Mark Fehr, Author at treuhand-suche.ch https://treuhand-suche.ch/blog/author/mark-fehr/ Blog Thu, 13 Feb 2025 09:04:10 +0000 de-CH hourly 1 https://treuhand-suche.ch/blog/wp-content/uploads/2019/04/cropped-favicon-150x150.png Mark Fehr, Author at treuhand-suche.ch https://treuhand-suche.ch/blog/author/mark-fehr/ 32 32 Steuererklärung ausfüllen lassen – Steuerberater Vergleich 2025 https://treuhand-suche.ch/blog/steuerberater-vergleich/ https://treuhand-suche.ch/blog/steuerberater-vergleich/#respond Thu, 13 Feb 2025 09:00:30 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=10065 The post Steuererklärung ausfüllen lassen – Steuerberater Vergleich 2025 appeared first on treuhand-suche.ch.

]]>

Sicher haben Sie auch schon Flyer in Ihrem Briefkasten gefunden, die Ihnen für CHF 89 versprechen, Ihre Steuererklärung professionell ausfüllen zu lassen. Gerade im Bereich der Steuerberatung sind Stundensätze von 250 CHF/h keine Seltenheit. Handelt es sich bei diesen Kracher-Preisen um seriöse Angebote oder um eine fiese Masche?

Soll ich meine Steuererklärung selbst ausfüllen oder von professionellen Steuerberatern oder Treuhändern ausfüllen lassen? Viele Menschen in der Schweiz, insbesondere Expats, entscheiden sich für die zweite Option, da die Komplexität der Steuererklärung oft viel Zeit und Nerven kostet. Der Markt bietet eine Vielzahl von Steuerbüros mit unterschiedlichen Preisen und Arbeitsbedingungen, die oft nur schwer vergleichbar sind.

  • Wer bietet das beste Preis-Leistungs-Verhältnis?
  • Wie kann ich herausfinden, welcher Steuerberater meinen Bedürfnissen, z. B. bei komplexen, individuellen Situationen, am besten entspricht?
  • Sind diese billig-Angebote tatsächlich seriös?

Unser Vergleich der Steuererklärungsdienste in der Schweiz befasst sich genau mit diesen Fragen und hilft Ihnen dabei, eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Achtung Versicherungsbroker!

Sie werden es geahnt haben. Natürlich war die Frage nach der Seriosität des in der Einleitung erwähnten Preis-Knüllers rein rhetorischer Art. Für CHF 89 erhalten Sie keine fachkundige Steuerberatung oder wenn, dann hat das Ganze einen Haken. Auch bei unseren Tests sind wir online auf ein – scheinbar seriöses – Angebot gestossen, welches sich bei genauerer Betrachtung als Verkaufsmasche von Versicherungsprodukten entpuppt hat.

Auf der Website steuererklaerungsparen.ch haben wir (wie bei allen andern) testweise ein Angebot angefordert, denn auch die Preise schienen durchaus attraktiv zu sein. Bald stellte sich jedoch heraus, dass die Website nur als Vermittler dient und wir dann je eine Offerte von Finturis GmbH und CLARK erhielten. Bei beiden handelt es sich um Versicherungsbroker, denen wohl nicht primär darum geht, Ihnen die bestmögliche Steuerberatung zu bieten, sondern um Einblick in Ihre Finanzen zu erhalten, um Ihnen ein passendes Versicherungsprodukt anzudrehen. Dazu muss man wissen, dass Versicherungsprodukte in der Regel sehr hohe Margen ausweisen und sich der Umweg über eine Steuererklärung für diese Broker mehr als lohnt.

Achtung

Hände weg von Billigangeboten bei Steuererklärungen. Wenn der Preis zu tief liegt, ist oft etwas faul.

Wie lange dauert es, meine Steuererklärung ausfüllen zu lassen?

Sie möchten sicherlich keine Busse für das verspätete Einreichen Ihrer Steuererklärung riskieren. Daher sollten Sie, wenn Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen lassen möchten, nicht nur die Fristen zur Einreichung, sondern auch die Erstellungsdauer der Steuererklärung berücksichtigen. Insbesondere, wenn die Einreichungsfrist näher rückt, sind genau die Ersteller auch stärker ausgelastet. Das ist ein gewichtiger Grund, warum Ihre Steuererklärung nicht immer pünktlich zu dem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt fertiggestellt werden kann.

Im «normalen» Ablauf nimmt die Vorbereitung einer Steuererklärung bei einem Steuerbüro einige Wochen bis mehrere Monate in Anspruch. Einige bieten einen sogenannten Expressauftrag gegen einen Zuschlag an. In diesem Fall können Sie in den Genuss einer priorisierten Behandlung kommen. Die Bearbeitungsdauer sowie die Möglichkeit, diese gegen einen Aufpreis zu beschleunigen, variieren deutlich von Anbieter zu Anbieter.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit und Expressauftrag bei Schweizer Steuerberatern

Anbieter

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Expressauftrag

abrechnungen.ch 1-2 Wochen idR 1-5 Tage
Suter Treuhand Consulting 1-3 Wochen 3 Tage
Expertiva AG 1-3 Wochen n/a
Smart eTax 2-3 Wochen n/a
Findea.CH Innert 5 Wochen bis 10 Tage
Excent n/a n/a
2media GmbH / steuererklaerungsparen.ch n/a n/a
dein-onlinesteuerberater n/a n/a
Graber Treuhand n/a n/a
Beat Schnorf / Steuerberatung Schweiz n/a n/a

Tipp

Im Jahr 2025 sind Steuererklärungen im Kanton Zürich mit den erforderlichen Beilagen bis zum 31. März 2025 online einzureichen. Es drohen Bussen von bis zu CHF 1’000 und in schwerwiegenden Fällen oder bei Wiederholungen sogar bis zu CHF 10’000. Zusätzlich wird Sie das Steueramt einschätzen – und das fast immer zu Ihrem Nachteil.

Aufforderung zur Einreichung von Steuererklärungen und Verrechnungsanträgen im Jahr 2025 | Kanton Zürich

Qualität der Arbeit

Die Frage nach dem Ruf eines Unternehmens sowie der Arbeitsqualität auf dem Markt ist immer bis zu einem gewissen Grad spekulativ. Allerdings haben wir die Feedbacks von Kunden in Form der aktuellsten Google-Bewertungen herangezogen, um herauszufinden, welcher Steuerberater sich durch die höchste Kundenzufriedenheit auszeichnet.

Bewertungsniveau bei Schweizer Steuerberatern

Anbieter*

Bewertungsniveau

dein-onlinesteuerberater 5.0
abrechnungen.ch 4.9
Findea AG in Zürich 4.1
Beat Schnorf / Steuerberatung Schweiz 3.9
2media GmbH / steuererklaerungsparen.ch 3.2
* Anbieter mit einer Gesamtanzahl von weniger als 10 Bewertungen wurden nicht berücksichtigt.

Wer hat am meisten Erfahrung?

Viele Treuhänder füllen ab und zu eine Steuererklärung aus. Man muss auch bedenken, dass es sich bei den Steuererklärungen um ein für Treuhänder kaum lukratives Geschäft handelt, weshalb oft das Volumen in Grenzen hält. Doch Übung macht den Meister. Mehr Steuererklärungen deuten auf eine routinierte Handhabung und auf zufriedene, wiederkehrende Kunden hin. Doch wie ist es möglich, herauszufinden, wer tatsächlich über das umfangreichste Know-how verfügt, wenn jeder sich selbst im bestmöglichen Licht darstellt? Wir versuchen, diese Frage zu beantworten, indem wir als Proxy die Anzahl der hinterlassenen Google-Bewertungen als Basis nehmen. Die Logik dieses Vorgehens ist ziemlich simpel: Die Anzahl der Google-Bewertungen sollte mit der Anzahl der Kunden korrelieren, was wiederum auf die Menge der gesammelten Expertise hinweisen sollte.

Anzahl Bewertungen bei Schweizer Steuerberatern

Anbieter

Anzahl Bewertungen

abrechnungen.ch 123
dein-onlinesteuerberater 97
Beat Schnorf / Steuerberatung Schweiz 24
Findea AG in Zürich 17
2media GmbH / steuererklaerungsparen.ch 13
Smart eTax 6
Graber Treuhand 6
Excent 4
Expertiva AG 3
Suter Treuhand Consulting 1

Was kostet meine Steuererklärung?

Die Steuerberater stellen den Preis für das Vorbereiten der Steuererklärung in der Regel in direkten Zusammenhang mit dem damit verbundenen Zeitaufwand. Dieser variiert selbstverständlich deutlich je nach konkreter Situation. Dazu gehören vor allem:

  • Anzahl Bankkonten
  • Anzahl Wertschriftendepots
  • Liegenschaften
  • Quellensteuerpflicht
Was kostet meine Steuererklärung

Um unseren Vergleich maximal fair und daher möglichst auf den gleichen Stand zu bringen, werden im Weiteren drei wichtige Parameter verglichen. Diese geben einen guten Eindruck über das Preisniveau je nach Steuerberater.

Simple Steuererklärung für private Personen

1 Bankkonto, 0 Wertschriftendepot, 0 Liegenschaften.

Preise für eine simple Steuererklärung bei Schweizer Steuerberatern

Anbieter

Preis, CHF

Beat Schnorf / Steuerberatung Schweiz 69
Findea.CH 99
Expertiva AG ab 149
abrechnungen.ch 150
dein-onlinesteuerberater 160
2media GmbH / steuererklaerungsparen.ch 180
(Rabatt 50% für Neukunden)
Excent 180 - 240
Suter Treuhand Consulting ab 180
Graber Treuhand ab 250

Grundangebot für Ehepaare

Häufig bieten die Ersteller günstigere Bedingungen für das Erstellen der Steuererklärung für Ehepaare. Insgesamt scheint der Preis erheblich günstiger zu sein im Vergleich zur getrennten Vorbereitung der beiden Steuererklärungen.

Preise des Grundangebots für Ehepaare bei Schweizer Steuerberatern

Anbieter

Preis, CHF

2media GmbH / steuererklaerungsparen.ch 220
abrechnungen.ch 250
Graber Treuhand ab 290
Suter Treuhand Consulting ab 300
Smart eTax 350
Findea.CH n/a
Excent n/a
Beat Schnorf / Steuerberatung Schweiz n/a
dein-onlinesteuerberater n/a
Expertiva AG n/a

Kosten für individuelle komplexe Bearbeitung

Mit welchen Kosten muss man nun rechnen, wenn es sich nicht um die einfachste «standardmässige» Steuererklärung handelt? Handelt es sich um eine komplexere Bearbeitung, die beispielsweise individuelle effektive Abzüge, Wertschriften, Liegenschaften in der Schweiz und/oder im Ausland sowie eigene Fahrzeuge umfasst, kommt in der Regel die Verrechnung auf Stundenbasis zum Tragen. Ein niedrigerer Steuersatz sollte daher mit ziemlicher Sicherheit auf niedrigere Gesamtkosten hinweisen.

Stundensatz für individuelle komplexe Bearbeitung bei Schweizer Steuerberatern

Anbieter

Stundensatz, CHF

abrechnungen.ch 90-130,
90 (für Treuhand-Kunden),
104 (für Bestandeskunden)
Beat Schnorf / Steuerberatung Schweiz 100-150
Suter Treuhand Consulting 120-180
Excent 175-220
dein-onlinesteuerberater 220

Interessant sind die verschiedenen Rabattangebote. Während steuererklaerungsparen.ch mit Rabatten für Neukunden lockt, bietet abrechnungen.ch seinen Bestandeskunden gewisse Preisnachlässe.

Wer hat das beste Angebot?

Eine eindeutige Antwort darauf, welcher Steuerberater die besten Bedingungen für das Ausfüllen von Steuererklärungen bietet, gibt es leider nicht. Am Ende kommt es auf Ihre persönliche Situation an und darauf, was Ihnen am wichtigsten ist: Preis, Arbeitsqualität, Geschwindigkeit der Bearbeitung oder vielleicht der Kundenservice?

Damit Sie leichter eine gut abgewogene Entscheidung treffen können, haben wir unten die Steuerberater mit ihrem Ranking in den verschiedenen Kategorien aufgeführt – passend zu Ihren individuellen Bedürfnissen (Nummer 1 entspricht stets der obersten Position nach Kriterium).

Übersichtstabelle zum Vergleich von Schweizer Steuerberatern
Anbieter Erstellungs­dauer Reputation * Kunden­erfahrung Preis Simple Preis Ehepaar Stunden­satz
2media GmbH / steuer­erklaerung­sparen.ch 6 7 7 6 1 6
abrechnungen.ch 1 2 1 4 2 1
Beat Schnorf / Steuer­beratung Schweiz 6 6 5 1 6 2
dein-online­steuer­berater 6 1 2 5 6 5
Excent 6 n/a 10 7 6 4
Expertiva AG 3 n/a 11 3 6 6
Findea AG in Zürich 6 5 6 3 6 6
Graber Treuhand 6 n/a 9 9 3 6
Smart eTax 4 n/a 8 10 5 6
Suter Treuhand Consulting 2 n/a 12 8 4 3
* Anbieter mit einer Gesamtanzahl von weniger als 10 Bewertungen wurden nicht berücksichtigt.

Tipp

Möchten Sie weitere Anbieter für die Erstellung von Steuererklärungen erkunden und sich potenziell an diese wenden? Unser breites Netzwerk an Treuhändern steht Ihnen zur Verfügung, um Sie bei allen Fragen rund um Steuern zu unterstützen.

The post Steuererklärung ausfüllen lassen – Steuerberater Vergleich 2025 appeared first on treuhand-suche.ch.

]]>
https://treuhand-suche.ch/blog/steuerberater-vergleich/feed/ 0
Wovon hängen die Kosten Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung ab? https://treuhand-suche.ch/blog/bhv-kostenfaktoren/ https://treuhand-suche.ch/blog/bhv-kostenfaktoren/#comments Mon, 27 Feb 2023 09:00:38 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=8577 The post Wovon hängen die Kosten Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung ab? appeared first on treuhand-suche.ch.

]]>

Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, eine Betriebs­haft­pflicht­versicherung (BHV) für Ihr Unternehmen abzuschliessen, spielt die Höhe der Versicherungs­prämie bei der Entscheidungs­findung eine erhebliche Rolle. In der Praxis hängen die Kosten von diversen Einfluss­faktoren ab, die sich von Fall zu Fall um den Faktor 10 und mehr unterscheiden können. Insofern stellen sich dem Unternehmer im Zuge des Entscheidungs­prozesses folgende konkrete Fragen:

  • Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten meiner BHV?
  • Welche Parameter sind entscheidende Einfluss­faktoren auf die Höhe meiner Betriebs­haft­pflicht­versicherungs­prämie?

Suchen Sie Antworten auf diese Fragen? Hier erfahren Sie mehr.

Anfragen von Versicherungs­unternehmen

Versicherungs­unternehmen benötigen unterschiedlichste Informationen, um die Prämien der Betriebs­haft­pflicht­versicherung für Ihr Unternehmen kalkulieren zu können. Die übliche Fragenliste der Unternehmen finden Sie hier: «Betriebshaftpflichtversicherung: 11 Kernfragen von Unternehmern»

Um das Thema möglichst einfach zu gestalten, konzentrieren wir uns auf 7 zentrale Aspekte, um herauszufinden, wie sie die Betriebs­haft­pflicht­versicherungs­prämie tatsächlich beeinflussen:

  • Branche / Art der Tätigkeit
  • Haftpflicht-Schäden in den vergangenen (normalerweise 5) Jahren
  • Jahresumsatz
  • AHV-Lohnsumme aller Mitarbeiter inkl. Inhaber / Geschäftsführer
  • Mitarbeiterzahl
  • Standort
  • Rechtsform
Faktoren, die BHV-Prämie beeinflussen

Beeinflussende und nicht-beeinflussende Faktoren der Versicherungs­kosten

Tatsächlich verfügen diese Faktoren nicht über den gleichen Einfluss auf die Höhe der Kosten Ihrer Betriebs­haft­pflicht­versicherung. In der Tabelle unten finden die Ergebnisse unserer Recherchen inklusive dem jeweiligen Einflussgrad der einzelnen Parameter.

Beeinflussende und nicht-beeinflussende Faktoren der Versicherungskosten
Faktoren Einfluss auf die jährliche Prämie der BHV Priorität
Branche 1
Jahresumsatz 2
AHV-Lohnsumme aller Mitarbeiter 3
Haftpflicht-Schäden 4
Mitarbeiteranzahl -
Standort, Kanton -
Rechtsform -

Wichtig

Wie man der Tabelle entnehmen kann, verfügt der Parameter «Branche» über die höchste Priorität. Es folgen «Umsatz», «AHV-Lohnsumme» und «Haftpflicht-Schäden in den vorherigen 5 Jahren». Die weiteren Faktoren haben keinen Einfluss auf die Höhe der jährlichen Prämie.

Lass uns Schritt für Schritt den Einflussgrad jedes Parameters einschätzen.

Einflussfaktor «Branche»

Die Branche, in der Ihr Unternehmen aktiv ist, ist besonders wichtig für die Höhe der Kosten Ihrer BHV. Die Zugehörigkeit zu bestimmten Branchen kann die Kosten­situation teilweise bis um den Faktor 15 verändern. Weil die Haft­pflicht­risiken von Branche zu Branche sehr unterschiedlich sind, kann es zu massiven Abweichungen kommen. Die folgende Grafik unterstreicht die Unterschiede der Versicherungs­prämien für beispielhafte Unternehmen unterschiedlicher Branchen. Die restlichen Angaben bleiben dabei unverändert.

