Update des Artikels vom
Update des Artikels vom
Seit dem 1.6.2002 muss im Rahmen des Personenfreizügigkeitsabkommens auf Geschäftsreisen die sog. A1-Bescheinigung (bzw. Formular oder Vordruck A1) jederzeit persönlich mitgeführt werden. Sie bescheinigt, dass der Geschäftsreisende hinreichend sozialversichert ist. Das Abkommen stellt sicher, dass jeder über Staatsgrenzen hinweg tätige Arbeitnehmer in einem der Land der EU bzw. EFTA sozialversichert. Dies schliesst eine kostenintensive und wirtschaftsfeindliche Mehrfahrversicherung aus und stellt dennoch sicher, dass jeder «mobile» Arbeitnehmer eine Absicherung geniesst, unabhängig von seinem temporären Arbeitsort.
Bis Mitte 2019 wurden A1 Bescheinigungen in Papierform von den zuständigen Versicherungsinstituten angefordert und per Post an den Antragsteller gesendet. Die EU startete jedoch ein Projekt für den elektronischen Austausch von Sozial Daten (EESSI). Ziel des Projekts war es, den Datenaustausch zwischen europäischen Institutionen der sozialen Sicherheit zu vereinfachen und zu standardisieren. Es ist davon auszugehen, dass dies die Kontrollen in den Ländern weiter verschärfen wird.
Es lohnt sich, diese Pflicht einzuhalten. Die ersten Monate haben gezeigt, dass es die Kontrollorgane der EU/EFTA-Staaten nun ernst mit dieser Bestimmung meinen und selbst kleine Vergehen zu Bussgeldern führen. Haben viele Geschäftsreisende diese Bestimmung bis anhin ziemlich locker genommen und sich — wenn überhaupt — nur lückenhaft um eine gültige Bescheinigung gekümmert, raten wir ab sofort, diese gesetzliche Bestimmung strikt einzuhalten.
Im Folgenden beantworten wir 17 wichtige Fragen rund um das Formular A1. Nutzen Sie die Informationen, um sich oder einen Mitarbeiter auf eine kommende Auslandsdienstreise vorzubereiten.
Einfach ausgedrückt: Es handelt sich dabei um ein Geschäftsreisevisum. Mit dem Formular A1 weisen Sie gegenüber ausländischen Behörden nach, dass sich Ihr Hauptarbeitsort in der Schweiz befindet und Sie dort Ihre Sozialversicherung bezahlen. So lassen sich viele unnötige Fragen und Kontrollen — sowohl für den entsandten Mitarbeiter als auch für das Unternehmen — vermeiden.
Rechtzeitig vor jeder Geschäftsreise. Dies gilt insbesondere für vorübergehende Dienstreisen ins Ausland, regelmässige Auslandsreisen zu Arbeitszwecken oder Arbeitseinsätze (Seefahrt, Flugdienst, Auslandsvertretung etc.).
Das A1-Bescheinigung wird von den Behörden der EU-/EFTA-Staaten für Staatsangehörige der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen verlangt. Die Kontrollbehörden können Ihre A1-Formulardaten dank des oben erwähnten Datenaustauschabkommens zwischen diesen Ländern problemlos auswerten.
Das A1 Formular ist unabhängig vom Tätigkeitsbereich erforderlich.
Beispiele häufig betroffener Tätigkeiten
Sämtliche Arbeitnehmer (und Selbstständige) einer Unternehmung mit Sitz in der Schweiz.
Das Formular A1 in der Schweiz erhalten Sie bei Ihrer kantonalen AHV-Ausgleichskasse. Eine Auflistung der Seiten nach Kantonen finden Sie hier.
In der Schweiz wird das Formular A1 von den AHV-Ausgleichskassen nach Prüfung der Situation des Antragstellers ausgestellt. Alle erforderlichen Antragsformulare sind auch online über die offizielle Quelle abrufbar. Folgen Sie dazu diesem Link.
Laut dem Formblatt muss die betroffene Person folgende Daten angeben:
![]() |
![]() |
---|---|
Passdaten | Firmendaten |
|
|
Gewünschtes Anfangs- und Enddatum der A1-Bescheinigung |
Der Service für die A1-Bescheinigung ist bei den AHV-Ausgleichskassen kostenlos.
Wenn der Antrag korrekt gestellt wurde und das Unternehmen keine Sozialschulden hat, sollte der Arbeitnehmer in der Regel innerhalb von 3 Werktagen eine A1-Bescheinigung erhalten.
Die Höchstdauer des А1 Formulars beträgt 2 Jahre.
Dazu muss sich der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber an die AHV-Ausgleichskassen wenden, die Formulare A1 ausgestellt haben und dafür ein Verlängerungsformular ausfüllen. Die Formularvorlage finden Sie hier.
Flughäfen, Baustellen, Konferenzen, Grenzkontrollen der EU/EFTA Staaten, Business-Centren.
Sie benötigen für die Kontrollen nur dieses eine Dokument. Zur Steigerung der Sicherheit wird empfohlen, das Formular A1 in digitaler und gedruckter Form mitzunehmen.
Im besten Fall kann dies zu einer Zutrittsverweigerung zu Konferenz, Büroräumen, Unterbindung der Weiterreise, etc. führen. Im schlimmsten Fall müssen Sie ein Bussgeld zahlen, wenn Sie kein Formular A1 bei sich haben.
Die Höhe des Bussgeldes variiert je nach Land. In Frankreich kann eine Geldstrafe von etwa 3’000 Euro und in Österreich bis zu 10’000 Euro fällig werden.
Die Zahlung einer Strafe für das Fehlen des Formulars A1 kann entweder dem Arbeitnehmer oder dem Arbeitgeber auferlegt werden. Dies hängt von den individuellen Vorgaben der Kontrollstelle und den Bedingungen der Kontrolle ab.
Bei der Vorbereitung einer Geschäftsreise — insbesondere, wenn zwei oder mehr Länder zu bereisen sind — kann es vorkommen, dass die Zeit für eine Dokumentanfrage wie für das Formular A1 nicht ausreicht. Wenden Sie sich an die Treuhänder auf treuhand-suche.ch. Sie können sicher sein, dass Kontrollen oder Bussgelder kein Problem für Sie darstellen werden.
Wir wünschen Ihnen produktive Geschäftsreisen!
