Alex Schmid, Author at treuhand-suche.ch https://treuhand-suche.ch/blog/author/alex-schmid/ Blog Wed, 26 Mar 2025 10:49:17 +0000 de-CH hourly 1 https://treuhand-suche.ch/blog/wp-content/uploads/2019/04/cropped-favicon-150x150.png Alex Schmid, Author at treuhand-suche.ch https://treuhand-suche.ch/blog/author/alex-schmid/ 32 32 Vergleich Schweizer Lohnbuchhaltung Software 2025 https://treuhand-suche.ch/blog/lohnbuchhaltungssoftware/ https://treuhand-suche.ch/blog/lohnbuchhaltungssoftware/#respond Wed, 26 Mar 2025 09:00:03 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=10152 The post Vergleich Schweizer Lohnbuchhaltung Software 2025 appeared first on treuhand-suche.ch.

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Die Digitalisierung im Bereich Payroll bringt Unternehmen zahlreiche Vorteile mit sich: Zeitersparnis, Fehlerreduktion und eine zentralisierte Datenverwaltung – die Liste ist noch lange nicht vollständig. Doch die Suche nach dem passenden digitalen Tool für die eigene Lohnabrechnung kann zu einer echten Herausforderung werden. Zum einen wirkt die Vielzahl an unterschiedlichen digitalen Lösungen oft überfordernd, da jeder Anbieter sein Produkt im bestmöglichen Licht präsentiert. Zum anderen fehlt es Unternehmern häufig an fachlichem Wissen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Einfach mal die Testversion auszuprobieren, wie es viele Anbieter vorschlagen, ist häufig keine effiziente Lösung – vielmehr ein enormer Zeitfresser. Nicht jeder Unternehmer hat genügend Zeit, sich mit diversen neuen Interfaces auseinanderzusetzen, insbesondere auf einem Gebiet, das nicht zu seinen Kernkompetenzen zählt.

Der von unserem Team erstellte Vergleich moderner Lohnbuchhaltungssoftware kann als Ausweg aus diesem Teufelskreis dienen. Wir werfen einen Blick auf die verschiedenen Tools durch die «Treuhand-Brille» und versuchen, sie möglichst objektiv zu bewerten. Damit möchten wir Unternehmen in der Entscheidungsphase unterstützen, die verfügbaren Optionen – Klara, 21 Aba Salary, bexio – besser einzuschätzen und effizient herauszufinden, welche Variante am besten zu ihren Bedürfnissen passt.

Grundinformationen im Vergleich

Parameter Klara 21.AbaSalary bexio
Gründungsjahr 2013 2017 2013
Anzahl Kunden etwa 50'000 60'000+ 80'000+
Anzahl Angestellten 100+ Bis 10 150+
Betriebsmodell der Lohnbuchhaltungssoftware Cloudbasiert Cloudbasiert Cloudbasiert
Separate Software / in die Buchhaltungssoftware eingebettet Bestandteil der KLARA Finanzbuchhaltungssoftware Eingebettet in das digitale Ökosystem von Swiss21 Bestandteil der bexio Finanzbuchhaltungssoftware
Mehrsprachigkeit Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch
App myKLARA (iOS oder Android) AbaClik (iOS oder Android) bexioGo (iOS oder Android)
Swissdec-Zertifizierung (ELM-Meldungen) Ja, Swissdec 5.0 Ja, Swissdec 5.0 Ja, Swissdec 5.0
Automatische Updates
Benutzerfreundlichkeit Einfach und intuitiv, für Personen ohne Vorerfahrung gut geeignet Leistungsstark, gewisse Vorerfahrung ist erwünscht Einfach für Selbstständige und KMU, gewisse Vorerfahrung ist erwünscht
Datenexport PDF, XLSX CSV, PDF, XLSX PDF, XLSX
Kundensupport E-Mail, Telefon, Online-Chat, Infokästen E-Mail, Telefon E-Mail, Telefon, Infokästen, Community-Forum
Lohnmodell Monats-/Stundenlohn Monats-/Stundenlohn Monats-/Stundenlohn
Sozialversicherungen
Erfassung der Kinderzulagen
Generierung automatischer Buchungssätze
Automatische Übertragung der Löhne an das Banking
Automatisierte Quellensteuerberechnung
Automatische Erstellung von Lohnausweisen
Am besten geeignet für Startups und Selbstständige, einschliesslich jener ohne Vorkenntnisse in der Lohnbuchhaltung Mittelgrosse bis grosse Unternehmen mit komplexeren Lohnabrechnungen KMU
Preispolitik 3 Abo-Varianten: Business STARTER, BASIC, PLUS – von CHF 49 bis CHF 89 pro Monat.
Zusatzkosten: CHF 4.90 pro Lohnabrechnung, CHF 0.01 pro Dokument bei der Archivierung
3 Optionen vorgesehen: STARTER – ab CHF 0, BASIC – ab CHF 21 und PRO – ab CHF 42 pro Monat.
Zusatzkosten für den Zugang für mehrere Nutzer.
3 Pakete:
Starter: CHF 35
Pro: CHF 65
Pro+: CHF 115 pro Monat (mit Lohnbuchhaltung für bis zu 25 Mitarbeiter).

Aufpreis für das Lohn-Modul bei den Paketen Starter und Pro:
1 Mitarbeiter: CHF 7 pro Monat
2-5 Mitarbeiter: CHF 25 pro Monat.
Kündigungsfrist der Testversion 30 Tage 30 Tage 30 Tage

Tipp

Zusatzinformationen zu den Finanzbuchhaltungsmodulen der Software finden Sie in der nachfolgenden Tabelle.

Überblick von KLARA Klara_logo

Die ePost Service AG (ehemals KLARA Business AG), zertifizierter Google Partner.

Klara zeichnet sich durch einen hohen Grad an Benutzerfreundlichkeit aus. Der Grund dafür ist:

  • Eingebaute Liste mit den Antworten auf standardmässige Fragen.
  • Eingebauter KI-Chat und ausführliche Infoboxen. Das sorgt dafür, dass man ohne solide Vorkenntnisse auf dem Gebiet «Buchhaltung» mit dem Tool gut umgehen kann.
  • Zahlreiche Dropdown-Listen (Versicherungen, Quellensteuertarife usw.).
  • Nützliche Filterfunktionen, z. B. für Mitarbeiter oder Lohnabrechnungen.
  • Automatisierte Erinnerungen an offene Aufgaben für jeden einzelnen Angestellten.

Die Kosten für KLARA starten bei CHF 49 und können je nach gewählter Software-Variante CHF 89 pro Monat oder mehr betragen: Business STARTER, Business BASIC oder Business PLUS + CHF 4.90 pro Lohnabrechnung bzw. CHF 3.90.- sofern der Kunde ein Business Paket hat. Dieser Betrag wird anhand der Anzahl getätigter Lohnabrechnungen im Folgemonat über den KLARA Widget Store abgerechnet.

Alle Pakete können 30 Tage lang kostenlos getestet werden. Für alle angebotenen Pakete ist ein Rabatt bei jährlicher Abrechnung möglich. Die Kosten für die Archivierung pro Dokument im Rahmen der eArchiv-Nutzung betragen 0,01 CHF pro Monat.

Mehr Infos zu Preismodellen und Kosten von Buchhaltungssoftware je nach Unternehmensstruktur

Vorteile Nachteile
  • Swissdec-zertifizierte Lohnsoftware
  • Hohe Automatisierung
  • Keine Vorkenntnisse notwendig
  • 4-sprachiges Interface: Deutsch, Englisch, Italienisch, Französisch
  • Breite Filteroptionen
  • Der Umgang mit dem Lohnmodul ist ebenso via Mobile App möglich - my KLARA App.
  • Das umgesetzte Berichte-Tool. Es kann für einen spezifischen Zeitraum je nach Bedarf angewendet werden, zum Beispiel: Arbeitsstunden pro Mitarbeiter, generierter Umsatz mit Kunden usw.
  • Eingebautes eArchiv, um Rechnungen und Belege revisionssicher archivieren zu können.
  • Telefonischer Support und eine persönliche Ansprechperson für höhere Abonnement-Stufen.
  • Kostenpflichtig, keine kostenlose Variante.
  • Eingeschränkte Funktionen im Basis-Paket: Lohnmodul nur in höherwertigen Paketen
  • Solider Support nur bei höheren Abonnement-Stufen
  • Limitierungen für Unternehmen mit internationaler Tätigkeit

Überblick von 21 ABASALARY

Abacus, das sich seit 1985 auf dem Schweizer Markt etabliert hat, ist derzeit der grösste unabhängige Schweizer Anbieter von Business-Software für KMU.

Viele Elemente tragen zur Benutzerfreundlichkeit bei:

  • Einige Dropdown-Listen
  • Intuitive Funktionen
  • Ausführliche Such- und Filtermöglichkeiten
  • Relativ hohe Bearbeitungsgeschwindigkeit

Insgesamt wirkt die Benutzerfreundlichkeit im Vergleich zu anderen Anbietern etwas weniger modern.

Die Kosten für Swiss21 variieren je nach Abos. Es sind 3 Optionen vorgesehen, wobei die einfachste Variante komplett kostenlos angeboten wird.

STARTER – ab CHF 0, BASIC – СHF 21 und PRO – ab CHF 42 pro Monat. Jedes Abonnement sieht eine begrenzte Anzahl an Benutzern sowie Lohnabrechnungen vor. Der Nutzer kann gegen einen Aufpreis die festgelegten Limitierungen überschreiten.

Mehr Infos zu Preismodellen und Kosten von Buchhaltungssoftware

Vorteile Nachteile
  • 4-sprachiges Interface: Deutsch, Englisch, Italienisch, Französisch.
  • Besonders günstig für kleine Unternehmen.
  • Einbindung von CRM-Systemen.
  • Vielseitige Analysen.
  • Eine mobile App, AbaClick, die mit dem Finanz­buchhaltungs­modul AbaNinja integriert ist. Sie ermöglicht das Scannen von Belegen, die Meldung von Leistungen und die Erfassung von Arbeits­zeiten.
  • Erschwinglichkeit für Unternehmen mit geringem Personal­bestand.
  • Keine Unterstützung für Baraus­zahlungen, da die Software keine spezifische Option zur Verwaltung von Barzahlungen in der Lohn­abrechnung bietet.
  • Komplexität für Neue­insteiger, insbesondere für Personen mit keinen oder geringen Buchhaltungs­kenntnissen.
  • Fehlende Rückwirkungs­funktionalität bei der Vorbereitung von Lohn­abrechnungen: Änderungen in vergangenen Perioden werden nicht automatisch in die aktuelle Periode übertragen, was zusätzlichen manuellen Aufwand erfordert.
  • Begrenzte Vielfalt an direkt integrierten Banken: Nicht alle Schweizer Banken sind in der Software eingebunden.

Überblick von bexio Bexio_logo

bexio, das sich seit 2013 auf dem Schweizer Markt etabliert hat. Früher war der Anbieter als «easySYS» bekannt.

Die Benutzerfreundlichkeit von bexio scheint hoch zu sein, und das nicht nur auf den ersten Blick. Dafür sprechen:

  • Intuitive Struktur sowie Funktionen
  • Eingebaute Filtermöglichkeiten
  • Relativ hohe Bearbeitungsgeschwindigkeit
  • Attraktives grafisches Interface

Die aktuelle Preisspanne von CHF 35 bis CHF 115 pro Monat umfasst verschiedene Pakete:

  • Starter für CHF 35 pro Monat
  • Pro für CHF 65 pro Monat
  • Pro+ für CHF 115 pro Monat

Für die ersten beiden Pakete ist das Lohn-Modul nicht im Preis inbegriffen. Es kann jedoch optional aktiviert werden, wobei bexio einen Aufpreis nach folgendem Prinzip verrechnet:

  • Für einen Mitarbeiter: CHF 7 pro Monat
  • Für zwei bis fünf Mitarbeiter: CHF 25 pro Monat

Im Paket Pro+ ist die Lohnbuchhaltung für bis zu 25 Mitarbeiter bereits im Preis enthalten.

Mehr Infos zu Preismodellen und Kosten von Buchhaltungssoftware

Vorteile Nachteile
  • 4-sprachiges Interface: Deutsch, Englisch, Italienisch, Französisch
  • Cloud-basierte Lösung
  • Gute und intuitive Strukturierung der Menüs
  • Hoher Automatisierungs­grad
  • Gute Verbindung des Lohn-Moduls mit dem Modul «Finanz­buchhaltung»
  • Nahtlose elektronische Lohnmeldungen
  • Möglichkeit, generierte Berichte im Excel-Format herunterzuladen, um diese weiterzubearbeiten
  • Fehlende Rück­wirkungs­funktionalität bei der Vorbereitung von Lohn­abrechnungen: Änderungen in vergangenen Perioden werden nicht automatisch in die aktuelle Periode übertragen, was zusätzlichen manuellen Aufwand erfordert.
  • Begrenzte Vielfalt an Übersicht­berichten
  • Zusatz­kosten für die Nutzung des Lohn-Moduls, das in den ersten beiden Paketen kosten­pflichtig ist
  • Kein ausführlicher Support für Einsteiger, z. B. Fehlen eines KI-gestützten Online-Chats
  • Einschränkungen bei der Suche nach Mitarbeitenden in der Liste, da eine einfache Filterung nach Namen nicht möglich ist
  • Keine klare Liste mit offenen Aufgaben für einzelne Mitarbeitende

Expertenfeedback

Detaillierte Funktionalität der Lohnmodule im Test

KLARA Klara_logo

Für jede Versicherungsart, wie BVG, AHV usw., gibt es im Interface ein separates Fenster. Die integrierte automatische Suche nach Versicherungen und das Eintragen der Adressen machen den Prozess deutlich einfacher. Man wählt einfach die passende Versicherung aus der Dropdown-Liste – den Rest erledigt die Software.

Tipp

Zum Ausfüllen braucht man in der Regel die AHV-Schlussrechnungen vom Vorjahr oder eine Kontorechnung sowie eine Übersicht der Leistungen mit BVG-Prämien.

Versicherungsangaben Screens - Klara

In diesem Kontext hat Klara das Rad nicht neu erfunden: Stammdaten für jeden Mitarbeitenden werden wie gewohnt separat gespeichert.

Was jedoch aus Nutzersicht praktisch ist: Die Software erinnert automatisch an offene Aufgaben für jeden Mitarbeitenden – sei es, weil Angaben fehlen, oder weil aktuelle Aufgaben wie die Übermittlung der Lohndeklarationen fällig sind. Das verringert das Fehlerrisiko erheblich und sorgt dafür, dass man offene Aufgaben immer im Blick hat, statt sie irgendwo separat zu notieren oder ständig im Kopf behalten zu müssen.

Mitarbeiterstammdaten Screens - Klara

Die Angaben zur Quellensteuer werden in Klara auf zwei Ebenen eingetragen: einmal auf Ebene des Arbeitgebers und einmal auf Ebene des Arbeitnehmers. Diese Aufteilung macht Sinn.

  1. Auf Arbeitgeber-Ebene (im Tab «Firma») trägt man die Quellensteuer-Kundennummer für jeden Kanton ein, in dem Mitarbeitende wohnen und der Quellensteuer unterliegen. So wird sichergestellt, dass die Deklarationen an die kantonalen Steuerverwaltungen per Klick reibungslos eingereicht werden können.
  2. Im Tab «Mitarbeiter» gibt man dann die persönlichen Details an, die für die korrekte Berechnung des satzbestimmenden Betrags nötig sind: QST-Tarif, mögliche Nebenjobs, das Pensum oder das Einkommen, falls der Mitarbeitende noch eine weitere Tätigkeit hat.

Am Ende stehen in der Lohnabrechnung nicht nur der Quellensteuerbetrag, sondern auch der satzbestimmende Lohn. Das ist super hilfreich, um mögliche Rückfragen des Arbeitgebers zu vermeiden. Leider bieten viele andere Anbieter diese Funktionalität noch nicht an.

Quellensteuerabrechnung Screens - Klara

Tipp

Die Erinnerung zur Übermittlung der Quellensteuer erscheint nach Abschluss der Lohnabrechnung automatisch im Dashboard.

  • Die Vorbereitung der Lohnabrechnung ist komplett automatisiert. Alles, was der Nutzer tun muss, ist, die Input-Daten korrekt einzugeben. Die nötigen Buchungen und Auszahlungen erledigt die Software nach Abschluss der Lohnabrechnung automatisch.
  • Die Lohnabrechnungen können im PDF- oder Excel-Format gespeichert werden.
  • Wichtig: Abgeschlossene Lohnabrechnungen sind nicht mehr änderbar. Es gibt aber die Möglichkeit, Änderungen für eine vergangene Periode vorzunehmen. Die Software berechnet alle Lohnabrechnungen rückwirkend neu und überträgt die Anpassungen in die aktuelle Periode. Manuelle Neuberechnungen? Braucht es nicht! Das ist ein klarer Vorteil gegenüber anderen Anbietern, da diese Funktion dort oft noch fehlt.
  • Beim Herunterladen der Lohnabrechnungen wird der Dateiname automatisch erstellt – inklusive Art der Datei und der passenden Zeitperiode. Praktisch und übersichtlich.
  • Löhne können direkt über die Software vom Bankkonto des Unternehmens bezahlt werden. Auch das Markieren einer Lohnabrechnung mit bar als Auszahlungsart ist problemlos möglich.
Lohnabrechnung & Lohnauszahlung Screens - Klara 

Die Software Klara erstellt bei Bedarf eine Vielzahl individueller Berichte, die dir einen Überblick über Mitarbeitende, Kunden oder den Verkauf von Artikeln geben – und du kannst sie bequem herunterladen.

Firmenberichte:

  • Unternehmen Versicherungsdetails
  • Unternehmens-Parameter
  • Lohnkonto Unternehmen, Total
  • Lohnarten REKAP Unternehmen, monatlich
  • Lohn Buchungsbelege

Mitarbeiter Berichte:

  • Mitarbeiter Versicherungsdetails
  • Mitarbeiter Lohnkonto, einzeln
  • Mitarbeiter Lohnkonto, einzeln mit tech. LoA
  • Liste der Lohnarten
Übersichtsberichte Screens - Klara

21 ABASALARY

In dieser Hinsicht bietet die Software ein eher gewöhnliches Vorgehen: Für jede Versicherungsart gibt es ein separates Fenster. Eine automatische Suche nach Versicherungen und das Eintragen der Adressen sind bisher leider nicht integriert.

Die Möglichkeiten bei der Festlegung der Versicherungsbeiträge sind unseres Erachtens etwas eingeschränkt. So gibt es beispielsweise keine offensichtliche Option, die Kosten für die NBU auf den Arbeitgeber zu übertragen, falls das vereinbart wurde. Die Standardregelung – BU: Arbeitgeber, NBU: Arbeitnehmer – ist im Tool fest voreingestellt.

