Steuern und Recht Kategorie - treuhand-suche.ch https://treuhand-suche.ch/blog/category/steuern-und-recht/ Blog Wed, 26 Mar 2025 09:55:11 +0000 de-CH hourly 1 https://treuhand-suche.ch/blog/wp-content/uploads/2019/04/cropped-favicon-150x150.png Steuern und Recht Kategorie - treuhand-suche.ch https://treuhand-suche.ch/blog/category/steuern-und-recht/ 32 32 Kita Costs and Tax Deductions: A Guide for Parents https://treuhand-suche.ch/blog/kita-costs/ https://treuhand-suche.ch/blog/kita-costs/#respond Fri, 28 Feb 2025 09:00:31 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=10131 The post Kita Costs and Tax Deductions: A Guide for Parents appeared first on treuhand-suche.ch.

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For many parents, third-party childcare is a good way to balance work and family life. Under the Swiss tax system, parents can deduct the costs of childcare in Kita centers (Kita), whereas school fees are generally not deductible. However, choosing a suitable Kita often presents challenges for parents: high Kita costs, limited availability, or complex tax regulations. In this blog, we explain the differences between Kita costs and school fees, highlight the main challenges parents face when looking for a suitable Kita, and clarify the different tax deductions available in various cantons.

Many parents wonder why they can deduct Kita costs from their taxes but not school fees. The answer lies in the difference between Kita and school.

Kita vs. Kindergarten vs. School: What’s the Difference?

For newcomers and expats, the distinction between Kita centers (Kita), kindergarten, and primary school is not always clear—especially since many countries do not differentiate between Kita and kindergarten.

  • A Kita center (Kita) is a childcare facility for preschool-age children, allowing working parents to go to work. Kita centers typically include nurseries and, in some cases, childminders.
  • Kindergarten is often viewed separately, although in some respects, it is considered part of early childhood education. Kita centers do not provide formal education but focus on care, early stimulation, and social interaction. Kindergarten, on the other hand, serves as a transition phase between Kita and school, preparing children for school entry through playful learning and the development of social and cognitive skills.
  • School is an educational institution where children are taught according to a structured curriculum, focusing on education rather than care.
Kita vs Kindergarten vs School
Comparison Table: Differences Between Kita, Kindergarten, and School
Feature Kita Kinder­garten School
Target Group Children from infancy until kindergarten or school entry. Children from around 4 years old until school entry. Children from around 6-7 years old until the end of compulsory schooling (approx. 15-16 years).
Focus Care and early childhood development, supporting work-family balance. Preparing for school, developing social and cognitive skills. Providing education and knowledge according to the curriculum.
Offer Full-day or half-day care, depending on the facility; activities to promote child development. Mandatory classes, mostly in the morning; playful learning and social interaction. Structured lessons in various subjects; full-day or half-day schooling depending on the level.
Costs Fee-based; fees vary by canton, municipality, and parental income. Usually free, as it is part of the public education system. Public schools are free; private schools charge tuition.
Tax Aspects Costs are tax-deductible: Parents can usually deduct part of their Kita costs in their tax return. The maximum deduction varies by canton and municipality (estv.admin.ch). No direct tax costs: Since kindergarten is usually free, there are no direct tax deductions or burdens. No tax deductions: Public schools do not generate direct costs. Private school fees, however, are generally not tax-deductible.

Why Are Tax Deductions Different?

The tax treatment of Kita and school costs differs because Kita is considered necessary care for working parents. These costs are classified as work-related expenses and are therefore tax-deductible. School fees, however, are considered educational expenses for children and are not deductible (or already covered by child deductions).

Many parents try to claim extracurricular and leisure activities for their children as tax deductions. Unfortunately, such expenses—such as tutoring, sports clubs, music lessons, or scouting groups—are generally not deductible from taxable income.

Why Do Parents Struggle to Find Good Kita Centers?

Finding a suitable Kita center is a significant challenge for many parents for several reasons. Having a good Kita for their children is important because it impacts parents’ long-term work and life quality.

The main issues when searching for Kita include high demand, limited availability, high costs, and quality differences. Kita centers fill up quickly, especially in densely populated areas like Zurich and Geneva, forcing parents to register early and endure long waiting lists. Limited choices lead to additional challenges, such as price increases. If no Kita spots are available, parents often resort to alternatives like childminders or private childcare, which are also tax-deductible but often come at an even higher cost.

Can a Nanny Be Tax-Deductible?

A nanny is considered third-party childcare for tax purposes. However, certain conditions must be met: The care must be work-related, and the employment must be formally arranged (e.g., through a work contract, payroll documentation, and payment of social security contributions).

Kita Costs and Tax Progression

An interesting aspect of Kita costs—especially in subsidized Kita centers—is that they are often income-dependent. This means that Kita centers take parents’ income into account when determining the individual childcare costs. They typically require supporting documents such as salary statements or tax returns. Based on this information, a personal fee is calculated.

A good example of this practice is found in the city of St. Gallen, where both taxable income and taxable assets play a decisive role in determining the Kita fee. If the taxable assets exceed CHF 100’000 for single parents or CHF 150’000 for married couples, the maximum fee applies regardless of income.

Another example is the Kita fee calculator, which municipalities use to estimate parents’ expected contributions based on taxable income and other factors.

The way Kita costs are determined can lead to a negative income effect. Families with higher incomes not only pay higher Kita fees but also benefit disproportionately from tax deductions. Due to tax progression, deductions for external childcare expenses reduce the tax burden more significantly for higher-income households than for lower-income ones.

Tax Regulations of Childcare Costs in Switzerland

Federal Level (DBG)

  • According to Article 33, Paragraph 3 of the Federal Tax Act (DBG), parents can deduct childcare costs for external care up to a certain limit. Starting in 2025, the maximum deduction per child will be increased to CHF 25’800. This rule applies to children up to the age of 14 who live in the same household as the taxpayer and are eligible for tax deductions.
  • Compared to 2024, the deductible amount has increased by CHF 300.

Cantonal Differences

The amount of deductible Kita costs varies by canton. In some cantons, parents can claim higher deductions, while in others, the amounts are lower. This variation affects not only the financial impact on parents but also their decision on where to live and work.

  • Canton of Zurich: From the 2024 tax year, up to CHF 25’000 per child per year can be deducted for state and municipal taxes.
  • Canton of Schwyz: The maximum deduction is CHF 6’000 per child per year.
  • Canton of Basel-Landschaft: Since the 2020 tax year, up to CHF 10’000 per child per year can be deducted.
  • Canton of Zug: Starting in 2023, up to CHF 25’000 per child per year can be deducted for state and municipal taxes (previously CHF 6’200 until the 2023 tax period).

Example 1

The Schweizer family has two children, aged 3 and 5. Both parents work full-time and need full-day childcare. After an extensive search, they find a Kita that charges CHF 2’500 per child per month, resulting in annual childcare costs of CHF 60’000 for both children.

Under Zurich’s tax deduction regulations, they can deduct up to CHF 25’000 per child per year from state and municipal taxes. This reduces their taxable income by CHF 50’000, leading to significant tax savings. However, a substantial portion of the childcare costs remains unconsidered, highlighting the financial burden on the family.

The Schweizers

Beispiel 2

The Meier family has two children, aged 2.5 and 4. Both parents work full-time. Their Kita costs amount to CHF 1’500 per child per month, totaling CHF 36’000 per year.

Their combined income is CHF 100’000, and they qualify for tax deductions. Below is a comparison of their tax burden with and without deducting external childcare costs:

The Meiers

Familie Meier
Tax burden with and without childcare costs
Category With Childcare Deduction (CHF) Without Deduction (CHF) Difference (CHF)
Canton Federal Canton Federal
Net Income (both parents) 100’000 100’000 0
Deductions
Insurance premiums and interest from savings capital -11’300 -6’800 -11’300 -6’800 0
Second earner deduction -6’100 -13’900 -6’100 -13’900 0
Deduction for married taxpayers 0 -2’800 0 -2’800 0
Child deduction -18’600 -13’900 -18’600 -13’900 0
Childcare costs -36’000 0 +36’000
Taxable Income 28’000 64’000 +36’000
Taxes
Cantonal Tax 353 2’172 +1’819
Municipal Tax 428 2’637 +2’209
Church Tax 0 0 0
Personal Tax 48 48 0
Direct federal Tax 0 0 0
Total tax burden 829 4’857 +4’028

Maximum Deductible Childcare Costs per Canton

The following table provides an overview of the maximum deductible childcare costs per child per year across all cantons.

Canton Maximum Deduction (CHF) Additional Information
Aargau CHF 12'000
Appenzell Ausser­rhoden CHF 25'000 From 2024
Appenzell Inner­rhoden CHF 18'000
Basel-Landschaft CHF 10'000 Since 2020
Basel-Stadt CHF 26'000 CHF 25’600 in 2024
Bern CHF 16'000
Fribourg CHF 12'000
Geneva CHF 26'080 CHF 26’000 until 2024
Glarus CHF 25'500
Graubünden CHF 10'600 Since 2023
Jura CHF 10'500 Since 2024
Luzern CHF 6'100 For 2023
Neuchâtel Not specified
Nidwalden CHF 8'100
Obwalden CHF 10'000
Schaffhausen CHF 9'400
Schwyz CHF 6'000
Solothurn CHF 25'000
St. Gallen CHF 26'400 CHF 25’000 until 2024
Thurgau CHF 10'000
Ticino CHF 25'500 Since 2024
Uri Not specified
Wallis CHF 3'100 For 2024
Waadt CHF 15'000 CHF 13’000 in 2023
Zug CHF 25'000 CHF 6’200 until 2023
Zürich CHF 25'000

Practical Tips for Parents

  • Ensure that childcare costs are work-related and that you can provide evidence for the need for third-party childcare (e.g., employment, education, or disability).
  • Register your child as early as possible to avoid waitlists and secure a spot in Kita.
  • Take advantage of tax deductions by keeping records of all relevant costs (invoices and payment receipts).
  • If no Kita spots are available, consider alternatives such as childminders or private childcare services.

With the right information and careful planning, you can find suitable childcare for your children while also benefiting from tax advantages!

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Kita-Kosten und Steuerabzüge: Ein Leitfaden für Eltern https://treuhand-suche.ch/blog/kitakosten/ https://treuhand-suche.ch/blog/kitakosten/#respond Wed, 26 Feb 2025 09:00:36 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=10093 The post Kita-Kosten und Steuerabzüge: Ein Leitfaden für Eltern appeared first on treuhand-suche.ch.

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Für viele Eltern ist die Kinderdrittbetreuung eine gute Möglichkeit, Beruf und Familie zu vereinbaren. Im Schweizer Steuersystem können Eltern die Kosten für die Kinderbetreuung in Kindertagesstätte (Kita) absetzen, während Schulkosten in der Regel nicht abzugsfähig sind. Die Wahl einer geeigneten Kita stellt Eltern jedoch oft vor Herausforderungen: hohe Kita-Kosten, begrenzte Verfügbarkeit oder auch komplexe steuerliche Regelungen. In diesem Blog erläutern wir die Unterschiede zwischen Kita-preise und Schulgebühren, zeigen die Hauptprobleme, mit denen Eltern bei der Suche nach einer geeigneten Kita konfrontiert sind, und erklären die unterschiedlichen Steuerabzüge in den einzelnen Kantonen.

Viele Eltern fragen sich, warum sie die Kita-Kosten von der Steuer abziehen können, aber keine Schulgebühren. Die Antwort auf diese Frage liegt im Unterschied zwischen Kita und Schule.

Kita vs Kindergarten vs Schule : Was ist der Unterschied?

Gerade für Zugezogene und Expats ist der Unterschied zwischen Kita (Kindertagesstätte), Kindergarten und Primarschule nicht bekannt, auch weil es in vielen Ländern keinen Unterschied zwischen Kita und Kindergarten gibt.

  • Eine Kita ist eine Betreuungseinrichtung für Kinder im Vorschulalter, die es berufstätigen Eltern ermöglicht, arbeiten zu gehen. Zu den Kitas gehören in der Regel Krippen und teilweise auch Tagesmütter.
  • Kindergärten werden oft separat betrachtet, auch wenn sie ein einigen Aspekten als Teil der frühkindlichen Betreuung angesehen werden können. Kitas bieten keine schulische Bildung an, sondern konzentrieren sich auf Betreuung, frühe Förderung und soziale Interaktion. Kindergärten hingegen bildet eine Übergangsphase zwischen Kita und Schule. Er bereitet Kinder auf den Schuleintritt vor und legt den Fokus auf spielerisches Lernen sowie die Entwicklung sozialer und kognitiver Fähigkeiten.
  • Die Schule ist eine Bildungseinrichtung, in der Kinder nach einem festgelegten Lehrplan unterrichtet werden. Der Fokus liegt auf der Bildung, nicht auf der Betreuung.

In der folgenden Tabelle sehen Sie die Unterschiede dieser Einrichtungen hinsichtlich Zielgruppe, Fokus, Kosten für Kinderbetreuung und steuerlichen Aspekten:

Kita vs Kindergarten vs Schule
Vergleich­stabelle: Unterschiede zwischen Kita, Kinder­garten und Schule
Merkmal Kita Kinder­garten Schule
Ziel­gruppe Kinder vom Säuglingsalter bis zum Eintritt in den Kinder­garten oder die Schule. Kinder ab ca. 4 Jahren bis zum Schul­eintritt. Kinder ab ca. 6 bis 7 Jahren bis zum Abschluss der obligatorischen Schul­zeit (ca. 15 bis 16 Jahre).
Fokus Betreuung und frühkindliche Förderung, Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Vorbereitung auf die Schule, Entwicklung sozialer und kognitiver Fähigkeiten. Vermittlung von Bildung und Wissen gemäss Lehrplan.
Angebot Ganztags- oder Halbtags­betreuung, je nach Einrichtung; Aktivitäten zur Förderung der kindlichen Entwicklung. Obligatorischer Unterricht, meist vormittags; spielerisches Lernen und soziale Interaktion. Strukturierter Unterricht in verschiedenen Fächern; je nach Stufe ganztägig oder halbtägig.
Kosten Kostenpflichtig; Gebühren variieren je nach Kanton, Gemeinde und Einkommen der Eltern. In der Regel kostenlos, da Teil des öffentlichen Bildungssystems. Öffentliche Schulen sind kostenlos; private Schulen erheben Schul­gebühren.
Steuerliche Aspekte Kosten steuerlich absetzbar: In der Regel können Eltern die Betreuungskosten für die Kita teilweise als Abzug in ihrer Steuer­erklärung geltend machen. Der maximale Abzug variiert je nach Kanton und Gemeinde (estv.admin.ch). Keine direkten steuerlichen Kosten: Da der Kinder­garten in der Regel kostenlos ist, gibt es keine direkten steuerlichen Abzüge oder Belastungen. Keine steuerlichen Abzüge: Öffentliche Schulen verursachen keine direkten Kosten. Bei privaten Schulen können jedoch Schul­gebühren anfallen, die in der Regel steuerlich nicht absetzbar sind.

Warum ist der steuerliche Abzug unterschiedlich?

Die steuerliche Behandlung von Kita- und Schulkosten unterscheidet sich, weil die Kita als notwendige Betreuung für berufstätige Eltern gilt. Diese Kosten gelten als berufsbedingte Aufwendungen und sind daher steuerlich absetzbar. Schulgebühren hingegen werden als Ausgaben für die Ausbildung der Kinder angesehen und sind nicht abziehbar (bzw. bereits via Kinderabzug). Viele Eltern versuchen, ausserschulische Aktivitäten und Freizeitaktivitäten der Kinder als Abzug geltend zu machen. Leider sind solche Kosten in der Regel nicht vom steuerbaren Einkommen abziehbar (z. B. Nachhilfe, Sport- und Musikvereine, Pfadi usw.).

