Recht TAG - treuhand-suche.ch https://treuhand-suche.ch/blog/tag/recht/ Blog Wed, 22 Nov 2023 09:45:17 +0000 de-CH hourly 1 https://treuhand-suche.ch/blog/wp-content/uploads/2019/04/cropped-favicon-150x150.png Recht TAG - treuhand-suche.ch https://treuhand-suche.ch/blog/tag/recht/ 32 32 Schweizer Buchhaltungsgesetze ab 2024: Anpassungspläne für Unternehmen und Privatpersonen https://treuhand-suche.ch/blog/buchhaltungsgesetze-2024/ https://treuhand-suche.ch/blog/buchhaltungsgesetze-2024/#respond Wed, 22 Nov 2023 09:00:59 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=9351 The post Schweizer Buchhaltungsgesetze ab 2024: Anpassungspläne für Unternehmen und Privatpersonen appeared first on treuhand-suche.ch.

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Haben Sie jemals gesehen, dass in der stabilen Schweiz innerhalb eines Jahres mehr als ein Dutzend Gesetzesänderungen vorgenommen wurden? Genau das wird das Jahr 2024 bringen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollten sich unverzüglich auf diese Veränderungen vorbereiten. In unserem Artikel werfen wir einen Blick auf 10 wesentliche Änderungen in den Buchhaltungsgesetzen, die sich auf die Aktivitäten von KMU auswirken werden. Von dem neuen Mehrwertsteuersatz bis zur Einführung des «grünen Berichtswesens».

Wie werden diese Neuerungen Ihre Geschäftsstrategien beeinflussen und wie können Sie Ihr Unternehmen anpassen, um von den Änderungen zu profitieren? Unser Artikel beleuchtet die Schlüsselfaktoren, die Sie beachten müssen, um sich auf diese legislative Transformation vorzubereiten und welche Chancen sie für Ihr Unternehmen bietet.

Wichtig

Die meisten der nachstehend vorgestellten Gesetze befinden sich noch in der Abschlussphase. Es besteht die Möglichkeit, dass sie weiter ausgearbeitet werden und zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten. Dennoch sollten KMU bereits jetzt einen strategischen Plan zur Anpassung an diese Änderungen entwickeln.

Anpassung der Mehrwert­steuer­sätze

Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft den Mehrwert­steuer­satz, der ab 2024 angehoben wird. Der aktuelle Satz von 7,7 % wird auf 8,1 % erhöht. Ebenso erfahren der reduzierte Satz (von 2,5 % auf 2,6 %) und der spezielle Satz (von 3,7 % auf 3,8 %) Anpassungen.

Anpassungsplan für KMU

  • Preis­kalkulation und Verbraucher­preise: Die Erhöhung der Mehrwert­steuer­sätze erfordert eine umfassende Überprüfung und Anpassung der Preis­kalkulation für Produkte und Dienst­leistungen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die neuen Steuersätze in die Preise ihrer Angebote integriert sind, um den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen und potenzielle finanzielle Verluste zu vermeiden.
  • Vertragliche Anpassungen: Unternehmen müssen bestehende Verträge, insbesondere langfristige oder wiederkehrende Vereinbarungen, überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Dies könnte Änderungen in den Vertrags­bedingungen und Preisen erfordern. Neue Verträge müssen entsprechend den aktualisierten Mehrwert­steuer­sätzen formuliert werden.
  • Aktualisierung von Buchhaltungs­systemen und -prozessen: Die neuen Mehrwert­steuer­sätze erfordern Anpassungen in den Buchhaltungs­systemen, um die korrekten Steuern zu berechnen und zu verarbeiten. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Buchhaltungs­software und internen Prozesse auf die neuen Steuer­sätze eingestellt sind, um Compliance und Genauigkeit zu gewährleisten.
  • Update von Rechnungs- und Buchhaltungs­vorlagen: Unternehmen müssen ihre Rechnungs­vorlagen, Steuer­quittungen und andere buchhalterische Dokumente aktualisieren, um die neuen Mehrwert­steuer­sätze zu reflektieren. Dies stellt sicher, dass die Abrechnungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und keine Unstimmigkeiten entstehen.
  • Kommunikation mit Kunden und Lieferanten: Unternehmen sollten proaktiv mit ihren Kunden und Lieferanten kommunizieren, um sie über die bevorstehenden Änderungen in den Mehrwert­steuer­sätzen zu informieren. Dies ist wichtig, um potenzielle Miss­verständnisse zu vermeiden und ein reibungsloses Übergangs­verfahren zu gewährleisten.

Änderungen im Bereich der Wohn­eigentums­besteuerung

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der System­wechsel bei der Wohn­eigentums­besteuerung. Selbst­genutztes Wohn­eigentum wird voraussichtlich stärker besteuert, wobei Eigentümer von selbstgenutzten Zweit­liegenschaften den Eigen­mietwert weiterhin versteuern müssen.

Anpassungsplan für Privat­personen

  • Finanzielle Bewertung für Eigenheim­besitzer: Prüfen Sie sorgfältig Ihre individuelle Steuer­situation, da der Wegfall des Eigenmietwerts finanzielle Auswirkungen auf Eigenheim­besitzer haben könnte.
  • Immobilien­investitionen überdenken: Bedenken Sie die Auswirkungen der Änderungen auf Ihre Entscheidungen als Eigenheim­besitzer oder potenzieller Käufer, da diese den Immobilien­markt beeinflussen könnten.
  • Verschuldung neu bewerten: Analysieren Sie Ihre Verschuldung, da die Abschaffung des Schuld­zinsen­abzugs für selbst­bewohntes Wohneigentum darauf abzielt, private Verschuldungs­anreize zu reduzieren.

Digitalisierung der Mehrwert­steuer­verordnung

Die Bearbeitung von Steuer­erklärungen und die Registrierung als Steuer­pflichtiger erfolgen ab 2024 ausschliesslich elektronisch gemäss den Änderungen der Mehrwert­steuer­verordnung.

Anpassungsplan für KMU

  • Elektronische Verfahrens­pflicht für Unternehmen: Unternehmen müssen sich auf die elektronische Kommunikation mit der Eidgenössischen Steuer­verwaltung ESTV vorbereiten. Der Bundesrat ist ermächtigt, Unternehmen zur Nutzung dieser elektronischen Verfahren zu verpflichten. Dies erfordert eine Anpassung der internen Prozesse und Technologien, um den Anforderungen gerecht zu werden.
  • Einheitliche Datenformate für Steuer­erklärungen: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Systeme diese Formate unterstützen und die geforderten Informationen in der vorgeschriebenen Art und Weise bereitstellen können.
  • Verwendung der AHV-Nummer bei Versicherungs­leistungen: Versicherer müssen Anpassungen in ihrer IT vornehmen, um die AHV-Nummer bei der Meldung von Versicherungsleistungen zu verwenden. Dies erfordert auch, dass Versicherer die AHV-Nummer von Versicherungs­nehmern im Voraus erfassen.

Melde­pflichten bei ausbleibender Jahres­rechnung

Eine neue Bestimmung verlangt von den Steuerbehörden die Meldung an das Handels­register­amt, wenn keine unterzeichnete Jahres­rechnung innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Fristen eingereicht wird. Öffentlich-rechtliche Gläubiger sind dazu verpflichtet, Konkurs anzumelden, wenn der Schuldner im Handels­register eingetragen ist.

Anpassungsplan für KMU

  • Erhöhte Compliance-Anforderungen: KMU müssen sicherstellen, dass sie rechtzeitig und korrekt alle erforderlichen Meldungen abgeben. Dies erfordert zusätzliche interne Kontrollen und Ressourcen, um den neuen Anforderungen zu entsprechen.
  • Stärkere Überwachung: Die verstärkte Meldungs­pflicht erhöht die Überwachung durch Steuer­behörden und andere öffentlich-rechtliche Gläubiger. KMU müssen ihre Buchhaltung und Compliance-Verfahren verbessern, um Konformität sicherzustellen.
  • Risiko­minimierung für Gläubiger: Die Meldungs­pflichten sollen sicherstellen, dass Gläubiger frühzeitig über potenzielle Zahlungs­probleme informiert werden. Dies könnte die Kredit­konditionen für KMU beeinflussen und erfordert eine sorgfältigere Finanz­planung.
  • Notwendigkeit effizienter Buchhaltungs­prozesse: KMU müssen effiziente Buchhaltungs­prozesse implementieren, um sicherzustellen, dass sie die erforderlichen Jahres­rechnungen fristgerecht vorlegen können. Verzögerungen können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Bessere Geschäfts­praktiken: Die neuen Meldungs­pflichten könnten Unternehmen dazu ermutigen, effektivere Geschäfts­praktiken zu implementieren, um möglichen Konkursen vorzubeugen und rechtliche Anforderungen zu erfüllen.

Mindest­besteuerung für Gross­unternehmens­gruppen

Der Bundesrat plant, internationale Entwicklungen zu berücksichtigen und die Regeln zur Mindest­besteuerung für internationale Gross­konzerne umzusetzen.

Anpassungsplan für Unternehmen

  • Wettbewerbs­bedingungen im Blick behalten: Achten Sie auf die stabilisierten Wettbewerbs­bedingungen, die die Mindest­besteuerung schafft. Dies gewährleistet, dass grosse Unternehmen angemessene Steuer­beiträge leisten und das Wettbewerbs­umfeld fairer wird.
  • Rechtssicherheit schaffen: Nutzen Sie die Einführung klarer Mindest­besteuerungs­regeln, um Rechts­sicherheit zu schaffen.
  • Risiko­minderung bei Steuer­prüfungen: Beachten Sie, dass die Mindest­besteuerung zu einer geringeren Wahrscheinlichkeit von steuerlichen Untersuchungen führen könnte. Grosse Unternehmen sind nun verpflichtet, einen Mindest­steuersatz zu zahlen, was die Aufmerksamkeit der Steuer­behörden auf andere Bereiche lenken könnte.
  • Globale Ausrichtung Ihrer Strategie: Wenn Ihr Unternehmen international tätig ist oder Geschäfts­beziehungen mit den betroffenen grossen multinationalen Unternehmen unterhält, überprüfen Sie Ihre Steuer­strategien. Stellen Sie sicher, dass Sie die Auswirkungen der Mindest­besteuerung verstehen und entsprechend reagieren.

Neuerungen bei der Tonnage­steuer auf Sees­chiffen

Die Tonnage­steuer, eine alternative Methode zur Ermittlung der Gewinn­steuer, wird ebenfalls überarbeitet. Die Bemessungs­grundlage orientiert sich am pauschal ermittelten Frachtvolumen des Seeschiffs pro Betriebstag.

Anpassungsplan für KMU

  • Steuer­ersparnisse und Finanz­planung: Prüfen Sie die potenziellen Steuer­ersparnisse, die durch die Tonnage­steuer möglich sind. Nutzen Sie den finanziellen Spielraum für Investitionen oder betriebliche Bedürfnisse.
  • Anpassung von Geschäfts­strategien: Evaluieren Sie Ihre Geschäfts­strategien, um die Vorteile der Tonnage­steuer optimal zu nutzen. Dies könnte Änderungen in Flotten­grösse, Routen­planung oder Betriebs­struktur erfordern.
  • Vertrags­überprüfung und -anpassung: Überprüfen Sie bestehende Verträge, insbesondere in Finanz-, Steuer- und Partnerschafts­bereichen. Passen Sie diese an, um die neuen steuerlichen Bedingungen und Chancen zu berücksichtigen.
  • Preis­anpassungen und Wettbewerbs­vorteile: Nutzen Sie die Steuer­ersparnisse aus der Tonnage­steuer, um wettbewerbs­fähigere Preise anzubieten. Dadurch können Sie einen Wettbewerbs­vorteil erlangen und Ihr Unternehmen für Kunden attraktiver machen.

Erhöhte Abzüge für Versicherungs­prämien und Zinsen

Die geplanten Änderungen sehen vor, den Abzug für Kranken­pflege­versicherungs- und Unfall­versicherungs­prämien bei der direkten Bundessteuer zu erhöhen.

Anpassungsplan für KMU

  • Kosten­entlastung: Nutzen Sie die Erhöhung der Abzüge für Versicherungs­prämien, um Ihre finanzielle Belastung zu reduzieren, insbesondere angesichts steigender Kranken­versicherungs­prämien in den letzten Jahren.
  • Verbesserte Liquidität: Maximieren Sie die zusätzliche Liquidität, die durch höhere steuerliche Abzugs­möglichkeiten für Versicherungs­prämien und Zinsen entsteht. Nutzen Sie diese finanzielle Flexibilität für Investitionen, Betriebskosten und andere geschäftliche Anforderungen.
  • Stärkung der Mitarbeiter­bindung: Gestalten Sie attraktivere Sozial­leistungen für Ihre Mitarbeiter durch die höheren Abzüge für Versicherungsprämien. Eine bessere Kranken­versicherungs­abdeckung kann ein Anreiz sein und die Mitarbeiter­bindung verbessern.

Abschaffung der Industriezölle

Im Jahr 2024 werden die Industriezölle abgeschafft, was zu einer Senkung des Durchschnittssatzes von 1,8% auf 0% führt. Diese Massnahme zielt darauf ab, den Import von Rohstoffen zu erleichtern und die Produktionskosten für Schweizer Unternehmen zu senken.

Anpassungsplan für KMU

  • Preis­anpassungen vornehmen: Überprüfen und aktualisieren Sie Ihre Produkt- und Dienstleistungs­preise, um wettbewerbs­fähiger zu werden und Mehrwert für Ihre Kunden zu schaffen.
  • Diversifizierung der Lieferanten­basis: Erweitern Sie Ihre Lieferanten­palette international, um von Kosten­einsparungen durch den Wegfall von Zöllen zu profitieren und Ihre Beschaffung zu diversifizieren.
  • Optimierung von Lieferketten: Überdenken Sie Ihre Liefer­ketten­struktur, um Engpässe zu eliminieren, Lieferzeiten zu verkürzen und effizientere Abläufe zu gewährleisten.
  • Investitionen in Innovation und Qualität: Nutzen Sie eingesparte Kosten für Investitionen in Innovation, Produkt­entwicklung und Qualitäts­verbesserungen, um Ihre Wettbewerbs­fähigkeit zu steigern.
  • Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter: Investieren Sie in Schulungen, um sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeiter mit den neuesten Entwicklungen im internationalen Handel vertraut sind und effizient arbeiten können.
  • Ausbau internationaler Präsenz: Erwägen Sie die Expansion in neue Märkte oder die Stärkung Ihrer Position in bestehenden Märkten, um von den Kostenvorteilen zu profitieren.
  • Kunden­kommunikation und Marketing: Kommunizieren Sie aktiv Preis­senkungen an Ihre Kunden und nutzen Sie Marketing­strategien, um auf die Vorteile der Zoll­abschaffung hinzuweisen.
  • Rechtliche Überprüfung: Lassen Sie rechtliche Vereinbarungen und Verträge überprüfen und anpassen, um den neuen Handels­bedingungen zu entsprechen.
  • Finanzielle Anpassungen und Planung: Überdenken Sie Ihre Finanz­strategien und planen Sie langfristig, um die veränderten Kosten­strukturen zu berücksichtigen.

Aktualisierte Steuersätze für natürliche Personen

Zum Start des neuen Finanz­jahres wird das Steueramt erneut die Tarife und Normen für die Steuer­erklärungen natürlicher Personen überprüfen. Hierbei sind Anpassungen in verschiedenen Bereichen zu erwarten, darunter Fahrkosten, Verpflegungs­mehrkosten und Berufskosten.

Anpassungsplan für KMU

  • Berufs­kosten bei unselbstständiger Erwerbs­tätigkeit: Überprüfen Sie die Berufs­kosten­richtlinien für Ihre Mitarbeiter und aktualisieren Sie diese entsprechend den neuen Steuer­sätzen und Vorschriften. Klären Sie Ihre Mitarbeiter über die Änderungen auf und ermutigen Sie sie, die aktualisierten Berufs­kosten­richtlinien zu nutzen.
  • Fahrkosten und Pauschalabzüge für Mehrkosten bei Verpflegung sowie übrige Berufskosten: Implementieren Sie ein effizientes System zur Dokumentation von Fahrkosten, Mehrkosten für Verpflegung und übrigen Berufskosten. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter über die richtige Nutzung dieser Abzugs­möglichkeiten und ermutigen Sie sie, ihre Ausgaben korrekt zu erfassen.
  • Abzüge bei auswärtigem Wochen­aufenthalt und Pauschalabzug für Berufskosten bei Nebenerwerb: Klären Sie Ihre Mitarbeiter über die aktualisierten Steuersätze und Abzugsmöglichkeiten bei auswärtigem Wochenaufenthalt und Nebenerwerbstätigkeit auf. Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter über die Voraussetzungen für diese Abzüge informiert sind und die entsprechenden Belege ordnungsgemäss aufbewahren.

Nach­haltigkeits­bericht­erstattung und ESG-Compliance

Ab dem 1. Januar 2024 treten in der Schweiz neue Anforderungen für nichtfinanzielle Berichterstattung (ESG – Umwelt-, Sozial- und Regierungs-, Amts- oder Unternehmens­führung Kriterien) in Kraft. Diese betreffen insbesondere grössere Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Umsatz von über CHF 40 Millionen.

Anpassungsplan für KMU

  • Verständnis der Anforderungen: Grössere KMU sollten sich gründlich mit den neuen Berichts-, Transparenz- und Sorgfaltspflichten gemäss Art. 964a-c des Schweizerischen Obligationen­rechts (OR) auseinandersetzen. Dies umfasst auch die Offenlegungs­anforderungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) im Umweltbereich. Ein klares Verständnis der Anforderungen ist der erste Schritt zur erfolgreichen Umsetzung.
  • Beratung durch Experten: Es ist ratsam, professionelle Berater hinzuzuziehen, um die Auswirkungen auf das Unternehmen zu bewerten und den Anpassungs­prozess zu leiten. Experten können dabei helfen, den Umfang der Bericht­erstattung zu bestimmen und sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte von ESG abgedeckt sind.
  • Daten­management und -sicherheit: KMU müssen ihre Daten­management- und -sicherheits­systeme aktualisieren, um sicherzustellen, dass sie in der Lage sind, die erforderlichen Daten für die Nach­haltigkeits­bericht­erstattung zu sammeln, zu verarbeiten und zu schützen. Daten­genauigkeit und -zuverlässigkeit sind entscheidend für aussagekräftige Berichte.
  • Schulung und Sensibilisierung: Es ist wichtig, Mitarbeiter über die neuen Anforderungen zu informieren und sicherzustellen, dass sie die Bedeutung von ESG verstehen. Schulungen können dabei helfen, das Bewusstsein zu schärfen und sicherzustellen, dass Mitarbeiter aktiv zur Daten­erhebung und -bericht­erstattung beitragen.
  • Effizientes Reporting-Tool: Die Implementierung eines effizienten Tools zur Bericht­erstattung über ESG-Kennzahlen kann den Prozess rationalisieren und die Qualität der Berichte verbessern. Ein solches Tool sollte in der Lage sein, Daten zu sammeln, zu analysieren und Berichte in Übereinstimmung mit den neuen Vorschriften zu generieren.
  • Interne Überprüfung und Anpassung: KMU sollten ihre internen Abläufe und Systeme regelmässig überprüfen und anpassen, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen gerecht werden. Kontinuierliche Verbesserung ist entscheidend, da sich die Vorschriften und Standards weiterentwickeln können.

