
  27. Gorgier
  28. Saint-Aubin-Sauges.
Jura

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Jura aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

ja ja

20

Liste der Fremdenverkehrsorte:

  1. Les Breuleux
  2. La Chaux-des-Breuleux
  3. Cornol
  4. Courtemaîche
  5. Les Enfers
  6. Epauvillers
  7. Epiquerez
  8. Glovelier
  9. Goumois
  10. Montfaucon
  11. Montfavergier
  12. Muriaux
  13. Le Noirmont
  14. Le Peuchapatte
  15. Les Pommerats
  16. Saignelégier
  17. Soubey
  18. Vellerat
Waadt

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Waadt aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

ja ja

175

Liste der Fremdenverkehrsorte:

  1. Aigle
  2. Avenches
  3. Bex (über der Höhe von 700 Metern)
  4. Bullet
  5. Chardonne
  6. Château d'Oex
  7. Chavannes-près-Renens (Les Cèdres)
  8. Chexbres
  9. Corbeyrier
  10. Gryon
  11. L'Abbaye
  12. La Tour-de-Peilz
  13. Lausanne (nur die Wohnungen in einem Aparthotel)
  14. Le Chenit
  15. Le Lieu
  16. Leysin
  17. Montreux
  18. Ollon (Ecovets – Chesières – Villars – Arveyes)
  19. Ormont-Dessous
  20. Ormont-Dessus
  21. Puidoux (nur der Sektor Le Signal)
  22. Rossinière
  23. Rougemont
  24. Saint-Cergue
  25. Sainte-Croix
  26. Vevey
  27. Veytaux
  28. Villeneuve
  29. Yverdon-les-Bains
Zug

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Zug aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollstländige / Steuerbescheid des Wohnsitzstaates

nein
Zürich

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Zurich aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

ja nein
Genf

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Genf aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

nein
Thurgau

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Zug aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

nein
Solothurn

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Solothurn aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig

Vollständige

ja nein
Appenzell Innerrhoden

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Appenzell Innerrhoden aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig

Vollständige

nein
Basel-Land

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Basel-Land aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig

Vollständige

nein
Basel-Stadt

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Basel-Stadt aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig

Vollständige

ja nein
Aargau

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Aargau aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig

Vollständige

nein

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Eigenmietwert einer ausländischen Liegenschaft https://treuhand-suche.ch/blog/eigenmietwert-einer-auslaendischen-liegenschaft/ https://treuhand-suche.ch/blog/eigenmietwert-einer-auslaendischen-liegenschaft/#respond Wed, 08 Sep 2021 14:55:29 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=7014 The post Eigenmietwert einer ausländischen Liegenschaft appeared first on treuhand-suche.ch.

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Am Anfang des Jahres steht die Frage der Steuererklärung stets an erster Stelle. Doch während die steuerliche Behandlung bei inländischen Immobilien kaum Probleme bereitet, kommen immer wieder Fragen bei Liegenschaften im Ausland auf:

Wir haben für Sie die Antworten zu diesen Fragen ermittelt. Zusätzlich haben wir eine Übersicht sämtlicher kantonaler Regelungen aufgestellt: Von Kanton zu Kanton unterscheiden sich die Prozentsätze sowie die Berechnungsmethoden doch deutlich. Am Schluss finden Sie einen Vergleich, was Sie eine Liegenschaft in den unterschiedlichen Kantonen steuerlich «kosten» würde.

Deklarationspflicht

Gemäss Schweizer Steuerrecht sind sowohl weltweite Einkommen als auch weltweite Vermögen zu deklarieren. Jedoch werden nur inländische Einkünfte/Vermögen besteuert. Ausländische Faktoren werden nur zur Bestimmung des Steuersatzes herangezogen. Dieses Prinzip verletzt keine bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen.

Wie sieht eigentlich die Bestimmung des Steuersatzes aus?

Wenn Sie in der Schweiz über ein Gesamtvermögen von CHF 100´000 und über eine ausländische Immobilie im Wert von CHF 20´000 verfügen, wird das Schweizer Vermögen (CHF 100´000) zum Steuersatz von CHF 120´000 (CHF 100´000 + CHF 20´000) besteuert. Die gleichen Regeln gelten für die Einkommensbesteuerung.

Wichtig

In der Schweiz gilt eine progressive Einkommensteuer. Deshalb liegt der Steuersatz für CHF 120´000 leicht höher als für CHF 100´000.

Eigenmietwert

Beim Eigenmietwert handelt es sich um eine Besonderheit des Schweizer Steuersystems. Unter diesem Begriff versteht man das virtuelle Einkommen aus einer selbstgenutzten Liegenschaft. Dieses Einkommen wird nicht realisiert und stammt aus einem theoretisch erzielbaren Mietwert der Immobilie. Der angegebene Mietpreis wird in natürlicher Form als Einkommen betrachtet. Dies bedeutet, dass der Eigentümer zwar kein monetäres Einkommen im Sinne einer Miete erhält, aber dennoch aus der Nutzung des Eigentums Einnahmen erzielt. In der untenstehenden Tabelle finden Sie die wichtigste Information, die Ihnen bei der Kalkulation des Eigenmietwertes zur Verfügung stehen. Falls die Immobilie im Laufe des Jahres vermietet wurde, müssen in der schweizerischen Steuererklärung die gesamten Mieteinnahmen anstelle des Eigenmietwertes deklariert werden.

Wie sieht die Bestimmung des Steuersatzes aus?

Wenn Sie in der Schweiz über ein Gesamteinkommen von CHF 80´000 verfügen und Sie ein virtuelles Einkommen im Wert von CHF 20´000 aus der ausländischen Liegenschaft erzielen, wird das Schweizer Einkommen (CHF 80´000) zum Steuersatz von CHF 100´000 (CHF 80´000 + CHF 20´000) besteuert.

Wichtig

In beiden angeführten Beispielen werden alle Zahlen zur Erleichterung des Verständnisses netto (nach Abzügen) präsentiert.

Korrekte rechtliche Steueroptimierung

Der Eigenmietwert hängt in den meisten Kantonen vom Steuerwert der Immobilie ab. Daher sollten sämtliche rechtlichen Möglichkeiten genutzt werden, um den Steuerwert beziehungsweise den Eigenmietwert zu reduzieren. Beispielsweise existiert im Kanton Aargau eine rechtliche Option, 80% des Verkehrswertes der ausländischen Liegenschaft zu deklarieren. Der Eigenmietwert wird 3% des deklarierten Wertes betragen. Für die Reduzierung des Eigenmietwertes benutzt man die Unterhaltskostenabzüge. Mehr darüber finden Sie im folgenden Blog.

Ein Beispiel hilft bei der Klarstellung:

Ein Beispiel hilft bei der Klarstellung

Familie A. wohnt im Kanton Schwyz und verfügt über ein Schweizer Vermögen im Wert CHF 200´000. Ihr jährliches Einkommen in der Schweiz beträgt CHF 100´000. Diese Familie verfügt aber auch über eine Immobilie in Russland mit einem Verkehrswert von RUB 11´000´000. Berechnen wir also den Eigenmietwert der Immobilie und bestimmen den Steuersatz zur Einkommens- und Vermögensbesteuerung.

  1. Der Steuerwert der ausländischen Liegenschaft beträgt: RUB 11´000´000 x 0.0130438189 (Jahresmittelkurs 2020 gemäss ESTV) = CHF 143´482
  2. Der Eigenmietwert der ausländischen Liegenschaft wird wie folgt berechnet: CHF 143´482 x 3% = CHF 4´304Da die russische Liegenschaft 25 Jahre alt ist, kann man 20% als Pauschalabzug geltend machen:CHF 4´304 — 20% = CHF 3´443
  3. Steuerbares Einkommen:CHF 100´000
  4. Das Einkommen von CHF 100´000 wird zum Steuersatz besteuert:CHF 100´000 + CHF 3´443 = CHF 103´443
  5. Steuerbares Vermögen:CHF 200´000
  6. Das Vermögen von CHF 200´000 wird zum Steuersatz besteuert:CHF 200´000 + CHF 143´482 = CHF 343´482

Eigenmietwert der ausländischen Liegenschaft

Kanton

Bewertung

Eigenmietwert

Zürich

Bei Grundstücken im Ausland sind als Steuerwert 70% des Kaufpreises anzugeben.

Der Mietwert beträgt 3.5% des Steuerwerts für ein Einfamilienhaus und 4.25% des Steuerwerts für eine Eigentumswohnung.

Ist die ausländische Liegenschaft vermietet, geben Sie die gesamten Mieteinnahmen (ohne Nebenkosten) an.

Bern

Bei Grundstücken im Ausland sind als Steuerwert 70% des Kaufpreises anzugeben.

Der Mietwert beträgt 6% des Steuerwerts.

Ist eine ausländische Liegenschaft vermietet, geben Sie die gesamten Mieteinnahmen (ohne Nebenkosten) an.

Luzern

Die ausländischen Liegenschaften sind grundsätzlich mit dem Verkehrswert zu bewerten. In Zweifelsfällen ist der deklarierte Wert um 30% zu erhöhen.

Besonderheit für deutsche Liegenschaften:

Deshalb führt der Umrechnungsfaktor 1,8 (100/55) x Einheitswert D zu einer markanten Unterbewertung und damit für den Kanton Luzern zu einer überhöhten Übernahme von Schulden und Schuldzinsen. Nachdem die Grundlagen der Verständigungsvereinbarung D/CH aus dem Jahre 1976 längst überholt sind, empfiehlt es sich, auch aufgrund der allgemeinen Neuschätzung im Kanton Luzern, die deutschen Einheitswerte bis zum vierfachen Wert einzusetzen. Das Ergebnis muss allerdings in jenen Fällen korrigiert werden, bei denen dank genauer Angaben aus dem Schuldenverzeichnis zuverlässige Rückschlüsse auf den Verkehrswert des Aktivums erlaubt sind. Auf eine generelle Anwendung weiterer Umrechnungs-Koeffizienten muss verzichtet werden.