Jährliche Kosten der BHV nach Firmenbranche

Chart by Visualizer

Als Basis für den Vergleich wurden die Daten der «Zürich»-Versicherung gewählt. Die Daten wurden Ende Dezember 2022 erhoben.

Beispielhafte Kennzahlen der Vergleichsunternehmen:
Kennzahl Angabe
Jahresumsatz inkl. Mehrwertsteuer CHF 1’000’000
Mitarbeiterzahl 10
Standort, Kanton Zürich
AHV-Lohnsumme (CHF pro Jahr) aller Mitarbeiter CHF 300’000
Präsenz auf dem Markt in Jahren 3
Haftpflicht-Schäden 1
Basisversicherung CHF 5’000’000
Aus- und Einbaukosten Inbegriffen
Ermittlungs- und Behebungskosten Inbegriffen
Vermögensschäden wegen Bauzwischenfällen Inbegriffen
Vertragsdauer 5 Jahre

Wichtig

Die Daten aus der oben aufgeführten Grafik demonstrieren eindrucksvoll, dass die Baubranche durch die höchsten Haftpflichtrisiken und somit den entsprechenden Prämien bei der Betriebs­haft­pflicht­versicherung gekennzeichnet ist. Die Transportbranche weist einen moderaten Risikograd auf, während «Gastronomie» und «Einzelhandel» mit einem niedrigen Risiko eingestuft werden.

Sonstige Einfluss­faktoren

Neben dem Parameter «Branche» beeinflussen weitere Einfluss­faktoren die Kalkulation der Betriebs­haft­pflicht­versicherungs­prämie. Unten finden sich Daten, die aufzeigen, wie stark jeder dieser Parameter die Kosten der BHV beeinflusst – vorausgesetzt, dass alle anderen Rahmendaten, wie im vorherigen Beispiel, unverändert bleiben. Als Basis für die Studie wurde die Branche «Grosshandel Bauelemente mit Manipulation» ausgewählt.

Einflussgrad anderer Faktoren auf die BHV-Prämie
Einflussfaktor Option 1 Option 2 Option 3
Jahresumsatz 1 Mio 2 Mio +42% 3 Mio +28%
AHV-Lohnsumme aller MA 300 K 600 K +22% 900 K +16%
Haftpflicht-Schäden (in den letzten 5 Jahren) 0 1 +3% 2 +15%
Mitarbeiteranzahl 10 20 30
Standort, Kanton Zürich Bern St. Gallen
Rechtsform Einzelfirma GmbH AG

Wie der Tabelle entnommen werden kann, liegt der Faktor «Jahresumsatz» bereits an zweiter Stelle der Relevanz. Erst danach folgen Parameter wie «AHV-Lohnsumme aller MA» und «Haftpflicht-Schäden».

Wichtig

Diese Ergebnisse unterstreichen eindrucksvoll, dass die Parameter «Mitarbeiter­anzahl», «Standort», «Rechtsform» von Versicherungs­unternehmen zwar angefordert werden, aber in der Regel bedeutungslos sind. Anzumerken bleibt, dass in der Praxis die Mitarbeiter­anzahl eng mit der AHV-Lohnsumme korreliert. Sie kann unter Umständen die Prämienhöhe der BHV indirekt beeinflussen.

Fazit

  • Wenn ein Unternehmer die Haftpflichtrisiken seines Unternehmens versichern will, ist er aufgefordert, dem Versicherer umfangreiche Informationen bereitzustellen. Doch nicht alle Parameter sind gleichermassen relevant. Zu den TOP 3-Einflussfaktoren auf die Höhe der BHV-Prämien zählen vor allem: Branche, Jahresumsatz sowie AHV-Lohnsumme aller Mitarbeiter.
  • Der Parameter «Branche» hat den grössten Einfluss auf die Höhe der Betriebshaftpflichtversicherungsprämie. Die Versicherungskosten von zwei Unternehmen in unterschiedlichen Branchen können sich bei sonst gleichen Voraussetzungen bis um den Faktor 15 unterscheiden.
  • Die Parameter «Standort», «Rechtsform» und «Mitarbeiterzahl» haben kaum Einfluss auf die Höhe einer BHV-Prämie.
  • Weil speziell Unternehmen der Bau- und Transportindustrie einem signifikant höheren Haftpflichtrisiko ausgesetzt sind, sollten vor allem Mitglieder dieser Branchen die Notwendigkeit in Betracht ziehen, ihre offensichtlichen Risiken durch eine BHV abzusichern.
Betriebschaftpflichtversicherung Infographik
Klicken Sie, um die Infografik in einem grösseren Format zu öffnen.

The post Wovon hängen die Kosten Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung ab? appeared first on treuhand-suche.ch.

]]>
https://treuhand-suche.ch/blog/bhv-kostenfaktoren/feed/ 2
Betriebshaftpflichtversicherung: 11 Kernfragen von Unternehmern https://treuhand-suche.ch/blog/betriebshaftpflichtversicherung/ https://treuhand-suche.ch/blog/betriebshaftpflichtversicherung/#respond Mon, 23 Jan 2023 09:00:48 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=8517 The post Betriebshaftpflichtversicherung: 11 Kernfragen von Unternehmern appeared first on treuhand-suche.ch.

]]>

Es kann vorkommen, dass Dritte (Personen oder deren Eigentum) durch die Betriebs­tätigkeit eines Unternehmens beschädigt werden. Daraus ergeben sich dann entsprechende Schaden­ersatz­ansprüche. Für diese Situation bietet der Markt in der Schweiz eine Lösung – die Betriebs­haftpflicht­versicherung oder BHV. Häufig sind Schweizer Unternehmer darüber nicht ausreichend informiert. Welche Vor- und Nachteile diese Lösung bietet, sollte jeder Unternehmer unbedingt berücksichtigen. Mehr erfahren Sie ganz konkret anhand der unterstehenden Antworten auf die häufigsten Fragen, die sich viele Unternehmer stellen.

Was kostet eine Betriebs­haftpflicht­versicherung in der Schweiz?

Den grössten Einfluss auf die Versicherungs­kosten hat die Branche, in der Ihr Unternehmen aktiv ist. In der Tabelle unten können Sie die tatsächlichen jährlichen Kosten der BHV für Unternehmen in unterschiedlichen Branchen vergleichen. Die Höhe kann sich je nach konkretem Fall um mehr als den Faktor 10 unterscheiden. Andere Einflussfaktoren bleiben unverändert und sind in der Liste aufgelistet.

Jährliche BHV-Kosten in Abhängigkeit vom Unternehmensbereich
Unternehmensbereich Jährliche BHV-Kosten
Einzelhandel, Haushaltsgeräte CHF 403.5
Restaurant - ohne Betten CHF 262.5
Spedition -inkl. Verpackung, Zollagentur mit Manipulation CHF 1’170.1
Grosshandel Bauelemente mit Manipulation CHF 510.3
Körperpflege, Kosmetiksalon CHF 420.4
Bauindustrie, Elektroinstallation CHF 2’070.6

Die oben genannten Kosten wurden auf der Grundlage der folgenden Angaben berechnet:

Berechnungsangaben für die jährlichen Standardkosten der BHV
Indikator Wert
Jahresumsatz CHF 1’000’000
Mitarbeiteranzahl 10
Standort, Kanton Zürich
AHV-Lohnsumme aller Mitarbeiter, inkl. Inhaber/Geschäftsführer CHF 300’000
Präsenz auf dem Markt, Jahre 3
Haftpflicht-Schäden 0
Vertragsdauer, Jahre 5
Versicherer Zürich Versicherungsgesellschaft AG

In der Praxis hängt die jährliche Prämie nicht nur von der Branche, sondern auch von anderen Faktoren ab. Die Kosten einer BHV stehen somit in Relation zu:

  • Branche / Art der Tätigkeit
  • Jahres­umsatz
  • AHV-Lohnsumme aller Mitarbeiter, inkl. Inhaber/Geschäftsführer
  • Haftpflicht-Schäden in den vergangenen (normalerweise 5) Jahren
  • Gewünschte Zusatz­leistungen
  • Höhe der Selbst­beteiligung
  • Deckungs­summen der Geschäfts­haftpflicht­versicherung

Darüber hinaus werden von den Versicherungs­unternehmen weitere Angaben angefragt, die jedoch kaum Einfluss auf die jährliche Prämie haben. Darunter gehören in erster Linie:

  • Mitarbeiter­anzahl
  • Stand­ort
  • Rechts­form etc.

Wie kann ich die Kosten meiner BHV reduzieren?

Man sollte die unterstehenden Parameter bei der Entscheidung berücksichtigten und optimieren, damit die Kosten der BHV maximal günstig werden:

  • Höhe der jährlichen Prämie
  • Versicherte Risiken
  • Zusatz­leistungen des Versicherungs­unternehmens, die im Angebot inbegriffen sind
  • Höhe der Selbstbeteiligung
  • Deckungssumme der Geschäfts­haftpflicht­versicherung

Tipp

Bei der Entscheidung­sfindung sollten Sie vor allem auf die Mitversicherung unnötiger Zusatz­leistungen verzichten, die häufig vom Versicherungs­unternehmen in Kombination mit der Betriebshaft­pflicht­versicherung angeboten werden. Eine Erhöhung der Selbst­beteiligung kann ebenfalls zur Reduktion der Prämie führen. Das erlaubt es Ihnen, nur die sachbezogenen Risiken zu versichern und so die Kosten Betriebs­haftpflicht­versicherung zu minimieren.

Mit welcher Versicherungssumme & Mindestdeckung der BHV muss ich rechnen?

Die Versicherungs­summe kann sich je nach Versicherungs­unternehmen und anderen Faktoren deutlich unterscheiden. Wenn Ihr Unternehmen bereits aktiv ist, werden die Versicherungs­unternehmen sehr häufig eine Grund­versicherung von etwa CHF 5 Mio bis CHF 10 Mio gewähren. Aus- und Einbaukosten, Ermittlungs- und Reparatur­kosten sowie Vermögens­schäden wegen Bauzwischen­fällen sind dabei i.d.R. inbegriffen.

Ist die Betriebs­haftpflicht­versicherung obligatorisch in der Schweiz?

Laut Gesetzgeber besteht in der Schweiz eine Haftpflicht des Unternehmers für von ihm und seinen Mitarbeitern verursachten Schäden. Dabei ist die BHV nicht gesetzlich vorgeschrieben. Schweizer Unternehmen sind per Gesetz nicht verpflichtet, diese zwingend abzuschliessen. Ausnahmen gelten für einzelne Branchen, die gemäss den kantonalen Regelungen mögliche Schaden­ersatz­ansprüche von Dritten versichern müssen: bspw. Garagen- und Motor­fahrzeug­gewerbe.

Wer benötigt eine Betriebs­haftpflicht­versicherung am meisten?

Obwohl theoretisch jeder Betrieb eine BHV benötigen könnte (Selbstständige, natürliche Personen oder Unternehmen jeder Art und Grösse), sind daran nicht alle Unternehmen gleichermassen interessiert. Das liegt daran, dass die Risiken vor allem je nach Branche und konkreter Situation sehr stark variieren. Bevor man die Entscheidung über die Zweck­mässigkeit einer derartigen Versicherung trifft, sollten die möglichen Risiken genau abgewogen werden. Aus unserer Erfahrung heraus sollten die Unternehmen folgender Branchen eine Betriebs­haftpflicht­versicherung besonders in Betracht ziehen, da sie einem erhöhten Risiko ausgeliefert sind:

  • Bauindustrie (Dachdecker, Isolation, Sanitär­installations­geschäft, Elektro­installation etc.)
  • Transport­unternehmen
  • Motorrad­handel

Andere Branchen werden im Kontext der Haftpflicht­versicherung eher als nicht riskant eingestuft. Dazu zählen unter anderen:

  • Gastronomie
  • Einzelhandel
  • Körperpflege etc.

Was ist durch die Basis-Leistungen der BHV versichert?

Die BHV deckt finanzielle Forderungen von Schäden ab, die aufgrund gesetzlicher Haftpflicht­bestimmungen gegen Ihr Unternehmen erhoben werden können. Daneben übernimmt die Versicherung Expertise-, Anwalts- oder Gerichtskosten. Schäden, die in der Basis-Leistung von Versicherungs­unternehmen üblicherweise inbegriffen sind, lassen sich je nach Schaden­objekt in drei Gruppen aufteilen:

1. Personen­schäden

Darunter versteht man den Tod, die Verletzung oder die Gesundheits­schädigung eines Menschen. Mit einem derartigen Unfall sind unterschiedliche Folgekosten verbunden, wie z. B. Schmerzens­geld, Verdienst­ausfall, eine lebenslange Rente sowie Arzt-, Krankenhaus- oder Rehabilitations­kosten.

2. Sach­schäden

Dazu zählt die Beschädigung oder Zerstörung von Sachenwerten eines Dritten (z.B. bei der Montage, Reparatur etc.). Beschädigt beispielsweise ein Service­techniker während der Reparatur ein Kundengerät, wird der Fall dieser Gruppe zugeordnet.

3. Umwelt­schäden

Zu dieser Gruppe zählen Schäden, die der Umwelt von Ihrem Betrieb infolge eines plötzlich eintretenden Ereignisses verursacht werden.

Was übernimmt die Betriebs­haftpflicht­versicherung zusätzlich?

Im Rahmen der BHV bieten viele Anbieter in der Schweiz die Deckung zusätzlicher eventueller Schäden an:

Aus- und Einbaukosten

Die Kosten für den Aus- und Einbau Ihres Produktes, das beim Kunden bereits installiert wurde und infolge eines Schadens ersetzt werden muss. Das Versicherungs­unternehmen deckt die Kosten für den Aus- und Einbau ab.

Ermittlungs- und Behebungs­kosten

Die Kosten, die Ihr Unternehmen für die Ermittlung der Ausfallgründe und dem notwendigen Ersatz eines bereits zugelieferten Produktes tragen muss. Häufig kann es vorkommen, dass eine Untersuchung des beim Kunden installierten Produktes den Einsatz spezieller Ausrüstung vor Ort erfordert. Die daraus entstehenden Kosten müssen von dem Versicherungs­unternehmen übernommen werden.

Vermögens­schäden / Ertrags­ausfall

Solche Schäden stehen im Zusammenhang mit dem entgangenen Unternehmens­gewinn, der sich entweder aus Personen­schaden oder Sachschaden ergibt. Ein verletzter Mitarbeiter oder eine beschädigte Maschine können zu Arbeits­verzögerungen und somit einem daraus resultierenden reduzierten Unternehmens­gewinn führen.

Rückruf­kosten

Kosten, die mit dem Transport bzw. der Rücklieferung Ihres Produktes verbunden sind, weil es Mängel aufweist und somit retourniert werden muss. In diesem Fall sind die Kosten für den Rückruf (Transport- und Rücksendekosten, Reisekosten von Angestellten etc.) mitversichert.

Weiter­verarbeitungs­schäden

Diese Option kann anfallende Herstellungs­kosten Ihres Kunden decken, wenn dessen Produktions­qualität aufgrund Ihrer zugelieferten mangelhaften Produkte, die entscheidend für seinen Herstellungs­prozess sind, deutlich reduziert ist.

Was zahlt die BHV nicht?

Es gibt zahlreiche Ereignisse, die in der Regel durch die BHV nicht gedeckt werden. Darunter fallen vor allem:

  • Eigenschäden: Schäden, die das versicherte Unternehmen selbst verursacht hat.
  • Schäden durch Vorsatz.
  • Vorgängig erwartete / berücksichtigte Schäden.
  • Schaden­ersatz­forderungen, die aus Verzögerung oder mangelhafte Leistungs­erbringung resultieren.

Was sind die Vor- und Nachteile der Betriebs­haftpflicht­versicherung?

Bevor Sie sich für eine BHV entscheiden, sollten Sie die Vor- und Nachteile abwägen. Die wichtigsten Aspekte haben wir hier aufgeführt:

Vorteile der BHV

  • Schutz vor finanziellem Ruin, da Ihr Unternehmen geringeren Risiken ausgeliefert ist. Das Risiko wird quasi kalkulierbar.
  • Schutz vor privatem Ruin für den Einzel­unternehmer, da Sie bei der Geschäfts­haftpflicht­versicherung nicht mehr mit ihrem Privat­vermögen haften.
  • Rabatte für weitere Versicherungs­produkte. Für eine Kombination der Betriebs­haftpflicht­versicherung mit weiteren Versicherungs­produkten bieten viele Versicherungs­unternehmen signifikante Preis­nachlässe an. Die BHV lässt sich optimal mit anderen Versicherungs­produkten kombinieren, was im Endeffekt die Kosten für Ihre Versicherungen senkt.
  • Reduzierung der Steuer­belastung. Da Versicherungs­kosten den zu versteuernden Gewinn reduzieren, muss Ihr Unternehmen weniger Gewinn­steuern zahlen.
icon_nicht_erlaubt

Nachteile der BHV

  • Zusätzliche regelmässige anfallende Kosten.
  • Häufige Mitversicherung von unnötigen Zusatzleistungen, die Ihnen die Versicherungs­unternehmen aufzwingen können.
  • Limitierte Deckung der Schäden, die durch andere Personen oder Sachanlagen verursacht werden. Z. B. Arbeits­unfälle sind durch die Leistungen der Betriebs­haftpflicht­versicherung nicht abgedeckt. Dafür muss eine separate Unfall­versicherung abgeschlossen werden.