Warum fällt es Eltern schwer, gute Kitas zu finden?

Für viele Eltern ist es aus verschiedenen Gründen eine grosse Herausforderung, eine geeignete Kindertagesstätte für ihre Kinder zu finden. Eine gute Kita für die Kinder zu haben, ist für viele Eltern wichtig, da es sich langfristig auf die Arbeits- und Lebensqualität der Eltern auswirkt.

Die meisten Probleme bei der Kita-Suche sind hohe Nachfrage, begrenztes Angebot, hohe Kita Kosten und Qualitätsunterschiede. Kitas sind schnell ausgebucht, vor allem in stark bevölkerten Regionen, insbesondere wie Zürich und Genf, was Eltern zu frühzeitigen Anmeldungen und langen Wartezeiten zwingt. Wenige Auswahlmöglichkeiten führen zu einigen zusätzlichen Herausforderungen wie z.B. Preiserhöhung. Wenn keine Kita-Plätze verfügbar sind, müssen Eltern oft auf Alternativen wie Tagesmütter oder private Betreuung zurückgreifen, die zwar ebenfalls steuerlich absetzbar sind, aber noch höhere Kosten verursachen.

Nanny von der Steuer abziehbar?

Eine Nanny wird im steuerlichen Sinne als Drittbetreuung angesehen. Dies setzt jedoch bestimmte Voraussetzungen voraus: Die Betreuung muss beruflich notwendig sein, und die Anstellung muss formal geregelt sein (z.B. durch einen Arbeitsvertrag/ Lohnabrechnungen und die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen).

Kita-Kosten und Steuerprogression

Interessant dabei: Die Kita-Kosten (in der Regel subventionierte Kitas) sind oft einkommensabhängig, was bedeutet, dass Kitas das Einkommen der Eltern berücksichtigen, um die individuellen Kinderbetreuungskosten festzulegen. Dazu fordern sie in der Regel Nachweise wie Lohnausweise oder Steuererklärungen an. Basierend auf diesen Informationen wird ein persönlicher Tarif berechnet. Ein gutes Beispiel für diese Praxis findet sich in der Stadt St. Gallen. Bei der Berechnung des Tarifs sind hier das massgebende Einkommen sowie das steuerbare Vermögen der Eltern entscheidend. Beträgt das steuerbare Vermögen mehr als CHF 100’000 (Alleinstehende) resp. CHF 150’000 (Verheiratete), gilt unabhängig vom Einkommen der Maximaltarif.

Ein weiteres Beispiel ist der Kita-Rechner – ein Tarifrechner für Gemeinden, der es ermöglicht, die voraussichtlichen Elternbeiträge basierend auf dem steuerbaren Einkommen und weiteren Faktoren zu berechnen.

Die Tarifbestimmung kann zu einem negativen Einkommenseffekt führen. Familien mit höherem Einkommen zahlen dabei nicht nur höhere Kinderbetreuungsgebühren, sondern profitieren gleichzeitig überproportional von den steuerlichen Abzügen. Die Steuerprogression sorgt dafür, dass sich Abzüge für Fremdbetreuungskosten bei höheren Einkommen stärker auf die Steuerlast auswirken als bei niedrigen Einkommen.

Steuerliche Regelungen von Kinder­betreuungs­kosten in der Schweiz

Bundesebene (DBG)

  • Gemäss Artikel 33 Abs. 3 DBG können Eltern Fremdbetreuungskosten für Kinder bis zu einer bestimmten Höhe steuerlich abziehen. Ab 2025 wird der maximale Abzugsbetrag pro Kind auf CHF 25’800 erhöht. Die Regelung gilt für Kinder bis 14 Jahre, die im gleichen Haushalt wie der Steuerpflichtige leben und steuerlich abzugsfähig sind.
  • Der Abzugsbetrag wurde im Vergleich zu 2024 um 300 Franken erhöht.

Kantonale Unterschiede

Die Höhe der abziehbaren Kita-Kosten variiert je nach Kanton. In einigen Kantonen können Eltern höhere Abzüge geltend machen, in anderen sind es geringere Beträge. Dieser Unterschied beeinflusst nicht nur die finanziellen Auswirkungen der Eltern, sondern auch ihre Entscheidung, in welchem Kanton zu wohnen und arbeiten.

  • Kanton Zürich: Ab dem Steuerjahr 2024 können bis zu CHF 25’000 pro Kind und Jahr für Staats- und Gemeindesteuern abgezogen werden.
  • Kanton Schwyz: Der maximale Abzug beträgt CHF 6’000 pro Kind und Jahr.
  • Kanton Basel-Landschaft: Ab dem Steuerjahr 2020 können bis zu CHF 10’000 pro Kind und Jahr abgezogen werden.
  • Kanton Zug: Ab dem Steuerjahr 2023 können bis zu CHF 25’000 pro Kind und Jahr für Staats- und Gemeindesteuern abgezogen werden (bisher CHF 6’200 bis zur Steuerperiode 2023).

Beispiel 1

Familie Schweizer aus Zug hat zwei Kinder im Alter von 3 und 5 Jahren. Beide Elternteile arbeiten Vollzeit und benötigen daher eine Ganztagsbetreuung für ihre Kinder. Nach einer intensiven Suche finden sie schliesslich einen Platz in einer nahegelegenen Kindertagesstätte, die 2’500 Franken pro Kind und Monat kostet. Diese bedeutet jährliche Betreuungskosten von CHF 60’000 für beide Kinder.

Gemäss der Steuerabzugsverordnung im Kanton Zürich können sie bis zu Kind und Jahr können sie bis zu 25’000 Franken von den Staats- und Gemeindesteuern abziehen. Dadurch reduziert sich ihr steuerbares Einkommen um insgesamt CHF 50’000, was zu einer erheblichen Steuerersparnis führt. Dennoch wird ein nicht unerheblicher Teil der Kinderbetreuungskosten unberücksichtigt, was die finanzielle Belastung der Familie verdeutlicht.

Familie Schweizer

Beispiel 2

Die Familie Meier aus Zürich hat zwei Kinder im Alter von 2,5 und 4 Jahren. Beide Eltern arbeiten Vollzeit. Die Kinder werden in der Kita betreut, was monatlich pro Kind CHF 1’500 kostet. Das ergibt jährliche Betreuungskosten von CHF 36’000 für beide Kinder.

Das gemeinsame Einkommen der Eltern beträgt CHF 100’000. Sie können die Betreuungskosten steuerlich abziehen. Die Frage ist, wie sich dies auf ihre Steuerbelastung auswirkt. Nachfolgend der Vergleich der Berechnungen mit und ohne Abzug der Drittbetreuungskosten:

Familie Meier

Familie Meier
Steuer­belastung mit und ohne Kinder­betreuungskostenabzug
Kategorie Mit Betreuung­kostenabzug (CHF) Ohne Betreuung­kostenabzug (CHF) Differenz (CHF)
Kanton Bund Kanton Bund
Netto­einkommen (beide Eltern) 100’000 100’000 0
Abzüge
Versicherungs­prämien und Zinsen von Spar­kapitalien -11’300 -6’800 -11’300 -6’800 0
Zweitverdiener­abzug -6’100 -13’900 -6’100 -13’900 0
Abzug verheiratete Steuer­pflichtige 0 -2’800 0 -2’800 0
Kinder­abzug -18’600 -13’900 -18’600 -13’900 0
Kinder­betreuungskosten -36’000 0 +36’000
Steuerbares Einkommen 28’000 64’000 +36’000
Steuern
Kantons­steuer 353 2’172 +1’819
Gemeinde­steuer 428 2’637 +2’209
Kirchen­steuer 0 0 0
Personal­steuer 48 48 0
Direkte Bundes­steuer 0 0 0
Total Steuer­belastung 829 4’857 +4’028

In der Tabelle ist ersichtlich, wie sich der Kinderdrittbetreuungsabzug auf die Steuern auswirkt. In unserem Fall reduzieren sich die Steuern um CHF 4‘028.

Höchstbeträge für Kinderbetreuungskosten je Kanton

Eine vollständige Informationstabelle mit allen kantonalen Unterschieden finden Sie untenstehender Tabelle.

Kanton Höchst­betrag für Betreuung­kosten Kita (pro Kind und Jahr) Weitere Informationen
Aargau CHF 12'000
Appenzell Ausser­rhoden CHF 25'000 Ab Steuer­jahr 2024
Appenzell Inner­rhoden CHF 18'000
Basel-Landschaft CHF 10'000 Ab Steuer­jahr 2020
Basel-Stadt CHF 26'000 CHF 25'600 in der Steuer­periode 2024
Bern CHF 16'000
Fribourg CHF 12'000
Genf CHF 26'080 CHF 26'000 bis Steuer­periode 2024
Glarus CHF 25'500
Graubünden CHF 10'600 Ab Steuer­periode 2023
Jura CHF 10'500 Ab Steuer­periode 2024
Luzern CHF 6'100 Für die Steuer­periode 2023
Neuenburg Nicht konkretisiert Nicht konkretisiert
Nidwalden CHF 8'100
Obwalden CHF 10'000
Schaffhausen CHF 9'400
Schwyz CHF 6'000
Solothurn CHF 25'000
St. Gallen CHF 26'400 CHF 25'000 bis der Steuer­periode 2024
Thurgau CHF 10'000
Tessin CHF 25'500 Ab Steuer­periode 2024
Uri Nicht konkretisiert Nicht konkretisiert
Wallis CHF 3'100 Für die Steuer­periode 2024
Waadt CHF 15'000 CHF 13'000 in der Steuer­periode 2023
Zug CHF 25'000 CHF 6'200 bis Steuer­periode 2023
Zürich CHF 25'000

Praktische Tipps für Eltern

  • Stellen Sie sicher, dass die Betreuungskosten beruflich notwendig sind und Sie den Grund für die Drittbetreuung Ihrer Kinder nachzuweisen können (z.B. Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Erwerbsunfähigkeit).
  • Melden Sie Ihr Kind möglichst frühzeitig an, um Wartelisten zu vermeiden und einen Platz in der Kita zu bekommen.
  • Nutzen Sie die Möglichkeiten des steuerlichen Abzugs, indem Sie alle relevanten Kosten (Rechnungen und Zahlungsbelege) dokumentieren bzw. die Belege sammeln.
  • Falls keine Kita-Plätze verfügbar sind, können auch Tagesmütter oder private Betreuungsangebote eine gute Alternative sein.

Mit den richtigen Informationen und einer guten Planung können Sie nicht nur die passende Betreuung für Ihre Kinder finden, sondern auch steuerlich davon profitieren!

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Steuererklärung ausfüllen lassen – Steuerberater Vergleich 2025 https://treuhand-suche.ch/blog/steuerberater-vergleich/ https://treuhand-suche.ch/blog/steuerberater-vergleich/#respond Thu, 13 Feb 2025 09:00:30 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=10065 The post Steuererklärung ausfüllen lassen – Steuerberater Vergleich 2025 appeared first on treuhand-suche.ch.

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Sicher haben Sie auch schon Flyer in Ihrem Briefkasten gefunden, die Ihnen für CHF 89 versprechen, Ihre Steuererklärung professionell ausfüllen zu lassen. Gerade im Bereich der Steuerberatung sind Stundensätze von 250 CHF/h keine Seltenheit. Handelt es sich bei diesen Kracher-Preisen um seriöse Angebote oder um eine fiese Masche?

Soll ich meine Steuererklärung selbst ausfüllen oder von professionellen Steuerberatern oder Treuhändern ausfüllen lassen? Viele Menschen in der Schweiz, insbesondere Expats, entscheiden sich für die zweite Option, da die Komplexität der Steuererklärung oft viel Zeit und Nerven kostet. Der Markt bietet eine Vielzahl von Steuerbüros mit unterschiedlichen Preisen und Arbeitsbedingungen, die oft nur schwer vergleichbar sind.

  • Wer bietet das beste Preis-Leistungs-Verhältnis?
  • Wie kann ich herausfinden, welcher Steuerberater meinen Bedürfnissen, z. B. bei komplexen, individuellen Situationen, am besten entspricht?
  • Sind diese billig-Angebote tatsächlich seriös?

Unser Vergleich der Steuererklärungsdienste in der Schweiz befasst sich genau mit diesen Fragen und hilft Ihnen dabei, eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Achtung Versicherungsbroker!

Sie werden es geahnt haben. Natürlich war die Frage nach der Seriosität des in der Einleitung erwähnten Preis-Knüllers rein rhetorischer Art. Für CHF 89 erhalten Sie keine fachkundige Steuerberatung oder wenn, dann hat das Ganze einen Haken. Auch bei unseren Tests sind wir online auf ein – scheinbar seriöses – Angebot gestossen, welches sich bei genauerer Betrachtung als Verkaufsmasche von Versicherungsprodukten entpuppt hat.

Auf der Website steuererklaerungsparen.ch haben wir (wie bei allen andern) testweise ein Angebot angefordert, denn auch die Preise schienen durchaus attraktiv zu sein. Bald stellte sich jedoch heraus, dass die Website nur als Vermittler dient und wir dann je eine Offerte von Finturis GmbH und CLARK erhielten. Bei beiden handelt es sich um Versicherungsbroker, denen wohl nicht primär darum geht, Ihnen die bestmögliche Steuerberatung zu bieten, sondern um Einblick in Ihre Finanzen zu erhalten, um Ihnen ein passendes Versicherungsprodukt anzudrehen. Dazu muss man wissen, dass Versicherungsprodukte in der Regel sehr hohe Margen ausweisen und sich der Umweg über eine Steuererklärung für diese Broker mehr als lohnt.

Achtung

Hände weg von Billigangeboten bei Steuererklärungen. Wenn der Preis zu tief liegt, ist oft etwas faul.

Wie lange dauert es, meine Steuererklärung ausfüllen zu lassen?

Sie möchten sicherlich keine Busse für das verspätete Einreichen Ihrer Steuererklärung riskieren. Daher sollten Sie, wenn Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen lassen möchten, nicht nur die Fristen zur Einreichung, sondern auch die Erstellungsdauer der Steuererklärung berücksichtigen. Insbesondere, wenn die Einreichungsfrist näher rückt, sind genau die Ersteller auch stärker ausgelastet. Das ist ein gewichtiger Grund, warum Ihre Steuererklärung nicht immer pünktlich zu dem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt fertiggestellt werden kann.

Im «normalen» Ablauf nimmt die Vorbereitung einer Steuererklärung bei einem Steuerbüro einige Wochen bis mehrere Monate in Anspruch. Einige bieten einen sogenannten Expressauftrag gegen einen Zuschlag an. In diesem Fall können Sie in den Genuss einer priorisierten Behandlung kommen. Die Bearbeitungsdauer sowie die Möglichkeit, diese gegen einen Aufpreis zu beschleunigen, variieren deutlich von Anbieter zu Anbieter.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit und Expressauftrag bei Schweizer Steuerberatern

Anbieter

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Expressauftrag

abrechnungen.ch 1-2 Wochen idR 1-5 Tage
Suter Treuhand Consulting 1-3 Wochen 3 Tage
Expertiva AG 1-3 Wochen n/a
Smart eTax 2-3 Wochen n/a
Deloris AG n/a 5 Tage
Findea.CH Innert 5 Wochen bis 10 Tage
Excent n/a n/a
Melana n/a n/a
Graber Treuhand n/a n/a
Beat Schnorf / Steuerberatung Schweiz n/a n/a

Tipp

Im Jahr 2025 sind Steuererklärungen im Kanton Zürich mit den erforderlichen Beilagen bis zum 31. März 2025 online einzureichen. Es drohen Bussen von bis zu CHF 1’000 und in schwerwiegenden Fällen oder bei Wiederholungen sogar bis zu CHF 10’000. Zusätzlich wird Sie das Steueramt einschätzen – und das fast immer zu Ihrem Nachteil.