Kostenlose Checkliste für die Anpassung an die neuen Buchhaltungsgesetze 2024

Laden Sie unsere PDF-Datei mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen herunter. Mit dieser Checkliste in der Hand können Sie Ihr Unternehmen erfolgreich auf das neue Finanzjahr vorbereiten.

Fazit

Die bevorstehenden Änderungen in den Schweizer Rechnungslegungsgesetzen für das Jahr 2024 haben das Potenzial, die Geschäftswelt erheblich zu beeinflussen. Unternehmen sollten sich frühzeitig darauf vorbereiten, um sicherzustellen, dass sie mit den neuen Vorschriften in Einklang stehen und von den Änderungen profitieren können. Eine enge Zusammenarbeit mit Steuerexperten und die Aktualisierung der Buchhaltungssysteme sind entscheidend, um die neuen Steuersätze und Regelungen korrekt anzuwenden.

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Mehrwertsteuer auf Leistungen im Bildungssektor: Aufgepasst! https://treuhand-suche.ch/blog/mehrwertsteuer-auf-leistungen-im-bildungssektor-aufgepasst/ https://treuhand-suche.ch/blog/mehrwertsteuer-auf-leistungen-im-bildungssektor-aufgepasst/#comments Mon, 09 Oct 2023 08:00:07 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=1928 The post Mehrwertsteuer auf Leistungen im Bildungssektor: Aufgepasst! appeared first on treuhand-suche.ch.

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Die meisten Unternehmer, die Bildungsdienstleistungen anbieten, gehen davon aus, dass sie von der Mehrwertsteuer befreit sind. Das scheint auf den ersten Blick logisch, da die Regierung an gut ausgebildeten Fachkräften interessiert ist. Immerhin stellt die Schweiz mehr als 16% ihres Staatshaushalts (fast 41 Milliarden Franken!) für Bildungsprogramme bereit. Die Situation muss jedoch aus unterschiedlichen Perspektiven beurteilt werden.

Bei der Organisation von Bildungsreisen oder Selbstverteidigungskursen sind Unternehmer verpflichtet, die Mehrwertsteuer zu entrichten. Gleiches gilt für Lehrbücher und viele andere Unterlagen und Services, die auf den ersten Blick von der Mehrwertsteuer befreit sein sollten. Es ist dringend ratsam, dahingehend die aktuellen Regelungen für 2023 präzise zu prüfen, um nicht plötzlich und entgegen aller Erwartungen Mehrwertsteuerbeträge nachzahlen müssen.

Voraussetzungen für die Befreiung von Ausbildungsleistungen von der Mehrwertsteuer

Nach dem Gesetz existieren folgende 4 Voraussetzungen für die Befreiung:

Voraussetzungen für die Befreiung von Ausbildungsleistungen von der Mehrwertsteuer
  1. Lernziel. Das Lernziel der Dienstleistung muss konkret und wissenschaftlicher oder bildender Natur sein. Es gilt, dass es auf wissenschaftlichen Prinzipien, aktuellem Forschungstand oder akademischem Wissen basiert. Beispielsweise handelt es sich dabei um wissenschaftliche Forschung, Experimente, Vorlesungen mit wissenschaftlichem Inhalt usw.
  2. Dienstleistungsform. Die Form der Dienstleistung sollte im Format eines Kurses, eines Vortrags, eines Unterrichts, eines Webinars oder einer ähnlichen Veranstaltung gestaltet sein.
  3. Erstelltes Lernprogramm. Die Angebote müssen ein Lernprogramm beinhalten, einen begrenzten Zeitraum umfassen und einem bestimmten Fachgebiet zuzuordnen sein. Bei mehrteiligen Kursen bzw. Unterrichtsformen müssen die Lektionen aufeinander aufbauen und eine logische Folge aufweisen.
  4. Überprüfbarkeit des Lernfortschritts. Die Lernfortschritte der Teilnehmer müssen in sinnvollen Abständen überprüft werden.

Beispiele von Bildungsdienstleistungen ohne Mehrwertsteuer-Belastung:

  • Unterricht an anerkannten privaten Schulen, weiterführenden Schulen und Universitäten
  • Bildungsleistungen von Lehrern, Dozenten oder Tutoren (bereitgestellt von anerkannten Bildungseinrichtungen)
  • Umschulungsmassnahmen für arbeitslose Büroangestellte
  • Generelle Verkaufstrainings inklusive Lernkontrolle für Sales-Spezialisten
  • Sportkurse, 10 Lektionen, definierte Ziele und Inhalte, inklusive Lernkontrolle
  • Ausbildungskurse Jugend- und Sport-Leiter
  • Kurse und Seminare, die von anerkannten Bildungseinrichtungen – wie z. B. Sprachschulen, Berufsschulen usw. – angeboten werden
  • Wissenschaftliche und kulturelle Veranstaltungen wie Vorträge oder Vorlesungen in Museen oder Bildungseinrichtungen, die dem Wissensaustausch dienen

Beispiele mehrwertsteuerpflichtiger Leistungen im Bildungssektor

Die oben genannten Mehrwertsteuerbefreiungen umfassen ein breites Spektrum von Bildungsdienstleistungen. Es gibt jedoch auch Bildungsangebote, die aus unterschiedlichen Gründen nicht von der Mehrwertsteuerbefreiung profitieren. Dazu gehören auch die folgenden sehr beliebten Formate:

Angebot Grund für die Belastung mit Mehrwertsteuer
Lernsoftware, Unterrichtsbücher, Schulbücher, Hörbücher keine Dienstleistung
Theateraufführungen Freizeitbeschäftigung, keine Wissensvermittlung
Kursveranstaltungen im Sportbereich sportliche Komponente/Fitness im Vordergrund (z.B. Boxtraining zweimal pro Woche, ohne definiertes Ende)
Workshop für den Change Prozess beim Unternehmen X Beratung, keine Bildung
Bildungsreisen meist keine konkreten Lernziele, Lernen ist zweitrangig, es geht um die Reise
Vortrag eines prominenten Politikers Prominenz des Redners steht im Vordergrund, nicht Bildung
Persönlichkeitstraining für Personalverantwortliche Erfolgskomponente relevanter als Wissensvermittlung
Studien- oder Berufsberatung Beratung, da spezifisch für Hilfesuchenden ausgearbeitet
Fahrerlebnis-Trainings für Geländewagenfahrer Erlebniskomponente als Verkaufsargument
Geführte Bergwanderung für Jugendliche Freizeitbeschäftigung, keine Wissensvermittlung
Networking-Anlässe für Führungskräfte berufliche Tätigkeit, keine Wissensvermittlung

Marketing von Bildungsleistungen relevant für eine Mehrwertsteuerbefreiung

Wird eine Mehrwertsteuerbefreiung angestrebt, sind Kurse und vergleichbare Veranstaltungen im Bildungsbereich dergestalt zu bewerben, dass ein präzises Lernziel sowie eine Kursstruktur deutlich erkennbar und in der Dokumentation aufgeführt sind. Das Zielpublikum sollte das Angebot wegen der Bildungs- bzw. Wissensaspekte auswählen. Andere Argumente wie beispielsweise Erlebnisvermittlung, körperliche Fitness oder beruflicher Erfolg dürfen nur ein Nebenaspekt und nicht der zentrale Impulsauslöser sein.

Beispiele für eine korrekte Positionierung von Bildungsleistungen zur Befreiung von der Mehrwertsteuer

Nehmen Sie an einem Pilotenkurs teil und testen Sie selbst, wie es ist, hinter dem Steuer eines Flugzeugs zu sitzen!
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Unser Pilotenlehrgang lehrt Sie in nur 3 Monaten, wie man Flugzeuge der öffentlichen Luftfahrt bedient und fliegt.
Besuchen Sie unseren Diskussionsabend! Ein spannender Vortrag unseres Gastes sowie die nachfolgende Diskussion werden Sie nicht gleichgültig lassen.
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Wir laden Sie herzlich zum Vortrag eines berühmten Wissenschaftlers in seinem Fachbereich ein. Während des 3-stündigen Vortrags wird auf die wissenschaftlichen Grundlagen der Psychologie eingegangen. Am Ende der Lektion wird ein Test durchgeführt, mit dessen Hilfe die erworbenen Fachkenntnisse überprüft werden.
Nehmen Sie an unserem Sprachkurs teil, um Ihren Sprachpartner zukünftig positiv zu überraschen.
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Bitte ziehen Sie unser Sprachkursangebot in Betracht. Während der 6-monatigen Lernperiode werden Sie die Grundlagen der Grammatik erlernen, sichere mündliche Fähigkeiten entwickeln und letztendlich in der Lage sein, Ihr B2-Sprachniveau zu bestätigen.

Im Zweifelsfall sollte der konkrete Fall der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV geschildert und eine Stellungnahme eingefordert werden. Aus Beweisgründen empfiehlt sich dafür der schriftliche Weg, da Steuerprüfungen in bildungsnahen Bereichen überdurchschnittlich häufig stattfinden.

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FAQ zum Thema MWST im Bildungssektor

Sind sämtliche Bildungsdienstleistungen von der MWST befreit?

Die meisten Leistungen im Bildungsbereich sind von der MWST befreit. Die entsprechenden rechtlichen Grundlagen dafür sind in Art. 21 Abs. 2 Ziff. 11 des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) und in Art. 38a der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) festgelegt. Dennoch findet man in der Praxis Ausnahmen, bei denen die MWST anfällt.

Gilt die MWST-Befreiung auch für kommerzielle Bildungsangebote?

Im Kern spielt der Aspekt der Erkennbarkeit eine zentrale Rolle bei dieser Frage. Stammen kommerzielle Bildungsangebote beispielsweise von nicht anerkannten Bildungseinrichtungen, können sie der MWST-Pflicht unterliegen und müssen entsprechend versteuert werden.

Sind Bildungsmaterialien oder Lehrmittel von der MWST befreit?

In der Regel nein. Bildungsmaterialien oder Lehrmittel unterliegen wie gewöhnliche Waren der regulären MWST.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die MWST-Befreiung für Bildungsdienstleistungen zu erhalten?

Zu den wichtigsten Voraussetzungen zählen: Wissenschaftliches Lernziel, Dienstleistungsform, erstelltes Lernprogramm und Überprüfbarkeit des Lernfortschritts. Sollte die Dienstleistung im Bildungssegment diese Kriterien erfüllen, wird sie von der MWST befreit.

Fazit

Wenn Sie planen, Kurse anzubieten oder spezielle Bildungsdienstleistungen zu verkaufen, sollten Sie sicherstellen, dass die Angebote den Kriterien für die Mehrwertsteuerbefreiung entsprechen. Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Marketingmaterialien korrekt positionieren und den Fokus auf den Erwerb nützlicher Kenntnisse legen.

Wir laden Sie ein, Ihre persönlichen Erfahrungen mit Bildungsprogrammen in unserem Forum zu teilen. Und wenn Sie einen zuverlässigen Treuhänder suchen, der die steuerlichen Angelegenheiten in Ihrem Weiterbildungsinstitut kontrolliert, sollten Sie sich mit unserem Katalog beschäftigen.

Wir wünschen Ihnen, dass Weiterbildung stets komfortabel und unkompliziert verläuft!

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Formular A1 in der Schweiz: 17 häufig gestellte Fragen https://treuhand-suche.ch/blog/fehlende-a1-bescheinigung-fuer-geschaeftsreise-eu-efta-staaten/ https://treuhand-suche.ch/blog/fehlende-a1-bescheinigung-fuer-geschaeftsreise-eu-efta-staaten/#respond Mon, 31 Jul 2023 07:00:53 +0000 https://blog.treuhand-suche.ch/?p=1629 The post Formular A1 in der Schweiz: 17 häufig gestellte Fragen appeared first on treuhand-suche.ch.

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Update des Artikels vom

Seit dem 1.6.2002 muss im Rahmen des Personenfreizügigkeitsabkommens auf Geschäftsreisen die sog. A1-Bescheinigung (bzw. Formular oder Vordruck A1) jederzeit persönlich mitgeführt werden. Sie bescheinigt, dass der Geschäftsreisende hinreichend sozialversichert ist. Das Abkommen stellt sicher, dass jeder über Staatsgrenzen hinweg tätige Arbeitnehmer in einem der Land der EU bzw. EFTA sozialversichert. Dies schliesst eine kostenintensive und wirtschaftsfeindliche Mehrfahrversicherung aus und stellt dennoch sicher, dass jeder «mobile» Arbeitnehmer eine Absicherung geniesst, unabhängig von seinem temporären Arbeitsort.

Bis Mitte 2019 wurden A1 Bescheinigungen in Papierform von den zuständigen Versicherungsinstituten angefordert und per Post an den Antragsteller gesendet. Die EU startete jedoch ein Projekt für den elektronischen Austausch von Sozial Daten (EESSI). Ziel des Projekts war es, den Datenaustausch zwischen europäischen Institutionen der sozialen Sicherheit zu vereinfachen und zu standardisieren. Es ist davon auszugehen, dass dies die Kontrollen in den Ländern weiter verschärfen wird.

Es lohnt sich, diese Pflicht einzuhalten. Die ersten Monate haben gezeigt, dass es die Kontrollorgane der EU/EFTA-Staaten nun ernst mit dieser Bestimmung meinen und selbst kleine Vergehen zu Bussgeldern führen. Haben viele Geschäftsreisende diese Bestimmung bis anhin ziemlich locker genommen und sich — wenn überhaupt — nur lückenhaft um eine gültige Bescheinigung gekümmert, raten wir ab sofort, diese gesetzliche Bestimmung strikt einzuhalten.

Im Folgenden beantworten wir 17 wichtige Fragen rund um das Formular A1. Nutzen Sie die Informationen, um sich oder einen Mitarbeiter auf eine kommende Auslandsdienstreise vorzubereiten.

17 häufig gestellte Fragen zur A1 Bescheinigung

Stufe 1 – allgemeine Informationen zum Formular A1

1. Was ist ein Formular A1?

Einfach ausgedrückt: Es handelt sich dabei um ein Geschäftsreisevisum. Mit dem Formular A1 weisen Sie gegenüber ausländischen Behörden nach, dass sich Ihr Hauptarbeitsort in der Schweiz befindet und Sie dort Ihre Sozialversicherung bezahlen. So lassen sich viele unnötige Fragen und Kontrollen — sowohl für den entsandten Mitarbeiter als auch für das Unternehmen — vermeiden.

2. Wann muss eine A1 Bescheinigung ausgestellt werden?

Rechtzeitig vor jeder Geschäftsreise. Dies gilt insbesondere für vorübergehende Dienstreisen ins Ausland, regelmässige Auslandsreisen zu Arbeitszwecken oder Arbeitseinsätze (Seefahrt, Flugdienst, Auslandsvertretung etc.).

3. Für welche Länder braucht man eine A1-Bescheinigung?

Das A1-Bescheinigung wird von den Behörden der EU-/EFTA-Staaten für Staatsangehörige der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen verlangt. Die Kontrollbehörden können Ihre A1-Formulardaten dank des oben erwähnten Datenaustauschabkommens zwischen diesen Ländern problemlos auswerten.

4. Welche Branchen sind von der A1 Pflicht betroffen?

Das A1 Formular ist unabhängig vom Tätigkeitsbereich erforderlich.

Beispiele häufig betroffener Tätigkeiten

  • Kundenbesuche
  • Beratertätigkeit
  • Referenten, Dozenten
  • Event-Veranstalter
  • Messen- und Konferenzbesuche, Meetings
  • Auftritte von Musikern, Schauspielern, Sportlern
  • Baufachleute, Architekten
  • Wartungsteams, Techniker
  • Chauffeure, Guides
  • Sämtliche andere beruflichen Tätigkeiten in einem EU/EFTA Staat
Beispiele häufig betroffener Tätigkeiten

Stufe 2 – Vorbereitung des Formulars A1

5. Wer muss eine A1-Bescheinigung beantragen?

Sämtliche Arbeitnehmer (und Selbstständige) einer Unternehmung mit Sitz in der Schweiz.

6. Wer stellt das Formular A1 aus?

Das Formular A1 in der Schweiz erhalten Sie bei Ihrer kantonalen AHV-Ausgleichskasse. Eine Auflistung der Seiten nach Kantonen finden Sie hier.

7. Wo erhalte ich ein Formular A1?

In der Schweiz wird das Formular A1 von den AHV-Ausgleichskassen nach Prüfung der Situation des Antragstellers ausgestellt. Alle erforderlichen Antragsformulare sind auch online über die offizielle Quelle abrufbar. Folgen Sie dazu diesem Link.

8. Welche Informationen werden benötigt, um eine A1-Bescheinigung zu erhalten?

Laut dem Formblatt muss die betroffene Person folgende Daten angeben:

Passdaten Firmendaten
  • Name (Geburtsname, Vorname)
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum und Ort
  • Staatsangehörigkeiten
  • Wohnsitz
  • Telefon und E-Mail
  • Erwerbsart (Arbeitnehmer oder Selbstständiger­werbender)
  • Firmenname
  • UID
  • Adresszusatz
  • Beginn des Arbeits­verhältnisses bzw. der selbstständigen Tätigkeit
  • Datum der Unterstellung unter die AHV
  • Derzeit zuständige schweizerische AHV-Ausgleichs­kasse (AHVG)
Gewünschtes Anfangs- und Enddatum der A1-Bescheinigung

9. Was kostet eine A1-Bescheinigung?

Der Service für die A1-Bescheinigung ist bei den AHV-Ausgleichskassen kostenlos.

10. Wie lange dauert es, eine A1-Bescheinigung zu erhalten?

Wenn der Antrag korrekt gestellt wurde und das Unternehmen keine Sozialschulden hat, sollte der Arbeitnehmer in der Regel innerhalb von 3 Werktagen eine A1-Bescheinigung erhalten.

11. Wie lange ist eine A1-Bescheinigung gültig?

Die Höchstdauer des А1 Formulars beträgt 2 Jahre.

12. Wie kann die Gültigkeit des Formulars A1 verlängert werden?

Dazu muss sich der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber an die AHV-Ausgleichskassen wenden, die Formulare A1 ausgestellt haben und dafür ein Verlängerungsformular ausfüllen. Die Formularvorlage finden Sie hier.