Wie sehen typische Schaden­beispiele im Rahmen der BHV aus?

  1. Im Geschäft fällt dem Kunden eine Lampe auf den Kopf, weshalb er unter einer Gehirnerschütterung leidet.
  2. Ein Service­techniker beschädigt ungewollt den Fernseher des Kunden.
  3. Ihr Unternehmen stellt Ersatzteile für Industrie­maschinen her. Nachdem ein Ersatzteil bei einem Kunden installiert wurde, stellt sich heraus, dass es nicht funktioniert und somit ersetzt werden muss.
  4. Ihr Unternehmen lieferte mangelhafte Lebensmittel, die als Substanz für die Eisherstellung benötigt wurden. Da die Produkt­qualität Ihres Kunden negativ beeinflusst wurde, müssen die notwendigen Herstellungs­kosten kompensiert werden.

Wo kann ich meine Betriebshaftpflichtversicherung günstig abschliessen: Anbieter in der Schweiz

Die meisten grossen Schweizer Universalversicherer bieten eine BHV an. Zürich, Axa und sonstige bieten den Kunden Lösungen in diesem Segment an.

Wenn Sie Ihre Betriebsrisiken minimieren möchten, ist der Abschluss einer Versicherung eine gute Lösung. Wenn Sie Ihre Finanzen professionell managen lassen wollen, wenden Sie sich am besten an unsere Treuhänder.

The post Betriebshaftpflichtversicherung: 11 Kernfragen von Unternehmern appeared first on treuhand-suche.ch.

]]>
https://treuhand-suche.ch/blog/betriebshaftpflichtversicherung/feed/ 0
Cashflow: Excel-Vorlage zur Berechnung & Verbesserungstipps https://treuhand-suche.ch/blog/cashflow/ https://treuhand-suche.ch/blog/cashflow/#comments Fri, 18 Nov 2022 09:00:35 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=8296 The post Cashflow: Excel-Vorlage zur Berechnung & Verbesserungstipps appeared first on treuhand-suche.ch.

]]>

Das Cashflow-Management ist wahrscheinlich einer der wichtigsten Teile der Finanz­planung für jedes Unternehmen. Daher ist es wichtig, einen vertieften Einblick in diesen Wissens­bereich zu bekommen. Möchten Sie von Experten erfahren, wie Sie den Cashflow effektiv berechnen, interpretieren und im Endeffekt den freien Cashflow (FCF) verbessern können? In diesem Artikel bekommen Sie ausführliche Antworten auf alle diese Fragen und vieles mehr.

Was ist ein Cashflow? Wirtschaftliche Definition

Der Begriff „Cashflow“ stammt ursprünglich aus dem Englischen und bezeichnet den Geldfluss (den Zu- und Abfluss liquider Mittel) eines Unternehmens während eines bestimmten Zeitraums.

Bei der Berechnung des Cashflows werden alle Ein- und Auszahlungen einer bestimmten Zeitperiode miteinander verglichen. Die sich daraus ergebende Differenz bezeichnet man als gesamten Cashflow. Er bezieht sich daher nicht auf einen bestimmten Zeitpunkt, sondern immer auf eine bestimmte Zeitperiode. Dadurch unterscheidet sich dieser Begriff von diversen Liquiditätskennzahlen, die die Unternehmensliquidität zu einem bestimmten Zeitpunkt messen. Sämtliche Cashflow-Berechnungen werden normalerweise in einer Berechnungstabelle – der Cashflow-Rechnung – dargestellt.

Freier Cashflow (FCF): Was ist das?

Eine der wichtigsten Aufgaben der Cashflow-Berechnung ist die Antwort auf die Frage, ob das Unternehmen über freien Cashflow verfügt. Freier Cashflow (aus dem Englischen «free cash flow» oder «FCF») bezeichnet das Geld, dass dem Unternehmen nach Zahlung seiner Betriebs­kosten, Investitionen und Finanzierungs­aktivitäten übrigbleibt. Je mehr freien Cashflow das Unternehmen hat, desto mehr davon kann es für bspw. weitere Investitionen, Auszahlung von Dividenden oder zur Schulden­tilgung verwenden.

Freier Cashflow (FCF) - Was ist das

Cashflow: Bedeutung für das Unternehmen

Im Grossen und Ganzen antwortet jegliche Cashflow-Berechnung auf die Frage, wie viel Geld erwirtschaftet wurde bzw. wie hoch der Saldo aus Ein- und Auszahlungen innerhalb einer Zeitperiode ist. Daraus kann man eine Schluss­folgerung über die folgenden Aspekte der finanziellen Lage ziehen:

  • Wettbewerbs­fähigkeit & finanzielle Absicherung
  • Bedarf nach externer Finanzierung & Tilgungs­kapazität
  • Investitions­potenzial

Einen Schluss über die Wettbewerbs­fähigkeit, das Investitions­potenzials und den Bedarf nach externer Finanzierung lässt sich vor allem basierend auf dem Cashflow aus operativer Tätigkeit ziehen, der eine der drei Cashflow-Kategorien präsentiert.

Cashflow-Kategorien

Zwecks Erleichterung von Analysen werden bei der Berechnung des Cashflows sämtliche Zu- und Abflüsse des Unternehmens in drei unterschiedliche Teile aufgeteilt. Man spricht daher von drei Cashflow-Kategorien:

1. Cashflow aus operativer Tätigkeit

Der Cashflow aus operativer Tätigkeit (operativer Cashflow) ergibt sich aus der laufenden Geschäfts­aktivitäten des Unternehmens und demonstriert die Ergebnisse aller zahlungs­wirksamen Geschäftsvorfälle. Diese Art des Cashflows dient als Indikator für die Bewertung der Wettbewerbs­fähigkeit sowie des inneren Potenzials. Je höher der operative Cashflow ist, desto mehr Geld wird durch die Betriebs­tätigkeit erwirtschaftet und desto stärker ist die Lage des Unternehmens im Markt (bspw. geringere Abhängigkeit von Zahlungs­konditionen seiner Kunden und Lieferanten). Ein positiver Cashflow aus operativer Tätigkeit ermöglicht dem Unternehmen, ohne externe Finanzierung geplante Anlagen anzuschaffen oder seine Schulden zurückzuzahlen.

2. Cashflow aus Investitions­tätigkeiten

Der Cashflow aus Investitions­tätigkeit fasst zusammen, wie viel Geld infolge eines Kaufs oder Verkaufs von Anlagen ausgegeben bzw. bezogen wurde. In der Regel ist der Cashflow aus Investitions­tätigkeit negativ und wird daher durch die anderen Kategorien des Cashflows abgedeckt.

3. Cashflow aus Finanzierungs­tätigkeiten

Der Cashflow aus Finanzierungs­tätigkeit umfasst alle Änderungen des Eigen- oder Fremd­kapitals (Kapital­flüsse). Die Erhöhung des Aktien- oder Stamm­kapitals sowie die Kredit­aufnahme wird als Geld­zufluss betrachtet. Die Auszahlung eines Darlehens oder Ausschüttung von Dividenden wird dagegen als Geld­abfluss in die Rechnung einfliessen.

Wie kann man seinen Cashflow berechnen? Berechnungsmethoden

Der Cashflow lässt sich nach zwei unterschiedlichen Methoden berechnen – direkte und indirekte Methoden.

Direkte Methode der Cashflow-Berechnung

Die direkte Methode wird angewandt, indem jegliche Ein- und Auszahlungen je nach Kategorie verglichen werden. Für diese Kalkulation sind interne Daten des Unternehmens erforderlich.

Freier Cashflow (FCF) = Zahlungswirksame Erträge – Zahlungsunwirksame Aufwendungen

  • Zu den zahlungswirksamen Erträgen zählen vor allem Umsatzerlöse, Forderungseinzahlungen, Kreditaufnahmen und sonstige Einzahlungen einer Periode.
  • Zu den zahlungswirksamen Aufwendungen zählen vor allem Herstellungskosten, Personalkosten, Angeschaffte Anlagen, Begleichungen von Verbindlichkeiten und sonstige Auszahlungen derselben Periode.
Zahlungs­wirksame Erträge Zahlungs­unwirksame Aufwendungen
  • Umsatzerlöse
  • Beteiligungserträge
  • Zinserträge
  • Verkauf von langfristigen Vermögensgegenständen (Desinvestitionen)
  • Kapitaleinlagen
  • Kreditaufnahmen
  • sonstige Einzahlungen
  • Materialaufwendung
  • Arbeitsaufwendung
  • Bezahlte Betriebskosten
  • Steuern
  • Zinsaufwendungen
  • Angeschaffte Anlagen
  • Kapitalentnahmen
  • Kredittilgungen
  • sonstige Auszahlungen

Indirekte Methode der Cashflow-Berechnung

Bei dieser Methode lässt sich der Casflow nach folgender Formel berechnen:

Freier Cashflow (FCF) = Reingewinn + nicht zahlungswirksame Aufwendungen – nicht zahlungswirksame Erträge

  • Zu den nicht zahlungswirksamen Aufwendungen zählen vor allem Abschreibungen, Bestands- und Forderungsminderung, Erhöhung des Gewinnvortrages etc.
  • Zu den nicht zahlungswirksamen Erträgen zählen vor allem Zuschreibungen, Bestands- und Forderungserhöhung, Aktivierte Eigenleistungen, Minderung des Gewinnvortrages etc.
Nicht zahlungswirksame Aufwendungen (+) Nicht zahlungswirksame Erträge (-)
  • Abschreibungen
  • Bestandminderung
  • Forderungsminderung
  • Erhöhung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
  • Erhöhung des Gewinnvortrages
  • Erhöhung der Rückstellungen
  • Zuschreibungen
  • Bestandserhöhungen
  • Forderungserhöhung
  • Minderung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
  • Auflösung von Rückstellungen
  • Minderung des Gewinnvortrages
  • Aktivierte Eigenleistungen

Wichtig

In der Praxis wird die indirekte Ermittlung bevorzugt, deren Excel-Vorlage Sie unter dem Link finden können.

Positiver und negativer Cashflow

Wie bereits erwähnt wurde, gibt der Cashflow einen Überblick darüber, wie viel Geld das Unternehmen erwirtschaftet und wie viel ausgezahlt hat. Somit kann daraus entweder ein negativer oder positiver Cashflow entstehen.

Wenn der Geldabfluss den Geldeinfluss übersteigt, führt dies zum negativen Cashflow. Im Endeffekt reduziert sich die Summe der verfügbaren liquiden Mittel des Unternehmens. Obwohl negativer Cashflow ungewünscht ist, hat er nicht automatisch eine negative Bedeutung für Besitzer oder Investoren. Unterstehend sind vier typische Situationen aufgelistet, wodurch negativer Cashflow entsteht:

  • Verlust aus operativer Tätigkeit
  • Tilgung eines Kredit­betrages ohne laufende Amortisation (bullet loan)
  • Hohe Investitionen im laufenden Zeitraum
  • Änderungen im Cash-Management (wegen eines dem Kunden / vom Lieferanten gewährten Zahlungs­aufschubs)

Ein positiver Cashflow kann hingegen auf gute Ergebnisse der Betriebs­tätigkeit hinweisen. In diesem Fall sind die Einnahmen höher als die Ausgaben und man sagt über einen Überschuss. Anschliessend ermöglicht dies dem Unternehmen, seinen Lieferanten rechtzeitig zu zahlen oder geplante Anlagen zu erwerben, ohne sich an externe Finanzierung zu wenden.

Cashflow, Bilanz und Erfolgs­rechnung: Zusammenhang

Cashflow, Bilanz und Erfolgs­rechnung sind sehr eng verbunden. Bei der indirekten Methode der Cashflow-Berechnung wird der Gewinn- und Abschreibungsbetrag aus der Erfolgs­rechnung genommen. Darüber hinaus werden gewisse Informationen aus der Bilanz verwendet, um den Cashflow zu berechnen:

  • Veränderung in Forderungen aus Lieferungen
  • Veränderung in Verbindlichkeiten aus Lieferungen
  • Veränderung in Vorräten
  • Veränderung in sonstigen Umlaufvermögen und kurzfristigen Verbindlichkeiten
  • Veränderung in Eigen- und Fremdkapital etc.

Ein Ergebnis der Cashflow-Berechnung – negativer oder positiver Betrag – spiegelt die Änderungen der liquiden Mittel in der Bilanz am Ende einer Zeitperiode wieder. Der Saldo aus Ein- und Auszahlungen stimmt immer mit dieser Änderung überein.

Cashflow, Bilanz und Erfolgsrechnung - Zusammenhang

4 Tipps zur Verbesserung Ihres Cashflows

Die Bedeutung des Cashflows bzw. des freien Cashflows (FCF) für die Weiter­entwicklung jedes Geschäfts ist enorm. Aus diesem Grund spielt die Verbesserung des Cashflows für Unternehmen eine Schüssel­rolle, um die Wettbewerbs­fähigkeit und das Entwicklungs­potenzial zu behalten. Zu den wichtigsten Tipps, die zur Verbesserung des Cashflows beitragen können, gehören vor allem:

1. Verkürzen Sie den Zahlungsaufschub, den Sie Ihren Kunden gewähren.

Je schneller Ihre Kunden zahlen, desto geringerer ist der Forderungs­betrag, was zusätzliche liquide Mittel freisetzt. Deswegen lohnt es sich, Ihre Kunden auf Basis eines konkreten Kunden­bedarfs mit einer Anzahlung zu bedienen.

2. Versuchen Sie, den Zahlungs­aufschub zu verlängern, den Ihnen von Ihren Lieferanten gewährt ist.

Auf diese Weise bekommen Sie die benötigten Rohstoffe oder Dienstleistungen und zahlen dafür später, was Ihren Cashflow ähnlich zu einem Bankkredit beeinflusst. In der Praxis kommt es aber häufig vor, dass bei diesem Vorgehen der Einkaufspreis höher sein kann. Man muss daher bei Verhandlungen mit Lieferanten diesen Aspekt beachten.

3. Optimieren Sie Ihre Bestände.

Sind grosse Bestände immer gut für Ihr Unternehmen? Einerseits erhöhen hohe Bestände natürlich die Stabilität und machen das Business resilienter vor möglichen Liefer­schwierigkeiten. Anderer­seits binden hohe Bestände viel liquide Mittel. Eine Erhöhung der Bestände kann manchmal zu einem negativen operativen Cashflow und somit zu Schwierigkeiten mit der Liquidität führen.

4. Achten Sie auf die Tilgungs­form bei der Kredit­aufnahme.

Häufig müssen sich Unternehmen extern finanzieren. Als klassisches Beispiel dafür dient ein Bank­kredit. Dabei ist es äusserst wichtig, sich für eine optimale Tilgungs­form zu entscheiden. In der Praxis kommen drei Tilgungs­formen zum Einsatz:

Annuitätische Tilgung

Dabei bleiben die monatlichen Raten stets gleich. Das Unternehmen zahlt der Bank immer den gleichen Betrag während des ganzen Darlehens­zeitraums (Zinsen und Tilgungen zusammen). Die annuitätische Tilgung ist die verbreiteste Tilgungsform der Finanzierung. Diese Tilgungsform ist empfehlenswert, sofern die Umsatz­generierung regelmässig und ohne Saisonalität (grosse Schwankungen während des Jahres) erfolgt.

Raten­tilgung

Bei dieser Tilgungsform bleibt nur der Tilgungs­anteil innerhalb des ganzen Darlehens­zeitraums gleich, während die Höhe der Kredit­raten kontinuierlich abnimmt. Das liegt daran, dass Zinsen auf Basis des restlichen, kontinuierlich reduzierenden Schulden­betrages berechnet werden. Diese Tilgungs­form findet relativ selten ihre Anwendung in der Praxis. Grund dafür ist die höhere Belastung am Anfang der Kredit­nutzung, was in der Regel nicht den Bedürfnissen des Kredit­nehmers entspricht. Wenn allerdings die aktuelle Finanz­lage des Unternehmens stabil ist und es am Zins­aufwand sparen will, empfiehlt es sich, diese Tilgungs­form zu vorzuziehen.

Endfällige Tilgung

Bei dieser Tilgungs­form werden während der ganzen Laufzeit nur die Zinsen beglichen. Der gesamte Kredit­betrag wird am Ende der Laufzeit in einer sehr hohen, einmaligen Schluss­rate zurückgezahlt. Zu den Haupt­nachteilen dieser Tilgungs­form gehört vor allem der höhere Zins­aufwand und die hohe Belastung des Cashflows am Ende der Kredit­laufzeit. Darüber hinaus werden solche Kredite von Banken als riskanter eingestuft und daher in der Regel mit einem höheren Zinssatz belegt. Diese Tilgungs­form ist hauptsächlich beim saisonalen Geschäft sinnvoll (bspw. die Agrar­industrie). Wenn das Geld aus dem Verkauf von Waren oder Dienst­leistungen in einer kurzen Zeitperiode eintrifft, wird diese Tilgung eine optimierende Auswirkung auf Ihren Cashflow haben.

Cashflow FAQ

Cashflow und Gewinn: Was ist der Unterschied?