Versicherungsangaben Screens - Abacus

Die Stammdaten für jeden Mitarbeitenden werden – wie üblich – separat gespeichert. Die Daten sind dabei gut strukturiert und einfach zu finden.

Besonders positiv fällt die breite Auswahl an integrierten Filter- und Suchfunktionen auf. Das ist gerade bei einer grossen Anzahl von Mitarbeitenden ein echter Pluspunkt.

Mitarbeiterstammdaten Screens - Abacus

Die Angaben zur Quellensteuer werden «standardmässig» auf Ebene des Arbeitnehmers erfasst – im Tab «Quellensteuer» für jeden einzelnen Mitarbeitenden.

Was gut ist:

  • Der satzbestimmende Betrag wird automatisch berechnet, selbst wenn der Mitarbeitende noch bei weiteren Arbeitgebern beschäftigt ist.
  • Die meisten Informationen können bequem aus den vorhandenen Dropdown-Listen ausgewählt werden.
  • Der Quellensteuerabzug sowie weitere Komponenten der Lohnabrechnung, die früher einzeln eingegeben werden mussten, werden direkt in der Testversion der Lohnabrechnung angezeigt.

Was uns weniger gefällt:

  • Der satzbestimmende Lohn wird in der Lohnabrechnung leider nicht dargestellt.
Quellensteuerabrechnung Screens  - Abacus

Was wir gut finden:

  • Die Vorbereitung der Lohnabrechnung erfolgt grösstenteils automatisiert.
  • Das Tool ermöglicht es, die Gültigkeitsdauer für verschiedene Lohnangaben festzulegen, sodass diese nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft gültig sind.
  • Möglichkeit, die Lohnabrechnung vor dem Abschluss als Testversion anzusehen. (Button: «Simulierte Lohnabrechnung»)
  • Automatische Buchung und Auszahlung der Löhne nach Abschluss (durch die Übertragung der abgeschlossenen Lohnabrechnungen von 21 AbaSalary in das Finanzbuchhaltungsmodul 21 AbaNinja).
  • Die Phasen der Lohnabrechnung für einen Mitarbeitenden und einen bestimmten Zeitraum sind immer einsehbar.

Wo wir Verbesserungspotential sehen:

  • Die abgeschlossene Lohnabrechnung kann nur im PDF-Format heruntergeladen werden.
  • Die Software berechnet Anpassungen in Lohnabrechnungen nicht rückwirkend, daher erfolgen keine automatischen Übertragungen aus früheren Lohnabrechnungen in die aktuelle Periode.
  • In den Mitarbeitereinstellungen gibt es derzeit keine Option für Barauszahlungen. Banküberweisung ist das Standardformat.
  • Eingeschränkte Anbindung an über 80 Partnerbanken für die automatische Lohnauszahlung.
Lohnabrechnung & Lohnauszahlung Screens  - Abacus

Diverse Auswertungen gelten als wesentlicher Vorteil der Software im Vergleich zu anderen Anbietern.

Abrechnungen:

  • Lohn­abrechnung
  • Auszahlungs­liste
  • Buchungs­beleg
  • Monats­journal
  • Jahres­journal

Nationale Auswertungen:

  • FAK-Abrechnung
  • UVG-Abrechnung
  • UVGZ-Abrechnung
  • KTG-Abrechnung
  • BVG-Abrechnung
  • Quellen­steuer­abrechnung
Übersichtsberichte Screens - Abacus

bexio

Das Eintragen der Versicherungsangaben ist insgesamt intuitiv und bereitet neuen Nutzern keine Schwierigkeiten.
Im Lohn-Modul von bexio werden die Versicherungsangaben logisch auf zwei Ebenen erfasst: auf Ebene des Arbeitnehmers und auf Ebene des Arbeitgebers.

Das Modul ist übersichtlich aufgebaut und umfasst vier Tabs:

  • Lohnabrechnung
  • Mitarbeiter
  • Unternehmen
  • Dokumente

Für jede Versicherungsart bietet bexio zwei Optionen an:

  • Manuelles Eintragen der Versicherung, ohne elektronische Lohnmeldung.
  • Auswahl der Versicherung mit elektronischer Lohnmeldung (aus einer Dropdown-Liste).

In bexio werden die Versicherungsangaben auf zwei Ebenen erfasst: Auf Arbeitgeber-Ebene werden Basisdaten wie der Versicherungsname und die Prozentsätze hinterlegt. Auf Arbeitnehmer-Ebene lassen sich die Beiträge für NBU, BVG etc. flexibel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufteilen.

Versicherungsangaben Screens - bexio

Was gut durchdacht ist:

  • Das Eintragen von Mitarbeiterdaten ist sehr intuitiv – im Tab «Mitarbeiter» separat für jede Person.
  • Die Daten sind übersichtlich gegliedert und können in monatlichen Zeitabständen verwaltet werden.

Verfügbare Tabs für jeden Mitarbeiter:

  • Personalien
  • Kinder
  • Beschäftigung
  • Grundlohndaten
  • Adresse
  • Bankverbindung
  • Versicherung
  • Abwesenheit
  • Quellensteuer

Zusätzlich gibt es praktische Filteroptionen für die Verwaltung eines grossen Mitarbeiterpools:

  • Aktive Mitarbeiter
  • Inaktive Mitarbeiter
  • Alle Mitarbeiter
  • Gelöschte Mitarbeiter

Was noch verbessert werden könnte:

  • Leider gibt es keine Suchfunktion nach Namen. Bei einer grossen Anzahl von Mitarbeitern kann das zu Schwierigkeiten führen.

Die Angaben zur Quellensteuer werden «standardmässig» auf Ebene des Arbeitnehmers erfasst – im Tab «Quellensteuer» für jeden einzelnen Mitarbeitenden.

Was gut ist:

  • Der satzbestimmende Betrag wird automatisch berechnet, selbst wenn der Mitarbeitende noch bei weiteren Arbeitgebern beschäftigt ist.
  • Die meisten Informationen können bequem aus den vorhandenen Dropdown-Listen ausgewählt werden.
  • Der Quellensteuerabzug sowie weitere Komponenten der Lohnabrechnung, die früher einzeln eingegeben werden mussten, werden direkt in der Testversion der Lohnabrechnung angezeigt.

Was uns weniger gefällt:

  • Der satzbestimmende Lohn wird in der Lohnabrechnung leider nicht dargestellt.
Quellensteuerabrechnung Screens  - bexio

Was uns gefällt:

  • Die Vorbereitung der Lohnabrechnung in bexio ist weitgehend automatisiert.
  • Alle Lohnabrechnungen sind übersichtlich nach Zeitperioden geordnet.
  • Die fertige Lohnabrechnung kann in zwei Formaten heruntergeladen werden: PDF und Excel.
  • Während der Vorbereitung sieht man alle Lohnbestandteile und Abzüge jederzeit in Echtzeit.
  • Möglichkeit, das Firmenlogo in die Lohnabrechnung zu integrieren.
  • Individueller Text auf der Lohnabrechnung möglich.
  • Automatischer Versand der Lohnabrechnung per E-Mail direkt an die Mitarbeitenden.
  • Bei Bedarf lassen sich die Arbeitgeberbeiträge im Entwurf der Lohnabrechnung deaktivieren.
  • Automatische Übertragung ins Finanzmodul zur Verbuchung und Auszahlung über das Banking-Modul.

Was noch verbessert werden könnte:

  • Es gibt keine Möglichkeit, Lohnabrechnungen rückwirkend abzurechnen. Änderungen oder Korrekturen für vergangene Abrechnungen müssen manuell vorgenommen werden.
  • Beim Herunterladen der Lohnabrechnungen wird kein Dateiname automatisch generiert.
Lohnabrechnung & Lohnauszahlung Screens - bexio

Im Rahmen der Software sind verschiedene Berichte verfügbar. Die Vielfalt dieser Berichte ist jedoch relativ begrenzt und umfasst unter anderem:

  • Lohnkonten für das Jahr auf Ebene des Unternehmens (Zusammenfassung)
  • Lohnkonten für das Jahr auf Ebene des Arbeitnehmers

Die generierten Berichte können anschliessend im Excel- oder PDF-Format heruntergeladen werden.

Übersichtsberichte Screens - bexio

Tipp

Sind Sie nach genauer Abwägung zu dem Entschluss gekommen, auf eine andere Buchhaltungssoftware umzusteigen? Unsere wertvollen Tipps für Unternehmen sowie Vorschläge für Freelancer werden Ihnen dabei weiterhelfen.

Fazit

Klara, 21.AbaSalary oder bexio – bei der Wahl zwischen diesen Optionen spielen Funktionalität, Automatisierungsgrad, erforderliche Vorkenntnisse im Umgang sowie die Kosten eine entscheidende Rolle. Obwohl alle aufgeführten Lohnbuchhaltungssoftwares dem höchsten Swissdec-Standard (5.0) entsprechen, gibt es bestimmte Unterschiede, die je nach Situation von hoher Relevanz sind.

Legt man grossen Wert auf eine hohe Automatisierung, um die Payroll ohne tiefgehende Vorkenntnisse in der Lohnbuchhaltung zu verwalten, ist Klara eine gute Option. Wenn die Verwaltung einer grösseren Anzahl von Mitarbeitern sowie vielfältige Auswertungen im Vordergrund stehen, stellt 21.AbaSalary eine passende Lösung dar. Wenn es hingegen um eine gut ausgewogene Software für kleine oder mittlere Unternehmen geht und die Kosten weniger von Bedeutung sind, erfüllt bexio diese Kundenbedürfnisse optimal.

Wenn Sie planen, einen Treuhänder für Ihre Lohnbuchhaltung zu engagieren, empfehlen wir Ihnen, unseren Software-Filter zu nutzen. So finden Sie garantiert jemanden, der sich mit der von Ihnen gewählten Software bestens auskennt.

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Wie schreibe ich eine Zahlungserinnerung / Mahnung? (mit Vorlage) https://treuhand-suche.ch/blog/wie-schreibe-ich-eine-zahlungserinnerung-mahnung-mit-vorlage/ https://treuhand-suche.ch/blog/wie-schreibe-ich-eine-zahlungserinnerung-mahnung-mit-vorlage/#comments Mon, 14 Aug 2023 08:00:57 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=3989 The post Wie schreibe ich eine Zahlungserinnerung / Mahnung? (mit Vorlage) appeared first on treuhand-suche.ch.

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Update des Artikels vom

Die Anzahl der eröffneten Konkursverfahren nach dem SchKG hat im Jahr 2022 die Marke von 15’000 überschritten, während die Anzahl der eröffneten und vollstreckten Betreibungsverfahren auf einem hohen Niveau bleibt – über 4,9 Millionen. Daher ist die rechtzeitige Begleichung von Rechnungen für viele Unternehmen überlebenswichtig. Sollten Sie nicht per Vorkasse arbeiten, könnten Sie schnell Probleme mit einem Zahlungsverzug bekommen. Denn auch verantwortungsvolle Kunden übersehen oder vergessen häufig den Ausgleich Ihrer Rechnung. Mit einer freundlichen und höflichen Zahlungserinnerung sollten Sie Ihren Kunden auf die offenen Rechnungen hinweisen. Wenn das nicht ausreicht, müssen Sie eine zahlungspflichtige Mahnung schreiben. Oder Sie nutzen einfach unsere versandfertigen Vorlagen und geben dort Ihre Informationen ein.

Ihre Schritte bei Zahlungsverzug

Der übliche Ablauf besteht aus 3 Schritten:

Zahlungsverzug-Schritte

Wenn der Kunde auch nach der letzten Mahnung nicht zahlt, kann man direkt eine Betreibung einleiten.

Wann darf man eine Zahlungserinnerung bzw. eine Mahnung versenden?

Grundsätzlich dürfen Sie selbst die Zahlungsfriste vereinbaren. Vom Bund wurde eine Empfehlung über die maximale Zahlungsfrist auf 30 Tage festgelegt. Dies gilt jetzt als Standard in der Schweiz. Bei Bedarf können Sie auch längere Friste vereinbaren. Wenn keine Zahlungsfrist vertraglich vereinbart wurde, dürfen Sie die Zahlung sofort fordern.

Tipp

Viele Buchhaltungssoftware haben die Verwaltungsfunktion für Debitorenrechnungen. Wenn diese nicht pünktlich bezahlt werden, werden solche Rechnungen markiert. Oder eine Zahlungserinnerung bzw. Mahnung wird automatisch versendet.

Empfohlene Mahnungsfristen

Empfohlene Mahnungsfristen

Was ist eine Zahlungserinnerung?

Grundsätzlich ist die Zahlungserinnerung eine freundliche Form der Mahnung und wird manchmal als die erste Mahnung bezeichnet – beide haben die gleiche rechtliche Wirkung.

Es gibt keine Vorschriften für die Form der Zahlungserinnerungen. Das Ziel ist, einen Hinweis zu geben, dass die Rechnung noch nicht bezahlt wurde. Man kann den Kunden per Post, Mail oder Telefon über die offene Rechnung informieren. SMS oder andere Messangers sind auch zulässig. Die Kommunikations­mittel definiert auch die Weise, wie Sie Ihren Kunden ansprechen: verständnisvoll und freundlich oder eher sachlich und seriös.

Tipp

In der Schweiz werden die Zahlungserinnerungen und Mahnungen üblicherweise brieflich oder per Email versendet – schon allein aus Beweisgründen. Im Zweifelfall empfiehlt sich ein Brief per Einschreibung – insbesondere für die letzte Mahnung. Dabei bringt ein Telefongespräch meistens mehr. Deswegen würden wir empfehlen, wenn die Rechnung nach der Zahlungserinnerung noch offen ist, den Kunden anzurufen.

Was ist eine Mahnung?

Wenn der Kunde auch nach der Zahlungserinnerung die Rechnung nicht bezahlt, werden die 1. und die 2. Mahnungen versendet. Diese werden meistens trockner und sachlicher, so dass der Kunde versteht, dass es nicht nur freundliche Erinnerung, sondern eine Aufforderung ist. Oft sieht die Mahnung wie eine Rechnung mit Anleitung über Zahlungsverzug aus. In diesem Fall müssen Sie nicht, die Originalrechnung beizufügen.

In der zweiten (letzten) Mahnung wird der Kunde auf den anstehendes Betreibungsverfahren hingewiesen.

Tipp

Auch wenn Sie bereits die letzte Mahnung erstellen, bleiben Sie höfflich und neutral. Vermeiden Sie Drohungen, Unfreundlichkeiten oder Anfeindungen. Die Betreibungsandrohung ist keine „Drohung“ im strafrechtlichen Sinn und deswegen ist sie zulässig. Entschuldigungen sind auch nicht angemessen – das ist nicht Ihr Fehler.

Probieren Sie unsere Suchoption aus und finden Sie einen passenden Treuhänder in Ihrer Nähe, der dafür schaut, dass Ihre Unterlagen ordnungsgemäss verwaltet werden. Über 2600 Treuhänder stehen bereit für eine erfolgreiche Partnerschaft.

Mahngebühren: Sind sie erlaubt?

Wenn die Zahlungsfrist abgelaufen ist, darf der Rechnungssteller sofort einen Verzugszins verlangen (Art. 104 Abs. 1 OR). Wenn Sie keine Zahlungsfrist vereinbart haben, müssen Sie zuerst mahnen und damit in Verzug setzten. Der Verzugszins beträgt 5 Prozent p.a. Einen höheren Zins (bis maximal 15 Prozent) ist auch zulässig, wenn dies im Vertrag und/oder in der AGB vereinbart wurde.

Viele Unternehmen stellen aber eine zusätzliche Mahngebühr in Rechnung. Manchmal werden die beiden – Verzugszins und Mahngebühr – verrechnet. Dieser Punkt ist immer heikel: Grundsätzlich kennt das Schweizer Gesetz keine Mahngebühren, nur Verzugszins. Diese Mahngebühren zwar erlaubt sind, sind aber nicht selbst verständlich und müssen im Vertrag und/oder in der AGB explizit definiert werden.

Tipp

Aus buchhalterischer Sicht stellen die Mahngebühren den betrieblichen Ertrag dar. Darüber hinaus sind die Mahngebühren MWST-pflichtig. Anders ist es bei Verzugszinsen: Auf diesen darf keine MWST aufgerechnet werden. Im mehrwertsteuerlichen Sinn wird der Verzugszins als Schadenersatz betrachtet und ist demnach kein Entgelt (Art. 18 Abs. 2 Bst. i MWSTG). Verzugszinsen werden als Zinsertrag verbucht.

Wie hoch darf die Mahngebühr sein?

Grundsätzlich darf das Unternehmen das selbst entscheiden. Das Gesetz kennt keine obere Grenze. Oft werden die Pauschale auf Stundenbasis berechnet: Der durchschnittliche Bearbeitungsaufwand und Versandkosten werden dem Kunden verrechnet. Erfahrungsgemäss werden die Gebühren von 20 CHF bis 50 CHF problemlos akzeptiert. Wichtig ist nur, dass die genaue Summe der Mahngebühren dem Kunden rechtzeitig – beim Vertragsabschluss – mitgeteilt wird.

Darüber hinaus sollten die Mahngebühren betragsgemäss sein: Der Kunde wird kaum verstehen, wenn er für 15 CHF Rechnung eine Gebühr von 50 CHF Zahlen muss. Und umgekehrt, bei grösseren Rechnungen werden oft grössere Mahngebühren verlangen. Viele Firmen setzen deswegen keine pauschalen Gebühren, sondern passen diesen dem Rechnungsbetrag entsprechend. Übertreiben Sie aber nicht: Die Mahngebühr muss angemessen bleiben. Aus Rechtspraxis bedeutet es meistens 5 bis 10 Prozent des Rechnungsbetrags.

Tipp

Formulieren Sie klare Zahlungsbedingungen und Höhe der Mahngebühren im Kaufvertrag oder in der ABG. Die Mahngebühren müssen genau bestimmt werden – in Franken und Rappen. Pauschale Aussagen wie zum Beispiel «zudem werden Mahnspesen erhoben» im Mahnungsschreiben reichen nicht aus und können bestritten werden.

Zahlungserinnerung und Mahnung: was gehört zum Schreiben?

  • Der Titel («Zahlungserinnerung» oder «Mahnung») darf nicht fehlen.
  • Weisen Sie höflich auf den Zahlungsverzug zu.
  • Geben Sie die Nummer der Originalrechnung im Text, um die Unklarheiten zu entkommen. Legen Sie noch eine Rechnungskopie bei oder listen Sie die bestellten Produkte/Dienstleistungen direkt im Schreiben auf.
  • Geben Sie das Fälligkeitsdatum, bis wann die Originalrechnung eigentlich hätte beglichen werden sollen.
  • Setzen Sie ein neues Zahlungsziel.
  • Optional können Sie noch den offenen Betrag im Einführungstext angeben.
  • Weisen Sie den Kunden auf die Folgen des Nichtzahlens (z.B. Beginn des Betreibungsverfahrens) auf.
Mahnung/Zahlungserinnerung Vrolage
Zahlungserinnerung und Mahnung_ was gehört zum Schreiben_

FAQ zum Zahlungserinnerungen und Mahnungen

Was ist der Unterschied zwischen einer Zahlungserinnerung und einer Mahnung?