The post Formular A1 in der Schweiz: 17 häufig gestellte Fragen appeared first on treuhand-suche.ch.
]]>In der Schweiz lag die Zahl der Freelancer im Jahr 2016 bei über 1,25 Millionen Personen. Mittlerweile ist jeder dritte Schweizer Erwerbstätige haupt- oder nebenberuflich selbstständig. Angesichts eines sehr dynamischen Wachstums der Dienstleistungsbranche, dem Aufkommen grosser Freelancer-Börsen und einer zunehmenden Verbreitung der «Home-Office-Kultur» ist diese Entwicklung nicht verwunderlich.
Solange die Nebenjobs ein kleines, aber angenehmes Einkommen einbringen und nicht in Konkurrenz zur Haupttätigkeit stehen, brauchen sich Arbeitnehmer in der Schweiz keine Sorgen machen. Doch wenn aus dem Hobby bereits ein Hauptberuf geworden ist, ist es an der Zeit, ein Einzelunternehmen zu gründen.
In diesem Artikel möchten wir Ihnen aufzeigen, wie ein Nebenjob dem Hauptarbeitgeber schaden kann, wie sich ein Freiberufler von einem Freelancer unterscheidet, wie viele Jobs man gleichzeitig ausüben darf und warum, beziehungsweise wie Sie Einzelunternehmer werden können.
Wenn Sie nicht zum ersten Mal auf der Suche nach Informationen zur Selbständigkeit sind, sind Ihnen vielleicht bereits die oben genannten Worte über den Weg gelaufen. Häufig werden sie von den meisten Autoren jedoch falsch verwendet. Klären wir also diese Begriffe.
Eine Person, die eine Nebenbeschäftigung nebenher oder als Haupttätigkeit ausübt. Universelle englische Version des Wortes. Weiter in dem Artikel, Freelancer – eine Person mit mehr als einem Job.
Spezialist für «freien Beruf». Ausübende von «freien Berufen» sind in der Schweiz Personen aus einem der folgenden Tätigkeitsbereiche: Ingenieure, Architekten, Ärzte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte etc. Erweiterte Liste hier: «Freie Berufe in der Schweiz»
Das gleiche wie Freelancer, aber deutsche Wortvariante.
Eine Rechtsform, bei der eine Person in eigenem Namen unternehmerisch tätig ist. Freelancer gelten in der Schweiz rechtlich als Selbstständige.
Eine juristische Person, bei deren Inhaber und Angestellter es sich lediglich um eine selbständige Person handelt.
Nachdem wir die Zuordnung definiert haben, möchten wir versuchen, die Hauptausprägungen der Selbständigkeit – nämlich Freiberufler und Privatunternehmer – zu vergleichen.
Wichtig
Da der Freelancer-Begriff im Schweizer Recht nicht verankert ist, wird er je nach Quelle unterschiedlich interpretiert. Einige betrachten einen Freelancer als eine Person mit fester Anstellung, der ein zusätzliches Einkommen aus einem Nebeneinkommen generiert. Andere Autoren bezeichnen Freelancer als Einzelunternehmer, die ihr Haupteinkommen aus der Arbeit mit Kunden auf Freelancer-Plattformen beziehen. In diesem Artikel verstehen wir unter dem Begriff Freelancer einen angestellten Mitarbeiter, der eine Nebenbeschäftigung in Form von Nebenjobs oder Projektaufträgen ausübt.
Kurz gesagt: Ein Freelancer agiert (nahezu) unabhängig vom Staat, ein Einzelunternehmer interagiert mit ihm. Um den Unterschied zwischen einem Freiberufler und einem Einzelunternehmer genauer zu definieren, muss man ihre Merkmale vergleichen.
Merkmale | Freelancer | Einzelunternehmer |
---|---|---|
Staatliche Registrierung | ||
Grundkapital | ||
Juristische Person | ||
Juristische Person | Lohn \ Honorar | Rechnung |
Mehrwertsteuerpflichtig ab Jahresumsatz | CHF 100’000 | |
Wer zahlt Steuern? | Arbeitgeber + Arbeitnehmer | selbstständig |
Betrachten wir den Unterschied zwischen Freelancer und Einzelunternehmen aus der finanziellen und steuerlichen Perspektive. Ein Freelancer meldet seine Einkünfte als Lohn und Nebeneinkommen (Projektaufträge, Zahlungen von Privatpersonen usw.). Ebenso muss ein Einzelunternehmer sein Einkommen (mit ausgezeichneten Zinssätzen) sowie sämtliche Einnahmen aus seinen Aufträgen (gemäss den Rechnungen) angeben. Gleichzeitig muss ein Einzelunternehmer sowohl die tatsächlichen Einkünfte als auch Forderungen und Verbindlichkeiten angeben, was seine Steuerlast optimieren kann.
Wenn Sie als Einzelunternehmer eine Beratung zur Optimierung Ihrer Steuererklärung benötigen, sollten Sie in unserer Datenbank einen kompetenten Berater suchen. Mit Hilfe der Filter finden Sie sicherlich einen Experten für Ihre steuerliche Situation.
Teilzeitarbeit ist in der Schweiz sehr beliebt. Viele Beschäftigte arbeiten in mehreren Unternehmen, wobei sie einige Tage in der Woche an dem einem Ort und den Rest an einem anderen verbringen. Daraus ergibt sich die logische Frage: Gibt es Grenzen für einen regulären Mitarbeiter?
Gesetzlich existiert keine derartige Einschränkung. Jeder Arbeitnehmer darf seine 42-Stunden-Woche gemäss der Vereinbarung mit seinem Arbeitgeber ausüben. Und wenn wir zusätzlich die Option von Überstunden berücksichtigen, dann kann es 5, 10 oder sogar 25 derartiger Arbeitgeber geben.
Tipp
25 Unternehmen sind keine imaginäre Zahl. Vielmehr wird inoffiziell angenommen, dass sich ein Mitarbeiter einem Unternehmen mindestens 2 Stunden pro Woche widmet. Wenn wir also die wöchentliche Norm von 50 Arbeitsstunden kalkulieren und 2 Stunden pro Unternehmen annehmen, kommen wir auf 25 Arbeitgeber. Wie man diese Kundenanzahl erreicht und die damit verbundenen Projekte im Auge behält, obliegt den individuellen Fähigkeiten.