Im Ausland gelegene Grundstücke sind mit dem mutmasslichen Eigenmietwert anzugeben.

Uri

Falls es keinen Schätzungswert gemäss steueramtlicher Schätzung gibt, sind im Ausland gelegene Liegenschaften mit dem Verkehrswert anzugeben (Kaufpreis).

Falls es keinen Schätzungswert gemäss steueramtlicher Schätzung gibt, sind im Ausland gelegene Grundstücke mit dem mutmasslichen Eigenmietwert anzugeben.

Schwyz

Im Ausland gelegene Liegenschaften sind mit dem Kaufpreis anzugeben.

Der Eigenmietwert bei ausländischen Liegenschaften beträgt 3% des Steuerwertes.

Ist eine ausländische Liegenschaft vermietet, geben Sie die gesamten Mieteinnahmen (ohne Nebenkosten) an.

Obwalden

Ausländische Grundstücke sind zu 100% des Verkehrswertes zu deklarieren.

Der Mietwert selbstgenutzter nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke oder selbstgenutzter Anteile daran beträgt in der Regel 3.8% des Nettosteuerwertes (ordentliche Bemessung).

Bei der direkten Bundessteuer beträgt der Eigenmietwert 4.3% des Nettosteuerwertes.

Nidwalden

Die Steuerwerte ausserkantonaler Liegenschaften sind bei den zuständigen Steuerverwaltungen zu erfragen. Falls dieser Wert unbekannt ist, ist die Liegenschaft mit dem Verkehrswert anzugeben.

Im Ausland gelegene Grundstücke sind mit dem mutmasslichen Eigenmietwert anzugeben.

Glarus

Im Ausland gelegene Liegenschaften sind zu dem dort gültigen Verkehrswert zu deklarieren.

Im Ausland gelegene Grundstücke sind mit dem mutmasslichen Eigenmietwert anzugeben.

Zug

Im Ausland gelegene Liegenschaften sind zu dem dort gültigen Verkehrswert zu deklarieren.

Der Eigenmietwert wird wie folgt berechnet:

  • 5% (bzw. 5.5% bei im Baurecht erstellten Liegenschaften) des steuerlichen Verkehrswertes bis CHF 850´000 für Ein- und Zweifamilienhäuser und bis CHF 750´000 für Stockwerkeigentum;
  • + 2% des CHF 850´000 (CHF 750´000) übersteigenden Anteils des steuerlichen Verkehrswertes;
  • minus 40% Einschlag gemäss § 6 Abs. 1 Verordnung zum Steuergesetz Kanton Zug.

Freiburg

Der Steuerwert der ausländischen Liegenschaft wird wie folgt berechnet:

  1. Ertragswert =
    Eigenmietwert / Prozentsatz

    Prozentsatz:
    • 8.50% für Liegenschaften, die vor 1929 erstellt sind;
    • 8.25% für Liegenschaften, die von 1930 bis 1960 erstellt sind;
    • 8% für Liegenschaften, die von 1961 bis heute erstellt sind;
    • 8% für Stockwerkeigentum und Eigentumswohnungen.
  2. Steuerwert =
    (Verkehrswert + (2 x Ertragswert)) / 3

Der Eigenmietwert bei ausländischen Liegenschaften beträgt 2.5% des Verkehrswertes.

Solothurn

Der Steuerwert wird auf ein Drittel des Kaufpreises festgelegt. Die Umrechnung in CHF erfolgt zum beim Kauf massgebenden Umrechnungskurs. Anschliessende Kursveränderungen haben keinen Einfluss mehr auf den Steuerwert bzw. Mietwert.

Der Mietwert ausländischer Liegenschaften beträgt 10% des berechneten Steuerwertes.

Ist eine ausländische Liegenschaft vermietet, geben Sie die gesamten Mieteinnahmen (ohne Nebenkosten) an.

Basel-Stadt

Bei Grundstücken im Ausland sind als Steuerwert 90% des Kaufpreises anzugeben.

Als Eigenmietwert sind bei der kantonalen Einkommenssteuer 3.25% des Steuerwertes und bei der direkten Bundessteuer 4% des Steuerwertes einzusetzen. Der Eigenmietwert beträgt maximal CHF 67´000 beim Kanton, bzw. CHF 82´462 beim Bund.

Der anzuwendende Eigenmietwertsatz wird für jede Steuerperiode neu berechnet.

Basel-Land

Im Ausland gelegene Liegenschaften sind mit dem Verkehrswert anzugeben (Kaufpreis). Für die Berechnung des Eigenmietwert muss man dazu einen Brandlagerwert wie folgt kalkulieren:

  1. Deutsche Liegenschaften:Brandlagerwert =
    Einheitswert x 4 / 2.6 / 3.45
  2. Liegenschaft in anderen Ländern:Brandlagerwert =
    Kaufpreis / 2.6 / 3.45

Bis zu einem steuerlichen Brandlagerwert von СHF 20´000 beträgt der Eigenmietwert 63.23% des Brandlagerwertes. Für jeden um CHF 100 höheren steuerlichen Brandlagerwert reduziert sich dieser Satz gemäss folgender Berechnung:

  • von CHF 20´001 bis CHF 26´000 um je 0.192963% (bis auf 51.65%);
  • von CHF 26´001 bis CHF 35´000 um je 0.085751% (bis auf 43.93%);
  • von CHF 35´001 bis CHF 46´000 um je 0.06711% (bis auf 36.55%);
  • von CHF 46´001 bis CHF 61´000 um je 0.040663% (bis auf 30.45%);
  • von CHF 61´001 bis CHF 78´000 um je 0.017287% (bis auf 27.51%);
  • von CHF 78´001 bis CHF 99´000 um je 0.01238% (bis auf 24.91%);
  • von CHF 99´001 bis CHF 122´000 um je 0.007468% (bis auf 23.19%);
  • von CHF 122´001 bis CHF 203´000 um je 0.002373% (bis auf 21.27%);
  • von CHF 203´001 bis CHF 290´000 um je 0.001963% (bis auf 19.56%);
  • von CHF 290´001 bis CHF 435´000 um je 0.001702% (bis auf 17.09%);
  • von über CHF 435´000 beträgt der Eigenmietwert einheitlich CHF 74´340.

Schaffhausen

Im Ausland gelegene Liegenschaften sind mit dem Verkehrswert anzugeben (Kaufpreis).

Für Immobilien im Ausland wird der Nettomietwert auf 3% des Steuerwertes geschätzt.

Appenzell Ausserrhoden

Im Ausland gelegene Grundstücke sind mit dem mutmasslichen Verkehrswert anzugeben.

Der Eigenmietwert ist im Einzelnen wie folgt anzunehmen:

  • massgebender Verkehrswert bis CHF 250´000 — 4.5-5% (max. aber CHF 11´875);
  • massgebender Verkehrswert von CHF 250´001 bis CHF 500´000 — 4-4.5% (max. aber CHF 21´250);
  • massgebender Verkehrswert von CHF 500´001 bis CHF 750´000 — 3,5-4% (max. aber CHF 28´125);
  • massgebender Verkehrswert ab CHF 750´001 — 3.5% (min. aber CHF 28´125).

Appenzell Innerrhoden

Im Ausland gelegene Grundstücke sind mit dem mutmasslichen Verkehrswert anzugeben.

Die Standeskommission hat an ihrer Sitzung vom 21. November 2017 eine Entkoppelung des Eigenmietwertes vom Steuerwert beschlossen.

Im Ausland gelegene Grundstücke sind mit dem mutmasslichen Mietwert anzugeben.

St. Gallen

Im Ausland gelegene Grundstücke sind mit dem mutmasslichen Verkehrswert anzugeben.

Im Ausland gelegene Grundstücke sind mit dem mutmasslichen Mietwert anzugeben.

Graubünden

Für ausländische Liegenschaften ist der bisherige Steuerwert einzusetzen. Zusätzlich muss die Bewertung der Liegenschaften der Steuererklärung beigefügt werden. Die Bewertung erfolgt im Veranlagungsverfahren.

Im Ausland gelegene Grundstücke sind mit dem mutmasslichen Eigenmietwert anzugeben.

Aargau

Der Steuerwert von ausländischen Grundstücken ist auf 80% des aktuellen Verkehrswertes festzulegen.

Der Eigenmietwert bei ausländischen Liegenschaften beträgt 3% des Steuerwertes.

Thurgau

Falls kein Schätzungswert gemäss steueramtlicher Schätzung vorliegt, sind im Ausland gelegene Liegenschaften mit dem Verkehrswert anzugeben (Kaufpreis).

Falls kein Schätzungswert gemäss steueramtlicher Schätzung vorliegt, sind im Ausland gelegene Grundstücke mit dem mutmasslichen Eigenmietwert anzugeben.

Wallis

Für Länder, in denen ein Steuerwert oder Katasterwert für die Liegenschaft vorliegt, muss man folgende Formel nutzen:

Steuerwert in der Schweiz =
Steuerwert (Katasterwert) im Ausland x 1.5 x 1.9

Für Länder, in denen kein Steuerwert oder Katasterwert für die Liegenschaft vorliegt, ist die Berechnungsbasis der Kaufpreis der Immobilie.

Zur Berechnung des Marktwertes der neuen Liegenschaft des Steuerpflichtigen ist der Umrechnungskurs nach dem Devisenmittelkurs per 31.12 zu verwenden.

