Nicht selten haben uns die Kleinunternehmer direkt angerufen. In freudiger Erwartung erzählten sie brühwarm von irgendwelchen Ausgaben, meist Essen mit Kunden, Hotelbuchungen und derlei, für die sie nun Pauschalspesen – wie sie landläufig heissen – beantragen wollten. Innerlich dachte ich dann immer, oh Herr erlöse mich…und hatte dann das Vergnügen, diesen Herrschaften das Einmaleins der Spesenreglemente zu erklären, selbstverständlich immer mit Adam und Eva beginnend. Puhh.
Wir hatten die interne Anweisung, so diskret und vage wie möglich zu informieren, respektive mit Verweisen auf Reglemente und Paragraphen die Vorfreude so stark wie möglich einzudämmen. Schliesslich haben wir sie immer an ihre Treuhänder verwiesen – in der Hoffnung, nie mehr von Ihnen zu hören.
Klar ist, dass unsere Steuerverwaltung Pauschalspesen – bzw. Zusatzreglement zum Spesenreglement – wie es korrekt heisst, weder besonders propagiert noch speziell grosszügig bewilligt hat.
Die Überlegung ist einfach: Warum soll sich ein Unternehmen die Mühe machen, ein Pauschalspesenreglement auszuarbeiten, wenn es nicht einen deutlichen Nutzen davon hat? Kleinfirmen und KMU hetzen häufig gegen die zunehmende administrative Belastung, aber ein neues Reglement möchten Sie unbedingt erstellt haben…mit vielen regelmässigen Anpassungen…das passt auf den ersten Blick schlecht zusammen.
Unsere Analysen und vorsichtigen Schätzungen, dass im langjährigen Durchschnitt nur rund 50% der Pauschalspesen effektiv für angefallene Spesenaufwände ausgegeben wurden, dürften ziemlich gut passen. Und genau das macht Pauschalspesen so furchtbar attraktiv. Totale Steuerfreiheit auf den anderen 50%.
Beispiel:
Ein Unternehmen kauft eine Maschine für 10’000 CHF, die voraussichtlich 5 Jahre genutzt wird. Der Restwert wird auf 2’000 CHF geschätzt. Die jährliche Abschreibung beträgt somit (10’000 CHF – 2’000 CHF) / 5 Jahre = 1’600 CHF.