Während der Gewinn die Profitabilität misst, zeigt der Cashflow die Zahlungs­fähigkeit des Unternehmens an. Der Gewinn antwortet auf die Frage, um wie viel die Einkommen des Unternehmens seine Kosten übersteigen. Der Cashflow vergleicht hingegen die Geldflüsse, die innerhalb einer Zeit­periode mit den Einkommen und Kosten nicht exakt korrelieren. Es kann bspw. sein, dass dem Kunden die Waren auf Rechnung geliefert worden sind. Obwohl der Gewinn bereits erfasst ist, hat das Unternehmen sein Geld noch nicht bekommen. Als weiteres Beispiel dient die Anschaffung von Anlagen oder Kredit­tilgung. Diese Geschäfts­fälle sind nicht erfolgswirksam, allerdings haben diese einen Einfluss auf den Geld­bestand und somit die Zahlungs­fähigkeit des Unternehmens.

Cashflow und Umsatz: Was ist der Unterschied?

Der Cashflow und Umsatz sind zwei ganz verschiedene Paar Schuhe. Der Cashflow fasst sämtliche Geld­flüsse zusammen, während der Umsatz lediglich das Verkaufs­niveau (erfolgswirksame Verkaufs­geschäftsfälle) umfasst.

Welche Cashflows gibt es?

Es gibt drei Arten oder Kategorien von Cashflows:

  • Cashflow aus operativer Tätigkeit
  • Cashflow aus Investitions­tätigkeiten
  • Cashflow aus Finanzierungs­tätigkeiten

Jede Art spiegelt eine konkrete Seite von Unternehmens­aktivitäten wider.

Wo sieht man Cashflow-Ergebnisse in der Bilanz?

Wie bereits erwähnt wurde, gibt es einen engen Zusammenhang zwischen dem Cashflow und der Bilanz. Ein Cashflow-Ergebnis sieht man nicht direkt in der Bilanz. Nichts­desto­trotz stellt es die Änderung von liquiden Mittel innerhalb einer Zeit­periode dar.

The post Cashflow: Excel-Vorlage zur Berechnung & Verbesserungstipps appeared first on treuhand-suche.ch.

]]>
https://treuhand-suche.ch/blog/cashflow/feed/ 2
Besteuerung bei Dividenden­ausschüttungen auf Unternehmens­ebene https://treuhand-suche.ch/blog/dividenden-besteuerung/ https://treuhand-suche.ch/blog/dividenden-besteuerung/#comments Fri, 12 Aug 2022 08:00:15 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=8201 The post Besteuerung bei Dividenden­ausschüttungen auf Unternehmens­ebene appeared first on treuhand-suche.ch.

]]>

Die Ausschüttung und der Erhalt von Dividenden gehört zum Alltag vieler Unternehmen. In der Praxis kommt es häufig vor, dass sich ein Unternehmen am Kapital einer anderen Gesellschaft beteiligt und somit Dividenden als Einkommen aus der Beteiligung erhält. Daraus ergibt sich die Frage, wie die erhaltene Dividende auf Unternehmens­ebene besteuert wird. Sind Sie selbst mit dieser Frage konfrontiert und möchten einen Einblick in dieses Wissens­bereich bekommen? In Folgendem erfahren Sie zudem, welche Regeln zu beachten sind, um die Steuer­belastung Ihres Unternehmens zu optimieren.

Steuerpflicht bei der Dividenden­ausschüttung in der Schweiz

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass sämtliche Dividenden in der Schweiz deklarations- und einkommen­steuerpflichtig sind. D. h., dass Dividenden als Einkommen mit einem gewissen Steuersatz besteuert werden (Besteuerung immer auf Bruttobetrag).

Neben der Gewinnsteuer unterliegen Dividenden der Verrechnungs­steuer­pflicht, deren Höhe aktuell 35% beträgt. Normalerweise wird die erhobene Verrechnungs­steuer zurück­erstattet, nachdem entsprechendes Formular mit den Informationen über die Ausschüttung der Dividende an die ESTV eingereicht ist. Im Endeffekt zahlt das Unternehmen lediglich die Gewinnsteuer auf die erhaltene Dividende. Das ganze «typische» Besteuerungs­verfahren wird unten präsentiert.

„Typisches“ Besteuerungsverfahren bei der Dividendenausschüttung

Wichtig

Die Verrechnungs­steuer wird von der Kapital­gesellschaft bezahlt, die die Dividende ausschüttet. Die Steuer ist fällig innert 30 Tagen nach Dividenden­fälligkeit (sofern der Fälligkeitstermin von Dividenden im GV-Protokoll festgelegt ist). Andernfalls innert 30 Tagen ab dem Tag der General­versammlung (GV).

Besteuerungs­verfahren bei der Ausschüttung von Dividenden

Beim «typischen» Verfahren wird die Dividende doppelt besteuert: Auf Unternehmens­ebene des Zahlers und danach auf Ebene des Empfängers. Ausserdem hat dies auch einen negativen Einfluss auf die Liquidität des Dividenden­empfängers, da das Unternehmen nicht den ganzen Betrag, sondern die Brutto­dividende abzüglich der Verrechnungs­steuer erhält. Um diese ungewünschten Auswirkungen zu minimieren, sind vom Gesetzgeber die Ermässigung der Gewinnsteuer und das Meldeverfahren vorgesehen. Grundvoraussetzung dafür ist die Höhe der Beteiligungsquote am Kapital der anderen Gesellschaft. Deswegen kann man je nach Höhe der Beteiligungsquote drei Ansätze unterscheiden, wie die Verrechnungs- und Gewinnsteuer auf die erhaltene Dividende erhoben und bezahlt werden.

Besteuerungsverfahren bei der Ausschüttung von Dividenden

Vergleichs­tabelle der 3 Ansätze zur Besteuerung der Dividenden­ausschüttung

 

Ansatz 1
Beteiligungs­quote < 10%
(unqualifizierte Beteiligung)

Ansatz 2
Beteiligungs­quote ab 10%
(qualifizierte Beteiligung)

Ansatz 3
Beteiligungs­quote ab 20%
(Meldeverfahren)

Verrechnungs­steuer­pflicht Verrechnungs­steuer von 35% auf den Brutto­ausschüttungs­betrag (wird erstattet). Verrechnungs­steuer von 35% auf den Brutto­ausschüttungs­betrag (wird erstattet). n/a
Ermässigung der Gewinnsteuer Nicht vorgesehen Vorgesehen Vorgesehen
Bestrafung Die Verzugszinsen von 5%. Die Verzugszinsen von 5%. n/a
Deklarations­pflicht an die ESTV Formular 103 oder 110 Formular 103 oder 110 Formular 106 und 103 / 110

Ermässigung der Gewinn­steuer bei der Dividenden­ausschüttung

Gesellschaften, die Dividenden erhalten, können auf Bundes- und Kantonsebene eine Ermässigung ihrer Gewinnsteuer in Form eines Beteiligungs­abzugs geltend machen.

Gesetzliche Voraussetzungen:

  • Mindestens 10% am Grund- oder Stamm­kapital anderer Gesellschaft.
  • Mindestens 10% am Gewinn und an Reserven anderer Gesellschaft.
  • Beteiligungs­rechte im Verkehrswert von mindestens CHF 1 Million.

Regel:

  • Die Steuer auf dem Reingewinn wird im Verhältnis des Nettoertrages aus den Beteiligungs­rechten zum gesamten Reingewinn reduziert.
  • Diese Regel gilt auch für Ausschüttungen von ausländischen Gesellschaften.

Formel der Ermässigung der Gewinnsteuer bei der Dividenden­ausschüttung

  • Nettoertrag aus Beteiligungen = Bruttoertrag der Beteiligungen (Dividende) – Darauf entfallender Finanzierungsaufwand – Darauf entfallender Verwaltungsaufwand
    • Darauf entfallender Finanzierungsaufwand = Total Finanzierungsaufwand x (Buchwert Beteiligung / Total Aktiven zum Buchwert)
    • Darauf entfallender Verwaltungsaufwand (standardmässig) = Total Administrationskosten x (Buchwert Beteiligung / Total Aktiven zum Buchwert)
    • Darauf entfallender Verwaltungsaufwand (pauschal 5%) = Buchwert Beteiligung х 5%
  • Ermässigung des Gewinnsteuersatzes = Nettoertrag aus Beteiligungen / Reingewinn
  • Ermässigter Gewinnsteuersatz = Gewinnsteuersatz x (1- Nettoertrag aus Beteiligungen / Reingewinn)
Formel der Ermässigung der Gewinnsteuer

Wichtig

Vom Bruttobeteiligungs­ertrag sind Administrations- und Finanzierungs­kosten, die auf die Beteiligung entfallen, abzuziehen. Lediglich der Netto­beteiligungs­ertrag unterliegt dem Beteiligungs­abzug.

Der darauf entfallende Finanzierungs- und Verwaltungsaufwand lassen sich folgendermassen kalkulieren:

Kalkulation vom Finanzierungs- und Verwaltungsaufwand

Der Treuhänder kann Sie nicht nur bei der Berechnung, sondern auch bei der Optimierung der Dividenden­ausschüttung unterstützen. Finden Sie einen kompetenten Berater auf unserer Website.

Besteuerung von Dividenden­ausschüttungen: Internationaler Umfang

Es kann auch sein, dass sich ein Schweizer Unternehmen am Kaptal einer anderen Gesellschaft beteiligt, die im Ausland ansässig ist. Daraus entsteht die Frage, wo und wie die ausgeschüttete Dividende besteuert wird. Das Gesetz bietet 3 mögliche Antworten an.

Besteuerung von Dividendenausschüttungen

Tipp

Das Meldeverfahren gilt nur, wenn es bewilligt wurde. Der Antrag dafür ist sehr aufwändig und zeitintensiv, da die Steuerämter der Schweiz und des betreffenden Landes involviert sind. In den EU-Länder ist eine Beteiligungs­quote von 25% während eines Zeitraums von zwei Jahren vorgesehen, sofern das DBA mit den einzelnen Mitglied­staaten keine Beteiligungs­quote für qualifizierte Beteiligungen enthält.

Grundregeln der Besteuerung von Dividenden im internationalen Umfang

  • Der gesamte Reingewinn unterliegt der Gewinnsteuer = steuerbarer Reingewinn.
  • Dividenden unterliegen der Verrechnungssteuer 35% (Quellensteuer in den anderen Ländern).
  • Das Besteuerungs­recht steht in der Regel dem Empfänger­staat zu.
  • Dividenden können jedoch auch im Vertragsstaat, in dem die die Dividenden zahlende Gesellschaft ansässig ist, besteuert werden. Als Beispiel dafür ist das DBA zwischen Deutschland und der Schweiz

Rückforderung der erhobenen Steuer auf Dividenden im internationalen Verhältnis

Für dieses Verfahren gelten folgende Grundregeln:

  • Die Differenz (die Quellen­steuer abzüglich eines Teils der Steuer) kann beim Steueramt zurückgefordert werden.
  • Die Rückforderung der bezahlten Quellen­steuer erfolgt in der Regel durch die entsprechende Anrechnung der Gewinnsteuer. Der Empfänger von Dividenden bekommt somit die Erstattung als Ermässigung der Gewinnsteuer.
  • Die Anträge bestehen in der Regel aus einem Formularsatz, der zusätzlich Erläuterungen enthält.
  • Dieser Antrag muss in jedem Fall das Visum der zentralen Steuer­behörde jenes Kantons aufweisen.
  • Vollständige Rückforderung von ausländischen Behörden ist möglich, lohnt sich jedoch selten, weil diese relativ aufwändig ist.

Hier finden Sie Formulare zur Rückerstattung der ausländischen Quellen­steuer.

Rückforderung der erhobenen Steuer auf Dividenden

FAQ zur Besteuerung der Dividenden­ausschüttung

Wie werden Dividenden in der Schweiz besteuert?

Sämtliche Dividenden in der Schweiz sind einkommen­steuer­pflichtig. D.h., dass Dividenden als Einkommen mit einem bestimmten Steuersatz besteuert werden (Besteuerung immer auf Brutto­betrag). Daneben wird normalerweise die Verrechnungs­steuer erhoben, die später wieder erstattet wird.

Wann sind Dividenden zu versteuern?

Die Verrechnungs­steuer ist fällig innert 30 Tagen nach Dividenden­fälligkeit (wenn der Fälligkeits­termin von Dividenden im GV-Protokoll festgelegt ist). Andernfalls innert 30 Tagen ab dem Tag der General­versammlung (GV). Die Gewinnsteuer auf die erhaltene Dividende ist als Anteil am Gesamt­betrag – die Gewinn­steuer des Unternehmens – erst ab Jahres­abschluss zu bezahlen.

Wann bekommt der Empfänger seine Dividende ausgezahlt?

Der Fälligkeits­termin von Dividenden wird normalerweise im GV-Protokoll bestimmt. Andernfalls werden diese sofort nach Beschluss der General­versammlung zur Auszahlung fällig.

Wie bekommt man die im Ausland erhobene Quellen­steuer in der Schweiz zurück?

Die Rückforderung der bezahlten Quellen­steuer erfolgt in der Regel durch die entsprechende Anrechnung der Gewinn­steuer. Dafür muss man beim Steueramt die Rückforderung mittels Antragsformulars beantragen.

Wann darf das Unternehmen die Quellen­steuer auf die ausgeschüttete Dividende nicht zahlen?

Wenn die Beteiligungs­quote hoch genug ist (gemäss DBA) und dieses Verfahren bewilligt wurde, darf das Unternehmen, das die Dividende ausschüttet hat, den Gesamtbetrag (Brutto­dividende) an den Dividenden­empfänger überweisen.

The post Besteuerung bei Dividenden­ausschüttungen auf Unternehmens­ebene appeared first on treuhand-suche.ch.

]]>
https://treuhand-suche.ch/blog/dividenden-besteuerung/feed/ 2
Quittung: Tipps und Vorlagen für die problemlose Ausstellung https://treuhand-suche.ch/blog/quittung/ https://treuhand-suche.ch/blog/quittung/#respond Wed, 11 Aug 2021 05:34:25 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=6833 The post Quittung: Tipps und Vorlagen für die problemlose Ausstellung appeared first on treuhand-suche.ch.

]]>

Sie haben hier und da bar bezahlt und jetzt fragt das Steueramt nach einer Bestätigung. Ist Ihnen das auch schon mal passiert? Diese Probleme sind mit einer Quittung zu vermeiden, die Ihre Barzahlung bestätigt. Vergessen Sie jedoch nicht, dass eine Quittung bestimmte Anforderungen des Steueramts erfüllen muss. Wenn Sie mit diesen Anforderungen noch nicht vertraut sind, dann empfiehlt es sich, den folgenden Artikel durchzulesen. Hier erhalten Sie die Antworten auf die häufig auftauchenden Fragen, mit denen sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen in der Schweiz konfrontiert werden. Darüber hinaus haben wir für Sie eine kostenlose Quittungsvorlage für die Schweiz vorbereitet, damit Sie Ihre Quittungen zukünftig problemlos ausstellen könnten.

Was ist eine Quittung: Definition

Die Quittung ist eine beweiskräftige Urkunde, die eine erfolgte Zahlung für eine Leistung/Ware bestätigt. Jeder Kunde verfügt über das Recht gegenüber dem Verkäufer, eine ordnungsmässige Quittung für eingekaufte Waren/Leistungen ausgestellt zu bekommen. Die ausgestellte Quittung ist mit der Zusage verbunden, dass die fälligen Waren/Leistungen bereits bezahlt sind. Dies und auch weitere Aspekte der Quittung werden in Art. 88 und 89 OR erläutert.

Wichtig

Die zentrale Funktion der Quittung ist die Empfangsbestätigung der Zahlung für eine Leistung/Ware, die der Käufer auf Verlangen dem Finanzamt vorlegen kann. D. h., dass die Quittung hauptsächlich als Beleg dient, falls Fragen des Finanzamts offenstehen. In der Regel wird eine Quittung bei Barzahlungen ausgestellt. In anderen Fällen lässt sich die Zahlung durch den Bank- oder Kreditkartenauszug bestätigen.

Haben Quittung, Bon und Kassenbon die gleiche Bedeutung?

In der Praxis trifft man häufig auf weitere Begriffe, die als Synonyme für das Wort «Quittung» herhalten: «Kassenbon» oder «Bon» in der abgekürzten Version. Oftmals wird damit ein kleines Stück Papier im Einzelhandel bezeichnet, das dem Kunden nach dem Bezahlen übergeben wird. In Wirklichkeit tragen die aufgelisteten Begriffe zwar ähnliche, aber nicht die gleiche Bedeutung.

Der Kassenbon (die vereinfachte mündliche Version «Bon»), der meist begleitend zu einer Zahlung auf Thermopapier ausgedruckt wird, erfüllt nicht sämtliche Anforderungen einer Quittung. Die wichtigen fehlenden Angaben sind z. B. Unterschrift des Ausstellers sowie Name des Empfängers. Dadurch kann der Kassenbon in der Regel eine Quittung nicht völlig ersetzen und folglich als Beleg dienen.

Haben die Quittung, der Bon und der Kassenbon die gleiche Bedeutung

Quittungsformen

In der Praxis trifft man vier Quittungsformen an:

  • Ausgleichsquittung

    Ausgleichsquittung

    Diese Form taucht bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer auf. Damit bestätigt der Arbeitnehmer(in), dass er(sie) alle Arbeitspapiere erhalten hat und keine Gehaltsansprüche mehr stellt.

  • Bankquittung

    Bankquittung (Rechnungseinzugsverfahren)

    In diesem Fall stellt die Bank eine Quittung aus, die die Überweisung der Rechnungssumme zwischen dem Kunden und seinem Lieferanten bestätigt. Da die Bank durch Zuverlässigkeit und Neutralität gekennzeichnet ist, darf die Bankquittung als Beweismittel bei gerichtlichen Verfahren genutzt werden.