Stufe 3 – Kontrolle und Folgen eines fehlenden Formulars A1

13. Wer kontrolliert eine A1-Bescheinigung im Ausland?

Flughäfen, Baustellen, Konferenzen, Grenzkontrollen der EU/EFTA Staaten, Business-Centren.

14. Was muss man zur A1 Bescheinigung mitführen?

Sie benötigen für die Kontrollen nur dieses eine Dokument. Zur Steigerung der Sicherheit wird empfohlen, das Formular A1 in digitaler und gedruckter Form mitzunehmen.

15. Was passiert, wenn keine A1-Bescheinigung vorliegt?

Im besten Fall kann dies zu einer Zutrittsverweigerung zu Konferenz, Büroräumen, Unterbindung der Weiterreise, etc. führen. Im schlimmsten Fall müssen Sie ein Bussgeld zahlen, wenn Sie kein Formular A1 bei sich haben.

16. Wie hoch ist die Strafe, wenn ich das Formular A1 nicht habe?

Die Höhe des Bussgeldes variiert je nach Land. In Frankreich kann eine Geldstrafe von etwa 3’000 Euro und in Österreich bis zu 10’000 Euro fällig werden.

17. Wer zahlt die Strafe bei fehlender A1-Bescheinigung?

Die Zahlung einer Strafe für das Fehlen des Formulars A1 kann entweder dem Arbeitnehmer oder dem Arbeitgeber auferlegt werden. Dies hängt von den individuellen Vorgaben der Kontrollstelle und den Bedingungen der Kontrolle ab.

Bei der Vorbereitung einer Geschäftsreise — insbesondere, wenn zwei oder mehr Länder zu bereisen sind — kann es vorkommen, dass die Zeit für eine Dokumentanfrage wie für das Formular A1 nicht ausreicht. Wenden Sie sich an die Treuhänder auf treuhand-suche.ch. Sie können sicher sein, dass Kontrollen oder Bussgelder kein Problem für Sie darstellen werden.

Wir wünschen Ihnen produktive Geschäftsreisen!

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Die wichtigsten Vertragsarten für Freelancer (mit gratis Vorlagen) https://treuhand-suche.ch/blog/vertragsarten-fuer-freelancer/ https://treuhand-suche.ch/blog/vertragsarten-fuer-freelancer/#comments Mon, 27 Mar 2023 08:00:24 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=8631 The post Die wichtigsten Vertragsarten für Freelancer (mit gratis Vorlagen) appeared first on treuhand-suche.ch.

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Jeder von uns, hat bereits mehrere Dutzend Verträge unterzeichnet – auch ohne Freelancer oder Einzelunternehmer zu sein:

  • Sie mieten eine neue Wohnung an? Bitte Mietvertrag unterschreiben!
  • Sie haben einen neuen Job? Hier sind ein Arbeitsvertrag und ein NDA notwendig!
  • Verkaufen Sie Ihr altes Auto? Kümmern Sie sich um den Kaufvertrag!

Und im Geschäftsleben, wo sich die Partner jeden Tag auf etwas neues einigen, wächst die Zahl dieser Unterlagen inklusive Pflichten und Verantwortungsbereichen exponentiell.

Fehler können in diesem Umfeld teuer werden. Aber muss man bei jedem Partnerschaftsvertrag einen Anwalt einschalten? Natürlich nicht!

In diesem ersten Artikel unserer Serie helfen wir Start-ups und Freelancern bei der Erstellung und Analyse von Verträgen, erklären, wie man sich die Arbeit mit Hilfe von Rahmenverträgen erleichtern kann und stellen Vorlagen für die gängigsten Vertragstypen zur Verfügung.

Alle obligatorischen und optionalen Vertrags­bestandteile

Freelancer können über alles verhandeln – von Catering-Dienstleistungen bis zur Lizenz für eine Filmübertragung. Und unabhängig davon, worum es in dem Vertrag geht – er wird obligatorische Standard­klauseln und optionale Bedingungen enthalten.

Obligatorische Teile des Vertrags

Die Elemente, die in jedem Vertrag enthalten sein sollten, sind die Vertragsparteien, der Gegenstand, die Verantwortlichkeiten, der Vertragslaufzeit , die Einzelheiten und die Unterschriften.

Obligatorische Teile des Vertrags

Sollte eine dieser Klauseln fehlen, kann der Vertrag als unvollständig oder sogar als ungültig («null und nichtig») beurteilt werden. Die folgenden «5-W-Fragen» helfen Ihnen, die wichtigsten Inhalte eines Vertrags zu berücksichtigen:

  • Wer? (Partner)
  • Was? (Aufgabe)
  • Wenn? (Verantwortung)
  • Wann? (Laufzeit)
  • Wo? (Kontaktdaten)
Vertrag 5-W-Fragen

In der Regel reichen die obligatorischen Inhalte eines Vertrags aus, um die Partnerschaft beziehungsweise die grundlegenden Bedingungen der Zusammenarbeit zu definieren. Zusätzliche optionale Klauseln müssen im Vertrag aufgenommen werden, um spezifische Beträge, Massnahmen und Verantwortlichkeiten zu beschreiben.

Optionale Teile des Vertrags

Die beliebtesten zusätzlichen Vertragselemente sind Preise, Zahlungsbedingungen, Aktionen mit dem Vertrag, Beilegung von Streitigkeiten und Umstände höherer Gewalt.

Optionale Teile des Vertrags

Je nach Art des Vertrags können zusätzliche Klauseln wie Liefer- und Versicherungs­bedingungen (Kaufvertrag), begrenzte Nutzungs­bedingungen (Lizenz- oder Franchisevertrag) usw. enthalten sein.

Hier sehen Sie, wie ein Vertrag mit allen obligatorischen und optionalen Inhalten aussehen könnte.

Üblicherweise werden die wichtigsten Bedingungen in den Vertrag aufgenommen und alle zusätzlichen Bedingungen in Annexen, Akten und anderen Zusatzdokumenten hinzugefügt.

Zusätzliche Dokumente

Dem Vertrag können beliebige Dokumente beigefügt werden. Häufig wird beispielsweise das Protokoll der Gesellschafter­versammlung dem Betriebs­eröffnungs­vertrag beigefügt. Und der Arbeitsvertrag kann um persönliche Eigenschaften des Mitarbeiters oder Empfehlungen anderer Arbeitgeber ergänzt werden.

Die häufigsten zusätzlichen Dokumente in einem Freelancer-Vertrag sind in der Praxis ein Annex und eine Zusatzvereinbarung.

Annex

Der Annex enthält Informationen, die zum besseren Verständnis des Vertrages beitragen sollen.

Falls sich der Vertrag beispielsweise auf einen technisch-orientierten Bereich bezieht, ist es sinnvoll, ein Glossar mit allen im Vertrag verwendeten technischen Begriffen in den Annex aufzunehmen.

Falls ein Freelancer einen Service-Vertrag abschliesst, aber nicht sicher ist, welche Arbeiten er ausführen soll, kann er die Kosten für seine Arbeiten (Preisliste) im Annex festlegen.

Zusatzvereinbarungen

Es ist unmöglich, sämtliche relevanten Aspekte eines Vertrages vorauszusehen. Im Freelancing-Bereich gilt dies erst recht. Deshalb empfehlen sich Zusatzvereinbarungen, um die tatsächlichen Aufgaben zu spezifizieren. Für jede Aufgabe sollte eine separate Zusatzvereinbarung geschlossen werden. Diese Vorgehensweise trägt dazu bei, die Verpflichtungen der Parteien festzulegen und Konflikte bei der Präsentation der Arbeitsergebnisse zu vermeiden. Wenn ein Freelancer beispielsweise eine Vereinbarung über den regelmässigen Verkauf von Waren getroffen hat, sollte die Zusatzvereinbarung detaillierte Angaben zu jeder Warenpartie enthalten.

Tipp

Die Bedingungen von Zusatzvereinbarungen dürfen nicht im Widerspruch zu den Bedingungen des Vertrags stehen. Das bedeutet: Wenn der Vertrag eine Nachzahlungsmethode vorsieht, darf die Zusatzvereinbarung keine Vorauszahlung für die Erbringung einer bestimmten Leistung vorsehen. Aus diesem Grund enthalten Verträge häufig die Formulierung: «Die Höhe der Vergütung und die Zahlungsmethoden für bestimmte Arbeiten werden in den Zusatzvereinbarungen festgelegt.»

Der Aufbau einer Zusatzvereinbarung ist weniger komplex, als ein Vertrag. Man benötigt die Benennung der Vertragsparteien, die Beschreibung der Zusatzvereinbarung und die Unterschrift mit Initialen. Zusatzvereinbarungen sollten juristische Standard­formulierungen enthalten:

«Alle anderen Vertragsbedingungen bleiben unverändert und die Parteien bestätigen ihre entsprechenden Verpflichtungen.»
«Diese Zusatzvereinbarung ist integraler Bestandteil des Vertrages.»

Diese sogenannten Begleitdokumente sind integraler Teil des Vertrags. Sämtliche Informationen, Bedingungen und Aufgaben verfügen über die gleiche Rechtsgültigkeit wie der Vertrag selbst. Sämtliche ergänzenden Dokumente müssen zwischen den Parteien vereinbart und gegengezeichnet werden, damit sie gültig werden.

Aktionen mit Verträgen

Vertragsunterzeichnung

Ein Vertrag tritt in Kraft, sobald er von beiden Parteien unterzeichnet ist. Auf den ersten Blick scheint das alles sehr trivial: lesen und unterschreiben. Doch hier sind drei Details, die einen Vertrag ungültig werden lassen:

Die Namen der Parteien in der Präambel unterscheiden sich von den Namen der Unterzeichner

In der Regel handelt es sich lediglich um einen mechanischen Fehler, wenn ein Freelancer einen Standardvertrag abschliesst und vergisst, den Namen des Partners zu Beginn oder am Ende des Dokuments zu ersetzen. Es kann auch vorkommen, dass der Manager, mit dem das Projekt besprochen haben, im Unternehmen nicht zeichnungsberechtigt ist. Deshalb muss im Vorfeld geklärt sein, wessen Name im Vertrag angegeben werden soll.

Die Unterschrift nur einer Partei

Ist ein Projekt zeitkritisch, bleibt häufig keine Zeit für langwierige Vertragsverhandlungen. Der Freelancer unterzeichnet den Vertragsentwurf, sendet das Dokument an den Kunden und beginnt mit der Arbeit, um den Termin einzuhalten. Der Kunde vergisst, den Vertrag zu unterschreiben und ist bereits mit anderen dringenden Aufgaben beschäftigt. Letztlich kann es vorkommen, dass der Kunde die Arbeiten des Freelancers nicht mehr benötigt. Da der Vertrag nie vom Kunden unterzeichnet wurde, können in dem Fall auch keine Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden.

Nötigung oder Druck auf den Unterzeichner

Ein Vertrag ist stets eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien. Falls eine Partei bestimmte Vertragsklauseln ändern möchte, die andere Partei damit jedoch nicht einverstanden ist, wird ein Kompromiss erforderlich. Andernfalls könnten skrupellose Unternehmen Druck ausüben oder die andere Partei sogar erpressen, um ein Geschäft zu erzwingen. «Sie werden diesen Werbeauftrag nur dann erhalten, wenn Sie uns das Urheberrecht an dem fertigen Video überlassen». «Wir stellen Sie nur ein, wenn Sie ein NDA unterschreiben». Sollte ein Freelancer in den oben beschriebenen Situationen Zugeständnisse machen, kann derartiges Unternehmenshandeln vor Gericht angefochten werden.

Änderung des Vertrags

Um Vertragsklauseln zu ändern, muss der Freelancer eine Zusatzvereinbarung mit den aufgelisteten Änderungen erstellen. Sie sollten die folgende Formulierung verwenden: «Die Parteien A und B haben beschlossen, Klausel 1.2 wie folgt zu ändern/hinzuzufügen: …»

Die Zusatzvereinbarung mit der Liste der Änderungen muss von beiden Parteien unterzeichnet werden.

Tipp

Der Vertrag sollte eine Klausel über die alleinige Änderung des Vertrages enthalten. Ein Mietvertrag kann zum Beispiel folgenden Wortlaut haben: “Der Vermieter hat das Recht, den Preis des Vertrags einseitig zu ändern, wenn der Mieter mit der Zahlung aus dem Vertrag mehr als 30 Kalendertage in Verzug ist.” In diesem Fall muss der Initiator der Änderungen dem Partner ein “Schreiben über die einseitige Änderung der Vertragsbedingungen” übermitteln.

Gleiches gilt für eine Vertragsverlängerung.

Verlängerung des Vertrags (Verlängerungsvertrag)

Falls Sie lediglich eine Verlängerung des Vertrags anstrengen möchten, reicht es aus, wenn Sie den folgenden Wortlaut in die Zusatzvereinbarung (Verlängerungsvertrag) aufnehmen: «Die Parteien A und B haben vereinbart, eine Änderung des Vertrags vorzunehmen, nämlich die Klausel X.X von «Der Vertrag gilt ab dem Datum seiner Unterzeichnung bis zum 31.12.2022» in «Der Vertrag gilt ab dem Datum seiner Unterzeichnung bis zum 31.12.2023» zu verändern.

Im modernen Geschäftsleben vertrauen Unternehmer und Firmen zunehmend auf Verträge mit flexibler Laufzeit. Das heisst, dass ein Vertrag so lange gültig bleibt, bis eine bestimmte gezielte Aktion durchgeführt wird. Zum Beispiel: “bis alle Aufträge erfüllt sind” oder “bis alle Zahlungen zwischen den Parteien erfolgt sind”. Zu diesem Zweck kann die folgende Formulierung im Vertrag verwendet werden: «Der Vertrag gilt ab dem Zeitpunkt seiner Unterzeichnung bis zum 31.12.2023 oder bis zur Erfüllung aller in diesem Vertrag und seinen Zusatzverträgen festgelegten Bedingungen»

Bestimmte Verträge verlängern sich unter definierten Bedingungen automatisch um eine feste Laufzeit. Falls Sie beispielsweise eine Bankeinlage für ein Jahr eröffnen und das Geld am Ende der Laufzeit nicht vom Konto abheben, verlängert sich die Einlage automatisch um ein weiteres Jahr. Oder Sie haben ein Abonnement für ein Programm erworben. Der Abovertrag verlängert sich automatisch jedes Mal sobald die entsprechende Zahlung eingegangen ist. Es kann durchaus problematisch sein, einen derartigen Vertrag zu brechen. Deshalb wird im B2B-Bereich eine automatische Vertragsverlängerung eher selten eingesetzt.

Kündigung des Vertrags (Auflösungsvertrag)

In vielen Fällen lohnt es sich nicht mehr, einen Vertrag abzuändern, sondern man sollte ihn vollständig kündigen. Auf diese Weise lässt sich beispielweise das Recht wiederherstellen, mit anderen Partnern zusammenzuarbeiten. Oder es gilt, Forderungen zu streichen, die die Parteien für die Dauer des Vertrags vereinbart haben. Dazu muss eine zusätzliche Vereinbarung (Auflösungsvertrag) auf bilateraler Ebene unterzeichnet werden. Diese muss folgende obligatorischen Teile beinhalten.

Voraussetzungen für eine Vertragsauflösung

Tipp

Wird die Vereinbarung einseitig oder auf Initiative Dritter (z. B. auf Antrag der Staats­anwaltschaft) gekündigt, muss die Partei, die den Vorgang eingeleitet hat, anstelle einer Zusatzvereinbarung ein Benachrichtigungs­schreiben vorlegen.

Verträge, die jeder Freelancer haben sollte

Freelancer arbeiten vor allem zu Anfang der Kooperation ohne vertragliche Grundlage mit Kunden zusammen oder vertrauen ihre Rechtssicherheit den Verträgen von Freelancer-Börsen an. Aber wenn die Anzahl der Kunden wächst und damit auch die Gebühren beispielsweise für deren Websites steigen, ist es an der Zeit, die Selbstständigkeit auszuweiten. Ab diesem Zeitpunkt sollte man zwingend sein geistiges Eigentum schützen (NDA), die Arbeitsbedingungen (Arbeitsvertrag) oder das Verfahren zur Erbringung der Dienstleistungen (Servicevertrag) festlegen.

Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)

Kompetente Freelancer werden – wie jedes Unternehmen, das seine Kunden schätzt – stets einer NDA-Unterzeichnung zustimmen, bevor eine umfassende Zusammenarbeit beginnt. Dies gilt besonders für die Bereiche Business Planning und Consulting.

Basierend auf öffentlich zugänglichem Material von VSHN Legal Documents

Unabhängig von dem Know-How, wie man ein NDA formuliert, sollte ein Freelancer Kenntnis davon haben, wie man NDAs von Kunden interpretiert. Obwohl diese Fähigkeit in der Regel mit zunehmender Erfahrung wächst, werden wir in unserem nächsten Artikel die entscheidenden Details beschreiben, die vor der Unterzeichnung eines Vertrags zu beachten sind.

Rahmenvertrag / Dienstleistungsvertrag / Servicevertrag

Nach Unterzeichnung des NDA und Anlieferung der Projektinformationen kalkuliert ein Freelancer normalerweise das Budget und erstellt eine Offerte für den Kunden. Wird die Offerte akzeptiert, wird ein Servicevertrag unterzeichnet. Er verfügt in der Regel über eine Standardstruktur (siehe Vertragsstruktur) und enthält Klauseln hinsichtlich der Höhe und Form der Zahlung.

Ein Servicevertrag kann für 1 Jahr oder bis zur vollständigen Umsetzung des Projekts abgeschlossen werden. Bei langfristigen Projekten empfiehlt es sich, die Rahmenverträge um Informationen über höhere Gewalt und eine vorzeitige Beendigung des Vertrags zu ergänzen.

Arbeitsvertrag / Freelance-Vertrag

Immer wieder kommt es vor, dass Unternehmen externe Berater beispielsweise in IT- oder Steuerfragen benötigen. In diesem Fall kann ein Freelance-Vertrag sehr hilfreich sein. Der Freelancer wird als Angestellter des Unternehmens betrachtet und erhält einen monatlichen Lohn. Der Lohn kann fix vereinbart werden oder sich nach der Zahl der geleisteten Arbeitsstunden richten.

Tipp

Outsourcing und Outstaffing sind auf dem Höhepunkt ihrer Popularität, insbesondere im Treuhandsektor. Falls Sie Hilfe bei Ihrer persönlichen Steuererklärung benötigen oder eine Unternehmensgründung mit externer Buchhaltungsabteilung planen, finden Sie auf unserer Website kompetente Berater.