Der Eigenmietwert bei ausländischen Liegenschaften beträgt 3% des Steuerwertes.

Für einen besseren Überblick haben wir für Sie zwei Fallbeispiele präziser dargestellt. Unter der Annahme, dass sich die Liegenschaften in Russland und in den USA befinden, haben wir den Steuerwert und den Eigenmietwert in unterschiedlichen Kantonen berechnet.

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Unterhaltskosten von Liegenschaften: Kantonaler Vergleich 2021 https://treuhand-suche.ch/blog/unterhaltskosten-von-liegenschaften/ https://treuhand-suche.ch/blog/unterhaltskosten-von-liegenschaften/#comments Fri, 27 Aug 2021 14:00:19 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=6982 The post Unterhaltskosten von Liegenschaften: Kantonaler Vergleich 2021 appeared first on treuhand-suche.ch.

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Zahlen Sie viel Steuern für ihr altes Haus? Wissen Sie, dass Sie bei einer Reparatur nicht nur eine Optimierung des Gebäudes vornehmen, sondern auch Geld sparen und umweltfreundliche Massnahmen treffen können. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen Lösungen auf, wie Sie die Renovierungskosten ihrer Liegenschaften als Abzüge rational in ihrer Steuererklärung eintragen können und was Sie beachten sollten, falls Sie zwischen Unterhaltskosten oder Pauschalabzügen der Liegenschaften wählen können.

Es gibt zwei Optionen, wie Sie in ihrer Steuererklärung Unterhaltskosten abziehen können.

  • Pauschalabzug: In diesem Fall dürfen Sie — unabhängig von Ihren effektiven Ausgaben — einen festen Prozentsatz von Ihrem Liegenschaftseinkommen abziehen. Sie benötigen dafür keine Belege zum Beweis.
  • Effektive Unterhaltskosten Sie können in Ihrer Steuererklärung aber auch die Kosten angeben, die Sie tatsächlich übernommen haben. In diesem Fall müssen Sie jede einzelne Ausgabe separat deklarieren und entsprechende Belege beilegen.

Sie können jedes Jahr aufs Neue für jede Liegenschaft entscheiden, welche Vorgehensweise für Sie profitabler ist. In den meisten Kantonen gelten für jede Liegenschaft Pauschalen zwischen 10% oder 20% des deklarierten Bruttomietertrages. Detaillierte prozentuale Bedingungen je nach Kanton sehen Sie in der Tabelle unten.

Tipp

Falls ihre Ausgaben höher als 20% des Bruttomietertrages ihrer Liegenschaft liegen, macht es Sinn, die tatsächliche Kosten geltent zu machen und damit die Abzüge zu erhöhen.

Wichtig zu erwähnen ist, dass man nur Kosten abziehen darf, die nicht wertsteigernd sind. Eine Wertsteigerung bedeutet, dass man die alten Objekte nicht nur ersetzt, sondern auch hinsichtlich bestimmter Kriterien qualitativ deutlich verbessert. Der Wert des Hauses darf nicht durch die ausgeführten Massnahmen steigen.

Ausgaben für die Liegenschaft

Werterhaltende
Ausgaben

  • Regelmässigkeit
  • Ersatzbeschaffung
  • Renovationen
  • Verwaltungskosten
  • Versicherungsprämien
  • Erneuerungsfonds

Wertvermehrende
Ausgaben

  • Eigener Aufwand / eigene Arbeit
  • Kosten beim Kauf / Verkauf
  • Vergrösserungen / mehr Komfort
  • Entstehung von etwas «Neuem»

Was hat sich verändert?

1. Abzug von Kosten für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen

In Übereinstimmung mit neuen Regelungen (vgl. 9 Abs. 3 StHG) aus dem Bundesgesetz vom 1. Januar 2020 gehören auch Rückbaukosten, die bei Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen anfallen, zu den Unterhaltskosten. Das bedeutet, dass auch Ausgaben, die bei einer Neubauerstellung anfallen, geltend gemacht werden dürfen. Zu diesen Kosten gehören beispielsweise Aufwendungen für die Demontage, des Abbruchs, des Abtransports und der Entsorgung.

Wir schauen uns ein Beispiel an.

Sie sind Besitzer eines alten Hauses. Sie möchten ein altes Wohngebäude niederreissen und ein neues energieeffizientes Haus an dieser Stelle errichten. In ihrer Steuererklärung können sie folgende Kosten als Unterhaltskosten buchen.

* Soweit nicht subventioniert
Kosten Preis Unterhaltskosten
Bis 31.12.2019 Seit 1.01.2020
Demontage, Abbruch* CHF 100`000
Abtransport oder Entsorgung* CHF 50`000
Errichtung CHF 800`000
Investitionen in energetische Massnahmen* CHF 100`000
Schlussrechnung CHF 100`000 CHF 250`000

Trotzdem sollten Sie darauf achten, dass Massnahmen wie beispielsweise Altlastensanierungen des Bodens, Geländeverschiebungen, Rodungen, Planierungsarbeiten und über den Rückbau hinausgehende Aushubarbeiten nicht abziehbar sind.

2. Übertragung der Kosten auf die nächsten zwei Perioden

Nach neuen Regeln können zusätzliche Investitionskosten in Energiespar- und Umweltschutz-Massnahmen sowie nötige Rückbaukosten auf die kommenden zwei Steuerperioden übertragen werden.

Z. B.: Ihr Reineinkommen beträgt im folgenden Jahr CHF 70`000 und ihre Investitionen in Energiespar-Massnahmen CHF 110`000. Das bedeutet, dass ihre zu versteuernden Einkommen vor den Sozialabzügen im folgenden Jahr bei CHF 0 liegen. Im kommenden Jahr können Sie ihr Reineinkommen um CHF 40`000 (CHF 110`000 — CHF 70`000) reduzieren.

Diese Regelungen wurden auf Bundesebene eingeführt und von den meisten Kantonen übernommen.

Ausnahme bilden Kantone wie Graubünden, Luzern und Nidwalden, die über keine gesetzlichen Grundlagen für den Abzug der Kosten von wertmehrenden Investitionen auf Staats- und Gemeinde-Ebene verfügen.

Kantonaler Vergleich der Unterhaltskosten von Liegenschaften

  • Energiespar- und Umweltschutz-Massnahmekosten nicht abzugsfähig
  • Energiespar- und Umweltschutz-Massnahmekosten abzugsfähig

Wichtig

Einzelne Kantone ordnen diverse Kosten unterschiedlich ein. Auch die Bezeichnung von Kosten kann variieren. Deswegen haben wir die Bezeichnungen der jeweiligen Kantone genutzt.

Kanton Neue Regelungen Pauschalabzug Abziehbare Kosten Nicht abziehbare Kosten
Unterhaltskosten Andere Kosten

Zürich

20% vom Bruttomietertrag / Eigenmietwert
  • Reparaturen und Renovationen
  • Betriebskosten
    • Versicherungsprämien
    • Erneuerungsfonds für Stockwerkeigentumswohnungen
    • Strassenunterhalt
    • Ausgaben für Luftschutzbauten
    • Erträge aus Liegenschaften gegenüberstehenden Baurechtszinsen
  • Miete
    • Grundgebühren (Wasser, Strom, Erdgas, Fernheizung, Kehricht)
    • Kosten für Vermietung
    • Kosten für Reinigung, Beleuchtung, Heizung von Gemeinschaftlich genutzter Räume
  • Kosten der Verwaltung durch Dritte
  • Gartenunterhaltskosten
  • Auslagen für Energiespar- und Umweltschutz-Massnahmen
  • Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau
  • Kosten für denkmalpflegerische Arbeiten
  • Wertsteigernde Unterhaltskosten
  • Grundeigentümer-Beiträge
    • Strassen
    • Trottoirs
    • Werkleitungen
    • Kanalisation
  • Kosten im Zusammenhang mit Quartierplanungen
  • Kosten durch den Erwerb oder der Veräusserung von Grundstücken verbundenen Abgaben
  • Lebenshaltungskosten
    • Telefonabonnement
    • Radio und TV
  • Verbrauchskosten
    • Strom
    • Gas
    • Heizöl
    • Kehricht
    • Wasser
    • Abwasser
  • Erstellungskosten eines Wintergartens
  • Unterhaltskosten eines Schwimmbades

Bern

Das Gebäude ist weniger als 10 Jahre alt — 10% vom Brutto-Mietertrag

Das Gebäude ist mehr als 10 Jahre alt — 20% vom Brutto Mietertrag

  • Reparaturen und Renovationen
  • Auslagen periodisch wiederkehrender Erneuerungsarbeiten
  • Auslagen für den Ersatz bereits vorhandener Anlagen
  • Erneuerungsfonds für Stockwerkeigentumswohnungen
  • Gartenunterhaltskosten
  • Auslagen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen
  • Kosten für denkmalpflegerische Arbeiten
  • Rückbaukosten hinsichtlich eines Ersatzneubaus
  • Betriebskosten
    • Versicherungsprämien
    • Strassenunterhalt
    • Kosten für Reinigung, Beleuchtung, Heizung von gemeinschaftlich genutzten Räume, Entschädigung an die Liegenschaftsverwaltung
    • Liegenschaftsteuer
  • Kosten der Verwaltung durch Dritte
  • Wertsteigernde Unterhaltskosten
  • Mit dem Erwerb oder der Veräusserung von Grundstücken verbundene Abgaben
  • Prämien für die Mobiliarversicherung
  • Grundeigentümerbeiträge
    • Strassen
    • Trottoirs
    • Werkleitungen
    • Kanalisation
  • Prämien für die Mobiliarversicherung
  • Heizungs- und Warmwasseraufbereitungskosten
  • Kehrichtsackgebühren und Wasserzins
  • Ausserordentliche kalkulatorische Kosten der Eigenverwaltung