Um keine Verwirrung zu stiften, sollten wir den Begriff noch einmal erläutern. Ein normaler Angestellter hat nur einen Hauptarbeitgeber. Ein Freischaffender ist für mehr als 3 Unternehmen tätig und kann in deren Mitarbeiterstab aufgenommen werden. Ein Einzelunternehmer muss seine Tätigkeit anmelden und darf dann so viele Kunden annehmen, wie er zu bedienen bereit ist.
Die Fragen zu den Arbeitgebern sind also geklärt. Was aber tun, wenn die Kunden keine Unternehmen, sondern Privatpersonen sind?
Mit zunehmender Beliebtheit diverser Freelance-Plattformen wie fiverr, upwork und anderen kann heute jeder Mitarbeiter relativ problemlos einen beliebigen Nebenjob ausserhalb seines Hauptarbeitsplatzes finden und ausüben. In diesem Fall wird der Freiberufler nicht zu einem Vollzeitangestellten der Plattform, sondern führt lediglich Aufträge auf Vertragsbasis aus. Auf Plattformen für Freelancer sind oft nicht einmal die Passdaten für eine Registrierung erforderlich, um mit der Auftragsannahme zu beginnen. Und was noch wichtiger ist: Es spielt keine Rolle, ob es sich bei dem Plattform-Nutzer um eine gewöhnliche Privatperson oder um einen Einzelunternehmer handelt.
Den Umsatz, den ein Nutzer über die Plattform generiert und abhebt, darf sowohl auf ein normales Bankkonto als auch auf ein Geschäftskonto überwiesen werden. Der Freiberufler muss diese Einkünfte als zusätzliches Einkommen deklarieren, der Einzelunternehmer als Einkommen aus der Haupttätigkeit.
Tipp
Bei der Gründung eines Einzelunternehmens wählt die Person die Bereiche seiner Geschäftstätigkeit aus. Sämtliche Aufträge, die ein privater Unternehmer annimmt, müssen innerhalb der von ihm gewählten Kompetenzen liegen. Im Gegensatz dazu kann ein Freischaffender seine Haupttätigkeit problemlos mit jeder anderen Nebenbeschäftigung kombinieren. Das bedeutet: Ein Einzelunternehmer, der sich für den Bereich «Logistik» als Haupttätigkeit entschieden hat, darf die Einkünfte aus seiner Tätigkeit als Uber-Taxifahrer nicht in seiner Buchhaltung verbuchen. Obwohl diese Bereiche eng verwandt sind, sind sie nicht identisch. Ein normaler Freelancer darf diesen Nebenverdienst problemlos seinem Zusatzeinkommen hinzufügen.
Wenn man Aufträge annehmen darf, ohne ein Einzelunternehmen zu gründen – warum benötigt ein Freelancer dieses Format dann überhaupt?
Am einfachsten ist dies anhand folgender Beispiele zu verstehen.
Mark arbeitet als Finanzanalyst. Er gilt als Experte und kennt sich gut mit Buchhaltung und Steuern aus. Aus dieser Tätigkeit generiert er ein Jahreseinkommen von 108’400 Franken. Sein Kunde, dem er beim Start-up des Unternehmens geholfen hat, bittet ihn, ihm bei der Buchhaltung behilflich zu sein, bis er einen eigenen Buchhalter gefunden hat. Mark stimmt zu und führt diesen Teilzeitjob einige Monate lang aus. Insgesamt verdient er damit 10’000 Franken.
Problemanalyse
Zunächst möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf den ethischen Aspekt einer derartigen Teilzeitbeschäftigung lenken. Wenn Mark von seiner Geschäftsleitung die Erlaubnis für diese freiberufliche Tätigkeit erhalten hat, ist das problemlos. Wenn dies jedoch nicht der Fall ist – und das ist häufig so -, dann verstösst sein Engagement gegen den Ehrenkodex. In diesem Fall hat sein Arbeitgeber das Recht, diesen Mitarbeiter zu entlassen.
Tipp
Eine ethische Nebentätigkeit gilt als Tätigkeit in einem anderen Bereich als der Hauptbeschäftigung. Das heisst, Kunden und Interessen dieser Bereiche sollten sich nicht überschneiden. Nebenbeschäftigungen, die mit der Haupttätigkeit zusammenhängen, müssen mit den Aufgaben am Haupt-Arbeitsplatz vereinbar sein.
Das zweite Problem könnte die Höhe des zusätzlichen Einkommens sein. Hätte Mark in einem Jahr bis zu 2’300 Franken mit einem derartigen freiberuflichen Projekt verdient, wäre alles in Ordnung. Da er aber 10’000 Franken verdient hat, gilt er automatisch als Selbständiger und muss dieses Einkommen der AHV melden. Dieser Betrag wird in die Steuererklärung aufgenommen und erhöht entsprechend die jährliche Steuerschuld von Mark.
Lucy arbeitet als Trainerin in einem Fitnessstudio. Sie erhält ein Jahreseinkommen von 44’000 Franken an Lohn und Prämien aus dem Personal Training. Dank ihres guten Aussehens, ihrer körperlichen Verfassung und Tausenden von Followern auf Instagram wird Lucy häufig angesprochen, als Model für Sportbekleidung zu arbeiten. Zusätzlich bewirbt sie Fitnessprodukte in ihren sozialen Netzwerken. Dieser Nebenjob bringt ihr insgesamt 65’000 Franken pro Jahr ein.
Problemanalyse
In diesem Fall existiert kein ethisches Dilemma, denn Lucys soziales Engagement ermutigt die Leute nur dazu, dem Sportclub beizutreten, oder? Das stimmt nicht. Vielmehr kann ihre öffentliche Tätigkeit dem Image des Clubs schaden. Denn wenn Lucy für ein Fitnessprodukt wirbt, das schädlich in der Anwendung ist, kann der Zorn der Betroffenen auch ihren Arbeitsgeber betreffen (siehe den Zusammenhang zwischen den Tweets von Elon Musk und den Aktien von Tesla). Der einzige Ausweg aus dieser Situation ist eine gemeinsame Absprache zwischen Lucy und ihrem Hauptarbeitgeber betreffend ihre öffentlichen Aussagen.
