Leistungen TAG - treuhand-suche.ch https://treuhand-suche.ch/blog/tag/leistungen/ Blog Fri, 19 Apr 2024 14:05:25 +0000 de-CH hourly 1 https://treuhand-suche.ch/blog/wp-content/uploads/2019/04/cropped-favicon-150x150.png Leistungen TAG - treuhand-suche.ch https://treuhand-suche.ch/blog/tag/leistungen/ 32 32 Von Festpreis & Stundensatz bis Hybrid-Modell: Dienstleistungen-Preisführer https://treuhand-suche.ch/blog/dienstleistungen-preismodelle/ https://treuhand-suche.ch/blog/dienstleistungen-preismodelle/#respond Mon, 22 Apr 2024 08:00:30 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=9631 The post Von Festpreis & Stundensatz bis Hybrid-Modell: Dienstleistungen-Preisführer appeared first on treuhand-suche.ch.

]]>

In einer Welt, in der sich Märkte und Technologien rasant weiterentwickeln, stehen kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) vor der Herausforderung, die richtige Preisstrategie für ihre Produkte und Dienstleistungen zu finden. Die Wahl der passenden Preisgestaltung ist entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens, da sie nicht nur den Umsatz beeinflusst, sondern auch die Kundenwahrnehmung und die Positionierung im Wettbewerb prägt. Dieser Artikel beleuchtet sowohl traditionelle als auch moderne Preisstrategien, die KMUs dabei helfen können, ihre Angebote optimal am Markt zu positionieren und ihre Geschäftsziele zu erreichen.

Aus dem Artikel erfahren Sie:

  • Welchen Unternehmen eine Festpreisstrategie passt und welche besser ein hybrides Modell nutzen sollten?
  • Wie lässt sich das ausgewählte Preismodell effektiv implementieren?
  • Was kann man den Nutzern von Online-Produkten neben Abonnements noch anbieten?

Beginnen wir mit dem schwierigsten Teil – der Kostenberechnung.

Korrekte Kostenberechnung = mühelose Preisgestaltung

Bevor man sich für eine Preisstrategie entscheidet, ist es entscheidend, die eigene Kostenstruktur zu verstehen. Die Berechnung der Selbstkosten umfasst direkte Kosten wie Material und Arbeitsaufwand sowie indirekte Kosten wie Miete und Versicherungen. Eine genaue Kostenkalkulation bildet die Grundlage für die Preisgestaltung und stellt sicher, dass der festgelegte Preis sowohl wettbewerbsfähig als auch profitabel ist.

Selbstkosten der Dienstleistung

  • Selbstkosten
    • Mitarbeiter
      • Anzahl der Stunden für die Erbringung der Dienstleistung / Gesamtarbeitsstunden pro Monat * Lohn
    • Tools
      • Kosten für Hilfsmittel, die für die Durchführung des Dienstes erforderlich sind / geplante Anzahl von Diensten pro Monat
    • Sonstiges
      • Büro
      • Versicherung
      • Marketing
      • Sitzungen
Selbstkosten der Dienstleistung

Der kalkulierte Selbstkostenpreis wird als minimal möglicher Preis dienen. Die weitere Preisgestaltung kann unterschiedlich erfolgen. Der Verkaufspreis für KMUs wird mithilfe eines prozentualen Aufschlags festgelegt, entsprechend den Marktpreisen oder unter Berücksichtigung der eigenen Verkaufserfahrung.

Preismodelle für klassische Dienstleistungen und Projekte

Klassische Dienstleistungen in diesem Kontext sind solche, die direkt von Mitarbeitern erbracht werden (zum Beispiel eine Marketingagentur, Taxi oder Gerätereparatur). Für solche Geschäfte gibt es drei Formen der Preispolitik: Festpreis, Stundensatz und Hybrid-Modell.

Preismodelle für klassische Dienstleistungen und Projekte

  • Festpreis
    • Bauunternehmen
    • Webdesign-Agenturen
    • Eventplanungsfirmen
  • Stundensatz
    • Freelancer
    • Treuhänder
    • Berater (Steuer, Psychologische usw.)
  • Hybrid-Modell
    • Marketingagenturen
    • Softwareentwicklungsfirmen
    • Architekturbüros
Preismodelle für klassische Dienstleistungen und Projekte

Festpreis

Der Festpreis ist eine klare Vereinbarung, bei der Dienstleistungen oder Produkte zu einem im Voraus festgelegten Preis verkauft werden. Diese Strategie wird oft in Rechnungen als pauschaler Betrag ohne Aufschlüsselung der Einzelkosten dargestellt. Unternehmen wie Bauunternehmen und Werbeagenturen nutzen häufig das Festpreismodell, da es Planungssicherheit bietet.

Tipp

Eine Festpreisstrategie ermöglicht Unternehmen die Nutzung verschiedener Zahlungsformen. Mit einem klaren Budget kann ein KMU sofort eine notwendige Anzahlung vom Kunden verlangen, die die direkten Projektkosten deckt. In der Nachzahlung bleibt dann ein nicht kritischer Betrag, der die Rentabilität des Geschäfts nicht beeinträchtigt.

Ideal für Ihr Business, wenn:

  • Scope des Projekts klar definiert und beiden Seiten verständlich sind.
  • Sie eine einfache Budgetplanung und finanzielle Vorhersehbarkeit für sich und Ihren Kunden bevorzugen.
  • Sie den Arbeitsaufwand für das Projekt im Voraus zuverlässig einschätzen können.
  • Sie eine Preisstrategie suchen, die potenzielle Konflikte über zusätzliche Kosten vermeidet.
  • Sie Kunden anziehen möchten, die Wert auf Transparenz und feste Preise legen.

Stundensatz

Beim Stundensatz-Modell werden Dienstleistungen auf Basis des tatsächlichen Zeitaufwands abgerechnet. Dieses Modell ist in Rechnungen als Summe der geleisteten Stunden multipliziert mit dem Stundensatz zu erkennen. Beratungsfirmen und freiberufliche Dienstleister bevorzugen oft diese Methode wegen ihrer Flexibilität.

Tipp

Nutzen Sie Tools zur Arbeitszeiterfassung. Wenn für Ihren Kunden Vertrauen wichtig ist, geben Sie ihm Zugang zur Ansicht Ihrer Arbeitszeit. So kann er sehen, dass das Projekt durchgeführt wird und das geplante Zeitvolumen nicht überschritten wird.

Ideal für Ihr Business, wenn:

  • Sie erwarten, dass sich der Umfang des Projekts während der Arbeit verändert oder nicht vollständig definiert ist.
  • Sie eine flexible Abrechnungsstruktur bevorzugen, die es Ihnen ermöglicht, für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde bezahlt zu werden.
  • Ihre Kunden mit dem Konzept der Bezahlung nach Aufwand vertraut und einverstanden sind.
  • Sie oft mit Projekten zu tun haben, bei denen im Vorfeld schwer abzuschätzen ist, wie viel Arbeit tatsächlich erforderlich sein wird.
  • Sie sicherstellen möchten, dass alle zusätzlichen Anforderungen oder Änderungen am Projektumfang fair abgerechnet werden.

Hybrid-Modell

Das Hybrid-Modell kombiniert Festpreis- und Stundensatz-Elemente, um Flexibilität und Sicherheit zu gewährleisten. Unternehmen, die dieses Modell nutzen, bieten oft eine Grunddienstleistung zu einem Festpreis an, während zusätzliche Dienstleistungen nach Stundensatz abgerechnet werden.

Tipp

Stimmen Sie mit dem Kunden ab, wann ein Teil des Budgets bei einer stundenweisen Bezahlung beglichen wird. Üblicherweise werden, wenn ein Projekt 3+ Monate dauert, die Rechnungen für zusätzliche Dienstleistungen monatlich ausgestellt (falls solche erbracht wurden).

Ideal für Ihr Business, wenn:

  • Sie eine ausgewogene Preisstrategie suchen, die sowohl Sicherheit als auch Flexibilität bietet.
  • Ihr Projekt klar definierte Abschnitte beinhaltet, für die ein Festpreis sinnvoll wäre, sowie andere Bereiche, deren Aufwand variieren könnte.
  • Sie die Vorteile beider Modelle nutzen möchten, um das Risiko unvorhergesehener Mehrkosten zu minimieren.
  • Es für Sie wichtig ist, dass der Kunde sich hinsichtlich der Kosten sicher fühlt, aber gleichzeitig Flexibilität bei der Projektentwicklung besteht.
  • Sie klare Kriterien festlegen können, nach denen entschieden wird, welche Teile des Projekts zum Festpreis und welche nach Stundensatz abgerechnet werden.

Neue Preismodelle für Online-Produkte und Software

Moderne IT-Dienstleistungen erfordern in den meisten Fällen nicht die direkte Beteiligung von Mitarbeitern. Die beliebtesten Preisstrategien (Monetarisierungsstrategien) für solche Produkte sind Freemium, Flat-Rate-Abonnements, verbrauchsabhängige Preise und gestaffelte Tarife.

Neue Preismodelle für Online-Produkte und Software

  • Freemium
    • Spotify
    • Dropbox
    • ChatGPT
  • Flat-Rate-Abonnements
    • Netflix
    • Adobe Creative Cloud
    • Microsoft Office 365
  • Verbrauchsabhängige Preise
    • Amazon Web Services
    • Google Cloud Platform
    • Azure
  • Stufentarife
    • Mailchimp
    • Salesforce
    • Zoom
Neue Preismodelle für Online-Produkte und Software

Freemium

Das Freemium-Modell bietet Nutzern eine Basisversion kostenlos an, während erweiterte Funktionen kostenpflichtig sind. Unternehmen wie Spotify und Dropbox haben dieses Modell erfolgreich eingesetzt, um eine breite Nutzerbasis aufzubauen.

Tipp

Üblicherweise starten solche Produkte mit einem kostenlosen Modell. Dies ermöglicht es ihnen, ausreichend Daten zu sammeln und kritische Funktionen zu identifizieren, die später monetarisiert werden. Der Preis solcher kostenpflichtigen Funktionen orientiert sich in den meisten Fällen an den Wettbewerbern.

Ideal für Ihr Business, wenn:

  • Sie möchten eine grosse Basis an Nutzern aufbauen, indem Sie einen Teil Ihres Angebots kostenlos zur Verfügung stellen.
  • Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung lässt sich so gestalten, dass Basisfunktionen kostenlos sind, während fortgeschrittene Features einen Mehrwert bieten, für den Nutzer bereit sind zu zahlen.
  • Sie glauben daran, dass die kostenlose Nutzung Ihres Angebots das Nutzerengagement und die Markenbindung erhöht, und sehen darin eine Strategie, um langfristig zahlende Kunden zu gewinnen.

Flat-Rate-Abonnements

Flat-Rate-Abonnements bieten unbegrenzten Zugang zu einem Produkt oder einer Dienstleistung für eine feste monatliche oder jährliche Gebühr. Netflix und Adobe Creative Cloud sind bekannte Beispiele für diese Preisstrategie.

Tipp

Eine jährliche Abonnementoption mit Rabatt zusätzlich zur monatlichen ist eine gute Praxis für solche Dienste. Je seltener ein Nutzer eine Entscheidung über die Zahlung treffen muss, desto besser ist es für das Geschäft.

Ideal für Ihr Business, wenn:

  • Sie bieten ein Produkt oder eine Dienstleistung an, das/die Nutzer regelmässig verwenden, und möchten ihnen eine unkomplizierte, vorhersehbare Preisstruktur bieten.
  • Ihr Ziel ist es, durch das Abonnementmodell eine stabile Einnahmequelle zu schaffen, die auf langfristigen Kundenbeziehungen basiert.
  • Sie möchten Kunden den Zugang zu Ihrem gesamten Angebot oder einem umfangreichen Teil davon gegen eine feste monatliche oder jährliche Gebühr ermöglichen.

Verbrauchsabhängige Preise

Bei verbrauchsabhängigen Preismodellen zahlen Kunden basierend auf der Nutzung. AWS und Google Cloud bieten Cloud-Dienste an, die nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden.

Tipp

In diesem Fall sollte der Verkaufspreis jedes Produkts eng mit den Selbstkosten verknüpft sein. Stellen Sie sicher, dass alle Kosten berücksichtigt sind. Eine prozentuale Aufschlagsrate wird helfen, die gewünschten finanziellen Ergebnisse zu erreichen.

Transparente Berichterstattung sollte auch nicht vergessen werden. Die Nutzer sollten immer genau über das Volumen der genutzten Dienste und deren Gesamtkosten informiert sein.

Ideal für Ihr Business, wenn:

  • Ihr Angebot eignet sich besonders für eine Abrechnung basierend auf dem tatsächlichen Verbrauch der Nutzer, da dies eine faire und transparente Preisgestaltung ermöglicht.
  • Sie möchten Kunden, die sich vor langfristigen Verpflichtungen scheuen, Flexibilität bieten und gleichzeitig sicherstellen, dass Sie für den tatsächlichen Nutzen, den sie aus Ihrem Produkt oder Ihrer Dienstleistung ziehen, entlohnt werden.
  • Ihre Dienstleistung oder Ihr Produkt hat variable Nutzungsmuster, die sich nicht leicht in ein Pauschalpreismodell einfügen lassen.

Stufentarife

Stufentarife bieten verschiedene Preisstufen basierend auf dem Umfang der Nutzung oder der Anzahl der Funktionen (z.B. Starter, Standard und Premium). MailChimp und LinkedIn nutzen diese Strategie, um unterschiedlichen Kundenbedürfnissen gerecht zu werden.