Luzern

Das Gebäude ist weniger als 10 Jahre alt — 10% vom Brutto-Mietertrag

Das Gebäude ist mehr als 10 Jahre alt — 20% vom Brutto-Mietertrag

  • Instandhaltungskosten
  • Instandstellungskosten
  • Erneuerungsfonds für Stockwerkeigentumswohnungen
  • Ersatzbeschaffungen
  • Betriebskosten
  • Versicherungsprämien
  • Kosten der Verwaltung durch Dritte
  • Wertsteigernde Unterhaltskosten
  • Grundeigentümerbeiträge
    • Strassen
    • Trottoirs
    • Werkleitungen
    • Kanalisation
    • Abwasserreinigung
    • Wasser
    • Gas
    • Strom
    • Fernseh- und Gemeinschaftsantennen usw.
  • Lebenshaltungskosten
    • Wasserzins
    • Kehrichtgebühren
    • Betriebsbeiträge ARA
    • TV-Anschlussgebühren
  • Verbrauchskosten
    • Strom
    • Gas
    • Heizöl
    • Kehricht
    • Wasser
    • Abwasser
  • Mit dem Erwerb oder der Veräusserung von Grundstücken verbundene Abgaben

Uri

Das Gebäude ist weniger als 10 Jahre alt — 10% vom Brutto-Mietertrag

Das Gebäude ist mehr als 10 Jahre alt — 20% vom Brutto-Mietertrag

  • Reparaturen und Renovationen;
  • Versicherungsprämien
  • Kosten der Verwaltung durch Dritte
  • Auslagen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen
  • Rückbaukosten hinsichtlich eines Ersatzneubaus
  • Kosten für denkmalpflegerische Arbeiten
  • Erneuerungsfonds für Stockwerkeigentumswohnungen
  • Wertmehrende Unterhaltskosten
  • Behebung von Baumängeln

Schwyz

Das Gebäude ist weniger als 10 Jahre alt — 10% vom Brutto-Mietertrag

Das Gebäude ist mehr als 10 Jahre alt — 20% vom Brutto-Mietertrag

  • Instandhaltungskosten
  • Instandstellungskosten
  • Ersatzbeschaffungen
  • Erneuerungsfonds für Stockwerkeigentumswohnungen
  • Betriebskosten
    • Versicherungsprämien
    • Miete von Wassermessern und Stromzählern
    • Strassenunterhaltskosten
    • Ausserkantonale Liegenschaftssteuern
    • Kaminfegerkosten
  • Verwaltungskosten
    • Porti
    • Telefon
    • Inserate
    • Formulare
    • Betreibungen
    • Prozesse mit Mietern
    • Unterhaltsarbeiten
  • Baurechtszinsen
  • Auslagen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen
  • Rückbaukosten hinsichtlich eines Ersatzneubaus
  • Kosten für denkmalpflegerische Arbeiten
  • Kosten für Sicherungsmassnahmen
  • Wertsteigernde Unterhaltskosten
  • Lebenshaltungskosten
    • Bauliche Aufwendungen
    • Ersatz von Einrichtungen, Gartenanlagen oder mehrjährigen Pflanzen

Obwalden

Das Gebäude ist weniger als 10 Jahre alt — 10% vom Brutto-Mietertrag

Das Gebäude ist mehr als 10 Jahre alt — 20% vom Brutto-Mietertrag

  • Instandhaltungskosten
  • Instandstellungskosten
  • Ersatzbeschaffungen
  • Betriebskosten/Wieder-
  • kehrende Gebühren
  • Erneuerungsfonds für Stockwerkeigentumswohnungen
  • Betriebskosten
  • Versicherungsprämien
  • Kosten der Verwaltung durch Dritte
  • Rückbaukosten hinsichtlich eines Ersatzneubaus
  • Auslagen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen
  • Wertsteigernde Unterhaltskosten
  • Lebenshaltungskosten
    • Heizungs- und Warmwasserauf-bereitungskosten
    • Energiekosten
    • Kaminfegerkosten
    • Grundgebühren und Verbrauch von Elektrizität und Wasser
    • Wasserzins
    • Wiederkehrende Gebühren für Kehrichtentsorgung, Abwasserentsorgung

Nidwalden

Das Gebäude ist weniger als 10 Jahre alt — 10% vom Brutto-Mietertrag

Das Gebäude ist mehr als 10 Jahre alt — 20% vom Brutto-Mietertrag

  • Instandhaltungskosten
  • Instandstellungskosten
  • Ersatzbeschaffungen
  • Erneuerungsfonds für Stockwerkeigentumswohnungen
  • Wegleitung
  • Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen
  • Kosten für denkmalpflegerische Arbeiten
  • Wertsteigernde Unterhaltskosten
  • Betriebskosten
    • Heizungskosten
    • Warmwasserauf-bereitung
    • Energieverbrauch
    • Wasserzins
    • Kehrichtabfuhr- und Abwasserbeseitigungs-gebühren
    • Abonnementkosten für Gemeinschaftsan-tennen,
    • Service für Lift
    • Beleuchtung
    • Hauswartlohn
    • Verbrauchsmaterial
    • Gartenpflege
  • Mit dem Erwerb und der Veräusserung von Grundstücken verbundene Abgaben
  • Kosten im Zusammenhang mit Quartierplanungen

Glarus

Das Gebäude ist weniger als 10 Jahre alt — 10% vom Brutto-Mietertrag

Das Gebäude ist mehr als 10 Jahre alt — 20% vom Brutto-Mietertrag

  • Reparaturen und Renovationen
  • Auslagen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen
  • Rückbaukosten hinsichtlich eines Ersatzneubaus
  • Versicherungsprämien
  • Unterhalt und Service der Heizanlage
  • Ersatz eines gleichwertigen Rasenmähers bis CHF 1`500
  • Kosten bei Vermietung und Verpachtung
  • Erneuerungsfonds von Stockwerk-Eigentümergemeinschaften
  • Kosten der Verwaltung durch Dritte
  • Kosten für denkmalpflegerische Arbeiten
  • Wertsteigernde Unterhaltskosten
  • Mit dem Erwerb oder der Veräusserung von Grundstücken verbundene Abgaben
  • Grundeigentümer-beiträge
    • Strassen
    • Trottoirs
    • Werkleitungen
    • Kanalisation
  • Kosten im Zusammenhang mit Quartierplanungen
  • Aufwendungen für die selbstbewohnte Liegenschaft
    • Schneebeseitigung
    • Heizmaterial
    • Wasserverbrauch
    • Abwasserentsorgung
    • Kehrichtgebühren
    • Hausratversicherung
    • Kabelfernsehen
    • Strom und Reinigung von Treppenhaus und Vorplatz
    • Betriebskosten für den Lift
      Anschlussgebühren

Zug

Das Gebäude ist weniger als 10 Jahre alt — 10% vom Brutto-Mietertrag

Das Gebäude ist mehr als 10 Jahre alt — 20% vom Brutto-Mietertrag

  • Reparaturen und Renovationen
  • Erneuerungsfonds für Stockwerk-Eigentumswohnungen
  • Betriebskosten
    • Kehrichtentsorgung
    • Abwasserentsorgung
    • Strassenbeleuchtung und -reinigung
    • Strassenunterhaltskosten
    • Liegenschaftssteuern
    • Hauswartlohn
    • Gemeinschaftlich genutzte Räume
    • Service für Lift
  • Versicherungsprämien
  • Verwaltungskosten
    • Porto
    • Telefon
    • Inserate
    • Formulare
    • Betreibungen
    • Prozesse
    • Entschädigungen an Liegenschaftsverwalter
    • Rückbaukosten hinsichtlich eines Ersatzneubaus
  • Auslagen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen
  • Wertsteigernde Unterhaltskosten
  • Grundeigentümerbeiträge
    • Strassen
    • Trottoirs
    • Werkleitungen
    • Kanalisation
  • Lebenshaltungskosten
  • Heizungs- und Warmwasseraufbereitungskosten
  • Energiekosten
  • Kabelfernsehgebühren
  • Mit dem Erwerb oder der Veräusserung von Grundstücken verbundene Abgaben

Freiburg

Das Gebäude ist weniger als 10 Jahre alt — 10% vom Brutto-Mietertrag

Das Gebäude ist mehr als 10 Jahre alt — 20% vom Brutto-Mietertrag

  • Reparaturen und Renovationen
  • Erneuerungsfonds für Stockwerkeigentumswohnungen
  • Betriebskosten
    • Kehrichtentsorgung
    • Abwasserentsorgung
    • Strassenbeleuchtung und -reinigung
    • Strassenunterhaltskosten
    • Liegenschaftssteuern
    • Hauswartlohn
    • Gemeinschaftlich genutzte Räume
    • Service für Lift
  • Versicherungsprämien
  • Verwaltungskosten
    • Porto
    • Telefon
    • Inserate
    • Formulare
    • Betreibungen
    • Prozesse
    • Entschädigungen an Liegenschaftsverwalter
  • Rückbaukosten hinsichtlich eines Ersatzneubaus
  • Auslagen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen
  • Wertseigende Unterhaltskosten
  • Grundeigentümer-beiträge
    • Strassen
    • Trottoirs
    • Werkleitungen
    • Kanalisation
  • Lebenshaltungskosten
    • Heizungs- und Warmwasserauf-bereitungskosten
    • Energiekosten
    • Wasserzins
  • Verwaltungskosten
    • Hauswartslohn
    • Gartenuterhalt