Beide haben die gleiche rechtliche Bedeutung. Der Hauptunterschied besteht hauptsächlich in der Formulierung. Man erkennt, ob es sich um eine Zahlungserinnerung oder eine Mahnung handelt, hauptsächlich am Ton der Mitteilung: Die Zahlungserinnerung ist oft höflich und freundlich formuliert, während die Mahnung in der Regel formeller ist und eine ausdrückliche Zahlungsaufforderung mit bestimmten Zahlungsfristen enthält.

Ist eine Mahnung per Mail zulässig?

In der Schweiz ist das Mahnwesen gesetzlich nicht einheitlich geregelt. Es gibt keine spezifischen Vorschriften bezüglich der Form oder Fristen. Das bedeutet, dass ein Unternehmen Mahnungen per Briefpost, E-Mail oder sogar per SMS versenden kann. Es wird jedoch empfohlen, Mahnungen schriftlich per E-Mail oder Briefpost zu versenden. Dies ermöglicht es Ihnen, sich in Zukunft darauf zu beziehen.

Wie lange ist die Zeitdauer zwischen einer Zahlungserinnerung und einer Mahnung?

Es wird empfohlen, dass die Mahnintervalle einen Zeitraum von 1 bis 2 Wochen umfassen. Die Beachtung des Abstands zwischen den einzelnen Zahlungserinnerungen ist sehr wichtig, denn Kontinuität und regelmässige Intervalle bei den Mahnungen bilden die Grundlage für eine erfolgreiche Zahlungsaufforderung.

Wie viel Zeit zwischen der 1. und 2. Mahnung?

Bei ausbleibender Zahlung innerhalb von 2 Wochen nach der ersten Mahnung kann eine zweite Mahnung erfolgen. Es ist ausreichend, wenn der Gläubiger klar und eindeutig zum Ausdruck bringt, dass er die geschuldete Leistung einfordert. Inhaltlich kann die zweite Mahnung als ausdrückliche «Mahnung» formuliert werden, in der deutlich darum gebeten wird, die Leistungspflicht nunmehr innerhalb einer festgelegten Frist zu erfüllen.

Wie viele Mahnungen vor Betreibung sind standardmässig in der Schweiz vorgesehen?

In der Schweiz ist in der Praxis ein dreistufiges Mahnsystem üblich. Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist (normalerweise 30 Tage, sofern keine andere Frist festgelegt wurde) wird in der Regel eine Zahlungserinnerung (erste Mahnung) verschickt, üblicherweise zehn Tage danach. Anschliessend folgen eine zweite Mahnung und eine dritte, letzte Mahnung, in der dem säumigen Zahler mit Betreibung gedroht wird.

Was passiert nach der 3. Mahnung?

Wenn ein Kunde trotz mehrfacher Mahnungen die Rechnung nicht begleicht, bleibt als letzte Möglichkeit die Durchführung einer Betreibung. Die gesetzlichen Bestimmungen hierfür finden sich im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) wieder. Das SchKG unterscheidet zwischen zwei Arten der Schuldbetreibung: die Betreibung auf Pfandverwertung und die Betreibung auf Konkurs.

Betreibung auf Pfandverwertung und die Betreibung auf Konkurs: Was ist der Unterschied?

Die Betreibung auf Pfandverwertung wird angewendet, um die offene Forderung mithilfe eines Pfandobjekts zu begleichen. Dabei kann es sich um verschiedene Arten von Pfandobjekten handeln, wie beispielsweise Immobilien, Fahrzeuge, Wertgegenstände und ähnliches.

Die Betreibung auf Konkurs hingegen wird eingesetzt, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist und nicht in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen. In diesem Fall wird ein Konkursverfahren gegen den Schuldner eingeleitet, bei dem das gesamte Vermögen des Schuldners verwertet wird, um die Forderungen der Gläubiger anteilig zu befriedigen.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie in einigen Aspekten dieses Themas nicht vollständig sicher sind, sind Sie nicht allein! Es ist ganz normal, offene Fragen zum Thema Zahlungserinnerungen und Mahnungen zu haben. In solchen Fällen empfiehlt es sich, sich von erfahrenen Experten beraten zu lassen, um klare Antworten und professionelle Unterstützung zu erhalten.

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Was müssen Ausländer bei der Gründung einer Firma in der Schweiz beachten? https://treuhand-suche.ch/blog/was-mussen-auslander-bei-der-grundung-einer-firma-in-der-schweiz-beachten/ https://treuhand-suche.ch/blog/was-mussen-auslander-bei-der-grundung-einer-firma-in-der-schweiz-beachten/#comments Mon, 24 Jul 2023 08:00:34 +0000 http://blog.treuhand-suche.ch/?p=554 The post Was müssen Ausländer bei der Gründung einer Firma in der Schweiz beachten? appeared first on treuhand-suche.ch.

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Update des Artikels vom

Im Jahr 2019 wurden in der Schweiz so viele Unternehmen gegründet wie nie zuvor. Gemäss dem Institut für Jungunternehmen (IFJ) betrug die Zahl neugegründeter Unternehmen 44’482. Dieser Rekord entspricht einer Zunahme von 3% Prozent gegenüber dem Vorjahr. Besonders viele Neugründungen gab es in den Branchen Hightech, IT, Mobilität, Beratung, Architektur und Ingenieurwesen, Transport und Logistik sowie im Immobilienwesen. Der Trend geht vorerst weiter: Die Zahl der in den ersten beiden Monaten dieses Jahres gegründeten Startup-Unternehmen stieg gegenüber der Vorperiode um 6,5%.

Einen immer grösseren Anteil daran haben die Ausländer: Mittlerweile werden 40 Prozent der Unternehmen von Personen ohne Schweizer Pass gegründet. Dies deutet stark darauf hin, dass die Schweiz als Innovationsweltmeister und aufgrund niedriger Besteuerung hochattraktiv ist.

99.7% der Unternehmen in der Schweiz gelten gemäss den neusten provisorischen Zahlen des Bundesamts für Statistik als Klein- und Mittelunternehmen (KMU).

Besonderheiten bei Firmengründungen durch ausländische Staatsangehörige

Die Staatsangehörigkeit ist wichtig

Es gibt rechtliche Unterschiede zwischen EU-/EFTA-Bürgern und Bürgern aus anderen Staaten. Während für EU-/EFTA-Bürger mit einem gültigen Arbeitsvertrag der Prozess für eine Wohnsitznahme in der Schweiz deutlich vereinfacht ist, haben Bürger aus Drittstaaten deutlich höhere Hürden zu überwinden. Das betrifft vorrangig den Erhalt der Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung.

Nicht alle Unternehmensformen sind einfach verfügbar

Die Bedingungen für die Gründung eines Unternehmens durch ausländische Staatsangehörige in der Schweiz sind je nach Rechtsform unterschiedlich:

Einzelunternehmen und Selbstständige

Einzelunternehmen sind personenbezogene Gesellschaften und dienen dem Selbständigerwerbenden als unternehmerische Institution.
Personen aus EU-/EFTA-Ländern, die einen Anspruch auf freien Aufenthalt und freies Arbeiten in der Schweiz haben, können problemlos eine Einzelfirma gründen, wenn sie im Besitze einer Aufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung) sind.

Personen aus Drittstaaten müssen ein entsprechendes Gesuch bei den zuständigen kantonalen Behörden stellen, um einen Anspruch auf Aufenthalt und Erwerbstätigkeit zu erhalten. Aber die Hürden dafür sind sehr hoch. Für Personen mit einer Niederlassungsbewilligung C gibt es allerdings eine Ausnahme: Sie haben das vorbehaltlose Recht, ein Einzelunternehmen oder eine Kollektivgesellschaft in der Schweiz zu gründen.

Wichtig

Ob ein Selbständigerwerbender seinen Wohnsitz in der Schweiz oder im Ausland hat, spielt nur in bestimmten Kantonen eine Rolle. Gewisse Kantone gehen einen Mittelweg und verlangen, dass der Wohnsitz zumindest im Grenzgebiet des Nachbarlandes liegt (maximal rund 30 Kilometer von der Grenze entfernt; Sprichwort Grenzgänger).

Ausländische Staatsangehörige mit Einzelfirma und mit einer B-Bewilligung sind in der Schweiz nicht quellenbesteuert. Als unselbständig Erwerbende mit B-Ausweis wären sie allerdings quellenbesteuert.

Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)

AG und GmbH sind Kapitalgesellschaften und eigenständige juristische Personen. In diesem Fall benötigen sie deshalb mindestens eine natürliche Person, die sie vertreten kann. Dafür muss diese Person zwingend in der Schweiz ihren Wohnsitz haben und über eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung verfügen. Dies gilt selbstverständlich für Personen aus EU-/EFTA-Ländern wie auch für Personen aus Drittstaaten, obwohl für diese die Erlangung der Bewilligungen bedeutend schwieriger ist.

Bankkonto des Unternehmens

Einzelfirmen

Es ist schwierig, als Ausländer (selbst aus EU- bzw. EFTA-Ländern) mit durchschnittlichen finanziellen Mitteln und Wohnsitz ausserhalb der Schweiz ein Bankkonto für die eigene Einzelfirma zu eröffnen. Ein Wohnsitz ist fast immer Pflicht, damit eine Bank ein Firmenkonto eröffnet.

Juristische Personen

Für AGs und GmbHs in Gründung ist die Eröffnung eines Bankkontos einfacher, auch wenn die Gründung auf ausländische Staatsangehörige – unter Umstanden ohne Wohnsitz in der Schweiz – zurückgeht. Häufig verlangen die Banken aber einen Businessplan oder den Nachweis genügender finanzieller Mittel.

Wichtige Punkte kurz zusammengefasst

1. Kann ein Ausländer in der Schweiz eine Firma gründen?

Ja, eine Person ohne Wohnsitz in der Schweiz kann hier ein Unternehmen gründen. Alle EU-/EFTA -Bürger können sich in der Schweiz selbstständig machen. Um ein Einzelunternehmen in der Schweiz zu gründen, muss ein Ausländer eine Aufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung) haben. Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) muss mindestens ein Gründer Schweizer sein.

2. Wie kann ich in der Schweiz eine Firma gründen?

Um in der Schweiz ein Unternehmen zu gründen, müssen Ausländer einen Kanton und die Rechtsform des Unternehmens wählen, einen Firmensitz (Domizil) erhalten, ein Bankkonto eröffnen und sich beim Handelsregister anmelden.

Der Kanton spielt dabei eine Schlüsselrolle. Einige Kantone wie Zug und Nidwalden bieten zum Beispiel sehr niedrige Unternehmenssteuersätze. Andere Kantone können hingegen mit guter Infrastruktur oder bereits vorhandenen Branchen-Cluster aufwarten.

Tipp

Treuhänder können Sie bei der Gründung Ihres Unternehmens in jeder Phase unterstützen. Unserer Plattform können Sie Fachgebiete wie “Businessplan”, “Domizil-Services” oder “Firmengründung” auswählen, um einen kompetenten Berater zu finden.

3. Was kostet es, in der Schweiz eine Firma zu gründen?

Die Verwaltungskosten für die Gründung eines Schweizer Unternehmens liegen zwischen 120 und 2600 Franken. Die Höhe dieser Kosten variiert je nach Unternehmensform und Kanton. Hier ist eine Übersichtstabelle der Kosten einer Firmengründung laut easygov.swiss.

Für die Gründung einer GmbH benötigen Sie zudem ein Grundkapital von mindestens CHF 20’000. Für eine AG beträgt das Mindestgrundkapital CHF 100’000.

4. Wie hoch sind die Unternehmenssteuern in der Schweiz?

In der Deutschschweiz liegt der durchschnittliche Unternehmenssteuersatz bei 8,7% (Stand 2021). Die Steuern sind am tiefsten in Zug (5,1%) und am höchsten – in Zürich (16,5%). Eine Übersicht der Staats- & Gemeindesteuernsätze für alle deutschsprachigen Kantone finden Sie in diesem Artikel.

5. Wann muss ich in der Schweiz ein Gewerbe anmelden?

Das Gewerbe muss angemeldet werden, wenn es sich um eine AG oder GmbH handelt und wenn Ihr Umsatz CHF 100’000 übersteigt. Zudem ist die Registrierung unabhängig von der Unternehmensform obligatorisch, wenn Sie ein Handels-, Fabrikations- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben (Art. 934 Abs. 1 OR). Dazu müssen Sie sich an das Handelsregister Ihres Kantons wenden und die entsprechenden Formulare ausfüllen.

Zusammenfassende Infografik “Besonderheiten bei Firmengründungen durch ausländische Staatsangehörige”

Klick zum Vergrössern

Was müssen Ausländer bei der Gründung einer Firma in der Schweiz beachten - Infographic

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So erstellen Sie eine korrekte Rechnung! Mit Beispiel und Vorlage https://treuhand-suche.ch/blog/so-erstellen-sie-eine-korrekte-rechnung-mit-beispiel-und-vorlage/ https://treuhand-suche.ch/blog/so-erstellen-sie-eine-korrekte-rechnung-mit-beispiel-und-vorlage/#comments Mon, 19 Jun 2023 08:00:33 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=2723 The post So erstellen Sie eine korrekte Rechnung! Mit Beispiel und Vorlage appeared first on treuhand-suche.ch.

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Update des Artikels vom

Damit man eine vorschriftsmässige Rechnung erstellt, müssen diverse formale Kriterien und gesetzliche Vorgaben erfüllt werden. Neben dem Versand an Kunden spielen Rechnungen auch als Belege in der Buchhaltung (Berichterstattung oder als Steuernachweis) eine wichtige Rolle. Auch deshalb kann ein Nichtbeachten der Vorgaben für beide Rechnungsparteien negative Auswirkungen haben. Beispielsweise wirkt sich ein Verstoss des Rechnungsstellers gegen die Mehrwertsteueranforderungen in der Rechnung direkt auf den Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers aus. Um derartige Situationen zu vermeiden, muss man die erforderlichen Komponenten kennen, die in der Rechnung angegeben werden müssen. Das ist grundsätzlich nicht kompliziert. Wir haben jedoch die Feststellung machen müssen, dass bei den meisten Neugründungen oder Start-ups fehlerhafte Rechnungen keine Ausnahmen sind. Deshalb haben wir alle wichtigen Anforderungen im Infografik-Beispiel zusammengefasst und eine Rechnungsvorlage erstellt, die bei Bedarf verwendet werden kann.

Es gibt zwei Optionen, eine Rechnung zu schreiben. Die Rechnung kann entweder manuell über zuvor vorbereitete Vorlagen in MS / Open Office-Programmen oder automatisch über spezielle Softwareprogramme oder Online-Rechnungsprogramme geschrieben werden. Beide Möglichkeiten funktionieren. Für welche Option Sie sich entscheiden, hängt von Ihren persönlichen Vorlieben, der Verfügbarkeit des Budgets, der Komplexität der Aufgaben und dem Umfang der erforderlichen Kontrollen ab.

Wenn Sie Ihr Unternehmen gerade erst gegründet haben und entsprechende Unternehmensunterlagen (Rechnungen, Vollmachten, Verträge usw.) benötigen, ist es oft sinnvoll, deren Richtigkeit mit einem Rechtsanwalt oder Treuhänder zu überprüfen.

Die korrekte Rechnung besteht aus folgenden Komponenten:

Richtige Rechnung _beispiel
obligatorisch
1 Rechnungsersteller Name und Adresse des Leistungserbringer
2 Rechnungsempfänger Name und Adresse des Empfängers
3 Angabe Informationen (z. B. Rechnung) erläutern die Art des Dokuments
4 Rechnungsnummer Die Rechnungsnummer ist ein eindeutiger Wert. Sie identifiziert die Leistung
5 Rechnungsdatum Das Datum der Rechnungsstellung
6 Leistungsdatum Erläutert den Zeitpunkt der Lieferung oder den Zeitraum, in dem eine Dienstleistung erbracht wurde.
7 Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) oder MwSt.-Nr. Wichtiges Standardfeld, das nicht vernachlässigt werden darf.
8 Rechnungspositionen Art der Leistung; Menge; Einzelpreis Netto; Gesamtpreis pro Rechnungsposition und usw.
9 Betrag Netto Rechnungssumme, auf den die Mehrwertsteuer aufgeschlagen wird
10 Summe Mehrwertsteuer Mehrwertsteuer Summe ausgewiesen pro Umsatzsteuersatz
11 Betrag Brutto Gesamtbetrag netto + Summe Mehrwertsteuer (MwSt.): Der endgültige Betrag, der vom Rechnungsempfänger zu zahlen ist
12 Zahlungsfrist Zahlungsfrist, bis wann die Rechnung bezahlt sein muss
optional
13 Bankverbindung Bankname, Adresse, Konto
14 Angabe der Ansprechpartner Hilfreiches Feld zum speichern, um die für die Operation verantwortliche Person zu verfolgen oder bei Streitigkeiten zu kontaktieren
15 Kontaktdaten Telefonnummer, Email-Adresse, Web-Adresse für Rückfragen

Folgen Sie unserem Beispiel und erstellen Sie problemlos Ihre eigene Vorlage, um Ihre erste Rechnung schreiben oder die Richtigkeit bestehender Rechnungen zu überprüfen. Falls Sie jedoch keine Zeit für die Erstellung einer Vorlage haben, haben wir ein Exemplar für Sie in Excel erstellt. Laden Sie die Vorlage unter diesem Link herunter.

Beim Erstellen einer Rechnung in der Schweiz gibt es einige gängige Fehler, die vermieden werden sollten, um sicherzustellen, dass die Rechnung korrekt und rechtsgültig ist.

Häufige Fehler beim Erstellen einer Rechnung in der Schweiz

Unvollständige oder fehlende Angaben

Es ist wichtig, alle notwendigen Informationen auf der Rechnung anzugeben, einschliesslich Absender- und Empfänger­daten, Rechnungs­nummer, Rechnungs­datum, detaillierte Beschreibung der gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen, Rechnungs­betrag und MwSt.-Nr.

Fehler in Rechnungspositionen

Jeder Posten in der Rechnung muss den Waren oder Dienstleistungen entsprechen, die das Unternehmen anbietet. Das bedeutet, dass eine Rechtsfirma keine Rechnung für die Erstellung einer Website oder den Verkauf von Büromöbeln ausstellen kann. Ausserdem sollten Sie sorgfältig überprüfen, ob die Menge, der Preis und der Gesamtbetrag in der Rechnung mit dem Empfänger der Rechnung vereinbart wurden. Es ist einfacher, die Rechnung im Voraus abzustimmen, als später Gelder zurück­zuerstatten und alles neu zu bearbeiten.