  • Löschungsfähige_Quittung

    Die löschungsfähige Quittung

    Diese Form von Quittung wird im Fall einer ratenweise abbezahlten Hypothek ausgestellt.

  • Quittung_Privatverkauf

    Quittung bei Privatverkauf

    Diese Form wird bei Privatverkauf in bar benutzt, wenn der Käufer eine Quittung als Bestätigung benötigt, dass er Bargeld erhalten hat.

Quittungsaufbau: Was muss die Quittung enthalten?

Um die Nachweispflicht zu erfüllen und folglich die Gültigkeit zu erlangen, muss eine Quittung vollständig sein. Unter der Vollständigkeit einer Quittung versteht man die Verfügbarkeit folgender Informationen:

Quittungsaufbau - was muss darauf stehen

Ausstellung einer Quittung

Arten von Ausstellung einer Quittung

Handschriftliche Quittung

Generell erfolgt die handschriftliche Ausstellung anhand eines Quittungsblocks, der im Schreibwarenhandel vorhanden ist.

Digitale Quittung

Mithilfe von professioneller Software.

Das Erstellen von Quittungen mittels Software wird in diesem Fall mit der gesamten Buchhaltung verknüpft, dass ermöglicht, alle geforderten Angaben in die ausgestellte Quittung im Handumdrehen zu übertragen. Zum einen spart dieser Ansatz viel Zeit, zum anderen verringert das Fehlerrisiko. Wenn Sie viele Quittungen täglich ausstellen müssen, dann sieht eine digitale Lösung sehr lohnenswert.

Mithilfe von Quittungsvorlagen für die Schweiz am PC.

Tipp

Fall das Unternehmen häufig Quittungen ausstellt, lohnt es sich, sich einen Quittungsblock einzukaufen anstatt ihn drucken lassen. Zum einen dient er als Quittungsvorlage und hilft, die Quittung schnell zu schreiben. Zum anderen ist er selbstdurchschreibend und ermöglicht darum, eine Kopie zu haben. Somit verkürzt man deutlich den Zeitaufwand. Oftmals nutzt man in diesem Fall den Begriff «Doppel-Quittung». Obwohl die Nutzung eines Quittungsblocks die Ausstellung von Quittungen deutlich erleichtert, ist er trotzdem nicht erforderlich.

Kurzanleitung: was muss man darauf achten?

  1. Laden Sie als allererstes die Quittung-Vorlage in Excel auf die Festplatte Ihres Computers herunter und öffnen Sie die Datei.
  2. Darauffolgend muss man die Quittung-Vorlage ausfüllen, indem die folgenden Angaben eintragen:
    • Belegnummer
    • Namen und Adresse von Empfänger sowie Lieferanten
    • Beschreibung, Nettopreis und Menge der Waren/Dienstleistungen
  3. Sollte das Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig sein, müssen Sie den MwSt.-Betrag separat darstellen. Unten müssen Sie auch Ihre MwSt.-Nummer ergänzen.
  4. Fügen Sie das aktuelle Datum ein.
  5. Speichern Sie das Dokument. Darauffolgend drucken Sie die Quittung aus und lassen Sie diese unterschreiben.
Kurzanleitung

Häufig vorkommende Fragen

Quittung und Rechnung: Was ist der Unterschied?

Zwischen diesen zwei Begriffen besteht einen deutlichen Unterschied.

Eine Quittung bestätigt den Zahlungseingang, während eine ausgestellte Rechnung ausschliesslich die Forderungen gegenüber Schuldnern aufweist.

Der zweite Unterschied besteht in Angaben. Eine Rechnung ist ausführlicher im Vergleich zu einer Quittung und enthält deutlich mehr Information, wie z.B.:

  • Rechnungsnummer
  • Kundendaten (Firmenname, Adresse)
  • Steuernummer
  • Fälligkeit der Rechnung usw.

Tipp

Sie können alle gesetzlichen Pflichtangaben für eine Rechnung in der Schweiz in diesem Artikel erfahren.

Aufgrund der fehlenden Pflichtangaben ist eine Quittung offiziell als Rechnungsersatz nicht anerkannt. Wenn auf der Quittung alle Pflichtangaben der Rechnung vorhanden sind, darf man dieses Dokument als Rechnung verwenden. Das gleiche Prinzip gilt auch umgekehrt. D.h., die Rechnung kann auch als Quittung dienen, wenn darauf «Betrag erhalten» mit Datum und Unterschrift des Verkäufers vermerkt ist.

Die Quittung ist verloren/gestohlenen, was tun?

Falls eine Quittung verloren ist, besteht jedoch die Chance, diesen Betrag steuerlich geltend zu machen. Grundsätzlich stehen zwei Optionen zur Verfügung:

Eine Zweitschrift / eine Kopie

Um dies zu bekommen, muss man seinen Geschäftspartner um die Ausstellung einer entsprechenden Zweitschrift/Kopie als Ersatz der Originalquittung ersuchen. Dieses Dokument soll vom Quittungsaussteller entsprechend gekennzeichnet werden.

Eigenbeleg

Es ist aber nicht immer möglich, sich an den Aussteller einer verloren Quittung zu wenden und ein Ersatzdokument zu erhalten. In diesem Falle besteht die Möglichkeit, die vom Finanzamt erkennbare Eigenbelege als Ersatz für die verlorene Ausgabequittung auszustellen.

Die Option, den Eigenbeleg auszuschreiben, beruht auf der Sichtweise vom Finanzamt, dass geringe alltägliche Ausgaben in bar durch einen Beleg / eine Quittung nicht nachgewiesen werden dürfen. Zu dieser Gruppe gehören Ausgaben für:

  • Automaten ohne/mit defekter Belegausgabe (Telefonzelle, Waschanlage, Parkuhr)
  • Trinkgeld
  • Reisenebenkosten
  • Pauschalen für regelmässige Aufwendungen (Reinigung von Berufskleidung in den privaten Waschmaschinen)
  • Verlorene/gestohlene/unleserliche Quittungen

Wichtig

Der Ersatz einer verlorenen Quittung ist unter drei folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Der Betrag der fehlenden Quittung ist nicht bedeutsam.
  • Die Ausgaben sind transparent, eindeutig zu rechtfertigen.
  • Der Eigenbeleg wird nicht häufig, ausnahmsweise, erstellt. Sonst verliert das Unternehmen das Vertrauen des Finanzamts und damit rückt seine Buchhaltung in ein schlechtes Licht.

Was ist eine Kleinunternehmer-Quittung oder eine Quittung ohne MwSt?

Die Kleinunternehmer-Quittung ist eine vereinfachte Quittung, die für nicht MwSt.-pflichtige Unternehmen geeignet ist. Wenn das Unternehmen nach dem Steuerrecht von der MwSt. befreit ist, reicht die Kleinunternehmer-Quittung völlig aus. Die Quittungen von Kleinunternehmern dürfen einen Steuersatz nicht angeben, sie weisen lediglich den Nettobetrag auf. D. h. die Angaben dieser Quittung enthalten weder den Bruttobetrag noch den MwSt.-Betrag.

Wer muss die Quittung unterschreiben?

Da die Quittung die Empfangsbestätigung der Zahlung bestätigt, muss darauf logischerweise der Zahlungsempfänger unterschreiben. Ein Firmenstempel kann auch die Unterschrift ergänzen, wenn er bei der Firma vorhanden ist.

Gibt es die Aufbewahrungspflicht für Quittungen?

Die Quittung ist ein Beleg und dadurch fällt dieses Dokument unter die gesamte Aufbewahrungspflicht in der Schweiz. D. h. alle Unternehmen sollen ausgestellte Quittungen für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren aufbewahren.

Darf man eine Quittung auch als Privatperson ausstellen?

Laut Gesetz darf man eine Quittung auch privat ausstellen. Dabei sind auch alle generellen, bereits aufgelisteten Anforderungen relevant. Die einzige Ausnahme besteht darin, dass man die Quittung bei der Privatausstellung lediglich schriftlich und ohne MwSt. ausstellen darf. Als Privatperson ist man zum Abzug von Vorsteuer nicht verpflichtet.

Haben Sie die Antwort auf Ihre Frage nicht gefunden? Es besteht die Möglichkeit, sich an erfahrene Experten zu wenden.

The post Quittung: Tipps und Vorlagen für die problemlose Ausstellung appeared first on treuhand-suche.ch.

]]>
https://treuhand-suche.ch/blog/quittung/feed/ 0
Kassenbuch: Anforderungen, Aufbau und Führung (Muster & Vorlage) https://treuhand-suche.ch/blog/kassenbuch/ https://treuhand-suche.ch/blog/kassenbuch/#respond Fri, 09 Jul 2021 11:54:53 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=6577 The post Kassenbuch: Anforderungen, Aufbau und Führung (Muster & Vorlage) appeared first on treuhand-suche.ch.

]]>

Unabhängig davon, ob es sich um ein kleines Einzelunternehmen oder um eine grosse GmbH handelt — die meisten Unternehmen sind dazu verpflichtet, ein Kassenbuch zu führen. Das Kassenbuch ist das A und O der Buchhaltung jedes Unternehmens, das Bareinnahmen erzielt oder Barausgaben umsetzt. Oftmals tauchen bei der Kassenbuchführung zahlreiche Detailfragen auf, mit denen die Unternehmen täglich konfrontiert werden. Gehören auch Sie zu dieser Gruppe? Hier geht es um die wichtigsten Aspekte des Kassenbuches, die zu beachten sind, um den grössten Teil möglicher Irritationen im Geschäftsleben zu vermeiden.

Kassenbuch: Definition und Begriffe

Das Kassen­buch ist ein Format, mit dessen Hilfe ein Unternehmen sämtliche Ein­zahlungen und Aus­zahlungen der Geschäftskasse in Barmitteln erfasst. Ausser Kassen­buch trifft man bei der Kassen­buch­führung auch andere Begriffe an.

Kassen­buch-Vortrag
Der Übertrag aus dem vorhergehenden Zeitraum, der als Anfangs­betrag der Kasse gilt.
Beleg
Nachweis über ein bestimmtes Ereignis im Unternehmen.
Saldo
Betrag, der sich aus der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ergibt.
Saldo­steuer­satz
Prozentsatz des Jahres­umsatz­erlöses, den man bei der Anwendung der Saldo­steuer­satz­methode als MwSt zu zahlen hat.
Geschuldete MwSt
Die zur Zahlung fällige MwSt.- Summe.
Tages­losung
Das Ergebnis des Kassen­berichts.
Kassen­blatt
Bezeichnet den Auszug aus dem Kassen­buch.
Kassen­bericht
Auskunft über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des Tages.
Kassen­zähl­protokoll
Das Dokument, in dem sämtliche Scheine und Münzen in der Kasse nach Nominal­wert aufgelistet werden.

Wer muss in der Schweiz ein Kassenbuch führen?

Die Pflicht zur Kassenbuchführung basiert in der Regel auf dem Artikel 957 OR, in dem der Gesetzgeber Einzelunternehmen sowie generell juristische Personen zur Buchführung und Rechnungslegung verpflichtet.

Pflicht zur Kassenbuch-Führung

Wichtig

Wenn das Unternehmen keinen Barverkehr hat und somit nicht unter diese Regelung fällt, muss es kein Kassenbuch führen. Im Zweifelsfall kann man direkt bei der Steuerverwaltung nachfragen, ob das Unternehmen zur Kassenbuchführung verpflichtet ist.

Grundanforderungen an eine Kassenbuch-Führung

In Art. 957a Abs. 2 OR sind die Grundsätze ordnungsgemässer Buchführung dargelegt, die bei der Kassenbuch-Führung anzuwenden sind.

Generelle Anforderungen

  • Regelmässigkeit. Eine vollständige, wahrheitsgetreue und systematische Erfassung der Geschäftsvorfälle.
  • Belegnachweis für die einzelnen Buchungsvorgänge. Für jeden Eintrag muss ein Beleg vorhanden sein. Eine Buchung ohne Beleg ist nicht erlaubt.
  • Übersichtlichkeit. Die separate Erfassung von Einnahmen und Ausgaben. Sie dürfen nicht summarisch in einem Saldo ausgewiesen werden.

Dazu gibt es auch spezielle Anforderungen an die Kassenbuch-Führung.

Spezielle Anforderungen

  • Chronologie. Das Kassenbuch muss stets chronologisch, lückenlos und fortlaufend geführt werden. Es empfiehlt sich, jeden Eintrag umgehend und nicht erst am Ende eines Zeitraums ins Kassenbuch aufzunehmen.
  • Keine Veränderung­/­Löschung der Buchungen. Weder bei einer Softwarelösung noch bei einem Papier-Kassenbuch darf man Veränderungen oder Löschungen durchführen.
  • Selbstverantwortlichkeit. Der Buchführende ist stets für die ordnungsgemässe Kassenbuchführung verantwortlich und haftet daher selbst für alle Fehler in seinem Kassenbuch.
  • Aufbewahrungsfrist für 10 Jahre. Sämtliche Unternehmen sind dazu verpflichtet, das Kassenbuch über den Zeitraum von 10 Jahren aufzubewahren.

Wie Fehler bei der Kassenführung richtig korrigiert werden, lesen Sie hier.

Optionen zur Kassenbuchführung

Schriftlich & Digital

Das OR erlaubt seit 2002 die Führung und Aufbewahrung der Geschäftsbücher in schriftlicher, elektronischer oder vergleichbarer Form. Zusätzlich verlangt eine Ergänzung zu Art. 957 OR die Führung des Kassenbuches sowie der Geschäftsbücher generell in einem Format, in dem man keine Änderungen vornehmen kann, ohne dass diese später nicht feststellbar sind. Dies ist ein Ergebnis des Bundesgerichturteils, das festgelegt hat, dass bereits der Entwurf eines Kassenbuchs schon Teil der Buchhaltung bedeutet.

In der Schweiz stehen verschiedene spezielle Kassenbuchsoftwareprogramme bereit. In der Realität sind sie jedoch nicht unbedingt notwendig. Zum einen ist digitale Kassenbuchführung häufig in der allgemeinen Buchhaltungssoftware integriert. Deshalb macht es wenig Sinn, zusätzliche Software einzukaufen. Zum anderen reicht es bei kleineren Unternehmen in der Regel aus, ihre Kassenbücher handschriftlich zu führen.

Handschriftliches KassenbuchHandschriftliches Kassenbuch

Dafür muss man die bereits bestehende Kassenbuch-Vorlage ausdrucken und danach handschriftlich ausfüllen.

Vorteile:

  • Sicherheit
  • Kostengünstig

Digitale Kassenbuchführung

  • Mit Online-Tools. Darunter wird ein browserunterstütztes Hilfsprogramm verstanden, mit dessen Hilfe dieErfassung der Kassenbelege online (d.h. über das Internet) umgesetzt wird.
  • Mit Buchhaltungssoftware. z.B. mittels Banana, Bexio, Pinus usw., die auf einer Festplatte installiert wird.

Vorteile:

  • Zeitsparend
  • Geringes Fehlerrisiko

Ist ein Kassenbuch in Excel erlaubt?

Ein Kassenbuch in Excel, bzw. eine Kassenbuchführung als Excel-Tabelle ist nicht erlaubt, weil Zeilen sowie Texte und Beträge spurlos geändert werden können. Die Excel-Vorlagen kann man ausdrucken und muss weiterhin die ausgedruckte Kassenbuch-Vorlage handschriftlich führen.

In welcher Sprache muss man das Kassenbuch führen?

Nach dem Art. 957 A Abs. 5 OR besteht die Möglichkeit, das Kassenbuch in einer der Landessprachen oder in Englisch zu führen.

Häufigkeit der Kassenbuchführung

Die gesetzlichen Vorgaben verlangen eine tägliche Erfassung der Kasseneinnahmen und -ausgaben. Beispiele aus der Rechtsprechung unterstreichen, dass zumindest Betriebe mit Bareinnahmen zur täglichen Kassenbuchführung verpflichtet sind. Dies führt folglich zur täglichen Erstellung des Kassenberichts sowie des Zählprotokolls.

Wie ist ein Kassenbuch aufgebaut?

Jede Buchung im Kassenbuch umfasst gewisse Angaben.

Angaben des Kassenbuches

Wie muss das Kassenbuch geführt werden?

Kurzanleitung

  1. Laden Sie die Kassenbuch-Vorlage №1 herunter und öffnen die Excel-Tabelle.
  2. Das Kassenbuch-Formular müssen Sie selber ausdrucken.
  3. Links oben geben Sie statt «Vorlage» Ihren Firmennamen ein.
  4. Danach geben Sie den Zeitraum ein, auf den sich das Kassenbuch bezieht.
  5. In der nächsten Zeile fügen Sie den Anfangsbestand der Geschäftskasse Der Kassenbuch-Vortrag wird automatisch berechnet.
  6. In den Spalten «Einnahme» und «Ausgaben» nehmen Sie den Betrag Ihrer Einnahmen bzw. Ausgaben auf.
  7. Für jeden Geschäftsvorfall existiert ein entsprechendes Datum sowie die Belegnummer.
  8. Die Excel-Tabelle errechnet in der Spalte «Saldo» automatisch den aktuellen Kassenbestand.
  9. In der Spalte «Beschreibung» wird angegeben, aus welcher Quelle / für welchen Zweck die Summe erhalten­/­ausgegeben geworden ist.
  10. Ausgaben müssen nach der Einzelaufzeichnungspflicht einzeln aufgezeichnet werden.
  11. Sämtliche zugehörigen Belege sind in zeitlicher Reihenfolge direkt hinter dem Kassenbuch aufzubewahren.
  12. Am Ende des Monats oder beim Erreichen der letzten Zeile des Kassenblattes sind die Spalten «Einnahmen» und «Ausgaben» aufzusummieren. Letztlich ist das Kassenblatt mit dem Kassenbestand abgeschlossen.
  13. Falls das Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig ist und auf die Saldosteuersatzmethode setzt, ist der entsprechende Steuersatz anzugeben, damit die Vorlage die geschuldete MwSt. berechnet. Bei der effektiven MwSt.-Methode (siehe Kassenbuch-Vorlage №2) erfolgen alle Kalkulationen ohne die Notwendigkeit, zusätzliche Angeben einzufügen.