Tipp

Oft beinhalten gestaffelte Tarife einen kostenlosen Tarif oder Testzeitraum. So können sich die Nutzer mit allen Möglichkeiten Ihres Produkts vertraut machen und verstehen, welcher Tarif für sie am besten geeignet ist.

Ideal für Ihr Business, wenn:

  • Sie möchten unterschiedlichen Kundengruppen mit variierenden Bedürfnissen gerecht werden, indem Sie mehrere Preisstufen mit gestaffelten Funktionen anbieten.
  • Ihr Ziel ist es, durch das gestaffelte Preismodell den Einstieg für kleinere Kunden zu erleichtern, während grössere Kunden für erweiterte Funktionen mehr zahlen.
  • Sie bieten ein breites Spektrum an Funktionen oder Dienstleistungen an, die sich klar in verschiedene Pakete oder Ebenen mit zunehmendem Wert und Preis aufteilen lassen.
faq image

FAQ

Welche Preisstrategie ist die beste für Startups?

Viele Startups beginnen mit einem Freemium-Modell oder Festpreisen, um Kundenanziehung zu maximieren und gleichzeitig eine einfache Preisstruktur zu bieten.

Wie oft sollte ein Unternehmen seine Preisstrategie überprüfen?

Es ist eine gute Praxis, die Preisstrategie einmal im Jahr zu überprüfen. Bei erheblichen Veränderungen auf dem Markt, in der Kostenstruktur oder im Kundenverhalten können die Preise einmal pro Quartal angepasst werden (aber nicht früher).

Können Hybrid-Modelle für alle Arten von Geschäften angewendet werden?

Ja, Hybrid-Modelle sind flexibel und können für eine Vielzahl von Geschäftstypen angepasst werden, besonders dort, wo sowohl projektbasierte als auch wiederkehrende Dienstleistungen angeboten werden. Die Herausforderung besteht darin, das richtige Gleichgewicht zwischen den Modellen zu finden.

Wie kann ein Unternehmen feststellen, ob es die richtige Preisstrategie verwendet?

Die Effektivität einer Preisstrategie kann anhand mehrerer Kriterien beurteilt werden: Kundenzufriedenheit, Umsatzwachstum, Marktanteil und Profitabilität. Feedback von Kunden und die Analyse der Verkaufszahlen bieten wertvolle Einsichten.

Welche Rolle spielen psychologische Preise in der Preisstrategie?

Psychologische Preise können die Kundensicht auf den Wert beeinflussen. Preise knapp unter einer vollen Zahl, wie 9,99 CHF statt 10 CHF, können den Eindruck des Wertes steigern und die Kaufentscheidung verbessern.

Ist eine Vorauszahlung bei einem Stundensatz-Modell üblich?

Ja, viele Dienstleister verlangen eine Vorauszahlung oder eine Anzahlung als Sicherheit und zur Deckung der initialen Kosten.

Fazit

Die richtige Preisstrategie ist ein entscheidender Faktor für den Unternehmenserfolg. Festpreis, Stundensatz oder Hybrid – jede Methode hat ihre Vorzüge und Herausforderungen. Eine sorgfältige Planung und eine transparente Kommunikation sind unerlässlich, um eine Preisstrategie erfolgreich umzusetzen. Mit der passenden Strategie können KMU ihre Position am Markt stärken und eine langfristige Beziehung zu ihren Kunden aufbauen.

The post Von Festpreis & Stundensatz bis Hybrid-Modell: Dienstleistungen-Preisführer appeared first on treuhand-suche.ch.

]]>
https://treuhand-suche.ch/blog/dienstleistungen-preismodelle/feed/ 0
Mehrwertsteuer auf Leistungen im Bildungssektor: Aufgepasst! https://treuhand-suche.ch/blog/mehrwertsteuer-auf-leistungen-im-bildungssektor-aufgepasst/ https://treuhand-suche.ch/blog/mehrwertsteuer-auf-leistungen-im-bildungssektor-aufgepasst/#comments Mon, 09 Oct 2023 08:00:07 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=1928 The post Mehrwertsteuer auf Leistungen im Bildungssektor: Aufgepasst! appeared first on treuhand-suche.ch.

]]>

Die meisten Unternehmer, die Bildungsdienstleistungen anbieten, gehen davon aus, dass sie von der Mehrwertsteuer befreit sind. Das scheint auf den ersten Blick logisch, da die Regierung an gut ausgebildeten Fachkräften interessiert ist. Immerhin stellt die Schweiz mehr als 16% ihres Staatshaushalts (fast 41 Milliarden Franken!) für Bildungsprogramme bereit. Die Situation muss jedoch aus unterschiedlichen Perspektiven beurteilt werden.

Bei der Organisation von Bildungsreisen oder Selbstverteidigungskursen sind Unternehmer verpflichtet, die Mehrwertsteuer zu entrichten. Gleiches gilt für Lehrbücher und viele andere Unterlagen und Services, die auf den ersten Blick von der Mehrwertsteuer befreit sein sollten. Es ist dringend ratsam, dahingehend die aktuellen Regelungen für 2023 präzise zu prüfen, um nicht plötzlich und entgegen aller Erwartungen Mehrwertsteuerbeträge nachzahlen müssen.

Voraussetzungen für die Befreiung von Ausbildungsleistungen von der Mehrwertsteuer

Nach dem Gesetz existieren folgende 4 Voraussetzungen für die Befreiung:

Voraussetzungen für die Befreiung von Ausbildungsleistungen von der Mehrwertsteuer
  1. Lernziel. Das Lernziel der Dienstleistung muss konkret und wissenschaftlicher oder bildender Natur sein. Es gilt, dass es auf wissenschaftlichen Prinzipien, aktuellem Forschungstand oder akademischem Wissen basiert. Beispielsweise handelt es sich dabei um wissenschaftliche Forschung, Experimente, Vorlesungen mit wissenschaftlichem Inhalt usw.
  2. Dienstleistungsform. Die Form der Dienstleistung sollte im Format eines Kurses, eines Vortrags, eines Unterrichts, eines Webinars oder einer ähnlichen Veranstaltung gestaltet sein.
  3. Erstelltes Lernprogramm. Die Angebote müssen ein Lernprogramm beinhalten, einen begrenzten Zeitraum umfassen und einem bestimmten Fachgebiet zuzuordnen sein. Bei mehrteiligen Kursen bzw. Unterrichtsformen müssen die Lektionen aufeinander aufbauen und eine logische Folge aufweisen.
  4. Überprüfbarkeit des Lernfortschritts. Die Lernfortschritte der Teilnehmer müssen in sinnvollen Abständen überprüft werden.

Beispiele von Bildungsdienstleistungen ohne Mehrwertsteuer-Belastung:

  • Unterricht an anerkannten privaten Schulen, weiterführenden Schulen und Universitäten
  • Bildungsleistungen von Lehrern, Dozenten oder Tutoren (bereitgestellt von anerkannten Bildungseinrichtungen)
  • Umschulungsmassnahmen für arbeitslose Büroangestellte
  • Generelle Verkaufstrainings inklusive Lernkontrolle für Sales-Spezialisten
  • Sportkurse, 10 Lektionen, definierte Ziele und Inhalte, inklusive Lernkontrolle
  • Ausbildungskurse Jugend- und Sport-Leiter
  • Kurse und Seminare, die von anerkannten Bildungseinrichtungen – wie z. B. Sprachschulen, Berufsschulen usw. – angeboten werden
  • Wissenschaftliche und kulturelle Veranstaltungen wie Vorträge oder Vorlesungen in Museen oder Bildungseinrichtungen, die dem Wissensaustausch dienen

Beispiele mehrwertsteuerpflichtiger Leistungen im Bildungssektor

Die oben genannten Mehrwertsteuerbefreiungen umfassen ein breites Spektrum von Bildungsdienstleistungen. Es gibt jedoch auch Bildungsangebote, die aus unterschiedlichen Gründen nicht von der Mehrwertsteuerbefreiung profitieren. Dazu gehören auch die folgenden sehr beliebten Formate:

Angebot Grund für die Belastung mit Mehrwertsteuer
Lernsoftware, Unterrichtsbücher, Schulbücher, Hörbücher keine Dienstleistung
Theateraufführungen Freizeitbeschäftigung, keine Wissensvermittlung
Kursveranstaltungen im Sportbereich sportliche Komponente/Fitness im Vordergrund (z.B. Boxtraining zweimal pro Woche, ohne definiertes Ende)
Workshop für den Change Prozess beim Unternehmen X Beratung, keine Bildung
Bildungsreisen meist keine konkreten Lernziele, Lernen ist zweitrangig, es geht um die Reise
Vortrag eines prominenten Politikers Prominenz des Redners steht im Vordergrund, nicht Bildung
Persönlichkeitstraining für Personalverantwortliche Erfolgskomponente relevanter als Wissensvermittlung
Studien- oder Berufsberatung Beratung, da spezifisch für Hilfesuchenden ausgearbeitet
Fahrerlebnis-Trainings für Geländewagenfahrer Erlebniskomponente als Verkaufsargument
Geführte Bergwanderung für Jugendliche Freizeitbeschäftigung, keine Wissensvermittlung
Networking-Anlässe für Führungskräfte berufliche Tätigkeit, keine Wissensvermittlung

Marketing von Bildungsleistungen relevant für eine Mehrwertsteuerbefreiung

Wird eine Mehrwertsteuerbefreiung angestrebt, sind Kurse und vergleichbare Veranstaltungen im Bildungsbereich dergestalt zu bewerben, dass ein präzises Lernziel sowie eine Kursstruktur deutlich erkennbar und in der Dokumentation aufgeführt sind. Das Zielpublikum sollte das Angebot wegen der Bildungs- bzw. Wissensaspekte auswählen. Andere Argumente wie beispielsweise Erlebnisvermittlung, körperliche Fitness oder beruflicher Erfolg dürfen nur ein Nebenaspekt und nicht der zentrale Impulsauslöser sein.

Beispiele für eine korrekte Positionierung von Bildungsleistungen zur Befreiung von der Mehrwertsteuer

Nehmen Sie an einem Pilotenkurs teil und testen Sie selbst, wie es ist, hinter dem Steuer eines Flugzeugs zu sitzen!
Arrow
Unser Pilotenlehrgang lehrt Sie in nur 3 Monaten, wie man Flugzeuge der öffentlichen Luftfahrt bedient und fliegt.
Besuchen Sie unseren Diskussionsabend! Ein spannender Vortrag unseres Gastes sowie die nachfolgende Diskussion werden Sie nicht gleichgültig lassen.
Arrow
Wir laden Sie herzlich zum Vortrag eines berühmten Wissenschaftlers in seinem Fachbereich ein. Während des 3-stündigen Vortrags wird auf die wissenschaftlichen Grundlagen der Psychologie eingegangen. Am Ende der Lektion wird ein Test durchgeführt, mit dessen Hilfe die erworbenen Fachkenntnisse überprüft werden.
Nehmen Sie an unserem Sprachkurs teil, um Ihren Sprachpartner zukünftig positiv zu überraschen.
Arrow
Bitte ziehen Sie unser Sprachkursangebot in Betracht. Während der 6-monatigen Lernperiode werden Sie die Grundlagen der Grammatik erlernen, sichere mündliche Fähigkeiten entwickeln und letztendlich in der Lage sein, Ihr B2-Sprachniveau zu bestätigen.

Im Zweifelsfall sollte der konkrete Fall der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV geschildert und eine Stellungnahme eingefordert werden. Aus Beweisgründen empfiehlt sich dafür der schriftliche Weg, da Steuerprüfungen in bildungsnahen Bereichen überdurchschnittlich häufig stattfinden.

faq image

FAQ zum Thema MWST im Bildungssektor

Sind sämtliche Bildungsdienstleistungen von der MWST befreit?

Die meisten Leistungen im Bildungsbereich sind von der MWST befreit. Die entsprechenden rechtlichen Grundlagen dafür sind in Art. 21 Abs. 2 Ziff. 11 des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) und in Art. 38a der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) festgelegt. Dennoch findet man in der Praxis Ausnahmen, bei denen die MWST anfällt.

Gilt die MWST-Befreiung auch für kommerzielle Bildungsangebote?

Im Kern spielt der Aspekt der Erkennbarkeit eine zentrale Rolle bei dieser Frage. Stammen kommerzielle Bildungsangebote beispielsweise von nicht anerkannten Bildungseinrichtungen, können sie der MWST-Pflicht unterliegen und müssen entsprechend versteuert werden.

Sind Bildungsmaterialien oder Lehrmittel von der MWST befreit?

In der Regel nein. Bildungsmaterialien oder Lehrmittel unterliegen wie gewöhnliche Waren der regulären MWST.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die MWST-Befreiung für Bildungsdienstleistungen zu erhalten?

Zu den wichtigsten Voraussetzungen zählen: Wissenschaftliches Lernziel, Dienstleistungsform, erstelltes Lernprogramm und Überprüfbarkeit des Lernfortschritts. Sollte die Dienstleistung im Bildungssegment diese Kriterien erfüllen, wird sie von der MWST befreit.

Fazit

Wenn Sie planen, Kurse anzubieten oder spezielle Bildungsdienstleistungen zu verkaufen, sollten Sie sicherstellen, dass die Angebote den Kriterien für die Mehrwertsteuerbefreiung entsprechen. Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Marketingmaterialien korrekt positionieren und den Fokus auf den Erwerb nützlicher Kenntnisse legen.