Fehlerhafte Berechnung der Mehrwertsteuer

Die Mehrwert­steuer muss korrekt berechnet und angegeben werden. Es ist wichtig, den richtigen MwSt-Tarif (7,7% / 3,7% / 2,5%) für die entsprechenden Waren oder Dienstleistungen zu verwenden und den Mehrwert­steuer­betrag deutlich zu kennzeichnen.

Unklare oder fehlende Zahlungsbedingungen

Die Zahlungs­bedingungen sollten klar und deutlich auf der Rechnung angegeben werden, einschliesslich des Zahlungs­zeitpunkts, des Zahlungs­ziels und der akzeptierten Zahlungs­methoden. Damit vermeiden Sie Miss­verständnisse.

Fehlende Kopie der Rechnung

Es ist ratsam, eine Kopie der Rechnung für Ihre eigenen Aufzeichnungen aufzubewahren, um die Buchhaltung zu unterstützen und im Bedarfsfall den Nachweis über eine ordnungsgemäss erstellte Rechnung zu haben.

Durch Vermeiden dieser häufigen Fehler und Gewährleisten, dass Ihre Rechnungen alle erforderlichen Angaben enthalten, können Sie sicherstellen, dass Ihre Rechnungen rechtlich gültig und korrekt sind.

FAQ zu Rechnungen in der Schweiz

Wie lange sollte eine Rechnung aufbewahrt werden?

In der Schweiz müssen Rechnungen mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Rechnungen, die sich auf den Kauf und Verkauf von Immobilien beziehen, müssen mindestens 20 Jahre lang aufbewahrt werden.

Was ist der Unterschied zwischen einer Rechnung und einer Quittung?

Eine Quittung ist eine Zahlungsbestätigung, die normalerweise keinen Namen enthält. Rechtlich gesehen ist eine Quittung für Beträge von CHF 400 oder mehr nicht mehr gültig, und es muss eine Rechnung ausgestellt werden, die alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen enthält.

Was ist eine Pro-forma-Rechnung?

Eine Pro-forma-Rechnung oder «formelle» Rechnung ist eine vorläufige Rechnung, die dem Kunden als Kostenvoranschlag dient. Grosse Unternehmen verwenden häufig Pro-forma-Rechnungen, um den internen Einkaufsprozess einzuleiten.

Was ist eine digitale Rechnung?

Eine digitale Rechnung ist eine Rechnung, die ausschliesslich in digitaler Form vorliegt, wie z. B. als PDF, Excel oder auf einer Website. Und seit 2020 hat die Schweiz QR-Rechnungen eingeführt, die auch als digital gelten.

Muss ich eine Papier- oder PDF-Kopie der Rechnungen aufbewahren, die ich versende?

Nein, es ist nicht erforderlich, eine Papier- oder PDF-Kopie der versendeten Rechnungen aufzubewahren, wenn Ihr Rechnungs­system die erforderlichen Informationen enthält. Sie können jederzeit eine Kopie der gesendeten Rechnung erstellen, die von den Steuerbehörden akzeptiert wird.

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Unterbilanz, Kapitalverlust oder Überschuldung https://treuhand-suche.ch/blog/unterbilanz-kapitalverlust-oder-ueberschuldung/ https://treuhand-suche.ch/blog/unterbilanz-kapitalverlust-oder-ueberschuldung/#comments Mon, 05 Jun 2023 08:00:18 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=3487 The post Unterbilanz, Kapitalverlust oder Überschuldung appeared first on treuhand-suche.ch.

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Update des Artikels vom

Häufig hört man von Begrifflichkeiten wie Unterbilanz, Kapitalverlust oder Überschuldung. Es gehört zum Geschäftsalltag, dass Unternehmen gelegentlich in schwierige Situationen geraten und Verluste verzeichnen. Solange das Unternehmen in der Lage ist, seine Schulden gegenüber den Gläubigern zu begleichen, ist ein vorübergehender Umsatzrückgang keine Katastrophe. Doch was passiert, wenn ein Ausgleich nicht mehr möglich ist? Die Antworten liegen im Verantwortungsbereich des Verwaltungsrats oder des Geschäftsführers einer GmbH.

Oft geht man davon aus, dass nur die Inhaber der Einzelfirmen und Personengesellschaften für die Verbindlichkeiten eines Unternehmens verantwortlich sind. Kapitalgesellschaften haften lediglich mit dem Gesellschaftsvermögen. Das stimmt grundsätzlich, doch wenn die Gläubiger durch Firmenkonkurs zu Schaden kommen, prüft das Gericht, ob der Verwaltungsrat bzw. der Geschäftsführer seine Sorgfaltspflichten erfüllt haben. Sollten die Gläubiger Schadenersatz verlangen, haften die VR-Mitglieder mit ihrem persönlichen Vermögen.

Daher ist es für den Verwaltungsrat wichtig, zwischen Unterbilanz, Kapitalverlust oder Überschuldung unterscheiden zu können, um die Rechte und Pflichten zu kennen sowie die notwendigen Massnahmen rechtzeitig einzuleiten.

Unterschied zwischen Unterbilanz, Kapitalverlust und Überschuldung

Unterbilanz, Kapitalverlust und Überschuldung sind Begriffe, die unterschiedliche Aspekte der Liquidität eines Unternehmens beschreiben. Sie beschreiben Ansätze, potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen und zeitnah geeignete Massnahmen zu ergreifen, um einen möglichen Konkurs zu vermeiden. Das nachfolgende Schema verdeutlicht anschaulich, wie sich eine Bilanzstruktur von Fall zu Fall unterschiedlich gestalten kann.

unterbilanzen und überschuldung infogragik

Reaktion auf Unterbilanz, Kapitalverlust oder Überschuldung

Die Optionen des Verwaltungsrates einer Aktiengesellschaft im Falle einer Unterbilanz, eines Kapitalverlusts oder einer Überschuldung umfassen folgendes Spektrum:

Gegenmassnahmen

1. Finanziellen Stand des Unternehmens überwachen

Wichtig!

Als Verwaltungsratsmitglied sind Sie dafür verantwortlich, die finanzielle Situation ständig (nicht nur im Falle einer Unterbilanz oder eines Kapitalverlusts) zu überwachen und zu prüfen, ob begründete Besorgnis hinsichtlich einer Überschuldung besteht.

Begründete Besorgnis hinsichtlich einer Überschuldung besteht, wenn Sie den Verdacht haben, dass das Gesellschaftskapital aufgezehrt ist und die Schulden den Wert des Vermögens übersteigen.

Beispiele für Indikatoren für diesen Zustand sind:

  • Preisverfall auf dem Verkaufs- / Einkaufsmarkt
  • Umsatzrückgang (Erhöhung der Lagerbestände)
  • Mittelabfluss

2. Zwischenbilanz erstellen lassen

Wenn Besorgnis hinsichtlich einer Überschuldung besteht, sollten Sie gemäss Art. 725 Abs. 2 OR eine Zwischenbilanz erstellen und diese einem zugelassenen Revisor zur Prüfung vorlegen. Für die Erstellung der Zwischenbilanz sollte eine kurze Frist ausreichen.

Die Zwischenbilanz spiegelt die Finanzlage des Unternehmens zu einem Stichtag im laufenden Geschäftsjahr wider.

Grundsätzlich sollten Sie die Zwischenbilanz zu Fortführungswerten erstellen. Es sei denn, es wurde beschlossen, die Geschäftstätigkeit des Unternehmens einzustellen. Wenn eine Fortführung der Gesellschaft offensichtlich nicht möglich oder nicht beabsichtigt ist oder die Zwischenbilanz zu Fortführungswerten eine Überschuldung widerspiegelt, erstellen Sie eine Zwischenbilanz zu Liquidationswerten.

Die Prüfung kann von einer ausgewählten Revisionsstelle oder – falls keine bestellt wurde – von einem zugelassenen Revisor im Namen des Unternehmens durchgeführt werden.

3. Den Richter benachrichtigen

Stellt der Revisor infolge einer Prüfung der Zwischenbilanz fest, dass die Forderungen der Gläubiger des Unternehmens weder zu Fortführungs- noch zu Veräusserungswerten abgedeckt sind, ist die Gesellschaft überschuldet. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, den Richter zu benachrichtigen und die Bilanz zu deponieren, mit der das Insolvenzverfahren eingeleitet wird.

Wichtig!

Wenn Sie die kurzfristig realisierbaren Sanierungsmassnahmen einleiten oder einen ausreichenden Rangrücktritt vereinbaren können, kann die Benachrichtigung des Richters verschoben werden.

Die Überschuldungsanzeige (Bilanzdeponierung) liegt in der Verantwortung des Gesamtverwaltungsrats. Daher müssen Sie die Entscheidung, die Überschuldung zu melden, in den entsprechenden Protokollen dokumentieren und dem Richter zusammen mit einem überprüften Zwischenbericht vorlegen. Anstelle einer Überschuldungsanzeige kommt auch eine Insolvenzerklärung in Frage, wonach Sie das Unternehmen vor Gericht für zahlungsunfähig erklären und um Eröffnung des Konkurses ersuchen.

Grundsätzlich existiert keine gesetzlich festgelegte Frist für die Benachrichtigung des Richters nach Erkennen der offensichtlichen Überschuldung. Doch in der Praxis ist vorgesehen, dass Sie der Richter innerhalb von 60 Tagen nach Bekanntwerden der offensichtlichen Überschuldung benachrichtigen muss, wenn keine kurzfristige Sanierung möglich ist.

4. Generalversammlung durchführen und Sanierungsmassnahmen beantragen

Bei einer Unterbilanz gibt es noch keine gesetzlichen Folgen. Deshalb sind noch keine Sanierungsmassnahmen erforderlich.

Bei einem Kapitalverlust gemäss Gesetz (Art. 725 Abs. 1 OR), muss eine sofortige Generalversammlung einberufen und dabei die Sanierungsmassnahmen beantragt werden. Diese Massnahmen müssen in der Einladung und in der Tagesordnung aufgelistet werden [i] Die Pflicht des Verwaltungsrats obliegt bei der GmbH den Geschäftsführern..

Die bekanntesten und wahrscheinlich häufigsten Gegenmassnahmen sind:

Die AG hat einen Kapitalverlust und die Bilanz sieht so aus:

Aktiven 31.12.2022

Passiven 31.12.2022

Umlauf- und Anlagevermögen

250 000

Fremdkapital

150 000

Grundkapital

150 000

Gesetzliche Reserven

75 000

Verlustvortrag

- 125 000

Total

250 000

Total

250 000

Beim Kapitalschnitt erfolgt zunächst eine Kapitalherabsetzung von CHF 50 000 und die Auflösung der Gewinnrücklagen zum Ausgleich der Verluste. Danach sieht die Bilanz wie folgt aus:

Aktiven 31.12.2022

Passiven 31.12.2022

Umlauf- und Anlagevermögen

250 000

Fremdkapital

150 000

Grundkapital

100 000

Gesetzliche Reserven

0

Verlustvortrag

0

Total

250 000

Total

250 000

Der Verlustvortrag ist bereinigt und das Grundkapital verringert. Erfolgt nun eine Kapitalerhöhung um CHF 50 000, wird das Grundkapital auf die frühere Höhe zurückgeführt (CHF 150 000) und die Bilanz wird so aussehen:

Aktiven 31.12.2022

Passiven 31.12.2022

Umlauf- und Anlagevermögen

300 000

Fremdkapital

150 000

Grundkapital

150 000

Gesetzliche Reserven

0

Verlustvortrag

0

Total

300 000

Total

300 000

Mit dem Rangrücktritt verzichtet der Gläubiger – meist ein Gesellschafter des schuldnerischen Unternehmens – im Konkursfalle auf die Befriedigung seiner Forderung, bis der Verwertungserlös die Forderungen der anderen Gläubiger gedeckt hat.

Die Bedingungen eines Rangrücktritts sind:

  • Er muss unbedingt, unbefristet und unwiderruflich sein.
  • Er ist schriftlich abzufassen.
  • Die Bonität des Gläubigers muss geprüft werden.
  • Die Verfügungsberechtigung des Gläubigers über die mit dem Rangrücktritt belastete Forderung geprüft werden.
  • Der Zinsenlauf wird durch den Rangrücktritt weder gehemmt, noch unterliegen die Zinsen automatisch ebenfalls dem Rangrücktritt.
  • Garantien und Patronatserklärungen sind kein Ersatz für den Rangrücktritt.

Dokumentieren Sie genau alle vom Verwaltungsrat getroffenen Entscheidungen bezüglich der gewählten Sanierungsmassnahmen. Hat der Verwaltungsrat aus bestimmten Gründen beschlossen, keine zusätzlichen Sanierungsmassnahmen zu ergreifen, muss diese Entscheidung ebenfalls dokumentiert werden.

FAQ über Unterbilanz, Kapitalverlust und Überschuldung

Was ist eine Unterbilanz – einfach erklärt?

Eine Unterbilanz liegt vor, wenn die Aktiva eines Unternehmens nach Abzug des Fremdkapitals das Grund- oder Stammkapital und die gesetzlichen Reserven nicht mehr vollständig abdecken. Mit anderen Worten: Eine Unterbilanz liegt vor, wenn ein Bilanzverlust vorliegt.

Bilanz per 31.12.2019

Aktiven

Passiven

Umlaufvermögen

125'000

Fremdkapital

80'000

Anlagevermögen

60'000

Eigenkapital:

105'000

Aktienkapital (AK) *

110'000

Gesetzliche Reserven (Res.) *

20'000

Verlustvortrag *

- 25'000

Total

185'000

Total

185'000

icon_buchhaltung*Unterbilanz abrechnungen

  1. 50% * (AK + Res.) = 50% * (110’000 + 20’000) = 65’000
  2. Fremdkapital + 50% * (AK + Res.) = 80’000 + 65’000 = 145’000
  3. Aktiven = 185’000
  4. Aktiven ≥ Fremdkapital + 50% * (AK + Res.)

Deckt das Vermögen das gesamte Fremdkapital und mindestens die Hälfte des Aktienkapitals sowie der gesetzlichen Reserven, hat diese Situation noch keine gesetzlichen Folgen.

Wann liegt ein Kapitalverlust vor?

Wenn die Aktiva eines Unternehmens abzüglich der Verbindlichkeiten nicht einmal die Hälfte des Grund- oder Stammkapitals und der gesetzlichen Reserven abdecken, handelt es sich um eine qualifizierte Form einer Unterbilanz (sogenannter Kapitalverlust).

Bilanz per 31.12.2019

Aktiven

Passiven

Umlaufvermögen

80'000

Fremdkapital

80'000

Anlagevermögen

60'000

Eigenkapital:

60'000

Aktienkapital (AK) *

110'000

Gesetzliche Reserven (Res.) *

20'000

Verlustvortrag *

- 70'000

Total

140'000

Total

140'000

icon_buchhaltung*Kapitalverlust abrechnungen

  1. 50% * (AK + Res.) = 50% * (110’000 + 20’000) = 65’000
  2. Fremdkapital + 50% * (AK + Res.) = 80’000 + 65’000 = 145’000
  3. Aktiven = 140’000
  4. Aktiven ≤ Fremdkapital + 50% * (AK + Res.)

Wie kommt es zu einer Überschuldung?

Eine Überschuldung entsteht, wenn das Vermögen das Fremdkapital nicht mehr vollständig abdeckt. In diesem Fall ist das Eigenkapital negativ. Die Überschuldung einer Gesellschaft (AG / GmbH / Genossenschaft / Stiftung) bedeutet in der Regel Insolvenz und damit Handlungsunfähigkeit. Manchmal kann jedoch das negative Eigenkapital rein buchmässige Probleme ausweisen. In jedem Fall setzt die Überschuldung weitere Handlungen voraus.

Bilanz per 31.12.2019

Aktiven

Passiven

Umlaufvermögen

10'000

Fremdkapital

80'000

Anlagevermögen

60'000

Eigenkapital:

- 10'000

Aktienkapital (AK) *

110'000

Gesetzliche Reserven (Res.) *

20'000

Verlustvortrag *

- 140'000

Total

70'000

Total

70'000

icon_buchhaltung*Überschuldung abrechnungen

  1. Fremdkapital = 80’000
  2. Aktiven = 70’000
  3. Aktiven < Fremdkapital

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Wichtige Informationen für Vorstandsmitglieder

Sind Vorstandsmitglieder bei einem Schadenfall verantwortlich?

Vergessen Sie nicht, dass Sie als Mitglied des Verwaltungsrates zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn der Verwaltungsrat einer der in Art. 725 OR aufgeführten Pflichten nicht oder zu spät (Sorgfaltspflichtverletzung) nachkommt.

Tipp

Nehmen Sie die Dokumentation Ihres Argumentations- und Entscheidungsrahmens ernst. Schliesslich können Sie bei einem Schadenfall nur mit einer umfassenden Dokumentation nachweisen, dass sie alle Sorgfaltspflichten als Verwaltungsrat erfüllt haben.

Spezialfall 1.
Rücktritt des Verwaltungsrates

Wenn Sie als Mitglied des Aufsichtsrats im Falle einer ungünstigen Situation zurücktreten möchten und glauben, dass Sie dadurch von der Haftung befreit werden, funktioniert das nicht. Ein Verwaltungsratsmitglied bleibt für alle Vorkommnisse verantwortlich, die vor seinem Rücktritt stattgefunden haben und hat bei einem Rücktritt keinen Einfluss mehr auf das fristgerechte Einleiten von nötigen Massnahmen.

Rücktritt des Verwaltungsrates
Rücknahme eines Aktionärsdarlehens

Spezialfall 2.
Rücknahme eines Aktionärsdarlehens

Wenn einige Aktionäre feststellen, dass das Unternehmen kurz vor dem Bankrott steht, werden sie versuchen, das Aktionärsdarlehen oder zumindest einen Teil davon mit dem letzten Geld des Unternehmens zurückzuzahlen. Wir raten Ihnen davon ab, da solche Zahlungen nach der Konkurseröffnung angefochten werden können und sogar zu Strafverfahren gegen bevorzugte Gläubiger führen können.

Verbleibt die Verpflichtung zur Zahlung von AHV/IV/EO- und ALV-Beiträgen in einer bevorstehenden Insolvenz?

Denken Sie daran, dass auch in einer bevorstehenden Insolvenz die Verpflichtung zur Zahlung von AHV/IV/EO- und ALV-Beiträgen beim Unternehmen verbleibt. Gemäss Art. 52 Abs. 2 AHVG (Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenen-Versicherung) haften sämtliche Verwaltungsratsmitglieder persönlich und solidarisch mit ihrem Privatvermögen (abgesehen von möglichen strafrechtlichen Verfahren). Somit kann ein beliebiges Mitglied des Verwaltungsrates für den ganzen Schaden einklagen.