Solothurn

Das Gebäude ist weniger als 10 Jahre alt — 10% vom Brutto-Mietertrag

Das Gebäude ist mehr als 10 Jahre alt — 20% vom Brutto-Mietertrag

  • Instandhaltungskosten
  • Instandstellungskosten
  • Ersatzbeschaffungen
  • Betriebskosten/ Wiederkehrende Gebühren
  • Erneuerungsfonds für Stockwerk-Eigentumswohnungen
  • Versicherungsprämien
  • Betriebskosten
    • Reinigung von Heizung und Kamin
    • Entkalken der Warmwasseranlage
    • Abgaben für Gewässerschutz
    • Strassenbeleuchtung und -reinigung
    • Kehrichtabfuhr
    • Wasserzins
    • Hauswartlohn
    • Pflege von gemeinschaftlichen Räumen
    • Rasenmähen
    • Schneeräumen
    • Gartenreinigungsarbeiten
  • Kosten der Verwaltung durch Dritte
  • Rückbaukosten hinsichtlich eines Ersatzneubaus
  • Auslagen für Energiespar- und Umweltschutzmass-nahmen
  • Kosten für denkmalpflegerische Arbeiten
  • Ausserkantonale Liegenschaftssteuern
  • Wertsteigernde Unterhaltskosten
  • Betriebskosten bei Selbstnutzung
    • Hauswartkosten
    • Verbrauchskosten für Wasser
    • Strom
    • Erdgas
  • Kehricht
  • Kosten im Zusammenhang mit Quartierplanungen
  • Kosten für die Errichtung von Grundpfandtiteln
  • Mit dem Erwerb und der Veräusserung von Grundstücken verbundene Abgaben
  • Vermittlungsprovisionen
  • Gebühren für Strassen- und Schwellenunterhalt,
  • Kosten der Gebäudeerschliessung
  • Aufwendungen für Mobiliar
    Wert der eigenen Arbeit

Basel-Stadt

Das Gebäude ist weniger als 10 Jahre alt — 10% vom Brutto-Mietertrag

Das Gebäude ist mehr als 10 Jahre alt — 20% vom Brutto-Mietertrag

  • Instandhaltungskosten
  • Instandstellungskosten
  • Ersatzbeschaffungen
  • Betriebskosten/ Wiederkehrende Gebühren
  • Erneuerungsfonds für Stockwerk-Eigentumswohnungen
  • Betriebskosten
    • Wasser
    • Gas
    • Strom
    • Heizung
    • Warmwasserauf-bereitung
    • Beleuchtung
    • Abwasser- und Abfallentsorgung
    • Hauswart
    • gemeinschaftlich genutzte Räume
  • Versicherungsprämien
  • Verwaltungskosten
    • Porti
    • Telefon
    • Inserate
    • Formulare
    • Betreibungen
  • Kosten der Verwaltung durch Dritte
  • Rückbaukosten hinsichtlich eines Ersatzneubaus
  • Auslagen für Energiespar- und Umweltschutzmass-nahmen
  • Kosten für denkmalpflegerische Arbeiten
  • Wertsteigernde Unterhaltskosten
  • Entschädigungen für eigene Arbeiten
  • Grundeigentümer-beiträge
    • Strassen
    • Trottoirs
    • Werksleitungen
    • Kanalisation
  • Lebenshaltungskosten
    • Wasser
    • Strom
    • Gas
    • Beleuchtung
    • Abwasser- und Abfallentsorgung

Basel-Land

Das Gebäude ist weniger als 10 Jahre alt — 20% vom Brutto Mietertrag (10% Bundesebene)

Das Gebäude ist mehr als 10 Jahre alt ist — 25% vom Brutto-Mietertrag (20% Bundesebene)

  • Reparaturen und Renovationen
  • Versicherungsprämien
  • Betriebskosten
  • Verwaltungskosten
  • Erneuerungsfonds für Stockwerkeigentumswohnungen
  • Auslagen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen
  • Rückbaukosten hinsichtlich eines Ersatzneubaus
  • Kosten für denkmalpflegerische Arbeiten
  • Lärmschutz-Massnahmen
  • Wertsteigernde Unterhaltskosten

Schaffhausen

Das Gebäude ist weniger als 10 Jahre alt — 15% vom Brutto-Mietertrag

Das Gebäude ist mehr als 10 Jahre alt ist — 25% vom Brutto-Mietertrag

  • Reparaturen und Renovationen
  • Auslagen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen
  • Rückbaukosten hinsichtlich eines Ersatzneubaus
  • Kosten für denkmalpflegerische Arbeiten
  • Versicherungsprämien
  • Wiederkehrende Gebühren
    • Feuerstellenkontrollen
    • Wartungsabonnements für Heizungsanlage
    • Waschmaschinen
  • bei Miethäusern
    • Reinigung
    • Beleuchtung
    • Heizung gemeinsamer Räume
  • Kosten der Verwaltung durch Dritte
  • Erneuerungsfonds für Stockwerkeigentumswohnungen
  • Wertsteigernde Unterhaltskosten
  • Grundeigentümerbeiträge
    • Strassen
    • Trottoirs
    • Werksleitungen
    • Kanalisation
  • Lebenshaltungskosten
    • Wasserzins
    • Kehrichtgebühren
    • Abwasserbeseitigung
    • Antennengebühren
  • Kosten im Zusammenhang mit Quartierplanungen;
  • Mit dem Erwerb und der Veräusserung von Grundstücken verbundene Abgaben
  • Kosten für Wohnungseinrichtungen

Appenzell Ausserrhoden

Das Gebäude ist weniger als 10 Jahre alt — 10% vom Brutto-Mietertrag

Das Gebäude ist mehr als 10 Jahre alt — 20% vom Brutto-Mietertrag

  • Instandhaltungskosten
  • Instandstellungskosten
  • Ersatzbeschaffungen
  • Betriebskosten
  • Verwaltungskosten
  • Kosten für denkmalpflegerische Arbeiten
  • Auslagen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen
  • Rückbaukosten hinsichtlich eines Ersatzneubaus
  • Erneuerungsfonds für Stockwerkeigentumswohnungen
  • Wertsteigernde Unterhaltskosten
  • Lebenshaltungskosten
    • Wasser
    • Gas
    • Strom
    • Heiz- und Wasser-Kosten
    • Kehrichtgebühren

Appenzell Innerrhoden

20% vom Brutto Mietertrag

  • Instandhaltungskosten
  • Instandstellungskosten
  • Ersatzbeschaffungen
  • Betriebskosten
  • Verwaltungskosten
  • Kosten für denkmalpflegerische Arbeiten
  • Auslagen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen
  • Rückbaukosten hinsichtlich eines Ersatzneubaus
  • Wertsteigernde Unterhaltskosten
  • Grundeigentümerbeiträge
    • Strassen
    • Trottoirs
    • Werksleitungen
    • Kanalisation
  • Lebenshaltungskosten
    • Wasser
    • Gas
    • Strom
    • Heiz- und Wasserkosten
    • Kehrichtgebühren

St. Gallen

20% vom Brutto Mietertrag

  • Instandhaltungskosten
  • Instandstellungskosten
  • Ersatzbeschaffungen
  • Betriebskosten
  • Verwaltungskosten
  • Kosten für denkmalpflegerische Arbeiten
  • Auslagen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen
  • Rückbaukosten hinsichtlich eines Ersatzneubaus
  • Erneuerungsfonds für Stockwerkeigentumswohnungen
  • Wertmehrende Unterhaltskosten
  • Lebenshaltungskosten
    • Wasser
    • Gas
    • Strom
    • Heiz- und Wasserkosten
    • Kehrichtgebühren

Graubünden

Das Gebäude ist weniger als 10 Jahre alt — 10% vom Brutto-Mietertrag

Das Gebäude ist mehr als 10 Jahre alt — 20% vom Brutto-Mietertrag

  • Reparaturen und Renovationen
  • Elektrische Installationen
  • Versicherungsprämien
  • Betriebskosten usw.
  • Wertsteigernde Unterhaltskosten
Aargau

Das Gebäude ist weniger als 10 Jahre alt — 10% vom Brutto-Mietertrag

Das Gebäude ist mehr als 10 Jahre alt — 20% vom Brutto-Mietertrag

  • Reparaturen und Renovationen
  • Erneuerungsfonds für Stockwerkeigentumswohnungen
  • Betriebskosten
    • Kehrichtentsorgung
    • Abwasserentsorgung
    • Strassenbeleuchtung und -reinigung
    • Strassenunterhaltskosten
    • Liegenschaftssteuern
    • Hauswartlohn
    • Gemeinschaftlich genutzte Räume
    • Service für Lift
  • Versicherungsprämien
  • Verwaltungskosten
    • Porto
    • Telefon
    • Inserate
    • Formulare
    • Betreibungen
    • Prozesse
    • Entschädigungen an Liegenschaftsverwalter
  • Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau
  • Auslagen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen
  • Kosten für denkmalpflegerische Arbeiten
  • Wertsteigernde Unterhaltskosten
  • Grundeigentümerbeiträge
    • Strassen
    • Trottoirs
    • Werksleitungen
    • Kanalisation
  • Lebenshaltungskosten
    • Heizungs- und Warmwasserauf-bereitungskosten
    • Energiekosten
    • Wasserzinsen
Thurgau

Das Gebäude ist weniger als 10 Jahre alt — 10% vom Brutto-Mietertrag

Das Gebäude ist mehr als 10 Jahre alt — 20% vom Brutto-Mietertrag

  • Instandhaltungskosten
  • Instandstellungskosten
  • Ersatzbeschaffungen
  • Betriebskosten
  • Verwaltungskosten
  • Kosten für denkmalpflegerische Arbeiten
  • Auslagen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen
  • Rückbaukosten hinsichtlich eines Ersatzneubaus
  • Wertsteigernde Unterhaltskosten
  • Investitionen in einen Neubau
  • Behebung konstruktiver Mängel
  • Vor der Lebensdauer ersetzte Teile
Wallis