Wir laden Sie ein, Ihre persönlichen Erfahrungen mit Bildungsprogrammen in unserem Forum zu teilen. Und wenn Sie einen zuverlässigen Treuhänder suchen, der die steuerlichen Angelegenheiten in Ihrem Weiterbildungsinstitut kontrolliert, sollten Sie sich mit unserem Katalog beschäftigen.

Wir wünschen Ihnen, dass Weiterbildung stets komfortabel und unkompliziert verläuft!

The post Mehrwertsteuer auf Leistungen im Bildungssektor: Aufgepasst! appeared first on treuhand-suche.ch.

]]>
https://treuhand-suche.ch/blog/mehrwertsteuer-auf-leistungen-im-bildungssektor-aufgepasst/feed/ 9
Nichtberufsunfall: Wie vermeide ich mögliche Fallstricke? https://treuhand-suche.ch/blog/nichtberufsunfall-wie-vermeide-ich-moegliche-fallstricke/ https://treuhand-suche.ch/blog/nichtberufsunfall-wie-vermeide-ich-moegliche-fallstricke/#respond Mon, 26 Jun 2023 08:00:58 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=3005 The post Nichtberufsunfall: Wie vermeide ich mögliche Fallstricke? appeared first on treuhand-suche.ch.

]]>

Update des Artikels vom

Arbeitgeber haben die Pflicht, ihre Arbeitnehmer gegen Berufs­unfälle zu versichern, wobei die Prämien vom Arbeitgeber bezahlt werden. In der Praxis ist es üblich, dass Arbeit­nehmer auch gegen Unfälle ausserhalb des Berufs versichert werden müssen. Angesichts der Tatsache, dass jährlich etwa 2400 Menschen bei Nicht­berufs­unfällen tödlich verletzt werden, erscheint dieses Vorgehen nachvollziehbar. Die Verantwortung für die rechtzeitige Beantragung der Sozial­versicherungen liegt dabei bei den Arbeitgebern. Gemäss Bundes­gesetz, das die Nicht­berufs­unfall­versicherung (NBUV) sowie die Berufs­unfall­versicherung (BUV) regelt, müssen sich Unternehmer um die Sozial­versicherungen für sich selbst und ihre Mitarbeiter kümmern. Im Folgenden finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Nicht­berufsu­nfall­versicherung (NBUV), die sich sowohl Arbeit­nehmer als auch Arbeit­geber immer wieder stellen.

Was deckt die NBUV im Gegensatz zur BUV?

Unter Berufsunfällen (BU) werden vor allem Unfälle verstanden, die sich unter folgenden Umständen ereignet haben:

Arbeiten_auf_Anordnung

Arbeiten auf Anordnung oder im Interesse des Arbeitgebers

Arbeitspausen_Betriebsareal

Arbeitspausen auf dem Betriebsareal

Geschäfts- und Dienstreisen

Geschäfts- und Dienstreisen

Betriebsausflüge

Betriebsausflüge

Besuch_von_Schulen_und_Kursen

Besuch von Schulen und Kursen

Bei Nicht­berufs­unfällen (NBU) handelt es sich vor allem um Vorfälle, die nicht zu den üblichen Berufs­unfällen zählen (Art. 8 UVG). Die Nicht­berufs­unfall­versicherung bietet räumlich uneingeschränkten Schutz für alle Freizeit­unfälle. Das bedeutet, dass sie sowohl Unfälle auf dem Arbeitsweg als auch Unfälle, die während einer Reise auftreten, abdeckt – ebenso wie die damit verbundenen Kosten. Im Falle eines Unfalls hat der Versicherte im Rahmen der NBUV einen Anspruch auf folgende Leistungen:

  • Spitalaufenthalt
    Heilbehandlung, Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung usw.
  • Taggeld
    Tagegeld: maximal 80% des versicherten Verdienstes (wird erst ab dem 3. Tag gerechnet)
  • Invalidenrente
    Invalidenrente bei bleibenden Unfallfolgen
  • Invalidenrente 80%
    Invalidenrente: maximal 80% des versicherten Verdienstes
  • Witwe
    Hinterlassenenrenten an Witwe, Witwer sowie Kinder

Nachdem wir nun ein Verständnis für den Versicherungs­schutz der NBUV gewonnen haben, lohnt es sich, uns mit der Frage befassen, ob die NBUV für unterschiedliche Personen­gruppen obligatorisch ist.

Ist die NBUV obligatorisch?

Folgende Personengruppen unterliegen der NBU-Pflicht:

  • Arbeitnehmer, die in der Schweiz beschäftigt sind, einschliesslich Heimarbeitende, Auszubildende, Praktikanten, Volontäre und Personen, die in Lehr- oder Invaliden­werkstätten tätig sind.
  • Personen, die Anspruch auf Arbeits­losen­entschädigung haben.

Werfen wir nun einen Blick darauf, ob die NBUV-Pflicht auch für Teilzeit­beschäftigte gilt und welche Besonderheiten dabei zu beachten sind.

Gilt die NBUV-Pflicht auch für Teil­zeit­beschäftigte?

Wenn der Arbeit­nehmer teilzeitig beschäftigt ist, sollte auf folgende Besonderheiten geachtet werden:

Der Teilzeitbeschäftigte arbeitet im Durchschnitt mehr als 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber

  • Die Person wird obligatorisch für NBU sowie BU versichert.
  • Unfälle auf dem Weg zur Arbeit gehören nicht zu den Berufsunfällen.

Der Teilzeitbeschäftigte arbeitet im Durchschnitt weniger als 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber

  • Die Person ist ausschliesslich für BU versichert.
  • Unfälle auf dem Weg zur Arbeit gehören zu den Berufsunfällen.
  • Freizeitunfälle müssen selbständig von den Teilzeitbeschäftigten bei ihrer obligatorischen Krankenkasse oder bei ihrem Versicherungsberater versichert werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, wer letztendlich die Kosten der NBUV trägt: der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer?

Wer zahlt die NBUV: Arbeitsgeber oder Arbeitsnehmer?

Die Prämien für die Nicht­berufs­unfall­versicherung (NBUV) werden von den Arbeit­nehmenden selbst getragen, wobei es Arbeit­geber gibt, die diese Kosten übernehmen. Der Arbeit­geber entrichtet zu Beginn des Jahres die Prämien zusammen mit den Berufs­unfall­versicherungs- (BUV) Prämien und zieht dann den NBUV-Anteil monatlich vom Lohn der Arbeitnehmenden ab.

Doch was genau sind die finanziellen Aufwendungen für die NBUV und wer ist dafür verantwortlich?

Was kostet die NBUV?

Die Höhe der NBU-Abzüge 0.5% – 2.0% (wird auf Basis vom AHV-pflichtigen Lohnbetrag berechnet).

Die Prämien für die obligatorische NBUV gehen zu Lasten des Arbeitnehmers. Die Höhe der NBU-Abzüge variiert von 0.5% bis 2.0% und wird auf Basis vom AHV-pflichtigen Lohnbetrag berechnet. In der Praxis ist jedoch eine freiwillige Beteiligung seitens des Arbeitgebers möglich.

Am Anfang des Jahres zahlt der Arbeitgeber die Prämien für die NBUV zusammen mit der BUV für das gesamte Jahr im Voraus. Die NBUV-Anteile werden anschliessend monatlich vom Lohn des Arbeitnehmers abgezogen.

Die Lohnbuchhaltung toleriert keine Fehler. Vertrauen Sie hierbei den Experten. Wählen Sie aus mehr als 2.600 Treuhänder auf unserer Website.

Es kommt nicht selten vor, dass ein Mitarbeiter in der Praxis bei mehreren Arbeitgebern beruflich aktiv ist. Im Folgenden finden Sie Informationen zur richtigen Handhabung der NBUV in einer solchen Situation.

Wie geht man mit einem NBU bei mehreren Arbeits­verhältnissen um?

Sollte ein NBU bei einem Mitarbeiter geschehen, der in mehreren Arbeitsverhältnissen zugleich steht, müssen folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • Die Person arbeitet bei mehreren Arbeitgebern und ist bei mehreren Arbeitgebern gegen NBU versichert.
    • In diesem Fall ist derjenige Versicherer zuständig, für dessen Kunden die versicherte Person zuletzt die Arbeiten ausgeführt hat. Dabei werden für die Taggeldberechnung auch die Einkommen bei anderen Arbeitgebern angerechnet. In der Praxis (wie in der Gerichtspraxis) werden stets ausschliesslich die Löhne angerechnet, gegen die die NBU auch versichert wurde.
  • Die Person arbeitet für mehrere Arbeitgeber, erreicht jedoch bei keinem die Grenze von 8 Arbeitsstunden pro Woche.
    • In dem Fall muss die Person selbst eine Versicherung gegen den NBU bei der eigenen Krankenkasse veranlassen.

Wenn eine Person bei mehreren Arbeitgebern tätig ist, entsteht manchmal die Notwendigkeit, die NBUV zu kündigen. Dem Thema der Kündigung der NBUV ist der folgende Teil unseres Artikels gewidmet.

Wann ist die NBUV beendet?

in 30 Tage

Unabhängig davon, ob es sich um Kündigung, Subbatical oder freiwilligen Stellenwechsel handelt, bleibt die Person 30 Tage lang über den Arbeitgeber gegen NBU versichert.

Während dieser Zeit kann der Betroffene seine Versicherung um bis zu 6 Monate verlängern. In diesem Fall handelts es sich um eine Abredeversicherung und die Person übernimmt dabei die gleichen Bedingungen wie in der obligatorischen Nichtberufsunfallversicherung. Die wichtigste Voraussetzung ist die Existenz einer NBU-Versicherung des Arbeitnehmers beim verlassenen Arbeitgeber.

Nach Ablauf der Nachd­eckungs­frist von 30 Tagen endet der Versicherungs­schutz im Rahmen der NUBV. Sie haben jedoch die Möglichkeit, durch den Abschluss einer Abredeversicherung diesen Schutz um mehrere Monate zu verlängern.

Abredeversicherung NBU: Was ist zu beachten?

Die Option, eine Abredeversicherung abzuschliessen, kann unter einer der folgenden Bedingungen in Anspruch genommen werden:

Beendigung_des_Arbeitsverhältnisses

Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Fehlen eines neuen Arbeitsplatzes für mehr als einen Monat nach Beendigung

Mutterschaftsurlaubs

Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs

Unbezahlte Ferien

Unbezahlten Urlaub nehmen

weniger als 8 Stunden-1

Kürzung der Arbeitsbeschäftigung auf weniger als 8 Stunden pro Woche

Obwohl in der Praxis die Prämien für die NBUV zusammen mit den Berufsunfallversicherungs- (BUV) Prämien entrichtet werden, gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen der BUV und der NBUV. Zum einen deckt diese ein unterschiedliches Spektrum an möglichen Unfällen an und zum anderen wird die NBUV i.d.R. nicht vom Arbeitsgeber, sondern vom Arbeitsnehmer getragen. Ausserdem ist die NBUV nicht immer obligatorisch. Als Entscheidungskriterium gilt die Arbeitszeit pro Woche beim selben Arbeitgeber – diese muss mindestens 8 Stunden betragen. Die Prämien der Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) variieren je nach Berufsgruppe und den damit verbundenen Risiken. In der Regel liegen die Beitragssätze zwischen 1 und 2 Prozent.

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema «Berufsunfall- und Nichtberufsunfallversicherung» haben, können Sie im Forum bei Experten nachfragen oder sich an erfahrene Treuhänder wenden.

The post Nichtberufsunfall: Wie vermeide ich mögliche Fallstricke? appeared first on treuhand-suche.ch.

]]>
https://treuhand-suche.ch/blog/nichtberufsunfall-wie-vermeide-ich-moegliche-fallstricke/feed/ 0
Kassenbuch: Anforderungen, Aufbau und Führung (Muster & Vorlage) https://treuhand-suche.ch/blog/kassenbuch/ https://treuhand-suche.ch/blog/kassenbuch/#respond Fri, 09 Jul 2021 11:54:53 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=6577 The post Kassenbuch: Anforderungen, Aufbau und Führung (Muster & Vorlage) appeared first on treuhand-suche.ch.

]]>

Unabhängig davon, ob es sich um ein kleines Einzelunternehmen oder um eine grosse GmbH handelt — die meisten Unternehmen sind dazu verpflichtet, ein Kassenbuch zu führen. Das Kassenbuch ist das A und O der Buchhaltung jedes Unternehmens, das Bareinnahmen erzielt oder Barausgaben umsetzt. Oftmals tauchen bei der Kassenbuchführung zahlreiche Detailfragen auf, mit denen die Unternehmen täglich konfrontiert werden. Gehören auch Sie zu dieser Gruppe? Hier geht es um die wichtigsten Aspekte des Kassenbuches, die zu beachten sind, um den grössten Teil möglicher Irritationen im Geschäftsleben zu vermeiden.

Kassenbuch: Definition und Begriffe

Das Kassen­buch ist ein Format, mit dessen Hilfe ein Unternehmen sämtliche Ein­zahlungen und Aus­zahlungen der Geschäftskasse in Barmitteln erfasst. Ausser Kassen­buch trifft man bei der Kassen­buch­führung auch andere Begriffe an.

Kassen­buch-Vortrag
Der Übertrag aus dem vorhergehenden Zeitraum, der als Anfangs­betrag der Kasse gilt.
Beleg
Nachweis über ein bestimmtes Ereignis im Unternehmen.
Saldo
Betrag, der sich aus der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ergibt.
Saldo­steuer­satz
Prozentsatz des Jahres­umsatz­erlöses, den man bei der Anwendung der Saldo­steuer­satz­methode als MwSt zu zahlen hat.
Geschuldete MwSt
Die zur Zahlung fällige MwSt.- Summe.
Tages­losung
Das Ergebnis des Kassen­berichts.
Kassen­blatt
Bezeichnet den Auszug aus dem Kassen­buch.
Kassen­bericht
Auskunft über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des Tages.
Kassen­zähl­protokoll
Das Dokument, in dem sämtliche Scheine und Münzen in der Kasse nach Nominal­wert aufgelistet werden.