Ein Freelance-Vertrag enthält Elemente eines Service- sowie eines Arbeitsvertrags. Er sollte nicht nur die Verpflichtungen zwischen den Parteien beschreiben, sondern auch das Verfahren für die Erbringung von Dienstleistungen, den Erhalt von Zahlungen, die Zusammenarbeit mit Dritten und den Schutz interner Informationen.

Andere populäre Vertragsarten

Es sollte nicht überraschen, dass jede Geschäftsnische ihre eigene spezielle Vertragsart hat. Aber um ehrlich zu sein: Strukturell unterscheiden sie sich lediglich in Nuancen. Das Einzige, was sich ändert, sind die Formen der Dienstleistungen und Haftungsgegenständen.

Vertragsarten nach Branchen

Die Kenntnis zu den Besonderheiten dieser Verträge ist für einen Freelancer-Rechtsanwalt durchaus wichtig. Startups benötigen jedoch häufig rechtliche Unterstützung bei der Gestaltung ihres eigenen Vertragsrahmens. Sie können sich in dieser Hinsicht an einzelne Anwälte wenden oder sich selbst einen Treuhänder suchen. In unserer Datenbank finden Sie genau die notwendigen Filter, um dies problemlos zu tun.

In den kommenden Artikeln dieser Serie werden wir uns genauer ansehen, welche kritischen Fehler einen Vertrag ungültig machen können, häufig gestellte Fragen zu Verträgen von Selbständigen beantworten und die besten Online-Tools empfehlen, um Verträge mit Kunden einfach zu erstellen und zu verwalten.

Bleib dran 🎵

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Vom Freelancer zum Einzelunternehmen. Tipps für Selbstständige in der Schweiz. https://treuhand-suche.ch/blog/vom-freelancer-zum-einzelunternehmen/ https://treuhand-suche.ch/blog/vom-freelancer-zum-einzelunternehmen/#comments Mon, 06 Feb 2023 09:00:48 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=8537 The post Vom Freelancer zum Einzelunternehmen. Tipps für Selbstständige in der Schweiz. appeared first on treuhand-suche.ch.

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In der Schweiz lag die Zahl der Freelancer im Jahr 2016 bei über 1,25 Millionen Personen. Mittlerweile ist jeder dritte Schweizer Erwerbstätige haupt- oder nebenberuflich selbstständig. Angesichts eines sehr dynamischen Wachstums der Dienstleistungsbranche, dem Aufkommen grosser Freelancer-Börsen und einer zunehmenden Verbreitung der «Home-Office-Kultur» ist diese Entwicklung nicht verwunderlich.

Solange die Nebenjobs ein kleines, aber angenehmes Einkommen einbringen und nicht in Konkurrenz zur Haupttätigkeit stehen, brauchen sich Arbeitnehmer in der Schweiz keine Sorgen machen. Doch wenn aus dem Hobby bereits ein Hauptberuf geworden ist, ist es an der Zeit, ein Einzelunternehmen zu gründen.

In diesem Artikel möchten wir Ihnen aufzeigen, wie ein Nebenjob dem Hauptarbeitgeber schaden kann, wie sich ein Freiberufler von einem Freelancer unterscheidet, wie viele Jobs man gleichzeitig ausüben darf und warum, beziehungsweise wie Sie Einzelunternehmer werden können.

Freelancer, Freiberufler, Freischaffender, Selbständig, Einzelunternehmen – wir klären die zentralen Begriffe

Wenn Sie nicht zum ersten Mal auf der Suche nach Informationen zur Selbständigkeit sind, sind Ihnen vielleicht bereits die oben genannten Worte über den Weg gelaufen. Häufig werden sie von den meisten Autoren jedoch falsch verwendet. Klären wir also diese Begriffe.

Bedeutung Freelancer

Eine Person, die eine Nebenbeschäftigung nebenher oder als Haupttätigkeit ausübt. Universelle englische Version des Wortes. Weiter in dem Artikel, Freelancer – eine Person mit mehr als einem Job.

Bedeutung Freiberufler

Spezialist für «freien Beruf». Ausübende von «freien Berufen» sind in der Schweiz Personen aus einem der folgenden Tätigkeitsbereiche: Ingenieure, Architekten, Ärzte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte etc. Erweiterte Liste hier: «Freie Berufe in der Schweiz»

Bedeutung Freischaffender

Das gleiche wie Freelancer, aber deutsche Wortvariante.

Bedeutung Selbständig

Eine Rechtsform, bei der eine Person in eigenem Namen unternehmerisch tätig ist. Freelancer gelten in der Schweiz rechtlich als Selbstständige.

Bedeutung Einzelunternehmen

Eine juristische Person, bei deren Inhaber und Angestellter es sich lediglich um eine selbständige Person handelt.

Freelancer, Freiberufler, Freischaffender, Selbständig, Einzelunternehmen

Nachdem wir die Zuordnung definiert haben, möchten wir versuchen, die Hauptausprägungen der Selbständigkeit – nämlich Freiberufler und Privatunternehmer – zu vergleichen.

Wichtig

Da der Freelancer-Begriff im Schweizer Recht nicht verankert ist, wird er je nach Quelle unterschiedlich interpretiert. Einige betrachten einen Freelancer als eine Person mit fester Anstellung, der ein zusätzliches Einkommen aus einem Nebeneinkommen generiert. Andere Autoren bezeichnen Freelancer als Einzelunternehmer, die ihr Haupteinkommen aus der Arbeit mit Kunden auf Freelancer-Plattformen beziehen. In diesem Artikel verstehen wir unter dem Begriff Freelancer einen angestellten Mitarbeiter, der eine Nebenbeschäftigung in Form von Nebenjobs oder Projektaufträgen ausübt.

Was ist der Unterschied zwischen Freelancer und Einzelunternehmen?

Kurz gesagt: Ein Freelancer agiert (nahezu) unabhängig vom Staat, ein Einzelunternehmer interagiert mit ihm. Um den Unterschied zwischen einem Freiberufler und einem Einzelunternehmer genauer zu definieren, muss man ihre Merkmale vergleichen.

Vergleich von Freelancer und Einzelunternehmer
Merkmale Freelancer Einzelunternehmer
Staatliche Registrierung
Grundkapital
Juristische Person
Juristische Person Lohn \ Honorar Rechnung
Mehrwertsteuerpflichtig ab Jahresumsatz CHF 100’000
Wer zahlt Steuern? Arbeitgeber + Arbeitnehmer selbstständig

Betrachten wir den Unterschied zwischen Freelancer und Einzelunternehmen aus der finanziellen und steuerlichen Perspektive. Ein Freelancer meldet seine Einkünfte als Lohn und Nebeneinkommen (Projektaufträge, Zahlungen von Privatpersonen usw.). Ebenso muss ein Einzelunternehmer sein Einkommen (mit ausgezeichneten Zinssätzen) sowie sämtliche Einnahmen aus seinen Aufträgen (gemäss den Rechnungen) angeben. Gleichzeitig muss ein Einzelunternehmer sowohl die tatsächlichen Einkünfte als auch Forderungen und Verbindlichkeiten angeben, was seine Steuerlast optimieren kann.

Wenn Sie als Einzelunternehmer eine Beratung zur Optimierung Ihrer Steuererklärung benötigen, sollten Sie in unserer Datenbank einen kompetenten Berater suchen. Mit Hilfe der Filter finden Sie sicherlich einen Experten für Ihre steuerliche Situation.

Mehrere Arbeitsplätze. Bin ich Angestellter, Freelancer oder bereits Einzelunternehmen?

Teilzeitarbeit ist in der Schweiz sehr beliebt. Viele Beschäftigte arbeiten in mehreren Unternehmen, wobei sie einige Tage in der Woche an dem einem Ort und den Rest an einem anderen verbringen. Daraus ergibt sich die logische Frage: Gibt es Grenzen für einen regulären Mitarbeiter?

Gesetzlich existiert keine derartige Einschränkung. Jeder Arbeitnehmer darf seine 42-Stunden-Woche gemäss der Vereinbarung mit seinem Arbeitgeber ausüben. Und wenn wir zusätzlich die Option von Überstunden berücksichtigen, dann kann es 5, 10 oder sogar 25 derartiger Arbeitgeber geben.

Tipp

25 Unternehmen sind keine imaginäre Zahl. Vielmehr wird inoffiziell angenommen, dass sich ein Mitarbeiter einem Unternehmen mindestens 2 Stunden pro Woche widmet. Wenn wir also die wöchentliche Norm von 50 Arbeitsstunden kalkulieren und 2 Stunden pro Unternehmen annehmen, kommen wir auf 25 Arbeitgeber. Wie man diese Kundenanzahl erreicht und die damit verbundenen Projekte im Auge behält, obliegt den individuellen Fähigkeiten.

Ein typischer Kalender eines Freelancers

Um keine Verwirrung zu stiften, sollten wir den Begriff noch einmal erläutern. Ein normaler Angestellter hat nur einen Hauptarbeitgeber. Ein Freischaffender ist für mehr als 3 Unternehmen tätig und kann in deren Mitarbeiterstab aufgenommen werden. Ein Einzelunternehmer muss seine Tätigkeit anmelden und darf dann so viele Kunden annehmen, wie er zu bedienen bereit ist.

Die Fragen zu den Arbeitgebern sind also geklärt. Was aber tun, wenn die Kunden keine Unternehmen, sondern Privatpersonen sind?

Ist ein Schweizer Freelancer verpflichtet, Einzelunternehmer zu werden?

Mit zunehmender Beliebtheit diverser Freelance-Plattformen wie fiverr, upwork und anderen kann heute jeder Mitarbeiter relativ problemlos einen beliebigen Nebenjob ausserhalb seines Hauptarbeitsplatzes finden und ausüben. In diesem Fall wird der Freiberufler nicht zu einem Vollzeitangestellten der Plattform, sondern führt lediglich Aufträge auf Vertragsbasis aus. Auf Plattformen für Freelancer sind oft nicht einmal die Passdaten für eine Registrierung erforderlich, um mit der Auftragsannahme zu beginnen. Und was noch wichtiger ist: Es spielt keine Rolle, ob es sich bei dem Plattform-Nutzer um eine gewöhnliche Privatperson oder um einen Einzelunternehmer handelt.

Den Umsatz, den ein Nutzer über die Plattform generiert und abhebt, darf sowohl auf ein normales Bankkonto als auch auf ein Geschäftskonto überwiesen werden. Der Freiberufler muss diese Einkünfte als zusätzliches Einkommen deklarieren, der Einzelunternehmer als Einkommen aus der Haupttätigkeit.

Tipp

Bei der Gründung eines Einzelunternehmens wählt die Person die Bereiche seiner Geschäftstätigkeit aus. Sämtliche Aufträge, die ein privater Unternehmer annimmt, müssen innerhalb der von ihm gewählten Kompetenzen liegen. Im Gegensatz dazu kann ein Freischaffender seine Haupttätigkeit problemlos mit jeder anderen Nebenbeschäftigung kombinieren. Das bedeutet: Ein Einzelunternehmer, der sich für den Bereich «Logistik» als Haupttätigkeit entschieden hat, darf die Einkünfte aus seiner Tätigkeit als Uber-Taxifahrer nicht in seiner Buchhaltung verbuchen. Obwohl diese Bereiche eng verwandt sind, sind sie nicht identisch. Ein normaler Freelancer darf diesen Nebenverdienst problemlos seinem Zusatzeinkommen hinzufügen.

Unterschiedliche Tätigkeitsbereiche von Freelancer und Einzelunternehmern

Wenn man Aufträge annehmen darf, ohne ein Einzelunternehmen zu gründen – warum benötigt ein Freelancer dieses Format dann überhaupt?

In welchen Fällen muss ein Freelancer zum Einzelunternehmer werden?

Am einfachsten ist dies anhand folgender Beispiele zu verstehen.

Beispiel 1 – Finanzberater

Mark arbeitet als Finanzanalyst. Er gilt als Experte und kennt sich gut mit Buchhaltung und Steuern aus. Aus dieser Tätigkeit generiert er ein Jahreseinkommen von 108’400 Franken. Sein Kunde, dem er beim Start-up des Unternehmens geholfen hat, bittet ihn, ihm bei der Buchhaltung behilflich zu sein, bis er einen eigenen Buchhalter gefunden hat. Mark stimmt zu und führt diesen Teilzeitjob einige Monate lang aus. Insgesamt verdient er damit 10’000 Franken.

Problemanalyse

Zunächst möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf den ethischen Aspekt einer derartigen Teilzeitbeschäftigung lenken. Wenn Mark von seiner Geschäftsleitung die Erlaubnis für diese freiberufliche Tätigkeit erhalten hat, ist das problemlos. Wenn dies jedoch nicht der Fall ist – und das ist häufig so -, dann verstösst sein Engagement gegen den Ehrenkodex. In diesem Fall hat sein Arbeitgeber das Recht, diesen Mitarbeiter zu entlassen.

Tipp

Eine ethische Nebentätigkeit gilt als Tätigkeit in einem anderen Bereich als der Hauptbeschäftigung. Das heisst, Kunden und Interessen dieser Bereiche sollten sich nicht überschneiden. Nebenbeschäftigungen, die mit der Haupttätigkeit zusammenhängen, müssen mit den Aufgaben am Haupt-Arbeitsplatz vereinbar sein.

Das zweite Problem könnte die Höhe des zusätzlichen Einkommens sein. Hätte Mark in einem Jahr bis zu 2’300 Franken mit einem derartigen freiberuflichen Projekt verdient, wäre alles in Ordnung. Da er aber 10’000 Franken verdient hat, gilt er automatisch als Selbständiger und muss dieses Einkommen der AHV melden. Dieser Betrag wird in die Steuererklärung aufgenommen und erhöht entsprechend die jährliche Steuerschuld von Mark.

Beispiel 2 – Trainer

Lucy arbeitet als Trainerin in einem Fitnessstudio. Sie erhält ein Jahreseinkommen von 44’000 Franken an Lohn und Prämien aus dem Personal Training. Dank ihres guten Aussehens, ihrer körperlichen Verfassung und Tausenden von Followern auf Instagram wird Lucy häufig angesprochen, als Model für Sportbekleidung zu arbeiten. Zusätzlich bewirbt sie Fitnessprodukte in ihren sozialen Netzwerken. Dieser Nebenjob bringt ihr insgesamt 65’000 Franken pro Jahr ein.

Problemanalyse

In diesem Fall existiert kein ethisches Dilemma, denn Lucys soziales Engagement ermutigt die Leute nur dazu, dem Sportclub beizutreten, oder? Das stimmt nicht. Vielmehr kann ihre öffentliche Tätigkeit dem Image des Clubs schaden. Denn wenn Lucy für ein Fitnessprodukt wirbt, das schädlich in der Anwendung ist, kann der Zorn der Betroffenen auch ihren Arbeitsgeber betreffen (siehe den Zusammenhang zwischen den Tweets von Elon Musk und den Aktien von Tesla). Der einzige Ausweg aus dieser Situation ist eine gemeinsame Absprache zwischen Lucy und ihrem Hauptarbeitgeber betreffend ihre öffentlichen Aussagen.

Die Einnahmen aus Lucys Nebenjobs sind ein weiteres Problem. Nach schweizerischem Recht darf das Jahreseinkommen aus einer Teilzeitbeschäftigung nicht höher sein als der Jahreslohn am Hauptarbeitsort. Da Lucy 21’000 Franken mehr aus der freiberuflichen Tätigkeit erzielt, wird dieses Einkommen als Haupteinkommen betrachtet. Dadurch entsteht ein BVG (das vom Sportclub bezahlt wird) und eine höhere Steuerschuld.

Wie man sieht, funktioniert ein einfacher Nebenjob nicht in allen Fällen so, wie geplant. Deshalb lohnt es sich, über die Gründung eines Einzelunternehmens nachzudenken.

Wie kann ein Freelancer in der Schweiz ein selbstständiges Privatunternehmen werden?

Ein Freelancer ist de facto bereits selbstständig. Falls die Einnahmen aus Freelance-Projekten mehr als 2’300 Franken pro Jahr betragen und die Anzahl von drei Kunden übersteigt, ist es Zeit zu handeln. Hier finden Sie 5 Vorgaben, die ein Freelancer erfüllen muss, um ein Einzelunternehmer zu werden:

  1. Bestätigen Sie Ihre Selbstständigkeit
  2. Melden Sie sich bei der Ausgleichskasse an
  3. Melden Sie sich bei den Pensions- und Versicherungskassen an
  4. Registrieren Sie sich als Mehrwertsteuerpflichtiger
  5. Melden Sie sich im Handelsregister an

Lassen Sie uns diese Massnahmen gemeinsam checken.

Der Weg vom Freelancer zum Einzelunternehmen

1. Bestätigung der Selbstständigkeit

Laut Gesetz muss ein Freelancer mindestens 3 Kunden vorweisen, um ein Einzelunternehmen eröffnen zu dürfen. Dies muss durch Rechnungen und Zahlungsnachweise der Kunden belegt werden. Diese Dokumente müssen bei den staatlichen Behörden eingereicht werden. Ohne diese Belege wird die Selbständigkeit nicht anerkannt.

2. Ausgleichskasse (AHV)

Über den Service AHVEasy (falls in Ihrem Kanton verfügbar) oder auf der Website Ihrer kantonalen AHV-Abteilung finden Sie das notwendige Formular für die Anmeldung von Einzelunternehmen. Füllen Sie es aus, durchlaufen Sie das Selbstständigkeitsnachweisverfahren und Sie werden offiziell vom Freelancer zum Einzelunternehmer.

3. Pensionskasse und Sozialversicherung

Als Arbeitnehmer sind Sie bei der Pensionskasse und der Unfallversicherung/Krankentagegeld gemeldet. Als Einzelunternehmer können Sie auch weiterhin mit diesen Behörden zusammenarbeiten, wenn Sie die entsprechenden speziellen Formulare auf dem Kantons-Portal ausfüllen. Obwohl es nicht obligatorisch notwendig ist, bleiben Sie mit diesen sozialen Garantien während einer Krankheit finanziell abgesichert, können weiterhin ihren Pensionsfonds aufbauen und Ihr Unternehmen schrittweise etablieren.

4. MwSt.-Anmeldung

Falls Sie Rechnungen für die Mehrwertsteuer ausstellen oder Ihre Steuern optimieren wollen, müssen Sie sich an die Eidgenössische Steuerverwaltung wenden. Und zwar spätestens dann, wenn das Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig wird – also ab einem Jahreseinkommen von 100’000 Franken.

5. Handelsregister

Der Eintrag ins Handelsregister erlaubt es dem Einzelunternehmer, sich gegenüber Kunden und Partnern offiziell darzustellen. Bei der Registrierung müssen Sie den Namen des Unternehmens angeben und Ihr Leistungsangebot beschreiben. Für Einzelunternehmen mit geringen Einkommen ist dieser Vorgang jedoch nur optional. Erst ab einem Jahreseinkommen von 100’000 Franken ist ein Privatunternehmer verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen.