Die Einnahmen aus Lucys Nebenjobs sind ein weiteres Problem. Nach schweizerischem Recht darf das Jahreseinkommen aus einer Teilzeitbeschäftigung nicht höher sein als der Jahreslohn am Hauptarbeitsort. Da Lucy 21’000 Franken mehr aus der freiberuflichen Tätigkeit erzielt, wird dieses Einkommen als Haupteinkommen betrachtet. Dadurch entsteht ein BVG (das vom Sportclub bezahlt wird) und eine höhere Steuerschuld.
Wie man sieht, funktioniert ein einfacher Nebenjob nicht in allen Fällen so, wie geplant. Deshalb lohnt es sich, über die Gründung eines Einzelunternehmens nachzudenken.
Ein Freelancer ist de facto bereits selbstständig. Falls die Einnahmen aus Freelance-Projekten mehr als 2’300 Franken pro Jahr betragen und die Anzahl von drei Kunden übersteigt, ist es Zeit zu handeln. Hier finden Sie 5 Vorgaben, die ein Freelancer erfüllen muss, um ein Einzelunternehmer zu werden:
Lassen Sie uns diese Massnahmen gemeinsam checken.
Laut Gesetz muss ein Freelancer mindestens 3 Kunden vorweisen, um ein Einzelunternehmen eröffnen zu dürfen. Dies muss durch Rechnungen und Zahlungsnachweise der Kunden belegt werden. Diese Dokumente müssen bei den staatlichen Behörden eingereicht werden. Ohne diese Belege wird die Selbständigkeit nicht anerkannt.
Über den Service AHVEasy (falls in Ihrem Kanton verfügbar) oder auf der Website Ihrer kantonalen AHV-Abteilung finden Sie das notwendige Formular für die Anmeldung von Einzelunternehmen. Füllen Sie es aus, durchlaufen Sie das Selbstständigkeitsnachweisverfahren und Sie werden offiziell vom Freelancer zum Einzelunternehmer.
Als Arbeitnehmer sind Sie bei der Pensionskasse und der Unfallversicherung/Krankentagegeld gemeldet. Als Einzelunternehmer können Sie auch weiterhin mit diesen Behörden zusammenarbeiten, wenn Sie die entsprechenden speziellen Formulare auf dem Kantons-Portal ausfüllen. Obwohl es nicht obligatorisch notwendig ist, bleiben Sie mit diesen sozialen Garantien während einer Krankheit finanziell abgesichert, können weiterhin ihren Pensionsfonds aufbauen und Ihr Unternehmen schrittweise etablieren.
Falls Sie Rechnungen für die Mehrwertsteuer ausstellen oder Ihre Steuern optimieren wollen, müssen Sie sich an die Eidgenössische Steuerverwaltung wenden. Und zwar spätestens dann, wenn das Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig wird – also ab einem Jahreseinkommen von 100’000 Franken.
Der Eintrag ins Handelsregister erlaubt es dem Einzelunternehmer, sich gegenüber Kunden und Partnern offiziell darzustellen. Bei der Registrierung müssen Sie den Namen des Unternehmens angeben und Ihr Leistungsangebot beschreiben. Für Einzelunternehmen mit geringen Einkommen ist dieser Vorgang jedoch nur optional. Erst ab einem Jahreseinkommen von 100’000 Franken ist ein Privatunternehmer verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen.
Der Registrierungsprozess eines Einzelunternehmens kostet viel Zeit. Obwohl die einzelnen Schritte auf den ersten Blick nicht kompliziert erscheinen, sollten Sie beim Ausfüllen der Anmeldeformulare sehr sorgfältig vorgehen. Falls Sie dabei Hilfe benötigen, finden Sie auf unserer Website viele qualifizierte Experten, die Sie beraten oder gemeinsam mit Ihnen sogar ein Einzelunternehmen im Turnkey-Verfahren eröffnen können.
Wenn Sie noch Fragen zu diesem Thema haben, nutzen Sie bitte unser Forum oder hier die Kommentar-Sparte. Arbeiten Sie als Freelancer, gründen Sie Einzelunternehmen, vereinigen Sie sich zu Kooperationen! Und falls Sie eine leistungsfähige Buchhaltungs- oder Steuerberatung benötigen – wenden Sie sich an die Profis von treuhand-suche.ch. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg auf Ihrem unternehmerischen Weg!
The post Vom Freelancer zum Einzelunternehmen. Tipps für Selbstständige in der Schweiz. appeared first on treuhand-suche.ch.
]]>Update des Artikels vom
Zum Jahresbeginn 2022 erhalten alle Steuerpflichtigen ein Steuererklärungsformular für das vergangene Jahr. Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2021 endet für die meisten natürlichen Personen am 31. März. Unternehmen erhalten eine Kulanz von 2 Monaten, so dass die Abgabefrist für juristische Personen für die Steuererklärung 2021 am 30. Mai endet. Doch da es sich um Steuern handelt, ist die Sache nicht ganz trivial. Jeder Schweizer Kanton, manchmal sogar die Gemeinde legt individuelle Termine für die Steuererklärung fest. Wir haben einen Kalender für die Abgabe der Steuererklärung 2021 zusammengestellt, damit Sie als natürliche oder juristische Person die Frist nicht verpassen. Und am Ende des Artikels teilen wir Ihnen mit, was passiert, wenn man seine Steuererklärung nicht fristgerecht einreicht.