Wer muss in der Schweiz ein Kassenbuch führen?

Die Pflicht zur Kassenbuchführung basiert in der Regel auf dem Artikel 957 OR, in dem der Gesetzgeber Einzelunternehmen sowie generell juristische Personen zur Buchführung und Rechnungslegung verpflichtet.

Pflicht zur Kassenbuch-Führung

Wichtig

Wenn das Unternehmen keinen Barverkehr hat und somit nicht unter diese Regelung fällt, muss es kein Kassenbuch führen. Im Zweifelsfall kann man direkt bei der Steuerverwaltung nachfragen, ob das Unternehmen zur Kassenbuchführung verpflichtet ist.

Grundanforderungen an eine Kassenbuch-Führung

In Art. 957a Abs. 2 OR sind die Grundsätze ordnungsgemässer Buchführung dargelegt, die bei der Kassenbuch-Führung anzuwenden sind.

Generelle Anforderungen

  • Regelmässigkeit. Eine vollständige, wahrheitsgetreue und systematische Erfassung der Geschäftsvorfälle.
  • Belegnachweis für die einzelnen Buchungsvorgänge. Für jeden Eintrag muss ein Beleg vorhanden sein. Eine Buchung ohne Beleg ist nicht erlaubt.
  • Übersichtlichkeit. Die separate Erfassung von Einnahmen und Ausgaben. Sie dürfen nicht summarisch in einem Saldo ausgewiesen werden.

Dazu gibt es auch spezielle Anforderungen an die Kassenbuch-Führung.

Spezielle Anforderungen

  • Chronologie. Das Kassenbuch muss stets chronologisch, lückenlos und fortlaufend geführt werden. Es empfiehlt sich, jeden Eintrag umgehend und nicht erst am Ende eines Zeitraums ins Kassenbuch aufzunehmen.
  • Keine Veränderung­/­Löschung der Buchungen. Weder bei einer Softwarelösung noch bei einem Papier-Kassenbuch darf man Veränderungen oder Löschungen durchführen.
  • Selbstverantwortlichkeit. Der Buchführende ist stets für die ordnungsgemässe Kassenbuchführung verantwortlich und haftet daher selbst für alle Fehler in seinem Kassenbuch.
  • Aufbewahrungsfrist für 10 Jahre. Sämtliche Unternehmen sind dazu verpflichtet, das Kassenbuch über den Zeitraum von 10 Jahren aufzubewahren.

Wie Fehler bei der Kassenführung richtig korrigiert werden, lesen Sie hier.

Optionen zur Kassenbuchführung

Schriftlich & Digital

Das OR erlaubt seit 2002 die Führung und Aufbewahrung der Geschäftsbücher in schriftlicher, elektronischer oder vergleichbarer Form. Zusätzlich verlangt eine Ergänzung zu Art. 957 OR die Führung des Kassenbuches sowie der Geschäftsbücher generell in einem Format, in dem man keine Änderungen vornehmen kann, ohne dass diese später nicht feststellbar sind. Dies ist ein Ergebnis des Bundesgerichturteils, das festgelegt hat, dass bereits der Entwurf eines Kassenbuchs schon Teil der Buchhaltung bedeutet.

In der Schweiz stehen verschiedene spezielle Kassenbuchsoftwareprogramme bereit. In der Realität sind sie jedoch nicht unbedingt notwendig. Zum einen ist digitale Kassenbuchführung häufig in der allgemeinen Buchhaltungssoftware integriert. Deshalb macht es wenig Sinn, zusätzliche Software einzukaufen. Zum anderen reicht es bei kleineren Unternehmen in der Regel aus, ihre Kassenbücher handschriftlich zu führen.

Handschriftliches KassenbuchHandschriftliches Kassenbuch

Dafür muss man die bereits bestehende Kassenbuch-Vorlage ausdrucken und danach handschriftlich ausfüllen.

Vorteile:

  • Sicherheit
  • Kostengünstig

Digitale Kassenbuchführung

  • Mit Online-Tools. Darunter wird ein browserunterstütztes Hilfsprogramm verstanden, mit dessen Hilfe dieErfassung der Kassenbelege online (d.h. über das Internet) umgesetzt wird.
  • Mit Buchhaltungssoftware. z.B. mittels Banana, Bexio, Pinus usw., die auf einer Festplatte installiert wird.

Vorteile:

  • Zeitsparend
  • Geringes Fehlerrisiko

Ist ein Kassenbuch in Excel erlaubt?

Ein Kassenbuch in Excel, bzw. eine Kassenbuchführung als Excel-Tabelle ist nicht erlaubt, weil Zeilen sowie Texte und Beträge spurlos geändert werden können. Die Excel-Vorlagen kann man ausdrucken und muss weiterhin die ausgedruckte Kassenbuch-Vorlage handschriftlich führen.

In welcher Sprache muss man das Kassenbuch führen?

Nach dem Art. 957 A Abs. 5 OR besteht die Möglichkeit, das Kassenbuch in einer der Landessprachen oder in Englisch zu führen.

Häufigkeit der Kassenbuchführung

Die gesetzlichen Vorgaben verlangen eine tägliche Erfassung der Kasseneinnahmen und -ausgaben. Beispiele aus der Rechtsprechung unterstreichen, dass zumindest Betriebe mit Bareinnahmen zur täglichen Kassenbuchführung verpflichtet sind. Dies führt folglich zur täglichen Erstellung des Kassenberichts sowie des Zählprotokolls.

Wie ist ein Kassenbuch aufgebaut?

Jede Buchung im Kassenbuch umfasst gewisse Angaben.

Angaben des Kassenbuches

Wie muss das Kassenbuch geführt werden?

Kurzanleitung

  1. Laden Sie die Kassenbuch-Vorlage №1 herunter und öffnen die Excel-Tabelle.
  2. Das Kassenbuch-Formular müssen Sie selber ausdrucken.
  3. Links oben geben Sie statt «Vorlage» Ihren Firmennamen ein.
  4. Danach geben Sie den Zeitraum ein, auf den sich das Kassenbuch bezieht.
  5. In der nächsten Zeile fügen Sie den Anfangsbestand der Geschäftskasse Der Kassenbuch-Vortrag wird automatisch berechnet.
  6. In den Spalten «Einnahme» und «Ausgaben» nehmen Sie den Betrag Ihrer Einnahmen bzw. Ausgaben auf.
  7. Für jeden Geschäftsvorfall existiert ein entsprechendes Datum sowie die Belegnummer.
  8. Die Excel-Tabelle errechnet in der Spalte «Saldo» automatisch den aktuellen Kassenbestand.
  9. In der Spalte «Beschreibung» wird angegeben, aus welcher Quelle / für welchen Zweck die Summe erhalten­/­ausgegeben geworden ist.
  10. Ausgaben müssen nach der Einzelaufzeichnungspflicht einzeln aufgezeichnet werden.
  11. Sämtliche zugehörigen Belege sind in zeitlicher Reihenfolge direkt hinter dem Kassenbuch aufzubewahren.
  12. Am Ende des Monats oder beim Erreichen der letzten Zeile des Kassenblattes sind die Spalten «Einnahmen» und «Ausgaben» aufzusummieren. Letztlich ist das Kassenblatt mit dem Kassenbestand abgeschlossen.
  13. Falls das Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig ist und auf die Saldosteuersatzmethode setzt, ist der entsprechende Steuersatz anzugeben, damit die Vorlage die geschuldete MwSt. berechnet. Bei der effektiven MwSt.-Methode (siehe Kassenbuch-Vorlage №2) erfolgen alle Kalkulationen ohne die Notwendigkeit, zusätzliche Angeben einzufügen.

Beispiele für das Ausfüllen des Kassenbuchs

Das Bauunternehmen verkauft seine Waren und stellt die entsprechenden Einnahmen im Kassenbuch dar. Der Zeitraum umfasst einen Monat — Mai 2021. Der Anfangsbetrag belief sich auf CHF 500.00.

Kassenbuch Beispiel 1.

Im Mai 2021 hat das Unternehmen diverse Ausgaben bezahlt und im Kassenbuch abgelegt. Der Anfangsbetrag belief sich auf CHF 2’500.00.

Kassenbuch Beispiel 2.

Ermittlung des Geldbestands: Kassenzählprotokoll und Kassenbericht

Am Ende des Tages muss der Geldbestand durch ein Zählprotokoll nachgewiesen werden, das in Form einer Aufstellung sämtlicher Scheine und Münzen in der Kasse fungiert. Ausser Datum und Unterschrift des Kassierers beinhaltet dieses Dokument in der Regel drei Spalten:

  • Nominalwert der Scheine/Münzen
  • Stückzahl
  • Betrag

Normallerweise wird das Kassenzählprotokoll am Ende jeden Tages beim Kassenabschluss erstellt. Zusammen mit dem Kassenzählprotokoll erstellt man den Kassenbericht, der sämtliche Bareinnahmen und Ausnahmen über den Tag hinweg zusammenfasst.

Verantwortung für fehlerhafte Kassenbuchführung

Jedes Unternehmen ist gesetzlich zu einer ordnungsgemässen Buchführung verpflichtet. Je nach Vergehen sind unterschiedliche Sanktionen vorgesehen:

  • Geldbussen
  • Gewerberechtliche Sanktionen
  • Hinzuschätzungen
  • In manchen Fällen sogar Freiheitsstrafen

Wichtig

Schätzt die Steuerbehörde Ihr Kassenbuch als nicht ordnungsgemäss ein, wird Ihre ganze Buchhaltung genauso betrachtet. Als Folge wird die Steuerbehörde den steuerbaren Gewinn einfach schätzten. Das Steueramt bezieht sich auf Art. 130 Abs. 2 DBG, wonach «mangels zuverlässiger Unterlagen» eine «Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen» erlaubt ist. In der Praxis führt das zu einer deutlich höheren Steuerrechnung.

Häufig gestellte Fragen

Wie korrigiert man Fehler im Kassenbucht?

Korrekturen sind sowohl in digitalen als auch in analogen Kassenbüchern zulässig. Die erste Variante bietet meist elegante und smarte Lösungen an, während die zweite deutlich zeitaufwändiger ist.

Fehlerkorrektur im Kassenbuch

Hier können Sie erfahren, welche Buchhaltungssoftware aktuell auf dem Markt vorhanden ist.

Wichtig

Im Kern gilt dasselbe Prinzip auch für digitale Kassenbücher. Man darf bereits erstellte Buchungen nicht einfach löschen, sondern muss stets passende Korrekturen vornehmen.

Wie gleicht man eine Kassendifferenz im Kassenbuch richtig aus?

Erfahrungsgemäss entsteht eine Differenz in der Kasse aus vier zentralen Gründen:

  • Zu viel / zu wenig Wechselgeld herausgegeben.
  • Versehentlich zu wenig Bargeld für den Kauf eingenommen.
  • Den falschen Preis für den richtigen Artikel gebucht.
  • Den falschen Artikel als Verkauf verbucht, obwohl der einen anderen Preis als der tatsächlich verkaufte Artikel hat.
  • Nichterfassung eines Kassenbelegs.

Lösungswege:

  • Den vergessenen Beleg im Kassenbuch hinzubuchen.
  • Die Differenz mit den entsprechenden Konten hinzu buchen: «8510 Ausserordentlicher Ertrag» für Überschuss oder «8500 Ausserordentlicher Aufwand» für Fehlbetrag.

Darf die Geschäftskasse im Minus sein?

Der Kassenbestand muss stets mit dem tatsächlich in der Geschäftskasse befindenden Bestand übereinstimmen und darf niemals ins Minus geraten. Ein Nullbestand ist trotzdem zulässig. Falls die Kasse ins Minus gerät, liegt der Grund meist darin, dass man aus Versehen einen Beleg nicht gebucht hat. Am selben Tag ist es erlaubt, diesen Beleg hinzuzubuchen. Der negative Kassenbestand muss unbedient korrigiert werden, da sonst die gesamte Buchführung in Zweifel gezogen werden kann.

Wer deckt die Differenz in der Kasse ab?

In der Praxis liegt die Verantwortung für einen Fehlbetrag normalerweise auf den Schultern von Kassierern oder denjenigen, die für die Kasse des Unternehmens zuständig sind. In vielen Fällen müssen die Kassierer die Differenz in der Kasse aus eigener Tasche ausgleichen. Laut Gesetz (OR Art. 321e VI. Haftung des Arbeitnehmers), ist der Arbeitnehmer jedoch nur für den Schaden verantwortlich, wenn er absichtlich oder fahrlässig handelt. Demnach ist das Verantwortungsrisiko der Kassierer ziemlich begrenzt. In der Praxis muss nicht der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitgeber das Risiko kleiner Kassenfehlbestände tragen.

Muss man im Kassenbuch Privatentnahmen und Privateinlagen buchen?

Alle Privatentnahmen und Privateinlagen sind im Kassenbuch mit entsprechender Buchung zu erfassen. Dafür muss man einen Eigenbeleg schreiben: für die Entnahmen «Privatentnahme», für den zweiten Fall «Privateinlage».

Wie nummeriert man die Belege?