Der Registrierungsprozess eines Einzelunternehmens kostet viel Zeit. Obwohl die einzelnen Schritte auf den ersten Blick nicht kompliziert erscheinen, sollten Sie beim Ausfüllen der Anmeldeformulare sehr sorgfältig vorgehen. Falls Sie dabei Hilfe benötigen, finden Sie auf unserer Website viele qualifizierte Experten, die Sie beraten oder gemeinsam mit Ihnen sogar ein Einzelunternehmen im Turnkey-Verfahren eröffnen können.

Zusammenfassung

  • Freelancer – oder auf Deutsch: Freischaffender – ist eine selbständige Person, die über mehr als einen Arbeitgeber und/oder zusätzliche Einkommensquellen verfügt. Der Begriff ist nicht zu verwechseln mit dem Begriff «Freiberufler» – dabei handelt es sich um eine Person, die in einem der sogenannten «freien Berufe» arbeitet: Ingenieur, Architekt, Rechtsanwalt usw. Ein Einzelunternehmer hat seine Selbständigkeit offiziell angemeldet.
  • Ein Freelancer darf Voll- und Teilzeitarbeit kombinieren. Gleichzeitig darf er eine unbegrenzte Anzahl von Unternehmen gleichzeitig betreuen. Eine realistische Grenze liegt bei etwa 25 Kunden.
  • Um auf Freelance-Börsen zusätzliches Geld zu verdienen, müssen Sie keine Selbstständigkeit anmelden. Freelancer deklarieren den Umsatz aus dieser Nebentätigkeit als Zusatzeinkommen.
  • Freelancer müssen sich in zwei Fällen als Einzelunternehmen melden: Erstens, wenn das Zusatzeinkommen aus den Freelance-Aufträgen das Einkommen aus dem Hauptberuf übersteigt. Zweitens, wenn es zu einem Interessenkonflikt mit dem Arbeitgeber kommt und die Nebentätigkeit mit der Haupttätigkeit kollidiert.
  • Als zentrale Vorteile eines Einzelunternehmers gegenüber dem Status als Freiberufler gelten seine Unabhängigkeit gegenüber seinen Arbeitgebern, die Professionalisierung seines Business-Images sowie die freie Verwaltung der individuellen Pension und seiner sozialen Vorsorge.
  • Ein Freiberufler, der mehr als 3 Kunden und ein Jahreseinkommen von über 2’300 Franken erzielt, darf Einzelunternehmer werden. Dazu muss er sich bei der Ausgleichskasse, den Sozialversicherungen und dem Handelsregister anmelden.
  • Ein Einzelunternehmen mit einem Jahreseinkommen von bis zu 100’000 Franken ist von der Zahlung der Mehrwertsteuer befreit, kann dies jedoch freiwillig tun.

Wenn Sie noch Fragen zu diesem Thema haben, nutzen Sie bitte unser Forum oder hier die Kommentar-Sparte. Arbeiten Sie als Freelancer, gründen Sie Einzelunternehmen, vereinigen Sie sich zu Kooperationen! Und falls Sie eine leistungsfähige Buchhaltungs- oder Steuerberatung benötigen – wenden Sie sich an die Profis von treuhand-suche.ch. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg auf Ihrem unternehmerischen Weg!

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Besteuerung bei Dividenden­ausschüttungen auf Unternehmens­ebene https://treuhand-suche.ch/blog/dividenden-besteuerung/ https://treuhand-suche.ch/blog/dividenden-besteuerung/#comments Fri, 12 Aug 2022 08:00:15 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=8201 The post Besteuerung bei Dividenden­ausschüttungen auf Unternehmens­ebene appeared first on treuhand-suche.ch.

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Die Ausschüttung und der Erhalt von Dividenden gehört zum Alltag vieler Unternehmen. In der Praxis kommt es häufig vor, dass sich ein Unternehmen am Kapital einer anderen Gesellschaft beteiligt und somit Dividenden als Einkommen aus der Beteiligung erhält. Daraus ergibt sich die Frage, wie die erhaltene Dividende auf Unternehmens­ebene besteuert wird. Sind Sie selbst mit dieser Frage konfrontiert und möchten einen Einblick in dieses Wissens­bereich bekommen? In Folgendem erfahren Sie zudem, welche Regeln zu beachten sind, um die Steuer­belastung Ihres Unternehmens zu optimieren.

Steuerpflicht bei der Dividenden­ausschüttung in der Schweiz

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass sämtliche Dividenden in der Schweiz deklarations- und einkommen­steuerpflichtig sind. D. h., dass Dividenden als Einkommen mit einem gewissen Steuersatz besteuert werden (Besteuerung immer auf Bruttobetrag).

Neben der Gewinnsteuer unterliegen Dividenden der Verrechnungs­steuer­pflicht, deren Höhe aktuell 35% beträgt. Normalerweise wird die erhobene Verrechnungs­steuer zurück­erstattet, nachdem entsprechendes Formular mit den Informationen über die Ausschüttung der Dividende an die ESTV eingereicht ist. Im Endeffekt zahlt das Unternehmen lediglich die Gewinnsteuer auf die erhaltene Dividende. Das ganze «typische» Besteuerungs­verfahren wird unten präsentiert.

„Typisches“ Besteuerungsverfahren bei der Dividendenausschüttung

Wichtig

Die Verrechnungs­steuer wird von der Kapital­gesellschaft bezahlt, die die Dividende ausschüttet. Die Steuer ist fällig innert 30 Tagen nach Dividenden­fälligkeit (sofern der Fälligkeitstermin von Dividenden im GV-Protokoll festgelegt ist). Andernfalls innert 30 Tagen ab dem Tag der General­versammlung (GV).

Besteuerungs­verfahren bei der Ausschüttung von Dividenden

Beim «typischen» Verfahren wird die Dividende doppelt besteuert: Auf Unternehmens­ebene des Zahlers und danach auf Ebene des Empfängers. Ausserdem hat dies auch einen negativen Einfluss auf die Liquidität des Dividenden­empfängers, da das Unternehmen nicht den ganzen Betrag, sondern die Brutto­dividende abzüglich der Verrechnungs­steuer erhält. Um diese ungewünschten Auswirkungen zu minimieren, sind vom Gesetzgeber die Ermässigung der Gewinnsteuer und das Meldeverfahren vorgesehen. Grundvoraussetzung dafür ist die Höhe der Beteiligungsquote am Kapital der anderen Gesellschaft. Deswegen kann man je nach Höhe der Beteiligungsquote drei Ansätze unterscheiden, wie die Verrechnungs- und Gewinnsteuer auf die erhaltene Dividende erhoben und bezahlt werden.

Besteuerungsverfahren bei der Ausschüttung von Dividenden

Vergleichs­tabelle der 3 Ansätze zur Besteuerung der Dividenden­ausschüttung

 

Ansatz 1
Beteiligungs­quote < 10%
(unqualifizierte Beteiligung)

Ansatz 2
Beteiligungs­quote ab 10%
(qualifizierte Beteiligung)

Ansatz 3
Beteiligungs­quote ab 20%
(Meldeverfahren)

Verrechnungs­steuer­pflicht Verrechnungs­steuer von 35% auf den Brutto­ausschüttungs­betrag (wird erstattet). Verrechnungs­steuer von 35% auf den Brutto­ausschüttungs­betrag (wird erstattet). n/a
Ermässigung der Gewinnsteuer Nicht vorgesehen Vorgesehen Vorgesehen
Bestrafung Die Verzugszinsen von 5%. Die Verzugszinsen von 5%. n/a
Deklarations­pflicht an die ESTV Formular 103 oder 110 Formular 103 oder 110 Formular 106 und 103 / 110

Ermässigung der Gewinn­steuer bei der Dividenden­ausschüttung

Gesellschaften, die Dividenden erhalten, können auf Bundes- und Kantonsebene eine Ermässigung ihrer Gewinnsteuer in Form eines Beteiligungs­abzugs geltend machen.

Gesetzliche Voraussetzungen:

  • Mindestens 10% am Grund- oder Stamm­kapital anderer Gesellschaft.
  • Mindestens 10% am Gewinn und an Reserven anderer Gesellschaft.
  • Beteiligungs­rechte im Verkehrswert von mindestens CHF 1 Million.

Regel:

  • Die Steuer auf dem Reingewinn wird im Verhältnis des Nettoertrages aus den Beteiligungs­rechten zum gesamten Reingewinn reduziert.
  • Diese Regel gilt auch für Ausschüttungen von ausländischen Gesellschaften.

Formel der Ermässigung der Gewinnsteuer bei der Dividenden­ausschüttung

  • Nettoertrag aus Beteiligungen = Bruttoertrag der Beteiligungen (Dividende) – Darauf entfallender Finanzierungsaufwand – Darauf entfallender Verwaltungsaufwand
    • Darauf entfallender Finanzierungsaufwand = Total Finanzierungsaufwand x (Buchwert Beteiligung / Total Aktiven zum Buchwert)
    • Darauf entfallender Verwaltungsaufwand (standardmässig) = Total Administrationskosten x (Buchwert Beteiligung / Total Aktiven zum Buchwert)
    • Darauf entfallender Verwaltungsaufwand (pauschal 5%) = Buchwert Beteiligung х 5%
  • Ermässigung des Gewinnsteuersatzes = Nettoertrag aus Beteiligungen / Reingewinn
  • Ermässigter Gewinnsteuersatz = Gewinnsteuersatz x (1- Nettoertrag aus Beteiligungen / Reingewinn)
Formel der Ermässigung der Gewinnsteuer

Wichtig

Vom Bruttobeteiligungs­ertrag sind Administrations- und Finanzierungs­kosten, die auf die Beteiligung entfallen, abzuziehen. Lediglich der Netto­beteiligungs­ertrag unterliegt dem Beteiligungs­abzug.

Der darauf entfallende Finanzierungs- und Verwaltungsaufwand lassen sich folgendermassen kalkulieren:

Kalkulation vom Finanzierungs- und Verwaltungsaufwand

Der Treuhänder kann Sie nicht nur bei der Berechnung, sondern auch bei der Optimierung der Dividenden­ausschüttung unterstützen. Finden Sie einen kompetenten Berater auf unserer Website.

Besteuerung von Dividenden­ausschüttungen: Internationaler Umfang

Es kann auch sein, dass sich ein Schweizer Unternehmen am Kaptal einer anderen Gesellschaft beteiligt, die im Ausland ansässig ist. Daraus entsteht die Frage, wo und wie die ausgeschüttete Dividende besteuert wird. Das Gesetz bietet 3 mögliche Antworten an.

Besteuerung von Dividendenausschüttungen

Tipp

Das Meldeverfahren gilt nur, wenn es bewilligt wurde. Der Antrag dafür ist sehr aufwändig und zeitintensiv, da die Steuerämter der Schweiz und des betreffenden Landes involviert sind. In den EU-Länder ist eine Beteiligungs­quote von 25% während eines Zeitraums von zwei Jahren vorgesehen, sofern das DBA mit den einzelnen Mitglied­staaten keine Beteiligungs­quote für qualifizierte Beteiligungen enthält.

Grundregeln der Besteuerung von Dividenden im internationalen Umfang

  • Der gesamte Reingewinn unterliegt der Gewinnsteuer = steuerbarer Reingewinn.
  • Dividenden unterliegen der Verrechnungssteuer 35% (Quellensteuer in den anderen Ländern).
  • Das Besteuerungs­recht steht in der Regel dem Empfänger­staat zu.
  • Dividenden können jedoch auch im Vertragsstaat, in dem die die Dividenden zahlende Gesellschaft ansässig ist, besteuert werden. Als Beispiel dafür ist das DBA zwischen Deutschland und der Schweiz

Rückforderung der erhobenen Steuer auf Dividenden im internationalen Verhältnis

Für dieses Verfahren gelten folgende Grundregeln:

  • Die Differenz (die Quellen­steuer abzüglich eines Teils der Steuer) kann beim Steueramt zurückgefordert werden.
  • Die Rückforderung der bezahlten Quellen­steuer erfolgt in der Regel durch die entsprechende Anrechnung der Gewinnsteuer. Der Empfänger von Dividenden bekommt somit die Erstattung als Ermässigung der Gewinnsteuer.
  • Die Anträge bestehen in der Regel aus einem Formularsatz, der zusätzlich Erläuterungen enthält.
  • Dieser Antrag muss in jedem Fall das Visum der zentralen Steuer­behörde jenes Kantons aufweisen.
  • Vollständige Rückforderung von ausländischen Behörden ist möglich, lohnt sich jedoch selten, weil diese relativ aufwändig ist.

Hier finden Sie Formulare zur Rückerstattung der ausländischen Quellen­steuer.

Rückforderung der erhobenen Steuer auf Dividenden

FAQ zur Besteuerung der Dividenden­ausschüttung

Wie werden Dividenden in der Schweiz besteuert?

Sämtliche Dividenden in der Schweiz sind einkommen­steuer­pflichtig. D.h., dass Dividenden als Einkommen mit einem bestimmten Steuersatz besteuert werden (Besteuerung immer auf Brutto­betrag). Daneben wird normalerweise die Verrechnungs­steuer erhoben, die später wieder erstattet wird.

Wann sind Dividenden zu versteuern?

Die Verrechnungs­steuer ist fällig innert 30 Tagen nach Dividenden­fälligkeit (wenn der Fälligkeits­termin von Dividenden im GV-Protokoll festgelegt ist). Andernfalls innert 30 Tagen ab dem Tag der General­versammlung (GV). Die Gewinnsteuer auf die erhaltene Dividende ist als Anteil am Gesamt­betrag – die Gewinn­steuer des Unternehmens – erst ab Jahres­abschluss zu bezahlen.

Wann bekommt der Empfänger seine Dividende ausgezahlt?

Der Fälligkeits­termin von Dividenden wird normalerweise im GV-Protokoll bestimmt. Andernfalls werden diese sofort nach Beschluss der General­versammlung zur Auszahlung fällig.

Wie bekommt man die im Ausland erhobene Quellen­steuer in der Schweiz zurück?

Die Rückforderung der bezahlten Quellen­steuer erfolgt in der Regel durch die entsprechende Anrechnung der Gewinn­steuer. Dafür muss man beim Steueramt die Rückforderung mittels Antragsformulars beantragen.

Wann darf das Unternehmen die Quellen­steuer auf die ausgeschüttete Dividende nicht zahlen?

Wenn die Beteiligungs­quote hoch genug ist (gemäss DBA) und dieses Verfahren bewilligt wurde, darf das Unternehmen, das die Dividende ausschüttet hat, den Gesamtbetrag (Brutto­dividende) an den Dividenden­empfänger überweisen.

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Immobilien für Ausländer: Wie kaufe ich in der Schweiz ein Haus? https://treuhand-suche.ch/blog/immobilien-fuer-auslaender/ https://treuhand-suche.ch/blog/immobilien-fuer-auslaender/#respond Mon, 14 Feb 2022 07:00:37 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=8002 The post Immobilien für Ausländer: Wie kaufe ich in der Schweiz ein Haus? appeared first on treuhand-suche.ch.

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«Ein Ferienhaus in der Schweiz zu besitzen» ist nicht nur für Schweizerinnen und Schweizer, sondern auch vielen Ausländerinnen und Ausländern ein Traum. Jedoch kann sich, wegen zahlreicher individueller Besonder­heiten und Vor­schriften in den einzelnen Kantonen, der Prozess beim Kauf einer Immobilie in der Schweiz als schwierig erweisen. Unser Artikel bietet Ihnen hilfreiche Informationen zum Immobilienkauf, egal ob Sie ein Rustico im Tessin oder ein Haus in Luzern ein erwerben möchten.

Personen­gruppen, die Grund­stücke in der Schweiz kaufen dürfen

Die Regularien zum Kauf eines Grundstücks durch Personen aus dem Ausland ist in der «Lex Koller» beschrieben. Dort werden drei Personen­gruppen beschrieben, die unter bestimmten Bedingungen Immobilien in der Schweiz erwerben können.

Schweizerinnen und Schweizer

Schweizerinnen und Schweizer, auch mit Doppel­bürger­schaft, mit Wohn­sitz in der Schweiz oder im Ausland

Für Personen mit Schweizer Pass ist der Erwerb von Wohn­eigentum in der Schweiz jeder­zeit — unabhängig von ihrem derzeitigen Wohn­ort — möglich.

Staatsangehörige der EU- und EFTA-Mitgliedstaaten

Staats­angehörige der EU- und EFTA-Mitglied­staaten

Personen aus EU und EFTA-Mitglied­staaten mit Aufenthalts­bewilligung B oder Niederlassungs­bewilligung C haben beim Immobilienkauf in der Schweiz die gleichen Rechte wie Schweizer Staatsangehörige.

Falls Sie über keine ausländer­rechtlichen Bewilligungen verfügen, gibt es jedoch die Möglichkeit, in spezifischen Fremd­verkehrs­orten eine Zweit­wohnung oder Ferien­haus in der Schweiz zu kaufen.

Staatsangehörige anderer ausländischer Staaten

Staats­angehörige anderer ausländischer Staaten

Damit Personen, die nicht Bürger eines EU/EFTA-Mitglied­staates sind, in der Schweiz ein Haus kaufen können, benötigen sie eine Niederlassungs­bewilligung C.

Personen ohne Wohnsitz haben dennoch die Option, eine Zweit­wohnung oder ein Ferienhaus kaufen.

Arten von Immobilien, die Ausländer in der Schweiz kaufen können

Laut Tabelle können Sie checken, welche Form Schweizerischer Liegen­schaften Sie mit oder ohne Aufenthalts­genehmigung kaufen können.

EU / EFTA Staats­angehörige Nicht EU/Staats­angehörige
Keine Bewilligung Bewilligung B/C Keine Bewilligung Bewilligung B Bewilligung C
Haupt­wohnung          
Zweit­wohnung          
Ferien­wohnung          
Betriebstätte / gewerbliche Liegenschaften          
  • Bewilligungsfrei
  • Bewilligungspflichtig
  • Ausgeschlossen

Wichtig

Bei der Übertragung von Grund­stücken durch Erbschaft benötigen die gesetzlichen Erben (Ehegatte, eingetragene Partner, Kinder, Eltern und Grosseltern) für den Erbantritt des Grund­stücks keine Bewilligung.