Aufforderung zur Einreichung von Steuererklärungen und Verrechnungsanträgen im Jahr 2025 | Kanton Zürich

Qualität der Arbeit

Die Frage nach dem Ruf eines Unternehmens sowie der Arbeitsqualität auf dem Markt ist immer bis zu einem gewissen Grad spekulativ. Allerdings haben wir die Feedbacks von Kunden in Form der aktuellsten Google-Bewertungen herangezogen, um herauszufinden, welcher Steuerberater sich durch die höchste Kundenzufriedenheit auszeichnet.

Bewertungsniveau bei Schweizer Steuerberatern

Anbieter*

Bewertungsniveau

Smart eTax 5.0
abrechnungen.ch 4.9
Deloris AG 4.9
Melana 4.6
Graber Treuhand 4.3
Findea AG in Zürich 4.1
Beat Schnorf / Steuerberatung Schweiz 3.9
2media GmbH / steuererklaerungsparen.ch 3.2
* Anbieter mit einer Gesamtanzahl von weniger als 10 Bewertungen wurden nicht berücksichtigt.

Wer hat am meisten Erfahrung?

Viele Treuhänder füllen ab und zu eine Steuererklärung aus. Man muss auch bedenken, dass es sich bei den Steuererklärungen um ein für Treuhänder kaum lukratives Geschäft handelt, weshalb oft das Volumen in Grenzen hält. Doch Übung macht den Meister. Mehr Steuererklärungen deuten auf eine routinierte Handhabung und auf zufriedene, wiederkehrende Kunden hin. Doch wie ist es möglich, herauszufinden, wer tatsächlich über das umfangreichste Know-how verfügt, wenn jeder sich selbst im bestmöglichen Licht darstellt? Wir versuchen, diese Frage zu beantworten, indem wir als Proxy die Anzahl der hinterlassenen Google-Bewertungen als Basis nehmen. Die Logik dieses Vorgehens ist ziemlich simpel: Die Anzahl der Google-Bewertungen sollte mit der Anzahl der Kunden korrelieren, was wiederum auf die Menge der gesammelten Expertise hinweisen sollte.

Anzahl Bewertungen bei Schweizer Steuerberatern

Anbieter

Anzahl Bewertungen

abrechnungen.ch 123
Deloris AG 107
Beat Schnorf / Steuerberatung Schweiz 24
Findea AG in Zürich 17
2media GmbH / steuererklaerungsparen.ch 13
Melana 10
Smart eTax 6
Graber Treuhand 6
Excent 4
Expertiva AG 3
Suter Treuhand Consulting 1

Was kostet meine Steuererklärung?

Die Steuerberater stellen den Preis für das Vorbereiten der Steuererklärung in der Regel in direkten Zusammenhang mit dem damit verbundenen Zeitaufwand. Dieser variiert selbstverständlich deutlich je nach konkreter Situation. Dazu gehören vor allem:

  • Anzahl Bankkonten
  • Anzahl Wertschriftendepots
  • Liegenschaften
  • Quellensteuerpflicht
Was kostet meine Steuererklärung

Um unseren Vergleich maximal fair und daher möglichst auf den gleichen Stand zu bringen, werden im Weiteren drei wichtige Parameter verglichen. Diese geben einen guten Eindruck über das Preisniveau je nach Steuerberater.

Simple Steuererklärung für private Personen

1 Bankkonto, 0 Wertschriftendepot, 0 Liegenschaften.

Preise für eine simple Steuererklärung bei Schweizer Steuerberatern

Anbieter

Preis, CHF

Beat Schnorf / Steuerberatung Schweiz 69
Findea.CH 99
Expertiva AG ab 149
abrechnungen.ch 150
Melana ab 160
2media GmbH / steuererklaerungsparen.ch 180
(Rabatt 50% für Neukunden)
Excent 180 - 240
Suter Treuhand Consulting ab 180
Graber Treuhand ab 250
Smart eTax 290
Deloris AG ab 350

Grundangebot für Ehepaare

Häufig bieten die Ersteller günstigere Bedingungen für das Erstellen der Steuererklärung für Ehepaare. Insgesamt scheint der Preis erheblich günstiger zu sein im Vergleich zur getrennten Vorbereitung der beiden Steuererklärungen.

Preise des Grundangebots für Ehepaare bei Schweizer Steuerberatern

Anbieter

Preis, CHF

2media GmbH / steuererklaerungsparen.ch 220
abrechnungen.ch 250
Graber Treuhand ab 290
Suter Treuhand Consulting ab 300
Smart eTax 350
Melana 495
Deloris AG n/a
Findea.ch n/a
Beat Schnorf / Steuerberatung Schweiz n/a
Expertiva AG n/a

Kosten für individuelle komplexe Bearbeitung

Mit welchen Kosten muss man nun rechnen, wenn es sich nicht um die einfachste «standardmässige» Steuererklärung handelt? Handelt es sich um eine komplexere Bearbeitung, die beispielsweise individuelle effektive Abzüge, Wertschriften, Liegenschaften in der Schweiz und/oder im Ausland sowie eigene Fahrzeuge umfasst, kommt in der Regel die Verrechnung auf Stundenbasis zum Tragen. Ein niedrigerer Steuersatz sollte daher mit ziemlicher Sicherheit auf niedrigere Gesamtkosten hinweisen.

Stundensatz für individuelle komplexe Bearbeitung bei Schweizer Steuerberatern

Anbieter

Stundensatz, CHF

abrechnungen.ch 90-130,
90 (für Treuhand-Kunden),
104 (für Bestandeskunden)
Beat Schnorf / Steuerberatung Schweiz 100-150
Suter Treuhand Consulting 120-180
Excent 175-220
Expertiva AG 240
Smart eTax 300
Melana 320
Deloris AG 350

Interessant sind die verschiedenen Rabattangebote. Während steuererklaerungsparen.ch mit Rabatten für Neukunden lockt, bietet abrechnungen.ch seinen Bestandeskunden gewisse Preisnachlässe.

Wer hat das beste Angebot?

Eine eindeutige Antwort darauf, welcher Steuerberater die besten Bedingungen für das Ausfüllen von Steuererklärungen bietet, gibt es leider nicht. Am Ende kommt es auf Ihre persönliche Situation an und darauf, was Ihnen am wichtigsten ist: Preis, Arbeitsqualität, Geschwindigkeit der Bearbeitung oder vielleicht der Kundenservice?

Damit Sie leichter eine gut abgewogene Entscheidung treffen können, haben wir unten die Steuerberater mit ihrem Ranking in den verschiedenen Kategorien aufgeführt – passend zu Ihren individuellen Bedürfnissen (Nummer 1 entspricht stets der obersten Position nach Kriterium).

Übersichtstabelle zum Vergleich von Schweizer Steuerberatern
Anbieter Erstellungs­dauer Reputation * Kunden­erfahrung Preis Simple Preis Ehepaar Stunden­satz
2media GmbH / steuer­erklaerung­sparen.ch n/a 8 5 6 1 9
abrechnungen.ch 1 2 1 4 2 1
Beat Schnorf / Steuer­beratung Schweiz n/a 7 3 1 n/a 2
Deloris AG 5 3 2 3 n/a 8
Excent n/a n/a 9 7 n/a 4
Expertiva AG 3 n/a 10 3 n/a 5
Findea AG in Zürich n/a 6 4 3 n/a 6
Graber Treuhand n/a 5 8 9 3 9
Smart eTax 4 1 7 3 5 6
Suter Treuhand Consulting 2 n/a 11 8 4 3
Melana n/a 4 6 5 6 7
* Anbieter mit einer Gesamtanzahl von weniger als 10 Bewertungen wurden nicht berücksichtigt.

Tipp

Möchten Sie weitere Anbieter für die Erstellung von Steuererklärungen erkunden und sich potenziell an diese wenden? Unser breites Netzwerk an Treuhändern steht Ihnen zur Verfügung, um Sie bei allen Fragen rund um Steuern zu unterstützen.

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Mehrwertsteuer auf Leistungen im Bildungssektor: Aufgepasst! https://treuhand-suche.ch/blog/mehrwertsteuer-auf-leistungen-im-bildungssektor-aufgepasst/ https://treuhand-suche.ch/blog/mehrwertsteuer-auf-leistungen-im-bildungssektor-aufgepasst/#comments Mon, 09 Oct 2023 08:00:07 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=1928 The post Mehrwertsteuer auf Leistungen im Bildungssektor: Aufgepasst! appeared first on treuhand-suche.ch.

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Die meisten Unternehmer, die Bildungsdienstleistungen anbieten, gehen davon aus, dass sie von der Mehrwertsteuer befreit sind. Das scheint auf den ersten Blick logisch, da die Regierung an gut ausgebildeten Fachkräften interessiert ist. Immerhin stellt die Schweiz mehr als 16% ihres Staatshaushalts (fast 41 Milliarden Franken!) für Bildungsprogramme bereit. Die Situation muss jedoch aus unterschiedlichen Perspektiven beurteilt werden.

Bei der Organisation von Bildungsreisen oder Selbstverteidigungskursen sind Unternehmer verpflichtet, die Mehrwertsteuer zu entrichten. Gleiches gilt für Lehrbücher und viele andere Unterlagen und Services, die auf den ersten Blick von der Mehrwertsteuer befreit sein sollten. Es ist dringend ratsam, dahingehend die aktuellen Regelungen für 2023 präzise zu prüfen, um nicht plötzlich und entgegen aller Erwartungen Mehrwertsteuerbeträge nachzahlen müssen.

Voraussetzungen für die Befreiung von Ausbildungsleistungen von der Mehrwertsteuer

Nach dem Gesetz existieren folgende 4 Voraussetzungen für die Befreiung:

Voraussetzungen für die Befreiung von Ausbildungsleistungen von der Mehrwertsteuer
  1. Lernziel. Das Lernziel der Dienstleistung muss konkret und wissenschaftlicher oder bildender Natur sein. Es gilt, dass es auf wissenschaftlichen Prinzipien, aktuellem Forschungstand oder akademischem Wissen basiert. Beispielsweise handelt es sich dabei um wissenschaftliche Forschung, Experimente, Vorlesungen mit wissenschaftlichem Inhalt usw.
  2. Dienstleistungsform. Die Form der Dienstleistung sollte im Format eines Kurses, eines Vortrags, eines Unterrichts, eines Webinars oder einer ähnlichen Veranstaltung gestaltet sein.
  3. Erstelltes Lernprogramm. Die Angebote müssen ein Lernprogramm beinhalten, einen begrenzten Zeitraum umfassen und einem bestimmten Fachgebiet zuzuordnen sein. Bei mehrteiligen Kursen bzw. Unterrichtsformen müssen die Lektionen aufeinander aufbauen und eine logische Folge aufweisen.
  4. Überprüfbarkeit des Lernfortschritts. Die Lernfortschritte der Teilnehmer müssen in sinnvollen Abständen überprüft werden.

Beispiele von Bildungsdienstleistungen ohne Mehrwertsteuer-Belastung:

  • Unterricht an anerkannten privaten Schulen, weiterführenden Schulen und Universitäten
  • Bildungsleistungen von Lehrern, Dozenten oder Tutoren (bereitgestellt von anerkannten Bildungseinrichtungen)
  • Umschulungsmassnahmen für arbeitslose Büroangestellte
  • Generelle Verkaufstrainings inklusive Lernkontrolle für Sales-Spezialisten
  • Sportkurse, 10 Lektionen, definierte Ziele und Inhalte, inklusive Lernkontrolle
  • Ausbildungskurse Jugend- und Sport-Leiter
  • Kurse und Seminare, die von anerkannten Bildungseinrichtungen – wie z. B. Sprachschulen, Berufsschulen usw. – angeboten werden
  • Wissenschaftliche und kulturelle Veranstaltungen wie Vorträge oder Vorlesungen in Museen oder Bildungseinrichtungen, die dem Wissensaustausch dienen

Beispiele mehrwertsteuerpflichtiger Leistungen im Bildungssektor

Die oben genannten Mehrwertsteuerbefreiungen umfassen ein breites Spektrum von Bildungsdienstleistungen. Es gibt jedoch auch Bildungsangebote, die aus unterschiedlichen Gründen nicht von der Mehrwertsteuerbefreiung profitieren. Dazu gehören auch die folgenden sehr beliebten Formate:

Angebot Grund für die Belastung mit Mehrwertsteuer
Lernsoftware, Unterrichtsbücher, Schulbücher, Hörbücher keine Dienstleistung
Theateraufführungen Freizeitbeschäftigung, keine Wissensvermittlung
Kursveranstaltungen im Sportbereich sportliche Komponente/Fitness im Vordergrund (z.B. Boxtraining zweimal pro Woche, ohne definiertes Ende)
Workshop für den Change Prozess beim Unternehmen X Beratung, keine Bildung
Bildungsreisen meist keine konkreten Lernziele, Lernen ist zweitrangig, es geht um die Reise
Vortrag eines prominenten Politikers Prominenz des Redners steht im Vordergrund, nicht Bildung
Persönlichkeitstraining für Personalverantwortliche Erfolgskomponente relevanter als Wissensvermittlung
Studien- oder Berufsberatung Beratung, da spezifisch für Hilfesuchenden ausgearbeitet
Fahrerlebnis-Trainings für Geländewagenfahrer Erlebniskomponente als Verkaufsargument
Geführte Bergwanderung für Jugendliche Freizeitbeschäftigung, keine Wissensvermittlung
Networking-Anlässe für Führungskräfte berufliche Tätigkeit, keine Wissensvermittlung

Marketing von Bildungsleistungen relevant für eine Mehrwertsteuerbefreiung

Wird eine Mehrwertsteuerbefreiung angestrebt, sind Kurse und vergleichbare Veranstaltungen im Bildungsbereich dergestalt zu bewerben, dass ein präzises Lernziel sowie eine Kursstruktur deutlich erkennbar und in der Dokumentation aufgeführt sind. Das Zielpublikum sollte das Angebot wegen der Bildungs- bzw. Wissensaspekte auswählen. Andere Argumente wie beispielsweise Erlebnisvermittlung, körperliche Fitness oder beruflicher Erfolg dürfen nur ein Nebenaspekt und nicht der zentrale Impulsauslöser sein.

Beispiele für eine korrekte Positionierung von Bildungsleistungen zur Befreiung von der Mehrwertsteuer

Nehmen Sie an einem Pilotenkurs teil und testen Sie selbst, wie es ist, hinter dem Steuer eines Flugzeugs zu sitzen!
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Unser Pilotenlehrgang lehrt Sie in nur 3 Monaten, wie man Flugzeuge der öffentlichen Luftfahrt bedient und fliegt.
Besuchen Sie unseren Diskussionsabend! Ein spannender Vortrag unseres Gastes sowie die nachfolgende Diskussion werden Sie nicht gleichgültig lassen.
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Wir laden Sie herzlich zum Vortrag eines berühmten Wissenschaftlers in seinem Fachbereich ein. Während des 3-stündigen Vortrags wird auf die wissenschaftlichen Grundlagen der Psychologie eingegangen. Am Ende der Lektion wird ein Test durchgeführt, mit dessen Hilfe die erworbenen Fachkenntnisse überprüft werden.
Nehmen Sie an unserem Sprachkurs teil, um Ihren Sprachpartner zukünftig positiv zu überraschen.
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Bitte ziehen Sie unser Sprachkursangebot in Betracht. Während der 6-monatigen Lernperiode werden Sie die Grundlagen der Grammatik erlernen, sichere mündliche Fähigkeiten entwickeln und letztendlich in der Lage sein, Ihr B2-Sprachniveau zu bestätigen.

Im Zweifelsfall sollte der konkrete Fall der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV geschildert und eine Stellungnahme eingefordert werden. Aus Beweisgründen empfiehlt sich dafür der schriftliche Weg, da Steuerprüfungen in bildungsnahen Bereichen überdurchschnittlich häufig stattfinden.