Kanton |
Natürliche Personen |
Juristische Personen |
||
---|---|---|---|---|
Abgabefrist |
Fristerstreckung |
Abgabefrist |
Fristerstreckung |
|
Aargau |
31.03.2022 |
30.06.2022 |
30.06.2022 |
30.12.2022 |
31.10.2022 [S]Selbstständige |
||||
Appenzell Ausserrhoden |
31.03.2022 |
31.12.2022 |
30.06.2022 |
31.12.2022 [F2]Fristverlängerungen über den 31. Dezember - nur per E-Mail oder in Briefform. |
Appenzell Innerrhoden |
30.04.2022 |
30.11.2022 [B]mit Begründung |
31.05.2022 |
30.11.2022 [B]mit Begründung |
Basel-Land |
31.03.2022 |
30.09.2022 |
30.06.2022 |
31.12.2022 [F1]Fristerstreckung: bis 2 Mon. - 0 CHF; über 2 Mon. - 40 CHF. |
Basel-Stadt |
31.03.2022 |
30.10.2022 [B] mit Begründung |
30.06.2022 |
31.12.2022 [Bs] mit schriftlicher Begründung [G40] Verlängerung - gegen Gebühr CHF 40 |
Bern |
15.03.2022 |
15.07.2022 [G0] Verlängerung (falls online) - gegen Gebühr CHF 0 /[G20] Verlängerung (falls schriftlich oder per Telefon) - gegen Gebühr CHF 20 |
31.07.2022 |
15.09.2022 [G20] Verlängerung (falls schriftlich) - gegen Gebühr CHF 20 |
15.05.2022 [S]Selbstständige [F1]Fristerstreckung: bis 2 Mon. - 0 CHF; über 2 Mon. - 40 CHF. |
15.09.2022 [G40] Verlängerung - gegen Gebühr CHF 40 |
15.11.2022 [G20] Verlängerung (falls schriftlich) - gegen Gebühr CHF 20 [G40] Verlängerung (falls online) - gegen Gebühr CHF 40 |
||
15.11.2022 [G60] Verlängerung - gegen Gebühr CHF 60 |
||||
Freiburg |
31.03.2022 |
15.12.2022 Max 4 mal x 2 Mon. je [G20] Verlängerung - gegen Gebühr CHF 20 |
30.09.2022 |
individuell |
Glarus |
31.03.2022 |
30.09.2022 [Bs] mit schriftlicher Begründung |
30.06.2022 |
31.12.2022 [Bs] mit schriftlicher Begründung |
Graubünden |
31.03.2022 |
30.09.2022 |
30.09.2022 |
30.12.2012 [Gs] mit Gesuch |
30.09.2022 [S]Selbstständige |
31.12.2022 [S]Selbstständige |
|||
Luzern |
31.03.2022 |
31.08.2022 |
31.08.2022 |
31.07.2023 |
31.12.2022 [S]Selbstständige |
||||
Nidwalden |
31.03.2022 |
30.06.2022 |
30.06.2022 |
31.12.2022 [I]individuell ist auch länger möglich |
30.09.2022 [B]mit Begründung |
||||
Obwalden |
30.04.2022 |
31.12.2022 [B]mit Begründung |
30.06.2022 |
31.03.2023 [I]individuell ist auch länger möglich |
Schaffhausen |
31.03.2022 |
30.11.2022 |
30.09.2022 |
31.12.2022 |
Schwyz |
31.03.2022 |
31.12.2022 |
30.06.2022 |
31.12.2022 |
Solothurn |
31.03.2022 |
30.06.2022 [G] Verlängerung - gegen Gebühr |
30.06.2022 |
31.10.2022 |
31.11.2022 [G30] Verlängerung - gegen Gebühr CHF 30 |
||||
St. Gallen |
31.03.2022 |
Je nach Gemeinde |
31.12.2022 |
|
Thurgau |
31.03.2022 |
Je nach Gemeinde |
30.06.2022 |
31.10.2022 |
31.11.2022 - 30.06.2023 [Bs] mit schriftlicher Begründung [G30] Verlängerung - gegen Gebühr CHF 30 |
||||
Uri |
31.03.2022 |
31.10.2022 |
31.07.2022 |
31.12.2022 |
Wallis |
31.03.2022 |
31.07.2022 [G20] Verlängerung - gegen Gebühr CHF 20 |
30.06.2022 |
31.10.2022 [Gs] mit Gesuch |
31.10.2022 [S]Selbstständige [G20] Verlängerung - gegen Gebühr CHF 20 |
||||
Zug |
30.04.2022 |
31.12.2022 [Bs] mit schriftlicher Begründung [G] Verlängerung - gegen Gebühr |
30.09.2022 |
31.12.2022 / 31.03.2022 |
Zürich |
31.03.2022 |
Je nach Gemeinde |
30.09.2022 |
30.11.2022 |
Steuern können einem den Kopf verdrehen. Um sich Zeit und Nerven zu ersparen, empfiehlt es sich, einen Treuhänder um Hilfe zu bitten. In unserer Datenbank finden sich Hunderte von Steuerspezialisten aus allen deutschsprachigen Kantonen.
Die Erfassung von Buchhaltungsunterlagen und ihre korrekte Analyse kann sehr zeitaufwändig werden. Dies gilt sowohl für natürliche Personen (z. B. Bewertung von Immobilien, Wertpapieren und anderen Aktiva) als auch für juristische Personen (z. B. Erstellung von Jahresabschlüssen). Glücklicherweise kann die Abgabe der Steuererklärung verschoben werden.
Die Fristerstreckung muss vor Ablauf der eigentlichen Steuererklärungsfrist beantragt werden. In der Regel ist eine Verzögerung von sechs Monaten möglich. Die neuen Abgabetermine für die Steuererklärung lauten daher im Standardfall: 30.09. für natürliche Personen und 31.11. für juristische Personen.
Tipp
Einige Kantone, z. B. Bern und Zug, erlauben juristischen und – in privaten Fällen – natürlichen Personen eine wiederholte Steuererklärung-Fristerstreckung.
Es gibt 2 Möglichkeiten für Fristerstreckung der Steuererklärungen:
Die meisten Schweizer Kantone, z.B. Zürich, Luzern, Schwyz, Aargau, haben ein spezielles Online-Formular auf ihrer kantonalen Website. Dieses Steuererklärungs-Fristerstreckung-Formular enthält die folgenden Felder:
Nach dem Ausfüllen des Formulars erhalten Sie eine Benachrichtigung über die Änderung des Abgabetermins der Steuererklärung.
Tipp
Wenn das Online-Formular aus technischen oder anderen Gründen nicht verfügbar ist, können Sie eine E-Mail an das Steueramt schicken, um Ihre Steuererklärungs-Fristerstreckung zu beantragen (siehe Beispiel unten).
Auf der Website des Kantons müssen Sie die Adresse des Steueramtes besuchen. An diese Adresse müssen Sie einen Antrag auf Fristerstreckung für die Abgabe der Steuererklärung stellen. Neben den Kontaktdaten müssen Sie den Grund für die Verzögerung angeben. Hier ist ein Beispiel für einen solchen Brief (Word-Datei angehängt).