Haupt­wohnung kaufen

Als Haupt­wohnung wird ein Grund­stück am Ort des rechtlichen und tatsächlichen Wohn­sitzes der Person bezeichnet. Ausländer mit Wohn­sitz in EU/EFTA Mitglied­staaten sowie Ausländer aus anderen Staaten mit Wohn­sitz in der Schweiz können bewilligungs­frei eine Immobilie in der Schweiz kaufen. Sie können ein Haus oder sogar Bauland kaufen. Der Gesetz­geber macht keine Einschränkungen in Bezug auf die zulässige Fläche des Gebäudes. Wenn Sie Ihren Wohn­kanton wechseln, können Sie Ihre Wohnung vermieten oder als Ferien­wohnung nutzen. Bleiben Sie jedoch in Ihrem Kanton wohnen, ist es Ihnen untersagt, Ihre Wohnung zu vermieten — auch nicht teilweise.

Zweit­wohnung kaufen

Zweit­wohnungen werden in der Regel zu Urlaubs­zwecken genutzt. Um eine Zweit­wohnung in der Schweiz zu kaufen, sollte der Ausländer in einem wissen­schaftlichen, wirt­schaftlichen oder kulturellen Kontext einen Bezug zum Ort haben. Einen Bewilligungs­grund für den Erwerb einer Zweit­wohnung haben ausgewählte Kantone, die Sie in die Tabelle finden.

Die Anforderungen bezüglich der erlaubten Fläche für Zweit­wohnungen entsprechen denen der Ferien­wohnung. Zweit­wohnungen dürfen in der Schweiz nicht von Ausländern gemietet werden. Erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Gemeinde, ob der Anteil an Zweit­wohnungen die 20 Prozent-Marke nicht übersteigt. Sonst ist es unmöglich, dort eine Zweit­wohnung zu erwerben.

Ferien­wohnung und Wohn­einheiten in Appart­hotels kaufen

Ein Ferien­haus ist ein Haus, das zu Urlaubs­zwecken erworben wird und sich an ausgewählten Orten (Fremd­verkehrs­orten) befindet, die den Erwerb von Ferien­häusern durch Personen aus dem Ausland erlauben. Das Appart­hotel kennzeichnet sich als eine vollständig eingerichtete Wohnung innerhalb eines Hotels.

Ausländer benötigen eine Bewilligung von Gemeinden, die eindeutig als Fremden­verkehrsorte gekennzeichnet sind, um dort eine Wohn­einheit in einem Appart­hotel oder eine Ferien­wohnung zu kaufen. Einen Bewilligungs­anspruch für den Kauf von Ferien­wohnungen und Wohn­einheiten in Appart­hotels gibt es nur in einigen Kantonen in der Schweiz. Prüfen Sie unten in die Tabelle, ob Ihr gewünschter Kanton diese Option anbietet.

Nettowohnfläche ihres Ferienhauses

Nettowohnfläche ihres Ferienhauses

  • Die Nettowohnfläche inklusive Küche, Hausflur, Badezimmer, Toilette, geschlossenes Schwimmbad, Sauna und Hobbyraum darf nicht grösser als 200 m2 sein.
  • Die Grundstückfläche darf 1000 m2 nicht überschreiten.

Wichtig

Beachten Sie, dass es unmöglich ist, ein Haus in der Schweiz zu kaufen, wenn ein weiteres Mitglied Ihrer Familie bereits eine Schweizer Immobilie besitzt.

Der Bund legt die Zahl der Ferien­wohnungen fest, die an Ausländer ohne Wohn­sitz in der Schweiz verkauft werden dürfen. Aktuell liegt die Bewilligungs­quote fest bei 1’500 Einheiten pro Jahr. Beispiels­weise gibt es im Kanton Wallis 330 Bewilligungen für den Kauf von Ferien­wohnungen, dagegen im Kanton Glarus lediglich 20 Bewilligungen.

Sie dürfen ihre Wohnung vermieten, jedoch nur zeitweise. Dagegen sollte der Eigentümer einer Wohnung in einem Appart­hotel bereit sein, seine Wohnung in der Hoch­saison dem Hotel­inhaber zu überlassen.

Betriebliche oder gewerbliche Liegen­schaften kaufen

Zu dieser Kategorie gehören Grund­stücke, die für einen wirtschaftlichen Nutzungs­zweck genutzt werden (ständige Betriebs­stätten für Handels- oder Produktions­unternehmen, Unternehmen, die kommerziell betrieben werden, Werkstätten, Freie Berufe, Gaststätten, Arzt­praxen). Sie dürfen derartige Immobilien mieten oder eigenständig für ihre unternehmerischen Tätigkeiten nutzen. Der Erwerb von Grundstücken für einen wirtschaftlichen Nutzungs­zweck ist in der Schweiz für Personen mit oder ohne Bewilligungen unbeschränkt möglich.

Wichtig

Eine Person, die ein Haus in der Schweiz kauft, wird wirtschaftlich automatisch im Kanton ihrer Liegenschaften steuerpflichtig. Das bedeutet, dass sie eine Steuererklärung in der Schweiz abgeben muss. Einige Kantone fordern eine vollständige Steuererklärung inklusive sämtlichen weltweiten Vermögenswerten. Es gibt aber auch Kantone, die lediglich eine vereinfachte Steuerklärung anfordern oder die Steuererklärung des Wohnsitzstaates akzeptieren.

Falls Sie im Ausland wohnen und eine Immobilie in der Schweiz besitzen, empfehlen wir Ihnen zu prüfen, ob der von Ihnen gewählte Kanton die Möglichkeit einer Steuererklärung online anbietet.

Steuerpflicht und Erwerb von Grundstücken durch Ausländer. Kantonale Unterschiede.

Kanton Steuerpflicht Steuererklärung Zweitwohnung Ferienwohnung (Bewilligungsquote) Fremdenverkehrsort
Appenzell Ausserrhoden

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Appenzell Ausserrhoden aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

ja ja

20

Liste der Fremdenverkehrsorte:

  1. Urnäsch
  2. Schwellbrunn
  3. Stein
  4. Waldstatt
  5. Teufen
  6. Bühler
  7. Gais
  8. Trogen
  9. Rehetobel
  10. Wald
  11. Grub
  12. Heiden
  13. Walzenhausen
  14. Reute
Bern

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Bern aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vereinfachte

Für Grundstücke, die im Kanton Bern liegen, sind die Formulare 1, 4 und 7 auszufüllen. Im Ausland liegende Grundstücke sind nicht zu deklarieren.

  ja

140

Liste der Fremdenverkehrsorte:

  1. Biel*
  2. Renan*
  3. Saint-Imier*
  4. Sonceboz-Sombeval
  5. Tramelan*
  6. Adelboden
  7. Aeschi bei Spiez
  8. Frutigen
  9. Kandergrund*
  10. Kandersteg
  11. Reichenbach
  12. Beatenberg
  13. Bönigen
  14. Brienz
  15. Brienzwiler
  16. Därligen
  17. Grindelwald
  18. Gündlischwand
  19. Habkern
  20. Hofstetten bei Brienz
  21. Iseltwald
  22. Lauterbrunnen
  23. Lütschental
  24. Niederried
  25. Oberried
  26. Ringgenberg
  27. Saxeten
  28. Schwanden
  29. Unterseen
  30. Wilderswil
  31. Bowil*
  32. Linden*
  33. Belprahon*
  34. Prêles*
  35. Diemtigen
  36. Gadmen
  37. Guttannen*
  38. Hasliberg
  39. Innertkirchen
  40. Meiringen
  41. Schattenhalb*
  42. Boltigen
  43. Lenk
  44. Zweisimmen
  45. St. Stephan
  46. Gsteig
  47. Lauenen
  48. Saanen
  49. Guggisberg
  50. Rüschegg
  51. Hilterfingen*
  52. Horrenbach-Buchen*
  53. Huttwil*
  54. Lützelflüh

* vorläufig gesperrt

Freiburg

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Freiburg aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

ja ja

50

Liste der Fremdenverkehrsorte:

  1. Albeuve
  2. Botterens
  3. Broc
  4. Bulle
  5. Cerniat
  6. Charmey
  7. Châtel-Saint-Denis
  8. Châtel-sur-Montsalvens
  9. Crésuz
  10. Enney
  11. Grandvillard
  12. Gruyères
  13. Jaun
  14. Montbovon
  15. Le Pâquier
  16. Plaffeien
  17. Plasselb
  18. Pont-la-Ville
  19. La Roche
  20. La Tour-de-Trême
Glarus

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Glarus aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

ja

20

Ferienwohnungen können im Kanton Glarus in allen Gemeinden erworben werden.

Graubünden

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Graubünden aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vereinfachte

ja ja

290

Ferienwohnungen können im Kanton Graubünden in allen Gemeinden erworben werden.

Luzern

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Luzern aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

ja ja

50

Liste der Fremdenverkehrsorte:

  1. Flühli
  2. Escholzmatt-Marbach
Nidwalden

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Nidwalden aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vereinfachte

ja

20

Ferienwohnungen können im Kanton Nidwalden in allen Gemeinden erworben werden.

Obwalden

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Obwalden aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vereinfachte

ja

20

Ferienwohnungen können im Kanton Obwalden in allen Gemeinden erworben werden.

Schaffhausen

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Schaffhausen aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Der massgebende Steuerbescheid des Wohnsitzstaates ist beizulegen. Zudem haben Sie einen Vertreter in der Schweiz zu bezeichnen.

Vollständige / Steuerbescheid des Wohnsitzstaates

ja

20

Wohneinheiten in Aparthotels können im Kanton Schaffhausen in allen Gemeinden erworben werden.

Schwyz

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Schwyz aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

ja

50

Liste der Fremdenverkehrsorte:

  1. Arth
  2. Ingenbohl
  3. Lauerz
  4. Morschach
  5. Muotathal
  6. Oberiberg
  7. Sattel
  8. Schwyz
  9. Unteriberg
  10. Bezirk Einsiedeln
  11. Bezirk Gersau
  12. Bezirk Küssnacht
St. Gallen

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton St. Gallen aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

ja ja

45

Liste der Fremdenverkehrsorte:

  1. Für Ferienwohnungen:
    • Alt St.Johann
    • Amden
    • Brunnadern
    • Bütschwil
    • Ebnat-Kappel
    • Eggersriet
    • Flums
    • Ganterschwil
    • Goldingen
    • Hemberg
    • Krinau
    • Krummenau
    • Lichtensteig
    • Lütisburg
    • Mels
    • Mogelsberg
    • Mosnang
    • Nesslau
    • Oberhelfenschwil
    • Pfäfers
    • Quarten
    • Sargans
    • Stein
    • St.Gallenkappel
    • St.Peterzell
    • Vilters-Wangs (Furt und Maienberg)
    • Walenstadt
    • Wartau
    • Wattwil
    • Weesen (Kurzone)
    • Wildhaus
  2. Für Wohneinheiten in Apparthotels:
    • Amdeт
    • Bad Ragaz
    • Flums
    • Hemberg
    • Krummenau
    • Quarten
    • Sargans
    • Vilters-Wangs (Furt und Maienberg)
Uri

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Uri aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige / Vereinfachte

ja ja

20

Liste der Fremdenverkehrsorte:

  1. Altdorf
  2. Andermatt
  3. Attinghausen
  4. Bürglen
  5. Erstfeld
  6. Flüelen
  7. Göschenen
  8. Gurtnellen
  9. Hospenthal
  10. Isenthal
  11. Realp
  12. Schattdorf
  13. Seedorf mit Ortsteil Bauen
  14. Seelisberg
  15. Sisikon
  16. Spiringen
  17. Unterschächen
  18. Wassen
Wallis

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Wallis aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vereinfachte

ja ja

330

Im Kanton Wallis sind mehr als 100 Tourismusstandorte identifiziert.

Tessin

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Tessin aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

ja ja

195

Ferienwohnungen können im Kanton Tessin in allen Gemeinden erworben werden.

Neuenburg

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Neuenburg aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

ja ja

35

Liste der Fremdenverkehrsorte:

  1. Le Locle
  2. Les Brenets
  3. Le Cerneux-Péquignot
  4. La Brévine
  5. La Chaux-du-Milieu
  6. Les Ponts-de-Martel
  7. Brot-Plamboz
  8. La Chaux-de-Fonds
  9. Les Planchettes
  10. La Sagne
  11. Val-de-Travers
  12. La Côte-aux-Fées
  13. Les Verrières
  14. Val-de-Ruz
  15. Valangin
  16. Rochefort
  17. Brot-Dessous
  18. Enges
  19. Lignières
  20. Neuchâtel
  21. Hauterive
  22. La Tène
  23. Le Landeron
  24. Peseux
  25. Corcelles-Cormondrèche
  26. Bevaix
  27. Gorgier
  28. Saint-Aubin-Sauges.
Jura

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Jura aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

ja ja

20

Liste der Fremdenverkehrsorte:

  1. Les Breuleux
  2. La Chaux-des-Breuleux
  3. Cornol
  4. Courtemaîche
  5. Les Enfers
  6. Epauvillers
  7. Epiquerez
  8. Glovelier
  9. Goumois
  10. Montfaucon
  11. Montfavergier
  12. Muriaux
  13. Le Noirmont
  14. Le Peuchapatte
  15. Les Pommerats
  16. Saignelégier
  17. Soubey
  18. Vellerat
Waadt

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Waadt aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

ja ja

175

Liste der Fremdenverkehrsorte:

  1. Aigle
  2. Avenches
  3. Bex (über der Höhe von 700 Metern)
  4. Bullet
  5. Chardonne
  6. Château d'Oex
  7. Chavannes-près-Renens (Les Cèdres)
  8. Chexbres
  9. Corbeyrier
  10. Gryon
  11. L'Abbaye
  12. La Tour-de-Peilz
  13. Lausanne (nur die Wohnungen in einem Aparthotel)
  14. Le Chenit
  15. Le Lieu
  16. Leysin
  17. Montreux
  18. Ollon (Ecovets – Chesières – Villars – Arveyes)
  19. Ormont-Dessous
  20. Ormont-Dessus
  21. Puidoux (nur der Sektor Le Signal)
  22. Rossinière
  23. Rougemont
  24. Saint-Cergue
  25. Sainte-Croix
  26. Vevey
  27. Veytaux
  28. Villeneuve
  29. Yverdon-les-Bains
Zug

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Zug aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollstländige / Steuerbescheid des Wohnsitzstaates

nein
Zürich

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Zurich aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

ja nein
Genf

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Genf aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

nein
Thurgau

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Zug aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig.

Vollständige

nein
Solothurn

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Solothurn aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig

Vollständige

ja nein
Appenzell Innerrhoden

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Appenzell Innerrhoden aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig

Vollständige

nein
Basel-Land

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Basel-Land aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig

Vollständige

nein
Basel-Stadt

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Basel-Stadt aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig

Vollständige

ja nein
Aargau

Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind im Kanton Aargau aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig

Vollständige

nein

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Einkommens-Manko im Vermögens­vergleich (inkl. Berechnungsfile) https://treuhand-suche.ch/blog/vermoegensvergleich/ https://treuhand-suche.ch/blog/vermoegensvergleich/#comments Mon, 21 Jun 2021 07:52:51 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=6220 The post Einkommens-Manko im Vermögens­vergleich (inkl. Berechnungsfile) appeared first on treuhand-suche.ch.

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Achtung!

Haben Sie vom Steueramt Post erhalten wegen eines «Einkommens-Mankos», mit der Aufforderung, dieses zu erklären? Jetzt ist es wichtig, dass Sie richtig reagieren, ansonsten droht Ihnen die Aufrechnung dieser Differenz als Einkommen – mit potenziell verheerenden Steuerfolgen. Verwenden Sie unser Excel-File und vermeiden Sie bereits vor Einreichung der Steuererklärung allfällige Probleme.

Gründe für einen Vermögensvergleich

Das Steueramt kann aufgrund des Bankgeheimnisses keine direkte Überprüfung der Vermögen- bzw. Einkommenssituation vornehmen, indem sie beispielsweise die Banktransaktionen überprüft. Mit dem Vermögensvergleich versuchen die Steuerkommissäre nun, die materielle Richtigkeit der in der Steuererklärung deklarierten Einkommen zu plausibilisieren.

Wie funktioniert der Vermögensvergleich?

Indem das Reinvermögen des Vorjahres dem Reinvermögen der aktuellen Steuerperiode gegenübergestellt wird, lässt sich aus der Differenz eine Vermögenszunahme oder -abnahme berechnen. Diese Differenz wird zusätzlich korrigiert durch steuerfreie (aber vermögenswirksame) Einkünfte (Schenkungen, Kapitalgewinne, Veränderungen von Liegenschaftsbewertungen und Fahrzeugen etc.). Wie Sie den Steuerwert Ihres Autos bestimmen, welche kantonalen Unterschiede es gibt und wie es sich anhand eines Beispiels berechnet, lesen Sie hier. Zusätzlich wird geschätzt, welche Ausgaben minimal für Lebenshaltungskosten ausgegeben worden sind — meistens wird hier das Existenzminimum verwendet, das sich von Kanton zu Kanton unterscheidet. Ferner ist zu beachten, dass es sich beim «Eigenmietwert» um ein Einkommen handelt, das zu keinem Mittelzufluss führt.

Vermögensentwicklung 2021

Aus dem Anfangsvermögen und dem Endvermögen sowie den Ausgaben und Einnahmen, entsteht so quasi eine Mittelflussrechnung für eine Privatperson. Ein bisschen komplexer wird die Situation bei weiteren involvierten Mittelflüssen, wie zum Beispiel einem Hausbau. Die Ausgaben für den Bau, aber auch allfällige Finanzierungen, die über Ihre Konten fliessen, müssen entsprechend berücksichtigt werden. Für Inhaber von Geschäftsliegenschaften gilt, dass sowohl Aktivierungen als auch Abschreibungen berücksichtigt werden müssen, da der Vermögensberechnung immer der Steuerwert verwendet wird.

Ergebnis des Vermögensvergleichs

Die Differenz dieses Vermögensvergleichs ist entweder negativ, d. h. die Vermögensdifferenz (meisten eine Zunahme) ist höher, als durch die deklarierten Einkünfte erklärbar ist. Es resultiert ein Einkommens-Manko. Im umgekehrten Fall entsteht ein Einkommens-Überschuss.

Einkommensüberschüsse sind aus steuerlicher Sicht meist unproblematisch, da kein Verdacht auf unversteuertes Einkommen vorliegt. Bei sehr hohen Einkommensüberschüssen wird der Steuerpflichtige dennoch informiert, da in solchen Fällen bei der Deklaration oft Vermögenswerte vergessen worden sind. Natürlich ist es auch möglich, dass der Steuerpflichtige in dieser Steuerperiode besonders spendabel war.

Bei einem Einkommens-Manko ist das Vermögen der Folgeperiode grösser, als dies aufgrund des Vermögensvergleichs erklärbar ist. Entsprechend kann an der Einkommensdeklaration des Steuerpflichtigen etwas nicht stimmen, denn mit den deklarierten Einkünften ist die Vermögenszunahme offenbar nicht erklärbar. Der Verdacht liegt dann nahe, dass anderweitige, nicht deklarierte Einkünfte vorhanden sein müssen oder dass «Schwarzgeld» vorhanden sein muss.