Fazit

Unterbilanz, Kapitalverlust und Überschuldung sind sehr eng verbundene Begriffe, die vor allem dem Zweck einer plausiblen Darstellung der finanziellen Lage eines Unternehmens dienen. Im Kern handelt es sich um die Relation zwischen dem Reinvermögen bzw. dem gesamten Eigenkapital des Unternehmens und dem Grund- bzw. Stammkapital. Der Gesetzgeber sieht diverse Sanierungsmassnahmen vor, falls ein Unternehmen mit einem Kapitalverlust oder einer Überschuldung konfrontiert wird. Eine zeitnahe Umsetzung der Massnahmen soll dazu beitragen, der Insolvenz vorzubeugen. Sollten Sie noch offene Fragen zum Thema «Unterbilanz, Kapitalverlust und Überschuldung» haben, zögern Sie bitte nicht, im Forum bei den Experten nachzufragen.

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Passive und aktive Rechnungsabgrenzungen: Beispiele und Buchungssätze https://treuhand-suche.ch/blog/aktive-rechnungsabgrenzungen/ https://treuhand-suche.ch/blog/aktive-rechnungsabgrenzungen/#comments Thu, 03 Feb 2022 09:00:46 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=7984 The post Passive und aktive Rechnungsabgrenzungen: Beispiele und Buchungssätze appeared first on treuhand-suche.ch.

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Es kommt häufig vor, dass das Unternehmen Erträge erzielt oder Ausgaben trägt, die der anderen Rechnungs­periode zugehören. Dies­bezüglich schreibt der Gesetz­geber im OR, Art. 958b vor, dass alle wirtschaftlichen Aufwände und Erträge voneinander in zeitlicher und sachlicher Hinsicht abgegrenzt werden müssen.

Würden Sie gerne erfahren, wie man eine korrekte Buchung vornimmt, um Aufwände und Erträge gemäss der entsprechenden Periode zuzuordnen? Dann sind Sie ja auf dem richtigen Weg! Dafür sind die sogenannten aktiven und passiven Rechnungs­abgrenzungen gedacht, bzw. transitorische Aktiven und Passiven. Deren Bedeutung, Grund­funktionen und Verbuchung werden im weiteren Verlauf anhand typischer Beispiele aus der Praxis detailliert erläutert.

«Rechnungs­abgrenzungen»: Definition und Grundfunktion

Unter «Rechnungs­abgrenzung» oder «Rechnungs­abgrenzungs­posten» versteht man in der Regel die zeitliche Zuordnung der unter­jährigen Einnahmen und Ausgaben eines Betriebes zur Ermittlung des Perioden­erfolges. Mittels dieser Konten werden Erträge bzw. Aufwände verbucht, bei denen die zugehörigen Einnahmen bzw. Ausgaben in eine andere Rechnungsperiode fallen. Die Rechnungs­abgrenzung ist daher ein wichtiges Mittel der Buchhaltung für eine korrekte Darstellung der Angaben, wenn es sich um den Abschluss einer Rechnungs­periode handelt.

Unterschied zwischen aktiven und passiven Rechnungs­abgrenzungen in einer Bilanz einfach erklärt

Unter aktiven Rechnungs­abgrenzungen (ARA) werden Erträge eines Unternehmens bezeichnet, die das Unternehmen noch nicht erhalten hat oder es handelt sich um Aufwände, die bereits bezahlt wurden, ohne dass der Aufwand angefallen wäre.

Passive Rechnungs­abgrenzungen (PRA) dagegen haben die umgekehrte Bedeutung. Sie zeigen Aufwände, die ein Unternehmen in der entsprechenden Periode noch nicht bezahlt hat oder einen Zahlungs­eingang, deren Leistung erst im Folgejahr erbracht wird.

Typische Beispiele von aktiven und passiven Rechnungs­abgrenzungen

Die häufigsten Situationen, bei denen aktive und passive Rechnungs­abgrenzung Anwendung finden.

Typische Beispiele von aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungen

Aktive Rechnungsabgrenzung

Buchung des Ertrages für die Dienstleistungen, sofern sie im Vorjahr erbracht wurden, während die entsprechende Rechnung erst im Folgejahr ausgestellt wurde. Buchung von Mieten, Zinsen, Versicherungs- uns sonstigen Beiträgen, Provisionen im Voraus bezahlt.

Passive Rechnungsabgrenzung

Buchung des Aufwandes, der im Vorjahr getragen, jedoch erst im Folgejahr nach Erhalt der entsprechenden Rechnung gezahlt wurde. Buchung von Mieten, Zinsen, Versicherungs- uns sonstigen Beiträgen, Provisionen im Voraus erhalten.

Buchung von aktiven und passiven Rechnungs­abgrenzungen: Regeln und Beispiele mit Buchungs­sätzen

Die Buchung von aktiven und passiven Rechnungs­abgrenzungen erfolgt über vier Bilanzkonten:

Buchung von aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungen - Regeln und Beispiele mit Buchungssätzen

Wichtig

Sollte am Ende des Jahres eine Aktive oder Passive Rechnungs­abgrenzung gemacht werden, muss zu Beginn des nächsten Jahres gleich eine Rück­buchung erfolgen.

Bilanzstichtag

In der Bilanz werden die Rechnungs­abgrenzungen bzw. die transitorischen Aktiven und Passiven wie folgt dargestellt:

Aktiva Passiva
1. Umlaufvermögen 1. Eigenkapital
2. Sachanlagen 2. Rückstellungen
3. Immaterielle Anlagen 3. Verbindlichkeiten
4. Aktive Rechnungsabgrenzungen
  • «Bezahlter Aufwand des Folgejahres»
  • «Noch nicht erhaltener Ertrag»
4. Passive Rechnungsabgrenzungen
  • «Noch nicht bezahlter Aufwand»
  • «Erhaltener Ertrag des Folgejahres»

Tipp

Falls Sie sich darüber informieren möchten, wie man einen Jahres­abschluss bzw. eine Bilanz erstellt, empfiehlt es sich, diesem Link zu folgen: Jahresabschluss – schrittweise Anleitung! (Checkliste & Vorlage)

FAQ zum Thema Rechnungs­abgrenzungen

Aktive Rechnungs­abgrenzungen und transitorische Aktiven: Unterschied einfach erklärt

Es kommt nicht selten vor, dass man bei diesem Thema auf unterschiedliche Begriffe trifft. Als Allererstes handelt es sich um transitorische Aktiven & Passiven und aktive & passive Rechnungs­abgrenzungen. Wenn man von aktiven Rechnungs­abgrenzungen spricht, versteht man darunter transitorische Aktiven. Diese Begriffe haben somit die gleiche Bedeutung und werden häufig als Synonyme verwendet.

In der Praxis gelten folgende Regeln:
aktive Rechnungsabgrenzung = transitorische Aktiven
passive Rechnungsabgrenzung = transitorische Passiven

Vorsteuerabzug bei aktiver Rechnungsabgrenzung

Bei der aktiven Rechnungs­abgrenzung kommt häufig die Frage auf, wie man mit der MwSt. bzw. den Vorsteuer­abzügen umgeht. In der Tat erfolgt der Vorsteuer­abzug zu 100% im Jahr, in dem auch die Zahlung getätigt wird. Somit wird beim Steuer­betrag nichts aufgeteilt oder getrennt, sondern der Vorsteuer­abzug kann sehr einfach erfolgen.

Rückstellungen und passive Rechnungs­abgrenzungen (PRA): Was ist der Unterschied?

Obwohl es sich in beiden Fällen um Verbindlichkeiten handelt, die das Betriebs­ergebnis belasten, gibt es gewisse Unterschiede zwischen diesen zwei Begriffen. Der Haupt­unterschied besteht darin, dass im Fall von Rückstellungen der Betrag der Verbuchung nicht genau festgelegt ist. Wenn die Höhe und der Zeitpunkt von erwarteten Verbindlichkeiten oder voraus­sichtlichen und wieder­kehrenden Kosten noch unsicher sind, müssen Unternehmen auf Basis ihrer Erwartungen Rückstellungen bilden. Im Fall von passiven Rechnungs­abgrenzungen sind sowohl der Betrag als auch der Zeit­punkt dem Unternehmen bekannt.

Ein weiterer wesentlicher Unterschied besteht darin, dass Rückstellungen kurz- oder auch langfristig sein können, während passive Rechnungs­abgrenzungen nur kurz in der Bilanz ausgewiesen werden.

Im Unterschied zu passiven Rechnungs­abgrenzungen können Rückstellungen kurz- oder auch langfristig sein.

Fazit

  • Passive und aktive Rechnungs­abgrenzung bezwecken eine zeitliche Zuordnung der unterjährigen Einnahmen und Ausgaben eines Betriebes zur Ermittlung des Perioden­erfolges.
  • Aktive Rechnungs­abgrenzungen werden auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen, während passive Rechnungs­abgrenzungen auf der Passiv­seite der Bilanz dargestellt werden.
  • Für die Verbuchung der aktiven und passiven Rechnungs­abrechnungen sind Buchungssätze vorgesehen:
    • Konto 1300 «Bezahlter Aufwand des Folgejahres»
    • Konto 1301 «Noch nicht erhaltener Ertrag»
    • Konto 2300 «Noch nicht bezahlter Aufwand»
    • Konto 2301 «Erhaltener Ertrag des Folgejahres»
  • Nach erfolgter aktiver oder passiver Rechnungs­abgrenzung am Ende des Jahres folgt eine Rückbuchung zu Beginn des nächsten Jahres.
  • Bei der aktiven Rechnungs­abgrenzung erfolgt der Vorsteuer­abzug zu 100% im Jahr, in dem auch die Zahlung getätigt wird.

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Gutschrift: Bedeutung und korrekte Verbuchung (Muster & Vorlage) https://treuhand-suche.ch/blog/gutschrift/ https://treuhand-suche.ch/blog/gutschrift/#comments Wed, 29 Sep 2021 10:43:03 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=7308 The post Gutschrift: Bedeutung und korrekte Verbuchung (Muster & Vorlage) appeared first on treuhand-suche.ch.

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Wie ist eine Gutschrift definiert? Lässt sich eine Gutschrift mittels einer kostenlosen Vorlage erstellen und wie muss man diese verbuchen? Wenn dies Ihr Interesse geweckt hat, befinden Sie sich hier genau richtig. In den folgenden Kapiteln dieses Artikels werden Sie viele Antworten auf Ihre Fragen finden.

Unterschiedliche Formen und Bedeutungen von Gutschriften

In der Praxis wird der Begriff «Gutschrift» in drei unterschiedlichen Situationen verwendet. Daraus entstehen drei Bedeutungen, die sich stark voneinander unterscheiden.

Formen von Gutschriften

Abrechnungsgutschrift

Bei der Abrechnungsgutschrift handelt es sich um die klassische Bedeutung des Begriffes «Gutschrift». Wie bereits erwähnt, stellt der Leistungsempfänger eine Gutschrift an den Leistungserbringer aus. In diesem Fall ersetzt die Gutschrift die Rechnung des Leistungslieferanten. Die Abrechnungsgutschrift findet in der Schweiz aktuell keine breite Anwendung.

Wichtig

Die Abrechnungsgutschrift hat die gleiche rechtliche Wirkung, wie eine normale Rechnung, sofern es vorher mit dem Leistungserbringer vereinbart wurde. Die Geschäftspartner müssen also zwingend im Vorfeld darüber eine Vereinbarung treffen. Es ist nicht rechtens, eine Gutschrift ohne Vereinbarung auszustellen. In diesem Fall darf der Leistungserbringer als Empfänger des Dokuments einer Gutschrift widersprechen.

Man trifft auch im Kommissionsgeschäft auf Abrechnungsgutschriften, wenn Provisionen auf der Basis von Verkaufspreisen berechnet werden. Hier kommt es nicht selten vor, dass die Rechnungslast nicht der Zahlungsempfänger (Kommissionär), sondern der Zahlungspflichtige (Kommittent) trägt.

Gutschrift Beispiel

Als klassisches Beispiel dient in diesem Fall die Geschäftsbeziehung zwischen einem IT-Freelancer als Auftragnehmer und einem Unternehmen als Auftraggeber. Der IT-Freelancer erledigt den Auftrag des Unternehmens und erhält dafür eine Zahlung nach Stunden. Beide Seiten haben zu Beginn der Zusammenarbeit vereinbart, dass der Auftraggeber (das Unternehmen) die Rechnungslast trägt. In vereinbarten Zeitabständen stellt das Unternehmen dem IT-Freelancer Gutschriften aus, denen er jedoch auch widersprechen darf. In diesem Fall ersetzt die Gutschrift die Rechnung des IT-Freelancers und wird folglich vom Finanzamt als Beleg akzeptiert.

Tipp

Ausser Rechnung und Gutschrift sind auch andere Dokumente in den Geschäftsbeziehungen zwischen Lieferanten und Kunden verbreitet. Unter diesem Link erhalten Sie z. B. ausführliche Information zum Lieferschein, der als wichtiges Attribut vieler Lieferungen gilt.

Kaufmännische Gutschrift Gutschrift für Rechnungskorrektur/Rückerstattung

Häufig wird mit dem Begriff «Gutschrift» eine zusätzliche Rechnung bezeichnet, die eine vorher ausgestellte Rechnung annulliert. Es kommt nicht selten vor, dass man die Rechnungskorrekturen vornehmen muss. Meistens entsteht diese Notwendigkeit in folgenden typischen Situationen:

  • Mangelhafte Ware

    Unvollständige Lieferung

    Ein Kunde hat die Ware bezahlt, jedoch nicht den vollständigen Auftrag erhalten. Deshalb muss ein Teil des Betrags vom Verkäufer rückerstattet werden.

  • Preisnachlass nach erfolgter Zahlung

    Mangelhafte Ware

    Es kann vorkommen, dass die bestellte Ware bei Erhalt auffällige Mängel aufweist. Dabei kann es sich z. B. um Kratzer oder Flecken auf der Oberfläche von Möbeln, Farbabweichungen oder anderes handeln. Deshalb erwartet der Kunde vom Lieferanten einen Preisnachlass, der die Unzufriedenheit des Kunden reduziert.

In allen oben erwähnten Fällen muss die bereits ausgestellte Rechnung

  • ausgestellte Rechnung entweder storniert werden

    entweder storniert werden

    Dafür erstellt der Leistungserbringer eine zweite Rechnung mit negativem Rechnungsbetrag, die oftmals fälschlicherweise mit dem Begriff «Gutschrift» statt «Stornorechnung» bezeichnet wird, und schickt sie anschliessend dem Leistungsempfänger. Die alte Rechnung wird dadurch ungültig und der Betrag wird in der Buchhaltung ausgeglichen. Daraufhin stellt der Leistungserbringer eine neue Rechnung mit den angepassten Angaben an den Leistungsempfänger aus.

  • Korrekturrechnung

    oder durch eine «Korrekturrechnung» ausgeglichen werden (sofern die Zahlung bereits ausgeführt worden ist)

    In diesem Falle stellt der Leistungserbringer die zweite Rechnung, deren Betrag die Summe der Rückerstattung widerspiegelt, auf seinen Namen aus. Häufig verwendet man bei der Darstellung dieses Verfahrens auch hier fälschlicherweise den Begriff «Gutschrift» statt «Korrekturrechnung».

Wichtig

Da das Schweizer Gesetz den Begriff «Gutschrift» nicht streng definiert, wird dieses Wort in Situationen eingesetzt, in denen andere Begriffe wie «Stornorechnung» oder «Korrekturrechnung» eher passen würden. Dies führt häufig zu Irritationen. Im Falle von Rechnungskorrekturen stellt der Leistungserbringer und nicht der Leistungsempfänger eine Rechnung. Das gilt, weil laut Gesetz ausschliesslich der Rechnungsaussteller Korrekturen in der bereits ausgestellten Rechnung vornehmen darf. Es stimmt mit der Bedeutung des Wortes «Gutschrift» nicht überein, da deren Ausstellung auf den Schultern des Leistungsempfängers liegt. Das verdeutlicht den Unterschied zwischen der Stornorechnung/Korrekturrechnung und der Gutschrift. Die beiden Begriffe sind also zu unterscheiden und nicht als Synonyme für «Gutschrift» zu verwenden.

Bank- oder buchhalterische Gutschrift

Unter dem Begriff «buchhalterische Gutschrift» ist eine Buchung auf der Habenseite eines Kontos gemeint, die entweder eine Verbindlichkeit oder die Minderung der Forderung an den Leistungsempfänger/Kunden dokumentiert. Als Beleg wird dafür eine Gutschriftsanzeige in Papierform oder digital als Dokument erzeugt. Die Gutschriftsanzeige spiegelt die Details einer Abrechnung wie z. B. Art, Menge oder Preis einer Ware/Dienstleistung sowie den Nachweis des entsprechenden MwSt.-Betrages wider.

Ein ähnliches Prinzip gilt auch für die Bankgutschrift, die Zahlungseingänge auf einem Bankkonto nachweist. Sie steigert das Habensaldo des Kontoinhabers oder reduziert den Sollsaldo. Deshalb trägt die Bankgutschrift auch eine andere Bezeichnung: Zahlungsgutschrift. Trifft man auf die Wortverbindung «eine Gutschrift auf dem Konto», handelt es sich stets um den Hinweis, dass damit der Begriff «Gutschrift» gemeint ist.

Aufbau und Pflichtangaben der Gutschrift

Aus steuerrechtlicher Sicht ist die Gutschrift eine Rechnung. Demzufolge muss die Gutschrift sämtliche Pflichtangaben enthalten, die der Gesetzgeber für eine Rechnung vorsieht, um vom Finanzamt anerkannt zu werden.

Tipp

Ausführliche Informationen über die Rechnungsausstellung erhalten Sie in unserem Blogartikel

Gutschrift-Muster

Wie muss man eine Gutschrift erstellen?

Das Erstellen einer Gutschrift gleicht dem Erstellen einer Rechnung. Deshalb stehen hier folgende Optionen zur Verfügung.

Wie muss man eine Gutschrift erstellen

Tipp

Der Anteil der Rechnungen sowie der Gutschriften, die elektronisch ausgestellt werden, steigt im Laufe der Zeit kontinuierlich. Im nächsten Blogartikel werden Sie erfahren, welche Vorteile die Digitalisierung in diesem Bereich bietet.

Wie bucht man eine Gutschrift?

Aufgrund der mehrdeutigen Definition des Begriffes «Gutschrift» erfolgt die Buchung von Gutschriften ganz unterschiedlich.

Ein IT-Freelancer hat einen Auftrag in Höhe von CHF 1´000 (exkl. MwSt.) für eine Firma erledigt. Die Firma stellt die Gutschrift an den Auftragnehmer aus und überweist die Zahlung. Beiden Parteien sind mehrwehrsteuerpflichtig.