Beispiele für das Ausfüllen des Kassenbuchs

Das Bauunternehmen verkauft seine Waren und stellt die entsprechenden Einnahmen im Kassenbuch dar. Der Zeitraum umfasst einen Monat — Mai 2021. Der Anfangsbetrag belief sich auf CHF 500.00.

Kassenbuch Beispiel 1.

Im Mai 2021 hat das Unternehmen diverse Ausgaben bezahlt und im Kassenbuch abgelegt. Der Anfangsbetrag belief sich auf CHF 2’500.00.

Kassenbuch Beispiel 2.

Ermittlung des Geldbestands: Kassenzählprotokoll und Kassenbericht

Am Ende des Tages muss der Geldbestand durch ein Zählprotokoll nachgewiesen werden, das in Form einer Aufstellung sämtlicher Scheine und Münzen in der Kasse fungiert. Ausser Datum und Unterschrift des Kassierers beinhaltet dieses Dokument in der Regel drei Spalten:

  • Nominalwert der Scheine/Münzen
  • Stückzahl
  • Betrag

Normallerweise wird das Kassenzählprotokoll am Ende jeden Tages beim Kassenabschluss erstellt. Zusammen mit dem Kassenzählprotokoll erstellt man den Kassenbericht, der sämtliche Bareinnahmen und Ausnahmen über den Tag hinweg zusammenfasst.

Verantwortung für fehlerhafte Kassenbuchführung

Jedes Unternehmen ist gesetzlich zu einer ordnungsgemässen Buchführung verpflichtet. Je nach Vergehen sind unterschiedliche Sanktionen vorgesehen:

  • Geldbussen
  • Gewerberechtliche Sanktionen
  • Hinzuschätzungen
  • In manchen Fällen sogar Freiheitsstrafen

Wichtig

Schätzt die Steuerbehörde Ihr Kassenbuch als nicht ordnungsgemäss ein, wird Ihre ganze Buchhaltung genauso betrachtet. Als Folge wird die Steuerbehörde den steuerbaren Gewinn einfach schätzten. Das Steueramt bezieht sich auf Art. 130 Abs. 2 DBG, wonach «mangels zuverlässiger Unterlagen» eine «Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen» erlaubt ist. In der Praxis führt das zu einer deutlich höheren Steuerrechnung.

Häufig gestellte Fragen

Wie korrigiert man Fehler im Kassenbucht?

Korrekturen sind sowohl in digitalen als auch in analogen Kassenbüchern zulässig. Die erste Variante bietet meist elegante und smarte Lösungen an, während die zweite deutlich zeitaufwändiger ist.

Fehlerkorrektur im Kassenbuch

Hier können Sie erfahren, welche Buchhaltungssoftware aktuell auf dem Markt vorhanden ist.

Wichtig

Im Kern gilt dasselbe Prinzip auch für digitale Kassenbücher. Man darf bereits erstellte Buchungen nicht einfach löschen, sondern muss stets passende Korrekturen vornehmen.

Wie gleicht man eine Kassendifferenz im Kassenbuch richtig aus?

Erfahrungsgemäss entsteht eine Differenz in der Kasse aus vier zentralen Gründen:

  • Zu viel / zu wenig Wechselgeld herausgegeben.
  • Versehentlich zu wenig Bargeld für den Kauf eingenommen.
  • Den falschen Preis für den richtigen Artikel gebucht.
  • Den falschen Artikel als Verkauf verbucht, obwohl der einen anderen Preis als der tatsächlich verkaufte Artikel hat.
  • Nichterfassung eines Kassenbelegs.

Lösungswege:

  • Den vergessenen Beleg im Kassenbuch hinzubuchen.
  • Die Differenz mit den entsprechenden Konten hinzu buchen: «8510 Ausserordentlicher Ertrag» für Überschuss oder «8500 Ausserordentlicher Aufwand» für Fehlbetrag.

Darf die Geschäftskasse im Minus sein?

Der Kassenbestand muss stets mit dem tatsächlich in der Geschäftskasse befindenden Bestand übereinstimmen und darf niemals ins Minus geraten. Ein Nullbestand ist trotzdem zulässig. Falls die Kasse ins Minus gerät, liegt der Grund meist darin, dass man aus Versehen einen Beleg nicht gebucht hat. Am selben Tag ist es erlaubt, diesen Beleg hinzuzubuchen. Der negative Kassenbestand muss unbedient korrigiert werden, da sonst die gesamte Buchführung in Zweifel gezogen werden kann.

Wer deckt die Differenz in der Kasse ab?

In der Praxis liegt die Verantwortung für einen Fehlbetrag normalerweise auf den Schultern von Kassierern oder denjenigen, die für die Kasse des Unternehmens zuständig sind. In vielen Fällen müssen die Kassierer die Differenz in der Kasse aus eigener Tasche ausgleichen. Laut Gesetz (OR Art. 321e VI. Haftung des Arbeitnehmers), ist der Arbeitnehmer jedoch nur für den Schaden verantwortlich, wenn er absichtlich oder fahrlässig handelt. Demnach ist das Verantwortungsrisiko der Kassierer ziemlich begrenzt. In der Praxis muss nicht der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitgeber das Risiko kleiner Kassenfehlbestände tragen.

Muss man im Kassenbuch Privatentnahmen und Privateinlagen buchen?

Alle Privatentnahmen und Privateinlagen sind im Kassenbuch mit entsprechender Buchung zu erfassen. Dafür muss man einen Eigenbeleg schreiben: für die Entnahmen «Privatentnahme», für den zweiten Fall «Privateinlage».

Wie nummeriert man die Belege?

Jeder Beleg muss eine fortlaufende Nummer haben, mit der er ins Kassenbuch eingetragen und identifizierbar ist. Dazu empfiehlt es sich, auf dem Beleg eine Belegnummer zu notieren. Es hilft erheblich, den Überblick der Geschäftsvorfälle zu bewahren.

Elektronisches Kassensystem: Pflicht oder Recht?

Ein Kassensystem ist eine Kombination aus Hard- und Software für die Kassenführung eines Unternehmens. Es gibt aber keine gesetzliche Pflicht, ein elektronisches Kassensystem zu führen. Nichtsdestotrotz ist es in einigen Bereichen wichtig, elektronische Programme für die Kassenführung einzusetzen. So ist ein Kassensystem beispielsweise im Bereich der Gastronomie oder des Handels zwar keine Pflicht, ist aber trotzdem dort sehr verbreitet.

Haben Sie die Antwort auf Ihre Frage nicht gefunden? Es besteht die Möglichkeit, sich an erfahrene Experten zu wenden.

The post Kassenbuch: Anforderungen, Aufbau und Führung (Muster & Vorlage) appeared first on treuhand-suche.ch.

]]>
https://treuhand-suche.ch/blog/kassenbuch/feed/ 0
Der Lieferschein in der Schweiz: Einfach erklärt! (Muster & Vorlage) https://treuhand-suche.ch/blog/lieferschein-in-der-schweiz-einfach-erklaert-muster-vorlage/ https://treuhand-suche.ch/blog/lieferschein-in-der-schweiz-einfach-erklaert-muster-vorlage/#comments Fri, 11 Jun 2021 13:45:46 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=6167 The post Der Lieferschein in der Schweiz: Einfach erklärt! (Muster & Vorlage) appeared first on treuhand-suche.ch.

]]>

In den meisten Fällen liegt einer Warenlieferung zwischen dem Lieferanten und dem Kunden ein Lieferschein bei. Allerdings entstehen einige Irritationen bei der Erstellung und dem Umgang mit dem Dokument. Dazu gehören beispielsweise mögliche Massnahmen bei Unvollständigkeit der Warenlieferung, notwendige Angaben, Aufbewahrungsfristen des Lieferscheins usw., die zu Komplikationen führen können und darum grundsätzlich geklärt werden sollten. Worauf müssen Sie achten, um eventuelle Probleme beim Umgang mit einem Lieferschein zu vermeiden?

Was versteht man unter einem Lieferschein?

Ein Lieferschein ist ein auf Papier oder in digitaler Form erstelltes Dokument, das die Beschreibung über die Bezeichnung der Ware, der Menge der Lieferung und sonstige Details enthält. Früher war eher der Begriff «Warenbegleitbrief» gebräuchlich, heute wird im Allgemeinen der Begriff «Lieferschein» verwendet. Manchmal stösst man in der Praxis auch auf den Begriff «Packliste / Packing list», der sich aber vom «Lieferschein» unterscheidet. Der Lieferschein bezeichnet nämlich den Inhalt der Lieferung, die auch auf mehrere Pakete verteilt sein kann, während der Begriff «Packliste / Packing list» lediglich den Inhalt des einzelnen gelieferten Pakets in der Lieferung dargestellt.

Wozu dient ein Lieferschein?

Grundfunktionen des Lieferscheins

Für Absender

  • Beleg für die ordnungsgemässe Warenzustellung an einen Empfänger

    Nach der Zustellung und Überprüfung von Waren bestätigt der Empfänger seine Zustimmung durch Unterschrift / Stempel im Lieferschein, bzw. weist eine Empfangsbestätigung aus.

  • Lieferschein und Rechnung in einem Dokument

    Wenn man den Lieferschein mit den notwendigen Rechnungsangaben ergänzt (MwSt., Bankangaben), dann dient dieses Dokument per Definition nicht nur wie ein Lieferschein, sondern zusätzlich wie eine Rechnung. Die Information zur Rechnungserstellung können Sie in unserem Artikel «So erstellen Sie eine korrekte Rechnung!» finden.

Für Empfänger

  • Information über die Bestellung

    Durch die Überlieferung der Warenliste informiert der Lieferschein den Empfänger über die Menge und Nomenklatur der Bestellung.

  • Eingangskontrolle

    Falls die bestellten Waren in mehreren Sendungen geliefert werden, eröffnet der Lieferschein dem Kunden die Option, den Bestelleingang zu kontrollieren.

Wann muss ein Lieferschein erstellt werden?

Ein Lieferschein wird vom Absender erstellt. Sobald die Lieferung versendet wurde, erhält der Kunde per E-Mail in der Regel im PDF-Format einen Lieferschein. Die Erstellung des Lieferscheins geht zwangsläufig dem Versand voraus.

Wie erstelle ich einen Lieferschein: in Papierform und digital­/­online?

Der Gesetzgeber bietet die Möglichkeit, Lieferscheine elektronisch mittels eines Programms zu erfassen und in der EDV aufzubewahren. Deswegen sind derzeit unterschiedliche Optionen für die Lieferscheinerstellung zulässig:

  • In Papierform
  • Mittels Buchhaltungssoftware sowie speziellen Lieferscheinprogrammen (Web- und Desktop-Apps)

Lieferscheine müssen in elektronischer Form formal und inhaltlich mit der Papierform übereinstimmen. Da der Lieferschein die Zustimmung des ordnungsgemässen Warenerhalts vom Kunden bestätigt, muss er mit Unterschrift / Stempel zum Absender zurückgeschickt werden. Erfahrungsgemäss druckt man den Lieferschein in zwei Kopien – die eine wird vom Kunden behalten und die andere ist für den Lieferanten vorgesehen. Aus diesem Grund verlassen sich die Unternehmen in der Praxis nicht auf die pure elektronische Form, sondern mischen die Formate.

Der Umgang mit dem Lieferschein in online­/­Papierform:

Der Umgang mit dem Lieferschein in online und Papierform

Wichtig

Um seine Funktionen vollständig zu erfüllen, muss der Lieferschein ausgedruckt werden. Die Dateiform dient lediglich als zusätzlicher Kundenservice.

Was muss ein Lieferschein enthalten?

Lieferscheine werden vom Absender einer Warenlieferung ausgestellt. Der Gesetzgeber sieht keine Anforderungen in Bezug auf Aussehen des ausgestellten Lieferscheins vor. Der Inhalt eines Lieferscheins ist also nicht festgelegt, sondern kann optional angefertigt werden. Allerdings hat sich die Praxis bewährt, wonach einige Elemente benötigt werden, um mögliche Irritationen zwischen dem Absender und dem Kunden zu vermeiden. Diese Elemente gehören traditionell zum Format eines Lieferscheines. Zu den wichtigsten Angaben gehören:

  1. Name und Adresse des Lieferanten
  2. Name und Adresse des Empfängers
  3. Datum der Erstellung sowie der Warenlieferung
  4. Auflistung der gelieferten Waren mit:
    • Bezeichnung der einzelnen Waren
    • Menge jeder Warenart
    • ggf. Gewicht
    • Optional: Einzelpreise der Waren
  5. Unterschrift und Stempel des Empfängers als Empfangsbestätigung
  6. Optional: Hinterlegtes Firmenlogo des Lieferanten für leichte Erkennbarkeit
  7. Optional: Bankinformationen des Lieferanten als zusätzliche Erinnerung

Die aufgelisteten Angaben sind anhand eines Lieferschein-Beispiels dargestellt.

Lieferschein-Beispiel

Unvollständigkeit­/­Nichtübereinstimmung der Warenlieferung

Eine der Grundaufgaben des Lieferscheins ist die Prüfung der Vollständigkeit der Warenlieferung. Wenn die Warenlieferung mit dem Lieferschein nicht übereinstimmt, muss der Empfänger der Waren zwangsläufig folgende Massnahmen ergreifen:

  • Entsprechende Notiz auf dem Lieferschein hinterlegen
  • Die Diskrepanz dem Lieferanten mitteilen

Bei der Nichtübereinstimmung können zwei Möglichkeiten auftauchen:

Ablauf bei einer Nichtübereinstimmung der Lieferung

Ist ein Lieferschein Pflicht?

Kein Unternehmen ist verpflichtet, Lieferscheine für die Warenlieferung zu erstellen. Gesetzlich ist es nicht vorgeschrieben. Der Empfänger kann die Vollständigkeit der Warenlieferung anhand der Rechnung überprüfen. In der Praxis erstellt ein Lieferant neben der Rechnung auch einen Lieferschein, der normalerweise getrennt von der Rechnung an den Kunden verschickt wird. Demnach ist ein Lieferschein keine Pflicht, sondern ein Recht für Unternehmen in der Schweiz.

Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine in der Schweiz

In der Schweiz existiert aktuell keine übersichtliche gesetzliche Regelung zu den Auf­bewahrungs­pflichten. Diese Frage wird sowohl vom Datenschutz­recht, was die Inhalte von Dokumenten betrifft, als auch von den unterschiedlichen nationalen und kantonalen Regelungen angeordnet.

Die Aufbewahrungs­frist eines Lieferscheins in anderen Ländern hängt oftmals davon ab, ob er als Buchungsbeleg oder lediglich als Handels­brief bewertet wird. In der Schweiz dagegen existiert diesbezüglich kein Unterschied. Unabhängig davon, ob der Lieferschein als Rechnung oder als Handels­brief dient, beträgt die Aufbewahrungsfrist 10 Jahre. Die Aufbewahrungs­frist startet nicht mit der Erstellung des Lieferscheins, sondern ab Ende des Kalender­jahres, in dem er faktisch erstellt wurde.

Tipp

Man kann die einfache Faustregel annehmen, wonach eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren für alle wichtigen Unterlagen ausreicht. Im Allgemeinen sind beim Lieferschein die Grundsätze ordnungsgemässer Führung und Aufbewahrung der Bücher anwendbar.

Eine solch lange notwendige Bewahrung ist wegen einiger Ursachen begründbar:

  • Betriebsprüfung.
    Bei einer Betriebsprüfung können Lieferscheine als ergänzende Belege dienen, wenn die empfangenen Eingangsrechnungen keine ausreichende Auskunft angeben.
  • Inventur.
    Bei der jährlichen Inventur unterstützen Lieferscheine das Unternehmen erheblich. Lieferscheine können beispielsweise zur Gegenkontrolle von Lagerbeständen dienen.

Fazit

  • Der Begriff «Lieferschein» ähnelt dem Begriff «Warenbegleitschein».
  • Zu den Aufgaben des Lieferscheins zählen Bestellungsinformation, Eingangskontrolle und Beleg für ordnungsgemässe Warenzustellung.
  • Inhaltlich gesehen gibt es gewisse Punkte im Lieferschein, deren Nutzung üblich ist, wogegen andere eher optional verwendet werden können.
  • Man kann Lieferscheine in Papierform oder digital erstellen und weiter aufbewahren. Häufig drucken Unternehmen die Lieferscheine für Unterschrift­/­Stempel aus.
  • Bei einer Nichtübereinstimmung der Warenlieferung müssen gewisse Massnahmen ergriffen sowie entsprechende Notizen auf dem Lieferschein gemacht werden.
  • In der Schweiz gibt es keine Pflicht zur Lieferscheinerstellung bei der Warenlieferung.
  • Unabhängig vom Zweck des Lieferscheins (Handelsbrief oder Rechnung) sollte ein Schweizer Unternehmen dieses Dokument über den Zeitraum mindestens von 10 Jahren aufbewahren.