Wie soll ich bei einem Einkommens-Manko reagieren?

Bei Erhalt der Vermögensvergleichsrechnungen der Steuerbehörden sollten Sie diese ernst nehmen, genau prüfen und sich möglichst bald mit der entsprechenden Behörde in Kontakt setzen. Sollte auf der Rechnung ein Einkommens-Manko erscheinen, ist es wichtig, dass Sie dieses erklären können, um mögliche negative Konsequenzen zu vermeiden. Panik ist jedoch fehl am Platz, denn oft sind die Berechnungen der Steuerbehörden nämlich unvollständig und entsprechend werden unbegründete Mankos errechnet.

Tipp

Jeder Steuerzahler sollte vor Einreichung der Steuererklärung überprüfen, ob das deklarierte Einkommen (plus allfälliger steuerfreier Kapitalgewinne) das Vermögen zum Jahresende erklären kann. Dies dient einerseits einer internen Vollständigkeitskontrolle und andererseits kann so die Steuererklärung allenfalls mit einem klärenden Hinweis zu ergänzt werden, um unangenehme Nachfragen der Steuerbehörden zu vermeiden.

Verwenden Sie dazu unser Excel File.

Steuerfolgen

Kann ein vorhandenes Einkommens-Manko nicht erklärt werden, nehmen die Steuerbehörden eine Einschätzung nach eigenem Ermessen vor. Diese Einschätzung orientiert sich in der Regel am errechneten Einkommens-Manko, basierend auf der Vermutung, dass die Vermögensdifferenz aus unversteuertem Einkommen oder aus einer Umschichtung von Vermögen aus schwarzen Konten entstanden ist. Neben gewaltigen Einkommensaufrechnungen riskieren Sie zudem ein Verfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung und im Extremfall sogar wegen Steuerbetrug.

Erklärungen für ein Einkommens-Manko

In der Regel sind die Erklärungen für ein Vermögens-Manko naheliegend und diese darum schnell gefunden. Beispiele für solche Differenzen können sein:

  • Steuerfreie Schenkungen oder eine Erbschaft, die bei der Deklaration vergessen gegangen sind
  • Steuerfreie Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Vermögenswerten wie Wertschriften, Auto, Grundstücken etc.
  • Periodenabgrenzungen: Beispielsweise werden Rechnungen für einen Hausbau vom Dezember erst im Januar des Folgejahres bezahlt
  • Vermögenszunahmen aus Kapitalleistungen der 2. und 3. Säule (werden nicht als Einkommen deklariert)

Etwas komplexer sind in der Regel Situationen, in denen hohe Investitionen oder Portfolioumschichtungen verhältnismässig geringen Einkünften gegenüberstehen. In solchen Fällen können bereits kleine Ungereimtheiten bei den Vermögenswerten (z. B. falsche Periodenabgrenzungen oder unvollständig deklarierte Kapitalgewinne) einen starken Effekt auf das Einkommen bewirken und so zu einem Einkommens-Manko führen (z. B. bei einem Hausbau).

In solchen Fällen ist es ratsam, vom Steueramt die Vermögensvergleiche mehrerer Jahre anzufordern, da sich das Problem vielleicht in den Vorjahren eingeschlichen hat. Auch raten wir dringend, professionelle Hilfe eines Treuhänders zu suchen. Verwenden Sie unsere Suchfunktion hier.

Berechnungs­beispiel zum Download

Mit unserem Excel-File zum Vermögensvergleich können Sie bereits vorgängig überprüfen, ob das Steueramt bei Ihnen ein Problem finden könnte. Machen Sie den Check und bleiben Sie auf der sicheren Seite.

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Kapitalerhöhung AG/GmbH: Wirtschaftliche und rechtliche Aspekte https://treuhand-suche.ch/blog/kapitalerhoehung-ag-gmbh/ https://treuhand-suche.ch/blog/kapitalerhoehung-ag-gmbh/#comments Thu, 29 Apr 2021 14:16:47 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=5809 The post Kapitalerhöhung AG/GmbH: Wirtschaftliche und rechtliche Aspekte appeared first on treuhand-suche.ch.

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Fast jedes Unternehmen wird ab und an im Zuge seiner Entwicklung mit der Notwendigkeit konfrontiert, sein Eigenkapital zu erhöhen. Planen Sie grössere Investitionen, möchten Sie die Kreditwürdigkeit verbessern oder sehen Sie Optionen, Ihr Unternehmen weiterzuentwickeln? Wenn Sie diese Fragen positiv beantworten, ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass Ihr Unternehmen eine Kapitalerhöhung benötigt. In diesem Fall sollten Sie wichtige rechtliche und wirtschaftliche Aspekte nicht ausser Acht lassen, die wir Ihnen im Folgenden umfassend darlegen möchten.

Was versteht man unter einer Kapitalerhöhung?

Bei einer Kapitalerhöhung handelt es sich im weit gefassten Sinne um Massnahmen eines Unternehmens, die sich auf die Vergrösserung des Eigenkapitals konzentrieren. Dieser Vorgang ist nur auf Kapitalgesellschaften anwendbar.

Wann benötigt ein Unternehmen eine Kapitalerhöhung?

Steigerung der Kreditwürdigkeit

In einigen Fällen empfiehlt es sich für ein Unternehmen, die Eigenkapitalquote zu erhöhen, um beispielsweise Anforderungen der Banken im Zuge einer Kreditanfrage zu erfüllen. Das Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital ist für Kreditinstitute ein wichtiger Faktor bei der Bewertung von Risiken.

Grössere Kapitalanlagen

Um grössere Investitionen zu tätigen, sind häufig finanzielle Ressourcen notwendig.

Schuldentilgung

Schulden des Unternehmens werden durch den Einsatz eigener Mittel der Gesellschafter kompensiert. In manchen Fällen wird der Finanzaufwand dadurch gesenkt und der Gewinn gesteigert.

Änderung der Rechtsform

Wenn eine GmbH in die Rechtsform einer AG wechseln möchte, jedoch die gesetzlichen Mindestkapitalanforderungen der neuen Rechtsform nicht erfüllt, muss das Eigenkapital erhöht werden.

Das Stammkapital einer GmbH muss mindestens CHF 20’000 betragen, während die minimale Eigenkapitalbasis für eine AG CHF 100’000 erfordert.

Falls Sie sich Gedanken über die Kapitalerhöhung in Ihrem Unternehmen machen, lassen Sie sich von echten Experten in diesem Bereich beraten.

Formen der Kapitalerhöhung einer AG

Formen der Kapitalerhöhung einer AG

Ordentliche Kapitalerhöhung

Bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung werden neue Aktien einer AG ausgegeben. Mit der Platzierung der neuen Aktien erhält die AG zusätzliche finanzielle Ressourcen und kann damit das Eigenkapital erhöhen.

Ablauf einer ordentlichen Kapitalerhöhung:

  • Beschluss der Gesellschafterversammlung (GV-Beschluss) und Beauftragung des Verwaltungsrates (VR);
  • Ausgabe der neuen Aktien innerhalb von maximal drei Monaten nach dem GV-Beschluss und nachfolgender Liberierung;
  • Kapitalerhöhungsbericht des VR und Prüfung durch den Revisor;
  • Feststellungsbeschluss des VR und Statutenänderung;
  • Handelsregistereintragung.

Wichtig

Der Kapitalerhöhungsbeschluss muss von mindestens zwei Dritteln der vertretenen Stimmen sowie von der absoluten Mehrheit des gesamten gezeichneten Kapitals gefasst werden. Öffentliche Beurkundung ist erforderlich.

Die wesentlichen Punkte des GV-Beschlusses:

  • Der gesamte Nennbetrag der Kapitalerhöhung;
  • Art, Anzahl und Nennwert der neuen AG-Aktien;
  • Emissionspreis und Start der Dividendenberechtigung;
  • Beschränkung der Übertragbarkeit neuer Namensaktien.

Wichtig

Bisherige Aktionäre erhalten bei einer Kapitalerhöhung die Option, ihren Beteiligungsanteil zu wahren. Jeder Aktionär hat Anspruch auf den Anteil der neu ausgegebenen Aktien, der seiner bisherigen Beteiligung entspricht. Es handelt sich dabei um das sogenannte Bezugsrecht.

Bei der neuen Aktienausgabe stehen den bisherigen Aktionären drei Optionen zur Auswahl:

  • Ausübung des Bezugsrechts und folglich die Liberierungspflicht für das gezeichnete Kapital;
  • Verzicht auf die Anwendung des Bezugsrechts;
  • Weiterverkauf des Bezugsrechts.

Sowohl die Aktionäre einer AG als auch die Gesellschafter einer GmbH können ihre Beteiligung in unterschiedlicher Form einzahlen.

  • Barkapital;
  • Einbringung von Vermögensgegenständen als Sacheinlage;
  • Verrechnung eines Darlehens.

Wird die erste Zahlungsform gewählt, muss die Einlage auf einem Sperrkonto hinterlegt werden. Bei einer Erhöhung vom gezeichneten Kapital mittels Sacheinlage leistet der Gesellschafter seinen Beitrag durch Einbringung von Vermögenswerten, die zwangsläufig eine offizielle Bewertung benötigen.

Beispiel einer ordentlichen AG-Kapitalerhöhung:

Die AG verfügt bisher über 1000 Aktien AG zu einem Nennwert von CHF 100, aktueller Kurs CHF 200. Die Gesellschaft beabsichtigt, das AG-Kapital durch Ausgabe von 200 Aktien zum Nennwert von CHF 100 und einem Ausgabepreis von CHF 180 zu erhöhen. Die Summe von 200 x 100 = CHF 20’000 wird als gezeichnetes Kapital verbucht, während der Rest von 200 x 80 = CHF 16’000 als Kapitalrücklage zählt.

Genehmigte Kapitalerhöhung

Dieser Rechner für eine Kapitalerhöhung dient zur Erleichterung der Kapitalbeschaffung. Bei der genehmigten Kapitalerhöhung erhält der VR einer AG die Vollmacht, das Eigenkapital der AG ohne GV-Beschluss zu erhöhen. Die GV ermächtigt den VR, das Aktienkapital innert einer Frist und im Rahmen einer maximalen Summe zu erhöhen. Es bedarf in diesem Zeitraum keiner weiteren Zustimmung der GV. Diese Form der Kapitalerhöhung ermöglicht es einer AG, neue Aktien auszugeben ohne dafür jedes Mal eine GV abhalten zu müssen, da deren Einberufung häufig mit grossem Aufwand verbunden ist.

Ablauf der genehmigten Kapitalerhöhung:

  • Ermächtigungsbeschluss der Aktionäre zugunsten des VR;
  • Handelsregistereintragung der Statutenänderung;
  • Beschluss des VR über Kapitalerhöhung der AG;
  • Aktienzeichnung und Liberierung;
  • Kapitalerhöhungsbericht des VR und folgende Prüfung dieses Berichtes durch den Revisor;
  • Feststellungsbeschluss des VR, Statutenänderung und Handelsregister-eintragung.

Wesentliche Vorgaben der genehmigten Kapitalerhöhung:

  • Das genehmigte Kapital darf die Hälfte des bisherigen Aktienkapitals nicht übersteigen;
  • Die Ermächtigung des VR ist per Gesetz auf zwei Jahre befristet;
  • Die Aktionäre dürfen ihr Bezugsrecht ausüben.
  • Um die Flexibilität der Gesellschaft zu erhöhen, auf Änderungen am Kapitalmarkt reagieren zu können;
  • Zur Ausgabe von Mitarbeiteraktien der AG.

Beispiel einer genehmigten AG-Kapitalerhöhung:

Die AG vollzieht eine Kapitalerhöhung, die in drei Schritten durchgeführt wird. Am 01.02.2020 fand die GV statt. 79% der Aktionäre der AG stimmen zu, die Ermächtigung der Kapitalerhöhung auf VR zu übergeben. Während des aktuellen Jahres sind bereits drei Aktienausgaben durchgeführt worden. Der Nennwert der Aktien – CHF 10, der Ausgabewert – CHF 12, 12.5 und 13.0 für jede entsprechende Ausgabe. Die Anzahl der neu ausgegebenen Aktien belief sich auf 90’000, bzw. 30’000 für jede einzelne Ausgabe. Insgesamt buchte die AG Kapitalerhöhungen des gezeichneten Kapitals in Höhe von CHF 900’000 (90’000 X 10) und Erhöhung der Rücklagen in Höhe von 30’000 X 2 + 30’000 X 2.5 + 30’000 X 3 = CHF 225’000.

Bedingte Kapitalerhöhung

Eine bedingte Kapitalerhöhung bedeutet die Kapitalerhöhung einer AG durch eine spätere Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital. Die Halter von Anleihen der AG tauschen somit ihre Forderungen in Beteiligungsrechte ein. Infolgedessen wird das Fremdkapital der Gesellschaft in AG-Eigenkapital übertragen.

In der Praxis erfolgt dieser Wechsel durch eine Umwandlung der vorher von der AG ausgegebenen Anleihen. Es existieren zwei Formen von Anleihen, wodurch eine AG eine bedingte Kapitalerhöhung realisieren kann:

  • Wandelanleihe. Diese Anleihen sind abgeschlossen, sobald der jeweilige Anleger sein Wandlungsrecht ausgeübt hat.
  • Optionsanleihe. Diese Anleihen sind im Gegenteil zu Wandelanleihen stets bis zum Ende der Laufzeit und unabhängig von der Ausübung der Option gültig. Beim Kauf von Optionsanleihen erwerben Investoren zusätzliche Ankaufsrechte zum Erwerb von Aktien der AG.

Für eine AG ist eine bedingte Kapitalerhöhung besonders attraktiv, weil sie das Fremdkapital mit niedriger Verzinsung erhält. Der Käufer der Anleihen akzeptiert die niedrige Verzinsung, weil er damit das Recht erhält, seine Forderung zukünftig gegenüber AG-Aktien einzutauschen. Zum einen verfügt der Käufer über die Garantie der Mindestverzinsung, zum anderen hat er die Option einer Kapitalbeteiligung an der AG und folglich das Recht auf Dividende, falls die Gesellschaft erfolgreich ist. Nachteil dieser Finanzierungsart für eine AG ist die Ungewissheit, ob die Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital tatsächlich stattfindet. Denn die Kapitalerhöhung geschieht lediglich unter der Voraussetzung, dass der Käufer seine Forderungen ausübt.

Ablauf der bedingten Kapitalerhöhung:

  • GV-Beschluss;
  • Handelsregistereintragung über die Statutenänderung;
  • Ausübung der Optionsrechte;
  • Prüfung der Durchführung der AK-Erhöhung durch den Revisor;
  • Feststellungsbeschluss des VR und Anpassung der Statuten;
  • Handelsregistereintragung;
  • Streichung einer Statutenbestimmung über das bedingte Kapital.
  • Die Erhöhung vom Nennbetrag des Aktienkapitals darf die Hälfte des bisherigen Aktienkapitals nicht übersteigen;
  • Die geleisteten Einlagen müssen mindestens dem Nennwert entsprechen;
  • Die Aktionäre behalten Aktienrechte bzw. Bezugsrechte. D.h., wenn Anleihen mit den Wandelrechten ausgegeben werden, müssen diese Obligationen vorweg den Aktionären entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung zur Zeichnung angeboten werden. Dieses Vorwegzeichnungsrecht kann beschränkt oder aufgehoben werden, falls ein wichtiger Grund vorliegt.
  • Bei der Ausgabe von Belegschaftsaktien. Es ist vorgesehen, dass sich Mitarbeiter am Unternehmen beteiligen.
  • Verschmelzung von zwei oder mehr AGs.

Beispiel einer bedingten AG-Kapitalerhöhung:

Eine AG hat 100 Wandelanleihen ausgegeben, Laufzeit – 5 Jahre, Nennwert CHF 1000. Der Nennwert der ehemals ausgegebenen Aktien beträgt CHF 60, Marktwert – CHF 90. Die Wandelanleihe ermächtigt den Halter der Anleihen, für jede Anleihe 10 Aktien zu beziehen. Wegen der Emission der Wandelanleihen produziert die AG ein bedientes Kapital in Höhe von CHF 60’000. In der Bilanz der AG bleibt das gezeichnete Kapital zunächst unverändert. Das bedingte Kapital in Höhe von CHF 60’000 wird jedoch im Handelsregister eingetragen. Bei der Ausgabe bucht die AG eine Verbindlichkeit in Höhe von CHF100’000 (100 X 1000). Nach einer Laufzeit von 5 Jahren erhöht sich das gezeichnete Kapital der AG durch die Wandlung um CHF 60’000, während der Rest – CHF 40’000 – als Kapitalrücklage verbucht wird. Gleichzeitig streicht die Gesellschaft Verbindlichkeiten in Höhe von CHF 100’000.

Nominelle Kapitalerhöhung

Bei einer nominellen Kapitalerhöhung (aus Gesellschaftsmitteln) werden freie Rücklagen eines Unternehmens in gezeichnetes Kapital transformiert. Während bei den anderen Kapitalerhöhungsarten frisches Geld von Investoren generiert wird, findet bei der nominellen (formellen) Kapitalerhöhung eines Unternehmens lediglich eine Verschiebung innerhalb der Bilanz ohne Zufluss neuer Mittel statt. Die Mittel zur Kapitalerhöhung stammen aus realisierten Gewinnen.

Der Vorgang der nominellen Kapitalerhöhung ähnelt der ordentlichen Erhöhung des Kapitals. Der Unterschied liegt in der Liberierung, da es keinen echten Zufluss neuer Mittel durch die Ausgabe neuer Aktien der AG gibt. Die Gesellschaft schüttet sogenannte Gratisaktien an die bisherigen Aktionäre aus.

Obwohl die nominelle Kapitalerhöhung dem Unternehmen keine zusätzliche Mittel liefert, gibt es einige Gründe, weswegen Unternehmen diese Transformation umsetzen.

  • Um den Aktienkurs billiger zu gestalten (für AG). Da das gleichgebliebene Gesamtkapital auf eine höhere Anzahl von AG-Aktien verteilt wird, resultiert daraus im Endeffekt ein Rückgang des Aktienkurses der AG;
  • Um ein angemessenes Verhältnis zwischen Stammkapital und Gesamtkapital zu produzieren;
  • Für niedrigere, optisch erwünschte Dividendensätze. Die Dividendensätze werden gesenkt, weil sich die künftigen Gewinne auf eine breitere Kapitalbasis beziehen;
  • Um die Kreditwürdigkeit zu steigern. Zum einen bedeutet die Umwandlung einer Rücklage ins Stammkapital, zum anderen erhält die Gesellschaft zusätzliche Luft bei der Bildung zusätzlicher Rücklagen und einer Steigerung des zukünftigen gesamten Eigenkapitals. Dieser Vorgang erhöht letztlich die Eigenkapitalquote. Diese höhere Eigenkapitalquote spielt eine wichtige Rolle bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit.