Buchung eines Leistungserbringers

Ausstellung der Gutschrift

Soll Haben
1100 Debitoren CHF 1'077.00 3400 Erlöse CHF 1'000.00
2200 Geschuldete MwSt. CHF 77.00

Ausführung der Zahlung

Soll Haben
1020 Bank CHF 1'077.00 1100 Debitoren CHF 1'077.00

Buchung von einem Leistungsempfänger

Ausstellung der Gutschrift

Soll Haben
4400 Aufwand für bezogene Dienstleistungen CHF 1'000.00 2000 Verbindlichkeiten CHF 1'077.00
1170 Vorsteuer CHF 77.00

Ausführung der Zahlung

Soll Haben
2000 Verbindlichkeiten CHF 1'077.00 1020 Bank CHF 1'077.00

Die Firma A liefert der Firma B Ware im Wert von CHF 1´000 (exkl. MwSt.). Beim Erhalt hat sich herausgestellt, dass ein Teil der Ware Mängel aufweist. Die Parteien vereinbaren, die mahnhafte Ware (30%) zurückzuerstatten.

Buchungssatz beim Verbuchen einer Gutschrift von einem Lieferanten/Firma A

Variante 1 (als Korrekturrechnung)

Ausstellung der Rechnung
Soll Haben
1100 Forderungen CHF 1'077.00 3200 Erlöse CHF 1'000.00
2200 Geschuldete MwSt. CHF 77.00
Ausführung der Zahlung
Soll Haben
1020 Bank CHF 1'077.00 1100 Forderungen CHF 1'077.00
Warenrücksendung in Höhe von 30%
Soll Haben
3408 Rückerstattung CHF 300.00 1020 Bank CHF 323.10
2200 Geschuldete MwSt. CHF 23.10

Variante 2 (als Stornorechnung)

Ausstellung der Rechnung
Soll Haben
1100 Forderungen CHF 1'077.00 3200 Erlöse CHF 1'000.00
2200 Geschuldete MwSt. CHF 77.00
Ausführung der Zahlung
Soll Haben
1020 Bank CHF 1'077.00 1100 Forderungen CHF 1'077.00
Ausstellung der Stornorechnung
Soll Haben
3200 Erlöse CHF 1'000.00 1100 Forderungen CHF 1'077.00
2200 Geschuldete MwSt. CHF 77.00
Ausstellung der neuen Rechnung (70% des ersten Betrages)
Soll Haben
1100 Forderungen CHF 753.90 3200 Erlöse CHF 700.00
2200 Geschuldete MwSt. CHF 53.90
Rückerstattung (30%)
Soll Haben
1100 Forderungen CHF 323.10 1020 Bank CHF 323.10

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Gutschrift und Lastschrift?

Eine Gutschrift und eine Lastschrift sind völlig unterschiedliche Begriffe. Während eine Gutschrift meistens als umgekehrte Rechnung oder Rechnungskorrektur angesehen wird, funktioniert die Lastschrift als besondere Zahlungsmethode, bei der nicht der Zahlungspflichtige, sondern der Empfänger die Überweisung auslöst.

Sind Gutschriften brutto oder netto?

Es kommt darauf an, ob der Leistungserbringer zur MwSt. verpflichtet ist. Ist er von der MwSt. befreit, darf die Gutschrift keine MwSt. aufweisen. In allen anderen Fällen muss die Gutschrift sowohl den Nettobetrag als auch den Bruttobetrag enthalten.

Was ist der Unterschied zwischen der Gutschrift und dem Gutschein?

Beim Gutschein handelt es um eine Urkunde, die den Anspruch auf eine Ware oder einen Betrag bestätigt. Der Gutschein kommt meistens im Vertrieb zum Einsatz, wo er eine Bezahlungsfunktion ausübt. Von daher tragen Gutschrift und Gutschein völlig unterschiedliche Bedeutung.

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Wie erstelle ich eine korrekte Offerte? (Beispiele & Vorlage) https://treuhand-suche.ch/blog/korrekte-offerte/ https://treuhand-suche.ch/blog/korrekte-offerte/#comments Thu, 05 Aug 2021 09:48:03 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=6823 The post Wie erstelle ich eine korrekte Offerte? (Beispiele & Vorlage) appeared first on treuhand-suche.ch.

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Die meisten glauben zu wissen, wie man eine Offerte erstellt. Doch nur wenige sind in der Lage, eine korrekte Offerte zu entwerfen, die einen erfolgreichen Verkauf garantiert. Es gilt, den Kunden auf den ersten Blick zu überzeugen und ohne zusätzliche Fragen bestätigt zu werden. Versprochen: Nichts ist unmöglich! Um diesen WOW-Effekt zu erzielen, haben wir sämtliche Komponenten der Offerten-Erstellung zusammengefasst, eine Checkliste zur Überprüfung Ihres Angebots entwickelt und Vorlagen mit Beispielen von Service- und Handelsofferten vorbereitet.

Was ist der Unterschied zwischen einer Offerte, einer Rechnung und einem Vertrag?

Nein, das ist keine Interviewfrage für die Erstellung eines Business-Plans. In unserer Praxis wurden diese Begriffe noch niemals verwechselt oder falsch eingesetzt.

Das Wichtigste ist, dass alle diese Dokumente unterschiedliche Zwecke und Rechtskräfte verfolgen. Schliesslich erfüllen sie unterschiedliche Aufgaben.

Durch das Aushandeln und Festlegen der Vertragsklauseln trennen Verkäufer und Käufer ihre Verantwortungsbereiche. «Der Verkäufer verpflichtet sich, die Ware zu liefern und der Käufer verpflichtet sich, pünktlich zu zahlen» usw. Je mehr Aspekte fixiert werden, desto besser ist es für jede Partei. Am Schluss eines Vertrages unterschreiben die Vertragsparteien und verpflichten sich damit zur Einhaltung der Bedingungen des Dokuments.

Tipp

Falls Sie mit einem Kunden im Schriftverkehr oder bei einem Geschäftstreffen eine Vereinbarung getroffen haben, kann diese auch Rechtskraft haben (das sogenannte Gentlemen´s Agreement).

Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel nach Vertragsabschluss. Eine Rechnung gilt vor allem als Nachweis für das Steueramt, insbesondere für den Vorsteuerabzug. Deswegen muss eine Rechnung korrekt sein und sämtliche notwendigen Informationen beinhalten. Detaillierte Information dafür finden Sie in unseren Artikeln «So erstellen Sie eine korrekte Rechnung!» und «Elektronische Rechnungen: Wie kann man davon profitieren?». Moderne Buchhaltungssoftware kann Sie bei der Erstellung einer korrekten Rechnung unterstützen und anschliessend die entsprechenden Buchungen vornehmen.

Im Gegensatz zur Rechnung liegt die Offerte vor dem Vertragsabschluss. Grundsätzlich sollte eine Offerte Ihren Kunden überzeugen, einen Vertrag mit Ihnen abzuschliessen. Deswegen sollte der Kunde alle wichtigen Informationen über Ihr Unternehmen bzw. Ihre Produkte oder Dienstleistungen erhalten. Sie sollten also die Offerte als Marketingmittel bzw. Kommunikationstool verstehen. Die Vorbereitung einer Offerte benötigt besonders bei kleineren Unternehmen relativ viel Zeit. Sie sollten sich darauf konzentrieren, in dem Dokument sämtliche Antworten auf die wichtigen Fragen zu Ihnen und Ihrem Angebot zusammenzufassen. Damit sparen Sie sich und dem Kunden viel Zeit.

Prozess: Offerte - Vertrag - Rechnung

Komponenten einer Offerte

Eine Offerten-Erstellung hat keine festen Richtlinien oder feste Strukturen. So können Sie auf kreative Art und Weise wichtige Geschäftsziele erreichen (z. B. einen möglichen Partner einladen, eine Dienstleistung verkaufen oder eine neue Produktlinie einführen).

Bevor Sie damit beginnen, die Offerte zu entwickeln, sollten Sie sich in die Lage des Kunden versetzen. Nutzen Sie Ihre Fähigkeit zur Empathie und stellen Sie sich vor, dass Ihnen eine Offerte per Email zugesendet wird. Wahrscheinlich werden Ihnen einige der folgenden Fragen in den Sinn kommen.

Wer sind Sie?

Auch wenn der Kunde Sie bereits kennt — es lohnt sich immer, sich noch einmal vorzustellen. Beschreiben Sie, was Ihr Unternehmen von Ihren Mitbewerbern unterscheidet und warum Ihre Kunden gerne mit Ihnen zusammenarbeiten.

Wer sind Sie

Es ist wichtig, dass die Informationen in der Beschreibung so konkret wie möglich sind. Die Adjektive «Beste», «Erfolgreich» oder «Hocheffektiv» sollten durch quantitative Kennzahlen (Jahresumsatz, Kundenstamm, abgeschlossene Projekte) oder andere Nachweise ersetzt werden.

Oft lohnt es sich, auch Ihr Team vorzustellen: Das schafft zusätzliches Vertrauen bei den Kunden, weil Sie jetzt wisen, wer die Aufträge abarbeiten wird. Dies ist besonders bei individuellen und massgeschneiderten Dienstleistungen wichtig.

Tipp

Informationen über das Unternehmen können Ihrer Website entnommen werden, sofern Sie eine haben. Kombinieren Sie die Informationen mit Marktdaten und anderen Analysen und Sie werden einen perfekten Eindruck beim Kunden hinterlassen.

Was bieten Sie an?

Vor der Beschreibung Ihres Sortiments sollten Sie nachvollziehen, welche Informationen der Kunde benötigt, um seine Entscheidung zu treffen.

Schauen wir uns ein paar Beispiele von Offerten aus der Praxis an.

Dieses Unternehmen vertreibt Produkte unterschiedlicher Marken von Herstellern an Einzelhändler.

Hauptabsatzschienen sind Geschäfte und Online-Marktplätze. Um nachvollziehen zu können, warum ein Produkt dieses Distributors in ihr Sortiment passt, müssen die Einzelhändler erkennen:

  • Angebotene Uhrenmarken
  • Grössen und Typen (z. B. Kinder, Sport, Mädchen, Prestige)
  • Material und Garantien (z. B. Saphirglas mit einer Garantie von bis zu 3 Jahren)

Der Händler sollte diese Details im Angebot hervorheben und eine ausführliche Beschreibung der Produkte liefern. Diese Infos erleichtern es dem Händler, die Uhren effektiver an Endverbraucher zu vermarkten.

Tipp

Uhren bestehen — wie andere komplexe Mechanismen — aus vielen Teilen. Ihre Dimensionen, Materialien und Eigenschaften werden normalerweise in einem separaten Dokument — den Spezifikationen — beschrieben. Es empfiehlt sich, die Offerte nicht mit diesen Details zu überfrachten.

Das Unternehmen bietet buchhalterische, steuerliche und rechtliche Unterstützung für KMUs.

Wenn Kunden sich dazu entscheiden, auf externe Unterstützung zu setzen, möchten sie in der Offerte diejenigen Dienstleistungen sehen, die ihren Anforderungen entsprechen:

  • Finanzbuchhaltung (z. B. Durchführung von Checks, Rechnungsstellung)
  • Lohnbuchhaltung (z. B. Berechnung von Mitarbeitergehältern und Versicherungsbezügen)
  • Online-Beratung (z. B. zu Steuererklärungen oder Unternehmensreformen)
  • Expertise in Buchhaltungssoftware (z. B. CashCtrl, Bexio)
  • Digital-Kommunikation (i. d. R. in Outlook, Skype / Zoom)

Der Treuhänder sollte darstellen, dass er in der Lage ist, sämtliche Buchhaltungsprozesse zu übernehmen, damit der Kunde nicht von seinem Kerngeschäft abgelenkt wird.

Tipp

Wenn Sie selbst auf der Suche nach einem solchen Treuhänder sind, nutzen Sie den Servicefilter auf unserer Website. So können Sie ganz einfach den perfekten Auftragnehmer finden, der Ihnen das passende Angebot an Buchhaltungsdienstleistungen unterbreitet.

Was kostet es?

Wenn wir ehrlich sind, handelt es sich hier um den wichtigsten Aspekt im Verkaufsprozess. Besonders beschäftigte Kunden werden alle vorherigen Punkte überspringen, nur um den Preis herauszufinden.

Sie können den Preis für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung neben die Beschreibung setzen. Das kann aber auch ein zweischneidiges Schwert sein. Einerseits verfügt der Kunde dann über ein vollständiges Bild des Produkts. Andererseits ist der Kunde möglicherweise nicht bereit, bis zum Ende zu recherchieren, wenn er nur einen Teil Ihrer Offerte gesehen hat.

Wichtig

Achten Sie darauf, dass Ihre Offerte, auch wenn sie nur schnell überflogen wird, Sie und Ihr Angebot visuell beschreibt.

Eine Option, die es schafft, sämtliche Preise in einem separaten Abschnitt unterzubringen, macht das Lesen einer Offerte einfacher. Wer alles über Sie und Ihr Produkt gelesen hat, wird mit Hilfe der Preisliste eine endgültige Entscheidung über den Kauf treffen. Und für diejenigen, die die Informationen nur überflogen haben, wird eine Preisliste à la «Restaurant-Menü» kurz und knapp über Ihr Angebot informieren. Insbesondere über:

  • Produkte
  • Grundpreise
  • Rabatte
  • Spezielle Angebote

Falls Sie eine personalisierte Offerte mit einem oder mehreren Produkten oder Dienstleistungen und einem bestimmten Preis erstellen wollen, sollten Sie darstellen, warum die Entscheidung in dieser Art und Weise gefallen ist. Vielleicht haben Sie eine separate Analyse durchgeführt oder wichtige kritische Faktoren mit ausgewählten Endkunden diskutiert. Ein derartiger Ansatz wird Ihre Expertise in den Augen des Kunden steigern. Damit steigen die Chancen, dass Ihre Offerte angenommen wird.

Welche Einkaufsbedingungen sind zu beachten?

Sobald der Kunde diese Frage stellt, kann Ihr Angebot als akzeptiert gelten. Jetzt müssen Sie nur noch den letzten Anstoss geben.

Was genau muss der Kunde jetzt unternehmen, um Ihr Produkt zu erwerben? Beschreiben Sie den Prozess Schritt für Schritt, damit er nicht noch recherchieren muss sondern die Bestellung umgehend auslösen kann.

Bestellungsprozess

Normalerweise sind Angebote bis zu 14 Tagen nach Erhalt gültig. Aber wenn es sich um eine umfassende Offerte handelt, können Sie auch länger auf eine Bestätigung warten. Hauptsache ist, dass Sie eine Frist setzen.

Gültigkeit der Offerte

Beschreiben Sie, welche unterschiedlichen Zahlungsmöglichkeiten Sie anbieten (PayPal, Stripe etc.), ob Sie Bargeld oder Überweisung akzeptieren. Wichtig ist, Ihr bevorzugtes Zahlungsformat anzugeben — Vorauszahlung, Nachzahlung oder eine Kombination (z. B. 50/50).

Zahlungsdetails

Wenn Sie Ihrem Kunden zumindest einen Teil der logistischen Belastung abnehmen können, wird ihn das zusätzlich motivieren, Ihre Offerte anzunehmen. Ein weiterer zentraler Anreiz wäre eine Garantie für den Erhalt des Produkts oder der Dienstleistung.

Lieferung und Garantie

Am Schluss des Angebots ist es üblich, Kontaktinformationen (E-Mail und Telefon) zu hinterlegen. Und wenn Sie zusätzlich Ihre persönlichen Kommunikationskanäle (Skype, Messenger, LinkedIn usw.) anbieten, verwandeln Sie das strenge Business-Angebot in eine freundliche Offerte.

Tools für die Offerten-Erstellung

Merkmale des Angebotsdesigns

Der Blick auf den Inhalt des Angebots könnte den Eindruck erwecken, dass es sich um eine Art erweiterter Werbebroschüre handelt. Das ist es auch tatsächlich. Ähnlich wie bei Werbematerialien besteht der Zweck des Angebots darin, die Produkte des Unternehmens zu präsentieren und den Verkaufsprozess anzuregen. Dazu benötigt das Angebot — wie jede Werbung — eine Corporate Identity. Hier sind einige grundlegende Anregungen für das Styling Ihrer Offerten.

Elemente der Corporate Identity in der Offerte

Empfehlenswerte Programme für die die Entwicklung von Offerten

Sie können Ihre Offerten-Vorlage in einem beliebigen Office-Programm erstellen. MS Word, MS Excel, MS PowerPoint und deren Gegenstücke (Google Docs, LibreOffice, Apple iWork und andere) sind extrem komfortabel. Füllen Sie die Vorlagen mit den notwendigen Informationen aus. Um sicherzustellen, dass die Offerten auf jedem Monitor gleich aussehen, werden Sie im PDF-Format gespeichert.

Wichtig

Für eine professionelle Gestaltung des Angebots empfehlen wir, sich an einen Grafikdesigner (Editorials) zu wenden. Bereiten Sie die Struktur und den Text Ihres Angebots vor und überlassen Sie den Experten den Corporate Identity-Part.

Einige Buchhaltungsprogramme, insbesondere cloudbasierte, verfügen über eine Funktion zur Offerten-Erstellung. Erfahren Sie mehr über deren nützliche Funktionen in unserer Artikelserie — «Vergleich Schweizer Buchhaltungssoftware»

Services für kurze Offerten

Für Start-ups und kleine Unternehmen besteht in der Regel keine Notwendigkeit, lange Offerten zu erstellen. Stattdessen ist es möglich, Apps und Online-Dienste zur Erstellung kurzer Offerten zu nutzen. Hier sind die populärsten Vertreter:

Beispielsweise kann ein Landwirt, der einen solchen Dienst nutzt, seine Kunden schnell über Getreidebestände informieren und eine Rechnung für die Lieferung anbieten. Und ein Klimareinigungsspezialist kann für seine Kunden ein individuelles Angebot erstellen, um deren Büro auf die Sommerhitze vorzubereiten.

Tipp

Die meisten dieser Programme verfügen über eine kostenlose Version. Testen Sie intensiv und entscheiden anschliessend, welches dieser Programme Ihnen am meisten zusagt.

Checkliste zur Prüfung der Offerte

Vorbereitung

  • Sie wissen, wer der Empfänger des Angebots sein wird (Zielgruppe)
  • Sie kennen den Zweck Ihrer Offerte (Werbung, Verkauf, Partnerschaft etc.)
  • Sie wissen, welche Informationen die Kunden benötigen, um eine Offerte zu akzeptieren
  • Sie haben die Informationen für die Offerte gesammelt und strukturiert
  • Sie haben das Programm zur Erstellung Ihrer Offerte gewählt

Über Ihr Unternehmen

  • Name und Logo sind fixiert
  • Geschäftsfeld ist beschrieben
  • Wettbewerbsvorteile sind herausgearbeitet
  • Qualitative und quantitative Kompetenznachweise sind belegt
  • Keine substanzlosen Informationen

Sortiment

  • Waren / Dienstleistungen, ihre Kategorien und Formate sind kurz beschrieben
  • Merkmale von Waren / Dienstleistungen, die der Kunde benötigt, sind angegeben
  • Keine spezifischen Begriffe ohne Erläuterung

Preisliste

  • Mengenformat der Produkte (Einheiten, Stück, Liter, etc.) und der Preis pro Einheit/Charge ist angegeben
  • Mindestbestellmenge ist angegeben
  • Sonderangebote oder mögliche Rabatte werden genannt (falls vorhanden)

Einkaufsbedingungen

  • Die Frist für die Offerte ist festgelegt
  • Sämtliche akzeptierten Zahlungsarten sind aufgelistet
  • Die Bedingungen für den Erhalt von Waren / die Erbringung von Dienstleistungen sind beschrieben
  • Garantien sind angegeben (falls vorhanden)
  • Der nächste Schritt zur Bestellung ist aufgezeigt.