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FAQ zum Thema MWST im Bildungssektor

Sind sämtliche Bildungsdienstleistungen von der MWST befreit?

Die meisten Leistungen im Bildungsbereich sind von der MWST befreit. Die entsprechenden rechtlichen Grundlagen dafür sind in Art. 21 Abs. 2 Ziff. 11 des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) und in Art. 38a der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) festgelegt. Dennoch findet man in der Praxis Ausnahmen, bei denen die MWST anfällt.

Gilt die MWST-Befreiung auch für kommerzielle Bildungsangebote?

Im Kern spielt der Aspekt der Erkennbarkeit eine zentrale Rolle bei dieser Frage. Stammen kommerzielle Bildungsangebote beispielsweise von nicht anerkannten Bildungseinrichtungen, können sie der MWST-Pflicht unterliegen und müssen entsprechend versteuert werden.

Sind Bildungsmaterialien oder Lehrmittel von der MWST befreit?

In der Regel nein. Bildungsmaterialien oder Lehrmittel unterliegen wie gewöhnliche Waren der regulären MWST.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die MWST-Befreiung für Bildungsdienstleistungen zu erhalten?

Zu den wichtigsten Voraussetzungen zählen: Wissenschaftliches Lernziel, Dienstleistungsform, erstelltes Lernprogramm und Überprüfbarkeit des Lernfortschritts. Sollte die Dienstleistung im Bildungssegment diese Kriterien erfüllen, wird sie von der MWST befreit.

Fazit

Wenn Sie planen, Kurse anzubieten oder spezielle Bildungsdienstleistungen zu verkaufen, sollten Sie sicherstellen, dass die Angebote den Kriterien für die Mehrwertsteuerbefreiung entsprechen. Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Marketingmaterialien korrekt positionieren und den Fokus auf den Erwerb nützlicher Kenntnisse legen.

Wir laden Sie ein, Ihre persönlichen Erfahrungen mit Bildungsprogrammen in unserem Forum zu teilen. Und wenn Sie einen zuverlässigen Treuhänder suchen, der die steuerlichen Angelegenheiten in Ihrem Weiterbildungsinstitut kontrolliert, sollten Sie sich mit unserem Katalog beschäftigen.

Wir wünschen Ihnen, dass Weiterbildung stets komfortabel und unkompliziert verläuft!

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Wann beginnt die Mehrwertsteuerpflicht für meine Firma? https://treuhand-suche.ch/blog/wann-beginnt-die-mehrwertsteuerpflicht-fuer-meine-firma/ https://treuhand-suche.ch/blog/wann-beginnt-die-mehrwertsteuerpflicht-fuer-meine-firma/#comments Mon, 25 Sep 2023 08:00:39 +0000 http://blog.treuhand-suche.ch/?p=192 The post Wann beginnt die Mehrwertsteuerpflicht für meine Firma? appeared first on treuhand-suche.ch.

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Die MWST-Pflicht – bzw. MWST-Unterstellung – hält einige Fallstricke bereit. Es lohnt sich, sich kurz Zeit zu nehmen und die eigene Situation zu analysieren.

Wann wird eine in der Schweiz im Handelsregister registrierte Unternehmung mehrwertsteuerpflichtig? Grundsätzlich muss der Jahresumsatz an weltweit verkauften Produkten und Dienstleistungen höher als CHF 100‘000. Dieser Umsatz muss mit sogenannt steuerbaren Leistungen erzielt worden sein.

Wichtig

Die Registrierung erfolgt eigenverantwortlich und selbstständig über folgenden Link. Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV schickt keine Erinnerungsschreiben oder ähnliches. Wenn Rechnungen irrtümlicherweise ohne Mehrwertsteuer ausgestellt wurden und bereits vom Kunden beglichen wurden, ist das Unternehmen verpflichtet, die Mehrwertsteuer nachträglich selbst zu bezahlen. Dies ist keineswegs ein isoliertes Einzelschicksal, sondern kommt in der Praxis häufiger vor, als man denkt. Man sollte daher die Anmeldungsfrist im Hinterkopf behalten und die entsprechenden Vorschriften einhalten.

Im Übrigen spricht man in Fachkreisen von einer sog. «Befreiung von der Steuerpflicht», sofern CHF 100‘000 Jahresumsatz (noch) nicht erreicht werden.

Wir unterscheiden diverse Fälle, die in der Praxis vorkommen können:

  1. Eine Unternehmung wird gegründet bzw. durch Zukauf ausgebaut und die Frage nach der MWST-Pflicht soll beantwortet werden.
    • Die Unternehmung kann den Umsatz für das erste Betriebsjahr nicht abschätzen.
    • Die Unternehmung kann relativ zuverlässig abschätzen, dass der Umsatz die Mindestschwelle von CHF 100‘000 überschreiten wird.
  2. Eine bestehende Unternehmung verzeichnet einen Umsatzanstieg über CHF 100‘000.

MWST-Pflicht je nach abgeschätztem Umsatz: Fallbeispiele

Neugründung ohne genaue Umsatzprognose

Fall 1A: Neugründung ohne genaue Umsatzprognose

In vielen Fällen können die Gründer nicht abschätzen, ob der Umsatz im ersten Betriebsjahr die Umsatzschwelle von CHF 100‘000 pro rata erreichen wird. Das bedeutet, dass sie bei Gründung von einer MWST-Registrierung absehen, vorerst nichts unternehmen und spätestens 3 Monate nach Gründung die Situation nochmals beurteilen. Wir nennen das Zwischenbeurteilung.

Fallbeispiel: Die Supersoft AG – gegründet per 1.6.2022 – vertreibt Software. Zum Gründungstermin ist der Umsatz nicht prognostizierbar. Die Gründer schieben die Zwischenbeurteilung auf den spätmöglichsten Termin hinaus – also genau 3 Monate nach der Gründung (1.9.2022). Der in den drei Monaten erzielte Umsatz beläuft sich auf CHF 28‘000. Hochgerechnet auf ein ganzes Jahr haben sie damit einen theoretischen Umsatz von CHF 112‘000 erzielt – und müssen sich daher unverzüglich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) für die Mehrwertsteuer anmelden. Es gilt eine Anmeldefrist von 30 Tagen ab der Zwischenbeurteilung.

In diesem Fall hat die Supersoft AG die Wahl, ob Sie sich rückwirkend auf das Gründungsdatum 1.6.2022 «anmelden» soll oder erst auf das Datum der Zwischenbeurteilung (also per Beginn des 4. Geschäftsmonats). In der Realität werden sich die meisten Unternehmen dafür entscheiden, per Datum der Zwischenbeurteilung steuerpflichtig zu werden und nicht rückwirkend. Eine rückwirkende Anmeldung hätte zur Folge, dass von Kunden nachträglich noch die Mehrwertsteuer eingefordert werden müsste – eine unangenehme Sache.

Neugründung mit genauer Umsatzprognose

Fall 1B: Neugründung mit genauer Umsatzprognose

Es kann Konstellationen geben, die eine relativ zuverlässige Prognose möglich machen. Wenn ein Start-up mit einem bestehenden Kundenstamm operativ tätig wird oder bereits hohe Anzahlungen eingegangen sind, ist dies z.B. möglich. Diese Prognose muss zum Zeitpunkt der formellen Firmengründung geschehen. Wenn eine Schwellenüberschreitung wahrscheinlich ist, ist eine Steuerpflicht per Datum der Unternehmensgründung gegeben und eine Anmeldung hat entsprechend per sofort zu erfolgen. Auch hier gilt die Frist von 30 Tagen.

Die Fälle 1A und 1B treffen auch auf bisher von der MWST-Pflicht befreite Unternehmungen zu, die Ihren Betrieb durch Kauf einer anderen Firma (Geschäftsübernahme) oder Eröffnung eines neuen Betriebszweiges bedeutend ausbauen.

Bestehende Unternehmung verzeichnet Umsatzanstieg über CHF 100‘000

Fall 2: Bestehende Unternehmung verzeichnet Umsatzanstieg über CHF 100‘000

Handelt es sich um eine bereits im Vorjahr oder früher gegründete Unternehmung, wird der Eintritt der MWST-Pflicht anders beurteilt.

Wenn eine bestehende, von der Mehrwertsteuer befreite Unternehmung einen Umsatz von über CHF 100‘000 erzielt, wird sie per 01. Januar des Folgejahres MWST-pflichtig und muss sich entsprechend anmelden. In diesem Fall ist die Frist zur Registrierung der 30. Januar des Folgejahres.

Freiwillige MWST-Anmeldung: Wie kann man daraus einen Nutzen ziehen?

Unter bestimmten Umständen kann es für ein Unternehmen sinnvoll sein, auf die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht zu verzichten und sich “freiwillig anzumelden”, selbst wenn die Umsatzschwelle noch nicht erreicht ist. Dies wird auch als “Verzicht auf die Befreiung von der Steuerpflicht” bezeichnet. Dieser Schritt kann sich lohnen, wenn ein Unternehmen in einer Start-up-Investitionsphase lediglich geringe beziehungsweise gar keine Umsätze erzielt, aber hohe Ausgaben tätigt. Durch eine freiwillige Mehrwertsteuerregistrierung kann die gezahlte Mehrwertsteuer für Dienstleistungen oder Waren als Vorsteuerabzug geltend gemacht und von der Eidgenössischen Steuerbehörde zurückgefordert werden. Ohne die MWST-Anmeldung wären diese Vorsteuerzahlungen unwiederbringlich verloren.

Analog gilt dies für aus dem Ausland bezogene Dienstleistungen. Die Bezugssteuer kann in diesem Fall analog der bezahlten Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend gemacht werden.

Eine Anmeldung kann auch dann von Nutzen sein, wenn den Kunden damit der Eindruck einer soliden Unternehmung vermittelt werden kann. Wenn Sie Rechnungen ohne Mehrwertsteuer ausstellen, ist Ihrem Kunden sofort klar, dass Ihr Umsatz bescheiden ist. Andersrum nehmen die meisten Kunden an, dass Sie die Umsatzschwelle überschritten haben und so eine minimale Gewähr für das Funktionieren Ihres Geschäftsmodells besteht.

Falls Sie hauptsächlich Produkte oder Dienstleistungen für Privatpersonen anbieten, ist eine MWST-Anmeldung erst dann sinnvoll, wenn Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. Sie möchten sicher nicht Ihr Angebot um (meist) 7.7% verteuern, wenn Sie nicht unbedingt müssen? Da Privatpersonen keine Vorsteuern geltend machen können, tragen sie die Mehrwertsteuer immer als Endkonsumenten.

Vorteile
der freiwilligen MWST-Anmeldung

  • Vorsteuerabzug möglich
  • Professionalität gegenüber Kunden
icon_nicht_erlaubt

Nachteile
der freiwilligen MWST-Anmeldung

  • Zusätzlicher administrativer Aufwand
  • Preissteigerung der eigenen Produkte und Dienstleistungen
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FAQ zum Thema «Beginn der Mehrwertsteuerpflicht»

Ist eine Abmeldung von der Mehrwertsteuer möglich?

Ja, das ist möglich, jedoch i.d.R. erst zum Ende des laufenden Geschäftsjahres.

Fallbeispiel: Ein kleines Unternehmen, das seit 2019 noch nicht mehrwertsteuerpflichtig war, erzielt im Jahr 2022 unerwartet einen Jahresumsatz von über CHF 100.000 – beispielsweise CHF 130.000. Die Mehrwertsteuerpflicht beginnt ab dem Beginn des folgenden Geschäftsjahres, also am 1. Januar 2023. Jetzt ist es wichtig, den Umsatz schnellstmöglich zu ermitteln.

Selbst wenn der Umsatz im Jahr 2023 wieder unter die Schwelle von CHF 100.000 sinken wird, bleibt die Mehrwertsteuerpflicht ab dem 1. Januar 2023 bestehen. Eine Abmeldung wäre in diesem Fall möglich, jedoch frühestens zum 31. Dezember 2023.

Muss ich mein Einzelunternehmen ins Handelsregister für die MwSt-Anmeldung eintragen lassen?

Ja, für die Mehrwertsteuerregistrierung ist ein Eintrag ins Handelsregister erforderlich. Die Pflicht zur Mehrwertsteuerregistrierung und der Eintrag ins Handelsregister entsteht erst dann, wenn der prognostizierte Jahresumsatz (immer auf 12 Monate hochgerechnet!) die Umsatzschwelle von CHF 100‘000 überschreitet

Ab wann beginnt die MwSt.-Pflicht im Falle einer freiwilligen Anmeldung?

Normalerweise beginnt die MwSt.-Pflicht im Falle einer freiwilligen Anmeldung ab dem Start des Folgejahres.

Sobald ein Unternehmen beispielsweise im Mai 2023 einen Umsatz erwirtschaftet hat, der die Schwelle von CHF 100‘000 unterschreitet, ist die freiwillige Anmeldung frühestens zum 01.01.2024 möglich. Auf Wunsch kann die Registrierung rückwirkend erfolgen, jedoch frühestens zum Beginn des laufenden Geschäftsjahres.

Welche Anmeldefrist gilt für die MwSt.-Registrierung in der Schweiz?

Die Anmeldefrist für die MwSt.-Registrierung beträgt 30 Tage ab Erreichen der Umsatzschwelle von CHF 100.000 (immer pro rata berechnet!). Falls der Umsatz eines neu gegründeten Unternehmens mit hoher Wahrscheinlichkeit von netto CHF 100.000 übertreffen wird, läuft die Anmeldefrist 30 Tage nach Gründungsdatum ab.

Gilt bei der Ermittlung der MwSt.-Pflicht der Umsatz in Brutto oder in Netto?

Bei der Ermittlung der MwSt.-Pflicht wird nur der Nettoumsatz berücksichtigt, d.h. der Umsatz ohne MwSt.

Fazit

Eine zu späte Registrierung für die Mehrwertsteuer kann drastische Folgen, eine (zu) frühe Anmeldung hingegen bringt nur selten negative Konsequenzen mit sich. Im Zweifelsfall sollte eine Anmeldung erfolgen. Generell gilt ein global erzielter Umsatz von CHF 100‘000 als Schwellenwert.

Falls bereits unmittelbar nach oder in den ersten drei Monaten nach der Gründung ein Erreichen der Umsatzschwelle wahrscheinlich ist, sollte eine rasche Anmeldung erfolgen.

Bereits bestehende Unternehmen können sich auf den 1. Januar des Jahres anmelden, das auf das Jahr folgt, in dem die Umsatzschwelle erstmals erreicht wurde.

Falls Sie noch offene Fragen zum Thema «Beginn der Mehrwertsteuerpflicht» haben, zögern Sie bitte nicht, sich an unser Forum zu wenden.

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Unternehmenssteuern Schweiz 2022: Vergleich der Deutschschweizer Kantone https://treuhand-suche.ch/blog/unternehmenssteuern-schweiz/ https://treuhand-suche.ch/blog/unternehmenssteuern-schweiz/#respond Mon, 17 Jul 2023 08:00:48 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=2661 The post Unternehmenssteuern Schweiz 2022: Vergleich der Deutschschweizer Kantone appeared first on treuhand-suche.ch.