Jeder Beleg muss eine fortlaufende Nummer haben, mit der er ins Kassenbuch eingetragen und identifizierbar ist. Dazu empfiehlt es sich, auf dem Beleg eine Belegnummer zu notieren. Es hilft erheblich, den Überblick der Geschäftsvorfälle zu bewahren.

Elektronisches Kassensystem: Pflicht oder Recht?

Ein Kassensystem ist eine Kombination aus Hard- und Software für die Kassenführung eines Unternehmens. Es gibt aber keine gesetzliche Pflicht, ein elektronisches Kassensystem zu führen. Nichtsdestotrotz ist es in einigen Bereichen wichtig, elektronische Programme für die Kassenführung einzusetzen. So ist ein Kassensystem beispielsweise im Bereich der Gastronomie oder des Handels zwar keine Pflicht, ist aber trotzdem dort sehr verbreitet.

Haben Sie die Antwort auf Ihre Frage nicht gefunden? Es besteht die Möglichkeit, sich an erfahrene Experten zu wenden.

The post Kassenbuch: Anforderungen, Aufbau und Führung (Muster & Vorlage) appeared first on treuhand-suche.ch.

]]>
https://treuhand-suche.ch/blog/kassenbuch/feed/ 0
Lohnnebenleistungen im Lohnausweis – wie können Sie damit Steuern sparen? https://treuhand-suche.ch/blog/lohnnebenleistungen-im-lohnausweis/ https://treuhand-suche.ch/blog/lohnnebenleistungen-im-lohnausweis/#respond Wed, 03 Feb 2021 12:37:53 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=4888 The post Lohnnebenleistungen im Lohnausweis – wie können Sie damit Steuern sparen? appeared first on treuhand-suche.ch.

]]>

Lohnnebenleistungen sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer am attraktivsten, wenn sie nicht steuerbar sind. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Arten von Lohnnebenleistungen üblich sind, wie sie gehandhabt werden und welche Steueroptimierungsmöglichkeiten in diesem Zusammenhang entstehen.

Definition und Arten von Lohnnebenleistungen

Lohnnebenleistungen sind Leistungen, die nicht in Geldform ausgerichtet werden, sondern verschiedene Vergünstigungen darstellen. Solche Leistungen werden auch oft als Fringe Benefits bezeichnet, die sich in folgende Arten aufsplitten lassen:

Definition und Arten von Lohnnebenleistungen
  • Nicht deklarierungspflichtige Lohnnebenleistungen

    Nicht deklarierungspflichtige Lohnnebenleistungen

Gemäss Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises werden einige Lohnnebenleistungen aus Praktikabilitätsgründen nicht deklariert. Sofern die erbrachten Leistungen bestimmte Grenzbeträge nicht überschreiten, unterliegen sie keinen Sozialversicherungsabzügen und keinen Einkommenssteuern bei den Arbeitnehmern. Dabei können folgende Nebenleistungen als Geschäftsaufwand geltend gemacht werden und reduzieren somit die Steuerbasis des Unternehmens:

Nebenleistungen als Geschäftsaufwand

Reisen

  • Gratis abgegebene Halbtaxabonnemente der SBB;
  • REKA-Check-Vergünstigungen bis CHF 600 jährlich;
  • Die Bezahlung der Reisekosten für den Ehegatten oder den Partner, welcher den Arbeitnehmer auf einer Geschäftsreise begleitet;
  • Gratis-Parkplatz am Arbeitsort

Geschenke

  • Übliche Naturalgeschenke an Mitarbeiter bis CHF 500 pro Ereignis (z.B. Weihnachten, Geburtstag, Heirat, etc.);
  • Zutrittskarten für kulturelle, sportliche und andere gesellschaftliche Anlässe bis CHF 500 pro Ereignis;

Finanz­beiträge

  • Beiträge an Vereins- und Clubmitgliedschaften bis CHF 1’000 im Einzelfall (nicht aber Abonnemente für Fitnessclubs);
  • Beiträge an Fachverbände unbeschränkt;

Gesund­heit

  • Kosten für ärztliche Vorsorgeuntersuchungen, die auf Verlangen des Arbeitgebers oder der Pensionskasse erfolgen

Andere Leistungen

  • Private Nutzung von Arbeitswerkzeugen (Handy, Computer usw.);
  • Branchenübliche Rabatte auf Waren, die zum Eigenbedarf bestimmt sind;
  • Diverse kleinere Leistungen: z.B. Gratisgetränke, Pausenverpflegung, Tischfussball etc.
  • Beiträge an Kinderkrippen, die für Kinder des Arbeitnehmers verbilligte Plätze anbieten;

Die Lohnbuchhaltung toleriert keine Fehler. Vertrauen Sie hierbei den Experten. Wählen Sie aus mehr als 2.600 Treuhänder auf unserer Website.

  • Deklarierungspflichtige Lohnnebenleistungen und AHV-Pflicht

    Deklarierungspflichtige Lohnnebenleistungen und AHV-Pflicht

Bewertbare und steuerbare Gehaltsnebenleistungen sind im Lohnausweis vor allem unter Ziffer 2 zu deklarieren. Diese Ziffer umfasst folgende Leistungskategorien:

  • 2.1. Verpflegung, Unterkunft;
  • 2.2. Privatanteil Geschäftsauto;
  • 2.3. Andere Lohnnebenleistungen.

Darüber hinaus sind die bewertbaren Fringe Benefits zwingend unter Ziffer 7 (Andere Leistungen) und Ziffer 13.3 (Beiträge des Arbeitgebers für die berufsorientierte Aus- und Weiterbildung) anzugeben.

Beispiele von deklarierungspflichtigen Verpflegungsleistungen:

Art Deklaration im Lohnausweis AHV-Pflicht
Naturalleistung: Gratis-Mittagessen Ziffer 2.1 (Ansätze gem. Merkblatt N2/2007) Ja
Lunch-Checks (Stand vom 1.1.2015):
bis CHF 180 / Monat Feld “G” ankreuzen Nein
Mittags­essen­entschädigungen an Aussen­dienst­mitarbeiter für > 50 % der Arbeits­tage Feld “G” ankreuzen

Nein

Ziffer 2.1: Nur Beträge, die die Richtwerte der Spesen­entschädigungen übersteigen
Verbilligte Kantinen­verpflegung für alle Mitarbeiter Feld “G” ankreuzen Nein

Sofern dem Arbeitnehmer kein Lohnabzug für die gewährte Unterkunft gemacht wird, ist diese Leistung zu bewerten und im Lohnausweis aufzuführen.

Art Deklaration im Lohnausweis AHV-Pflicht
Gratis-Zimmer (nicht Wohnung)

Ziffer 2.1 (Ansätze gem. Merkblatt N2/2007)

Ja

Gratis-Dienstwohnung Ziffer 2.3 (ortsüblicher Mietzins)

Ja

Eine der häufigsten Lohnnebenleistungen ist die private Nutzung des Geschäftsautos. Weitere Informationen zur steuerlichen Behandlung dieses geldwerten Vorteils sowie diverse Szenarien der Geschäftsfahrzeugnutzung und viel mehr rund ums Thema Geschäftsauto finden Sie in unserem Blog-Artikel Geschäftsfahrzeug mit Privatanteil oder Privatauto mit Autospesen.

Unter “anderen Gehaltsnebenleistungen” sollten folgende Fringe Benefits zum Marktwert wie folgt ausgewiesen werden:

Art Deklaration im Lohnausweis AHV-Pflicht
Generalabonnement:
geschäftlich benötigt (falls GA günstiger als andere Abo-Varianten) Feld “F” ankreuzen Nein
Beförderungen zum Arbeitsort mittels Sammeltransport (z.B. im Baugewerbe) Feld “F” ankreuzen Nein
Vergütungen für den Arbeitsweg: (Bezahlung der vollen Arbeitswegkosten; z.B. Bahnkosten; Auto: CHF 0.70/km, Motorrad CHF 0.40/km) Ziffer 2.3 Ja
Naturalgeschenke: > CHF 500 pro Ereignis Ziffer 2.3 Ja
Reka-Checks: > CHF 600 pro Jahr Ziffer 2.3 Ja
Eintrittskarten für kulturelle, sportliche und andere Anlässe: > CHF 500 pro Ereignis Ziffer 2.3 Ja
Arbeitgeber vergütet dem Mitarbeiter monatliche Prämien für Krankenkasse Ziffer 7 Ja
Arbeitgeber übernimmt Kosten der freien Vorsorge (Säule 3b) Ziffer 7 Ja
Berufsorientierte Aus- und Weiterbildung:
Arbeitgeber vergütet dem Arbeitnehmer die Kosten Ziffer 13.3 Nein

Nicht bewertbare Gehaltsnebenleistungen werden unter Ziffer 14 des Lohnausweises als weitere Gehaltsnebenleistungen ausgewiesen. Sie können vom Arbeitgeber nicht bewertet werden, daher werden sie ohne Angabe des Betrags aufgeführt.

Tipp

Ein Hinweis auf nicht bewertbare Gehaltsnebenleistungen ist nicht notwendig, wenn die Gehaltsnebenleistung gemäss den AHV-Richtlinien als geringfügig (Stand vom 1.1.2015: bis CHF 2’300) gilt (u.a. Rabatte auf Waren, sofern der Arbeitgeber die Waren dem Arbeitnehmer ausschliesslich zu dessen Eigengebrauch und zu einem Preis, der mindestens die Selbstkosten deckt, übergibt).

Fazit

Lohnnebenleistungen sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer häufig eine gute Sache.

Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer zusätzlich entlohnen, muss oft keine Arbeitgeberbeiträge auf den Wert entrichten und kann den Aufwand entsprechend in der Erfolgsrechnung geltend machen.

Der Arbeitnehmer profitiert im besten Fall von einkommenssteuerfreien und AHV-abgabefreien Leistungen.

Sind allerdings Sozialabgaben zu leisten und Einkommenssteuern auf die Leistungen zu entrichten, muss die Sinnhaftigkeit der spezifischen Lohnnebenleistung hinterfragt werden.

The post Lohnnebenleistungen im Lohnausweis – wie können Sie damit Steuern sparen? appeared first on treuhand-suche.ch.

]]>
https://treuhand-suche.ch/blog/lohnnebenleistungen-im-lohnausweis/feed/ 0
Stundenlohn als Selbständiger richtig berechnen (Gratis Rechner) https://treuhand-suche.ch/blog/stundenlohn-selbstaendiger/ https://treuhand-suche.ch/blog/stundenlohn-selbstaendiger/#comments Fri, 04 Dec 2020 16:01:36 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=4418 The post Stundenlohn als Selbständiger richtig berechnen (Gratis Rechner) appeared first on treuhand-suche.ch.

]]>

Wenn Sie als selbständiger Dienstleister arbeiten, werden Sie sich sicher schon einmal die Frage gestellt haben: “Kalkuliere ich eigentlich den richtigen Stundenlohn?” Mit dieser Fragestellung sind Sie jedenfalls schon mal auf dem richtigen Weg. Denn nicht jeder Freelancer denkt so – und wenn doch, kommt er häufig auf falsche Ergebnisse. Um Ihnen weiterzuhelfen, hat treuhand-suche.ch einen dreistufigen Leitfaden entwickelt. Diese Vorlage soll Sie dabei unterstützen, den passenden Stundensatz für Schweizer Freelancer zu finden. Im Anschluss an den Leitfaden haben wir praktische Berechnungsbeispiele und wichtige Tipps für Freelancer-Einsteiger angehängt. Am Ende des Artikels finden Sie eine detaillierte Berechnungsdatei für den im Leitfaden angegebenen Stundensatz. Fangen wir also an!

Wie können Sie den Stundensatz in drei Schritten richtig berechnen

Es gibt drei Schlüsselvariablen in dieser Berechnung: Zieleinkommen, Kosten und Zeit. Schauen wir uns die Variablen im Einzelnen an.

Zieleinkommen

Zieleinkommen

Kosten

Kosten

Zeit

Zeit

Berechnen Sie, wie viel Sie verdienen möchten

Die Höhe des Einkommens hängt von vielen Faktoren ab. Die wichtigsten Faktoren sind der Markt (Geschäftsbereich, Kundenkategorien, Wettbewerb) und die Qualifikation (Wissensstand und Fähigkeiten des Freelancers). Um die Verdienstmöglichkeiten eines Freiberuflers zu kalkulieren, sollten folgende Informationen berücksichtig werden.

Erfahrung aus früheren Projekten

Ihr bisheriges Gehalt kann ein hilfreicher Indikator sein.

Waren Sie in der Vergangenheit in einem Unternehmen der Innenarchitekturbranche tätig und möchten jetzt selbst Dienstleistungen im Bereich «Wohnungseinrichtung» anbieten, wäre es sinnvoll, Ihr bisheriges Gehalt als Grundlage für Ihren Tarif anzusetzen.

Sollte Sie jedoch die Ausrichtung Ihres Angebots ändern und beispielsweise Innenarchitektur-Ausbildungskurse anbieten, funktioniert diese Logik nicht mehr. Um den Tarif für diese Dienstleistung festzulegen, müssen Sie eine andere Methode anwenden.

Daten aus Jobportalen

Selbständige Dienstleister sollten nach Jobangeboten in Jobbörsen recherchieren, wo Stellenausschreibungen mit Gehaltsangaben zu finden sind. Beachten Sie auch den Beschäftigungsgrad in der Ausschreibung. Auch der Statistische Lohnrechner kann zu diesem Zweck genutzt werden. Diese Gehaltsschätzung gilt als realistischste für den Markt.