Struktur und Design

  • Die Offerte beginnt mit einem Titelblatt. Es enthält:
    • Firmenname
    • Logo
    • Dokumententitel (Offerte, oder ein personalisierter Vorschlag für die Firma XXX)
    • Kontakte (optional)
  • Die Offerte endet mit einer Kontakt-Seite. Die enthält:
    • E-Mail
    • Adresse (optional)
    • Telefon (optional)
    • Website (optional)
    • Soziale Medien — Facebook, Linkedin, etc. (optional)
    • Messenger — Skype, Viber, etc. (optional)
    • Kontakte des Account Managers (optional)
  • Das Design jeder Seite enthält Elemente des Corporate Styles:
    • Einheitliches Farbschema
    • Konsistente Typografie (Schriftarten, Ausrichtung, Einrückung, etc.)
    • Grosses oder kleines Logo
    • Markentypische dekorative Elemente (geometrische Formen, Muster usw.)

Kontrollcheck

  • Die Offerte ist gut fürs Querlesen (durch Überschriften, Bilder und andere Strukturelemente)
  • Seitennummerierung und Inhaltsverzeichnis sind vorhanden (bei mehr als 5 Seiten)
  • Der gesamte Text ist optimal zu lesen:
    • Nicht mehr als 2 Absätze pro Strukturblock
    • Nicht mehr als 4 Zeilen pro Absatz
    • Überschriften nicht länger als 2 Zeilen
    • Mindestschriftgrösse beträgt 12 Pixel (Fliesstext) / 18 Pixel (Überschriften).
    • Jeder Satz ist aussagekräftig.
  • Kunden erkennen an dem Text, warum sie bei Ihnen kaufen sollten und wie es funktioniert.
  • Die Offerte präsentiert sich perfekt in dem Format, in dem der Kunde sie lesen wird. Zum Beispiel:
    • Auf einem Computer
    • Auf einem mobilen Gerät
    • In einem Browser
    • In einer E-Mail (Vorschau)
    • In gedruckter Form (farbig oder in Graustufen)

Beispiele/Vorlage für Offerten

Mit Klick auf die untenstehenden Links können Sie Beispiele/Vorlagen von Offerten für Dienstleistungs- und Warenunternehmen herunterladen.

Sie haben gelernt: Je einfacher und aufgeräumter das Angebot aussieht, desto mehr Arbeit steckt darin Nutzen Sie unsere Checklisten und Beispiele. Vor allem aber sollten Sie sich in die Lage Ihres potenziellen Kunden versetzen und Ihr Angebot aus seiner Perspektive betrachten. Das ist der Schlüssel zur Erstellung einer erfolgreichen Offerte, die akzeptiert wird.

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Elektronische Rechnungen: Wie kann man davon profitieren? https://treuhand-suche.ch/blog/elektronische-rechnungen-wie-kann-man-davon-profitieren/ https://treuhand-suche.ch/blog/elektronische-rechnungen-wie-kann-man-davon-profitieren/#respond Thu, 13 May 2021 07:12:10 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=5905 The post Elektronische Rechnungen: Wie kann man davon profitieren? appeared first on treuhand-suche.ch.

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Jedes Jahr werden Millionen von Rechnungen erstellt und versendet. Traditionelle Papierrechnungen werden immer öfter kritisiert, weil sie material-, zeit- und arbeitsaufwendig, umweltunfreundlich und dazu noch teuer sind. Eine steigende Nachfrage nach Umweltschutz und zunehmend sinkende Margen fordern von Unternehmen mehr Digitalisierung. Als Folge stieg in den vergangenen Jahren die Menge der elektronischen Rechnungen und hat etwa 40% aller Rechnungen erreicht. Auch der Bund orientiert sich an diesem Trend und verlangt von seinen Lieferanten seit 2016 E-Rechnungen. Doch trotz dem wesentlichen Ersparnispotential bevorzugen viele Unternehmen, insbesondere für die Aufbewahrung, noch traditionelle Papierbelege. Vielen ist offensichtlich nicht klar, was der Gesetzgeber unter einer elektronischen Rechnung versteht bzw. welche Anforderungen erfüllt werden müssen. Die Umsetzung ist auch nicht immer einfach. Mit diesem Artikel versuchen wir, viele zentrale Fragen zu beantworten.

Was ist eine elektronische Rechnung?

Was ist eine elektronische Rechnung

Bei der E-Rechnung handelt es sich um eine Rechnung, die elektronisch erstellt, übertragen und empfangen wird. Seit dem 1. Januar 2018 verfügen die elektronische Rechnung, die gescannte Papierrechnung und die einfache Papierrechnung in der Schweiz über den gleichen Stellenwert.

Typen von Rechnungen

Eine «einfache» elektronische Rechnung unterscheidet sich von der Papierrechnung nur dadurch, dass sie via Internet versendet werden kann.

Eine «moderne» E-Rechnung oder eBill bietet aber viel mehr:

  • Buchhaltungssoftware
    Diese Rechnungen können in eine Buchhaltungssoftware integriert werden, die sie automatisch verbucht und speichert.
  • QR-Code
    Seit Sommer 2020 hat man die Möglichkeit, die Rechnungen mit einem QR-Code zu versehen. Damit wird der Zahlungsprozess für den Empfänger deutlich einfacher.
  • E-Banking
    Die E-Rechnungen können direkt mit dem E-Banking verknüpft werden. Damit können die Überweisung getätigt werden, ohne die Rechnungsdaten neu eingeben zu müssen. Auch die Informationen über die eingegangenen Rechnungen erhalten Sie per SMS oder Ihre E-Banking-App. Im Gegensatz zur Lastschrift wird die Buchung nicht automatisch, sondern erst nach der Zustimmung des Kontoinhabers durchgeführt.

Haben Sie Probleme, einen Treuhänder zu finden, der mit Ihrer bevorzugten Buchhaltungssoftware arbeitet?! Auf unserer Website können Sie den entsprechenden Filter nutzen und schnell einen passenden Treuhänder finden!

Welche Anforderungen muss eine E-Rechnung erfüllen?

Die gesetzlichen Anforderungen für eine elektronische Rechnung stimmen mit den Anforderungen für die übliche Papierrechnung den meisten Punkten überein.

Aber Unternehmen müssen gewisse zusätzliche Voraussetzungen erfüllen, wenn sie ihre Rechnungen in der elektronischen Form aufbewahren wollen. Dabei sind folgende Merkmale kritisch:

Vollständigkeit

Vor allem bei den Rechnungsdaten ist der MWST-Abzug beim Rechnungsempfänger wichtig. Detaillierte Informationen dafür können Sie in unserem Artikel „So erstellen Sie eine korrekte Rechnung!“ lesen.

Echtheit und Unveränderbarkeit

Das gehört zu den heikelsten Anforderungen an die E-Rechnungs­aufbewahrung. Früher musste man E-Rechnungen mit einer elektronischen Signatur verschlüsseln. Das ist seit 2018 nicht mehr pflichtig. Aber man muss gewisse Schritte unternehmen, um die Datenechtheit und -richtigkeit beweisen zu können. Was ist empfehlenswert?

  • Verwenden Sie Datenformate, die keine Änderungen ermöglichen bzw. alle Änderungen verfolgen lassen.
  • Leisten Sie ausreichend interne Kontrolle, damit die Daten in der Rechnung mit den Stammdaten übereinstimmen und später nicht verändert werden können.
  • Der gesamte Prozess der Rechnungsstellung und Archivierung bzw. Aufbewahrung muss dokumentiert werden. Das heisst, Sie benötigen ein Dokument, in dem alle Abläufe nachvollziehbar beschrieben werden, auch wenn Sie Teile des gesamten Prozesses auslagern.

Tipp

Die Anwendung einer elektronischen Signatur ist sinnvoll, insbesondere, wenn Sie mit einer grossen Anzahl von Rechnungen oder einer automatischen Verarbeitung von nicht strukturierten Daten rechnen müssen.

Verfügbarkeit

Die aufbewahrten elektronischen Rechnungen müssen jederzeit für eine Revision verfügbar sein. Darüber hinaus muss die Verbindung zu den einzelnen Vorgängen in der Buchhaltung auch ohne grossen Aufwand nachvollziehbar sein.

Verständlichkeit bzw. Lesbarkeit

Die Information muss jederzeit ohne weitere Bearbeitung lesbar und verständlich auf dem Bildschirm dargestellt werden.

Eine detaillierte Beschreibung der Anforderungen kann der Geschäftsbücherverordnung (GeBüV) entnommen werden. Die entsprechenden Abschnitte aus MWSTG und OR sind ebenfalls zu beachten, insbesondere folgende Artikel:

icon_nicht_erlaubtWichtig

Diese Anforderungen sind gültig, auch wenn Sie die Aufbewahrung bzw. Archivierung Ihrer Dokumentation outsourcen. Das heisst, Ihre Dokumente müssen jederzeit in dem benötigten Format verfügbar sein – überprüfen Sie im Voraus die Konformität dieser Services.

Formate der E-Rechnungen

Formate der E-Rechnungen

Grundsätzlich gibt es keine eindeutigen Vorschriften, in welchem Format eine E-Rechnung erstellt werden muss. Sie dürfen jedes Format verwenden – auch Excel oder Word. Vergessen Sie nur nicht, dass Ihr Kunde dieses Format lesen können muss. Die Probleme beginnen später – bei Aufbewahrung und Archivierung. Excel und Word beispielsweise funktionieren nicht, weil sie keine ausreichende Sicherheit gewährleisten können. Deswegen werden meistens folgende Formate bzw. Formatarten genutzt:

PDF-Datei

Es handelt sich dabei grundsätzlich um die einfachste Variante der E-Rechnung. PDF-Dokumente sind eine komfortable Variante der elektronischen Rechnung, weil sie viele Sicherheitsanforderungen erfüllen und von Menschen gelesen werden können. Der Nachteil ist, dass dieses Format nicht immer automatisch vom Rechner bzw. von Software-Programmen gelesen werden kann. Das bedeutet, dass man häufig Informationen für Zahlung oder Buchhaltung manuell übernehmen muss.

Strukturierte Datei

Rechnungen in einem XML-Format oder anderen Formate bieten sich für den automatischen Austausch und die Bearbeitung durch unterschiedliche Programme an. Sämtlich Informationen aus der Rechnung können direkt gelesen und übernommen werden. Für den Menschen passen diese Formate nicht und müssen zuerst umgewandelt werden.

Hybrid-Datei

Seit Jahre 2020 ist es in der Schweiz offiziell zulässig und empfohlen, das deutsch-französische hybride Datenformat ZUGFeRD zu verwenden. Die Rechnungen auf hybrider Basis können sowohl vom Menschen als auch maschinell gelesen und bearbeitet werden. Dieses Dokument ist eine Kombination von PDF und XML und verbindet die Vorteile beider Versionen.

Strukturierte und hybride Datenformate eröffnen dem Benutzer deutlich mehr Optionen für Automatisation und Digitalisierung. Denken Sie nur daran, dass Ihre Kunden und Lieferanten diese Formate ebenfalls empfangen bzw. erstellen können müssen – sonst entfällt der Mehrwert.

Wie lässt sich eine E-Rechnung erstellen

Wie lässt sich eine E-Rechnung erstellen?

Es gibt viele Möglichkeiten, eine elektronische Rechnung zu erstellen:

Das ist der einfachste Weg. Sie können Ihre Rechnung in Excel oder Word erstellen (z.B. mit unserer Vorlage) und in PDF konvertieren.

Fast alle Buchhaltungs- und CRM-Programme bieten zusätzlich die Option, eine Rechnung mit interner Hilfe zu erstellen. Diese Software bietet häufig den Vorteil, dass viele Informationen bereits vorerfasst sind und vollständig oder teilweise automatisch übernommen werden können. Kundendaten und Preise werden automatisch eingegeben, so dass der Prozess schneller und mit geringem Fehlerrisiko verbunden ist.

Sie können die vom Programm erstellte Rechnung im PDF-Format herunterladen und per Email versenden. Oder Sie versenden die E-Rechnung direkt via ERP-System an Ihren Kunden. Sie müssen lediglich im Vorfeld abklären, ob Ihr Kunde solche Rechnungen empfangen kann.

Wenn Sie selbst über keine passende Software verfügen, können Sie häufig direkt auf der Web-Seite der Service-Provider Ihres Kunden Ihre E-Rechnung generieren. Dieser Vorgang bietet Ihnen jedoch keinen grossen Vorteil ggü. traditionellen Rechnungen.

Wie kann ich eine elektronische Rechnung empfangen?

Grundsätzlich kann man den Empfang entweder via E-Banking oder via Buchhaltungssoftware sicherstellen, wenn die Software diese Option bietet. Leider bieten nicht alle Buchhaltungsprogramme den Empfang von Rechnungen im strukturierten Format. Fragen Sie bei Ihrem Softwareanbieter nach, welche Möglichkeiten er zur Verfügung stellen kann.

Zusätzlich benötigen Sie einen Vertrag mit einem Dienstleister für E-Rechnungen. Mit dem Vertrag erhalten Sie eine Teilnehmernummer. Diese Nummer müssen Sie stets dem Rechnungssteller mitteilen.

Grundsätzlich ist es egal, welchen Anbieter Sie wählen – mittels einem sogenannten Interconnect können die unterschiedlichen Provider die Daten tauschen. Die Liste mit den aktuellen Anbietern sowie weitere hilfreiche Informationen finden Sie bei swissDIGIN (Forum zur Förderung der elektronischen Rechnung im Business-to-Business).

Darüber hinaus können Sie sich auf der Website edirectory.ch informieren, welche Unternehmen bereits Ihre Rechnungen in der strukturierten, elektronischen Form versenden und empfangen können.

Pro und Contra

Der Prozess der Digitalisierung im Büro hat seine Vor- und Nachteile.

Obwohl manche Studien behaupten, dass das Einsparpotenzial von E-Rechnungen bis zu 70% erreicht, sollte man auch mögliche Risiken berücksichtigen. Wir haben wir die Besonderheiten der strukturierten E-Rechnungen analysiert.

Pro

  • Kostenersparnis ggü. Papierrechnungen durch Wegfallen von Druckertinte, Papier, Porto und Bearbeitungszeit
  • Ein umweltfreundliches Image des Unternehmens durch die Einführung des papierlosen Büros und einem ökologischen Nutzen
  • Weniger Fehler durch Automatisierung vieler Vorgänge und Reduktion der manuellen Dateneingabe
  • Schneller Zugang zu den aufbewahrten Rechnungen
  • E-Rechnung können schneller beglichen werden, da die Kunden Ihre Rechnung direkt im E-Banking erhalten
  • Grössere Kunden können angesprochen werden, die komplett digitale und automatisierte Geschäftsprozesse fordern
  • Die digitale Signatur ist nicht mehr notwendig, kann aber noch verwendet werden, da sie ein Höchstmass an Haftung und Sicherheit bietet.
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Contra

  • E-Rechnungen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden und jederzeit verfügbar sein
  • Die gesetzlichen Anforderungen sind strikt und nicht immer verständlich. Oft ist eine externe Beratung notwendig, um den Prozess gesetzkonform zu organisieren
  • Dienstleistungen von E-Rechnungs-Provider sind kostenpflichtig
  • Kunden sowie Lieferanten müssen die E-Rechnungen auch versenden bzw. empfangen können und wollen.

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Wie leite ich eine Betreibung ein: Ablauf, Kosten und Tipps https://treuhand-suche.ch/blog/betreibung-tipps/ https://treuhand-suche.ch/blog/betreibung-tipps/#comments Wed, 12 May 2021 09:00:00 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=4223 The post Wie leite ich eine Betreibung ein: Ablauf, Kosten und Tipps appeared first on treuhand-suche.ch.

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Häufig bleiben auch nach mehreren Erinnerungen und Mahnungen einige Rechnungen offen. Das dürfte auch Ihnen bekannt sein, oder? Unabhängig von seiner Grösse oder Branche trifft jedes Unternehmen irgendwann auf einen derartigen Kunden. Einfach nur abwarten ist nicht die optimale Lösung – denn letzten Endes verjähren die Forderungen sogar noch. Wenn also die milderen Massnahmen nicht helfen, kommt man um ein Betreibungsverfahren nicht herum. Bevor man eine Betreibung einleitet, sollte man zuerst gewisse Fragen abklären. Daher haben wir für Sie die wichtigsten Informationen über das Betreibungsverfahren in der Schweiz zusammengestellt: Ablauf, Kosten, Vorbereitung, Einleitung und praktische Tipps.

  • Lohnt sich ein Betreibungsverfahren

    Lohnt sich ein Betreibungsverfahren?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Ein Betreibungsverfahren bedeutet nicht zwingend, dass die Rechnung auch beglichen wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie am Ende nur weitere Kosten produzieren, ist nicht gering. Deswegen lohnt es sich, zuerst gründlich zu überlegen, ob das Betreibungsverfahren Sinn macht:

  • Machen Sie sich darauf gefasst, dass der Betreibungsvorgang mühsam und lang ist. Selbst wenn Sie Erfolg haben und den vollen Betrag zurückbekommen, können mehrere Monate vergehen.
  • Sie müssen selbst jeden einzelnen Schritt veranlassen und beobachten – die Behörden werden nicht von selbst aktiv! Sollte der Betrag nicht allzu hoch sein, können Sie letzten Endes mehr verlieren als gewinnen – auch wenn die Schulden beglichen wurden. Denn Ihre Zeit ist wertvoll und kostet Geld!
  • Spätestens wenn der Schuldner den Rechtsvorschlang erhebt, sollten Sie abwägen, ob Sie ausreichende Beweise für seine Schuld angeben können – ein mündlicher Vertrag ist nur schwer nachzuweisen. Und wer auf Stundenbasis arbeitet, hat häufig Probleme nachzuweisen, warum genau diese Anzahl an Stunden notwendig war.
  • Versuchen Sie herauszufinden, ob beim Schuldner überhaupt noch etwas zu holen ist – wenn er bereits total überschuldet ist, sind Ihre Chancen eher gering und der Aufwand lohnt sich unter diesen Umständen nicht.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass man auf das Betreibungsverfahren immer verzichten sollte. Die Option, ein Betreibungsverfahren einzuleiten, hat Vorteile für den Gläubiger:

  • Ein Betreibungsverfahren bereitet dem Schuldner Probleme. Die Eintragung in das Betreibungsregister ist nicht erwünscht. In diesem Fall kann selbst die Androhung des Betreibungsverfahrens ausreichen, um die Zahlung zu erreichen.
  • Das Betreibungsverfahren unterbricht die Verjährungsfrist einer Forderung und verhindert, dass die Schuld nicht mit der Zeit erlischt.
  • Oft ist ein Betreibungsverfahren die letzte Möglichkeit, die Schulden einzutreiben. Bei grossen Beträgen kann schon die Begleichung einer Teilschuld wichtig für den Gläubiger sein.
  • Indirekt kann die Androhung des Betreibungsverfahren auch für den Schuldner vorteilhaft sein: Damit wird er gezwungen, Sanierungsmassnahmen einzuleiten und die finanzielle Lage des Unternehmens zu analysieren.
  • Voraussetzungen für eine Betreibung

    Voraussetzungen für eine Betreibung

In der Schweiz wird das Betreibungsverfahren im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) definiert und beschrieben. Der Gläubiger und der Schuldner können sowohl juristische Personen als auch Privatpersonen sein – es gibt diesbezüglich keine Einschränkungen. Jeder kann bei jedem die Schulden beitreiben. Die einzige Voraussetzung für eine Betreibung ist eine bestehende Schuld.