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In den vergangenen Jahren hat sich die Steuerlast für Unternehmen deutlich verändert. Steuer­privilegien, die die Schweiz international in Verruf brachten, sind in den meisten Kantonen seit Januar 2020 weitgehend ausser Kraft. Als Ausgleich wurden die Unternehmens­gewinn­steuern in einigen Kantonen reduziert. In diesem Zusammenhang erscheint die Änderung der Steuersätze während der letzten 3 Jahre – von 2020 bis 2022 – nicht sehr hoch. Und doch ist die Tendenz, wie im Vorjahr, eher fallend: Einige Kantone haben im Zeitraum 2020-2022 gar keine oder keine vollständige Senkung durchgeführt, sondern strecken die Steuersenkung über einen längeren Zeitraum. Deshalb ist in den betreffenden Kantonen in den kommenden Jahren ein weiterer Rückgang des Gewinn­steuer­satzes zu erwarten. In einem praxis­orientierten Steuer­vergleich zeigen wir auf, welche Deutschschweizer Kantone im Fiskaljahr 2022 besonders attraktiv sind und wie viel Gewinnsteuer Ihr Unternehmen je nach Standort in den verschiedenen Kantonen zahlen muss.

Unternehmenssteuern Schweiz 2020-2022:
Staats- & Gemeindesteuern pro CHF 100’000 Reingewinn

Chart by Visualizer

* Kantone mit Einheitssteuersatz

Vergleich der Kantons­steuer einer juristischen Person mit einem steuerbaren Reingewinn von CHF 100’000 und einem Kapital von CHF 250’000 per 31.12.2022. Berücksichtigt sind die Staats- und Gemeinde­steuern am Kantons­hauptort. Die direkte Bundessteuer hat keinen Einfluss auf das Ranking und wurde deshalb beim Vergleich in der Grafik ignoriert.

Annahmen zum Vergleich der Steuerbelastung je nach Kanton

Unser Feldversuch zeigt die Steuer­belastung eines Muster­unternehmens (AG oder GmbH) durch die Staats- und Gemeinde­steuern (Kapital- und Gewinn­steuern), jeweils am Kantons­hauptort. Die direkte Bundes­steuer ist im Haupt­teil der Analyse nicht berücksichtigt, denn diese beträgt immer 8.5% auf dem steuerbaren Reingewinn und ändert folglich nichts an der Rangliste. Der Bund besteuert nur den Gewinn, nicht das Kapital.

Unsere Muster­firma erzielt in den Geschäfts­jahren 2020-2022 einen steuerbaren Reingewinn von CHF 100’000. Das Kapital zum Ende der Steuerperiode (nach Berücksichtigung der Steuer­rückstellung) beträgt jeweils CHF 250’000. Annahme­gemäss schüttet das Unternehmen keine Dividenden aus. Es handelt sich dabei um eine ordentliche Betriebs­firma, ohne Entlastungen oder andere Privilegien, die bereits bei Jahres­beginn ihren Sitz in der Stadt Zürich hatte.

Der Vergleich der Unternehmens­steuern basiert auf dem Online-Steuerrechner der ESTV mit Stand vom 06.06.2023. Da einige Kantone keinen eigenen Rechner zur Verfügung stellen, wurden die Daten ausschliesslich dem eidgenössischen Rechner entnommen. Im Laufe unserer Nachforschungen sind wir zum folgenden Schluss gelangt:

Vergleichsergebnis 1:
Kanton Zürich verliert infolge hoher Unternehmenssteuern deutlich an Wettbewerbsfähigkeit

Seit dem 1. Januar 2020 gelten nun in der überwiegenden Mehrheit der Kantone die neu im Zuge der Unternehmens­steuerreform STAF festgelegten, tieferen Steuersätze. Eine Ausnahme ist der Kanton Zürich. Zürich hat erst per 1.1.2021 die Steuer­belastung gesenkt, ist aber punkto Steuerbelastung dennoch weit abgeschlagen auf dem letzten Platz. Möglicherweise werden zahlreiche Unternehmen mit dem Gedanken eines Sitz­wechsels spielen, darunter auch bekannte, grössere Firmen. Im Januar 2023 verzeichnete der Kanton Zürich eine moderate Senkung der Unternehmens­steuern. In diesem Fall hätte eine grössere Steuer­senkung als Feinjustierung dienen können, um die Attraktivität des Kantons im Steuer­wettbewerb zu erhöhen.

Andererseits gibt es momentan einen globalen Trend, den internationalen Standort­wettbewerb einzuschränken. Die Idee des Biden Kabinetts, den Mindest­steuersatz auf 21% festzulegen, konnte früher oder später auch Auswirkungen auf die internationale Wettbewerbs­position der Schweiz haben. In diesem Fall würden die anderen Faktoren – wie politische Stabilität und Rechts­sicherheit oder auch die Qualität der Kommunikation mit den Behörden – eine grössere Rolle spielen. Deswegen ist es wichtig, dass Zürich seine Vorteile weiter stärkt und entwickelt.

Vergleichsergebnis 2:
Die prozentuale Steuerbelastung, ohne Berücksichtigung der direkten Bundessteuer, unterscheidet sich je nach Kanton um mehr als das Dreifache

Die Kantone Zürich und Bern zeichneten sich 2022 mit einem Gewinn­steuer­satz von 16,4% bzw. 14,7% (ohne Berücksichtigung der direkten Bundessteuer) durch die höchste Steuer­belastung für juristische Personen aus. Die Steuersätze der Kantone Nidwalden und Zug liegen dagegen auf dem niedrigsten Niveau bei etwa 5,1%. Die durchschnittliche Gewinn­steuer­belastung auf Kantons- und Gemeindeebene innerhalb der Deutsch­schweizer Kantone belief sich 2022 auf etwa 8,1%.

Unternehmenssteuern Schweiz 2020-2022:
Staats- & Gemeindesteuern prozentual zum Reingewinn

Chart by Visualizer

* Kantone mit Einheitssteuersatz

Vergleich der Kantons­steuer einer juristischen Person prozentual zum steuerbaren Reingewinn (sog. Gewinn nach Steuern). Berücksichtigt sind die Staats- und Gemeindesteuern am Kantonshauptort, die direkte Bundessteuer hat keinen Einfluss auf das Ranking und wurde deshalb ignoriert.

Vergleichsergebnis 3:
Die gesamte Gewinnsteuerbelastung unterscheidet sich je nach Kanton um fast das Doppelte.

In den vorherigen Unterkapiteln haben wir uns hauptsächlich auf das Ranking der Kantone konzentriert. In diesem Abschnitt gehen wir auf die Frage ein, wie viele Gewinnsteuern ein Unternehmen je nach Kanton zahlen muss. Die Ergebnisse unserer Forschung sind unten aufgeführt.

Unternehmenssteuern Schweiz 2020-2022:
inkl. direkter Bundessteuern prozentual zum Reingewinn

Chart by Visualizer

* Kantone mit Einheitssteuersatz

Vergleich der Kantons­steuer einer juristischen Person prozentual zum steuerbaren Reingewinn (sog. Gewinn nach Steuern). Es sind die Staats- und Gemeinde­steuern sowie die direkte Bundes­steuer am Kantons­hauptort berücksichtigt, um die vollständige Steuer­belastung darzustellen.

Laut den Zahlen variiert das Verhältnis zwischen den gezahlten Gewinnsteuern und dem Reingewinn auf unterschiedlichem Niveau: Von 24,9% im Kanton Zürich bis 13,6% in den Kantonen Nidwalden und Zug. Im Durchschnitt beträgt dieser Parameter in den analysierten Regionen etwa 16,6%.

Vorsicht beim Steuervergleich

Beim Vergleich von Unternehmens­steuern ist es wichtig, den steuerbaren Reingewinn nicht mit dem Gewinn vor Steuern (sogenannter Vorsteuer­gewinn) zur verwechseln. Dieser wird erst durch die Steuer­rückstellung zum steuerbaren Reingewinn (entspricht dem Reingewinn nach Steuern). Bei der Nutzung der Online-Steuerrechner ist also entsprechende Aufmerksamkeit geboten. Beim Vergleich der prozentualen Steuer­belastung muss dies selbstverständlich auch berücksichtigt werden, ansonsten ist der Steuer­vergleich verzerrt. In unserem Vergleich ist die prozentuale Steuer­belastung immer in Prozent des steuerbaren Reingewinns ausgewiesen und daher konsistent. Die prozentualen Steuern sind folglich höher als bei der Analyse auf Basis der Vorsteuer­gewinne.

Fazit

Die Gewinn­steuer­belastung in den Deutsch­schweizer Kantonen unterscheidet sich deutlich. Auf der einen Seite gibt es Kantone, deren Steuer­belastung relativ hoch ist, wie Zürich und Bern. Andererseits ist dieser Parameter in den Kantonen Nidwalden und Zug wesentlich niedriger, was zu ihrer Attraktivität beiträgt. In den letzten Jahren hat sich ein allgemeiner Trend abgezeichnet: Die gesamte Gewinn­steuer­belastung in der Schweiz sinkt. Einige Kantone wie Zürich, Solothurn und Bern haben ihre Steuer­sätze reduziert, während dieser Parameter in 9 Kantonen (z. B. Basel-Landschaft, Schwyz, Graubünden usw.) zwischen 2020 und 2022 unverändert geblieben ist. Es ist daher zu erwarten, dass in absehbarer Zukunft entsprechende Massnahmen zur Steuer­senkung ergriffen werden könnten.

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema «Besteuerung der Unternehmen» haben, können Sie im Forum bei Experten nachfragen oder sich an erfahrene Treuhänder wenden.

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Besteuerung bei Dividenden­ausschüttungen auf Unternehmens­ebene https://treuhand-suche.ch/blog/dividenden-besteuerung/ https://treuhand-suche.ch/blog/dividenden-besteuerung/#comments Fri, 12 Aug 2022 08:00:15 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=8201 The post Besteuerung bei Dividenden­ausschüttungen auf Unternehmens­ebene appeared first on treuhand-suche.ch.

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Die Ausschüttung und der Erhalt von Dividenden gehört zum Alltag vieler Unternehmen. In der Praxis kommt es häufig vor, dass sich ein Unternehmen am Kapital einer anderen Gesellschaft beteiligt und somit Dividenden als Einkommen aus der Beteiligung erhält. Daraus ergibt sich die Frage, wie die erhaltene Dividende auf Unternehmens­ebene besteuert wird. Sind Sie selbst mit dieser Frage konfrontiert und möchten einen Einblick in dieses Wissens­bereich bekommen? In Folgendem erfahren Sie zudem, welche Regeln zu beachten sind, um die Steuer­belastung Ihres Unternehmens zu optimieren.

Steuerpflicht bei der Dividenden­ausschüttung in der Schweiz

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass sämtliche Dividenden in der Schweiz deklarations- und einkommen­steuerpflichtig sind. D. h., dass Dividenden als Einkommen mit einem gewissen Steuersatz besteuert werden (Besteuerung immer auf Bruttobetrag).

Neben der Gewinnsteuer unterliegen Dividenden der Verrechnungs­steuer­pflicht, deren Höhe aktuell 35% beträgt. Normalerweise wird die erhobene Verrechnungs­steuer zurück­erstattet, nachdem entsprechendes Formular mit den Informationen über die Ausschüttung der Dividende an die ESTV eingereicht ist. Im Endeffekt zahlt das Unternehmen lediglich die Gewinnsteuer auf die erhaltene Dividende. Das ganze «typische» Besteuerungs­verfahren wird unten präsentiert.

„Typisches“ Besteuerungsverfahren bei der Dividendenausschüttung

Wichtig

Die Verrechnungs­steuer wird von der Kapital­gesellschaft bezahlt, die die Dividende ausschüttet. Die Steuer ist fällig innert 30 Tagen nach Dividenden­fälligkeit (sofern der Fälligkeitstermin von Dividenden im GV-Protokoll festgelegt ist). Andernfalls innert 30 Tagen ab dem Tag der General­versammlung (GV).

Besteuerungs­verfahren bei der Ausschüttung von Dividenden

Beim «typischen» Verfahren wird die Dividende doppelt besteuert: Auf Unternehmens­ebene des Zahlers und danach auf Ebene des Empfängers. Ausserdem hat dies auch einen negativen Einfluss auf die Liquidität des Dividenden­empfängers, da das Unternehmen nicht den ganzen Betrag, sondern die Brutto­dividende abzüglich der Verrechnungs­steuer erhält. Um diese ungewünschten Auswirkungen zu minimieren, sind vom Gesetzgeber die Ermässigung der Gewinnsteuer und das Meldeverfahren vorgesehen. Grundvoraussetzung dafür ist die Höhe der Beteiligungsquote am Kapital der anderen Gesellschaft. Deswegen kann man je nach Höhe der Beteiligungsquote drei Ansätze unterscheiden, wie die Verrechnungs- und Gewinnsteuer auf die erhaltene Dividende erhoben und bezahlt werden.

Besteuerungsverfahren bei der Ausschüttung von Dividenden

Vergleichs­tabelle der 3 Ansätze zur Besteuerung der Dividenden­ausschüttung

 

Ansatz 1
Beteiligungs­quote < 10%
(unqualifizierte Beteiligung)

Ansatz 2
Beteiligungs­quote ab 10%
(qualifizierte Beteiligung)

Ansatz 3
Beteiligungs­quote ab 20%
(Meldeverfahren)

Verrechnungs­steuer­pflicht Verrechnungs­steuer von 35% auf den Brutto­ausschüttungs­betrag (wird erstattet). Verrechnungs­steuer von 35% auf den Brutto­ausschüttungs­betrag (wird erstattet). n/a
Ermässigung der Gewinnsteuer Nicht vorgesehen Vorgesehen Vorgesehen
Bestrafung Die Verzugszinsen von 5%. Die Verzugszinsen von 5%. n/a
Deklarations­pflicht an die ESTV Formular 103 oder 110 Formular 103 oder 110 Formular 106 und 103 / 110

Ermässigung der Gewinn­steuer bei der Dividenden­ausschüttung

Gesellschaften, die Dividenden erhalten, können auf Bundes- und Kantonsebene eine Ermässigung ihrer Gewinnsteuer in Form eines Beteiligungs­abzugs geltend machen.

Gesetzliche Voraussetzungen:

  • Mindestens 10% am Grund- oder Stamm­kapital anderer Gesellschaft.
  • Mindestens 10% am Gewinn und an Reserven anderer Gesellschaft.
  • Beteiligungs­rechte im Verkehrswert von mindestens CHF 1 Million.

Regel:

  • Die Steuer auf dem Reingewinn wird im Verhältnis des Nettoertrages aus den Beteiligungs­rechten zum gesamten Reingewinn reduziert.
  • Diese Regel gilt auch für Ausschüttungen von ausländischen Gesellschaften.

Formel der Ermässigung der Gewinnsteuer bei der Dividenden­ausschüttung

  • Nettoertrag aus Beteiligungen = Bruttoertrag der Beteiligungen (Dividende) – Darauf entfallender Finanzierungsaufwand – Darauf entfallender Verwaltungsaufwand
    • Darauf entfallender Finanzierungsaufwand = Total Finanzierungsaufwand x (Buchwert Beteiligung / Total Aktiven zum Buchwert)
    • Darauf entfallender Verwaltungsaufwand (standardmässig) = Total Administrationskosten x (Buchwert Beteiligung / Total Aktiven zum Buchwert)
    • Darauf entfallender Verwaltungsaufwand (pauschal 5%) = Buchwert Beteiligung х 5%
  • Ermässigung des Gewinnsteuersatzes = Nettoertrag aus Beteiligungen / Reingewinn
  • Ermässigter Gewinnsteuersatz = Gewinnsteuersatz x (1- Nettoertrag aus Beteiligungen / Reingewinn)
Formel der Ermässigung der Gewinnsteuer

Wichtig

Vom Bruttobeteiligungs­ertrag sind Administrations- und Finanzierungs­kosten, die auf die Beteiligung entfallen, abzuziehen. Lediglich der Netto­beteiligungs­ertrag unterliegt dem Beteiligungs­abzug.

Der darauf entfallende Finanzierungs- und Verwaltungsaufwand lassen sich folgendermassen kalkulieren:

Kalkulation vom Finanzierungs- und Verwaltungsaufwand

Der Treuhänder kann Sie nicht nur bei der Berechnung, sondern auch bei der Optimierung der Dividenden­ausschüttung unterstützen. Finden Sie einen kompetenten Berater auf unserer Website.