Das Gebäude ist weniger als 10 Jahre alt — 10% vom Brutto-Mietertrag

Das Gebäude ist mehr als 10 Jahre alt — 20% vom Brutto-Mietertrag

  • Renovierungen und Reparaturen
  • Erneuerungsfonds für Stockwerkeigentumswohnungen
  • Betriebskosten
    • Kehrichtentsorgung
    • Abwasserentsorgung
    • Strassenbeleuchtung und -reinigung
    • Strassenunterhaltskosten
    • Liegenschaftssteuern
    • Hauswartlohn
    • Gemeinschaftlich genutzten Räume
    • Service für Lifts
  • Versicherungsprämien
  • Kosten der Verwaltung
    • Porto
    • Telefon
    • Inserate
    • Formulare
    • Betreibungen
    • Prozesse
    • Entschädigungen an Liegenschaftsverwalter
  • Auslagen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen
  • Rückbaukosten hinsichtlich eines Ersatzneubaus
  • Wertsteigernde Unterhaltskosten
  • Mit dem Erwerb und der Veräusserung von Grundstücken verbundene Abgaben
  • Grundeigentümerbeiträge
    • Strassen
    • Trottoirs
    • Werkleitungen
    • Kanalisation
    • Abwasserreinigung
  • Lebenshaltungskosten
    • Wasser
    • Gas
    • Strom
    • Heiz- und Wasserkosten
    • Wasserverbrauchsgebühren

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Online-Steuererklärung: Kantonaler Vergleich https://treuhand-suche.ch/blog/online-steuererklaerung-kantonaler-vergleich/ https://treuhand-suche.ch/blog/online-steuererklaerung-kantonaler-vergleich/#comments Thu, 15 Jul 2021 08:29:48 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=6622 The post Online-Steuererklärung: Kantonaler Vergleich appeared first on treuhand-suche.ch.

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Seit 2021 steht in meisten Kantonen in der Schweiz die Option bereit, private Steuererklärung vollständig online und papierlos zu übermitteln. Die Möglichkeit für natürliche Personen, eine Steuererklärung online ausfüllen, kann eine enorme Zeitersparnis bedeuten. Ausserdem können die kantonalen Steuerämter jetzt noch mehr Steuerformulare viel schneller bearbeiten.

Trotzdem gibt es kantonale Unterschiede bei der Nutzung und beim Versand der Unterlagen für Steuererklärung direkt an die Steuerämter. Während es im Kanton Zürich ausreicht, eine AHV-Nummer mit dem Zugangscode im Kantonportal einzusetzen, um alles online auszufüllen und zu übermitteln zu dürfen, muss man im Kanton Uri das ausgefüllte Steuerformular und alle andere Unterlagen zusätzlich auszudrucken und in Papierform zu senden. Die Komplexität der unterschiedlichen Regelungen der kantonalen Steuerbehörden wirft folgende Fragen auf:

  • Welche Steuererklärungsprogramme kann man benutzen?
  • Sind diese Steuererklärungsprogramme kostenlos?
  • Wie häufig ist es erlaubt, Ihre Steuererklärung anzupassen und wieder einzureichen?
  • usw.

Damit Sie besser verstehen, wie Sie Ihre Steuern online behandeln müssen, haben wir diesen kantonalen Vergleich vorbereitet.

  • Möglich
  • Teilmöglich
  • Nicht möglich

Kanton

Online Übertragung

Mittel

Termin zur Anpassung

Bemerkungen

Zürich

Möglich

Das Steuerprogramm Private Tax kann man nur für die Vorbereitung der Steuererklärung benutzen. Um alles online zu übermitteln, ist das Kantonportal «ZHservices» zu nutzen. Für den Zugang sind auf Seite 1 der Originalformulare der aufgedruckte Zugangscode und die neue AHV-Nummer einzustellen.

Eingereichte Steuererklärung kann innert 5 Tagen korrigiert werden.

Steuererklärung und Beilagen können online übermittelt werden, keine Unterschrift und Papierunterlagen notwendig.

Bern

Möglich

Seit Steuerjahr 2020 ist keine Offlinesoftware vorgesehen. Um alles online zu übermitteln, ist das Kantonportal «TaxMe-Online» zu nutzen. Für den Zugang sind auf Seite 1 der Originalformulare die aufgedruckte ZPV-Nummer, die Fall-Nummer und der ID-Code einzustellen.

Nachträgliche Anpassungen sind nach Versand nicht mehr möglich!

Steuererklärung und Beilagen können online übermittelt werden, keine Unterschrift und Papierunterlagen notwendig.

Luzern

Möglich

Die Software Steuern. lu.2020_nP kann man sowohl für die Vorbereitung als auch für die online Übermittlung der Steuererklärung einsetzen. Zum Digitalisieren von Dokumenten und der Übertragen dieser an eine Anwendung kann man die Mobile App oBeam benutzen. Android und IOS kompatibel.

Steuererklärung und Beilagen können online übermittelt werden, keine Unterschrift und Papierunterlagen notwendig.

Uri

Nicht möglich

Für das Ausfüllen steht eine Excel-Software zur Verfügung. Mit unterzeichnetem PC-Ausdruck und erforderlichen Belegen muss man ein Original-Hauptformular per Post an das Steueramt senden.

Schwyz

Möglich

Für die Vorbereitung und Einreichung kann man sowohl eine Steuersoftware eTax. SZ als auch einen Kantonportal benutzen. Für die Authentifizierung ist eine auf Seite 1 der Originalformulare aufgedruckte Zugangscode zu geben.

Eingereichte Steuererklärung kann innert 2 Tagen korrigiert werden.

Steuererklärung und Beilagen können online übermittelt werden, keine Unterschrift und Papierunterlagen notwendig.

Obwalden

Möglich

Die Steuererklärung und die dazugehörigen Belege mit der webbasierten Steuerdeklarationslösung eTax Web Kanton Obwalden über das online eingereicht werden können. Zum Einscannen der Belege dient eine Mobile App SNAP.SHARE. Android und IOS kompatibel.

Für die Anmeldung auf dem Portal sind PID-Nummer und ID-Code zu geben.

Eingereichte Steuererklärung kann während 3 Tagen korrigiert werden.

Steuererklärung und Beilagen können online übermittelt werden, keine Unterschrift und Papierunterlagen notwendig.

Nidwalden

Möglich

Die Steuererklärung und die dazugehörigen Belege mit der webbasierten Steuerdeklarationslösung eTax Web Kanton Nidwalden über das online eingereicht werden können. Zum Einscannen der Belege dient eine Mobile App SNAP.SHARE. Android und IOS kompatibel.

Für die Anmeldung auf dem Portal sind PID-Nummer und ID-Code zu geben.

Eingereichte Steuererklärung kann innert 3 Tagen korrigiert werden.

Steuererklärung und Beilagen können online übermittelt werden, keine Unterschrift und Papierunterlagen notwendig.

Glarus

Nicht möglich

Für das Ausfüllen steht eine Steuererklärungssoftware zur Verfügung. Mit unterzeichnetem PC-Ausdruck muss man erforderliche Belege per Post an das Steueramt senden. Sämtliche Ausdrucke sind zur Identifikation mit der PID-Nummer zu versehen.

Zug

Möglich

Die Steuersoftware eTax. Zug kann man sowohl für die Vorbereitung als auch für die online Übermittlung der Steuererklärung benutzen. Zum Digitalisieren von Dokumenten und Übertragen dieser an eine Anwendung kann man eine Mobile App oBeam benutzen. Android und IOS kompatibel.

Eingereichte Steuererklärung kann innert 5 Tagen korrigiert werden.

Steuererklärung und Beilagen können online übermittelt werden, keine Unterschrift und Papierunterlagen notwendig.

Freiburg

Möglich

Die Steuersoftware FriTax kann man sowohl für die Vorbereitung als auch für die online Übermittlung der Steuererklärung benutzen.

Für die Authentifizierung ist eine Code FriTax zu geben.

Eingereichte Steuererklärung kann innert 3 Tagen korrigiert werden.

Steuererklärung und Beilagen können online übermittelt werden, keine Unterschrift und Papierunterlagen notwendig.

Solothurn

Möglich

Die Steuererklärung und die dazugehörigen Belege mit der webbasierten Steuerdeklarationslösung eTax Kanton Solothurn über das online eingereicht werden können.

Für die Authentifizierung sind eTax ID-Nummer und eTax Code zu geben.

Eingereichte Steuererklärung kann innert 3 Tagen korrigiert werden.

Steuererklärung und Beilagen können online übermittelt werden, keine Unterschrift und Papierunterlagen notwendig.

Basel-Stadt

Möglich

Die Steuererklärung und die dazugehörigen Belege können sowohl mit der webbasierten Steuerdeklarationslösung BalTax Online als auch mit der BalTax Software über das online eingereicht werden. Zum Digitalisieren von Dokumenten und Übertragen dieser an eine Anwendung kann man eine Mobile App oBeam benutzen. Android und IOS kompatibel. Für die Authentifizierung sind auf Seite 1 der Originalformulare die aufgedruckte PersID-Nummer und der Einreichungscode notwendig.

Eingereichte Steuererklärung kann innert 3 Tagen korrigiert werden.

Steuererklärung und Beilagen können online übermittelt werden, keine Unterschrift und Papierunterlagen notwendig.