Das kantonale Steueramt verschickt die Steuererklärungsformulare für das Steuerjahr 2021 zwischen Anfang Januar und Ende Februar. Falls Sie dieses Dokument nicht erhalten haben, müssen Sie sich an das Steueramt wenden.
Tipp
Meistens sind Probleme beim Erhalt eines Steuererklärungsformulars mit einer Änderung des Registrierungsorts verbunden. Wenn Sie oder die Firma in einen anderen Kanton gezogen sind, sollten Sie keine Zeit verlieren und dies sofort dem Steueramt melden.
Dies kann mit den Formularen auf der Website des Kantons erfolgen. Leider bieten nicht alle Kantone diese Option. In diesem Artikel erfahren Sie mehr Details.
Dann wird Ihnen eine Geldstrafe auferlegt, die von der Dauer der Verspätung abhängt.
Die konkrete Höhe der Gebühren hängt von vielen Faktoren ab: Kanton, Vorgeschichte früherer Meldungen, Familienstand, Einkommenshöhe usw.
Tipp
Bis Sie Ihre Steuererklärung abgeben oder aufschieben, erhalten Sie regelmäßig Erinnerungen. Es ist wichtig, darauf zu reagieren und sich an das Steueramt zu wenden, um dieses Problem zu lösen.
The post Abgabefristen der Schweizer Steuererklärung 2021. Kalender & FAQ appeared first on treuhand-suche.ch.
]]>Haben Sie gewusst, dass manche neugegründete Startups, Freelancer und bestehende Einzelfirmen die Möglichkeit haben, eine einfache Buchhaltung zu führen und damit ihren Buchhaltungsaufwand zu halbieren? Das aktuelle Rechnungslegungsrecht sieht nämlich einige Erleichterungen für kleine Unternehmen vor. Im Volksmund nennt man diesen Ansatz «Milchbüchleinrechnung». Doch häufig stellt sich heraus, dass manche Aspekte der einfachen Buchhaltung nicht ganz einfach nachvollziehbar sind und grundsätzliche Erläuterung benötigen.
Im Jahr 2013 wurde in der Schweiz das neue Rechnungslegungsrecht eingeführt, das es kleinen Unternehmen erlaubt, ihre Bücher nicht mehr doppelt führen zu müssen, sondern auf eine einfache Buchhaltung – im Volksmund «Milchbüchleinrechnung» genannt – umzustellen. Die zentrale Idee beruht auf einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sowie der Angabe der Vermögenslage für kleine Firmen.
Wenn Sie Fragen haben und zusätzliche Erläuterung zu diesem Thema benötigen, können Sie sich an einen Treuhänder wenden, der Ihnen gerne zur Seite steht. Nutzen Sie unsere Suchfunktion und finden Sie einen Experten in der Nähe.
Gesetzesgemäss darf ein Unternehmen die einfache Buchhaltung (Milchbüchleinrechnung) unter folgender Voraussetzung führen:
Wichtig!
Nach Art. 957 Abs.2 OR entspricht die Anforderung an die CHF 500’000 dem «Nettoerlös» und ist stets ohne MwSt. einzuschätzen. Bei der Bestimmung des Umsatzerlöses müssen Erlösminderungen ebenfalls abgezogen werden.
Zusätzlich ist die Milchbüchleinrechnung bei folgenden Organisationen anwendbar:
In Art. 957a Abs. 2 OR sind die Grundsätze ordnungsgemässer Buchführung aufgelistet, die sowohl für die Milchbüchleinrechnung als auch für die doppelte Buchhaltung gelten:
Einer der zentralen Unterschiede liegt in der Abrechnungsart. Die einfache Buchhaltung beruht auf der Anwendung der sogenannten «Ist-Methode». Das heisst, die Buchungen werden ausschliesslich bei effektivem Geldfluss fällig. Also, wenn die tatsächliche Bargeld-Übergabe stattfindet. In der doppelten Buchhaltung wird der Ertrag bzw. der Aufwand beim Versand/Erhalt einer Rechnung verbucht. Deshalb werden bei der einfachen Buchführung sämtliche Einnahmen und Ausgaben nicht zweimal, sondern lediglich einmal erfasst. Dieses Prinzip halbiert den Zeitaufwand für die Buchführung. Es ist der Grund, weswegen eine Milchbüchleinrechnung besonders attraktiv und zweckdienlich für kleine und junge Unternehmen ist. Ausserdem vermeidet man damit die Debitoren-/Kreditoren-Buchhaltung, da unbezahlte Rechnungen nicht verbucht werden.
Tipp
Um Ihre wirtschaftliche Lage unter Kontrolle zu halten, empfiehlt es sich, eine Liste von gestellten Rechnungen zu führen. Unter diesem Link finden Sie eine Vorlage, die Ihnen hilft, Rechnungen mit allen Ihren Debitoren und Kreditoren unter Kontrolle zu behalten.
Merkmale | Einfache Buchführung | Doppelte Buchführung |
---|---|---|
Anwendbarkeit | Mikrounternehmen | Komplexe Unternehmen, z.B. GmbH, AG |
Abrechnungsart | «Ist-Methode» | «Soll-Methode» |
Gewinnermittlung | Einnahmen-Ausgaben Rechnung | Gewinn- und Verlust Rechnung |
Basis der Besteuerung | Differenz zwischen Zufluss von Einnahmen und Abfluss von Ausgaben | Periodengerechter Erfolg |
Rechnungsabgrenzung | nicht erforderlich | erforderlich |
Rückstellungen für Risiken | unzulässig | zulässig |
Vermögensbestandaufnahme und -Bewertung (Inventur) | nicht erforderlich | erforderlich |
Abstimmung der Finanzkosten mit den Aufzeichnungen | nicht erforderlich | erforderlich |
Vorteile der Milchbüechli
Nachteile der Milchbüechli
Wenn Sie sich für die Milchbüchleinrechnung entschieden haben, sollten Sie Ihre Buchhaltung bzw. die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung folgendermassen führen:
Tipp
Die Entscheidung, welche Methode für Sie besser geeignet ist, hängt hauptsächlich davon ab, ob Sie Ihren Zeitaufwand optimieren möchten und dafür zu zahlen bereit sind. Wenn Sie eine relativ grosse Anzahl an Rechnungen bearbeiten und so mehr Zeit der einfachen Buchhaltung widmen müssen, als Sie geplant haben, lohnt es sich, diesen Vorgang mittels einer smarten Buchhaltungssoftware zu optimieren.