Tipp

Freiberufler müssen manchmal den Preis herabsetzen, um ein interessantes Projekt zu erhalten. Dabei empfiehlt es sich, die Anzahl der zu verrechnenden Stunden tiefer anzusetzen, als den Stundensatz zu senken. Das Gegenteil gilt für Preiserhöhungen, wenn man beispielsweise über einen längeren Zeitraum mit einem Kunden zusammenarbeitet.

Berechnen Sie, wie viel Sie ausgeben

Die grössten Ausgaben eines Freelancers sind:

Miete

Die Miete des Arbeitsraumes verursacht häufig den grössten Kostenanteil eines Freelancers. Doch viele Selbständige haben die Option, das Homeoffice zu nutzen und so die Kosten zu reduzieren.

Nebenkosten

Auch wenn man von daheim aus arbeitet, müssen Wasser-, Strom-, Heizungs- und Internetrechnungen bezahlt werden. Bei Freiberuflern, die im Co-Working-Office arbeiten, sind diese Kosten in der Regel bereits im Mietpreis enthalten.

Verbrauchsmaterialien und Werkzeuge

Zahnärzte benötigen Medikamente und Bohrer, Designer brauchen Computer und Software für die Arbeit mit Mediadaten. Berücksichtigen Sie alles, was Sie für Ihre Aufträge benötigen. Das beinhaltet auch die Anforderungen der nahen Zukunft (zum Beispiel einen neuen Schreibtisch oder das Abonnement für eine Buchhaltungssoftware).

Tipp

Der bereits erwähnte Zahnbohrer oder das Computer-Programm hält länger als ein Jahr. Daher fliesst nur ein Teil der Kosten in diese Ausgabenposition. Wenn Sie nicht genau einordnen können, wann das Instrument gewechselt werden muss, sollten Sie eine maximale jährliche Rate kalkulieren.

Kundenakquisition

Selbständige können Werbung in der Google-Suche schalten, Profile auf unterschiedlichen Websites erstellen oder Visitenkarten in Coffeeshops hinterlassen. Selbst wenn Sie aktuell ausreichend Kunden haben, können Sie so möglichen Fluktuationsphasen vorgreifen.

Weiterbildung

Diese Kosten umfassen alle Massnahmen der Wissenserweiterung: Offline- und Online-Kurse, Seminare, Fachkonferenzen oder der Kauf hilfreicher Fachliteratur.

Versicherungen und Steuern

Die Summe, die Sie berechnet haben, ist der Break-even-Punkt. Das ist das Minimum-Einkommen, das Sie einnehmen müssen, um Ihre gesamten Fixausgaben zu decken.

Die Lohnbuchhaltung toleriert keine Fehler. Vertrauen Sie hierbei den Experten. Wählen Sie aus mehr als 2.600 Treuhänder auf unserer Website.

Berechnen Sie, wie lange Sie wirklich arbeiten

Der Stundensatz wird in der Regel für ein Jahr veranschlagt. Dazu ist es notwendig, die Arbeitszeiten (Erledigen der Kundenaufträge) präzise von den Nicht-Arbeitszeiten (Urlaub, Krankheit usw.) zu trennen.

Berücksichtigen Sie Wochenenden und Feiertage

Es gibt jährlich 104 Wochenendtage. Die Anzahl der Ferientage variiert von Kanton zu Kanton (z.B. Zürich – 10, Zug – 9, Aargau – 13). Wie viele Feiertage es in Ihrem Kanton gibt, erfahren Sie unter www.arbeitstage.ch

Planen Sie Ihren Urlaub

Selbständige planen in der Regel 26 Urlaubstage pro Jahr ein. Wenn es in Ihrer Branche eine “Nebensaison” gibt, sollten Sie diese für den Urlaub nutzen.

Kalkulieren Sie Krankentage ein

Freiberufler melden durchschnittlich 6 Krankheitstage pro Jahr. Sollten chronische Krankheiten vorliegen, sollte man die Anzahl verdoppeln.

Nehmen sie sich Zeit für die Weiterentwicklung Ihres Geschäfts

Qualifikationsaufbau, Akquisition neuer Kunden, Erstellung eines Portfolios und andere vergleichbare Aktivitäten benötigen ihre Zeit. Ein Selbständiger muss dafür jeden Tag Zeit einplanen. Berücksichtigen Sie dafür den gleichen Aufwand, wie für den Krankenstand (60 – 80 Stunde d.h. 6 Tage pro Jahr).

Bestimmen Sie das Tageslimit

Per Gesetz (Art. 9 Abs. 3 ArG) beträgt die Regelarbeitszeit für Selbständige zwischen 45 und 50 Stunden pro Woche (9,5 Stunden pro Tag). Es ist auch möglich, z.B. an Wochenenden zu arbeiten. Wichtig ist, dass man es nicht übertreibt.

Definieren Sie Ihre Produktivitätsquote

Ein Freelancer, der gerade ins Geschäft einsteigt, wird doppelt so viel Zeit für ein Projekt benötigen, wie ein erfahrener Kollege. Das sollte im Prozentsatz der effektiv benötigten Zeit berücksichtigt werden. Gewöhnlich beträgt dieser 50% bis 80%. Mehr als 90% anzusetzen ist nicht empfehlenswert (siehe Abschnitt 3 für Einzelheiten).

Sind die tatsächlich benötigten Arbeitsstunden fixiert, kann der Freiberufler seinen endgültigen Stundensatz berechnen. Die Formel lautet wie folgt:

Stundenlohn Formula

Beispiele für die Berechnung des Stundensatzes

Beschreibung

  • Büromiete in Zürich
  • Regelmässiger Büromaterial-Einkauf
  • Lizenzkosten für Buchhaltungs- und Steuerprogramme
  • Jährlicher Mitgliedsbeitrag beim Treuhänderverband
  • 2x p.a. Besuch von Buchhaltungsseminaren. Abonnement für Branchenzeitschriften und -bücher
  • Werbeschaltungen in einer Lokalzeitung und auf Branchen-Websites
  • Einzahlung der Rentenbeiträge
Treuhänder
1. Wie viel Sie verdienen möchten
Angepeiltes Einkommen CHF 86'000.00
Anpassungsfaktor 1.2
Total angepeiltes Einkommen CHF 103'200.00
Kanton: Zürich
Alter: 29
2. Wie viel Sie ausgeben
Büromiete CHF 8'900.00
Nebenkosten CHF 0.00
Ausgaben für Material CHF 2'500.00
Ausgaben für Kundenakquisition CHF 6'000.00
Ausgaben für Weiterbildung CHF 1'830.00
Zwischentotal (Break-even-Punkt) CHF 19'230.00
Reserveprozentsatz 0%
Total Reserven CHF 0.00
Jahreseinkommen vor Steuern und Abgaben CHF 122'430.00
Beiträge an die Sozialversicherungen CHF 12'074.40
Pensionskassenbeitrag einrechnen? ja
Pensionskassenbeitrag CHF 7'224.00
Einkommenssteuer CHF 14'138.40
Total Sozialversicherungsbeiträge und Steuern CHF 33'436.80
Jahreseinkommen nach Steuern CHF 88'993.20
3. Wie viel Zeit Sie wirklich arbeiten
Kalendertage 365
Arbeitstage pro Woche 5
Wochenenden 52
Feiertage in Kanton 10
Urlaubstage 25
Krankentage 6
Weiterbildungstage 15
Arbeitstage pro Jahr 205
Arbeitsstunden pro Tag 9
Produktivitätsrate pro Tag 0.75
Produktive Stunden pro Tag 6.75
Produktive Stunden pro Jahr 1383.75
Durchschnittliches Monatseinkommen CHF 10'202.50
Stundensatz CHF 88.48

Beschreibung

  • Nutzung Homeoffice in Schaffhausen
  • Lizenzen für Webdesign- und SEO-Programme
  • Nimmt 4x p.a. an spezialisierten Online-Seminaren teil
  • Hat eine Portfolio-Website und Profil auf Websites für Freelancer
  • Reserven für 15% der Kosten hinterlegt
Web-Entwickler
1. Wie viel Sie verdienen möchten
Angepeiltes Einkommen CHF 80'000.00
Anpassungsfaktor 0.95
Total angepeiltes Einkommen CHF 76'000.00
Kanton: Schaffhausen
Alter: 25
2. Wie viel Sie ausgeben
Büromiete CHF 0.00
Nebenkosten CHF 4'200.00
Ausgaben für Material CHF 4'600.00
Ausgaben für Kundenakquisition CHF 360.00
Ausgaben für Weiterbildung CHF 2'000.00
Zwischentotal (Break-even-Punkt) CHF 11'160.00
Reserveprozentsatz 15%
Total Reserven CHF 1'674.00
Jahreseinkommen vor Steuern und Abgaben CHF 88'834.00
Beiträge an die Sozialversicherungen CHF 8'968.00
Pensionskassenbeitrag einrechnen? nein
Pensionskassenbeitrag CHF 0.00
Einkommenssteuer CHF 12'160.00
Total Sozialversicherungsbeiträge und Steuern CHF 21'128.00
Jahreseinkommen nach Steuern CHF 67'706.00
3. Wie viel Zeit Sie wirklich arbeiten
Kalendertage 365
Arbeitstage pro Woche 6
Wochenenden 52
Feiertage in Kanton 10
Urlaubstage 20
Krankentage 8
Weiterbildungstage 20
Arbeitstage pro Jahr 255
Arbeitsstunden pro Tag 10.4
Produktivitätsrate pro Tag 0.55
Produktive Stunden pro Tag 5.72
Produktive Stunden pro Jahr 1457.60
Durchschnittliches Monatseinkommen CHF 7'402.83
Stundensatz CHF 60.90

Was sonst noch zu beachten ist?

  • Kalkulieren Sie alle Kosten

    Alle zusätzlichen Ausgaben, die nicht im Stundensatz enthalten sind, verursachen potenziell Verluste…

    Stellen Sie sich vor, Sie haben alle Kalkulationsgrundlagen berechnet, mit 12 Monaten multipliziert und zur Kalkulation Ihres Stundenlohns gerechnet. Aber Sie haben es im Sommer getan. Die Abrechnungen für Heizung und Schneeräumung waren noch nicht in Ihrem Briefkasten. Diese Zahlen können natürlich später in den Stundensatz eingerechnet werden – Ihre Kunden werden dafür jedoch wenig Verständnis aufbringen.

  • Niemals den Stundensatz reduzieren

    Ein Freelancer kann schnell Probleme bekommen, wenn er seinen Stundensatz unter dem Kalkulierten anbietet…

    Hier ist ein Beispiel: Christie, eine Freelancerin im Floristikbereich, liefert frische Blumen an das Restaurant Breeze. Sie berechnet dem Kunden einen niedrigeren Stundensatz, weil sie schon lange mit ihm zusammenarbeitet. Doch jetzt kommt die Quarantäne und das Breeze-Restaurant muss schliessen. Wegen des Rabattes hat Christie nicht ausreichend Gewinn erzielt und sie muss einen Kredit aufnehmen, um die Krise zu überstehen.Das führt uns zum nächsten Punkt.

  • Berücksichtigen Sie die Risiken

    Um sich vor Krisenzeiten zu schützen, sollten Sie ein “Finanzpolster” in Ihren Tarif integrieren…

    Ein “Polster” ist wie eine Versicherung und beinhaltet normalerweise 10-20% aller Ausgaben. Falls Christie eine solche Rücklage gebildet hätte, würden sich einige Monate Quarantäne nicht so dramatisch auf ihre finanzielle Situation auswirken.

  • 100% Effizienz ist nicht erreichbar

    Damit Sie Ihren täglichen Aufwand richtig einschätzen können, müssen Sie Ihre Zeit erfassen. Verschiedene Time-Tracker können Ihnen dabei helfen …

    Stellen Sie sich einen Arzt vor, der das Herz eines Patienten 10 Stunden lang operiert. Er steht permanent unter Spannung. Völlig in seine Arbeit eingebunden. Nach der Operation kann er 100%ige Effizienz belegen. Bei Freiberuflern wird diese Effizienz zwar erwartet, sie ist aber selten erreichbar.

“Es ist Zeit, die einzelnen Aspekte zu einem Ganzen zusammenzufügen!”

Jetzt sollte sich in Ihrem Kopf ein Bild der Kalkulation und eine ungefähre Zahl abzeichnen. Nutzen Sie dieses Know How in Kombination mit unserem Excel-Rechner, um alles bis auf den letzten Rappen zu berechnen.

Wenn diese Informationen hilfreich für Sie waren, geben Sie einen Kommentar dazu ab. Schreiben Sie uns auch, wie wir Freelancern das Leben noch leichter machen können. Wir werden Sie gerne unterstützen.

The post Stundenlohn als Selbständiger richtig berechnen (Gratis Rechner) appeared first on treuhand-suche.ch.

]]>
https://treuhand-suche.ch/blog/stundenlohn-selbstaendiger/feed/ 8
Die Bezugsteuer: Alles, was Sie wissen müssen https://treuhand-suche.ch/blog/die-bezugsteuer-alles-was-sie-wissen-muessen/ https://treuhand-suche.ch/blog/die-bezugsteuer-alles-was-sie-wissen-muessen/#comments Fri, 11 Sep 2020 16:15:50 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=3534 The post Die Bezugsteuer: Alles, was Sie wissen müssen appeared first on treuhand-suche.ch.

]]>

Was muss ein ausländischer Leistungserbringer beachten?