Besteuerung von Dividenden­ausschüttungen: Internationaler Umfang

Es kann auch sein, dass sich ein Schweizer Unternehmen am Kaptal einer anderen Gesellschaft beteiligt, die im Ausland ansässig ist. Daraus entsteht die Frage, wo und wie die ausgeschüttete Dividende besteuert wird. Das Gesetz bietet 3 mögliche Antworten an.

Besteuerung von Dividendenausschüttungen

Tipp

Das Meldeverfahren gilt nur, wenn es bewilligt wurde. Der Antrag dafür ist sehr aufwändig und zeitintensiv, da die Steuerämter der Schweiz und des betreffenden Landes involviert sind. In den EU-Länder ist eine Beteiligungs­quote von 25% während eines Zeitraums von zwei Jahren vorgesehen, sofern das DBA mit den einzelnen Mitglied­staaten keine Beteiligungs­quote für qualifizierte Beteiligungen enthält.

Grundregeln der Besteuerung von Dividenden im internationalen Umfang

  • Der gesamte Reingewinn unterliegt der Gewinnsteuer = steuerbarer Reingewinn.
  • Dividenden unterliegen der Verrechnungssteuer 35% (Quellensteuer in den anderen Ländern).
  • Das Besteuerungs­recht steht in der Regel dem Empfänger­staat zu.
  • Dividenden können jedoch auch im Vertragsstaat, in dem die die Dividenden zahlende Gesellschaft ansässig ist, besteuert werden. Als Beispiel dafür ist das DBA zwischen Deutschland und der Schweiz

Rückforderung der erhobenen Steuer auf Dividenden im internationalen Verhältnis

Für dieses Verfahren gelten folgende Grundregeln:

  • Die Differenz (die Quellen­steuer abzüglich eines Teils der Steuer) kann beim Steueramt zurückgefordert werden.
  • Die Rückforderung der bezahlten Quellen­steuer erfolgt in der Regel durch die entsprechende Anrechnung der Gewinnsteuer. Der Empfänger von Dividenden bekommt somit die Erstattung als Ermässigung der Gewinnsteuer.
  • Die Anträge bestehen in der Regel aus einem Formularsatz, der zusätzlich Erläuterungen enthält.
  • Dieser Antrag muss in jedem Fall das Visum der zentralen Steuer­behörde jenes Kantons aufweisen.
  • Vollständige Rückforderung von ausländischen Behörden ist möglich, lohnt sich jedoch selten, weil diese relativ aufwändig ist.

Hier finden Sie Formulare zur Rückerstattung der ausländischen Quellen­steuer.

Rückforderung der erhobenen Steuer auf Dividenden

FAQ zur Besteuerung der Dividenden­ausschüttung

Wie werden Dividenden in der Schweiz besteuert?

Sämtliche Dividenden in der Schweiz sind einkommen­steuer­pflichtig. D.h., dass Dividenden als Einkommen mit einem bestimmten Steuersatz besteuert werden (Besteuerung immer auf Brutto­betrag). Daneben wird normalerweise die Verrechnungs­steuer erhoben, die später wieder erstattet wird.

Wann sind Dividenden zu versteuern?

Die Verrechnungs­steuer ist fällig innert 30 Tagen nach Dividenden­fälligkeit (wenn der Fälligkeits­termin von Dividenden im GV-Protokoll festgelegt ist). Andernfalls innert 30 Tagen ab dem Tag der General­versammlung (GV). Die Gewinnsteuer auf die erhaltene Dividende ist als Anteil am Gesamt­betrag – die Gewinn­steuer des Unternehmens – erst ab Jahres­abschluss zu bezahlen.

Wann bekommt der Empfänger seine Dividende ausgezahlt?

Der Fälligkeits­termin von Dividenden wird normalerweise im GV-Protokoll bestimmt. Andernfalls werden diese sofort nach Beschluss der General­versammlung zur Auszahlung fällig.

Wie bekommt man die im Ausland erhobene Quellen­steuer in der Schweiz zurück?

Die Rückforderung der bezahlten Quellen­steuer erfolgt in der Regel durch die entsprechende Anrechnung der Gewinn­steuer. Dafür muss man beim Steueramt die Rückforderung mittels Antragsformulars beantragen.

Wann darf das Unternehmen die Quellen­steuer auf die ausgeschüttete Dividende nicht zahlen?

Wenn die Beteiligungs­quote hoch genug ist (gemäss DBA) und dieses Verfahren bewilligt wurde, darf das Unternehmen, das die Dividende ausschüttet hat, den Gesamtbetrag (Brutto­dividende) an den Dividenden­empfänger überweisen.

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Abgabefristen der Schweizer Steuererklärung 2021. Kalender & FAQ https://treuhand-suche.ch/blog/steuererklaerung-in-2021-einfach-und-puenktlich-einreichen/ https://treuhand-suche.ch/blog/steuererklaerung-in-2021-einfach-und-puenktlich-einreichen/#respond Fri, 11 Mar 2022 09:00:19 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=5008 The post Abgabefristen der Schweizer Steuererklärung 2021. Kalender & FAQ appeared first on treuhand-suche.ch.

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Update des Artikels vom

Zum Jahresbeginn 2022 erhalten alle Steuerpflichtigen ein Steuererklärungsformular für das vergangene Jahr. Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2021 endet für die meisten natürlichen Personen am 31. März. Unternehmen erhalten eine Kulanz von 2 Monaten, so dass die Abgabefrist für juristische Personen für die Steuererklärung 2021 am 30. Mai endet. Doch da es sich um Steuern handelt, ist die Sache nicht ganz trivial. Jeder Schweizer Kanton, manchmal sogar die Gemeinde legt individuelle Termine für die Steuererklärung fest. Wir haben einen Kalender für die Abgabe der Steuererklärung 2021 zusammengestellt, damit Sie als natürliche oder juristische Person die Frist nicht verpassen. Und am Ende des Artikels teilen wir Ihnen mit, was passiert, wenn man seine Steuererklärung nicht fristgerecht einreicht.

Fristenkalender 2022 für die Steuer­erklärungen von natürlichen und juristischen Personen. Kantonale Übersicht.

  • - online
  • - schriftlich
  • - per Telefon
  • F1 - Fristerstreckung: bis 2 Mon. - 0 CHF; über 2 Mon. - 40 CHF.
  • F2 - Fristverlängerungen über den 31. Dezember - nur per E-Mail oder in Briefform.
  • S - Selbstständige.
  • B - mit Begründung.
  • Bs - mit schriftlicher Begründung.
  • G - gegen Gebühr.
  • Gs - mit Gesuch.
  • I - individuell ist auch länger möglich.

Kanton

Natürliche Personen

Juristische Personen

Abgabefrist

Fristerstreckung

Abgabefrist

Fristerstreckung

Aargau

31.03.2022

30.06.2022

30.06.2022

30.12.2022

31.10.2022

[S]Selbstständige

Appenzell Ausserrhoden

31.03.2022

31.12.2022

30.06.2022

31.12.2022

[F2]Fristverlängerungen über den 31. Dezember - nur per E-Mail oder in Briefform.

Appenzell Innerrhoden

30.04.2022

30.11.2022

[B]mit Begründung

31.05.2022

30.11.2022

[B]mit Begründung

Basel-Land

31.03.2022

30.09.2022

30.06.2022

31.12.2022

[F1]Fristerstreckung: bis 2 Mon. - 0 CHF; über 2 Mon. - 40 CHF.

Basel-Stadt

31.03.2022

30.10.2022

[B] mit Begründung

30.06.2022

31.12.2022

[Bs] mit schriftlicher Begründung [G40] Verlängerung - gegen Gebühr CHF 40

Bern

15.03.2022

15.07.2022

[G0] Verlängerung (falls online) - gegen Gebühr CHF 0 /[G20] Verlängerung (falls schriftlich oder per Telefon) - gegen Gebühr CHF 20

31.07.2022

15.09.2022

[G20] Verlängerung (falls schriftlich) - gegen Gebühr CHF 20

15.05.2022

[S]Selbstständige [F1]Fristerstreckung: bis 2 Mon. - 0 CHF; über 2 Mon. - 40 CHF.

15.09.2022

[G40] Verlängerung - gegen Gebühr CHF 40

15.11.2022

[G20] Verlängerung (falls schriftlich) - gegen Gebühr CHF 20 [G40] Verlängerung (falls online) - gegen Gebühr CHF 40

15.11.2022

[G60] Verlängerung - gegen Gebühr CHF 60

Freiburg

31.03.2022

15.12.2022

Max 4 mal x 2 Mon.

je [G20] Verlängerung - gegen Gebühr CHF 20

30.09.2022

individuell

Glarus

31.03.2022

30.09.2022

[Bs] mit schriftlicher Begründung

30.06.2022

31.12.2022

[Bs] mit schriftlicher Begründung

Graubünden

31.03.2022

30.09.2022

30.09.2022

30.12.2012

[Gs] mit Gesuch

30.09.2022

[S]Selbstständige

31.12.2022

[S]Selbstständige

Luzern

31.03.2022

31.08.2022

31.08.2022

31.07.2023

31.12.2022

[S]Selbstständige

Nidwalden

31.03.2022

30.06.2022

30.06.2022

31.12.2022

[I]individuell ist auch länger möglich

30.09.2022

[B]mit Begründung

Obwalden

30.04.2022

31.12.2022

[B]mit Begründung

30.06.2022

31.03.2023

[I]individuell ist auch länger möglich

Schaffhausen

31.03.2022

30.11.2022

30.09.2022

31.12.2022

Schwyz

31.03.2022

31.12.2022

30.06.2022

31.12.2022

Solothurn

31.03.2022

30.06.2022

[G] Verlängerung - gegen Gebühr

30.06.2022

31.10.2022

31.11.2022

[G30] Verlängerung - gegen Gebühr CHF 30

St. Gallen

31.03.2022

Je nach Gemeinde

31.12.2022

Thurgau

31.03.2022

Je nach Gemeinde

30.06.2022

31.10.2022

31.11.2022 - 30.06.2023

[Bs] mit schriftlicher Begründung [G30] Verlängerung - gegen Gebühr CHF 30

Uri

31.03.2022

31.10.2022

31.07.2022

31.12.2022

Wallis

31.03.2022

31.07.2022

[G20] Verlängerung - gegen Gebühr CHF 20

30.06.2022

31.10.2022

[Gs] mit Gesuch

31.10.2022

[S]Selbstständige [G20] Verlängerung - gegen Gebühr CHF 20

Zug

30.04.2022

31.12.2022

[Bs] mit schriftlicher Begründung [G] Verlängerung - gegen Gebühr

30.09.2022

31.12.2022 / 31.03.2022

Zürich

31.03.2022

Je nach Gemeinde

30.09.2022

30.11.2022

Steuern können einem den Kopf verdrehen. Um sich Zeit und Nerven zu ersparen, empfiehlt es sich, einen Treuhänder um Hilfe zu bitten. In unserer Datenbank finden sich Hunderte von Steuerspezialisten aus allen deutschsprachigen Kantonen.

Fristerstreckung für die Abgabe der Steuererklärungen

Die Erfassung von Buchhaltungsunterlagen und ihre korrekte Analyse kann sehr zeitaufwändig werden. Dies gilt sowohl für natürliche Personen (z. B. Bewertung von Immobilien, Wertpapieren und anderen Aktiva) als auch für juristische Personen (z. B. Erstellung von Jahresabschlüssen). Glücklicherweise kann die Abgabe der Steuererklärung verschoben werden.

Die Fristerstreckung muss vor Ablauf der eigentlichen Steuererklärungsfrist beantragt werden. In der Regel ist eine Verzögerung von sechs Monaten möglich. Die neuen Abgabetermine für die Steuererklärung lauten daher im Standardfall: 30.09. für natürliche Personen und 31.11. für juristische Personen.

Tipp

Einige Kantone, z. B. Bern und Zug, erlauben juristischen und – in privaten Fällen – natürlichen Personen eine wiederholte Steuererklärung-Fristerstreckung.

Es gibt 2 Möglichkeiten für Fristerstreckung der Steuererklärungen:

  • Online
  • Offline

Steuererklärung Online-Frist­erstreckung

Die meisten Schweizer Kantone, z.B. Zürich, Luzern, Schwyz, Aargau, haben ein spezielles Online-Formular auf ihrer kantonalen Website. Dieses Steuererklärungs-Fristerstreckung-Formular enthält die folgenden Felder:

  • Steuerperiode – das Rechnungsjahr der Steuererklärung (2020 / 2021 usw.)
  • Persönliche ID bzw. PID (für Privatpersonen) – eine 8-stellige Nummer. In der Regel steht die PID auf Ihrer Steuererklärung oben bei Ihrem Namen. Das Standardformat ist 99-9999-99.
  • Registernummer (für juristische Personen) – eine 11-stellige Nummer, die mit dem Buchstaben “J” beginnt. Die Registernummer befindet sich in der Regel am Anfang der Steuererklärung. Das Standardformat ist J-999-999-9999.
  • Dokumenten ID – eine 12-stellige Nummer. Sie ist in der Regel am Ende des Steuererklärungs-Titelblatt zu finden. Das Standardformat ist 9999-9999-9999.
  • Zugangscode (oder einfach Code) – eine 16-stellige Nummer, die aus Zahlen und unterschiedlich grossen Buchstaben besteht. Der Zugangscode wird in der Regel nach den Kontaktangaben auf der Steuererklärung Das Standardformat ist 9999-Aa99-AaAa-Aa99.
  • Adressnummer – eine 10-stellige Nummer. Sie wird in der Regel oben auf der Steuererklärung neben den Kontaktangaben angegeben. Das Standardformat ist 9999.9999.99.
  • AHV-Nummer oder Versicherten Nummer – eine 13-stellige Nummer. Sie befindet sich in der Regel neben den Kontaktinformationen. Das Standardformat ist 756.9999.9999.99
  • E-Mail
  • Geburtsdatum
  • Gewünschte Frist – in der Regel enthält das Formular bereits eine Liste von Terminen, aus denen Sie auswählen können. Andernfalls können Sie ein beliebiges Datum innerhalb von sechs Monaten nach der aktuellen Abgabefrist

Nach dem Ausfüllen des Formulars erhalten Sie eine Benachrichtigung über die Änderung des Abgabetermins der Steuererklärung.

Tipp

Wenn das Online-Formular aus technischen oder anderen Gründen nicht verfügbar ist, können Sie eine E-Mail an das Steueramt schicken, um Ihre Steuererklärungs-Fristerstreckung zu beantragen (siehe Beispiel unten).

Steuererklärung Offline-Frist­erstreckung

Auf der Website des Kantons müssen Sie die Adresse des Steueramtes besuchen. An diese Adresse müssen Sie einen Antrag auf Fristerstreckung für die Abgabe der Steuererklärung stellen. Neben den Kontaktdaten müssen Sie den Grund für die Verzögerung angeben. Hier ist ein Beispiel für einen solchen Brief (Word-Datei angehängt).

FAQ zu Fristen für Schweizer Steuer­erklärungen

Wann kommt die Steuererklärung in 2022?

Das kantonale Steueramt verschickt die Steuererklärungsformulare für das Steuerjahr 2021 zwischen Anfang Januar und Ende Februar. Falls Sie dieses Dokument nicht erhalten haben, müssen Sie sich an das Steueramt wenden.

Tipp

Meistens sind Probleme beim Erhalt eines Steuererklärungsformulars mit einer Änderung des Registrierungsorts verbunden. Wenn Sie oder die Firma in einen anderen Kanton gezogen sind, sollten Sie keine Zeit verlieren und dies sofort dem Steueramt melden.

Wie kann Ich meine Steuererklärung online machen?