Es gibt unterschiedliche Massnahmen, mit deren Hilfe man Einnahmen und Ausgaben festhalten kann:
Tipp
Operiert ein Unternehmen mit Bargeld, ist die Kassenbuchführung obligatorisch. Je nach MwSt.-Pflicht des Unternehmens kann sich das Kassenbuch unterscheiden.
Ein Einzelunternehmer will die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mittels Auszügen der Geschäftskonten durchführen. Er entscheidet sich für eine Excel-Tabelle und trägt darin sämtliche Transaktionen seiner Bankkonten ein. Der Saldo in der Excel-Tabelle muss stets dem Banksaldo entsprechen, da sonst sämtliche Einträge in der Tabelle nicht korrekt dargestellt sind. Anschliessend korrigiert man diese Tabelle um Privateinlagen und Privatentnahmen, um Geschäftseinnahmen zu definieren.
Ein Einzelunternehmer, der eine Brauerei besitzt, verbucht geschäftliche Transaktionen mittels eines Kassenbuches.
Zu Beginn des Monats belief sich die Summe in der Kasse auf CHF 200. In der Zeit von 01. bis 03. Mai 2021 erhielt der Einzelunternehmer die Zahlungen für erfolgte Bier- und Likörverkäufe. Diese Geschäftstransaktionen stellt der Unternehmer in der ersten Spalte ein.
Am 04. Mai zahlte er den Brennstoff und am 05. Mai kaufte er Rohstoffe für die Produktion. Diese Geschäftstransaktionen stellt er in der zweiten Spalte «Ausgabe» ein. Der Saldo berechnet sich zzgl. Anfangssaldo aus der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben in einem bestimmten Zeitraum.
In Kassenbüchern müssen alle geschäftlichen Einnahmen und Ausgaben Ihres Unternehmens lückenlos und ausnahmslos geführt werden. Bei der Darstellung der Daten müssen folgende Einzelheiten erfasst werden:
Wichtig!
Ein Beleg ist für jeden Eintrag erforderlich. Als Buchungsbelege gelten sämtliche schriftliche Aufzeichnungen auf Papier oder in elektronischer Form wie z. B. Debitoren- Lieferantenrechnungen oder Quittungen. Es ist ratsam, alle vorliegenden Belege fortlaufend nach Datum zu sortieren.
Ausser der Einnahmen- und Ausgabenrechnung müssen Einzelunternehmen in der Milchbüchleinrechnung die Anfang- und Endbestände der Vermögensteile separat festhalten. Darunter fallen z.B. flüssige Mittel (Kassa, Bankkonto), angefangene Arbeiten, Vorräte, Anlagevermögen, Forderungen, Vorauszahlungen und Lieferantenverbindlichkeiten. Lieferantenrechnungen sowie Anzahlungen von Kunden müssen als Minusposition bei den Vermögensteilen abgezogen und Kundenrechnungen als Pluspositionen addiert werden.
Ein Einzelunternehmer beschränkt die Buchführung auf das Geschäftsvermögen. Das setzt folglich die erforderliche Abgrenzung von Geschäfts- und Privatvermögen voraus. Als Geschäftsvermögen gelten sämtliche Vermögenswerte, die sich im Eigentum des Einzelunternehmers befinden und ganz oder teilweise der Geschäftstätigkeit dienen.
Der gesetzliche Mindeststandard verlangt lediglich die Aufzeichnung der Vermögenswerte sowie die Verbindlichkeiten des Geschäftsvermögens zum letzten Tag des Geschäftsjahres.
Tipp
Die Liste der Geschäftsvermögen dürfen Sie in freier Form erstellen. Es gibt diesbezüglich keine strengen Vorschriften. Die Summe der Geschäftsvermögen wird in der Steuererklärung, Punkt 32. «Eigenkapital Selbständigerwerbender ohne Geschäftswertschriften» dargestellt. Suchen Sie nach einer problemlosen Lösung für Darstellung der Vermögenslage, können Sie sich an folgende Schablone wenden.
Im Gegensatz zu einer GmbH oder AG muss der Inhaber einer Einzelfirma seinen Lohn bei der vereinfachten Buchführung nicht buchen. Der Gewinn der Einzelfirma ist automatisch der Lohn des Einzelunternehmers und wird im Weiteren in der privaten Steuererklärung versteuert.
In einer einfachen Buchhaltung erfasst man keine Privateinlagen und Privatentnahmen wie z.B. Überweisungen von einem Geschäftskonto auf ein eigenes Privatkonto und umgekehrt, sondern lediglich geschäftliche Einnahmen und Ausgaben.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug teilweise für geschäftliche und teilweise für persönliche Zwecke nutzen, haben Sie das Recht, die Finanzergebnisse des Einzelunternehmens um den entsprechenden Teil dieser Geschäftsausgaben zu reduzieren. Genauere Informationen diesbezüglich finden Sie in unserem Artikel «Geschäftsfahrzeug mit Privatanteil oder Privatauto mit Autospesen?».
The post Die Grundlagen der Milchbüchleinrechnung einfach erklärt appeared first on treuhand-suche.ch.
]]>Lassen Sie sich die staatlichen Leistungen nicht entgehen! Insbesondere Kurzarbeitsgeld kann Ihre Unternehmen vor schlimmen kurzfristigen Krisen retten. Wie muss ich mich anmelden? Welche Punkte muss ich beachten? Und wie genau funktionieren die Abrechnungen? Hier kann Ihnen ein Treuhänder unterstützen und Sie beraten.
Wenn ein Unternehmen seine Arbeit in der Schweiz wirtschaftlich begründet vorübergehend reduzieren oder ganz einstellen soll, aber gleichzeitig die Arbeitsverhältnisse im Sinne der Arbeitsgesetzgebung dabei bestehen bleiben, handelt es sich um Kurzarbeit.
Kurzarbeit umfasst des Weiteren Arbeitsausfälle, die auf behördliche Massnahmen oder andere Umstände zurückzuführen sind und ausserhalb der Kontrolle des Arbeitgebers liegen. Damit sollen Entlassungen verhindert werden, die aufgrund eines kurzfristigen und unvermeidbaren Arbeitsausfalls auftreten könnten. Risiken wie verschärfter Wettbewerb, ein Nachfrageeinbruch oder andere bekannte Geschäftsrisiken gelten nicht als Begründung für eine Kurzarbeitsentschädigung.