Bestellen Sie Dienstleistungen im Ausland? Wenn die Antwort “Ja” lautet, sollten Sie auf eine Rechnung mit 0% Mehrwertsteuer (MWST) gestossen sein und dort möglicherweise das “Reverse-Charge-Verfahren” bemerken. Gehen Sie nicht zu schnell davon aus, dass Sie keine steuerlichen Verpflichtungen haben. Unabhängig davon, ob Sie eine natürliche oder eine juristische Person sind, können Sie der Bezugsteuer unterliegen.

Die Bezugssteuer ist komplexer als viele denken und die Ausnahmen sind zahlreich. Lassen Sie sich von einem Profi helfen und vermeiden Sie das Schlimmste.

Was ist die Bezugsteuer und warum wird sie erhoben?

Die Bezugsteuer ist im Prinzip die Mehrwertsteuer, die auf die Einfuhr von Dienstleistungen erhoben wird und im Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) geregelt wird.

Erhalten Sie eine Nettorechnung (d.h. ohne MWST) von einem ausländischen Anbieter, unterliegen seine Leistungen nicht der Schweizer Mehrwertsteuer. In diesem Fall sind die Dienstleistungen ausländischer Lieferanten im Vergleich zu Inländischen günstiger, da in ihren Preisen keine Mehrwertsteuer enthalten ist. Das ist unfair. Um ausländische Dienstleister hinsichtlich der Mehrwertsteuer und damit dem Gesamtpreis ihrer Dienstleistungen auf das Niveau ihrer Schweizer Wettbewerber zu heben, wird eine Bezugsteuer erhoben.

Wann entsteht die Bezugsteuer?

Wichtig

Die Bezugsteuer fällt an, wenn der Dienstleister ein Unternehmen mit folgenden Eigenschaften ist:

  • Sitz im Ausland
  • Nicht im Schweizer Register der mehrwertsteuerpflichtigen Personen eingetragen
  • Globaler Umsatz kleiner als CHF 100’000

Die Schweiz verpflichtet ausländische Waren- und Leistungserbringer, sich in das Schweizer MWST-Register einzutragen, wenn ihr weltweiter Umsatz (einschliesslich des Umsatzes in der Schweiz) CHF 100’000.- pro Kalenderjahr übersteigt. Dann muss der ausländische Anbieter MWST in der Rechnung ausweisen und diese an die ESTV (Eidgenössische Steuerverwaltung) entrichten.

Welche Leistungen unterliegen der Bezugsteuer?

Folgende Leistungen werden in der Schweiz mit Bezugsteuer besteuert:

1. Dienstleistungen eines ausländischen Anbieters, die dem Empfänger­orts­prinzip unterliegen und deren Erfüllungsort sich in der Schweiz befindet

Nach dem Empfängerortsprinzip ist der Dienstleistungsort der Ort, an dem der Empfänger den Hauptsitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit, eine Betriebsstätte oder den Wohnort (Privatperson) hat.

Dem Empfängerortsprinzip unterliegen beispielsweise:

  • Kauf und Verkauf von immateriellen Rechten (Lizenzen und/oder Software-Abos)
  • Werbeleistungen (Google Ads, Facebook Werbung)
  • Beratungsleistungen von Steuerberatern, Treuhändern, Anwälten, Notaren etc.
  • Leistungen auf dem Gebiet der Datenverarbeitung
  • Managementdienstleistungen
  • Personalverleih
  • Telekommunikations- oder elektronische Dienstleistungen (Telefonie, Internet, Roaming, Internetfernsehen, Bereitstellen von Webseiten, Webhosting etc.), jedoch nur wenn der Leistungsempfänger steuerpflichtig ist.

Wichtig

Das Empfängerortsprinzip gilt nicht immer. Einige Dienstleistungen werden von den Steuerbehörden anders qualifiziert. Dann gelten folgende Regeln:

  • Erbringerort ist der Ort, an dem die dienstleistende Person den Sitz ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine Betriebsstätte hat.
    Erbringerort gilt bei Dienstleistungen, die typischerweise unmittelbar gegenüber physisch anwesenden natürlichen Personen erbracht werden, auch, wenn sie ausnahmsweise aus der Ferne erbracht werden. Typische Beispiele: Heilbehandlungen, Therapien, Pflegeleistungen, Körperpflege, Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Sozialleistungen und Sozialhilfeleistungen. Auch Dienstleistungen von Reisebüros fallen in diese Kategorie.
  • Tätigkeitsort ist der Ort, wo diese Tätigkeiten tatsächlich ausgeübt oder erbracht werden. Der Tätigkeitsort gilt bei Dienstleistungen auf dem Gebiet der Kultur, der Künste, des Sportes, der Wissenschaft, des Unterrichts oder der Unterhaltung. Auch bei gastgewerblichen Leistungen ist der Tätigkeitsort entscheidend.
  • Ort der zurückgelegten Strecke ist der Ort, an dem die Beförderung gemessen an der zurückgelegten Strecke tatsächlich stattfindet. Dies gilt bei Personenbeförderungsleistungen.
  • Ort der Sache ist der Ort, an dem sich das Grundstück befindet. Dies gilt bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück.
    Zu diesen Dienstleistungen gehören:

    • Vermittlung, Verwaltung, Begutachtung und Schätzung des Grundstückes
    • Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung oder der Koordinierung von Bauleistungen wie Architektur-, Ingenieur- und Bauaufsichtsleistungen
    • Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Bestellung von dinglichen Rechten am Grundstück
    • Überwachung von Grundstücken und Gebäuden
    • Beherbergungsleistungen

Für mehr Information lesen Sie die entsprechende Info-Broschüre der Eidgenössischen Steuerverwaltung

2. Einfuhr von Datenträgern ohne Marktwert mit den darin enthaltenen Dienstleistungen und Rechten in die Schweiz

3. Lieferungen von unbeweglichen Gegenständen in der Schweiz, sofern sie nicht der Einfuhrsteuer unterliegen und die Gegenstände nicht zum Gebrauch oder Nutzen bereitgestellt werden

Tatsache ist, dass Arbeiten im Zusammenhang mit unbeweglichen Gegenständen wie Umbauten, Renovierungen, Reparaturen, Abbau- und Abbrucharbeiten, Wartungen sowie Instandhaltungen (Maler- und Reinigungsarbeiten) in der Schweiz als Lieferung und nicht als Dienstleistung gelten. Daher erheben die Zollbeamten bei der Einfuhr von Gegenständen eine Einfuhrsteuer auf den Warenwert sowie den damit verbundenen werkvertraglichen Arbeiten. Andernfalls wird eine Bezugsteuer erhoben.
Wenn ein italienischer Maler beispielsweise beim Anstreichen eines Hauses bei einem Schweizer Kunden aus Italien importierte Farbe verwendet, zahlt der Kunde eine Einfuhrsteuer auf die Höhe des Wertes der Farbe und die geleistete Arbeit. Wenn die Farbe jedoch in der Schweiz gekauft wird, wird die Einfuhrsteuer nicht erhoben, die Malerarbeiten unterliegen in diesem Fall der Bezugsteuer.

Finden Sie mehr als 2600 Treuhänder, die sich um Ihre Mehrwertsteuer, Unternehmenssteuern, Jahresabschlüsse und vieles mehr kümmern.

4. Lieferung von Elektrizität, Gas und Fernwärme an steuerpflichtige Personen in der Schweiz

Erfolgt die Lieferung an einen nicht mehrwertsteuerpflichtigen Leistungsempfänger, unterliegt die Lieferung der Inlandsteuer.

Wer ist steuerpflichtig?

Bezugsteuersubjekte sind juristische sowie natürliche Personen mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in der Schweiz. Sie können in 2 Gruppen eingeteilt werden (Art. 45 Absatz 2 MWST).

Abrechnung der Bezugsteuer

Mehrwertsteuerpflichtige Leistungsempfänger in der Schweiz müssen der Bezugsteuer unterliegende Leistungsbezüge in ihren MWST-Abrechnungen deklarieren. Abhängig von der Abrechnungsart (effektiv / Saldosteuersatz) kann es unterschiedliche Szenarien geben.

Effektive Abrechnung

Die deklarierte Bezugsteuer kann in der gleichen Abrechnung, soweit die Voraussetzungen für das Vorsteuerabzugsrecht erfüllt sind, als Vorsteuer deklariert und von der MWST-Zahllast in Abzug gebracht werden (Nullsummenspiel).

Saldosteuersatz

Die Bezugsteuer ist mit 7.7% MWST und nicht zum Saldosteuersatz zu deklarieren und muss vollumfänglich entrichtet werden.

Die nicht steuerpflichtigen Leistungsempfänger aus der zweiten Gruppe müssen innerhalb von 60 Tagen nach Ende des Kalenderjahres der ESTV schriftlich mitteilen, dass sie die Wertgrenze von CHF 10’000.- überschritten haben.

Steuer- und Abrechnungsperiode (Art. 47 MWST)

Bezugsteuersubjekten Steuerperiode Abrechnungsperiode
Mehrwertsteuerpflichtige Leistungsempfänger Kalenderjahr
  • bei effektiver Abrechnungsmethode: Vierteljahr
  • bei Saldosteuersatz: Halbjahr
  • bei regelmässigem Vorsteuerüberschuss: Monat (auf Antrag der steuerpflichtigen Person)
Nicht mehrwertsteuerpflichtige Leistungsempfänger, die bezugsteuerpflichtige Leistungen für mehr als CHF 10’000.– pro Kalenderjahr erhalten Kalenderjahr Kalenderjahr

Wo ist der Ort der Besteuerung?

Die Marketingagentur «M» aus Paris bietet Werbedienstleistungen weltweit an. Die Marketingagentur «M» ist kein Schweizer Mehrwertsteuerzahler, d.h. sie stellt einem Schweizer Kunden eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer aus (Nettorechnung).
Betrachten wir zwei Fälle:

  1. Das in Luzern ansässige Unternehmen «K», das mehrwertsteuerpflichtig ist, hat bei der Marketingagentur «M» Werbedienstleistungen bestellt.
  2. Das nicht mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen «C» mit Sitz in Bern bestellt regelmässig Website-Entwicklungsdienste von der Marketingagentur «M».

Lösung:
Für diese Werbedienstleistungen ist nach dem Empfängerortsprinzip der Ort der Dienstleistung die Schweiz (Luzern bzw. Bern).

In Fall a. muss das Schweizer Unternehmen «K» die Bezugsteuer in seiner MWST-Abrechnung rechtzeitig deklarieren und abrechnen. Wenn das Unternehmen «K» eine effektive Abrechnungsart anwendet, kann es den Bezugsteuerbetrag in der gleichen MWST-Abrechnung im Rahmen seiner zum Vorsteuerabzug berechtigten Tätigkeit als Vorsteuer deklarieren und in Abzug bringen.

In Fall b. muss das Berner Unternehmen «C» für die erbrachte Dienstleistung nur dann Steuern zahlen, wenn es derartige Dienstleistungen in einem Kalenderjahr im Umfang von über CHF 10’000.- kauft. In diesem Fall hat sich das Unternehmen «C» innerhalb von 60 Tagen nach Ende des Kalenderjahres schriftlich bei der ESTV zu melden und die Bezugsteuer anzumelden. Übersteigt der Betrag der gekauften Dienstleistungen jedoch keine CHF 10’000.-, hat das Schweizer Unternehmen «C» keine Steuerverbindlichkeiten.

A. Das gleiche Schweizer Unternehmen «K» (ist im Schweizer MWST-Register eingetragen) möchte seine Liegenschaft in Italien verkaufen. Dazu ist ein Liegenschaftsvermittler «W» aus Italien beauftragt.

Lösung:

Da diese Dienstleistung eine Ausnahme darstellt und nicht unter das Empfängerortsprinzip fällt, liegt der Ort der Erbringung dieser Dienstleistung dort, wo sich die Liegenschaft befindet, d.h. in Italien. Daher unterliegt diese Leistung nicht der Bezugsteuer. «W» stellt eine Rechnung mit italienischer Umsatzsteuer aus.

B. Das Luzerner Unternehmen «K» plant den Bau eines neuen Lagers in der Schweiz. Für die Bauplanung ist ein kleines Architekturbüro «A» aus Berlin beteiligt.

Lösung:

In diesem Fall gilt die Dienstleistung als in der Schweiz erbracht und unterliegt daher der Bezugsteuer. Das heisst, das Architekturbüro «A» stellt eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer aus und das Schweizer Unternehmen «K» muss die Bezugsteuer in seiner MWST-Abrechnung rechtzeitig deklarieren und bezahlen.

Ein spanisches Unternehmen «S» mit einem Jahresumsatz von EUR 200’000 führt Malerarbeiten für das Schweizer Unternehmen «K» durch und kauft dafür Farben in der Schweiz.

Lösung:
Malerarbeiten sind Lieferungen von unbeweglichen Gegenständen. Da sie durch ein Unternehmen mit Sitz im Ausland erbracht werden, das nicht im Mehrwertsteuerregister eingetragen ist, unterliegen sie der Bezugsteuer.

Der weltweite Umsatz des spanischen Unternehmens «S» von EUR 200’000, der CHF 100’000 übersteigt, verpflichtet es jedoch, sich in das Schweizer Mehrwertsteuerregister einzutragen. Dies bedeutet, dass «S» nun in der Schweiz steuerpflichtig ist und eine Rechnung inklusive Mehrwertsteuer ausstellen und diese entrichten muss. In diesem Fall tritt an die Stelle der Bezugsteuer die Mehrwertsteuer.

The post Die Bezugsteuer: Alles, was Sie wissen müssen appeared first on treuhand-suche.ch.