Basel-Land

Teilmöglich

Für die Vorbereitung und Einreichung kann man die Steuersoftware EasyTax benutzen. Für die Authentifizierung sind auf Seite 1 der Originalformulare aufgedruckte die Reg-Nummer und die Person-ID zu geben.

Nach der Übermittlung muss man eine Freigabe-Quittung ausdrucken, unterzeichnen und mit notwendigen nicht elektronisch übermittelten Beilagen mit der Originalformulare per Post an das Steueramt senden.

Schaffhausen

Möglich

Für die Vorbereitung und Einreichung kann man die Steuersoftware Steuern20 benutzen. Zur Authentifizierung sind auf Seite 1 der Originalformulare die aufgedruckte Person-ID zu vergeben.

Belege können mit der Scan App Abraxas DocCapture integriert werden. IOS kompatibel.

Eingereichte Steuererklärung kann innert 5 Tagen korrigiert werden.

Steuererklärung und Beilagen können online übermittelt werden, keine Unterschrift und Papierunterlagen notwendig.

Appenzell Ausserrhoden

Möglich

Für die Vorbereitung und Einreichung kann man eine Steuersoftware Steuer Appenzell Ausserrhoden 2020 nP nutzen. Für die Authentifizierung sind die auf Seite 1 der Originalformulare aufgedruckte Person-ID und AHV-Nummer zu übernehmen.

Zum Digitalisieren von Dokumenten und der Übertragen an eine Anwendung kann man eine Mobile App oBeam benutzen. Android und IOS kompatibel.

Wurde die notwendige Quittung noch nicht dem zuständigen Steueramt zugestellt, kann man die elektronische Einreichung mehrmals benutzen.

Steuererklärung und Beilagen können online übermittelt werden, keine Unterschrift und Papierunterlagen notwendig.

Appenzell Innerrhoden

Nicht möglich

Für das Ausfüllen steht eine Steuererklärungssoftware zur Verfügung. Mit unterzeichnetem PC-Ausdruck muss man erforderliche Belege per Post an die Steueramt senden. Das vorbeschriftete Original der Steuererklärung (Formular 1) ist als Dossierumschlag zu verwenden und einzureichen.

St. Gallen

Möglich

Für die Vorbereitung und Einreichung kann man die Steuersoftware eTaxes NP 2020 benutzen. Für die Authentifizierung sind auf Seite 1 der Originalformulare der aufgedruckte Zugangscode und die Registernummer zu vergeben.

Wurde die notwendige Quittung noch nicht dem zuständigen Steueramt zugestellt, können bis zu fünf elektronische Einreichungen vorgenommen werden, womit auch Korrekturen auf elektronischem Weg möglich sind.

Steuererklärung und Beilagen können online übermittelt werden, keine Unterschrift und Papierunterlagen notwendig.

Graubünden

Teilmöglich

Für die Vorbereitung und Einreichung muss man die Steuersoftware SofTax GR nutzen. Für die Authentifizierung sind auf Seite 1 der Originalformulare, der aufgedruckte Passcode und Registernummer zu vergeben.

Zum Digitalisieren von Dokumenten und Übertragen dieser an eine Anwendung kann man eine Mobile App GR DocCapture benutzen.

Nach der Übermittlung muss man eine Freigabe-Quittung ausdrucken, unterzeichnen und mit notwendigen Beilagen (sofern sie offline übermittelt wurden) per Post an das Steueramt senden.

Aargau

Teilmöglich

Für die Vorbereitung und Einreichung kann man die Steuersoftware EasyTax AG benutzen.

Nach der Übermittlung muss man eine Freigabe-Quittung ausdrucken, unterzeichnen und mit notwendigen Beilagen (sofern sie offline übermittelt wurden) per Post an das Steueramt übersetzen.

Thurgau

Teilmöglich

Für die Vorbereitung und Einreichung kann man die Steuersoftware eFrisc benutzen.

Nach der Übermittlung muss man eine Freigabe-Quittung ausdrucken, unterzeichnen und mit notwendigen Beilagen (sofern sie offline übermittelt wurden) per Post an das Steueramt übersetzen.

Wallis

Möglich

Für die Vorbereitung und Einreichung kann man eine Steuersoftware VSTax benutzen. Für die Authentifizierung sind auf Seite 1 der Originalformulare die aufgedruckte Steuerpflichtige Nummer, die Dossier Nummer und die AHV-Nummer zu geben.

Eingereichte Steuererklärung kann innert 15 Tagen korrigiert werden.

Steuererklärung und Beilagen können online übermittelt werden, keine Unterschrift und Papierunterlagen notwendig.

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https://treuhand-suche.ch/blog/online-steuererklaerung-kantonaler-vergleich/feed/ 2
Feuerwehrersatzabgabe: Kantonale Übersicht https://treuhand-suche.ch/blog/feuerwehrersatzabgabe-kantonale-uebersicht/ https://treuhand-suche.ch/blog/feuerwehrersatzabgabe-kantonale-uebersicht/#respond Fri, 28 May 2021 09:48:03 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=6079 The post Feuerwehrersatzabgabe: Kantonale Übersicht appeared first on treuhand-suche.ch.

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In den meisten Kantonen existiert für die Einwohner eine Feuerwehrpflicht. Sie besteht darin, dass in der Gemeinde-, einem Stützpunkt- oder in einer anerkannten Betriebsfeuerwehr der Feuerwehrdienst geleistet werden muss. Wird der Dienst verweigert, erhebt der Kanton beziehungsweise die Gemeinde eine Feuerwehrersatzabgabe. Die Person, die keinen Feuerwehrdienst ableistet, erhält mit der jährlichen Steuerrechnung die Ersatzabgabe in Form eines zusätzlichen Beitrags. Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass die Feuerwehrdienstpflicht für jedermann grundsätzlich gilt – egal ob Mann oder Frau, ob Schweizer oder nicht.

Der Steuerbetrag der Feuerwehrersatzabgabe kann bis zu CHF 2’000 betragen. Für eine vertiefte Überprüfung der Steuersparmöglichkeiten empfehlen wir Ihnen unsere Suche nach einem geeignetem Treuhänder.

Gemäss der Feuerwehrstatistik 2020 der Feuerwehr Koordination Schweiz (FKS) betrug der Personalbestand der Feuerwehren in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein insgesamt 80`921 Angehörige und damit weniger als 1 % der Einwohner der Schweiz. Das bedeutet, dass die Mehrheit der Einwohner die Feuerwehrpflicht in finanzieller Form ableistet.

Die Kantone Zürich, Basel-Stadt, Tessin, Waadt und Genf kennen keine Feuerwehrersatzabgabe. Information über die Beträge in anderen Kantonen finden sich in dieser kurzen Übersicht.

Kanton Alter Betrag pro Person
Aargau 20 – 44 Jahre, Männer und Frauen Der Pflichtersatz beträgt 2‰ des kantonalen steuerbaren Einkommens, min. CHF 30,  max. CHF 300.
Appenzell Ausserrhoden 20 – 52 Jahre, Männer und Frauen Die Ersatzabgabe beträgt höchstens 500 CHF pro pflichtige Person pro Jahr.
Appenzell Innerrhoden 20 – 50  Jahre, Männer und Frauen Die Höhe der Ersatzabgabe pro ersatzpflichtige Person beträgt min. СHF 50 und max. CHF 400 .
Basel-Land 19 – 40 Jahre, Männer und Frauen Gemeinden bestimmen die Höhe der Ersatzabgabe, die min. CHF 25 und max. CHF 2`000 beträgt.
Bern 19 – 52 Jahre, Männer und Frauen Gemeinden bestimmen die Höhe der Ersatzabgabe, die min. CHF 20 und max. CHF 450 beträgt.
Freiburg 20 – 52 Jahre, Männer und Frauen Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe  wird von den Gemeinden festgesetzt.
Glarus 18 – 50 Jahre, Männer und Frauen Die Feuerwehrersatzabgabe basiert auf dem steuerbaren Einkommen und beträgt zwischen CHF 80 und CHF 380.
Graubünden Die Gemeinden bestimmten das Alter Die Gemeinden bestimmen Pflichtersatz. Gewöhnlich beträgt die Feuerwehrersatzabgabe min. CHF 50 und max. CHF 500.
Kanton Luzern 20 – 50 Jahre,  Männer und Frauen Die Feuerwehrersatzabgabe beträgt min. CHF 50, max. CHF 500.
Kanton Zug 20 – 48 Jahre,  Männer und Frauen Die Gemeinden führen ein Register mit den feuerwehrpflichtigen Personen und ziehen jährlich die Ersatzabgabe von CHF 100 ein.
Nidwalden 20 – 48 Jahre,  Männer und Frauen

Feuerwehrpflichtige, die keinen Dienst leisten, entrichten unter Vorbehalt in ihrer Wohnsitzgemeinde jährlich eine Ersatzabgabe von CHF 250.

Personen, die keine Einkommenssteuer zu entrichten haben, leisten jährlich eine Ersatzabgabe von CHF 80.

Obwalden  20 – 48 Jahre,  Männer und Frauen

Die jährliche Ersatzabgabe beträgt 1,4% des ordentlichen Staats- und Gemeindesteuerbetrags. Sie wird zusammen mit den Staats- und Gemeindesteuern durch die hierfür zuständigen Behörden veranlagt und in Rechnung gestellt.

Die jährliche Ersatzabgabe beträgt min. CHF 25 und max. CHF 350.

Schaffhausen Die Gemeinden bestimmen das Alter Die Gemeinden erlassen die Bestimmungen über die Höhe der Ersatzabgabe.
Schwyz 20 – 52 Jahre,  Männer und Frauen    Die Gemeinden sind befugt, eine nach Einkommensstufen festzusetzende Ersatzabgabe zu verlangen.
Solothurn Die Gemeinden bestimmen das Alter

Die Höhe der Ersatzabgabe setzt die Gemeinde fest.