Dies kann mit den Formularen auf der Website des Kantons erfolgen. Leider bieten nicht alle Kantone diese Option. In diesem Artikel erfahren Sie mehr Details.

Was passiert, wenn ich die Steuererklärung zu spät abgegeben habe?

Dann wird Ihnen eine Geldstrafe auferlegt, die von der Dauer der Verspätung abhängt.

  1. 2 Monate – 6 Monate – ca. 60 Franken.
  2. 6 – 12 Monate – ca. 1.000 Franken.
  3. Mehr als 12 Monate – bis 10.000 Franken.

Die konkrete Höhe der Gebühren hängt von vielen Faktoren ab: Kanton, Vorgeschichte früherer Meldungen, Familienstand, Einkommenshöhe usw.

Tipp

Bis Sie Ihre Steuererklärung abgeben oder aufschieben, erhalten Sie regelmäßig Erinnerungen. Es ist wichtig, darauf zu reagieren und sich an das Steueramt zu wenden, um dieses Problem zu lösen.

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Immobilien für Ausländer: Wie kaufe ich in der Schweiz ein Haus? https://treuhand-suche.ch/blog/immobilien-fuer-auslaender/ https://treuhand-suche.ch/blog/immobilien-fuer-auslaender/#respond Mon, 14 Feb 2022 07:00:37 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=8002 The post Immobilien für Ausländer: Wie kaufe ich in der Schweiz ein Haus? appeared first on treuhand-suche.ch.

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«Ein Ferienhaus in der Schweiz zu besitzen» ist nicht nur für Schweizerinnen und Schweizer, sondern auch vielen Ausländerinnen und Ausländern ein Traum. Jedoch kann sich, wegen zahlreicher individueller Besonder­heiten und Vor­schriften in den einzelnen Kantonen, der Prozess beim Kauf einer Immobilie in der Schweiz als schwierig erweisen. Unser Artikel bietet Ihnen hilfreiche Informationen zum Immobilienkauf, egal ob Sie ein Rustico im Tessin oder ein Haus in Luzern ein erwerben möchten.

Personen­gruppen, die Grund­stücke in der Schweiz kaufen dürfen

Die Regularien zum Kauf eines Grundstücks durch Personen aus dem Ausland ist in der «Lex Koller» beschrieben. Dort werden drei Personen­gruppen beschrieben, die unter bestimmten Bedingungen Immobilien in der Schweiz erwerben können.

Schweizerinnen und Schweizer

Schweizerinnen und Schweizer, auch mit Doppel­bürger­schaft, mit Wohn­sitz in der Schweiz oder im Ausland

Für Personen mit Schweizer Pass ist der Erwerb von Wohn­eigentum in der Schweiz jeder­zeit — unabhängig von ihrem derzeitigen Wohn­ort — möglich.

Staatsangehörige der EU- und EFTA-Mitgliedstaaten

Staats­angehörige der EU- und EFTA-Mitglied­staaten

Personen aus EU und EFTA-Mitglied­staaten mit Aufenthalts­bewilligung B oder Niederlassungs­bewilligung C haben beim Immobilienkauf in der Schweiz die gleichen Rechte wie Schweizer Staatsangehörige.

Falls Sie über keine ausländer­rechtlichen Bewilligungen verfügen, gibt es jedoch die Möglichkeit, in spezifischen Fremd­verkehrs­orten eine Zweit­wohnung oder Ferien­haus in der Schweiz zu kaufen.

Staatsangehörige anderer ausländischer Staaten

Staats­angehörige anderer ausländischer Staaten

Damit Personen, die nicht Bürger eines EU/EFTA-Mitglied­staates sind, in der Schweiz ein Haus kaufen können, benötigen sie eine Niederlassungs­bewilligung C.

Personen ohne Wohnsitz haben dennoch die Option, eine Zweit­wohnung oder ein Ferienhaus kaufen.

Arten von Immobilien, die Ausländer in der Schweiz kaufen können

Laut Tabelle können Sie checken, welche Form Schweizerischer Liegen­schaften Sie mit oder ohne Aufenthalts­genehmigung kaufen können.

EU / EFTA Staats­angehörige Nicht EU/Staats­angehörige
Keine Bewilligung Bewilligung B/C Keine Bewilligung Bewilligung B Bewilligung C
Haupt­wohnung          
Zweit­wohnung          
Ferien­wohnung          
Betriebstätte / gewerbliche Liegenschaften          
  • Bewilligungsfrei
  • Bewilligungspflichtig
  • Ausgeschlossen

Wichtig

Bei der Übertragung von Grund­stücken durch Erbschaft benötigen die gesetzlichen Erben (Ehegatte, eingetragene Partner, Kinder, Eltern und Grosseltern) für den Erbantritt des Grund­stücks keine Bewilligung.

Haupt­wohnung kaufen

Als Haupt­wohnung wird ein Grund­stück am Ort des rechtlichen und tatsächlichen Wohn­sitzes der Person bezeichnet. Ausländer mit Wohn­sitz in EU/EFTA Mitglied­staaten sowie Ausländer aus anderen Staaten mit Wohn­sitz in der Schweiz können bewilligungs­frei eine Immobilie in der Schweiz kaufen. Sie können ein Haus oder sogar Bauland kaufen. Der Gesetz­geber macht keine Einschränkungen in Bezug auf die zulässige Fläche des Gebäudes. Wenn Sie Ihren Wohn­kanton wechseln, können Sie Ihre Wohnung vermieten oder als Ferien­wohnung nutzen. Bleiben Sie jedoch in Ihrem Kanton wohnen, ist es Ihnen untersagt, Ihre Wohnung zu vermieten — auch nicht teilweise.

Zweit­wohnung kaufen

Zweit­wohnungen werden in der Regel zu Urlaubs­zwecken genutzt. Um eine Zweit­wohnung in der Schweiz zu kaufen, sollte der Ausländer in einem wissen­schaftlichen, wirt­schaftlichen oder kulturellen Kontext einen Bezug zum Ort haben. Einen Bewilligungs­grund für den Erwerb einer Zweit­wohnung haben ausgewählte Kantone, die Sie in die Tabelle finden.

Die Anforderungen bezüglich der erlaubten Fläche für Zweit­wohnungen entsprechen denen der Ferien­wohnung. Zweit­wohnungen dürfen in der Schweiz nicht von Ausländern gemietet werden. Erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Gemeinde, ob der Anteil an Zweit­wohnungen die 20 Prozent-Marke nicht übersteigt. Sonst ist es unmöglich, dort eine Zweit­wohnung zu erwerben.

Ferien­wohnung und Wohn­einheiten in Appart­hotels kaufen

Ein Ferien­haus ist ein Haus, das zu Urlaubs­zwecken erworben wird und sich an ausgewählten Orten (Fremd­verkehrs­orten) befindet, die den Erwerb von Ferien­häusern durch Personen aus dem Ausland erlauben. Das Appart­hotel kennzeichnet sich als eine vollständig eingerichtete Wohnung innerhalb eines Hotels.

Ausländer benötigen eine Bewilligung von Gemeinden, die eindeutig als Fremden­verkehrsorte gekennzeichnet sind, um dort eine Wohn­einheit in einem Appart­hotel oder eine Ferien­wohnung zu kaufen. Einen Bewilligungs­anspruch für den Kauf von Ferien­wohnungen und Wohn­einheiten in Appart­hotels gibt es nur in einigen Kantonen in der Schweiz. Prüfen Sie unten in die Tabelle, ob Ihr gewünschter Kanton diese Option anbietet.

Nettowohnfläche ihres Ferienhauses

Nettowohnfläche ihres Ferienhauses

  • Die Nettowohnfläche inklusive Küche, Hausflur, Badezimmer, Toilette, geschlossenes Schwimmbad, Sauna und Hobbyraum darf nicht grösser als 200 m2 sein.
  • Die Grundstückfläche darf 1000 m2 nicht überschreiten.

Wichtig

Beachten Sie, dass es unmöglich ist, ein Haus in der Schweiz zu kaufen, wenn ein weiteres Mitglied Ihrer Familie bereits eine Schweizer Immobilie besitzt.

Der Bund legt die Zahl der Ferien­wohnungen fest, die an Ausländer ohne Wohn­sitz in der Schweiz verkauft werden dürfen. Aktuell liegt die Bewilligungs­quote fest bei 1’500 Einheiten pro Jahr. Beispiels­weise gibt es im Kanton Wallis 330 Bewilligungen für den Kauf von Ferien­wohnungen, dagegen im Kanton Glarus lediglich 20 Bewilligungen.

Sie dürfen ihre Wohnung vermieten, jedoch nur zeitweise. Dagegen sollte der Eigentümer einer Wohnung in einem Appart­hotel bereit sein, seine Wohnung in der Hoch­saison dem Hotel­inhaber zu überlassen.

Betriebliche oder gewerbliche Liegen­schaften kaufen

Zu dieser Kategorie gehören Grund­stücke, die für einen wirtschaftlichen Nutzungs­zweck genutzt werden (ständige Betriebs­stätten für Handels- oder Produktions­unternehmen, Unternehmen, die kommerziell betrieben werden, Werkstätten, Freie Berufe, Gaststätten, Arzt­praxen). Sie dürfen derartige Immobilien mieten oder eigenständig für ihre unternehmerischen Tätigkeiten nutzen. Der Erwerb von Grundstücken für einen wirtschaftlichen Nutzungs­zweck ist in der Schweiz für Personen mit oder ohne Bewilligungen unbeschränkt möglich.

Wichtig

Eine Person, die ein Haus in der Schweiz kauft, wird wirtschaftlich automatisch im Kanton ihrer Liegenschaften steuerpflichtig. Das bedeutet, dass sie eine Steuererklärung in der Schweiz abgeben muss. Einige Kantone fordern eine vollständige Steuererklärung inklusive sämtlichen weltweiten Vermögenswerten. Es gibt aber auch Kantone, die lediglich eine vereinfachte Steuerklärung anfordern oder die Steuererklärung des Wohnsitzstaates akzeptieren.

Falls Sie im Ausland wohnen und eine Immobilie in der Schweiz besitzen, empfehlen wir Ihnen zu prüfen, ob der von Ihnen gewählte Kanton die Möglichkeit einer Steuererklärung online anbietet.

Steuerpflicht und Erwerb von Grundstücken durch Ausländer. Kantonale Unterschiede.

Kanton Steuerpflicht Steuererklärung Zweitwohnung Ferienwohnung (Bewilligungsquote) Fremdenverkehrsort
Appenzell Ausserrhoden

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Appenzell Ausserrhoden aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

ja ja

20

Liste der Fremdenverkehrsorte:

  1. Urnäsch
  2. Schwellbrunn
  3. Stein
  4. Waldstatt
  5. Teufen
  6. Bühler
  7. Gais
  8. Trogen
  9. Rehetobel
  10. Wald
  11. Grub
  12. Heiden
  13. Walzenhausen
  14. Reute
Bern

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Bern aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vereinfachte

Für Grundstücke, die im Kanton Bern liegen, sind die Formulare 1, 4 und 7 auszufüllen. Im Ausland liegende Grundstücke sind nicht zu deklarieren.

  ja

140

Liste der Fremdenverkehrsorte:

  1. Biel*
  2. Renan*
  3. Saint-Imier*
  4. Sonceboz-Sombeval
  5. Tramelan*
  6. Adelboden
  7. Aeschi bei Spiez
  8. Frutigen
  9. Kandergrund*
  10. Kandersteg
  11. Reichenbach
  12. Beatenberg
  13. Bönigen
  14. Brienz
  15. Brienzwiler
  16. Därligen
  17. Grindelwald
  18. Gündlischwand
  19. Habkern
  20. Hofstetten bei Brienz
  21. Iseltwald
  22. Lauterbrunnen
  23. Lütschental
  24. Niederried
  25. Oberried
  26. Ringgenberg
  27. Saxeten
  28. Schwanden
  29. Unterseen
  30. Wilderswil
  31. Bowil*
  32. Linden*
  33. Belprahon*
  34. Prêles*
  35. Diemtigen
  36. Gadmen
  37. Guttannen*
  38. Hasliberg
  39. Innertkirchen
  40. Meiringen
  41. Schattenhalb*
  42. Boltigen
  43. Lenk
  44. Zweisimmen
  45. St. Stephan
  46. Gsteig
  47. Lauenen
  48. Saanen
  49. Guggisberg
  50. Rüschegg
  51. Hilterfingen*
  52. Horrenbach-Buchen*
  53. Huttwil*
  54. Lützelflüh

* vorläufig gesperrt

Freiburg

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Freiburg aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

ja ja

50

Liste der Fremdenverkehrsorte:

  1. Albeuve
  2. Botterens
  3. Broc
  4. Bulle
  5. Cerniat
  6. Charmey
  7. Châtel-Saint-Denis
  8. Châtel-sur-Montsalvens
  9. Crésuz
  10. Enney
  11. Grandvillard
  12. Gruyères
  13. Jaun
  14. Montbovon
  15. Le Pâquier
  16. Plaffeien
  17. Plasselb
  18. Pont-la-Ville
  19. La Roche
  20. La Tour-de-Trême
Glarus

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Glarus aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

ja

20

Ferienwohnungen können im Kanton Glarus in allen Gemeinden erworben werden.

Graubünden

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Graubünden aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vereinfachte

ja ja

290

Ferienwohnungen können im Kanton Graubünden in allen Gemeinden erworben werden.

Luzern

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Luzern aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

ja ja

50

Liste der Fremdenverkehrsorte:

  1. Flühli
  2. Escholzmatt-Marbach
Nidwalden

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Nidwalden aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vereinfachte

ja

20

Ferienwohnungen können im Kanton Nidwalden in allen Gemeinden erworben werden.

Obwalden

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Obwalden aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vereinfachte

ja

20

Ferienwohnungen können im Kanton Obwalden in allen Gemeinden erworben werden.

Schaffhausen

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Schaffhausen aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Der massgebende Steuerbescheid des Wohnsitzstaates ist beizulegen. Zudem haben Sie einen Vertreter in der Schweiz zu bezeichnen.

Vollständige / Steuerbescheid des Wohnsitzstaates

ja

20

Wohneinheiten in Aparthotels können im Kanton Schaffhausen in allen Gemeinden erworben werden.

Schwyz

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Schwyz aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

ja

50

Liste der Fremdenverkehrsorte:

  1. Arth
  2. Ingenbohl
  3. Lauerz
  4. Morschach
  5. Muotathal
  6. Oberiberg
  7. Sattel
  8. Schwyz
  9. Unteriberg
  10. Bezirk Einsiedeln
  11. Bezirk Gersau
  12. Bezirk Küssnacht
St. Gallen

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton St. Gallen aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

ja ja

45

Liste der Fremdenverkehrsorte:

  1. Für Ferienwohnungen:
    • Alt St.Johann
    • Amden
    • Brunnadern
    • Bütschwil
    • Ebnat-Kappel
    • Eggersriet
    • Flums
    • Ganterschwil
    • Goldingen
    • Hemberg
    • Krinau
    • Krummenau
    • Lichtensteig
    • Lütisburg
    • Mels
    • Mogelsberg
    • Mosnang
    • Nesslau
    • Oberhelfenschwil
    • Pfäfers
    • Quarten
    • Sargans
    • Stein
    • St.Gallenkappel
    • St.Peterzell
    • Vilters-Wangs (Furt und Maienberg)
    • Walenstadt
    • Wartau
    • Wattwil
    • Weesen (Kurzone)
    • Wildhaus
  2. Für Wohneinheiten in Apparthotels:
    • Amdeт
    • Bad Ragaz
    • Flums
    • Hemberg
    • Krummenau
    • Quarten
    • Sargans
    • Vilters-Wangs (Furt und Maienberg)
Uri

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Uri aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige / Vereinfachte

ja ja

20

Liste der Fremdenverkehrsorte:

  1. Altdorf
  2. Andermatt
  3. Attinghausen
  4. Bürglen
  5. Erstfeld
  6. Flüelen
  7. Göschenen
  8. Gurtnellen
  9. Hospenthal
  10. Isenthal
  11. Realp
  12. Schattdorf
  13. Seedorf mit Ortsteil Bauen
  14. Seelisberg
  15. Sisikon
  16. Spiringen
  17. Unterschächen
  18. Wassen
Wallis

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Wallis aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vereinfachte

ja ja

330

Im Kanton Wallis sind mehr als 100 Tourismusstandorte identifiziert.