Sämtliche eingeführten Veränderungen hatten grösstenteils einen eher vorläufigen Charakter. Doch die grundsätzliche Prinzipien der Kurzarbeit wurden nicht geändert. Werfen wir also einen Blick auf die wichtigsten Prinzipien der Kurzarbeit.
Zunächst einmal ist es entscheidend, dass sich das Unternehmen für Kurzarbeit in der Schweiz anmeldet (Weitere Informationen zur Anmeldung findet sich bei SECO). Bei Ausbruch der Corona-Krise wurde die Karenzfrist zuerst auf einen Tag reduziert, später wurde sie komplett aufgehoben. Die ordentliche Karenzfrist beträgt zwei Wochen.
Während zwei Jahren darf die Summe aller Perioden, für die eine Kurzarbeitsentschädigung gezahlt werden kann, nicht länger als 12 Monate betragen. Im Rahmen von COVID-19 wurde diese Periode verlängert und beträgt seit dem 01. September 2020 insgesamt 18 Monate. Eine Bewilligung für die Kurzarbeit kann einmalig nur für 3 Monate zugesprochen werden. Wenn also mit weiteren Schwierigkeiten hinsichtlich der Auslastung der Mitarbeiter gerechnet werden kann, die länger als 3 Monate dauern, sollte kurz vor Ablauf der vorherigen Bewilligung eine weitere für die kommenden 3 Monate beantragt werden.
Zu den Firmen, die einen Anspruch auf eine Kurzarbeitsentschädigung haben könnten, gehören diejenige, bei denen die Beschäftigung des Arbeitnehmers um mehr als 10% reduziert und eines der folgenden Kriterien erfüllt wird:
Tipp
Einverständnis der Mitarbeitenden
Der Arbeitgeber sollte bei den Mitarbeitenden die schriftliche Zustimmung für die Kurzarbeit einholen. Die Mitarbeiter dürfen die Kurzarbeit ablehnen. Dann muss der Arbeitgeber weiterhin den vollen Lohn auszahlen.
Vor COVID-19 |
COVID-19-Zeiten |
Nach dem Höhepunkt |
|
---|---|---|---|
Voranmeldefrist für Kurzarbeit |
Voranmeldefrist betrug 10 Tagen |
Voranmeldefrist wurde aufgehoben |
Voranmeldefrist von 10 Tagen wurde wieder eingeführt (ab 1. Juni 2020) |
Bewilligungsdauer von Kurzarbeit |
Bewilligungsdauer betrug 3 Monate |
Bewilligungsdauer wurde von 3 auf 6 Monate verlängert |
Bewilligungsdauer wurde wieder auf 3 Monate reduziert (ab 1. September 2020) |
Überstunden |
Überstunden müssen zunächst abgebaut werden, bevor die Kurzarbeit bewilligt wird |
Überstunden müssen nicht mehr zuerst abgebaut werden
|
Überzeiten müssen bis Ende Dezember 2020 nicht mehr vor dem Bezug der KAE abgebaut werden |
Karenzzeit |
Karenzzeit betrug üblicherweise zwei bzw. drei Tage |
Karenzzeit wurde aufgehoben |
Karenzzeit wurde auf einen Tag reduziert |
Maximale Bezugsdauer für einen Arbeitsausfall von mehr als 85% |
Die maximale Bezugsdauer betrug 4 Abrechnungsperioden |
Die maximale Bezugsdauer wurde aufgehoben |
Ab 1. September 2020 gilt wieder die maximale Bezugsdauer von 4 Abrechnungsperioden |
Anspruchsberechtigung |
Der Anspruch auf KAE besteht für folgenden Personen:
|
Der Anspruch auf KAE wurde ausgeweitet auf folgenden Personen:
|
Die Ausweitung der Anspruchsberechtigung wurde letztendlich am 1. September 2020 abgeschafft |
Ist die Kurzarbeit bereits angemeldet, wird den betroffenen Arbeitnehmern in der Schweiz 80% des wegfallenden Lohnes erstattet. Der Arbeitgeber sollte davon ausgehen, dass die Kurzarbeitsentschädigung erst im darauffolgenden Monat erfolgt. Arbeitnehmer, die für Unternehmen mit beantragter Kurzarbeit arbeiten, sollten die 80% des Verdienstausfalls frühzeitig als Lohn erhalten. Im Fall der angemeldeten Kurzarbeit müssen die Sozialversicherungsbeiträge auf den 100%-Lohn entrichtet werden. Die Arbeitgeberbeiträge an die AHV/IV/EO/ALV für die Ausfallzeiten werden via Kurzarbeitsentschädigung rückvergütet. Der obenerwähnte Arbeitgeberanteil an die AHV/IV/EO/ALV beträgt 6.375%.
Wichtige Links zum Thema:
Wenn die Kurzarbeit von dem Unternehmen beantragt wurde, können auch die Arbeitende im Stundenlohn Anspruch auf eine Kurzarbeitsentschädigung haben. Die Voraussetzungen dafür sind gleich wie für die Arbeitenden im Monatslohn.
Auch die Arbeitenden auf Abruf können Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung haben. Diese Ausnahme gilt aber lediglich für Arbeitende, deren Auslastung um weniger als 20% schwankt.
Die Quellensteuer wird ausschliesslich gemäss dem reduzierten Lohn abgerechnet.
Bei der Kurzarbeit sind die Anforderungen zur Krankenmeldung gleich wie bei der normalen Arbeitsbedingungen.
Der Urlaub darf nicht wegen Kurzarbeit reduziert werden. Die Höhe des Lohnes während der Kurzarbeit wurde jedoch juristisch noch nicht reguliert. Sollten Arbeitnehmer während der Kurzarbeit Urlaub nehmen, erhalten sie 100% des Lohnes.
The post Kurzarbeit in der Schweiz – oder wie erhält man eine Entschädigung appeared first on treuhand-suche.ch.
]]>
In Notfällen, wie beispielsweise beim Coronavirus, können jedoch bestimmte Anforderungen oder Einschränkungen eine Zeitlang gelockert oder entfernt werden, um die betroffenen Unternehmen zu unterstützen.