]]>
https://treuhand-suche.ch/blog/die-bezugsteuer-alles-was-sie-wissen-muessen/feed/ 19
Geldwerte Leistungen oder verdeckte Gewinnausschüttung https://treuhand-suche.ch/blog/geldwerte-leistungen-oder-verdeckte-gewinnausschuettung/ https://treuhand-suche.ch/blog/geldwerte-leistungen-oder-verdeckte-gewinnausschuettung/#respond Wed, 26 Aug 2020 14:38:20 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=3373 The post Geldwerte Leistungen oder verdeckte Gewinnausschüttung appeared first on treuhand-suche.ch.

]]>

Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Inhaber bzw. Teilhaber einer Gesellschaft führen immer wieder zu Konflikten. Wenn das Steueramt Transaktionen als Vorteile anerkennt, die eine Gesellschaft einem Gesellschafter zu Lasten ihres Gewinns gewährt, entstehen sogenannte geldwerten Leistungen. Dies wird auch als «verdeckte Gewinnausschüttung» bezeichnet und zieht unangenehme steuerliche Konsequenzen nach sich. Damit Ihnen das nicht oder nicht noch einmal passiert, lassen Sie uns gemeinsam die Kriterien für die Anerkennung ausgewählter Transaktionen als geldwerte Leistungen genauer betrachten.

Verdeckte Gewinnausschüttungen zu erkennen, kann selbst für qualifizierte Buchhalter sehr schwierig sein. Unsere verifizierten Treuhänder können Ihnen bei solchen Fragestellungen gerne helfen.

Was sind geldwerte Leistungen?

Geldwerte Leistungen sind die Leistungen des Unternehmens für Inhaber von Beteiligungsrechten, die entweder fehlenden oder unzureichend erbrachten Gegenleistungen entsprechen. Normalerweise würden solche Leistungen gar nicht oder in viel geringerem Umfang an Dritte erbracht, die nicht an dem Unternehmen beteiligt sind. Im Steuerrecht und in der Praxis allgemein werden sie als verdeckte Gewinnausschüttungen bezeichnet. Das Wort “verdeckt” weist auf die Natur der Gewinnauswirkung, die nicht auf der Entscheidung über die Gewinnverteilung des Unternehmens beruht, sondern erfolgswirksam ist.

Offene Gewinnausschüttungen erfolgen im Unterschied dazu aus dem Nettogewinn oder dem gesamten verfügbaren Gewinnsaldo beziehungsweise aus den daraus gebildeten Reserven. Sie wirken sich nicht auf die Gewinn- und Verlustrechnung aus.

Wann wird eine Leistung als verdeckte Gewinnausschüttung anerkannt?

Gemäss Bundesgericht müssen folgende drei Kriterien kumulativ gegeben sein, weshalb eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt:

Leistung ohne entsprechende Gegenleistung

Leistung an einen Anteilsinhaber oder eine ihm nahestehende Person

Erkennbarkeit des Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung für die handelnden Organe

Beispiele dafür sind:

  • überbewertete Gehälter für mitarbeitende Gesellschafter,
  • unterbewertete Zinssätze für Darlehen an Aktionäre,
  • überhöhte Zinsen für Gesellschafterdarlehen,
  • Verkauf von Vermögenswerten an Aktionäre zu reduzierten Preisen.

Wichtig

Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn die Kriterien auf eine nahestehende Person des Gesellschafters zutreffen.

Wer ist eine «nahestehende Person»?

Dieser Begriff umfasst Personen, die in einer engen Beziehung zu jemand anderem stehen, und zwar unabhängig davon, ob diese Beziehung persönlicher, wirtschaftlicher, rechtlicher oder tatsächlicher Natur ist.

Als „nahestehende Personen“ gelten etwa Verwandte, Ehe- und Lebenspartner, im Einzelfall aber auch Berater oder andere Vertrauenspersonen eines Aktionärs oder eines Gesellschafters. Darüber hinaus kann auch eine Personen- oder Kapitalgesellschaft „nahe stehend“ sein, wenn der Aktionär oder Gesellschafter einen wesentlichen Einfluss auf sie hat (so namentlich aufgrund dessen Einsatz in der Unternehmensleitung oder das Halten einer wesentlichen Beteiligung).

(Art. 628 Abs. 2 und 777c Abs. 2 Ziff. 1 und 2 OR )

Erscheinungsformen der geldwerten Leistungen

Gewinnausschüttungen zu Lasten eines Aufwandkontos

  • übersetzte Saläre
  • Spesenvergütungen
  • Provisionszahlungen
  • Dienstleistungsentgelte
  • Zinsen
  • Übernahme von Privataufwand

Gewinnausschüttungen durch überpreislichen Erwerb von Vermögensgegenständen

  • Erwerb von Liegenschaften
  • mobilen Sachanlagen
  • Beteiligungen zu einem über dem Verkehrswert liegenden Preis

Gewinnvorwegnahmen

Wenn der Gewinn, auf den die Gesellschaft Anspruch hat, nicht gebucht, sondern direkt an den Aktionär überwiesen wird.

Gewinnausschüttungen zu Lasten eines Ertragskontos

  • zu tiefer Darlehenszins
  • zu tiefes Entgelt für Lieferungen
  • Leistungen

Gewinnausschüttungen durch unterpreisliche Übertragung von Geschäftsvermögen

  • unterpreislicher Verkauf von Liegenschaften
  • mobilen Sachanlagen
  • Beteiligungen

Benötigen Sie Hilfe bei der Buchhaltung? Oder brauchen Sie einen Experten zur Kontrolle Ihrer Buchhaltung? Wählen Sie aus mehr als 2600 Treuhändern in unserer Datenbank.

Aber was genau definiert Löhne, Spesen, Darlehen als solche, die von den Steuerbehörden als verdeckte Gewinnausschüttung anerkannt werden können?

  • Erhöhte Löhne

    Überhöhte Löhne

Eine Situation, in der die Vergütung eines Aktionärs eindeutig nicht dem geschäftsmässig begründeten Wert seiner Arbeit entspricht und sich erheblich von der Vergütung unterscheidet, die das Unternehmen unter denselben Bedingungen einem unbeteiligten Dritten für dieselbe Arbeit erstatten würde, ist ein Hinweis für eine versteckte Gewinnausschüttung.

Ob der ausgerichtete entrichtete Lohn in vollem Umfang geschäftsmässig begründet ist oder ein übersetztes überzogenes Salär darstellt, wird insbesondere auf der Grundlage der Umsatzentwicklung und des Nettogewinns, der Anzahl der Mitarbeiter, der Grösse der Gewinnausschüttung sowie der Lohnentwicklung geprüft.

Indizien für die Existenz einer verdeckten Gewinnausschüttung sind zum Beispiel:

  • Verringerung Reduzierung des Gewinnniveaus und dementsprechend Verringerung Reduktion der Ausschüttung von Dividenden im Falle einer einseitigen massiven Erhöhung der Löhne zugunsten des Hauptaktionärs;
  • Signifikanter Unterschiede im Gehalt des Hauptaktionärs zu den Gehältern der nächsthöheren Angestellten.
  • null

    Pauschalspesen und private Aufwendungen

Pauschalspesen werden nur noch bei Vorliegen eines genehmigten Spesenreglements oder schriftlicher Vereinbarung mit dem zuständigen Veranlagungsexperten (natürliche Personen) als geschäftsmässig begründeter Aufwand anerkannt. Sonst werden sie als geldwerte Leistungen bewertet.

Die Zahlungen von privaten Ausgaben oder Lebenshaltungskosten eines Aktionärs (Ferienreisekosten, Versicherungs- und Krankenkassenprämien, Privatwohnung Kosten etc.) werden nicht als Geschäftskosten erfasst. Kann das Gegenteil nicht nachgewiesen werden, werden diese Kosten als verdeckte Gewinnausschüttungen erfasst.

Es ist häufig der Fall, dass die angefallenen Kosten teilweise privat und teilweise geschäftlich entstanden sind. Ein klassisches Beispiel ist die teilweise private Nutzung des Geschäftsfahrzeuges. In diesem Fall wird der Privatanteil, der zu einem im Spesenreglement festgelegten festen Satz berechnet wird, auf dem Lohnausweis des Inhabers berücksichtigt. Wenn kein oder ein zu geringer Privatanteil verbucht ist, wird die Differenz als geldwerte Leistung verrechnet.

Wichtig

Eine notwendige Voraussetzung für die Aufrechnung des Spesenbezugs als geldwerte Leistung ist zudem das Beteiligungs- oder Nahestehenden-Verhältnis. Wenn einem Mitarbeiter des Unternehmens, der weder beteiligt noch verbunden ist, nicht genehmigte Pauschalspesen ausgezahlt werden, wird es dem Empfänger als Erwerbseinkommen besteuert und das Unternehmen entschädigt nichts, weil angeblich keine geldwerte Leistung vorliegt.

  • Darlehen an Aktionäre

    Simuliertes Aktionärsdarlehen

Ein Darlehen an Aktionäre/Gesellschafter oder an ihnen nahestehende Dritte (sogenanntes Aktivdarlehen) gilt als geldwerte Leistung, wenn die Gesellschaft das entsprechende Darlehen nur deshalb in einer bestimmten Höhe gewährt, weil der Darlehensnehmer Anteilsinhaber oder ein nahestehender Dritter ist. Das Steueramt analysiert also, ob das Darlehen einem unabhängigen Dritten (at arm’s length) in gleicher Höhe und unter gleichen Bedingungen gewährt worden wäre. Der Vergleich mit einen unabhängigen Dritten wird auch für ein Passivdarlehen – das Darlehen von Aktionären an das Unternehmen – relevant. Wird ein Darlehen als geldwerte Leistung anerkannt, spricht man von einem simulierten Darlehen.

Das Bundesgericht hat die Kriterien hinsichtlich der Frage, ob ein Aktionärsdarlehen als geldwerte Leistung qualifiziert, präzisiert. Grundsätzlich entscheidet die Situation des Aktionärs/Gesellschafters und die Umstände des Unternehmens, ob und in welchem Umfang ein Darlehen als geldwerte Leistung anzusehen ist. Ein wichtiger Faktor bei der Beurteilung der Angemessenheit der Zinshöhe ist unter anderem die Bonität.

  • fehlende Bonität des Darlehensnehmers
    Fehlende Bonität des Darlehensnehmers
  • unzureichende Sicherheiten
    Keine oder unzureichende Sicherheiten
  • Lange Laufzeit
    Übermässig lange Laufzeit
  • fehlende Rückzahlung
    Fehlende Rückzahlung (fehlender Rückzahlungswillen oder objektive Unmöglichkeit)
  • Umwandlung des Darlehenszinses
    Umwandlung des Darlehenszinses in eine Darlehensschuld
  • null
    Kumulation von Darlehensbezügen
  • überhöhter Zinssatz
    Überhöhter Zinssatz oder ohne Zins
  • Darlehensvertrag
    Fehlender schriftlicher Darlehensvertrag (Höhe, Dauer, Rückzahlung, Verzinsung)

Darüber hinaus überprüft das Steueramt:

  • Die Gesamtverhältnisse: z. B. die steuerliche Gesamtsituation beim Aktionär und die Auswirkung des Darlehens darauf
  • Die Konformität mit dem statutarischen Zweck des Unternehmens: z. B. ob die Gewährung von Krediten generell erlaubt ist
  • Die Gefahr eines Klumpenrisikos durch das gewährte Darlehen

Echte Darlehen müssen bezüglich Verzinsung auf der Grundlage vom jährlichen herausgegebenen Rundschreiben von der ESTV «Zinssätze für die Berechnung der geldwerten Leistungen» überprüft werden. Ungenügende Zinsen auf Aktivdarlehen sowie übermässige Zinsen auf Passivdarlehen werden bei der Gesellschaft als Ertrag aufgerechnet.

Liegt ein simuliertes Aktivdarlehen vor, wird bei der Gesellschaft in diesem Umfang eine Minusreserve gebildet. Beim Ertrag erfolgt die Aufrechnung erst, wenn das betreffende Darlehen handelsrechtlich abgeschrieben wird.

Was sind die steuerlichen Folgen von geldwerten Leistungen?

Steuerfolgen bei

der Gesellschaft

dem Inhaber

Gewinnbesteuerung
weil die geldwerten Leistungen zum steuerbaren Gewinn der Gesellschaft aufgerechnet werden

Einkommensbesteuerung
weil die geldwerten Leistungen als steuerbares Einkommen aufgerechnet werden

Strafsteuern (kantonal unterschiedlich)

Verrechnungssteuer
(53,84% der geldwerten Leistung)*

Verrechnungssteuer
(35 % der geldwerten Leistung)

Kein MWST-Vorsteuerabzug

Bei definitiver Veranlagung:
keine Verrechnungssteuer-Rückerstattung

Verzugszins-Nachzahlung

Risiko der Einleitung eines (Nach)- und Strafverfahrens

*wenn die Verrechnungssteuer nicht vom Inhaber gezahlt wird, erfolgt die «Aufrechnung ins Hundert»

Eine wirtschaftliche finanzielle Vermischung zwischen einem Unternehmen und einem Aktionär/Gesellschafter ist nicht vollständig zu vermeiden. Dies ist auch nicht das Ziel. Es reicht aus, sich an die Fallstricke zu erinnern und über die erforderlichen Dokumente zu verfügen. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Berater hinzuziehen.

Wenn Sie die Regeln kennen, ist es erheblich einfacher, sie nicht zu brechen!

The post Geldwerte Leistungen oder verdeckte Gewinnausschüttung appeared first on treuhand-suche.ch.

]]>
https://treuhand-suche.ch/blog/geldwerte-leistungen-oder-verdeckte-gewinnausschuettung/feed/ 0