Tessin

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Tessin aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

ja ja

195

Ferienwohnungen können im Kanton Tessin in allen Gemeinden erworben werden.

Neuenburg

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Neuenburg aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

ja ja

35

Liste der Fremdenverkehrsorte:

  1. Le Locle
  2. Les Brenets
  3. Le Cerneux-Péquignot
  4. La Brévine
  5. La Chaux-du-Milieu
  6. Les Ponts-de-Martel
  7. Brot-Plamboz
  8. La Chaux-de-Fonds
  9. Les Planchettes
  10. La Sagne
  11. Val-de-Travers
  12. La Côte-aux-Fées
  13. Les Verrières
  14. Val-de-Ruz
  15. Valangin
  16. Rochefort
  17. Brot-Dessous
  18. Enges
  19. Lignières
  20. Neuchâtel
  21. Hauterive
  22. La Tène
  23. Le Landeron
  24. Peseux
  25. Corcelles-Cormondrèche
  26. Bevaix
  27. Gorgier
  28. Saint-Aubin-Sauges.
Jura

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Jura aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

ja ja

20

Liste der Fremdenverkehrsorte:

  1. Les Breuleux
  2. La Chaux-des-Breuleux
  3. Cornol
  4. Courtemaîche
  5. Les Enfers
  6. Epauvillers
  7. Epiquerez
  8. Glovelier
  9. Goumois
  10. Montfaucon
  11. Montfavergier
  12. Muriaux
  13. Le Noirmont
  14. Le Peuchapatte
  15. Les Pommerats
  16. Saignelégier
  17. Soubey
  18. Vellerat
Waadt

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Waadt aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

ja ja

175

Liste der Fremdenverkehrsorte:

  1. Aigle
  2. Avenches
  3. Bex (über der Höhe von 700 Metern)
  4. Bullet
  5. Chardonne
  6. Château d'Oex
  7. Chavannes-près-Renens (Les Cèdres)
  8. Chexbres
  9. Corbeyrier
  10. Gryon
  11. L'Abbaye
  12. La Tour-de-Peilz
  13. Lausanne (nur die Wohnungen in einem Aparthotel)
  14. Le Chenit
  15. Le Lieu
  16. Leysin
  17. Montreux
  18. Ollon (Ecovets – Chesières – Villars – Arveyes)
  19. Ormont-Dessous
  20. Ormont-Dessus
  21. Puidoux (nur der Sektor Le Signal)
  22. Rossinière
  23. Rougemont
  24. Saint-Cergue
  25. Sainte-Croix
  26. Vevey
  27. Veytaux
  28. Villeneuve
  29. Yverdon-les-Bains
Zug

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Zug aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollstländige / Steuerbescheid des Wohnsitzstaates

nein
Zürich

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Zurich aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

ja nein
Genf

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Genf aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

nein
Thurgau

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Zug aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

nein
Solothurn

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Solothurn aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig

Vollständige

ja nein
Appenzell Innerrhoden

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Appenzell Innerrhoden aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig

Vollständige

nein
Basel-Land

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Basel-Land aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig

Vollständige

nein
Basel-Stadt

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Basel-Stadt aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig

Vollständige

ja nein
Aargau

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Aargau aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig

Vollständige

nein

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Wegleitung zum Abzug von Krankheitskosten in der Steuererklärung https://treuhand-suche.ch/blog/krankheitskosten-in-der-steuererklaerung/ https://treuhand-suche.ch/blog/krankheitskosten-in-der-steuererklaerung/#respond Thu, 23 Dec 2021 16:51:57 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=7817 The post Wegleitung zum Abzug von Krankheitskosten in der Steuererklärung appeared first on treuhand-suche.ch.

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Falls Sie über das Jahr hinweg Krankheits- und Unfall­kosten selbst übernommen haben, können Sie diese Kosten später in ihrer Steuer­erklärung abziehen. Dennoch sollten Sie einige Regeln beachten, die Sie beim Ausfüllen der Steuer­erklärung berücksichtigen müssen. Die Schweizer Steuer­regeln unterscheiden zwischen Krankheits- und Unfall­kosten sowie behinderungs­bedingten Kosten.

Krankheits- und Unfallkosten

Bei abzugsfähigen Kosten handelt es sich um Positionen, die bei Ihnen oder bei von Ihnen unterhaltenen Personen entstanden sind und nicht durch eine Versicherung (AHV, IV, Krankenkasse, Unfallversicherung, Ergänzungsleistungen, Haftpflichtversicherung usw.) gedeckt sind.

Tipp

Um Krankheits- und Unfall­kosten abzugs­fähig zu gestalten, müssen die entsprechenden Belege (Arzt­zeugnisse und Rechnungen) der Steuer­erklärung beigefügt werden.

Ein Abzug kann geltend gemacht werden, falls ihre eigenen Abgaben für Krankheits- und Unfall­kosten auf Bundeslevel mehr als 5% des Rein­einkommens überschreiten.

Beispiel

Im Jahre 2020 belief sich Ihr Netto­einkommen auf CHF 80’000. Entsprechend werden nur Kosten abgezogen, die CHF 4’000 übersteigen. Lägen ihre tatsächlichen Krankheits­kosten bei CHF 6’000, würden Sie CHF 2’000 in der Steuer­erklärung abziehen.

Die meisten Kantone folgen diesen Kalkulationen, dennoch gibt es einige Unterschiede.

Kantonale Übersicht des Abzugs von Krankheits- und Unfallkosten in der Steuererklärung

Kantonale Übersicht des Abzugs von Krankheits- und Unfallkosten in der Steuererklärung

Kantonale Übersicht des Abzugs von Krankheits- und Unfallkosten in der Steuererklärung

Kanton Regelung
  • Zürich
  • Bern
  • Luzern
  • Uri
  • Schwyz
  • Obwalden
  • Nidwalden
  • Zug
  • Freiburg
  • Basel-Stadt
  • Schaffhausen
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Graubünden
  • Aargau
  • Thurgau
  • Tessin
  • Waadt
  • Neuenburg
  • Jura
5 % des Nettoeinkommens übersteigenden Teils. Ohne Maximum.
  • St. Gallen
  • Wallis
2 % des Nettoeinkommens übersteigenden Teils. Ohne Maximum.
  • Glarus
2 % des Nettoeinkommens übersteigenden Teils. Ohne Maximum.
  • Solothurn
5 % des Reineinkommens übersteigenden Teils. Ohne Maximum.
  • Basel-Land
Alle effektiven Kosten, ohne Selbstbehalt und ohne Maximum.
  • Genf
0.5 % des Reineinkommens übersteigenden Teils. Ohne Maximum.

Welche Krankheits­kosten­kategorien sind in der Steuer­erklärung abzugs­fähig?

Aufwendungen, die im Zusammen­hang mit der Erhaltung oder Wieder­her­stellung der körperlichen oder geistigen Gesundheit stehen, sind erstattungs­fähig. Trotzdem sollten Sie vorsichts­halber prüfen, ob ihre Ausgaben zu den abzugs­fähigen Kategorien gehören.

Welche Krankheitskostenkategorien sind in der Steuererklärung abzugsfähig

Arzt-, Spital- und Medikamenten­kosten

Gemäss dieser Kategorie können Sie sowohl Arztkosten und Medikamenten­kosten für staatlich anerkannte Ärzte als auch die Kosten für einen Natur­heil­praktiker abziehen, sofern er einen anerkannten komplementär­medizinischen Ausbildungs­abschluss nachweisen kann.

Zahnbehandlungs­kosten

Die Kosten für die Behebung von Zahn­krankheiten, Zahn­korrekturen, Dental­hygiene und Zahn­techniker sind abzugsfähig.

Dennoch sind bei Behandlungen rein kosmetischer Art die Kosten nicht abzugsfähig.

Kosten für medizinische Apparate und Hilfs­mittel

Dazu gehören die Kosten für notwendige und ärztlich verordnete Geräte wie Brillen, Kontakt­linsen, Hör­geräte, Inhalations­apparate, Prothesen.

Die Kosten für Luxusgeräte wie z. B. Luxusbrillen lassen sich nicht in Abzug bringen.

Besondere Heilmas­snahmen

In dieser Kategorie können Sie Massnahmen wie Massagen, Bestrahlungen, Heilbäder, Kuraufenthalte, Physiotherapien, Ergotherapie, Logopädie, Psycho­therapie, usw. abziehen.

Achten Sie darauf, dass die Massnahmen von einem Arzt verordnet und von diplomierten Personen durchgeführt werden müssen.

Pflege­kosten

Kosten für ambulante Pflege zu Hause sind abziehbar. Unwesentlich ist dabei, wer diese Pflegeleistungen erbringt (Krankenschwester, Spitexorganisationen, private Pflegekräfte etc.).

Nicht abziehbar ist der Anteil der Kosten, der auf die Haushaltführung bzw. Unterkunft und Verpflegung entfällt.

Bei Residenz in Alters- und Pflege­heimen werden die krankheits- bzw. behinderungs­bedingten Kosten je nach Pflege­intensität verrechnet. Dafür wird ein 12 Stufen-System vorbereitet, das sich BESA-System nennt.

Personen, die zur Pflege­stufe 1-3 gehören und geringe Hilfe benötigen, können die Kosten als Krankheits­kosten in der Steuer­erklärung abziehen.

Ab Pflege­stufe 4 (regelmässige Hilfe) gelten die Kosten für Alters- und Pflegeheime als behinderungs­bedingte Kosten (lesen Sie unten).

Kosten für Diäten oder Spezial­nahrung

Kosten für Diäten oder Spezial­nahrung – sofern ärztlich angeordnet – sind ebenso abziehbar. Beispiel­weise darf man bei Laktose und Diabetes effektive Mehr­kosten abziehen.

Zöliakiepatienten dürfen einen Pauschal­abzug von CHF 2’500 geltend machen, sofern die Krank­heit durch ein ärztliches Zeugnis attestiert wird.

Welche Krankheitskostenkategorien sind in der Steuererklärung nicht abzugsfähig?

Welche Krankheitskostenkategorien sind in der Steuererklärung nicht abzugsfähig
  • Transportkosten

  • Präventivmassnahmen

  • Schlankheitskuren und Wellnessbehandlungen

  • Eigene Pflegeleistungen

  • Akupunktur und andere naturheilärztliche Behandlungen

  • Schönheitsbehandlungen oder -operationen

  • Selbsterfahrung, Selbstverwirklichung oder Persönlichkeitsreifung

Abzug von behinderungsbedingten Kosten

«Behinderungsbedingte Kosten» in der Steuererklärung unterscheiden sich von Krankheit- und Unfallkosten meistens über ihre Dauerhaftigkeit. Ist infolge einer Behinderung die Person zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung gekommen, die es kompliziert oder unmöglich gestaltet, Aktivitäten des täglichen Lebens durchzuführen, soziale Kontakte zu halten, sich zu bewegen, sich aus- oder weiterzubilden, eine Erwerbstätigkeit nachzugehen, spricht man von «behinderungsbedingten Fällen».

Im Fall der Behinderung kann eine Person beispielsweise eine Kapitalleistung für künftige behinderungsbedingte Kosten von der Versicherungsgesellschaft beziehen. Die Steuerabzüge können jedoch nur dann geltend gemacht werden, wenn nachgewiesen wird, dass die tatsächlichen Kosten die oben genannte Entschädigungssumme übersteigen.

Welche behinderungs­bedingten Kosten sind in der Steuer­erklärung abzugs­fähig?

Assistenzkosten

Zu dieser Kategorie gehören sämtliche notwendigen Kosten für Pflege, Betreuung und Begleitung, die bei der alltäglichen Verrichtung, dem Beibehalten persönlicher Kontakte, der Aus- und Weiterbildung und sowie den notwendigen Beobachtungen entstehen.

Kosten für Haus­halt­hilfe und Kinder­betreuung

Dazu ist es nötig, einen ärztlichen Nachweis zu besitzen.

Kosten für den Aufenthalt in Tages­strukturen

Zu dieser Kategorie gehören die Kosten für den Besuch von Tages­zentren und Beschäftigungs­stätten exklusive der Aufwände für Verpflegung.

Kosten für Heim- und Entlastungs­aufenthalte

Man kann die Pflegekosten eines Alters- oder Pflegeheims abziehen, sofern die behinderte Person der Pflegestufe grösser 4 angehören.

Kosten für anerkannte heil­lpädagogische Therapien

Die Kosten für heil­pädagogische Therapien wie heil­pädagogisches Reiten, Musik­therapien, Erlernen der Blinden­schrift, Low-Vision Training für Seh­behinderte, Ablese­unterricht für Hör­behinderte oder einen Therapie­hund – sofern ärztlich verordnet – sind abzugsfähig.

Tipp

Diese Dienst­leistungen, genau wie die in der Steuer­erklärung als Krank­heits­kosten anerkannten Leistungen, sollten nur von zugelassenen medizinischen Fach­kräften erbracht werden.

Kosten für Hilfs­mittel, Pflege­artikel und Kleider

Kosten für Anschaffung oder Miete von Hilfsmitteln wie z. B. Windeln oder Stoma-Artikeln, Anwendungs­trainings, Reparaturen und Unterhalt von Hilfs­mitteln, Installationen notwendiger Alarm­anlagen, Mehr­kosten für Spezial­anfertigungen von Kleidern oder Schuhen, die die Folgen der Behinderung zu minimieren helfen, sind abzugsfähig.

Wohnkosten

Hierzu gehören Kosten, die infolge eines behinderungsbedingten Umbaus, der Anpassung oder dem Unterhalt einer Unterkunft entstehen.

Kosten für Privat­schulen

Die Kosten, die infolge des Besuchs einer Privat­schule entstehen, werden nur dann abgezogen, falls die Zusage des kantonalen schul­psychologischen Dienstes existiert, dass eine Ausbildung eines behinderten Kindes in einer öffentlichen Schule nicht möglich ist.

Transportkosten

Unter Transportkosten versteht man die Ausgaben für öffentliche Verkehrs­mittel und Behinderten­fahr­dienste zum Arzt, zu Therapien, zu Tages­stätten und sind abzugsfähig. Man darf auch die Kilometer­entschädigung eines privaten Autos geltend machen, falls oben genannte Varianten wegen der Behinderung nicht möglich sind.

Zu dieser Kategorie gehören auch die Kosten einer Veränderung des Fahrzeugs.

  • Kosten für Freizeitfahrten sind nicht abziehbar.
  • Kosten zum Arbeitsplatz werden als Berufskosten abgezogen.

Pauschalabzüge

Anstatt die tatsächlichen Krankheits­kosten in der Steuer­erklärung zu addieren, dürfen behinderte Personen einen Pauschal­abzug gelten machen.

Krankenkosten Pauschalabzüge
  • CHF 2’500 — Bezieher einer Hilflosenentschädigung leichten Grades
  • CHF 5’000 — Bezieher einer Hilflosenentschädigung mittleren Grades
  • CHF 7’500 — Bezieher einer Hilflosenentschädigung schweren Grades

Behinderte Personen, die zu der Gruppe der Gehörlosen oder Nieren­kranken gehören, die sich einer Dialyse unterziehen müssen, können einen Pauschal­abzug in Höhe von CHF 2’500 geltend machen.

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