Wichtig

Der Börsenkurs der bisherigen Aktien der AG fällt im gleichen Verhältnis durch die Herausgabe von Gratisaktien. Der Aktienkurs sinkt um den sogenannten «R-Faktor», der nach folgender Formel berechnet wird:

  1. R-Faktor = Anzahl von bestehenden Aktien / Anzahl von neuen Aktien
  2. Aktienkurs neu = Aktienkurs alt x R-Faktor

Beispiel einer nominellen AG-Kapitalerhöhung:

Das AG Kapital beträgt CHF 100’000 und wird durch Umwandlung von Kapitalrücklagen um CHF 20’000 erhöht. Aktienkurs vor der Erhöhung – CHF 500.

R-Faktor = 100’000 / 120’000 = 0.833

Aktienkurs nach der Kapitalerhöhung = 500 x R-Faktor = 500 x 0.833 = CHF 416.67

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Besonderheiten der Kapitalerhöhung einer GmbH

Kapitalerhöhungsarten für GmbH

Im Gegensatz zur AG sind für GmbHs genehmigte und bedingte Kapitalerhöhungen nicht zulässig. Wenn eine GmbH ihr Eigenkapital erhöhen will, stehen lediglich zwei Optionen zur Verfügung – entweder eine ordentliche oder eine nominelle Kapitalerhöhung.

Der Vorgang der Kapitalerhöhung ist vierstufig ausgestaltet:

  • Kapitalerhöhungsbeschluss der GV. Nach dem Gesetz muss die GmbH- oder AG- Kapitalerhöhung innerhalb von drei Monaten umgesetzt werden;
  • Einzahlung der neuen Stammanteile;
  • Kapitalerhöhungsbericht und Prüfungsbestätigung;
  • Handelsregistereintragung.

Wichtig

Ein Kapitalerhöhungsbericht der Geschäftsführer ist bei jeder Kapitalerhöhung einer GmbH erforderlich. Der Kapitalerhöhungsbeschluss muss von mindestens zwei Dritteln der vertretenen Stimmen sowie von der absoluten Mehrheit des gesamten Stammkapitals gefasst werden.

GV-Beschluss muss öffentlich beurkundet sein und folgende wesentliche Punkte beinhalten:

  • Den Nennbetrag;
  • Die Form der Einlagen;
  • Den Beginn der Dividendenberechtigung;
  • Im Fall von Sacheinlagen: Gegenstand, Bewertung, Name des Einlegers sowie die ihr/ihm zukommenden Stammanteile.

Beispiel der Kapitalerhöhung einer GmbH:

Die GV einer GmbH, die aus zwei Gründern besteht, hat die Entscheidung getroffen, das Stammkapital durch Einbringung eines weiteren Gesellschafters zu erhöhen. Das Stammkapital beträgt CHF 50’000. Beteiligungsanteil des Gründers 1 – CHF 30’000 (60%) und des Gründers 2 – CHF 20’000 (40%). Der neue Gründer wird sich mit Sachanlagen an der GmbH beteiligen, deren Bewertungswert gleich CHF 20’000 ist. Nachdem die Statutenänderung registriert wurde, werden die Beteiligungsanteile der Gründer folgendermassen aussehen: Gründer 1 – 42.86%, Gründer 2 – 28.57%, Gründer 3 – 28.57%, die Summe des Stammkapitals beläuft sich auf CHF 70’000.

Die Abläufe der nominellen Kapitalerhöhung in einer GmbH und in einer AG ähneln sich.

Fazit

  • Das Thema der Kapitalerhöhung betrifft nahezu jedes Unternehmen im Laufe seiner Entwicklung – vor allem aber AGs und GmbHs.
  • Kapitalerhöhungen erfolgen entweder durch den Zufluss neuer Mittel oder durch die Verschiebung der bestehenden Gesellschaftsmittel des Unternehmens.
  • Es bestehen drei Formen der Kapitalerhöhung als Mittelzufluss – die ordentliche, die genehmigte und die bedingte Kapitalerhöhung sowie mit der nominalen Kapitalerhöhung nur eine Form, die sich aus den bestehenden Gesellschaftsmitteln finanziert.
  • Eine Kapitalerhöhung beginnt mit dem GV-Bericht und endet mit den Änderungen der Statuten sowie der Eintragung ins Handelsregister.
  • Das Gesetz schützt die bisherigen Aktionäre und Gesellschaftsführer bei einer neuen Kapitalerhöhung durch die Bezugsrechte.
  • Aktionäre und Gesellschaftsführer können ihre Beteiligungsanteile in unterschiedlicher Form einzahlen: Flüssige Mittel (Barkapital), Einbringung von Vermögensgegenständen oder Verrechnung eines Darlehens.

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Firmennamen finden – schrittweise Anleitung! (Tipps & Tricks) https://treuhand-suche.ch/blog/firmennamen-finden-schrittweise-anleitung-tipps-tricks/ https://treuhand-suche.ch/blog/firmennamen-finden-schrittweise-anleitung-tipps-tricks/#comments Mon, 19 Apr 2021 15:19:26 +0000 https://treuhand-suche.ch/blog/?p=5703 The post Firmennamen finden – schrittweise Anleitung! (Tipps & Tricks) appeared first on treuhand-suche.ch.

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Fällt es Ihnen schwer, einen kreativen Firmennamen für ein neu gegründetes Unternehmen zu finden? Dann sind Sie damit nicht allein. Viele tausend Schweizer werden jedes Jahr mit der Anforderung konfrontiert, einen neuen Firmennamen zu finden. Der passende Firmenname spielt eine entscheidende Rolle für die Zukunft eines Unternehmens. Viele Unternehmensgeschichten bestätigen, dass ein guter Firmenname ein wichtiger Baustein der Erfolgsgeschichte werden kann. Worauf sollten Sie also bei der Namensfindung achten, um in den Genuss des Erfolgs kommen zu können?

Zweck des Firmennamens

1

Gestaltet Identität des Unternehmens

2

Umfasst Geschäftsbereiche

3

Spricht Zielgruppen an

Tipp

Bevor Sie mit der Namensfindung starten, empfiehlt es sich, zunächst die Rechtsform Ihres Unternehmens festzulegen.

Gesetzliche Vorschriften in der Schweiz

Je nach gewählter Rechtsform gelten gewisse Vorschriften in Bezug auf Firmennamen in der Schweiz.

Einzelfirma

In diesem Fall muss zwingend der Familienname integriert sein. Z.B. Christoph Brumm.

GmbH

Freiheiten bei Firmennamen, nichtsdestotrotz ist der Zusatz “GmbH” zwingend. Z.B. Klingelnberg GmbH.

AG

Freiheiten bei der Namenswahl, allerdings ist Zusatz “AG” vorgeschrieben. Z.B. Glencore International AG.

Wie könnten Sie selbst gute Firmennamen-Beispiele kreieren?

Die Erzeugung von Ideen für Firmennamen lässt sich in fünf Schritten realisieren.

Wie könnten Sie selbst gute Firmennamen-Beispiele kreieren

Schritt 1
Eigenschaften­analyse

Schritt 1. Eigenschaftenanalyse

Dazu gehört die Analyse von:

  • Zielgruppen
  • Unternehmenswerten
  • Geschäftsbereichen
  • Zielsetzung für die Zukunft
  • Wettbewerbern
  • sonstigen Besonderheiten

Derartige Analysen können einem Unternehmen helfen, aus den gesammelten Informationen profitable Schlüsse zu ziehen. Es handelt sich um die wichtigsten Faktoren, die man einkalkulieren sollte. Der Firmenname muss Gefühle wecken, die das Geschäftsmodell widerspiegeln.

Schritt 2
Gedanken­austausch

Schritt 2. Brainstorming

Sind die ersten rohen Ideen entwickelt, muss im nächsten Schritt eine Liste mit möglichen Varianten aufgebaut werden. In diesem Fall stehen zwei Vorgehensweisen zur Verfügung:

  • Lange Diskussionen
  • Brainstorming

Tipp

Ein Brainstorming kann unglaublich effektiv dabei werden, um einen guten Firmennamen zu finden. Am besten ist es, einige Sessions mit Mitarbeitern oder eventuell mit Mitbesitzern vorzubereiten, um möglichst viele Varianten zu entwickeln. Bei diesem Prozess dürfen die Ideen der anderen Teilnehmer niemals kritisiert werden, um der Kreativität nicht von vornherein Grenzen zu setzen.

Schritt 3
Reduktion der erstellten Auswahlliste

Schritt 3. Reduktion der erstellten Auswahlliste

Ist die gemeinsame Auswahlliste erstellt, sollte sie verdichtet werden, um letztlich eine kürzere Liste an Auswahlmöglichkeiten übrig zu haben.

Schritt 4
Test bei potenziellen Kunden

Schritt 4. Test bei potenziellen Kunden

Nachdem Sie sich für einen kreativen Firmennamen entschieden haben, empfiehlt sich ein Test. Holen Sie sich Feedback aus dem Freundes- und Kollegenkreis. Wenn möglich fragen Sie Ihren potenziellen Kunden:

Welche Gedanken und Assoziationen kommen Ihnen beim Hören oder Sehen dieser neuen Kombination von Klängen und Buchstaben zu?

Vielleicht erhalten Sie so die erste Bestätigung, dass Sie sich auf dem richtigen Weg befinden. Oder Sie vermeiden auf diesem Weg unangenehme Überraschungen für die Zukunft.

Schritt 5
Rechtliche Überprüfung

Schritt 5. Rechtliche Überprüfung.

Bei diesem letzten Schritt sollten Sie unbedingt präzise recherchieren, dass der erstellte Firmenname keine Markenrechtsverletzungen nach sich ziehen kann.

Tipp

Die folgende Schweizer Website inklusive Handelsregister ist in der Lage, ihnen beizustehen – zefix.ch. Mit Hilfe dieser Website können Sie sicherstellen, ob der von Ihnen gewählte Firmenname die gesetzlichen Bestimmungen in der Schweiz einhält.

Der Eintrag in das Handelsregister schützt den Firmennamen automatisch in der ganzen Schweiz. Bei Einzelunternehmen gilt der Schutz innerhalb der Gemeinde. Logos, Farben oder sonstige Besonderheiten sind vom Schutz ausgenommen.

Wenn Sie noch Bedenken haben, welche Option für Sie am besten geeignet ist, empfehlen wir Ihnen, unsere Suchoption zu nutzen. Auf diese Weise finden Sie die besten Treuhänder in Ihrer Nähe.

14 Tipps, um effektiv kreative Firmennamen zu finden

1. Kreativität.

Gute Beispiele von Firmennamen sollten über ein gewisses Mass an Kreativität verfügen. Manche finden es schwierig oder sogar beängstigend, originell zu sein. Wenn man dennoch einen perfekten Firmennamen finden will, kommt man um die Kreativität nicht herum.

Beispiele

Apple

Er kam auf diese Idee, weil er Äpfel mit Freundlichkeit assoziierte. Das war zum damaligen Zeitpunkt eine seltsame Entscheidung, weil die meisten Unternehmen aus dem IT-Bereich in der Regel auf eine Kombination aus technischen Begriffen setzten. Steve Jobs erzählte später, er wäre auf diese Idee gekommen, weil er davon überzeugt war, dass sie lustig, dynamisch und nicht abschreckend wirken würde.

Google

Der Name war zunächst als Anlehnung an die Menge von Informationen gemeint, nach denen eine Suchmaschine suchen konnte: Das sogenannte Googol der Informationen. Letztlich haben die beiden Entwickler Larry Page und Sergey Brin ihre endgültige Präsentation vor den Partnern mit der Marke Google gehalten.

2. Einfachheit.

Der Name muss einfach sein und keine schwierigen Begriffe enthalten. Dieser Aspekt gilt vor allem für Unternehmen, die sich auf den Online-Verkauf spezialisieren möchten. Für potenzielle Kunden ist es einfacher, sich an den Firmenamen zu erinnern und ihn im Internet zu recherchieren oder anderen Menschen weiterzuempfehlen.

3. Zukunftsorientiert.

Ihre Geschäftstätigkeit ist relativ dynamisch und Ihre Firma strebt im Laufe der Zeit danach, neue Horizonte zu erreichen? Es würde merkwürdig erscheinen, wenn der Name für die Firma ständig situativ verändert werden würde. Lösung ist ein Ausblick in die Zukunft und eine Darstellung, wie und in welche Richtung sich ihre Firma entwickeln wird.

4. Kontrolle des Namens in unterschiedlichen Sprachen.

Das Letzte, was man sich wünscht, ist ein Unternehmensname, der in einer anderen Sprache eine kritische Bedeutung hat. Um diese peinliche Situation im Vorfeld zu vermeiden, empfiehlt es sich, eine schnelle Google-Suche durchzuführen. Für Firmen, die sich auf internationalen Märkten etablieren möchten, kann das eine wichtige Entscheidung sein.

5. Überprüfung von Logo-Design und Aussprache.

Wer einen guten Firmennamen finden will, sollte planen, den Firmennamen in einem Gespräch laut zu verwenden, in einer E-Mail oder in ein Logo-Design einzufügen. Dadurch können Sie feststellen, ob der Name gut klingt und aussieht.

6. Verwendung von Wörtern aus Mythologie, Literatur oder Fremdwörter.

Beispiele

Nike

Haben Sie gewusst, dass der Firmenname dieses amerikanischen Herstellers von Sportschuhen und -bekleidung ursprünglich von der antiken griechischen Siegesgöttin stammt?

Nivea

Der Markenname Nivea, eine Marke der Beiersdorf AG, stammt von dem lateinischen Wort niveus, was «schneeweiss» bedeutet und die zentrale Produktidee ausdrückt.

Reebok

Der Firmenname Reebok hat einen speziellen Ursprung. Der Firmenname wurde mehrfach verändert und die heutige Variante stammt vom Enkel der Gründer und leitet sich vom Namen einer afrikanischen Antilopenart namens Grey Rhebok ab.

7. Eine Landkarte untersuchen.

Eine grosse Anzahl geographischer Namen auf der Landkarte könnte Sie zum passenden Namen führen.

Beispiele

Adobe

Die Firma Adobe wurde nach dem Namen des Flusses benannt, der hinter dem Haus des Gründers floss.

8. Einen Blick in den Sternenhimmel werfen.

Ist Ihnen bekannt, dass die meisten Namen von Sternen aus arabischen Sprachen oder dem Lateinischen stammen? Die hellsten Sterne und Sternbilder wurden häufig nach antiken Helden aus der Mythologie benannt und assoziieren meistens mit Ewigkeit, Mut oder einen Blick in die Zukunft. Sollten Sie nach etwas Originellem Ausschau halten, könnte der Sternenhimmel eine gute Idee für die Firma liefern.

9. Verwendung des eigenen Namens.

Dabei können unterschiedliche Wortkombinationen und Abkürzungen sehr richtungsweisend sein.

Beispiele

Boeing

Boeing, eines der führenden Unternehmen in der Luftfahrindustrie, wurde nach dem Namen seines Gründers William Boeing benannt. Der Gründer konnte also einen erfolgreichen Firmennamen finden.

Nestle

Der grösste Schweizer Hersteller von Lebensmitteln ist Nestle, der im neunzehnten Jahrhundert von Anri Nestle gegründet wurde und dessen Name mit der Firma in enger Verbindung steht.

10. Abkürzungen.

Gute Firmennamen dürfen nicht durch Länge langweiligen. Coole Firmennamen sollten kurz und gleichzeitig bedeutsam klingen. Dazu kann man sowohl die Kombination von Anfangsbuchstaben oder spezielle Silben verwenden.

Beispiele

IKEA

Der Firmenname IKEA ist die Abfolge der Initialen des Gründers Ingvar Kamprad in Kombination mit den zwei Orten Elmtarid und Agunariad, wo er aufgewachsen ist.

SAAB

Der Name der weltberühmten Firma aus Schweden SAAB, die in der Vergangenheit in der Autoindustrie bekannt war, entstammt der Abfolge der ersten Buchstaben des ganzen Namens, der ursprünglich aus vier Wörtern bestand.

11. Wortkombination mit einer anderen Firma.

Falls Sie sich mit einer anderen Firma zusammenschlissen, kann sie eine Kombination oder ein Wortspiel dabei unterstützen, eine kreative Idee für einen guten Firmennamen zu finden.

Beispiele

Mercedes-Benz 20th Century Fox

Folgende Unternehmen können Ihnen als ausgezeichnete Beispiele dienen: Mercedes-Benz, 20th Century Fox.

12. Ihre Geschichte erzählen.

War die Gründungsgeschichte Ihrer Firma einzigartig und möchten Sie diese vielleicht der gesamten Menschheit mitteilen? Warum nicht? Dann sollte Sie die Firmennamen-Ideen nutzen, um Ihre wunderbare Geschichte zu erzählen.

Beispiele

Virgin Group

Diese Idee hatten nämlich auch die Gründer der Virgin Group. Der Markenname “Virgin” entstand, als die Gründer Richard Branson und Nick Powell einen Plattenladen eröffneten. Damals fühlten sich die beiden als Neulinge in diesem Geschäftsfeld und bezeichneten sich als Jungfrauen, also «virgins» in diesem Bereich.

13. Persönliche Vorliebe.

Sie müssen Ihren zukünftigen Firmennamen lieben und sich beim Gebrauch selbstsicher fühlen. Der vorgeschlagene Name muss für Sie persönlich mit positiven Assoziationen verbunden sein.

14. Zufall.

Falls Sie diese Empfehlungen nicht weitergebracht haben, überlassen Sie die Entscheidung doch einfach dem Zufall. Schauen Sie sich das Problem aus einem anderen Blickwinkel an. Fragen Sie einen guten Bekannten oder werfen Sie sie einfach eine Münze. Es gibt unzählige Beispiele auf, dass diese Art von Problemlösung Ihnen manchmal einen griffigen Fantasienamen für die Firma schenken kann.

Typische Fehler bei der Entwicklung eines Firmennamens

  • Konzentration entweder auf Kreativität oder auf eine Strategie, anstatt beide Komponenten gleichzeitig zu verfolgen;
  • Vernachlässigen der Besonderheiten einer Kultur und Produktion von Schwierigkeiten bei der Marktexpansion;
  • Missachtung der Bedeutung des Firmennamens. Für viele Unternehmen gilt ein guter Firmenname als einer der wichtigsten Schlüssel zum Erfolg.

Wir hoffen, dass dieser Artikel Ihnen helfen wird, schnellstmöglich einen einzigartigen Firmennamen zu finden. Viel Erfolg! Wir drücken Ihnen die Daumen!

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