Min. CHF 20, max. CHF 400.

St. Gallen  20 -50 Jahre,  Männer und Frauen

Die Höhe der Ersatzabgabe setzt die Gemeinde fest.

Min. CHF 50, max. CHF 700.

Thurgau 20 – 52 Jahre,  Männer und Frauen Die Ersatzabgabe wird durch die politische Gemeinde auf 10%  bis 20% der einfachen Staatssteuer festgesetzt und beträgt min. CHF 50 und max. 1`000 CHF pro Jahr.
Uri Seit 18 Jahre,  Männer und Frauen Die Festsetzung der Ersatzabgabe ist Sache der Gemeinde.
Wallis 20 – 50 Jahre,  Männer und Frauen Die Ersatzabgabe ist nach Massgabe des Einkommens und Vermögens der Pflichtigen zu staffeln, darf CHF 100 pro Jahr und Person nicht übersteigen.

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https://treuhand-suche.ch/blog/feuerwehrersatzabgabe-kantonale-uebersicht/feed/ 0
The tax value of a private car: A comparison by canton https://treuhand-suche.ch/blog/the-tax-value-of-a-private-car/ https://treuhand-suche.ch/blog/the-tax-value-of-a-private-car/#respond Thu, 08 Apr 2021 14:03:55 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=5640 The post The tax value of a private car: A comparison by canton appeared first on treuhand-suche.ch.

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A car is considered as an asset and must be indicated in the tax return declaration. Although wealth tax is not so high compared to income tax, correct reporting is not always a triviality. As tax advisors, we often have to answer one important question: What is the real tax value of a private car?

The tax value of a car depends on:

Canton of residence

Vehicle type

Purchase price

Purchase year

differences in tax value

The Swiss tax system has its peculiarities in taxation mechanism. The tax value of the car can significantly vary from canton to canton. For example, a car in Basel-Stadt may be taxed at the value of CHF 0. However, in Schwyz, the value of the identical car can reach up to CHF 50,000.

Important: All vehicles that are physically located abroad must also be declared in Swiss tax declaration.

Below is a brief overview of the most important valuation rules by canton.
Click on the individual canton and find out how does the value of a car change over time.

  • 1 CHF 0. Private vehicles that are recognized as personal items of daily use are tax-free in the canton of Basel-Stadt (including motor vehicles for daily use).
  • 2 Private vehicles are declared with the market value of the car in the tax return in Schwyz.
  • 3 Private vehicles are declared in Wallis with 80% of the insurance value at the end of the tax period in the tax return.
  • 4 From the 5th year onwards, the depreciation accelerates.
  • 5 From the 3rd year, the value depends on the condition of the vehicle.

Canton

Tax value in 1st year

Depreciation method

Depreciation rate

Aargau

70 % of acquisition value

Declining-Balance

30%4

Appenzell Ausserrhoden

80 % of acquisition value

Straight-Line

20%

Appenzell Innerrhoden

80 % of acquisition value

Straight-Line

20%

Basel-Land

70 % of acquisition value

Declining-Balance

30%5

Basel-Stadt

- 1

-1

- 1

Bern

65 % of acquisition value

Declining-Balance

35%

Freiburg

30 % of acquisition value

Declining-Balance

20%

Glarus

70 % of acquisition value

Declining-Balance

30%

Graubünden

60 % of acquisition value

Straight-Line

10%

Luzern

70 % of acquisition value

Declining-Balance

30%

Nidwalden

60 % of acquisition value

Declining-Balance

40%

Obwalden

60 % of acquisition value

Declining-Balance

40%

St. Gallen

80 % of acquisition value

Straight-Line

20%

Schaffhausen

60 % of acquisition value

Straight-Line

20%

Schwyz

- 2

- 2

- 2

Solothurn

50 % of acquisition value

Declining-Balance

50%

Thurgau

80 % of acquisition value

Straight-Line

20%

Uri

60 % of acquisition value

Straight-Line

20%

Wallis

- 3

- 3

- 3

Zug

60 % of acquisition value

Straight-Line

10%

Zürich

60 % of acquisition value

Declining-Balance

40%

For a better overview, we have prepared three detailed case studies for you. Skoda Octavia, VW Golf, and Audi A3 are the most popular vehicles in Switzerland. Assuming that all three cars were purchased in 2016, we calculated their exact tax value in different cantons.

Beispiel - Skoda Octavia

Purchase price

28’370CHF

Year of purchase

2016

Beispiel - Skoda Octavia - Graph

Purchase price

28’450CHF

Year of purchase

2016

Beispiel - VW Golf - Graph
Beispiel - Audi A3

Purchase price

34’720CHF

Year of purchase

2016

Beispiel - Audi A3 - Graph

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https://treuhand-suche.ch/blog/the-tax-value-of-a-private-car/feed/ 0
Steuerwert eines privaten Autos. Kantonaler Vergleich https://treuhand-suche.ch/blog/steuerwert-privat-auto/ https://treuhand-suche.ch/blog/steuerwert-privat-auto/#respond Wed, 10 Mar 2021 14:10:53 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=3265 The post Steuerwert eines privaten Autos. Kantonaler Vergleich appeared first on treuhand-suche.ch.

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Das Auto gilt als Vermögen und muss in der Steuererklärung deklariert werden. Zwar ist die Vermögensteuer im Vergleich zur Einkommensteuer nicht hoch, dennoch ist die korrekte Ausweisung nicht immer trivial. Als Steuerberater müssen wir häufig die folgende Frage beatworten: Zu welchem Wert muss das Auto eingesetzt werden?

Der Steuerwert eines Autos hängt ab vom:

Wohnkanton

Fahrzeugtyp

Kaufpreis

Anschaffungsjahr

Der Unterschied des Steuerwertes

Unterschiede im Steuerwert spiegelt das Schweizer Steuersystem wider: Der Wert eines Autos kann von Kanton zu Kanton stark variieren. Ein Auto kann beispielsweise in Basel-Stadt zum Wert CHF 0 besteuert sein. In Schwyz beträgt der Wert des gleichen Autos jedoch bis zu CHF 50’000.

Unten sind die wichtigsten Regeln zur Bewertung je nach Kanton in einem kurzen Überblick gestellt.

Klicken Sie auf den einzelnen Kanton und erfahren Sie, wie der Wert eines Autos mit der Zeit sich ändert.

Kanton

Steuerwert im 1. Jahr

Abschreibungsmethode

Abschreibungssatz

Aargau

70 % des Anschaffungswerts

Degressiv

30%4

Appenzell Ausserrhoden

80 % des Anschaffungswerts

Linear

20%

Appenzell Innerrhoden

80 % des Anschaffungswerts

Linear

20%

Basel-Land

70 % des Anschaffungswerts

Degressiv

30%5

Basel-Stadt

- 1

-1

- 1

Bern

65 % des Anschaffungswerts

Degressiv

35%

Freiburg

30 % des Anschaffungswerts

Degressiv

20%

Glarus

70 % des Anschaffungswerts

Degressiv

30%

Graubünden

60 % des Anschaffungswerts

Linear

10%

Luzern

70 % des Anschaffungswerts

Degressiv

30%

Nidwalden

60 % des Anschaffungswerts

Degressiv

40%

Obwalden

60 % des Anschaffungswerts

Degressiv

40%

St. Gallen

80 % des Anschaffungswerts

Linear

20%

Schaffhausen

60 % des Anschaffungswerts

Linear

20%

Schwyz

- 2

- 2

- 2

Solothurn

50 % des Anschaffungswerts

Degressiv

50%

Thurgau

80 % des Anschaffungswerts

Linear

20%

Uri

60 % des Anschaffungswerts

Linear

20%

Wallis

- 3

- 3

- 3

Zug

60 % des Anschaffungswerts

Linear

10%

Zürich

60 % des Anschaffungswerts

Degressiv

40%

  • 1 CHF 0. Private Fahrzeuge als persönliche Gebrauchsgegenstände sind in Kanton Basel-Stadt steuerfrei (einschliesslich Motorfahrzeuge für den täglichen Gebrauch).
  • 2 Private Fahrzeuge werden in Schwyz mit dem Verkehrswert des Autos in der Steuererklärung deklariert.
  • 3 Private Fahrzeuge werden in Wallis mit 80% des Versicherungswertes am Ende der Steuerperiode in der Steuererklärung deklariert.
  • 4 Ab dem 5. Jahr beschleunigt sich die Abschreibung.
  • 5 Ab dem 3. Jahr hängt der Wert vom Zustand des Fahrzeugs

Steuern können einem den Kopf verdrehen. Um sich Zeit und Nerven zu ersparen, empfiehlt es sich, einen Treuhänder um Hilfe zu bitten. In unserer Datenbank finden sich Hunderte von Steuerspezialisten aus allen deutschsprachigen Kantonen.

Für einen besseren Überblick haben wir für Sie drei Fallbeispiele präziser dargestellt. Skoda Octavia, VW Golf und Audi A3 sind die beliebtesten Fahrzeuge in der Schweiz. Unter der Annahme, dass alle drei Autos im Jahr 2016 erworben wurden, haben wir Ihren Steuerwert in verschiedenen Kantonen berechnet.

Beispiel - Skoda Octavia

Kaufpreis

28’370CHF

Anschaffungsjahr

2016

Beispiel - Skoda Octavia - Graph

Kaufpreis

28’450CHF

Anschaffungsjahr

2016

Beispiel - VW Golf - Graph
Beispiel - Audi A3

Kaufpreis

34’720CHF

Anschaffungsjahr

2016

Beispiel - Audi A3 - Graph

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