The post Der Lieferschein in der Schweiz: Einfach erklärt! (Muster & Vorlage) appeared first on treuhand-suche.ch.

]]>
https://treuhand-suche.ch/blog/lieferschein-in-der-schweiz-einfach-erklaert-muster-vorlage/feed/ 2
Die Grundlagen der Milchbüchleinrechnung einfach erklärt https://treuhand-suche.ch/blog/die-grundlagen-der-milchbuechleinrechnung-einfach-erklaert/ https://treuhand-suche.ch/blog/die-grundlagen-der-milchbuechleinrechnung-einfach-erklaert/#respond Fri, 04 Jun 2021 08:26:09 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=6106 The post Die Grundlagen der Milchbüchleinrechnung einfach erklärt appeared first on treuhand-suche.ch.

]]>

Haben Sie gewusst, dass manche neugegründete Startups, Freelancer und bestehende Einzelfirmen die Möglichkeit haben, eine einfache Buchhaltung zu führen und damit ihren Buchhaltungsaufwand zu halbieren? Das aktuelle Rechnungslegungsrecht sieht nämlich einige Erleichterungen für kleine Unternehmen vor. Im Volksmund nennt man diesen Ansatz «Milchbüchleinrechnung». Doch häufig stellt sich heraus, dass manche Aspekte der einfachen Buchhaltung nicht ganz einfach nachvollziehbar sind und grundsätzliche Erläuterung benötigen.

Was versteht man unter «Milchbüchleinrechnung»?

Im Jahr 2013 wurde in der Schweiz das neue Rechnungslegungsrecht eingeführt, das es kleinen Unternehmen erlaubt, ihre Bücher nicht mehr doppelt führen zu müssen, sondern auf eine einfache Buchhaltung – im Volksmund «Milchbüchleinrechnung» genannt – umzustellen. Die zentrale Idee beruht auf einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sowie der Angabe der Vermögenslage für kleine Firmen.

Wenn Sie Fragen haben und zusätzliche Erläuterung zu diesem Thema benötigen, können Sie sich an einen Treuhänder wenden, der Ihnen gerne zur Seite steht. Nutzen Sie unsere Suchfunktion und finden Sie einen Experten in der Nähe.

Anwendbarkeit der Milchbüchleinrechnung

Wie ist die Rechtsform Ihres Unternehmens

Gesetzesgemäss darf ein Unternehmen die einfache Buchhaltung (Milchbüchleinrechnung) unter folgender Voraussetzung führen:

  • Der Umsatzerlös belief sich im letzten Geschäftsjahr auf weniger als CHF 500⁠’000.
  • Das Unternehmen ist als Einzelfirma/Einzelunternehmer registriert. AGs und GmbHs sind unabhängig vom erzielten Umsatzerlös immer zur doppelten Buchhaltung verpflichtet.

icon_nicht_erlaubtWichtig!

Nach Art. 957 Abs.2 OR entspricht die Anforderung an die CHF 500⁠’000 dem «Nettoerlös» und ist stets ohne MwSt. einzuschätzen. Bei der Bestimmung des Umsatzerlöses müssen Erlösminderungen ebenfalls abgezogen werden.

Zusätzlich ist die Milchbüchleinrechnung bei folgenden Organisationen anwendbar:

  • Vereine und Stiftungen, die nicht verpflichtet sind, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen.
  • Stiftungen, die von der Pflicht zur Bezeichnung einer Revisionsstelle befreit sind (Gemäss Art. 83b Abs. 2 ZGB).

Gesetzliche Anforderungen

In Art. 957a Abs. 2 OR sind die Grundsätze ordnungsgemässer Buchführung aufgelistet, die sowohl für die Milchbüchleinrechnung als auch für die doppelte Buchhaltung gelten:

  • Erfassung der Geschäftsvorfälle
    Die vollständige, wahrheitsgetreue und systematische Erfassung der Geschäftsvorfälle und Sachverhalte.
  • Belegnachweis
    Der Belegnachweis für die einzelnen Buchungsvorgänge.
  • Klarheit
    Die Klarheit.
  • Zweckmässigkeit
    Die Zweckmässigkeit mit Blick auf die Art und Grösse des Unternehmens.
  • Nachprüfbarkeit
    Die Nachprüfbarkeit.

Wesentliche Unterschiede im Vergleich zur doppelten Buchhaltung

Abrechnungsart

Einer der zentralen Unterschiede liegt in der Abrechnungsart. Die einfache Buchhaltung beruht auf der Anwendung der sogenannten «Ist-Methode». Das heisst, die Buchungen werden ausschliesslich bei effektivem Geldfluss fällig. Also, wenn die tatsächliche Bargeld-Übergabe stattfindet. In der doppelten Buchhaltung wird der Ertrag bzw. der Aufwand beim Versand/Erhalt einer Rechnung verbucht. Deshalb werden bei der einfachen Buchführung sämtliche Einnahmen und Ausgaben nicht zweimal, sondern lediglich einmal erfasst. Dieses Prinzip halbiert den Zeitaufwand für die Buchführung. Es ist der Grund, weswegen eine Milchbüchleinrechnung besonders attraktiv und zweckdienlich für kleine und junge Unternehmen ist. Ausserdem vermeidet man damit die Debitoren-/Kreditoren-Buchhaltung, da unbezahlte Rechnungen nicht verbucht werden.

Tipp

Um Ihre wirtschaftliche Lage unter Kontrolle zu halten, empfiehlt es sich, eine Liste von gestellten Rechnungen zu führen. Unter diesem Link finden Sie eine Vorlage, die Ihnen hilft, Rechnungen mit allen Ihren Debitoren und Kreditoren unter Kontrolle zu behalten.

Debitoren-Kreditoren-Vorlage herunterladen

Merkmalsvergleich

Merkmale Einfache Buchführung Doppelte Buchführung
Anwendbarkeit Mikrounternehmen Komplexe Unternehmen, z.B. GmbH, AG
Abrechnungsart «Ist-Methode» «Soll-Methode»
Gewinnermittlung Einnahmen-Ausgaben Rechnung Gewinn- und Verlust Rechnung
Basis der Besteuerung Differenz zwischen Zufluss von Einnahmen und Abfluss von Ausgaben Periodengerechter Erfolg
Rechnungsabgrenzung nicht erforderlich erforderlich
Rückstellungen für Risiken unzulässig zulässig
Vermögensbestandaufnahme und -Bewertung (Inventur) nicht erforderlich erforderlich
Abstimmung der Finanzkosten mit den Aufzeichnungen nicht erforderlich erforderlich

Vorteile der Milchbüechli

  • Reduzierung des Buchungsaufwandes um mehr als die Hälfte.
  • Kein Bedarf an Kontenplan, Nebenbüchern, Buchungssätzen.
  • Simpel zu erlernen.
icon_nicht_erlaubt

Nachteile der Milchbüechli

  • Fehleranfällig, weil jede Transaktion nur einmal gebucht wird.
  • Beschränkte Information über die finanzielle Lage des Unternehmens.
  • Aus Perspektive der Kapitalgeber eine geringere Glaubwürdigkeit aufgrund der beschränkten Information.

Optionen zur Buchhaltungsführung

Wenn Sie sich für die Milchbüchleinrechnung entschieden haben, sollten Sie Ihre Buchhaltung bzw. die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung folgendermassen führen:

  • Automatisiert mit Hilfe eines Buchhaltungsprogramms, z.B. Banana, Bexio, Pinus.
  • Manuell mit Excel. Laut Gesetz reicht es vollständig aus, die einfache Buchhaltung mittels einer Excel-Buchhaltungsvorlage zu führen.

Tipp

Die Entscheidung, welche Methode für Sie besser geeignet ist, hängt hauptsächlich davon ab, ob Sie Ihren Zeitaufwand optimieren möchten und dafür zu zahlen bereit sind. Wenn Sie eine relativ grosse Anzahl an Rechnungen bearbeiten und so mehr Zeit der einfachen Buchhaltung widmen müssen, als Sie geplant haben, lohnt es sich, diesen Vorgang mittels einer smarten Buchhaltungssoftware zu optimieren.

Erfassung der Einnahmen und Ausgaben

Es gibt unterschiedliche Massnahmen, mit deren Hilfe man Einnahmen und Ausgaben festhalten kann:

  • Kassenbuch. Besonders nützlich, wenn das Unternehmen eine grosse Menge an Bargeldtransaktionen durchführt.
  • Die Kontoauszüge der Geschäftskonten im Original.

Tipp

Operiert ein Unternehmen mit Bargeld, ist die Kassenbuchführung obligatorisch. Je nach MwSt.-Pflicht des Unternehmens kann sich das Kassenbuch unterscheiden.

Die schrittweise Buchführung der Einnahmen und Ausgaben anhand von Beispielen

Beispiel 1
Mittels der Konto­auszüge der Geschäfts­konten

Die schrittweise Buchführung der Einnahmen und Ausgaben Beispiel 1

Ein Einzelunternehmer will die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mittels Auszügen der Geschäftskonten durchführen. Er entscheidet sich für eine Excel-Tabelle und trägt darin sämtliche Transaktionen seiner Bankkonten ein. Der Saldo in der Excel-Tabelle muss stets dem Banksaldo entsprechen, da sonst sämtliche Einträge in der Tabelle nicht korrekt dargestellt sind. Anschliessend korrigiert man diese Tabelle um Privateinlagen und Privatentnahmen, um Geschäftseinnahmen zu definieren.

Beispiel 2
Mittels des Kassenbuches

Die schrittweise Buchführung der Einnahmen und Ausgaben Beispiel 2

Ein Einzelunternehmer, der eine Brauerei besitzt, verbucht geschäftliche Transaktionen mittels eines Kassenbuches.

Zu Beginn des Monats belief sich die Summe in der Kasse auf CHF 200. In der Zeit von 01. bis 03. Mai 2021 erhielt der Einzelunternehmer die Zahlungen für erfolgte Bier- und Likörverkäufe. Diese Geschäftstransaktionen stellt der Unternehmer in der ersten Spalte ein.

Am 04. Mai zahlte er den Brennstoff und am 05. Mai kaufte er Rohstoffe für die Produktion. Diese Geschäftstransaktionen stellt er in der zweiten Spalte «Ausgabe» ein. Der Saldo berechnet sich zzgl. Anfangssaldo aus der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben in einem bestimmten Zeitraum.

In Kassenbüchern müssen alle geschäftlichen Einnahmen und Ausgaben Ihres Unternehmens lückenlos und ausnahmslos geführt werden. Bei der Darstellung der Daten müssen folgende Einzelheiten erfasst werden:

  • Zeitpunkt/Datum
  • Belegnummer
  • Betrag in CHF
  • Beschreibung: Leistungssteller/Leistungsempfänger

icon_nicht_erlaubt Wichtig!

Ein Beleg ist für jeden Eintrag erforderlich. Als Buchungsbelege gelten sämtliche schriftliche Aufzeichnungen auf Papier oder in elektronischer Form wie z. B. Debitoren- Lieferanten­rechnungen oder Quittungen. Es ist ratsam, alle vorliegenden Belege fortlaufend nach Datum zu sortieren.

Dokumentierung der Vermögenslage

Ausser der Einnahmen- und Ausgabenrechnung müssen Einzelunternehmen in der Milchbüchleinrechnung die Anfang- und Endbestände der Vermögensteile separat festhalten. Darunter fallen z.B. flüssige Mittel (Kassa, Bankkonto), angefangene Arbeiten, Vorräte, Anlagevermögen, Forderungen, Vorauszahlungen und Lieferantenverbindlichkeiten. Lieferantenrechnungen sowie Anzahlungen von Kunden müssen als Minusposition bei den Vermögensteilen abgezogen und Kundenrechnungen als Pluspositionen addiert werden.

Ein Einzelunternehmer beschränkt die Buchführung auf das Geschäftsvermögen. Das setzt folglich die erforderliche Abgrenzung von Geschäfts- und Privatvermögen voraus. Als Geschäftsvermögen gelten sämtliche Vermögenswerte, die sich im Eigentum des Einzelunternehmers befinden und ganz oder teilweise der Geschäftstätigkeit dienen.

Der gesetzliche Mindeststandard verlangt lediglich die Aufzeichnung der Vermögenswerte sowie die Verbindlichkeiten des Geschäftsvermögens zum letzten Tag des Geschäftsjahres.

Tipp

Die Liste der Geschäftsvermögen dürfen Sie in freier Form erstellen. Es gibt diesbezüglich keine strengen Vorschriften. Die Summe der Geschäftsvermögen wird in der Steuererklärung, Punkt 32. «Eigenkapital Selbständiger­werbender ohne Geschäftswertschriften» dargestellt. Suchen Sie nach einer problemlosen Lösung für Darstellung der Vermögenslage, können Sie sich an folgende Schablone wenden.

Vermögenslage-Vorlage herunterladen

Häufig gestellte Fragen

Lohn des Inhabers

Im Gegensatz zu einer GmbH oder AG muss der Inhaber einer Einzelfirma seinen Lohn bei der vereinfachten Buchführung nicht buchen. Der Gewinn der Einzelfirma ist automatisch der Lohn des Einzelunternehmers und wird im Weiteren in der privaten Steuererklärung versteuert.

Buchung der Privateinlagen und Privatentnahmen

In einer einfachen Buchhaltung erfasst man keine Privateinlagen und Privatentnahmen wie z.B. Überweisungen von einem Geschäftskonto auf ein eigenes Privatkonto und umgekehrt, sondern lediglich geschäftliche Einnahmen und Ausgaben.

Abschreibungen und Ausgaben für Anlagevermögen

  • Ausgaben für Anlagevermögen bis CHF 1’000 darf man als einmalige Ausgabe buchen.
  • Anlagevermögen ab CHF 1’000 darf man mittels der zwei Methoden entweder linear oder degressiv abschreiben.

Geschäftliche Ausgaben für persönliches Fahrzeug

Wenn Sie Ihr Fahrzeug teilweise für geschäftliche und teilweise für persönliche Zwecke nutzen, haben Sie das Recht, die Finanzergebnisse des Einzelunternehmens um den entsprechenden Teil dieser Geschäftsausgaben zu reduzieren. Genauere Informationen diesbezüglich finden Sie in unserem Artikel «Geschäftsfahrzeug mit Privatanteil oder Privatauto mit Autospesen?».

The post Die Grundlagen der Milchbüchleinrechnung einfach erklärt appeared first on treuhand-suche.ch.

]]>
https://treuhand-suche.ch/blog/die-grundlagen-der-milchbuechleinrechnung-einfach-erklaert/feed/ 0
Kapitalerhöhung AG/GmbH: Wirtschaftliche und rechtliche Aspekte https://treuhand-suche.ch/blog/kapitalerhoehung-ag-gmbh/ https://treuhand-suche.ch/blog/kapitalerhoehung-ag-gmbh/#comments Thu, 29 Apr 2021 14:16:47 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=5809 The post Kapitalerhöhung AG/GmbH: Wirtschaftliche und rechtliche Aspekte appeared first on treuhand-suche.ch.

]]>

Fast jedes Unternehmen wird ab und an im Zuge seiner Entwicklung mit der Notwendigkeit konfrontiert, sein Eigenkapital zu erhöhen. Planen Sie grössere Investitionen, möchten Sie die Kreditwürdigkeit verbessern oder sehen Sie Optionen, Ihr Unternehmen weiterzuentwickeln? Wenn Sie diese Fragen positiv beantworten, ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass Ihr Unternehmen eine Kapitalerhöhung benötigt. In diesem Fall sollten Sie wichtige rechtliche und wirtschaftliche Aspekte nicht ausser Acht lassen, die wir Ihnen im Folgenden umfassend darlegen möchten.

Was versteht man unter einer Kapitalerhöhung?

Bei einer Kapitalerhöhung handelt es sich im weit gefassten Sinne um Massnahmen eines Unternehmens, die sich auf die Vergrösserung des Eigenkapitals konzentrieren. Dieser Vorgang ist nur auf Kapitalgesellschaften anwendbar.

Wann benötigt ein Unternehmen eine Kapitalerhöhung?

Steigerung der Kreditwürdigkeit

In einigen Fällen empfiehlt es sich für ein Unternehmen, die Eigenkapitalquote zu erhöhen, um beispielsweise Anforderungen der Banken im Zuge einer Kreditanfrage zu erfüllen. Das Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital ist für Kreditinstitute ein wichtiger Faktor bei der Bewertung von Risiken.

Grössere Kapitalanlagen

Um grössere Investitionen zu tätigen, sind häufig finanzielle Ressourcen notwendig.

Schuldentilgung

Schulden des Unternehmens werden durch den Einsatz eigener Mittel der Gesellschafter kompensiert. In manchen Fällen wird der Finanzaufwand dadurch gesenkt und der Gewinn gesteigert.

Änderung der Rechtsform

Wenn eine GmbH in die Rechtsform einer AG wechseln möchte, jedoch die gesetzlichen Mindestkapitalanforderungen der neuen Rechtsform nicht erfüllt, muss das Eigenkapital erhöht werden.

Das Stammkapital einer GmbH muss mindestens CHF 20’000 betragen, während die minimale Eigenkapitalbasis für eine AG CHF 100’000 erfordert.

Falls Sie sich Gedanken über die Kapitalerhöhung in Ihrem Unternehmen machen, lassen Sie sich von echten Experten in diesem Bereich beraten.