Mahnungen vor dem Betreibungsstart sind nicht verpflichtend – auch wenn häufig das Gegenteil behauptet wird. Es gibt zwar einzelne Ausnahmen (z.B. Krankenversicherung), aber in der Regel dürfen Sie ohne Vorwarnung ein Betreibungsverfahren gegenüber dem Schuldner eröffnen. Weil der Schuldner die Rechnung übersehen haben kann, empfiehlt sich jedoch die Zusendung einer Mahnung. Sollte die Rechnung über kein definitives Fälligkeitsdatum verfügen, löst eine Mahnung jedoch die Verzugszinsen aus. Lesen Sie mehr über das Thema Mahnungen in unserem Artikel «Wie schreibe ich eine Zahlungserinnerung / Mahnung?».

Grundsätzlich können Sie das Betreibungsverfahren in der Schweiz selbst einleiten – ein Anwalt wird nur im Ausnahmenfällen benötigt, z.B. wenn es sich um grosse Beträge und lange Gerichtstreitigkeiten handelt. Sonst reicht eine Auskunft beim Betreibungsamt aus, um die weiteren Schritte einzuleiten.

  • Betreibungsverfahren Ablauf Scheme

    Arten des Betreibungsverfahrens

Es gibt zwei wichtige Arten des Betreibungsverfahren. Grundsätzlich ist der Ablauf in allen Fällen gleich. Es gibt jedoch einige Besonderheiten, bei denen unterschiedliche Behörden eingebunden sind.

Betreibung auf Pfändung

Das ist die häufigste Art der Betreibung und kommt vor allem gegen nicht im Handelsregister eingetragenen natürliche Personen zum Tragen. Dabei wird in erster Linie das Einkommen des Schuldners um die benötigte Summe gepfändet. Reicht das Einkommen nicht aus, werden die Vermögenswerte des Schuldners eingezogen, um alle Schulden zu begleichen.

Betreibung auf Konkurs

Diese Art der Betreibung wird gegen im Handelsregister eingetragene Firmen und Firmenteilhaber angewendet (siehe Art. 39 SchKG), bei Letzteren auch für ihre privaten Schulden. Leistet der Schuldner keine Zahlung, kann der Gläubiger die Konkurseröffnung verlangen und die Schuld aus dem liquidierten Vermögen begleichen.

Die weiteren Betreibungsarten wie Betreibung auf Pfandverwertung (zur Sicherheit wird ein hinterlegtes Pfand, z. B. Grundeigentum verwertet) und Wechselbetreibung (Wechsel oder Check begleichen die Forderungsgrundlage) kommen seltener vor.

  • Betreibungsverfahren Ablauf

    Betreibungsverfahren: Ablauf

  1. Betreibungsbegehren Zuerst müssen Sie das Betreibungsbegehren ausfüllen und zusammen mit einem Kostenvorschuss beim zuständigen Betreibungsamt einreichen. Das zuständige Betreibungsamt befindet sich am Wohnort des Schuldners.
  2. Zahlungsbefehl Das Betreibungsamt erstellt den Zahlungsbefehl und sendet diesen an den Schuldner. Dabei ist der Zahlungsbefehl lediglich eine Aufforderung – der Schuldner kann diese einfach ignorieren. Der Zahlungsbefehl ist grundsätzlich eine Mahnung, die mit amtlicher Hilfe zugestellt wird. Anschliessend kann der Schuldner die offene Rechnung innerhalb von 20 Tage begleichen und damit den Betreibungsprozess abschliessen. Oder er erhebt einen Rechtsvorschlag und stoppt damit den Betreibungsvorgang. Dafür hat der Schuldner bis 10 Tage nach der Zustellung des Zahlungsbefehls Zeit.

Tipp

  • Es ist möglich, lediglich einen Teil des Zahlungsbefehls anzufechten. Dies muss lediglich im Rechtsvorschlag angegeben werden.
  • Der Rechtsvorschlag kann vom Schuldner jederzeit durch schriftliche Erklärung zurückgezogen werden. Ein zurückgezogener Rechtsvorschlag kann nicht erneut erhoben werden.
  1. RechtsöffnungsverfahrenWenn der Schuldner den Rechtsvorschlag erhebt, muss der Gläubiger diesen vor Gericht anfechten. Sollte der Gläubiger den Prozess gewinnen, gilt der Rechtsvorschlag als beseitigt. Das Betreibungsverfahren darf fortgesetzt werden.
  2. Fortsetzungsbegehren Frühestens nach 20 Tagen und spätestens nach einem Jahr nach Zustellung des Zahlungsbefehles kann der Gläubiger das Fortsetzungsbegehren einleiten und das Betreibungsverfahren fortsetzen (die Dauer eines Gerichts- oder Verwaltungsverfahrens zur Aufhebung des Rechtsvorschlags wird nicht angerechnet).
  3. Verwertungsbegehren / Konkursbegehren Der letzte Schritt für den Gläubiger ist je nach der Art der Betreibung die Einleitung eines Verwertungsbegehrens oder eines Konkursbegehrens. Alles Weitere übernehmen die zuständigen Ämter und der Gläubiger erhält den geschuldeten Betrag vollständig oder in aller Regel nur teilweise zurück.
Betreibungsverfahren Ablauf Scheme blau
  • Betreibungskosten

    Betreibungskosten

«Der Schuldner trägt die Betreibungskosten», sagt das Gesetz (Art. 68 SchKG). Leider stimmt dieses nur dann, wenn der Gläubiger mit der Betreibung Erfolg hat. Bis es so weit kommt, muss der Gläubiger die Prozesskosten vorschiessen und hoffen, dass er diese wieder zurückbekommt.

Tipp

Da sollten die Betreibungskosten später (hoffentlich) zurückerstattet werden, werden sie nicht als Aufwand, sondern als Forderung gebucht.

Folgende Kosten können anfallen:

  • Kosten für den Zahlungsbefehl
  • Kosten des Rechtsöffnungsverfahrens / Anerkennungsklage im Zivilprozess (Gerichtskosten und Parteientschädigung)
  • Kosten für die Fortsetzung der Betreibung: Kosten der Pfändung, Verwertungskosten, Konkursandrohung, Kosten des Konkurseröffnungsverfahrens

Die Gebühren für das Betreibungsverfahren sind für die ganze Schweiz einheitlich (ausgenommen Gerichtskosten, die kantonsabhängig sind) und in der Gebührenverordnung zum Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (GebV SchKG) geregelt. Die Höhe der Betreibungsgebühren hängt vom Forderungswert ab.

  • Was benötige ich für die Einleitung der Betreibung

    Was benötige ich für die Einleitung der Betreibung?

Wenn Sie sich für die Betreibung entschieden haben, sollten Sie zuerst einige Informationen abklären.

1. Information über den Schuldner oder die Schuldnerin

Wer ist der Schuldner?

Der Schuldner ist nicht immer unbedingt derjenige, mit dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben – Ihr Vertragspartner kann auch die Interessen eines Dritten vertreten. Sie benötigen den vollen Namen der Personen oder des Unternehmens. Wenn der Name seit dem Vertragsabschluss geändert wurde, müssen Sie den neuen Namen angeben. Die Information, ob es sich um eine natürliche oder juristische Person handelt, ist wichtig, um den gültigen Wohnsitz des Schuldners zu bestimmen.

Wohnsitz des Schuldners.

Diese Information ist besonders wichtig, weil das zuständige Betreibungsamt sich am Wohnort des Schuldners befindet. Als Wohnort gilt der Hauptwohnsitz in der Schweiz – keine temporäre Adresse oder ein Wochenaufenthalt. Wenn der Schuldner seinen Wohnsitz in der Zwischenzeit gewechselt hat, ist nur sein aktueller Wohnort relevant, auch wenn im Vertrag oder in der Rechnung eine andere Adresse angegeben ist.

Wer ist der Schuldner

Wichtig!

Sollte der Schuldner seinen Wohnsitz im Ausland haben, können Sie diesen nur im Fall einer ausreichenden Verbindung zur Schweiz betreiben. Zum Beispiel:

  • Der Schuldner hat ein Domizil oder eine Geschäftsniederlassung in der Schweiz
  • Der Schuldner hat ein Faustpfand, ein Grundpfand oder andere Vermögenswerte in der Schweiz

Sobald die Betreibung eingeleitet wurde, wird der Zahlungsbefehl von dem zuständigen Betreibungsamt ins Ausland geschickt. Sonst müssen Sie die im Heimatland des Schuldners gültigen Rechtsmittel einsetzen.

2. Information über die offene Forderung

Die Höhe des geschuldeten Betrags.

Die Forderung muss in Schweizer Franken angegeben werden. Forderungen in fremder Währung müssen umgerechnet werden.

Die Forderungsurkunde.

Das ist ein Dokument, das die Forderung begründet und die Höhe der Schuld nachweisen kann. Das kann ein Vertrag, eine Rechnung oder eine Bestellung des Kunden sein.

Probieren Sie unsere Suchoption aus und finden Sie einen passenden Treuhänder in Ihrer Nähe, der dafür schaut, dass Ihre Unterlagen ordnungsgemäss verwaltet werden. Über 2600 Treuhänder stehen bereit für eine erfolgreiche Partnerschaft.

  • richtige Amt und die Formulare für die Betreibung

    Wo finde ich das richtige Amt und die Formulare für die Betreibung?

In der Schweiz gibt es ungefähr 400 Betreibungsämter, die sich in einem Verzeichnis befinden. Wenn Sie den Wohnsitz bzw. das Domizil des Schuldners haben, müssen Sie lediglich diese Adresse im Suchfeld eingeben. Das Betreibungsamt-Verzeichnis finden Sie hier.

Alle notwendigen Formulare finden Sie entweder direkt beim zuständigen Betreibungsamt, oder online hier.

Wichtig

Auch wenn Sie am Ende die Betreibung erfolgsreich abschliessen, müssen Sie mehrere Monate für den Betreibungsprozess einkalkulieren. Grundsätzlich ist der Zahlungsbefehl maximal 15 Monate nach der Zustellung gültig. Dies scheint sehr viel Zeit zu sein, ist aber nicht so – der Schuldner hat viele Möglichkeiten, den Prozess hinauszuzögern.

Wo könnten die Schwierigkeiten und Probleme liegen?

Gescheiterte Zustellung

1. Gescheiterte Zustellung

Der Schuldner muss über jede einzelne Änderung im Betreibungsprozess informiert werden. Theoretisch kann er die Zustellung nicht umgehen: Wenn die Zustellung per Post nicht funktioniert, werden Betreibungsbeamte und später die Polizei involviert.

Im realen Leben hat der Schuldner viele Möglichkeiten, den Prozess hinauszuzögern:

  • Der Schuldner kann umziehen, dann kann der Zahlungsbefehl oder weitere Informationen nicht zugestellt werden.
  • Der Schuldner nimmt die Zustellung nicht ab oder öffnet ganz einfach die Türe nicht. Auch Betreibungsbeamte und später die Polizei, die ab und zu vorbei kommen, können an dieser Situation wenig ändern. Bis Hausdurchsuchungsbefehle ausgestellt werden, können nochmals Wochen vergehen.

Am Ende kann nur die Zustellung sogar bis einige Monate hinausgezögert werden, der Gläubiger muss immer weitere Kosten vorschiessen, ohne Erfolgsgarantie.

Rechtsvorschlag und seine Beseitigung

2. Rechtsvorschlag und seine Beseitigung

Wenn der Schuldner die Forderung nicht anerkennt, erhebt er Rechtsvorschlag. Der Gläubiger muss jetzt diesen beseitigen, wenn er die Betreibung fortsetzen will. Wenn der Gläubiger über ein kräftiges Beweismittel (Rechtsöffnungstitel) verfügt, wird der Rechtsvorschlag relativ einfach durch das Rechtöffnungsverfahren beseitigt. Dafür benötigt der Gläubiger entweder ein Dokument mit der klaren Anerkennung der Forderung bzw. Zahlungspflicht durch den Schuldner (provisorische Rechtsöffnung) oder ein vollstreckbares Gerichtsurteil (definitive Rechtsöffnung).

Wichtig

Nicht jedes Dokument gilt als Schuldanerkennung, auch wenn diese vom Schuldner unterschrieben wurde. Z. B. ein Lieferschein ist keine Schuldanerkennung, weil dieser nur die Warenannahme bestätigt. Abstrakte Schuldanerkennung genügt auch nicht, wenn aus Ihr kein Forderungsbetrag und keine Fälligkeit klar hervorgeht.

Darüber hinaus kann der Schuldner Einwendungen und Einreden erbringen. Wenn der Gläubiger über ein vollstreckbares Gerichtsurteil verfügt, muss der Schuldner einen durch Urkunden begründeten Beweis vorlegen (z.B. wenn die Schuld getilgt, gestundet oder verjährt ist). Im provisorischen Rechtsöffnungsverfahren, d.h. wenn der Gläubiger «nur» eine unterschriebene Schuldanerkennung hat, muss der Schuldner seine Einwendung nur glaubhaft machen und nicht durch Urkunden beweisen. Zum Beispiel kann der Schuldner glaubhaft zeigen, dass die Gegenleistung gar nicht oder nicht in vollem Umfang erbracht wurde. Daraufhin muss der Gläubiger beweisen, dass er seine Verpflichtungen erfüllt hat – die Beweislast liegt im vollen Umfang beim Gläubiger.

Wenn der Gläubiger über keinen Rechtsöffnungstitel verfügt oder wenn das Gericht die Rechtsöffnung nicht bewilligt hat, weil der Schuldner seine Einwendung glaubhaft gemacht hat, bleibt für den Gläubiger nur der Zivilprozess offen (Anerkennungsklage), welcher viel teurer und mühsamer ist und Monate dauern kann.

Was muss man beim Zivilprozess (Anerkennungsklage) beachten?

  • Der Gläubiger kann den Prozess einleiten, nur wenn die Frist für das Fortsetzungsbegehren noch nicht abgelaufen ist. Also, nicht später als nach einem Jahr nach der Zustellung des Zahlungsbefehls.
  • Mit dem Start des Zivilprozesses werden die Betreibungsfristen gestoppt.
  • Meist ist der Gerichts- und Betreibungsort derselbe. Das ist aber nicht zwingend: Der Schuldner und der Gläubiger können sich auf einen anderen Ort einigen (Gerichtsstandsvereinbarung).
  • Die Kosten der Klage sind keine Betreibungskosten, weshalb sie nicht in der laufenden Betreibung gefordert werden können. Im schlimmsten Fall muss der Gläubiger diese Kosten separat fordern bzw. einen weiteren Betreibungsprozess einleiten.
  • Wenn Sie die Betreibung zurückziehen, wird die Anerkennungsklage nicht automatisch gestoppt.

Nach dem Gerichtsentscheid hat der Schuldner 20 Tage Zeit, um diese Entscheidung anzufechten (Aberkennungsklage). Dieser Prozess stellt das Gegenteil von der Anerkennungsklage dar, muss also diesmal vom Schuldner eingeleitet werden. Die Beweislast liegt jetzt beim Schuldner.

Rechtsvorschlag

3. Konkurseröffnung

Wenn der Gläubiger den Rechtsvorschlag beseitigen konnte, die Betreibung fortsetzt und die Forderung immer noch offenbleibt, kann er nun das Konkursverfahren einleiten. Aber zuerst muss das Betreibungsamt die Konkursandrohung senden – unmittelbar nach dem Fortsetzungsbegehren. Die Konkursandrohung muss analog zu dem Zahlungsbefehl zugestellt werden und enthält nochmals eine Zahlungsaufforderung mit einer Frist von 20 Tagen. Danach kann der Gläubiger das Konkursbegehren einleiten, welches wiederum noch zugestellt werden muss. Danach setzt das Gericht den Termin der Konkursverhandlung. Spätestens zu diesem Termin muss der Schulder die Forderung begleichen, ansonsten gelten die Verhandlungen unwiderruflich als gescheitert und es erfolgt die Konkurseröffnung. Oft nehmen Gläubiger an diesem Termin nicht mehr teil.

Und jedoch ist das Konkursverfahren auch für Gläubiger mit hohen Risiken verbunden:

  • Der Gläubiger muss die Kosten für Konkursverfahren vorschiessen – oft liegt der Betrag bei etwa 2000 Franken.
  • Der Gläubiger muss das Konkursbegehren bis spätestens 15 Monate nach der Zustellung des Zahlungsbefehls einleiten (die Zeit des Gerichtsprozesses für die Rechtsvorschlagsbeseitigung ist ausgeschlossen). Wenn diese Frist nicht eingehalten wurde, muss der Gläubiger die ganze Betreibung neu beginnen. Mit allen damit verbundenen Kosten.
  • Der Gläubiger kann das Konkursbegehren zurückziehen. Dies hat 2 Folgen:
    1. Er bekommt den Grossteil seines Kostenvorschusses zurück, aber nicht 100%.
    2. Er kann erst nach einem Monat ein neues Konkursbegehren stellen.

Die Praxis zeigt, dass Gläubiger in dieser Prozessstufe kauf den geschuldeten Betrag in vollem Umfang zurück bekommen, im Gegenteil. Oft muss sich Gläubiger damit begnügen, wenn er die ganzen Betreibungskosten plus einen Teil der Forderung erhält. Insbesondere, wenn die Anzahl der Gläubiger gross ist. Bei einer Konkurseröffnung gegen den Schuldner werden die restlichen Assets der Firma verwertet. Oft sind diese klein oder gar nichtig, und somit gehen die Gläubiger leer aus.

Untenstehende Übersicht zeigt die wichtigsten Stufen des Betreibungsprozesses mit potentiellen Kosten und Fristen.

infografik Betreibungsstufen

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