Formen der Kapitalerhöhung einer AG

Formen der Kapitalerhöhung einer AG

Ordentliche Kapitalerhöhung

Bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung werden neue Aktien einer AG ausgegeben. Mit der Platzierung der neuen Aktien erhält die AG zusätzliche finanzielle Ressourcen und kann damit das Eigenkapital erhöhen.

Ablauf einer ordentlichen Kapitalerhöhung:

  • Beschluss der Gesellschafterversammlung (GV-Beschluss) und Beauftragung des Verwaltungsrates (VR);
  • Ausgabe der neuen Aktien innerhalb von maximal drei Monaten nach dem GV-Beschluss und nachfolgender Liberierung;
  • Kapitalerhöhungsbericht des VR und Prüfung durch den Revisor;
  • Feststellungsbeschluss des VR und Statutenänderung;
  • Handelsregistereintragung.

Wichtig

Der Kapitalerhöhungsbeschluss muss von mindestens zwei Dritteln der vertretenen Stimmen sowie von der absoluten Mehrheit des gesamten gezeichneten Kapitals gefasst werden. Öffentliche Beurkundung ist erforderlich.

Die wesentlichen Punkte des GV-Beschlusses:

  • Der gesamte Nennbetrag der Kapitalerhöhung;
  • Art, Anzahl und Nennwert der neuen AG-Aktien;
  • Emissionspreis und Start der Dividendenberechtigung;
  • Beschränkung der Übertragbarkeit neuer Namensaktien.

Wichtig

Bisherige Aktionäre erhalten bei einer Kapitalerhöhung die Option, ihren Beteiligungsanteil zu wahren. Jeder Aktionär hat Anspruch auf den Anteil der neu ausgegebenen Aktien, der seiner bisherigen Beteiligung entspricht. Es handelt sich dabei um das sogenannte Bezugsrecht.

Bei der neuen Aktienausgabe stehen den bisherigen Aktionären drei Optionen zur Auswahl:

  • Ausübung des Bezugsrechts und folglich die Liberierungspflicht für das gezeichnete Kapital;
  • Verzicht auf die Anwendung des Bezugsrechts;
  • Weiterverkauf des Bezugsrechts.

Sowohl die Aktionäre einer AG als auch die Gesellschafter einer GmbH können ihre Beteiligung in unterschiedlicher Form einzahlen.

  • Barkapital;
  • Einbringung von Vermögensgegenständen als Sacheinlage;
  • Verrechnung eines Darlehens.

Wird die erste Zahlungsform gewählt, muss die Einlage auf einem Sperrkonto hinterlegt werden. Bei einer Erhöhung vom gezeichneten Kapital mittels Sacheinlage leistet der Gesellschafter seinen Beitrag durch Einbringung von Vermögenswerten, die zwangsläufig eine offizielle Bewertung benötigen.

Beispiel einer ordentlichen AG-Kapitalerhöhung:

Die AG verfügt bisher über 1000 Aktien AG zu einem Nennwert von CHF 100, aktueller Kurs CHF 200. Die Gesellschaft beabsichtigt, das AG-Kapital durch Ausgabe von 200 Aktien zum Nennwert von CHF 100 und einem Ausgabepreis von CHF 180 zu erhöhen. Die Summe von 200 x 100 = CHF 20’000 wird als gezeichnetes Kapital verbucht, während der Rest von 200 x 80 = CHF 16’000 als Kapitalrücklage zählt.

Genehmigte Kapitalerhöhung

Dieser Rechner für eine Kapitalerhöhung dient zur Erleichterung der Kapitalbeschaffung. Bei der genehmigten Kapitalerhöhung erhält der VR einer AG die Vollmacht, das Eigenkapital der AG ohne GV-Beschluss zu erhöhen. Die GV ermächtigt den VR, das Aktienkapital innert einer Frist und im Rahmen einer maximalen Summe zu erhöhen. Es bedarf in diesem Zeitraum keiner weiteren Zustimmung der GV. Diese Form der Kapitalerhöhung ermöglicht es einer AG, neue Aktien auszugeben ohne dafür jedes Mal eine GV abhalten zu müssen, da deren Einberufung häufig mit grossem Aufwand verbunden ist.

Ablauf der genehmigten Kapitalerhöhung:

  • Ermächtigungsbeschluss der Aktionäre zugunsten des VR;
  • Handelsregistereintragung der Statutenänderung;
  • Beschluss des VR über Kapitalerhöhung der AG;
  • Aktienzeichnung und Liberierung;
  • Kapitalerhöhungsbericht des VR und folgende Prüfung dieses Berichtes durch den Revisor;
  • Feststellungsbeschluss des VR, Statutenänderung und Handelsregister-eintragung.

Wesentliche Vorgaben der genehmigten Kapitalerhöhung:

  • Das genehmigte Kapital darf die Hälfte des bisherigen Aktienkapitals nicht übersteigen;
  • Die Ermächtigung des VR ist per Gesetz auf zwei Jahre befristet;
  • Die Aktionäre dürfen ihr Bezugsrecht ausüben.
  • Um die Flexibilität der Gesellschaft zu erhöhen, auf Änderungen am Kapitalmarkt reagieren zu können;
  • Zur Ausgabe von Mitarbeiteraktien der AG.

Beispiel einer genehmigten AG-Kapitalerhöhung:

Die AG vollzieht eine Kapitalerhöhung, die in drei Schritten durchgeführt wird. Am 01.02.2020 fand die GV statt. 79% der Aktionäre der AG stimmen zu, die Ermächtigung der Kapitalerhöhung auf VR zu übergeben. Während des aktuellen Jahres sind bereits drei Aktienausgaben durchgeführt worden. Der Nennwert der Aktien – CHF 10, der Ausgabewert – CHF 12, 12.5 und 13.0 für jede entsprechende Ausgabe. Die Anzahl der neu ausgegebenen Aktien belief sich auf 90’000, bzw. 30’000 für jede einzelne Ausgabe. Insgesamt buchte die AG Kapitalerhöhungen des gezeichneten Kapitals in Höhe von CHF 900’000 (90’000 X 10) und Erhöhung der Rücklagen in Höhe von 30’000 X 2 + 30’000 X 2.5 + 30’000 X 3 = CHF 225’000.

Bedingte Kapitalerhöhung

Eine bedingte Kapitalerhöhung bedeutet die Kapitalerhöhung einer AG durch eine spätere Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital. Die Halter von Anleihen der AG tauschen somit ihre Forderungen in Beteiligungsrechte ein. Infolgedessen wird das Fremdkapital der Gesellschaft in AG-Eigenkapital übertragen.

In der Praxis erfolgt dieser Wechsel durch eine Umwandlung der vorher von der AG ausgegebenen Anleihen. Es existieren zwei Formen von Anleihen, wodurch eine AG eine bedingte Kapitalerhöhung realisieren kann:

  • Wandelanleihe. Diese Anleihen sind abgeschlossen, sobald der jeweilige Anleger sein Wandlungsrecht ausgeübt hat.
  • Optionsanleihe. Diese Anleihen sind im Gegenteil zu Wandelanleihen stets bis zum Ende der Laufzeit und unabhängig von der Ausübung der Option gültig. Beim Kauf von Optionsanleihen erwerben Investoren zusätzliche Ankaufsrechte zum Erwerb von Aktien der AG.

Für eine AG ist eine bedingte Kapitalerhöhung besonders attraktiv, weil sie das Fremdkapital mit niedriger Verzinsung erhält. Der Käufer der Anleihen akzeptiert die niedrige Verzinsung, weil er damit das Recht erhält, seine Forderung zukünftig gegenüber AG-Aktien einzutauschen. Zum einen verfügt der Käufer über die Garantie der Mindestverzinsung, zum anderen hat er die Option einer Kapitalbeteiligung an der AG und folglich das Recht auf Dividende, falls die Gesellschaft erfolgreich ist. Nachteil dieser Finanzierungsart für eine AG ist die Ungewissheit, ob die Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital tatsächlich stattfindet. Denn die Kapitalerhöhung geschieht lediglich unter der Voraussetzung, dass der Käufer seine Forderungen ausübt.

Ablauf der bedingten Kapitalerhöhung:

  • GV-Beschluss;
  • Handelsregistereintragung über die Statutenänderung;
  • Ausübung der Optionsrechte;
  • Prüfung der Durchführung der AK-Erhöhung durch den Revisor;
  • Feststellungsbeschluss des VR und Anpassung der Statuten;
  • Handelsregistereintragung;
  • Streichung einer Statutenbestimmung über das bedingte Kapital.
  • Die Erhöhung vom Nennbetrag des Aktienkapitals darf die Hälfte des bisherigen Aktienkapitals nicht übersteigen;
  • Die geleisteten Einlagen müssen mindestens dem Nennwert entsprechen;
  • Die Aktionäre behalten Aktienrechte bzw. Bezugsrechte. D.h., wenn Anleihen mit den Wandelrechten ausgegeben werden, müssen diese Obligationen vorweg den Aktionären entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung zur Zeichnung angeboten werden. Dieses Vorwegzeichnungsrecht kann beschränkt oder aufgehoben werden, falls ein wichtiger Grund vorliegt.
  • Bei der Ausgabe von Belegschaftsaktien. Es ist vorgesehen, dass sich Mitarbeiter am Unternehmen beteiligen.
  • Verschmelzung von zwei oder mehr AGs.

Beispiel einer bedingten AG-Kapitalerhöhung:

Eine AG hat 100 Wandelanleihen ausgegeben, Laufzeit – 5 Jahre, Nennwert CHF 1000. Der Nennwert der ehemals ausgegebenen Aktien beträgt CHF 60, Marktwert – CHF 90. Die Wandelanleihe ermächtigt den Halter der Anleihen, für jede Anleihe 10 Aktien zu beziehen. Wegen der Emission der Wandelanleihen produziert die AG ein bedientes Kapital in Höhe von CHF 60’000. In der Bilanz der AG bleibt das gezeichnete Kapital zunächst unverändert. Das bedingte Kapital in Höhe von CHF 60’000 wird jedoch im Handelsregister eingetragen. Bei der Ausgabe bucht die AG eine Verbindlichkeit in Höhe von CHF100’000 (100 X 1000). Nach einer Laufzeit von 5 Jahren erhöht sich das gezeichnete Kapital der AG durch die Wandlung um CHF 60’000, während der Rest – CHF 40’000 – als Kapitalrücklage verbucht wird. Gleichzeitig streicht die Gesellschaft Verbindlichkeiten in Höhe von CHF 100’000.

Nominelle Kapitalerhöhung

Bei einer nominellen Kapitalerhöhung (aus Gesellschaftsmitteln) werden freie Rücklagen eines Unternehmens in gezeichnetes Kapital transformiert. Während bei den anderen Kapitalerhöhungsarten frisches Geld von Investoren generiert wird, findet bei der nominellen (formellen) Kapitalerhöhung eines Unternehmens lediglich eine Verschiebung innerhalb der Bilanz ohne Zufluss neuer Mittel statt. Die Mittel zur Kapitalerhöhung stammen aus realisierten Gewinnen.

Der Vorgang der nominellen Kapitalerhöhung ähnelt der ordentlichen Erhöhung des Kapitals. Der Unterschied liegt in der Liberierung, da es keinen echten Zufluss neuer Mittel durch die Ausgabe neuer Aktien der AG gibt. Die Gesellschaft schüttet sogenannte Gratisaktien an die bisherigen Aktionäre aus.

Obwohl die nominelle Kapitalerhöhung dem Unternehmen keine zusätzliche Mittel liefert, gibt es einige Gründe, weswegen Unternehmen diese Transformation umsetzen.

  • Um den Aktienkurs billiger zu gestalten (für AG). Da das gleichgebliebene Gesamtkapital auf eine höhere Anzahl von AG-Aktien verteilt wird, resultiert daraus im Endeffekt ein Rückgang des Aktienkurses der AG;
  • Um ein angemessenes Verhältnis zwischen Stammkapital und Gesamtkapital zu produzieren;
  • Für niedrigere, optisch erwünschte Dividendensätze. Die Dividendensätze werden gesenkt, weil sich die künftigen Gewinne auf eine breitere Kapitalbasis beziehen;
  • Um die Kreditwürdigkeit zu steigern. Zum einen bedeutet die Umwandlung einer Rücklage ins Stammkapital, zum anderen erhält die Gesellschaft zusätzliche Luft bei der Bildung zusätzlicher Rücklagen und einer Steigerung des zukünftigen gesamten Eigenkapitals. Dieser Vorgang erhöht letztlich die Eigenkapitalquote. Diese höhere Eigenkapitalquote spielt eine wichtige Rolle bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit.

Wichtig

Der Börsenkurs der bisherigen Aktien der AG fällt im gleichen Verhältnis durch die Herausgabe von Gratisaktien. Der Aktienkurs sinkt um den sogenannten «R-Faktor», der nach folgender Formel berechnet wird:

  1. R-Faktor = Anzahl von bestehenden Aktien / Anzahl von neuen Aktien
  2. Aktienkurs neu = Aktienkurs alt x R-Faktor

Beispiel einer nominellen AG-Kapitalerhöhung:

Das AG Kapital beträgt CHF 100’000 und wird durch Umwandlung von Kapitalrücklagen um CHF 20’000 erhöht. Aktienkurs vor der Erhöhung – CHF 500.

R-Faktor = 100’000 / 120’000 = 0.833

Aktienkurs nach der Kapitalerhöhung = 500 x R-Faktor = 500 x 0.833 = CHF 416.67

Benötigen Sie Hilfe bei der Buchhaltung? Oder brauchen Sie einen Experten zur Kontrolle Ihrer Buchhaltung? Wählen Sie aus mehr als 2600 Treuhändern in unserer Datenbank.

Besonderheiten der Kapitalerhöhung einer GmbH

Kapitalerhöhungsarten für GmbH

Im Gegensatz zur AG sind für GmbHs genehmigte und bedingte Kapitalerhöhungen nicht zulässig. Wenn eine GmbH ihr Eigenkapital erhöhen will, stehen lediglich zwei Optionen zur Verfügung – entweder eine ordentliche oder eine nominelle Kapitalerhöhung.

Der Vorgang der Kapitalerhöhung ist vierstufig ausgestaltet:

  • Kapitalerhöhungsbeschluss der GV. Nach dem Gesetz muss die GmbH- oder AG- Kapitalerhöhung innerhalb von drei Monaten umgesetzt werden;
  • Einzahlung der neuen Stammanteile;
  • Kapitalerhöhungsbericht und Prüfungsbestätigung;
  • Handelsregistereintragung.

Wichtig

Ein Kapitalerhöhungsbericht der Geschäftsführer ist bei jeder Kapitalerhöhung einer GmbH erforderlich. Der Kapitalerhöhungsbeschluss muss von mindestens zwei Dritteln der vertretenen Stimmen sowie von der absoluten Mehrheit des gesamten Stammkapitals gefasst werden.

GV-Beschluss muss öffentlich beurkundet sein und folgende wesentliche Punkte beinhalten:

  • Den Nennbetrag;
  • Die Form der Einlagen;
  • Den Beginn der Dividendenberechtigung;
  • Im Fall von Sacheinlagen: Gegenstand, Bewertung, Name des Einlegers sowie die ihr/ihm zukommenden Stammanteile.

Beispiel der Kapitalerhöhung einer GmbH:

Die GV einer GmbH, die aus zwei Gründern besteht, hat die Entscheidung getroffen, das Stammkapital durch Einbringung eines weiteren Gesellschafters zu erhöhen. Das Stammkapital beträgt CHF 50’000. Beteiligungsanteil des Gründers 1 – CHF 30’000 (60%) und des Gründers 2 – CHF 20’000 (40%). Der neue Gründer wird sich mit Sachanlagen an der GmbH beteiligen, deren Bewertungswert gleich CHF 20’000 ist. Nachdem die Statutenänderung registriert wurde, werden die Beteiligungsanteile der Gründer folgendermassen aussehen: Gründer 1 – 42.86%, Gründer 2 – 28.57%, Gründer 3 – 28.57%, die Summe des Stammkapitals beläuft sich auf CHF 70’000.

Die Abläufe der nominellen Kapitalerhöhung in einer GmbH und in einer AG ähneln sich.

Fazit

  • Das Thema der Kapitalerhöhung betrifft nahezu jedes Unternehmen im Laufe seiner Entwicklung – vor allem aber AGs und GmbHs.
  • Kapitalerhöhungen erfolgen entweder durch den Zufluss neuer Mittel oder durch die Verschiebung der bestehenden Gesellschaftsmittel des Unternehmens.
  • Es bestehen drei Formen der Kapitalerhöhung als Mittelzufluss – die ordentliche, die genehmigte und die bedingte Kapitalerhöhung sowie mit der nominalen Kapitalerhöhung nur eine Form, die sich aus den bestehenden Gesellschaftsmitteln finanziert.
  • Eine Kapitalerhöhung beginnt mit dem GV-Bericht und endet mit den Änderungen der Statuten sowie der Eintragung ins Handelsregister.
  • Das Gesetz schützt die bisherigen Aktionäre und Gesellschaftsführer bei einer neuen Kapitalerhöhung durch die Bezugsrechte.
  • Aktionäre und Gesellschaftsführer können ihre Beteiligungsanteile in unterschiedlicher Form einzahlen: Flüssige Mittel (Barkapital), Einbringung von Vermögensgegenständen oder Verrechnung eines Darlehens.

The post Kapitalerhöhung AG/GmbH: Wirtschaftliche und rechtliche Aspekte appeared first on treuhand-suche.ch.

]]>
https://treuhand-suche.ch/blog/kapitalerhoehung-ag-gmbh/feed/ 2